Grüner Bundesrat beschimpft Andersdenkende
als „homophobe Arschlöcher“
Nach dem Erscheinen unseres Beitrags „Grüner Bundesrat kann….“ kam es zwischen dem
homosexuellen Bundesrat Marco Schreuder und „erstaunlich.at“ noch zu einem Gezwitscher
auf „twitter.com“.
Schreuder warf uns vor, dass wir nicht anerkennen was er tut. Dazu sei gesagt, uns fiel bis-
her noch nicht auf, dass der grüne Bundesrat etwas täte, außer permanent Werbung für die
Homosexualität zu betreiben. Dies wurde ihm auch mitgeteilt. Mit unserer Meinung über
diese sexuelle Ausrichtung haben wir noch nie hinter dem Berg gehalten und wiederholen sie
nochmals.
Wir finden Homosexualität evolutionsbedingt für abnormal, denn die Natur hat nicht umsonst
zweierlei Geschlecht eingerichtet. Und wenn jetzt wieder jemand mit der erstaunlichen Aus-
rede argumentiert, dass Homosexualität völlig normal sei, weil diese auch im Tierreich vor-
komme, dem halten wir folgendes entgegen: Im Tierreich ist auch der Kannibalismus häufig
vertreten. Trotzdem käme niemand auf die Idee, dass dieser – auf den Menschen umgelegt
– normal sei.
Jedenfalls dürfte das ERSTAUNLICH- Gezwitscher dem Marco Schreuder auf den Magen ge-
schlagen haben und er blockte uns auf Twitter für seinen Account. Dazu schrieb er noch
einige Zeilen, wie nachfolgender Screenshot dokumentiert.
Srceen: twitter.com
Der homosexuelle Bundesrat hat sich in seinem Tweet einer Sprache bedient, die wir sehr
erstaunlich finden. Immerhin ist Schreuder als B u n d e s r a t im Parlament vertreten.
Dass er Andersdenkende als „homophobe Arschlöcher“ bezeichnet, anstatt sich einer kulti-
vierten Diskussion zu stellen, dürfte sein Niveau zeigen. Mit seiner Ausdrucksweise, die
normalerweise nur in Darkrooms einschlägiger Lokale gebräuchlich ist, hat er seinen
grünen Genossen und der Homosexuellenszene sicherlich keinen Gefallen getan.
Will Ute Bock ihr Allgemeinwissen erweitern?
Aber es gibt auch erfreuliches von Twitter zu berichten. Nachfolgender Follower erreichte
uns heute.
Srceen: twitter.com
Da staunen wir aber, dass Ute Bock uns folgt. Denn die „gute Ute“ ist auf ERSTAUNLICH
noch nie gut weggekommen. Denn die Teammitglieder von „erstaunlich.at“ pflegen es nicht
Kinder zu verprügeln und schauen auch nicht weg, wenn sich andere Personen an diesen
gewalttätig vergehen bis das Blut an der Wand klebt. (Originalzitat Ute Bock lt. Standard-
Interview)
Aber wer weiß schon genau was Bock mit ihrem Follower bezwecken will. Vielleicht will sie
mit dem Lesen von ERSTAUNLICH ihre Allgemeinbildung erweitern. Möglicherweise bringt
uns das den „Ute Bock-Preis“ ein, auf den wir allerdings großzügig verzichten können.
Der Tweet der Woche
Den Tweet der Woche lieferte aber Martin Glier, Leiter der FPÖ-Pressestelle im Parlament.
Srceen: twitter.com
Glier hat nicht unrecht wenn er vorschlägt, Maria Vassilakou in den politischen Orbit zu
schicken. Denn außer in grünen Kreisen, kann sich das lebendige Inkassobüro des Wiener
Bürgermeisters, wohl kaum allgemeiner Beliebtheit erfreuen. Auch die Anlehnung auf die
chinesischen Taikonauten finden wir treffend, denn mit ihrer Politik des „Drüberfahrens“
über das Volk, kommt sie dem chinesischen Politstil sehr nahe.
