Verhaltensregeln bei Einbrüchen


Wie vermeidet man es vor Gericht zu landen?

 



 


Wegen eines Gerichtsurteils gehen zurzeit die Wogen in den sozialen Medien hoch.  Ein Pensionist aus Niederösterreich, der im Februar in St. Valentin (Bezirk Amstetten) sein Haus vor Einbrechern verteidigen wollte, musste sich vor Gericht verantworten und wurde nun verurteilt.  Hier der LINK zum OE24-Beitrag.

 


Um unsere Leser(innen) vor einem solchen oder ähnlichen Schicksal zu bewahren, möchten wir diesen einige Verhaltensregeln ans Herz legen.

 


Am besten man versperrt keine Haus- oder Wohnungstüren mehr, das spart nämlich Kosten für neue Schlösser.  Das gilt auch für eventuell vorhandene Tresore. Oder man hinterlässt zumindest sichtbar die Zahlenkombination, sodass sich der Einbrecher nicht über Gebühr anstrengen muss.

 


Sollte man einen Einbrecher im Haus oder in der Wohnung antreffen, diesen keinesfalls erschrecken . Er könnte vielleicht einen Herzinfarkt erleiden und das könnte möglicherweise als fahrlässige Tötung ausgelegt werden.

 


Auf keinen Fall gegen den Einbrecher Waffengewalt anwenden.  Das bringt einen in des Teufels Küche, wie man bereits aus diversen Prozessen ( ja, sogar gegen Polizisten – Schlagwort: Kremser Supermarkt) einwandfrei ersehen kann.

 


Besser man lädt den ungebetenen Gast zu Kaffee und Kuchen ein und verrät ihm in einem vertraulichen Gespräch freiwillig, wo das Geld und der Schmuck aufbewahrt ist. Sollte der Einbrecher der deutschen Sprache nicht mächtig sein, sollte man einen Dolmetscher hinzuziehen, um eventuelle Kommunikationsprobleme zu vermeiden.

 


Sollte der Einbrecher Komplizen mitgebracht haben, ist ein Augenmerk darauf zu legen, dass die Beute auch gerecht aufgeteilt wird.  Dadurch könnte man sich eine Klage wegen seelischer Grausamkeit – von jenem Einbrecher – ersparen, der unter Umständen bei der Beuteverteilung benachteiligt wurde.

 


Sollten unter den Einbrechern Jugendliche sein, keinesfalls vergessen Schokolade und Kindermilchschnitten zu verteilen.  Die Erwachsenen können mit dem Inhalt der Hausbar befriedigt werden.

 


Ist der Einbrecher mit einem Dacia oder Lada angereist, ist diesem der Familienwagen – Oberklassefahrzeuge werden bevorzugt – zur Flucht anzubieten.  Es ist auch darauf zu achten, dass der Fluchtwagen vollgetankt ist.

 


Wenn Sie, werte Leserinnen und Leser, nun alle unsere empfohlenen Verhaltensregeln beachten, wird Ihnen – mit an Wahrscheinlichkeit grenzender Sicherheit – ein Prozess wegen Notwehrüberschreitung erspart bleiben.  Nicht garantieren können wir dafür, ob Sie nicht eventuell im Spital oder gar auf dem Friedhof landen werden.

 


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2019-12-12


Warnung an die autochthone Bevölkerung in Österreich


Keine humorvolle Äußerungen oder gar Witze über den Islam in der Öffentlichkeit machen

 

Man muss die FPÖ und ihre Funktionäre nicht mögen, aber ein heute gefälltes Urteil am Landesgericht Innsbruck gegen Ex-Bezirksobmann des Rings Freiheitlicher Jugend, Benjamin Kranzl, wird vermutlich nicht nur bei uns ungläubiges Kopfschütteln auslösen.  Dieser wurde nämlich wegen Verspottung des Fastenmonats des Islams verurteilt.

 

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, im Mai diese Jahres, das RFJ-Gartenfest auf Facebook mit diversen Fotos unter dem Titel „Ramadan mit dem RFJ Schwaz“ dokumentiert zu haben und damit den gesetzlich zulässigen Brauch des Ramadans herabgewürdigt zu haben.  Was war denn auf den besagten Fotos zu sehen? Man mag es nicht glauben, diese zeigten eine gesellige Runde des RFJ beim Spanferkel essen.  Damit handelte er sich eine Anklage wegen Herabwürdigung religiöser Lehren ein.

 

 

Kranzl gestand zwar ein, das Posting verfasst zu haben, bekannte sich jedoch im Sinne der Anklage nicht schuldig.  Er rechtfertigte sich damit, dass er den Ramadan oder den Islam damit nicht herabwürdigen wollte, sondern lediglich eine amüsante Situation herstellen wollen.  Er wollte auf amüsante Weise zwei Dinge in Zusammenhang zu bringen, die von Natur aus nicht zusammen passen.

