Österreich ist Paradies für Kinderschänder


Bereits 46(!) Mal, großteils einschlägig vorbestraft

Dass  ein Wiederholungstäter,  der schon 46(!) Mal einschlägig vorbestraft ist und sich nur
wenige  Tage nach seiner vorzeitigen Haftentlassung wieder an zwei Buben vergangen hat,
nun  zu  sieben  Jahren  Haft verurteilt worden ist und zusätzlich in eine Anstalt für geistig
abnorme Rechtsbrecher eingewiesen wurde, ist prinzipiell zu begrüßen.
 
Leider zeigt dieser Fall aber auch klar auf, dass Österreich unter rot-schwarzer Regierungs-
verantwortung  zu einem Paradies für Pädophile geworden ist.  Auch bedeutet dieses Urteil
keinesfalls,  dass  der  Sexualstraftäter  nun  auch tatsächlich zeitlich unbegrenzt in einer
Sonderanstalt festgehalten wird.
 
Bei  genauerer  Betrachtung  zeigt sich,  dass der Täter bereits 2007 in eine solche Anstalt
eingewiesen  worden ist.  Trotz negativer Stellungnahme der „BEST“ – Begutachtungs- und 
Evaluationsstelle  für Gewalt-und Sexualstraftäter,  ist der Mann am  21. Dezember vorigen
Jahres entlassen worden.
 
So hat einer der Gutachter gemeint, eine vorzeitige Entlassung sei durchaus gerechtfertigt,
da es auf den Freigängen zu keinerlei Zwischenfällen gekommen ist. Der zweite Gutachter
hielt  den  Mann  für gefährlich.   Dennoch kam der Mann frei.   Bereits sechs Tage später
nahm er geschlechtliche Handlungen an zwei Buben vor.
 
Hier  zeigt  sich  einmal  mehr,  dass  nach wie vor im Zweifel für den Täter- und gegen den
Opferschutz  entschieden  wird.   Dass  die Opfer ihr ganzes Leben sowohl unter den psych-
ischen als auch physischen Folgen des Erlebten leiden werden, scheinen die Gutachter und
Gerichte,  die  Pädophile  und  Sexualtäter mit ihren milden Urteilen meist in die Freiheit ent-
lassen, nicht zu bedenken.
 
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2013-03-26
 

Kinder zur Hetze gegen Väter missbraucht

 

Die wundersame Wandlung der Frau Monika Pinterits

Die  Geister die man einst zu Hilfe gerufen hatte,  wird man jetzt nicht mehr los.   Seit nämlich
vermehrt  auch  Frauen  in  das  Kreuzfeuer  von  Richtern  und  Gutachtern geraten,  wird auf
einmal  ein  Unrecht identifiziert.   Solange Väter in Gutachten als „gestört“ dargestellt wurden,
war  die  Welt  ja  noch  in  Ordnung.  Da  halfen kein Aufschreie,  keine Demos und schon gar
keine Kindertränen.
 
Wird  aber hingegen einer Mutter Erziehungsunfähigkeit attestiert,  dann tritt sogar die Kinder-
und Jugendanwältin auf den Masterplan und gibt ein großes Zeitungs-Interview. Da wird plötz-
lich  von  der  Allmacht  der  Gutachter  gesprochen,  in  welcher Form und aufgrund welcher
fachlicher Expertisen Entscheidungen gefällt werden können, dass Gutachten überschätzt und
Menschen plötzlich als persönlichkeitsgestört erklärt werden.
 
Richter  sollen  auf  einmal lernen,  die richtigen Fragen zu stellen. Gutachter sollen auf einmal
sehr  behutsam sein und all das,  weil der Frau Pinterits aufgefallen ist, dass Gutachter die Bio-
grafie eines Menschen bestimmen.   Kurzum,  sie spricht offen aus, was viele Trennungseltern
und Vätervereine seit Jahren kritisieren, nämlich, dass sowie Scheidungsverfahren jetzt laufen,
Eltern in gut und schlecht klassifiziert werden.   Konflikte werden verstärkt und das Trennende
in den Vordergrund gestellt.
 
