Bereits 46(!) Mal, großteils einschlägig vorbestraft
Dass ein Wiederholungstäter, der schon 46(!) Mal einschlägig vorbestraft ist und sich nur
wenige Tage nach seiner vorzeitigen Haftentlassung wieder an zwei Buben vergangen hat,
nun zu sieben Jahren Haft verurteilt worden ist und zusätzlich in eine Anstalt für geistig
abnorme Rechtsbrecher eingewiesen wurde, ist prinzipiell zu begrüßen.
Leider zeigt dieser Fall aber auch klar auf, dass Österreich unter rot-schwarzer Regierungs-
verantwortung zu einem Paradies für Pädophile geworden ist. Auch bedeutet dieses Urteil
keinesfalls, dass der Sexualstraftäter nun auch tatsächlich zeitlich unbegrenzt in einer
Sonderanstalt festgehalten wird.
Bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass der Täter bereits 2007 in eine solche Anstalt
eingewiesen worden ist. Trotz negativer Stellungnahme der „BEST“ – Begutachtungs- und
Evaluationsstelle für Gewalt-und Sexualstraftäter, ist der Mann am 21. Dezember vorigen
Jahres entlassen worden.
So hat einer der Gutachter gemeint, eine vorzeitige Entlassung sei durchaus gerechtfertigt,
da es auf den Freigängen zu keinerlei Zwischenfällen gekommen ist. Der zweite Gutachter
hielt den Mann für gefährlich. Dennoch kam der Mann frei. Bereits sechs Tage später
nahm er geschlechtliche Handlungen an zwei Buben vor.
Hier zeigt sich einmal mehr, dass nach wie vor im Zweifel für den Täter- und gegen den
Opferschutz entschieden wird. Dass die Opfer ihr ganzes Leben sowohl unter den psych-
ischen als auch physischen Folgen des Erlebten leiden werden, scheinen die Gutachter und
Gerichte, die Pädophile und Sexualtäter mit ihren milden Urteilen meist in die Freiheit ent-
lassen, nicht zu bedenken.
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2013-03-26
Die wundersame Wandlung der Frau Monika Pinterits
Die Geister die man einst zu Hilfe gerufen hatte, wird man jetzt nicht mehr los. Seit nämlich
vermehrt auch Frauen in das Kreuzfeuer von Richtern und Gutachtern geraten, wird auf
einmal ein Unrecht identifiziert. Solange Väter in Gutachten als „gestört“ dargestellt wurden,
war die Welt ja noch in Ordnung. Da halfen kein Aufschreie, keine Demos und schon gar
keine Kindertränen.
Wird aber hingegen einer Mutter Erziehungsunfähigkeit attestiert, dann tritt sogar die Kinder-
und Jugendanwältin auf den Masterplan und gibt ein großes Zeitungs-Interview. Da wird plötz-
lich von der Allmacht der Gutachter gesprochen, in welcher Form und aufgrund welcher
fachlicher Expertisen Entscheidungen gefällt werden können, dass Gutachten überschätzt und
Menschen plötzlich als persönlichkeitsgestört erklärt werden.
Richter sollen auf einmal lernen, die richtigen Fragen zu stellen. Gutachter sollen auf einmal
sehr behutsam sein und all das, weil der Frau Pinterits aufgefallen ist, dass Gutachter die Bio-
grafie eines Menschen bestimmen. Kurzum, sie spricht offen aus, was viele Trennungseltern
und Vätervereine seit Jahren kritisieren, nämlich, dass sowie Scheidungsverfahren jetzt laufen,
Eltern in gut und schlecht klassifiziert werden. Konflikte werden verstärkt und das Trennende
in den Vordergrund gestellt.
Erkannte und eingestandene Irrtümer sind zwar die beste Grundlage für neue Einsichten, aber
mit der bloßen Ankündigung einer weiteren Enquete wird man dieser Problematik nicht Herr
werden. Trennungspaare, aber vor allem Trennungskinder brauchen keine weiteren Enqueten
und Arbeitskreise, die sich immer bunter inszenieren und sich in der Realität um eine wirk-
liche Lösung drücken.
In Wirklichkeit ist das alles nur ein Herumreden um den heißen Brei. Es geht eben nicht um
Vater oder Mutter, es geht um Vater und Mutter. Ein Unrecht kann nicht von weiterem Unrecht
überwunden werden. Die Kluft zwischen Vater und Mutter muss endlich überbrückt werden.
Nicht Mann oder Frau, sondern Mann und Frau sind als Einheit, das unumstößliche Gesetz des
Lebens.
