Job ist leider nicht mehr verfügbar


Fand Lugar seinen Traum-Assistenten?

Wie wir in unserem Beitrag „Politische Überzeugungen sind im Team Stronach nicht gefragt“
berichteten,  suchte  der  Team Stronach-Politiker,  NAbg. Robert Lugar,  einen persönlichen
Assistenten.   Unter anderem wurden folgende Anforderungen gestellt: Politische Kenntnisse
sind nicht vorausgesetzt und die politischen Überzeugungen sind nicht relevant.
Screen: karriere.at
Sollten Sie diese Voraussetzungen .– die beim Team Stronach offenbar nicht unüblich sind –
erfüllen, ist es leider zu spät. Der Job, wie Sie im obigen Screenshot ersehen können, ist nun
nicht  mehr verfügbar.   Hat Robert Lugar seinen Traum-Assistenten gefunden oder kam eine
Order aus Kanada,  die Stellenausschreibung zu löschen?
*****
2014-09-07

Wenn Linke auf Geschäftsleute machen


„Cafe Rosa“ steht vor der Pleite

Am  28.02.2011 haben wir den Beitrag „Kein Job für Christen“ verfasst. In diesem haben
wir  uns mit der  erstaunlichen Stellenausschreibung des Lokals  „Studibeisl“  befasst.  Als
Voraussetzungen für eine Anstellung wurden folgende Kriterien festgesetzt: „basisdemo-
kratisch,  feministisch, antisexistisch, progressiv, antidiskriminierend, antirassistisch,  eman-
zipatorisch,  ökologisch-nachhaltig,  antifaschistisch,  antinationalistisch,  antiklerikal,  anti-
patriarchal, antiheteronormativ, antikapitalistisch und solidarisch.“
 
Irgendwie  scheint  es  die  Führungsetage  (falls überhaupt vorhanden)  des  „Studibeisls“ 
– oder auch „Cafe Rosa“ genannt-  nicht begriffen zu haben, dass es nicht möglich ist einen
Betrieb  mit  antikapitalistischen  Tendenzen zu führen.   Mittlerweile sind  die Pforten des
„Cafe Rosa“  geschlossen.   Allerdings verwundert  dieser Umstand  wenig,  wenn man be-
trachtet  wer die Betreiber(innen)  des Lokals sind bzw. waren,  nämlich der politisch links-
orientierten  „Verein zur Förderung der Emanzipation von Studierenden“
 

Pleite auf Kosten der Zwangsmitglieder

Geschäftsschließungen gibt es seit der Krise zuhauf, allerdings erfolgen diese in der Regel zu
Lasten der Betreiber. Nicht so beim „Cafe Rosa“, denn hier wird offensichtlich die Ausnahme
der Regel bestätigt. Der Gastronomiebetrieb   wurde nämlich mit 500.000 Euro aus Mitglieds-
Zwangsbeiträgen der Österreichischen Hochschülerschaft subventioniert. Und diese Summe
wurde innerhalb eines Jahres in den Sand gesetzt.
 
Es ist unglaublich,  wie angeblich sozial orientierte  Fraktionen mit dem Geld von Studenten
umgehen“, kommentiert der Bundesobmann des Rings freiheitlicher Studenten ,  Alexander
Schierhuber,  das Verhalten von GRAS und VSStÖ. „Es muss dieser Geldverschwendung für
Eigeninteressen der linkslinken Fraktionen endlich ein Riegel vorgeschoben werden, damit in
geraumer Zeit Studenten auch wieder Vertrauen in die ÖH setzen können. Die ÖH-Bankrot-
teure werden aktuell nur noch als Witzfiguren wahrgenommen und völlig zu Recht in Öster-
reichs größter Zeitung verhöhnt“, erklärt Schierhuber.
 
Offenbar  verfährt die ÖH-Spitze nach dem Motto: „Das Geld der anderen gibt man leichter
aus.“   Zwangsbeiträge  von  Mitgliedern  werden und wurden  neben sinnlosen Seminaren
und  Protestaktionen  auch  für ein Kaffeehaus  verwendet,  das jetzt  vor  der Pleite steht.
500.000 Euro  hatte man in ein Projekt investiert,  dessen Lebensdauer nicht einmal ein
Jahr erreichte.
 