Erkannte und eingestandene Irrtümer sind zwar die beste Grundlage für neue Einsichten, aber
mit  der  bloßen  Ankündigung einer weiteren Enquete wird man dieser Problematik nicht Herr
werden. Trennungspaare, aber vor allem Trennungskinder brauchen keine weiteren Enqueten
und  Arbeitskreise,  die  sich  immer  bunter inszenieren und sich in der Realität um eine wirk-
liche Lösung drücken.
 
In  Wirklichkeit  ist  das alles nur ein Herumreden um den heißen Brei.   Es geht eben nicht um
Vater oder Mutter, es geht um Vater und Mutter. Ein Unrecht kann nicht von weiterem Unrecht
überwunden  werden.   Die  Kluft zwischen Vater und Mutter muss endlich überbrückt werden.
Nicht Mann oder Frau, sondern Mann und Frau sind als Einheit, das unumstößliche Gesetz des
Lebens.
 
Eine gemeinsame Obsorge,  ist der einzige Weg, ein Kind  – nach einer Trennung –  möglichst
kindergerecht,  mit  der  nötigen  elterlichen  Liebe  und  Verantwortung versorgen zu können.
Vater  wie  Mutter  sind  für  die  Kinder  gleich  wichtig  und sollten deshalb auch vom Gesetz
gleichwertig  behandelt  und  vom  grünroten Feminist(innenblock) als gleichwertig anerkannt
werden.
 

Primitives Hetzvideo gegen Väter

Dass dem aber nicht so ist, beweist nachfolgendes Videoclip der MA-57 „Frauen Stadt Wien“,
für  welche  die  Multifunktionsstadträtin  Sandra  Frauenberger  verantwortlich  zeichnet.  In
diesem  Clip  wird  über Väter diskriminierend hergezogen.   Aber das allein wäre noch nicht
erstaunlich,  wenn  die  im  Video  getätigten  Äußerungen  von  gestandenen feministischen
„Weibsbildern“ kämen.
 
Quelle: youtube.com
 

 
 
Nein,  es  werden kleine Kinder an die Öffentlichkeit gezerrt und dazu missbraucht,  öffentlich
ihre  Väter schlecht machen.  Zusätzlich  muss (darf oder kann) sich kleiner Junge bereits als
zukünftiger Macho und Patriarch outen.   Wir finden,  dass in diesem Video Hetze primitivster
Art gegen Väter betrieben wird.
 
Offenbar  ist  man  sich  bei  der  MA-57  „Frauen Stadt Wien“  nicht  zu schade,  unschuldige
Kinder für diesen Feldzug gegen Väter zu missbrauchen.  Vielleicht sollte hier die Kinder- und
Jugendanwältin Monika Pinterits den Hebel ansetzen.
 
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2012-12-03
 

Die Justiz und ihre Gutachter


Unfähigkeit ist nicht strafbar

Man  kann  über  den VGT und deren Aktionen geteilter Meinung sein,  aber nachfolgend heutige ver-
öffentlichte  Presseaussendung  wirft  ein  bezeichnendes  Licht  auf  die  Justiz und deren bestellter
Gutachter.
 
Screen: VGT
 
Wir wollen die Aussendung des  VGT  gar nicht näher kommentieren und überlassen es unserer Leser-
schaft,  sich selbst ein Bild darüber zu machen. Allerdings finden wir es höchst bedenklich, dass dieser
Mann  noch  immer in der Gerichtssachverständigenliste als Sachverständiger aufscheint und offenbar
als solcher noch tätig ist.

Screen: justiz.gv.at
Abgesehen vom Schaden den Prof. Dr. Schweiger angerichtet hat, war es für ihn trotzdem ein gutes
Geschäft.   Er  verrechnete  50.000,- Euro  für dieses Gutachten und zahlte lediglich 35.000,- zurück.
Damit  hat der Mann an einem von ihm erstellten falschen Gutachten sage und schreibe noch immer
15.000,- Euro verdient.
 