Eine gemeinsame Obsorge, ist der einzige Weg, ein Kind – nach einer Trennung – möglichst
kindergerecht, mit der nötigen elterlichen Liebe und Verantwortung versorgen zu können.
Vater wie Mutter sind für die Kinder gleich wichtig und sollten deshalb auch vom Gesetz
gleichwertig behandelt und vom grünroten Feminist(innenblock) als gleichwertig anerkannt
werden.
Primitives Hetzvideo gegen Väter
Dass dem aber nicht so ist, beweist nachfolgendes Videoclip der MA-57 „Frauen Stadt Wien“,
für welche die Multifunktionsstadträtin Sandra Frauenberger verantwortlich zeichnet. In
diesem Clip wird über Väter diskriminierend hergezogen. Aber das allein wäre noch nicht
erstaunlich, wenn die im Video getätigten Äußerungen von gestandenen feministischen
„Weibsbildern“ kämen.
Quelle: youtube.com
Nein, es werden kleine Kinder an die Öffentlichkeit gezerrt und dazu missbraucht, öffentlich
ihre Väter schlecht machen. Zusätzlich muss (darf oder kann) sich kleiner Junge bereits als
zukünftiger Macho und Patriarch outen. Wir finden, dass in diesem Video Hetze primitivster
Art gegen Väter betrieben wird.
Offenbar ist man sich bei der MA-57 „Frauen Stadt Wien“ nicht zu schade, unschuldige
Kinder für diesen Feldzug gegen Väter zu missbrauchen. Vielleicht sollte hier die Kinder- und
Jugendanwältin Monika Pinterits den Hebel ansetzen.
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2012-12-03
Unfähigkeit ist nicht strafbar
Man kann über den VGT und deren Aktionen geteilter Meinung sein, aber nachfolgend heutige ver-
öffentlichte Presseaussendung wirft ein bezeichnendes Licht auf die Justiz und deren bestellter
Gutachter.
Screen: VGT
Wir wollen die Aussendung des VGT gar nicht näher kommentieren und überlassen es unserer Leser-
schaft, sich selbst ein Bild darüber zu machen. Allerdings finden wir es höchst bedenklich, dass dieser
Mann noch immer in der Gerichtssachverständigenliste als Sachverständiger aufscheint und offenbar
als solcher noch tätig ist.
Screen: justiz.gv.at
Abgesehen vom Schaden den Prof. Dr. Schweiger angerichtet hat, war es für ihn trotzdem ein gutes
Geschäft. Er verrechnete 50.000,- Euro für dieses Gutachten und zahlte lediglich 35.000,- zurück.
Damit hat der Mann an einem von ihm erstellten falschen Gutachten sage und schreibe noch immer
15.000,- Euro verdient.
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2012-10-12
GASTAUTOREN – BEITRAG
Zweite Kundgebung gegen Jugendamtswillkür in Wien
Am Montag dem Tag der sozialen Gerechtigkeit, fand in der Innenstadt abermals eine Kund-
gebung zum Thema Jugendamtswillkür statt. Da gerade das Wiener Jugendamt (MA 11)
immer wieder Kinder ohne wirklich stichhaltige Begründung den Eltern wegnimmt, wehren
sich betroffene immer mehr. Man hat sich zur Plattform gegen Jugendamts-willkür zusam-
mengeschlossen und will mit Kundgebungen sowie allgemeiner Aufklärungsarbeit darüber
informieren was sich die MA 11 so leistet.
So auch an diesem Nachmittag, wo man sich am sogenannten „Unieck“ sowie in der
Schottentorpassage versammelte um die Öffentlichkeit aufzurütteln. Dies geschah teil-
weise auf recht drastische weise, da man u.a. Kinderpuppen in einen Käfig sperrte, der
die Wohngemeinschaften und Kinderheime symbolisierte. Denn genau so spielt es sich
nach Insiderinformationen dort auch ab.
{besps}jugendamtdemo{/besps}
Kinder werden massiv in ihrer Bewegungsfreiheit sowie ihrem Handeln und sogar Wissen
eingeschränkt. Der Vergleich zur Haft liegt da nahe, denn auch Freigängern im Justiz-
system ergeht es kaum anders! Darüber hinaus, werden in vielen Fällen die Kinder ein-
fach in Sonderschulen gesteckt, damit man sich offenbar nicht mit Hilfestellung beim
Lernen abplagen muss, dementsprechend gering sind dann die Berufsaussichten für
solche Kinder. Auch in ihrer sozialen Entwicklung werden die Kinder behindert, da man
ihnen dort kaum soziale Kompetenz lernt und sie stattdessen mit ihren Problemen und
Konflikten alleine
lässt!