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2012-06-18
Gleich und Gleich gesellt sich gern
Der allgemeine Ruf der Telefon- und Internetanbieter ist hinlänglich bekannt. Würde eine
Vertrauensumfrage gestartet werden so käme man vermutlich zum Ergebnis, dass diese
Branche hinter den Autoplatz-Eckhändlern rangiert. Allerdings muss zugegeben werden,
dass die Telefon- und Internetanbieter alles daran setzen ihrem schlechten Ruf gerecht
zu werden und diesen zu erhalten.
Unser heutiger Beitrag beschäftigt sich mit dem Mobilfunkanbieter „DREI“, der noch zu-
sätzlich die Dienste des Linzer Inkassobüros „OKO“ beansprucht. „OKO-Inkasso“ ist nicht
unbekannt, da diese schon in der Vergangenheit durch weit überhöhte Inkassogebühren
aufgefallen sind. Der Ruf von Inkassobüros rangiert in der gleichen Liga wie jener der Mobil-
funkanbieter und so kommen wir zur Annahme, dass das Sprichwort „Gleich und Gleich
gesellt sich gern“ offenbar zutrifft.
Nicht nachvollziehbare Rechnung
Aber zum Thema. Herr Walter F. hatte bei „DREI“ einen Vertrag über einen mobilen Inter-
netanschluss mit 3 Gigabyte zu einer monatlichen Flatrate von 19 Euro. Im August dieses
Jahres erhielt er von diesem Mobilfunkanbieter eine Rechnung, in der 469 Euro gefordert
wurden.
Für F. war dieser Betrag nicht nachvollziehbar und so kam es zu einem regen Telefonverkehr
zwischen ihm und „DREI“. Schlussendlich erhob er einen sogenannten Rechnungseinspruch
und kündigte gleichzeitig den Vertrag. Wie nicht anders zu erwarten war, wurde der Ein-
spruch seitens „DREI“ abgelehnt, da angeblich alles seine Richtigkeit hatte.
Walter F. bezahlte die ausständige Summe. Zwischenzeitlich war aber eine Forderung des
Linzer Inkassobüros „OKO“ eingelangt. Diese gaben an von „DREI“ mit der Eintreibung der
469 Euro beauftragt worden zu sein. F. tat das einzig richtige und ignorierte das Schreiben
des Inkassobüros. Bei „DREI“ rechtfertigte man sich mit einer „Computerautomatisierung“.
Im Klartext heißt das, dass Rechnungen die nicht in der Zahlungsfrist beglichen werden, auto-
matisch an „OKO“ übergeben werden. Offenbar tritt diese „Automatisierung“ auch in Kraft
während ein Rechnungseinspruch läuft.
Mahnspesen während der Einspruchsfrist
Aber es wird noch ärger. Obwohl die 469 Euro längst beglichen waren, verlangte „DREI“ von
Walter F. Mahnspesen in der Höhe von 51,01 Euro. Der völlig genervte F. weigerte sich
diese zu bezahlen und so betrat wieder „OKO“ die Inkasso-Bühne.
In diesem Schreiben wurde F. folgendes mitgeteilt: „Wir wurden von unserem Auftraggeber
in Kenntnis gesetzt, dass Sie eine Direktzahlung geleistet haben. Wir machen nochmals
darauf aufmerksam, dass sämtliche Zahlungen über uns erfolgen müssen, ansonsten nur
unnötige Kosten entstehen.“
Und hier irrt „OKO“ gewaltig. Walter F. hat mit ihnen kein wie immer geartetes Rechtsver-
hältnis und ist daher nicht verpflichtet Zahlungen an sie zu leisten. Mit der Bezahlung der
469 Euro an „DREI“ trat eine schuldenbefreiende Wirkung ein. Sollten für das Inkasso-
büro „unnötige Kosten“ entstanden sein, so sind diese nicht das Problem von Walter F.,
sondern gehören „OKO“ ganz alleine.
Wie bastelt man ein Rechtsverhältnis?
Offenbar ist „OKO“ die Tatsache mit dem nicht vorhandenen Rechtsverhältnis bekannt und
so probieren diese, ein solches zu begründen. Dazu bedienen sie sich eines sogenannten
Anerkenntnis und Ratenansuchens und teilen dem Adressat folgendes mit: „Die Begleich-
ung des Restbetrages wird sofort fällig gestellt, falls beiliegendes Ratenansuchen nicht
unterschrieben und ausgefüllt an uns eingesandt wird.“ Der Schönheitsfehler bei der Sache
ist, dass der Betrag ohnehin schon fällig gestellt ist.