Blondinen-Witze verboten

Allerdings  ist es schon ein Kunststück ein „deppensicheres“  Geschäft in die Pleite zu führen.
Aber das kommt eben dabei heraus, wenn ahnungslose Linke einen Betrieb mit  antikapitalis-
tischen Grundsätzen führen. Zusätzlich kommt noch dazu, dass dieser Betrieb ein Kaffeehaus
war/ist  und  ein  solches  als  Kommunikationsstätte   –  im Klartext:  zum Schmähführen“  –
dienen sollte.
 
Wenn  dann der  Lokal-Betreiber via firmeneigener Webseite ankündigt, was im  „Cafe Rosa“
gesprochen  werden darf  bzw.  was nicht,  darf dieser sich nicht wundern wenn ihm selbst
das  politisch  linksorientierteste Publikum ausbleibt.   Eine derartige Zensur in einem Kaffee-
haus kann nur in die Pleite führen.
 
*****
2012-03-04
 

Sozialbetrüger im Visier des AMS


Für Sozialschmarotzer wird es eng

In diesem  Online-Magazin wurden  bereits  etliche  Beiträge über  Sozialschmarotzer ver-
fasst. Das ist jenes arbeitsunwillige Gesindel, das sich auf Kosten der Allgemeinheit durch
ihr meist  verpfuschtes Leben  schmarotzt.  Am schlimmsten ist aber jene Sorte,  die wider-
rechtlich Arbeitslosenentgelt kassiert und nebenbei „schwarz“  arbeitet. Gott sei Dank sind
aber die Behörden mittlerweile aus ihrem Dornröschenschlaf erwacht und verfolgen diese
Personen mit der vollen Härte des Gesetzes.

Erwischte Missetäter haben mit strafrechtlichen Anzeigen zu rechnen und müssen die zu
Unrecht  bezogenen  Bargeld-Sozialleistungen  rückerstatten.  Das ist auch gut so,  denn
wie kommt der anständige Bürger dazu, solche kriminelle Elemente auszuhalten. Neben-
bei bringen  diese Betrüger  noch jene  Leute in Verruf,  die wirklich  auf Sozialleistungen
vom Staat angewiesen sind.

Jeder hat Anspruch auf Rechtsbeistand

In unserem Rechtsstaat hat jede Person die einer Gesetzesübertretung beschuldigt wird,
Anspruch auf Rechtsbeistand. Das gilt natürlich auch für die Spezies der Sozialbetrüger.
Nun sind  wir beim  heutigen virtuellen  Spaziergang im  Internet,  auf folgenden  Beitrag
gestossen, dessen Inhalt für uns teilweise nicht nachvollziehbar ist.


Screen: rechtschutzgruppe.at

AMS fordert 27.632,75 Euro zurück

Da wendet sich eine Person, die offenbar wegen unberechtigten Bezugs von Arbeitslosen-
entgeld  ertappt  wurde,  hilfesuchend  an  einen  gewissen  Herrn  Bugelmüller.  Aus  dem
Verlex-Beitrag ist der Schluss zu ziehen,  dass gegen  den nun Hilfesuchenden ein rechts-
kräftiger behördlicher Beschluss besteht, in dem bereits festgehalten wird, dass der Betrag
von 27.632,75 Euro zu Unrecht bezogen wurde und deshalb zurück bezahlt werden muss.
Denn anders  lässt es  sich nicht  erklären,  dass der  Leistungsbezieher offenbar  zu einer
Ratenzahlung bereit war, um die Rückforderung des AMS abzustottern.

Aus welchen  Gründen auch  immer,  lehnt das AMS eine Ratenzahlung ab und fordert die

offene Summe nun zur Gänze ein. Und hier kommt die erste Passage, welche für uns nicht
nachvollziehbar ist.
 
Der Verlex-Autor schreibt wörtlich von  „rechtswirksamen Ratenzahlungsgesprächen“.
Da dürfte der gute Mann einem fatalen Irrtum unterliegen, denn Gespräche können nicht
rechtswirksam sein.  Eine Rechtswirksamkeit  bezieht sich  ausschliesslich auf  Gerichts-
urteile oder Bescheide von Behörden.