 

Die Staatsanwaltschaft sah dies anders und war der Auffassung, dem Angeklagten sei es jedoch genau darum gegangen, diesen Kontext herzustellen und damit einen wesentlichen Brauch des Islam zu verspotten.  Als besonders erschwerend wurde gewertet, dass das Facebook-Profil des Beschuldigten ohne Einschränkung aufgerufen werden konnte und damit der Tatbestand der „Öffentlichkeit“ gegeben war.

 

Die Richterin folgte der Auslegung der Staatsanwaltschaft und sprach Kranzl zwar nicht wegen Herabwürdigung religiöser Lehren, aber wegen der Verspottung schuldig.  Sie begründete, dass Angesichts des FPÖ und RFJ-Hintergrunds des Angeklagten davon ausgegangen werden müsse, dass er das Posting mit einem bewussten Hintergedanken veröffentlicht habe.  Da stellen wir uns die Frage, ob mit dieser Begründung schon Gedanken strafbar sind?

 

Dabei hatte Kranzl Glück im Unglück, denn auf Grund seines bisher ordentlichen Lebenswandels, wurde er lediglich zu einer Geldstrafe von 480,- Euro (die Hälfte davon bedingt) verurteilt.  Wäre ein derartiges Urteil in Saudi Arabien gefällt worden, könnten wir das verstehen.  Jedenfalls wollen wir die autochthone Bevölkerung in Österreich davor warnen, in der Öffentlichkeit humorvolle Äußerungen oder gar Witze über den Islam zu machen.  Wie das nämlich ausgehen kann, zeigt das heutige Urteil des Landesgerichtes Innsbruck.

 

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2017-11-15


Pinkelverbot und Genderwahn


GASTAUTOREN – BEITRAG

Die Domestizierung des Mannes schreitet voran
Domestizierung: zum Haustier machen, siehe Wikipedia
Aus einem Düsseldorfer Gerichtsurteil (AZ.: 42 C 10583/14) :
Wörtlich heißt es in der Urteilsbegründung:

„Trotz  der  in  diesem  Zusammenhang   ZUNEHMENDEN  DOMESTIZIERUNG
DES  MANNES   ist  das  Urinieren  im   Stehen  durchaus  noch  weit  verbreitet.
Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar regel-
mäßig  mit  bisweilen  erheblichen   Auseinandersetzungen  mit – insbesondere
weiblichen – Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des im Badezimmer
oder Gäste-WC verlegten Marmorbodens rechnen.“
Nachzulesen auf ORF.AT oder FOCUS.DE
Werden  bald die Pissoirs abgeschafft….  jetzt wo es sich beim Pinkeln im Stehen
um einen „früher herrschenden Brauch“ handelt ?  Und was ist mit der generellen
Brauchtumspflege ? Wird die jetzt auch abgeschafft?
So  einen  Schwachsinn  kann nur von einer Richterin (oder transsexuellen Richter)
geschrieben  worden  sein……..   Ich  fühle  mich  jedenfalls  nicht  nur  diskriminiert
sondern durch die Wendung „zunehmende Domestizierung“ zudem auch beleidigt.
Oh hier lese ich gerade,  dass das Urteil angeblich von einem „Mann“ geschrieben
worden sein soll: JURABLOGS.COM
Mit besten Grüßen
Günther Richter
2015-01-22

Einseitig und einfältig


Heimat ohne Hass: Fällt immer wieder negativ auf

Auf der linksextreme Denunzianten-Webseite  „Heimat ohne Hass“  ist man doch tatsächlich
der  Meinung,  dass  die FPÖ bzw.  ihr Chef  H.C. Strache nur mit Gerichtsurteil oder Anwalts-
schreiben Widerrufe tätigen. Vergaß man doch tatsächlich zu erwähnen, dass dies eigentlich
für alle politischen Parteien zutrifft.  Hier ein Beispiel von vielen.
Man ist sehr einseitig und noch mehr einfältig, auf der linksextremen Denunzianten-Webseite
„Heimat ohne Hass“.   Hier  der Ausschnitt (Screenshot) von der linksextreme Denunzianten-
Webseite „Heimat ohne Hass“ zum betreffenden Beitrag.
Screen: facebook.com (Account: Heimat ohne Hass)
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2014-05-31

Ein Paradis für Pädofile TEIL2

 

Kavaliersdelikt?

Verfolgt man die Gerichtsurteile die gegen Pädofile in letzter Zeit verhängt wurden,
könnte man zur Ansicht kommen, der sexuelle Missbrauch von Kindern oder der Besitz
von kinderpornografischen Material, ist in Österreich ein Kavaliersdelikt.

Es waren ja nur die Nichten

Einige Beispiele die sich in jüngster Zeit ereignet haben. Da missbraucht ein „37-jähriger
Akademiker“  seine sieben- und achtjährige Nichten und erhält dafür 2,5 Jahre Haft, davon
muss er aber nur 3 Monate sitzen, denn der Rest der Strafe wurde bedingt ausgesprochen.