Dr. Berger, Kinderpsychiater in Wien bemängelte in einer Studie, dass bis in die 1990er
Jahre offenbar die Gewalt in den Österreichischen Kinderheimen in psychischer und phys-
ischer Form gang und gäbe war. So schlimm mag es jetzt nicht mehr sein, doch psych-
isch werden die Kinder immer noch in vielen WGs ziemlich unter Druck gesetzt, wie Insider
berichten.
Ebenso wird verboten (sowohl Eltern als auch dem Kind) über die Vorgänge rund um die
Abnahme des Kindes zu sprechen, ja es wird sogar massiv eingeschränkt in dem man ein-
fach die Besuchskontakte drastisch reduziert und sie unter Kontrolle stellt!?
Die Justiz schaut tatenlos zu, da die Richter schlicht und einfach Großteils schlecht ausge-
bildet sind und / oder unter Druck von Vorgesetzten bzw. dem Jugendamt stehen. Nicht
selten werden Richter nach für das Jugendamt negativ ausgegangenem Urteil abberufen
oder gar entlassen! Auch positiv gestimmte Jugendamtsmitarbeiter werden von den vor-
gesetzten Stellen versetzt oder auch gekündigt, denn eine Zusammenarbeit mit Eltern
und / oder Gericht ist nicht gewünscht, wie Insider berichten.
So macht gerade das Wiener Jugendamt was es will, doch auch in den Bundesländern
sieht es kaum anders aus – wie man ja immer wieder hört. Die Medien stellen auch auf
„Durchzug“ und berichten nur von spektakulären Vorfällen, doch was im täglichen Betrieb
der Jugendämter so geschieht, dass wird wohlweislich verschwiegen. Erst wenn dann mal
wieder „die Kacke am dampfen ist“, dann werden die Medien hellhörig, wie auch u.a. die
FPÖ Wien immer wieder kritisiert.
So waren auch kaum Medienvertreter bei der Demo am Schottentor, sodass auch hier nur
Passanten aufmerksam wurden, doch die breite Öffentlichkeit, von den Missständen in
unserem Jugendwohlfahrtssystem kaum etwas erfährt.
Erich Weber
2012-02-23
Der Willkür der Jugendämter endlich Einhalt gebieten
Die „Plattform Solidarität mit von Jugendamts-Willkür betroffenen Familien” (Kurzform:
“Plattform Willkür Jugendamt“) setzt sich gegen Leid und Unrecht, welches aus willkürlichen
Kindesabnahmen resultiert, ein. Auch wird die am 14.2.2012 von der „Plattform Kinder- und
Jugendhilfegesetz“ erhobene Forderung nach einer Reform des Jugendwohlfahrtgesetzes
begrüßt und unterstützt.
Allerdings gibt man zu bedenken, dass die „Plattform Kinder- und Jugendhilfegesetz“ diese
überfällige Reform nur aus dem Blickwinkel der staatlichen und staatlich geförderten Ein-
richtungen einfordert. Angesichts der immer deutlicher zu Tage tretenden Fehlfunktionen
innerhalb der Jugendwohlfahrt sollte eine solche Reform aber endlich auch die Anliegen
derer berücksichtigen, die sich selbst als Opfer der Fehler dieser Einrichtungen sehen.
Aktuelle Medienberichte und Politiker bestätigen: Die Jugendwohlfahrt arbeitet willkürlich in
privatrechtlicher Rechtsschutzlücke in zahlreichen Fällen mit willkürlichen Fremdunterbring-
ungen. Minderjährige werden von Mitarbeitern der Jugendwohlfahrt plötzlich und unerwartet
aus ihren Familie herausgerissen und monatelang isoliert gehalten.
Die Leidtragenden sind meist die Kinder
Kinder und Familien leiden darunter sehr. De facto haben Betroffene keinen Rechtsschutz,
sondern werden von Gutachter zu Gutachter geschickt. Die Kosten für die Betroffenen der
staatlich beauftragten Gutachten explodieren. Die Plattform Willkür Jugendamt erkennt da-
bei in den Entscheidungen der Gerichte zu Gunsten der Jugendwohlfahrt eine Verletzung des
Gleichheitsgrundsatzes Art 7B-VG.
Interessant dabei ist auch die Kritik aus den „eigenen Reihen“. Selbst der Sprecher der
Sozialarbeiter(innen) in Österreich, Georg Dimitz, weist klar und deutlich darauf hin, dass
ein Jahr der Fremdunterbringung ca. 63.000 bzw. 170 € / Tag kosten, das sind definitiv mehr
als die kompletten Lohnkosten eines ambulant arbeitenden Sozialarbeiters.