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2012-10-12
 

Demonstration gegen missbräuchliche Kindesabnahmen


GASTAUTOREN – BEITRAG

Zweite Kundgebung gegen Jugendamtswillkür in Wien

Am Montag dem Tag der sozialen Gerechtigkeit, fand in der Innenstadt abermals eine Kund-
gebung zum Thema Jugendamtswillkür statt.   Da gerade das Wiener Jugendamt (MA 11)
immer wieder Kinder ohne wirklich stichhaltige Begründung den Eltern wegnimmt, wehren
sich betroffene immer mehr.  Man hat sich zur Plattform gegen Jugendamts-willkür zusam-
mengeschlossen und will mit Kundgebungen sowie allgemeiner  Aufklärungsarbeit darüber
informieren was sich die MA 11 so leistet.
So  auch an diesem  Nachmittag,  wo man sich am sogenannten  „Unieck“  sowie in der
Schottentorpassage  versammelte um die Öffentlichkeit aufzurütteln.   Dies geschah teil-
weise  auf recht drastische weise,  da man u.a. Kinderpuppen in einen Käfig sperrte,  der
die  Wohngemeinschaften und Kinderheime symbolisierte.  Denn genau so spielt es sich
nach Insiderinformationen dort auch ab.
{besps}jugendamtdemo{/besps}
Kinder  werden massiv in ihrer Bewegungsfreiheit sowie ihrem Handeln und sogar Wissen
eingeschränkt.   Der Vergleich zur  Haft liegt da nahe,  denn auch  Freigängern im Justiz-
system  ergeht es kaum anders!   Darüber hinaus,  werden in vielen Fällen die Kinder ein-
fach  in  Sonderschulen gesteckt,  damit man  sich offenbar  nicht mit  Hilfestellung beim
Lernen  abplagen muss,  dementsprechend gering  sind  dann  die Berufsaussichten  für
solche Kinder.   Auch in ihrer sozialen Entwicklung werden die Kinder behindert,  da man
ihnen  dort kaum soziale  Kompetenz lernt und sie stattdessen mit ihren Problemen und
Konflikten alleine
lässt!
Dr. Berger,  Kinderpsychiater  in  Wien  bemängelte in einer Studie,  dass bis in die 1990er
Jahre  offenbar die Gewalt in den Österreichischen Kinderheimen in psychischer und phys-
ischer  Form gang und gäbe war.  So schlimm mag es jetzt nicht mehr sein,  doch psych-
isch werden die Kinder immer noch in vielen WGs ziemlich unter Druck gesetzt, wie Insider
berichten.
 
Ebenso wird verboten  (sowohl Eltern als auch dem Kind)  über die Vorgänge rund um die
Abnahme des Kindes zu sprechen,  ja es wird sogar massiv eingeschränkt in dem man ein-
fach die Besuchskontakte drastisch reduziert und sie unter Kontrolle stellt!?
Die Justiz schaut tatenlos zu, da die Richter schlicht und einfach Großteils schlecht ausge-
bildet sind und / oder unter Druck von Vorgesetzten bzw. dem Jugendamt stehen.  Nicht
selten  werden Richter nach für das Jugendamt negativ ausgegangenem Urteil abberufen
oder gar entlassen!  Auch positiv gestimmte Jugendamtsmitarbeiter werden von den vor-
gesetzten  Stellen  versetzt  oder auch gekündigt,  denn eine  Zusammenarbeit mit Eltern
und / oder Gericht ist nicht gewünscht, wie Insider berichten.
So  macht  gerade  das  Wiener Jugendamt  was es will,  doch auch in den Bundesländern
sieht  es  kaum  anders  aus –  wie man ja immer wieder hört.   Die Medien stellen auch auf
„Durchzug“ und berichten nur von spektakulären Vorfällen, doch was im täglichen Betrieb
der Jugendämter so geschieht, dass wird wohlweislich verschwiegen.  Erst wenn dann mal
wieder  „die Kacke am dampfen ist“,  dann werden  die Medien hellhörig,  wie auch  u.a. die
FPÖ Wien immer wieder kritisiert.
So waren auch kaum Medienvertreter bei der Demo am Schottentor, sodass auch hier nur
Passanten  aufmerksam wurden,  doch die breite  Öffentlichkeit, von den  Missständen in
unserem Jugendwohlfahrtssystem kaum etwas erfährt.
Erich Weber