Soziales Gewissen

Der absolute  Hammer ist aber  jener Satz im Verlex-Beitrag:  „Wie soll das ein Mensch
zurück zahlen können,  der völlig  unverschuldet in diese  Situation geraten ist.  Ob das
ein soziales Gewissen ist, soll jeder für sich selbst entscheiden“
.

Gehen wir davon aus,  dass ein durchschnittliches Arbeitslosenentgelt rund  1.000,- Euro
im  Monat  beträgt.  Das  bedeutet  im  Klartext,  dass  jene  Person über  zwei Jahre  lang
ungerechtfertigt diese Sozialleistung in Anspruch genommen hat.  Es kann durchaus vor-
kommen, dass ein Arbeitloser vor lauter Freude über einen Job „vergisst“, seinen Arbeits-
antritt dem AMS unverzüglich mitzuteilen, obwohl das eigentlich seine Pflicht wäre.

Allerdings  wenn  der Zustand  dieser  freudigen  Erregung  über  einen derart  langen Zeit-

raum anhält,  der es  ermöglicht eine Summe von 27.632,75 Euro  ungerechtfertigt  zu  kas-
sieren, kann von einer „völlig unverschuldet in diese Situation geraten“ wohl kaum mehr
die Rede sein.  Und was  das angesprochene „soziales Gewissen“ betrifft, hätte diese be-
treffende Person doch dieses bei sich selbst suchen sollen, anstatt ungerechtfertigt Sozial-
leistungen in Anspruch zu nehmen.

Der Verlex-Autor meint abschliessend,  dass er weiters über den Fall berichten werde.  Wir

bleiben ebenfalls  an dieser Sache dran und werden Recherchen durchführen,  um unsere
Leser(innen) in dieser Causa am Laufenden zu halten.

*****

2011-03-05
 
{jcomments off}
 

Kein Job für Christen


Erstaunliches Inserat

Folgende Stellenausschreibung haben wir heute auf „unijobs.at“, Österreichs größter Job-
börse für Studenten- und Nebenjobs, gefunden. Das Erstaunliche an diesem Inserat sind
die Anforderungen  welche gestellt werden,  die mit  der eigentlichen  Arbeit als Kellner(in)
nicht das geringste zu tun haben.
Screen: http://www.unijobs.at

Feministisch, antipatriarchal und antiheteronormativ

Auf Grund  dieser Stellenausschreibung  werden Personen  gesucht,  welche die  Rechte
der Frauen  vertreten und gegen  die Vorherrschaft  der Männer eintreten. Weiteres soll
er/sie Heterosexualität nicht als normal ansehen.
Das muss wohl akzeptiert werden, denn in unserer heutigen Zeit ist es ja offenbar nicht
mehr normal, wenn ein Mensch heterosexuell veranlagt ist. Beispiele gibt es genug und
zahlreiche Beiträge in diesem Online-Magazin zeugen davon.

Antikapitalistisch

Die gesuchte Person soll auch  antikapitalistisch eingestellt sein, dass heißt die Eigentums-
ordnung,  welche die freie Verfügung über  das Privateigentum schützt,  muss abgelehnt
werden.  Diese Eigentumsordnung  ist allerdings die Grundlage der österreichischen Wirt-
schafts- und Gesellschaftsordnung.
Hier wird es schon bedenklicher. Wenn jedem ohnehin alles gehört, ist dieses Stellenange-
bot ein Traumjob.  Man könnte  sich bedenkenlos die Tageslosung einstecken,  statt diese
beim Chef  abzuliefern.  Dies  wäre  durch die Job-Anforderung der antikapitalistischen Ein-
stellung durchaus gerechtfertigt und kein krimineller Akt.

Antiklerikalismus als Bedingung

Das heißt, dass sich der/die Stellenbewerber(in) zu keiner orthodoxen,  katholischen, angli-
kanischen und altkatholischen Kirche bekennen darf. Ab hier ist diese Stellenausschreibung
nicht mehr erstaunlich,  sondern bereits kriminell und diskriminierend.  Mit der Anforderung
des Antiklerikalismus, verstößt dieses Inserat eindeutig gegen das Gleichbehandlungsgesetz.