Wenn sich nun jemand von den Drohungen von „OKO“ einschüchtern lässt und dieses An-
erkenntnis und Ratenansuchen unterfertigt, so hat er ein Rechtsverhältnis mit dem Inkasso-
büro. Offenbar spekuliert man beim Linzer Inkassobüro „OKO“ mit der Angst der Menschen.
Wir können nur anraten, keine Zahlungen oder Unterschriften an ein Inkassobüro zu leisten.
Sollten offene Forderungen bestehen, sollte man sich immer mit dem Aufforderer in Verbind-
ung setzen, um die Angelegenheit zu klären.
Walter F. hat auf unser Anraten, die seiner und auch unserer Meinung nach nicht gerechtfert-
igten Mahnspesen von 51,01 Euro (plus 0,99 Euro Trinkgeld) an „DREI“ bezahlt, um die Ange-
legenheit endgültig aus der Welt zu schaffen.
Ist Angemessenheit ein Fremdwort bei „OKO“?
Aber das Karussell der Erstaunlichkeiten dreht sich munter weiter, wenn man die Forderung
von „OKO“ unter die Lupe nimmt. Da versucht das Inkassobüro für (jetzt nicht mehr) aushaft-
ende Schulden von 51,01 Euro, satte 217,54 Euro einzutreiben. Offenbar ist beim Linzer
Inkassobüro der § 1333 ABGB nicht bekannt, denn in diesem steht folgendes:
§ 1333. (1) Der Schaden, den der Schuldner seinem Gläubiger durch die Verzögerung der Zahl-
ung einer Geldforderung zugefügt hat, wird durch die gesetzlichen Zinsen (§ 1000 Abs. 1) ver-
gütet.
(2) Der Gläubiger kann außer den gesetzlichen Zinsen auch den Ersatz anderer, vom Schuldner
verschuldeter und ihm erwachsener Schäden geltend machen, insbesondere die notwendigen
Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen,
soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.“
Für eine Grundforderung von 51,01 Euro, satte 166,53 aufzuschlagen entspricht wohl nicht dem
§ 1333 ABGB. Zur Information, ein Anwalt hätte lediglich 51,68 Euro in Rechnung stellen dürfen,
wenn er beispielsweise mit der Einforderung des Gesamtbetrages von 469 Euro beauftragt
worden wäre. Da stellt sich für uns natürlich die Frage, warum „DREI“ keinen Anwalt sondern
ein Inkassobüro zur Eintreibung von offenen Rechnungen beauftragt?
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2011-12-03
Rotgrünes Inkassobüro bald ein Jahr alt
Noch nie in der Geschichte Wiens wurden in so kurzer Zeit so viele Tarif- und Gebührener-
höhungen ausgepackelt wie unter Rot-Grün. Noch nie mussten so viele Menschen an oder
unter der Armutsgrenze leben, nämlich über 300.000.
Noch nie durfte eine kleine Minderheit wie die grünen Radrowdys eine große Mehrheit von
Fußgängern und Autofahrern derart schikanieren wie unter den wohlwollenden Blicken von
Verkehrsstadträtin Vassilakou.
Apropos Vassilakou, hatte die Dame unter anderem nicht versprochen die 100,- Euro
Jahreskarte für die Benutzung der Öffis einzuführen? Was ist aus diesem Versprechen
eigentlich geworden, denn für die Jahreskarte musste man für dieses Jahr immerhin 449,-
Euro hinblättern.
Jedenfalls haben sich die Wahlversprechen der Wiener Grünen und natürlich auch der
Wiener SPÖ in Luft aufgelöst. Dafür wurde aber noch nie so viel wie im Bildungs- und
Jugendbereich auf Kosten der Ärmsten so viel eingespart und zur gleichen Zeit Unsum-
men an Subventionen in rotgrüne Vereine gepumpt.