2012-02-23
 

Reform der Jugendwohlfahrt gefordert


Der Willkür der Jugendämter endlich Einhalt gebieten

Die  „Plattform Solidarität  mit  von  Jugendamts-Willkür  betroffenen Familien”   (Kurzform:
“Plattform Willkür Jugendamt“) setzt sich gegen Leid und Unrecht, welches aus willkürlichen
Kindesabnahmen resultiert, ein. Auch wird die am 14.2.2012 von der „Plattform Kinder- und
Jugendhilfegesetz“  erhobene  Forderung nach einer  Reform des  Jugendwohlfahrtgesetzes
begrüßt und unterstützt.
Allerdings gibt man zu bedenken,  dass die  „Plattform Kinder- und Jugendhilfegesetz“ diese
überfällige  Reform  nur  aus  dem  Blickwinkel der staatlichen und staatlich geförderten Ein-
richtungen einfordert.   Angesichts der immer  deutlicher zu Tage tretenden Fehlfunktionen
innerhalb  der  Jugendwohlfahrt  sollte  eine  solche Reform aber endlich auch die Anliegen
derer berücksichtigen, die sich selbst als Opfer der Fehler dieser Einrichtungen sehen.
Aktuelle  Medienberichte und Politiker bestätigen:  Die Jugendwohlfahrt arbeitet willkürlich in
privatrechtlicher  Rechtsschutzlücke in zahlreichen  Fällen mit willkürlichen Fremdunterbring-
ungen. Minderjährige werden von Mitarbeitern der Jugendwohlfahrt plötzlich und unerwartet
aus ihren Familie herausgerissen und monatelang isoliert gehalten.

Die Leidtragenden sind meist die Kinder

Kinder  und Familien leiden darunter sehr.   De facto haben Betroffene keinen Rechtsschutz,
sondern  werden von Gutachter zu Gutachter geschickt.   Die Kosten für die Betroffenen der
staatlich  beauftragten Gutachten explodieren.   Die Plattform Willkür Jugendamt erkennt da-
bei in den Entscheidungen der Gerichte zu Gunsten der Jugendwohlfahrt eine Verletzung des
Gleichheitsgrundsatzes Art 7B-VG.
Interessant  dabei  ist  auch  die Kritik  aus  den „eigenen Reihen“.   Selbst der Sprecher der
Sozialarbeiter(innen)  in  Österreich,  Georg Dimitz,  weist klar und deutlich darauf hin,  dass
ein Jahr der Fremdunterbringung ca. 63.000 bzw. 170 € / Tag kosten, das sind definitiv mehr
als die kompletten Lohnkosten eines ambulant arbeitenden Sozialarbeiters.
Weiters  weist Georg Dimitz darauf hin,  dass es  viel zu viele  Kindesabnahmen gibt mit dem
ausdrücklichen Argument der “Gefahr in Verzug”.  Dimitz fordert u.a. mehr Unterstützung für
Familien  und  ambulante  Angebote  ein.   Nur jedes  zweite Kind  müsse wegen  ernstlicher
Gefährdung  zu  seinem  Schutz aufgenommen werden.   Bei den übrigen Kindern wolle man
Verhaltensänderungen bei den Eltern und beim Kind erreichen.

Daher fordert die Plattform „Willkür Jugendamt“:

A.) Politische,  justizielle und legislative  Verantwortung gegen willkürliche Fremdunterbring-
ungen von Minderjährigen durch die Jugendwohlfahrt, erwirkt durch eine Reform und klaren
Richtlinien  der  staatlichen und halbstaatlichen Jugendwohlfahrtseinrichtungen nach Grund-
sätzen  einer  rechtsstaatlichen  Verwaltung  (konkret:  Mehrfachfunktion  der  Jugendämter
stoppen und die saubere Trennung der Aufgaben zwischen den beteiligten Institutionen und
entsprechende Sanktionen beim Fehlverhalten der handelnden Personen einfordern.   Situa-
tionsanalyse  und  Erstellung von Stellungnahmen als primäre Aufgabe der Jugendwohlfahrt
(in  Ausübung  eines  fachkundigen  Juristen  der Jugendwohlfahrt selbst) mit nachfolgender
Maßnahmenentscheidung durch unter Mitverantwortung des Gerichtes selbst.
B.) Recht der Betroffenen auf Akteneinsicht, Stärkung der Kinderrechte und Mitspracherechts
der Minderjährigen, wobei Armut kein staatlicher Vorwand für Kindesabnahmen sein darf.
C.) Optimierung der Verfahrensdauer, Unterbindung oftmaliger Richterwechsel und Verhinder-
ung richterlicher Verfahrenseinstellung trotz „Gefahr in Verzug“ laut dem Jugendamt. Der weit-
gehend  willkürlich  gehandhabte  Begriff  des  Kindeswohls,  die teilweise offen rechtswidrige
Vorgangsweise  und  die  zunehmend  als  Strafsanktion  gegen  kritische Eltern eingesetzten
Kindesabnahmen sind Alarmsignale für eine grundlegende Fehlfunktion der Jugendwohlfahrt.
Aus Protest gegen diese Form der staatlichen Willkür veranstaltet die Plattform Willkür Jugend-
amt  daher am 20.2.2012 ab 16:00Uhr  bis 19:00 Uhr vor der Universität in Wien eine Demon-
stration  zum  Schutz  der  Menschenrechte der Familien. Die Plattform will eine Veränderung
zum Wohle und Schutz der Kinder erreichen und ersucht um Ihre Unterstützung.
Veranstaltungsort:
Schottentor Wien neben Hauptuniversität Wien
 
Nähere Auskünfte:
Presseteam der Plattform Willkür Jugendamt (Koordination: Martin Goldinger sen.)
oder http://willkuerjugendamt.npage.at
*****
2012-02-19
 

Wer fürchtet sich vor Helmut Elsner?

 

Fußfessel für Elsner abgelehnt

Die  Staatsanwaltschaft hat den Antrag auf elektronische Fußfessel  für Helmut Elsner schon
vor  zwei Wochen genehmigt,  weiters sind  auch die  Vorbereitungen für den  Hausarrest
positiv  verlaufen,  ebenso  sind alle  Auflagen von der Bewährungshilfe „Neustart“ geprüft
worden und auch der Technik-Check in seiner Wohnung ist problemlos verlaufen. Trotzdem
bleibt Elsner in Haft . Es stellt sich daher die dringende Frage wer sich vor Elsner fürchtet.
 

Fürchten SPÖ-Bosse die Rache Elsners?

Sogar Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) hatte erklärt, dass Helmut Elsner theo-
retisch  für einen  elektronisch  überwachten  Hausarrest  infrage käme.  Es liegt daher der
dringende Verdacht nahe, dass mächtige Gewerkschaftsbosse der SPÖ bzw. hohe Würden-
träger der SPÖ, die Enthaftung Elsners fürchten würden, wie der Teufel das Weihwasser.

Offenbar wird seitens jener, die Elsner seinerzeit als Bauernopfer den Wölfen zum Fraß vor-
geworfen haben vermutet, dass dieser brisante Unterlagen auf Lager habe, die die Genos-
sen kurz vor der Steirischen oder Wiener Wahl, in arge Bedrängnis bringen könnten.

Eigenartige Optik in der Causa Elsner

Durch die heutige überraschende Entscheidung, Elsner die elektronische Fußfessel nicht zu
genehmigen, mehrt sich  der Eindruck,  dass dieser immer mehr das Opfer einer politischen
Justiz  wird.  Ein Eindruck,  der nicht zuletzt  dadurch entstanden ist,  dass die Richterin im
Bawag-Prozess Justizministerin wurde und der zuständige Staatsanwalt ihr Kabinettschef.
Eine mehr als eigenartige Optik.
 
Dafür spricht auch, dass bereits 15 Enthaftungsanträge trotz seines verschlechterten Gesund-
heitszustands  abgelehnt worden sind.  Selbstverständlich ist  Elsner kein  Chorknabe und hat
den  BAWAG-Skandal  zu verantworten. Wolfgang Flöttl, also jener Spekulant, der in Elsners
Auftrag Bawag-Gelder riskant anlegte, wird von Helmut Elsner immer mehr als eigentlicher Ver-
ursacher des BAWAG-Skandals gebrandmarkt.