Weiters weist Georg Dimitz darauf hin, dass es viel zu viele Kindesabnahmen gibt mit dem
ausdrücklichen Argument der “Gefahr in Verzug”. Dimitz fordert u.a. mehr Unterstützung für
Familien und ambulante Angebote ein. Nur jedes zweite Kind müsse wegen ernstlicher
Gefährdung zu seinem Schutz aufgenommen werden. Bei den übrigen Kindern wolle man
Verhaltensänderungen bei den Eltern und beim Kind erreichen.
Daher fordert die Plattform „Willkür Jugendamt“:
A.) Politische, justizielle und legislative Verantwortung gegen willkürliche Fremdunterbring-
ungen von Minderjährigen durch die Jugendwohlfahrt, erwirkt durch eine Reform und klaren
Richtlinien der staatlichen und halbstaatlichen Jugendwohlfahrtseinrichtungen nach Grund-
sätzen einer rechtsstaatlichen Verwaltung (konkret: Mehrfachfunktion der Jugendämter
stoppen und die saubere Trennung der Aufgaben zwischen den beteiligten Institutionen und
entsprechende Sanktionen beim Fehlverhalten der handelnden Personen einfordern. Situa-
tionsanalyse und Erstellung von Stellungnahmen als primäre Aufgabe der Jugendwohlfahrt
(in Ausübung eines fachkundigen Juristen der Jugendwohlfahrt selbst) mit nachfolgender
Maßnahmenentscheidung durch unter Mitverantwortung des Gerichtes selbst.
B.) Recht der Betroffenen auf Akteneinsicht, Stärkung der Kinderrechte und Mitspracherechts
der Minderjährigen, wobei Armut kein staatlicher Vorwand für Kindesabnahmen sein darf.
C.) Optimierung der Verfahrensdauer, Unterbindung oftmaliger Richterwechsel und Verhinder-
ung richterlicher Verfahrenseinstellung trotz „Gefahr in Verzug“ laut dem Jugendamt. Der weit-
gehend willkürlich gehandhabte Begriff des Kindeswohls, die teilweise offen rechtswidrige
Vorgangsweise und die zunehmend als Strafsanktion gegen kritische Eltern eingesetzten
Kindesabnahmen sind Alarmsignale für eine grundlegende Fehlfunktion der Jugendwohlfahrt.
Aus Protest gegen diese Form der staatlichen Willkür veranstaltet die Plattform Willkür Jugend-
amt daher am 20.2.2012 ab 16:00Uhr bis 19:00 Uhr vor der Universität in Wien eine Demon-
stration zum Schutz der Menschenrechte der Familien. Die Plattform will eine Veränderung
zum Wohle und Schutz der Kinder erreichen und ersucht um Ihre Unterstützung.
Veranstaltungsort:
Schottentor Wien neben Hauptuniversität Wien
Nähere Auskünfte:
Presseteam der Plattform Willkür Jugendamt (Koordination: Martin Goldinger sen.)
oder http://willkuerjugendamt.npage.at
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2012-02-19
Fußfessel für Elsner abgelehnt
Die Staatsanwaltschaft hat den Antrag auf elektronische Fußfessel für Helmut Elsner schon
vor zwei Wochen genehmigt, weiters sind auch die Vorbereitungen für den Hausarrest
positiv verlaufen, ebenso sind alle Auflagen von der Bewährungshilfe „Neustart“ geprüft
worden und auch der Technik-Check in seiner Wohnung ist problemlos verlaufen. Trotzdem
bleibt Elsner in Haft . Es stellt sich daher die dringende Frage wer sich vor Elsner fürchtet.
Fürchten SPÖ-Bosse die Rache Elsners?
Sogar Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) hatte erklärt, dass Helmut Elsner theo-
retisch für einen elektronisch überwachten Hausarrest infrage käme. Es liegt daher der
dringende Verdacht nahe, dass mächtige Gewerkschaftsbosse der SPÖ bzw. hohe Würden-
träger der SPÖ, die Enthaftung Elsners fürchten würden, wie der Teufel das Weihwasser.
Offenbar wird seitens jener, die Elsner seinerzeit als Bauernopfer den Wölfen zum Fraß vor-
geworfen haben vermutet, dass dieser brisante Unterlagen auf Lager habe, die die Genos-
sen kurz vor der Steirischen oder Wiener Wahl, in arge Bedrängnis bringen könnten.