Geschlechtsneutral vs. Diskriminierung

Erinnern wir  uns an den „Damenschneider“,  welcher sich vor etwas  über einem Jahr er-
laubte, eine Schneiderin für seine Maßschneiderei zu suchen. Da das Stellenangebot nicht
geschlechtsneutral  ausgeschrieben war,  brachte  ihm  das umgehend  eine Verwarnung
der Gleichbehandlungsanwaltschaft ein.
Da die  Stellenausschreibung des „Studibeisl“ schon ein ganz anderes Kaliber. Durch den
Wortlaut dieses Inserates,  wird eindeutig das verfassungsgesetzlich geschützte Recht auf
Religionsfreiheit verletzt.  Erstaunlich finden wir nur,  dass gerade jene(r) Lokalbetreiber(in)
auf eine(n) antidiskriminierende(n) Mitarbeiter(in) Wert legt.
*****

2011-02-28
 

Arbeitslos – was nun?


Auf mehreren Hochzeiten tanzen

An und für sich ist es die Aufgabe des ÖGB, sich um die werktätige Bevölkerung zu küm-
mern und deren Rechte gegenüber Arbeitgeber zu wahren. Da sich aber in letzter Zeit
ein Trend zur Arbeitsunwilligkeit abzeichnet, springt der ÖGB auch auf diesen Zug auf.
Immerhin kann man ja auch von diesem Klientel einen Mitgliedbeitrag kassieren, wenn
diese dementsprechend beraten und betreut werden. Also startet der ÖGB unter dem
Motto „Arbeitslos – was nun?“ einen Infoabend rund um das Thema Arbeitslosengeld.

Aufschlussreicher Infoabend

Am Dienstag den 27. April 2010, findet ein derartiger Informationsabend in der ÖGB-
Zentrale in Wien 2., Johann-Böhm-Platz 1 statt. Beginn ist um 19:00 Uhr. Recht interes-
sante Themen werden referiert.
Zum Beispiel gibt es ausführliche Information über Antragsstellung, wie viel Geld man
bekommt und vor allem wie lange. Welche Rechte ein Arbeits(unwilliger)loser hat. Ganz
nebenbei wird auch über die Pflichten berichtet.

Eigeninitiative ist nicht gefragt

Was wir in der Ankündigung des ÖGB vermissen ist die Tatsache, dass es offensichtlich
nicht vorgesehen ist die Leute zu informieren, wie sie einen neuen Job bekommen. Das
lauschende Publikum  zu etwas Eigeninitiative zu inspirieren scheint kein Programmpunkt
des bunten Abends zu sein.
Da wollen wir doch ein wenig behilflich sein. Man könnte ja zum Beispiel eine der Tausen-
den, beim AMS gemeldeten freien Stellen annehmen. Okay, das AMS hat nicht den besten
Ruf und daher bieten wir eine Alternative an.

Ein paar Euros investieren

Die Investition einiger Euros in den Erwerb der  Tageszeitungen Krone und Kurier, speziell
Freitag, Samstag und Sonntag ist sicher lohnend. Darin inserieren hunderte Firmen und bie-
ten Jobs in allen Bereichen, von der WC-Wartefrau bis zum Hochbauingenieur an. Die Anzahl
der Stellenangebote wird für ein Menschenleben nicht ausreichen.
*****

2010-04-21
  

Sonntags lieber beten


Keine Sonntagsarbeit

„Arbeit am Sonntag muss auf die für die Gesellschaft notwendigen Bereiche wie Gesund-
heit, Sicherheit und Verkehr beschränkt bleiben“, meint der Vorsitzende des Wirtschafts-
bereichs Handel in der GPA-djp, Franz Georg Brantner in einer heutigen APA-OTS Aus-
sendung.
(Fotoquelle http://ak.fsg.or.at/)
Am Sonntag lieber beten statt arbeiten.

Arbeitsverbot bei 400.000 Arbeitlosen?

Im Angesicht von rund 400.000 Arbeitslosen (inkl. Arbeitsunwillige) in Österreich finden
wir, dass dies ein erstaunlicher Standpunkt eines Gewerkschafters ist. Gerade Arbeiten
am Wochenende sind für viele Personen existenziell. Sei es haupt- oder nebenberuflich,
lassen sich am Wochenende doch etliche Euros verdienen.
Gut dies wird Herrn Brantner nicht besonders interessieren, da sein Lohn vermutlich in einer
gehoben Gehaltsklasse angesiedelt ist, welcher aus den Beiträgen der Gewerkschaftsmit-
glieder finanziert wird.