Tatsache ist, dass beide erstinstanzlich  (also nicht rechtskräftig)  verurteilt wurden. Elsner we-
gen Untreue (Schadenssumme: 1,7 Milliarden Euro), schweren Betruges und Bilanzfälschung
zu neuneinhalb Jahren, Flöttl wegen Untreue zu 30 Monaten Haft (davon wurden nur 10 Mo-
nate unbedingt, der Rest auf Bewährung verhängt).
 

Wird es eine lebenslange Strafe?

Kurzum: Jemand, der unermüdlich, wenn auch in mitunter aufbrausender Art und Weise, um
seine Rehabilitierung kämpft, kann dies nicht fortführen, wenn er gleichzeitig flieht. Außerdem
könnte eine Flucht schon aus  Kostengründen schwierig werden,  da Elsners Vermögenswerte
behördlich eingefroren sind.

Im übrigen wird dem herzkranken U-Häftling von einem gerichtlich beauftragten Gutachter at-
testiert,  „nur sehr eingeschränkt fluchtfähig“  zu sein. Wie wir schon in einigen Beiträgen
berichteten hat es den Anschein, dass die verhängte Strafe über Helmut Elsner, für diesen zu
einer lebenslange Haftstrafe ausartet. Denn auf Grund seines Alters und seiner Erkrankungen
wird er die Gefängniszelle vermutlich nur mehr im Sarg verlassen können.

*****

2010-09-21
 

Freiheit für Penismörder

 

Türke erschoß Nebenbuhler

Am 23.04.2008 erhielt ein 77-jähriger Türke bei einem Prozeß am LG Wr. Neustadt, zwanzig
Jahre Haft wegen Mord und anschliessende Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme
Rechtsbrecher.

Er hatte einen vermeintlichen Nebenbuhler erschossen und ihm anschliessend den Penis ab-
geschnitten. Der Mann machte auch keinen Hehl daraus, dass er die Tat absichtlich begangen
hatte.

Tat war gerechtfertigt

Seine Frau hätte die Blicke des späteren Opfers erwidert und daraus habe er den Schluß
gezogen, das die Beiden eine Affäre haben. Also habe er den Mann nicht grundlos umge-
bracht, meinte der betagte Othello als Rechtfertigung.

Schuldunfähig

Da laut einem nachträglich eingeholten Gutachten dem Mann Unzurechnungsfähigkeit be-
scheinigt wurde, fiel die Strafhaft aus. Wer nun glaubt, dass dieser  schiess- und schnippel-
freudige Mitbürger mit Migrationshintergrund in eine Anstalt eingewiesen wurde, der befindet
sich im Irrtum.

Pflegefall?

Denn in einem neuerlichen Gutachten wurde festgestellt, dass er körperlich stark abgebaut
hat und daher keine Gefahr mehr für die Menschheit darstellt. Also verbringt ein Mann, der
einen vermeintlichen Nebenbuhler erschossen und dessen Penis abgetrennt hatte, seinen
Lebensabend in Freiheit.

Es lebe Anatolien

In Anatolien hätte dieser Prozeß für ihn nicht besser laufen können. Dort gilt wahrscheinlich
noch das Motto „Guckst Du meine Frau an, bist Du tot.“ Hoffentlich kommt er nicht wieder zu
Kräften und stellt neuerlich fest, dass seine Frau wieder Blicke von Fremden erwidert.

Berechtigte Frage

Im „Geizhalsforum“ wirft ein User die berechtigte Frage auf, warum der Briefbomber Fuchs
nicht enthaftet wurde, da er ohne Hände auch keine Gefahr mehr für die Menschheit dar-
gestellt hat.

Den User können wir beruhigen. Franz Fuchs konnte die Haftanstalt ohnehin vorzeitig
verlassen, allerdings nicht mehr auf eigenen Beinen, da er tot war.

Stauni

  
2009-10-07
  

Inhalts-Ende

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