Subventionen für Sado-Maso-Club und Fahnenpinkler
Kleine Subventionsbeispiele gefällig? So erhielt das Amerlinghaus, samt integriertem Sado-
Maso-Club, 64.000 Euro Subvention für das Jahr 2011. Ein wahres Füllhorn an Subventions-
geldern wurde über dem WUK entleert. Die Summen finden Sie im Beitrag „Hamam statt
daham“.
Im WUK befindet sich die künstlerische Heimat von Personen, die auf die österreichische
Fahne pinkeln und auf die Vielfalt Wiens scheißen. Diese Tatsachen hinderte aber die rot-
grüne Wiener Stadtregierung nicht daran das WUK großzügig zu beschenken. Das Ge-
schenk stammt natürlich nicht aus der Privatschatulle von Häupl oder Vassilakou, sondern
aus öffentlichen Geldern.
Solche erstaunliche Subventionsbeispiele gäbe es zahlreich und alle aufzuzählen würde
den Rahmen dieser Webseite sprengen. Aber wer ausgibt muss natürlich auch Einspar-
ungen vornehmen. Also wurde bei Personen eingespart, die sich nicht wehren können
und auch keine Lobby haben.
Dafür wurde bei den Schwächsten eingespart
Noch nie wurden bei den sozial Schwächsten derart gekürzt und die öffentlichen Spitäler
und Pflegeeinrichtungen so oft im Zusammenhang mit Korruption und Patientenmisshand-
lung genannt wie unter Rot-Grün. Noch nie wurde über die Bürger derart drübergefahren
– siehe Otto Wagner Spital oder 3. Piste – wie unter Rot-Grün.
Noch nie waren die Mieten in Wien so hoch und wurde derart wenig gegen die alarmier-
ende Arbeitslosigkeit getan wie unter Rot-Grün. Noch nie waren die Schulden der Stadt so
hoch wie heute und durften die Menschen so wenig hoffnungsvoll in die Zukunft blicken wie
ein Jahr nach der Wahl.
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2011-10-10
ORF-Gebühr
Hat Ihre Rundfunkgebühren-Vorschreibung für die Monate November und Dezember
auch so ausgesehen?
Lauter glückliche Kunden?
Erstaunlich, da schnorrt eine Institution die ausschließlich „zwangsbeglückte“ Kundschaft
hat, für eine Vereinigung die ebenfalls aus Zwangsmitgliedern besteht.
Die GIS hat bei der Bevölkerung den Beliebtheitsgrad einer Lungenentzündung und ist so
notwendig wie Kopfweh. Dies lässt sich einwandfrei durch die Existenz der privaten Sender
beweisen.
Millionenverluste trotz Zwangsgebühr
Während die Privaten ohne Zwangsgebühren locker über die Runden kommen und dabei
noch fette Gewinne erzielen, schafft es der ORF mit einer ausgeklügelten Geschäftstrategie
und fähigen Management, jährlich Verluste in Millionenhöhe einzufahren.
Und das, obwohl der Staatsrundfunk mittels seines GIS (Gebühren Info Service GmbH) –
Inkassobüros bei allen Personen die ein Fernsehgerät besitzen zwangsweise Geld einhebt,
auch wenn diese keine ORF-Programme sehen wollen.
Mitglied ohne Zustimmung
Beim anderen „Zwangsverein“ der katholischen Kirche, braucht man nicht einmal ein
TV-Gerät zu besitzen, um zahlen zu müssen. Da genügt es, wenn man ohne seine Zu-
stimmung getauft wurde.
Normalerweise müsste der Verursacher zur Kasse gebeten werden und nicht der Zwangs-
beglückte. Aber dies ist ein umgangreiches Thema für einen anderen Beitrag.
Steuerfrei
Die katholische Kirche ist ein milliardenschwerer multinationaler Konzern und braucht als
Religionsgemeinschaft ihre Kirchensteuer-Einnahmen nicht einmal versteuern. Da ist es
doch erstaunlich, dass diese nicht in der Lage ist, ihre Bauwerke vom eigenen Geld zu
erhalten.
Klerikale PR-Abteilung
In der Werbeabteilung der katholischen Kirche dürften aber nicht die fähigsten Leute
beschäftigt sein, denn sonst würde man nicht mittels eines der unbeliebtesten Institut-
ionen versuchen, Spenden für ein Bauwerk zu schnorren.