Kein Betrieb im Prater und auf der Donauinsel

Aber kommen wir zur  Forderung des Gewerkschafter und Philanthropen Brantner zurück.
Seiner Meinung nach, soll die Sonntagsarbeit lediglich auf die Bereiche Gesundheit, Sicher-
heit und Verkehr beschränkt bleiben.
Würde man diese absurde Forderung tatsächlich in die Tat umsetzen, wäre z.B. Wien am
Wochenende eine Geisterstadt. Kein Betrieb auf der Donauinsel, kein Eis bei Tichy und Co
und keine Heurigen- oder andere Gaststättenbetriebe. Auch der Prater bliebe geschlossen.

Arbeitsplatzvernichtung

Dies ist nur ein kleiner Auszug aus dem Programm, welcher durch Wochenendarbeit die
Wirtschaft hochhaltet und damit auch Arbeitsplätze sichert. Die gesamten Freizeitangebote
und kulinarischen Erlebnisse, gäbe es dann nur werktags. Damit wären auch die meist
lukrativen Wochenendjobs nicht mehr existent.

Sonntags lieber beten

Brantner meint auch unter anderem, dass Sonn- und Feiertage als wichtige Zeiträume für
gemeinsame religiöse Aktivitäten erhalten bleiben müssen. Ein wirklich erstaunlicher Stand-
punkt für einen Roten Gewerkschafter.
Irgendwie kommt es uns vor, dass dieser Mann den falschen Job hat. Vielleicht sollte er
sich bei der römisch katholischen Kirche als Seelsorger bewerben. Die Aussichten auf eine
freie Stelle sind dort zur Zeit nicht schlecht, falls die Kirche ihr „kleines“ Problem nicht
schnellstens in den Griff bekommt.
Anderseits kann Brantner leicht Polemik auf Kosten von Kleinverdienern üben. Er kommt
aus der Chemiebranche und dort hat man es offensichtlich nicht notwendig am Wochen-
ende zu arbeiten, weil werktags ohnehin genug Geld verdient wird.
*****

2010-03-25
  

SOKO Show Teil2


Ellensohn übertrifft Pilz

Im gestrigen Beitrag „SOKO Show“ haben wir das mangelnde Sicherheitsdenken der
Grünen aufgeworfen. Die abenteuerlichen Aussagen eines Peter Pilz, werden aber noch
durch besondere  Taten seiner Parteigenossen übertroffen.
Wie wir gestern schon angemerkten, haben die Grünen die Polizei bezüglich eines angeb-
lich ungesetzlichen  Einschreitens während der illegalen WKR-Demonstration angezeigt.
Diese nicht nachvollziehbare Anzeige lässt sich aus linkslinker Sicht eventuell noch mit
einem Sympathisieren zu Gunsten der  Anarchos rechtfertigen.
Immerhin sind ja diese Leute Wähler und werden wahrscheinlich Grün wählen, wenn sie
von Pilz und Co bei Laune gehalten werden. Da spielen doch zerstörte Autos, eingeschla-
gene Auslagenscheiben und verängstigte Normalbürger keine Rolle.

Mitleid mit georgischen Räubern

Die jetzige Anzeige gegen die Polizei ist allerdings für einen normal denkenden  Menschen
nicht mehr nachvollziehbar. Wie bereits in den Medien ausführlich berichtet wurde, gelang
den Gesetzeshütern ein Schlag gegen eine  georgische Verbrecherorganisation.
Es erfolgten 48 Festnahmen, darunter zwei führende Köpfe dieser Organisation. Außerdem
wurde derart viel Diebsgut an Schmuck beschlagnahmt, sodass damit mehrere Juweliere
ihren Jahresbedarf decken könnten.
Dazu mussten kriminalistische Ermittlungen im Umfeld georgischer Bürger durchgeführt
werden. Ist ja auch irgendwie logisch, wenn eine georgische Bande ausgehoben werden
soll. Ermittlungen im Chinesenmilieu hätten wohl keinen Sinn gehabt und auch zu keinem
Erfolg geführt.