Erstaunliches OGH-Urteil

Ein Schulwart begrapscht 26(!) sechsjährige Volksschülerinnen am Gesäß und wird zu
2 Jahren Haft, davon 16 Monate bedingt verurteilt. Er muss  für den sexuellen Missbrauch
an Kleinkindern, lediglich 8 Monate in den Bau.
Der Schulwart beruft gegen dieses Urteil beim OGH und dieser verringert die Strafe um
zwei Monate, weil die Höchstrichter zur Ansicht kamen, dass ein Begrapschen am Gesäß
kein sexueller Missbrauch sei.
Was hätte der Mann nach Ansicht der OGH-Richter tun müssen, um den Tatbestand eines
sexuellen Missbrauches zu erfüllen?  Wenigstens saß der umtriebige Schulwart seine acht
Monate in der U-Haft ab.
Dem OGH-Urteil nach, hat er allerdings um zwei Monate zu lange in der Haft verbracht.
Na hoffentlich bekommt der „arme Mann“ wenigstens eine Haftentschädigung dafür.

Tiefer geht es kaum

Und weiter geht es im bunten Reigen des Pädofilen-Karussells. Wie der heutigen Kronen
Zeitung zu entnehmen ist, besaß ein 32-jähriger Kärntner, „Hunderttausende“ Miss-
brauchsfotos. Auf diesen waren die abartigsten Darstellungen mit Kindern abgebildet.
Wer nun glaubt, dass es dafür eine saftige Strafe gegeben hat, der irrt gewaltig. Der Mann
wurde sieben Monate bedingt und 1.500,- Euro Geldstrafe verurteilt. Was sich der Richter
wohl bei seiner Urteilsfindung gedacht haben mag?

Polizeiaktionen wofür?

Da fragen wir uns, warum es Aktionen wie „Sledge Hammer“ und „Geisterwald“ überhaupt
gegeben hat. Da ermitteln Beamte im Abschaum der Menschheit und versuchen diese
Perverslinge aus dem Verkehr zu ziehen.
Für alle diese Polizeibeamte ist es ein Schlag ins Gesicht, wenn dann ein Richter ein derart
erstaunliches Verständnis für den Täter aufbringt. Denn anders sind solche Urteile nicht
zu erklären.

Klingt wie ein Witz

Da klingt es wie eine Verhöhnung, wenn die Justizministerin Bandion-Ortner lautstark
ankündigt, dass sie den Kampf gegen die Kinderpornografie verschärfen will. Vielleicht
wäre es angebracht, wenn sie vorerst mit den Richtern ein ernstes Wort sprechen würde.
Die bei der letzten Polizeiaktion „Geisterwald“ verhafteten und inhaftierten drei Österreicher,
müssen sich vermutlich nicht wirklich Sorgen um ihre Zukunft machen. Sie haben ja „nur
kinderpornografisches Material“ besessen und kein Auto gestohlen.
Stauni 
 
2009-10-06
   

Ein Paradis für Pädofile

 

Erstaunliches Gerichtsurteil

Im Gerichtsteil der heutigen Kronen Zeitung ist ein erstaunliches Urteil veröffentlicht.
Während Politiker lautstark nach einer Strafverschärfung für Kinderschänder rufen, scheint
dies den Richter, der diesen Prozess geleitet hat, nicht besonders zu interessieren.

Wohngemeinschaft

Was war passiert? Ein 37-jähriger Akademiker lebte mit seiner Frau, den beiden Töchtern,
sowie mit der Familie seiner Schwägerin in einem Haus. In dieser Wohngemeinschaft lebten
auch die beiden Töchter (sieben und acht Jahre alt) der Schwägerin.

Sexuelle Erregung

Seine beiden Nichten dürften den offensichtlich pädofil veranlagten Mann sexuell erregt
haben, den es kam zu „Streicheleinheiten“ und „Befummelungen“.
Vor Gericht gab er an, dass er sich nicht mehr so genau erinnern könne, was wirklich pas-
siert sei.

Gedächtnislücken

Es könne schon möglich sein, dass seine Hand irrtümlich unter die Höschen der Mädchen
gerutscht sei. Das dabei seine Finger in den Scheiden der Kleinen gelandet sind, könne er
sich nicht mehr erinnern.

Mit den Töchtern nie

Aber der Oberhammer kommt mit seiner perversen Rechtfertigung. Diese „Probleme“ habe
es nur mit seinen Nichten gegeben, seine Töchter habe er niemals begrapscht.
Vielleicht sah dies der Richter als Milderungsgrund und verhängte ein Urteil, dass die Herzen
der Kinderschänder vor Freude höher schlagen lassen wird.

Ein Herz für Pädofile

Da verhängt der Richter über diesen Mann, 2,5 Jahre Haft und davon lediglich drei(!)
Monate unbedingt. Das heisst im Klartext, für den sexuellen Missbrauch von zwei kleinen
Mädchen, braucht er lediglich drei Monate zu sitzen.

Ein Autodieb der zwei Autos stiehlt, wird in etwa mit dem selben Strafausmaß zu rechnen

haben, nämlich mindestens drei Monate unbedingt.

Stauni

  
2009-07-24
  

Inhalts-Ende

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