Aber vielleicht handelt es sich hier um ein Gegengeschäft und beim nächsten Erlagschein
für die Kirchensteuer, ist ein Schnorrbrief für den armen notleidenden ORF dabei.
Stauni
2009-10-15
Mit dem Taxi zum Bankraub
Ein Fahrgast kommt zum Taxistandplatz, setzt sich in dieses und beordert den Fahrer
zur nächsten Bank. Dort ersucht er diesen auf ihn zu warten, denn er müsse noch Geld
abheben.
Was der Taxifahrer nicht weiß, der Kunde beraubt diese Bank. Zurück von der „Barab-
hebung“ weist der Fahrgast den Taxler an, ihn zum Flughafen zu bringen. Nach der
Fahrt wird das Taxi von der Polizei gestoppt.
Der Bankräuber ist längst über alle Berge und der übrigbleibende Fahrer wird vorläufig
festgenommen um abzuklären, ob er in diesen Überfall involviert war.
Ist der Taxifahrer schuld?
Wie gesagt, der Taxifahrer wusste nichts vom Vorhaben seines Gastes und kann dies auch
glaubhaft darlegen. Trifft nun den Taxler ein Verschulden an dem Bankraub? Immerhin
hat er den Räuber zur Bank gebracht. Dieser konnte fliehen und kann daher nicht mehr zur
Verantwortung gezogen werden.
Der logische Menschenverstand sagt uns nein. Vermutlich wird es auch die Justiz so sehen.
Wir haben Ihnen diesen etwas hinkenden Vergleich dargelegt, um zu beweisen welche
erstaunliche Gesetze es gibt.
Extremvergleich
Im Vergleich mit einem neuen Gesetz für die Baubranche, würde der Taxifahrer bestraft
werden und müsste auch für den entstandenen Schaden aufkommen. Nach diesem Gesetz,
dass seit 1.September 2009 in Kraft ist, haften Generalunternehmer für Subunternehmer.
Sicherlich werden uns jetzt etliche Leser vorwerfen, dass wir Äpfel mit Birnen vergleichen.
Uns ist der Unterschied zwischen den Delikten und Branchen sehr wohl bewusst.
Täter unwichtig, Hauptsache einen Schuldigen
Wir wollen aber mit diesem Extrembeispiel veranschaulichen, dass der Staat mit Hilfe der
Gesetzgebung Personen bestrafen will, die mit einem Delikt das andere Leute setzen, gar
nichts zu tun haben.
Wenn dieses Beispiel aber Schule macht, ließe sich das beliebig in alle Lebensbereiche fort-
setzen. Dieses Gesetz verstößt eindeutig gegen den Grundsatz, ohne Schuld keine Strafe.
Erstaunliche Haftung
Zum konkreten Fall. Ein Generalunternehmer gibt einem selbständigen Subunternehmer
einen Bauauftrag weiter, weil er z.B. ausgelastet ist. Nun ist jener, der den Auftrag weitergibt
dafür haftbar, dass jener der diesen annimmt sein Personal auch angemeldet hat und seine
Sozialabgaben abliefert.
Praxisfremd
Das heißt das der Generalunternehmer auf diesen Baustellen Personal abstellen muss, um
ständig zu kontrollieren das der Subunternehmer die angemeldeten Bauarbeiter nicht gegen
Schwarzarbeiter auswechselt. Wie soll das in der Praxis funktionieren?
Geldeintreiber
Weiteres ist der Generalunternehmer verpflichtet zu kontrollieren, ob der Subunternehmer
auch die Sozialabgaben für die Arbeiter abliefert. Das bedeutet in der Praxis, dass dieser zum
kostenlosen Inkassobüro für die Krankenversicherungsträger degradiert wird.
Sollte er diese Kontrolle verabsäumen, haftet er für die ausstehenden Sozialabgaben. Da
fragen wir uns natürlich, ob die Krankenversicherungsträger zu faul oder zu dumm sind,
um ihr Geld selbst einzutreiben.
Man hat es sich einfach gemacht
Sicher wird in der Baubranche viel Schindluder getrieben, dass darf jedoch nicht als Recht-
fertigung dienen, eine Person zu bestrafen die keine ungesetzliche Handlung gesetzt hat, nur
weil es so einfach bequemer ist zum Geld zu kommen.