Eigenartige Optik in der Causa Elsner
Durch die heutige überraschende Entscheidung, Elsner die elektronische Fußfessel nicht zu
genehmigen, mehrt sich der Eindruck, dass dieser immer mehr das Opfer einer politischen
Justiz wird. Ein Eindruck, der nicht zuletzt dadurch entstanden ist, dass die Richterin im
Bawag-Prozess Justizministerin wurde und der zuständige Staatsanwalt ihr Kabinettschef.
Eine mehr als eigenartige Optik.
Dafür spricht auch, dass bereits 15 Enthaftungsanträge trotz seines verschlechterten Gesund-
heitszustands abgelehnt worden sind. Selbstverständlich ist Elsner kein Chorknabe und hat
den BAWAG-Skandal zu verantworten. Wolfgang Flöttl, also jener Spekulant, der in Elsners
Auftrag Bawag-Gelder riskant anlegte, wird von Helmut Elsner immer mehr als eigentlicher Ver-
ursacher des BAWAG-Skandals gebrandmarkt.
Tatsache ist, dass beide erstinstanzlich (also nicht rechtskräftig) verurteilt wurden. Elsner we-
gen Untreue (Schadenssumme: 1,7 Milliarden Euro), schweren Betruges und Bilanzfälschung
zu neuneinhalb Jahren, Flöttl wegen Untreue zu 30 Monaten Haft (davon wurden nur 10 Mo-
nate unbedingt, der Rest auf Bewährung verhängt).
Wird es eine lebenslange Strafe?
Kurzum: Jemand, der unermüdlich, wenn auch in mitunter aufbrausender Art und Weise, um
seine Rehabilitierung kämpft, kann dies nicht fortführen, wenn er gleichzeitig flieht. Außerdem
könnte eine Flucht schon aus Kostengründen schwierig werden, da Elsners Vermögenswerte
behördlich eingefroren sind.
Im übrigen wird dem herzkranken U-Häftling von einem gerichtlich beauftragten Gutachter at-
testiert, „nur sehr eingeschränkt fluchtfähig“ zu sein. Wie wir schon in einigen Beiträgen
berichteten hat es den Anschein, dass die verhängte Strafe über Helmut Elsner, für diesen zu
einer lebenslange Haftstrafe ausartet. Denn auf Grund seines Alters und seiner Erkrankungen
wird er die Gefängniszelle vermutlich nur mehr im Sarg verlassen können.
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2010-09-21
Türke erschoß Nebenbuhler
Am 23.04.2008 erhielt ein 77-jähriger Türke bei einem Prozeß am LG Wr. Neustadt, zwanzig
Jahre Haft wegen Mord und anschliessende Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme
Rechtsbrecher.
Er hatte einen vermeintlichen Nebenbuhler erschossen und ihm anschliessend den Penis ab-
geschnitten. Der Mann machte auch keinen Hehl daraus, dass er die Tat absichtlich begangen
hatte.
Tat war gerechtfertigt
Seine Frau hätte die Blicke des späteren Opfers erwidert und daraus habe er den Schluß
gezogen, das die Beiden eine Affäre haben. Also habe er den Mann nicht grundlos umge-
bracht, meinte der betagte Othello als Rechtfertigung.
Schuldunfähig
Da laut einem nachträglich eingeholten Gutachten dem Mann Unzurechnungsfähigkeit be-
scheinigt wurde, fiel die Strafhaft aus. Wer nun glaubt, dass dieser schiess- und schnippel-
freudige Mitbürger mit Migrationshintergrund in eine Anstalt eingewiesen wurde, der befindet
sich im Irrtum.
Pflegefall?
Denn in einem neuerlichen Gutachten wurde festgestellt, dass er körperlich stark abgebaut
hat und daher keine Gefahr mehr für die Menschheit darstellt. Also verbringt ein Mann, der
einen vermeintlichen Nebenbuhler erschossen und dessen Penis abgetrennt hatte, seinen
Lebensabend in Freiheit.
Es lebe Anatolien
In Anatolien hätte dieser Prozeß für ihn nicht besser laufen können. Dort gilt wahrscheinlich
noch das Motto „Guckst Du meine Frau an, bist Du tot.“ Hoffentlich kommt er nicht wieder zu
Kräften und stellt neuerlich fest, dass seine Frau wieder Blicke von Fremden erwidert.
Berechtigte Frage
Im „Geizhalsforum“ wirft ein User die berechtigte Frage auf, warum der Briefbomber Fuchs
nicht enthaftet wurde, da er ohne Hände auch keine Gefahr mehr für die Menschheit dar-
gestellt hat.
Den User können wir beruhigen. Franz Fuchs konnte die Haftanstalt ohnehin vorzeitig
verlassen, allerdings nicht mehr auf eigenen Beinen, da er tot war.
Stauni
2009-10-07