Ethnic Profiling

Die Grünen sehen in der Ermittlungs- und Fahndungsmethode, die wie bereits erwähnt
vorwiegend in georgischen Kreisen stattgefunden hat ein „Ethnic Profiling“.  Dieses
sei ungesetzlich. Diese Aussage fällt nicht mehr unter die Rubrik  „Erstaunlich“, sondern
bei allem Respekt, bereits nur mehr unter „Schwachsinn“.

Die Aussage des Grünen Stadtrats David Ellensohn: „Es wurden Personen die aus einem
bestimmten Land (Georgien Anm. der Red.) kommen kontrolliert und pauschal verdächtigt“,
weist wieder einmal mehr darauf hin, dass dieser Mann in der Politik eigentlich nichts
zu suchen hat.

Im falschen Job?

Vielleicht wäre es für Ellensohn besser einen Seelsorgerjob anzunehmen. Allerdings würde
es auch hier Probleme mit diesem realitätsfremden Politiker geben. Denn er meint weiter:
„Das wäre so, als würde man nach den Kindesmissbrauchsfällen das ganze römisch kathol-
ische Umfeld unter Verdacht stellen und bei allen Priestern Hausdurchsuchungen durch-
führen“.

Den Grünen die Kosten verrechnen

Die Oberstaatsanwaltschaft beschäftigt sich derzeit mit dieser erstaunlichen Anzeige und
überprüft die  strafrechtliche Relevanz. Normalerweise muss diese ohnehin im Reißwolf
landen.
Es besteht im Rahmen des Gesetzes die Möglichkeit, dass Personen für Kosten haftbar
gemacht werden können, welche durch unbegründete Anzeigen entstehen . Vielleicht
sollte man den Grünen für ihre skurrilen Anzeigen jedes Mal eine Kostennote schicken.
*****

2010-03-24
  

Orgie der Orden


Orden für ausserordentliche Leistungen

Wir haben gedacht, dass Orden eigentlich für ausserordentliche Leistungen und Verdienste
verliehen werden. Am Dienstag erhielten gleich fünf Regierungsmitglieder im Ministerrat
hohe Auszeichnungen.

Unterrichtsministerin Claudia Schmied, Verteidigungsminister Norbert Darabos und Wissen-
schaftsminister Johannes Hahn, erhielten das „Goldene Ehrenzeichen am Bande für Ver-

dienste um die Republik Österreich“.

Welche besonderen Verdienste wurden erbracht?

Nun was haben diese Herrschaften wohl besonderes für unser Land geleistet, dass ihnen
die Ehre einer solchen Auszeichnung zuteil wurde? Schmied erhielt wahrscheinlich den
Orden für die Umgestaltung der Bundeshymne, während vermutlich Hahn für seine Verdien-
ste um das Glückspielgeschäft bei seiner vergangenen Tätigkeit bei der Firma Novomatic
ausgezeichnet wurde.

Möglicherweise war das „Goldene Ehrenzeichen“ auch als Ehrenbezeugung für seine

tadellose Haltung bei den vergangenen Studentendemonstrationen gedacht. Beim Zivil-
diener Darabos ist alles klar. Seine makellose Militärvergangenheit, in der er in unzähligen
Kampfeinsätzen selbstlos seinen Mann stellte, haben ihm diesen Orden eingebracht.

Auch die Sportkarriere des Herrn Darabos, die ihn wahrscheinlich auch zum Sportminister
qualifizierte, ist beispiellos. Etliche Olympiasiege des Norbert Darabos in den Disziplinen

die uns leider entfallen sind, berechtigen ihn diesen Orden zu tragen.

Gut bezahlter Job und Privilegien

Zum Drüberstreuen gab es noch für die ÖVP-Staatssekretäre Christine Marek und Reinhold
Lopatka, das „Silberne Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich“. Alle ge-
nannten Herrschaften haben eines gemeinsam. Sie bekommen für den Job den sie für ihren
Arbeitgeber, die Republik Österreich zu erfüllen haben, eine fürstliche Entlohnung und
jede Menge Privilegien.

Zum Ballbesuch entwertet

Keiner der genannten Damen und Herren hat wirklich Aussergewöhnliches für Österreich
geleistet und daher sind diese Orden mit der Widmung „Für besondere Verdienste“ ent-
wertet. Den einzigen Zweck den diese noch zu erfüllen haben, sind an der Kleidung der
Träger(innen) beim Opernballbesuch zu funkeln.