Softbeispiel
Zum Abschluss wollen wir Ihnen noch ein Vergleichsbeispiel geben, dass nicht so extrem ist.
Jeder Kaufmann ist verpflichtet eine Buchhaltung zu führen. Viele Unternehmen geben diese
Aufgabe an selbständige Buchhalter weiter.
Keinen dieser Kaufleute wird es interessieren ob der Buchhalter seine Abgaben bezahlt oder
nicht. Aber vielleicht kommt es in Zukunft noch so weit, dass Unternehmen für die Sozial-
abgaben ihrer Anwälte, Buchhalter oder sogar Lieferanten haftbar gemacht werden können.
Stauni
2009-09-11
Ist der Ruf einmal ruiniert, lebt sich’s völlig ungeniert
Das die „GIS“ (Gebühren Info Service GmbH) nicht den besten Ruf in der Bevölkerung
genießt, ist allseits bekannt. Es ist vor allem der Umgang mit den Kunden, der diesen
Ruf verursacht hat.
Allerdings setzt man seitens der GIS aber auch nichts daran diesen Zustand zu ändern, was
durch nachfolgenden Fall untermauert wird.
Unhöfliches Schreiben
Herr H. erhielt gestern ein Schreiben von der „IS Inkasso Service GmbH“ mit dem
Aktenzeichen 877-8/20231-*, aus 4020 Linz, Südtirolerstrasse 9.
Auf Grund der im Brief angegebenen E-Mail Adresse service-gis@inkasso.at nehmen
wir an, dass es sich um ein hauseigenes Inkassobüro handelt.
In diesem unhöflich formulierten Schreiben wird Herr H. aufgefordert einen offenen
Rechnungsbetrag der GIS von „6,21 Euro“ zzgl. Spesen von „20,60 Euro“ zu bezahlen.
Die geforderte Schuld stamme aus dem Juni 2008.
Kein Schwarzseher oder Zahlungsverweigerer
Herr H. ist bereits jahrelanger GIS-Kunde und das bis zum heutigem Tag und bezahlte bis
dato seine Rechnungen immer pünktlichst per Telebanking.
Da er den Betrag von 6,21 Euro nicht nachvollziehen konnte, rief er beim Inkassobüro
an. Auch dort war dieser untypische Betrag nicht nachvollziehbar und es wurde ihm geraten,
sich mit der GIS direkt in Verbindung zu setzen, was er auch tat.
Dort stellte sich im Gespräch heraus, dass Herr H. im Juni 2008 statt 48,77 Euro, einen
Betrag von 42,56 Euro überwiesen hatte. Ihm war hier ein Typfehler unterlaufen, der zu
der besagten Differenz von 6,21 Euro geführt hatte.
Neun Monate Stillschweigen
Jeder ordentliche Kaufmann hätte den Kunden in der Folgerechnung darauf aufmerksam
gemacht und den ausstehenden Betrag zu dieser hinzu gerechnet.
Nicht bei der GIS, denn die machte neun (9) Monate gar nichts, um dann durch ihr haus-
eigenes Inkassobüro, den über vierfachen Betrag einheben zu lassen.
Herr H. überwies sofort die ausstehenden 6,21 Euro, jedoch nicht die Forderungen des
Inkassobüros.
Ein Blick ins Gesetzbuch
Vielleicht sollten sich die Verantwortlichen bei der GIS den „§ 1333 Abs.2“ des ABGB
ansehen. In diesem geht es um die Verhältnismäßigkeit der Einbringung einer Schuld.
Unserer Meinung nach wurde in diesem Fall von der GIS, ein unangemessenes Verhalten
gegenüber dem Schuldner an den Tag gelegt. Auch die Art der Schuldeintreibung war
nicht zweckentsprechend.
Die GIS hat einen einzigen Vorteil gegenüber dem freien Markt. Ihre Kunden sind
zwangsverpflichtet.
Würde sich ein Privatunternehmen seinen zahlenden Kunden gegenüber so verhalten,
wäre es schon längst pleite.
Stauni
2009-03-12