Breschnew-Rituale

Diese ganze Ordensorgie erinnert uns an die seinerzeitigen 1.Mai-Rituale in den ehemaligen
kommunistischen Ostblockländern. Dort hingen sich die Genossen gegenseitig irgendwelche
Orden um den Hals, die heute auf den Trödelmärkten in Bratislava und Co., zu Schrottpreisen
erhältlich sind.

Respekt vor dem Kanzler und seinem Vize

Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) und Vizekanzler Josef Pröll (ÖVP) dürften die Farce
dieser Ordensverleihung erkannt haben und spielten dieses Spiel nicht mit. Sie verzichteten
dankend auf diese Auszeichnung. Für dieses Verhalten geniessen die beiden Herren unseren
Respekt und müßten eigentlich mit einem eigens dafür geschaffenen Orden ausgezeichnet
werden.

*****

2010-01-23
  

Haider als Vorbild?


Heutige Meldung in der Krone

Gestern nachmittag ereignete sich auf der Packer Bundesstraße bei St. Andrä ein tödlicher
Verkehrsunfall. Der Lenker eines Pkws fuhr einem anderen Auto auf. Dabei wurde dieser
Wagen in einen Strassengraben geschleudert, wobei der Lenker des gerammten Autos
tödliche Verletzungen erlitt.

Tödlicher Alko-Unfall mit Fahrerflucht

Dieser tragische Verkehrsunfall wäre auch nicht weiter erwähnenswert, wenn nicht zwei
Faktoren eine zusätzliche Rolle spielen würden. Der schuldtragende Lenker ist nämlich
Polizeibeamter, der diesen Unfall im alkoholisierten Zustand verursachte. Zum nächsten
Faktor kommen wir etwas später.

Nach dem Zusammenstoss ließ er das Opfer, einen 74-jährigen Mann einfach liegen und

beging Fahrerflucht. Er konnte einige Zeit später von seinen Kollegen ausgeforscht werden.

Jörg Haider machte es vor

Faktor Nummer 2 ist, dass sich der tödliche Verkehrsunfall in Kärnten abgespielt hatte.
Die Kärntner dürften zum Alkohol am Steuer offensichtlich ein besonderes Verhältnis haben.
Zu dieser Feststellung gelangen wir aus folgendem Grund.

Der ehemalige Landeshauptmann von Kärnten, Jörg Haider raste voriges Jahr voll betrunken
und mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch ein Ortsgebiet. Irgendwo auf der Strecke
verlor er die Herrschaft über seinen Wagen und überschlug sich mit diesem mehrmals.

Jörg Haider verlor bei diesem Unfall, dessen Verschulden ihn ganz alleine betraf, sein
Leben. Was passierte nun? Anstatt der Bevölkerung vor Augen zu führen wie Alko-Unfälle
ausgehen können, wurde dieser Mann glorifiziert.

Alko-Lenker glorifiziert

Aus einem Alko-Lenker wurde ein Mythos gemacht, dem in Kärnten von seitens höchster
Kreise gehuldigt wird. Was hatte Haider denn schon großartiges für Kärnten oder gar für
Österreich geleistet, um in einen Status zu gelangen der schon fast an eine Seligsprech-
ung grenzt.

Was soll sich nun der „Otto Normalverbraucher“ in Kärnten denken, wenn einem Alko-

Lenker eine eigene Ausstellung udgl. mehr gewidmet wird. Vielleicht denkt er sich, dass
es schick sei, besoffen mit dem Auto zu fahren.

Vermutlich keine schweren Konsequenzen

Ohne uns in hellseherischen Fähigkeit zu üben, glauben wir auch dass im Fall des alko-
holisierten Polizisten, der den tödlichen Verkehrsunfall verursachte, nicht wirklich etwas
passieren wird.

Dem Mann wird der Führerschein für einige Monate entzogen werden. In dieser Zeit wird er
Innendienst versehen. Das Urteil wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen
Verhältnissen, wird vermutlich unter einem Jahr bedingter Haftstrafe lauten. Damit kann
der Beamte auch seinen Job behalten.

Wahrscheinlich wieder im Aussendienst

Nach Retournierung des Führerscheines an den Polizisten, wird dieser wieder auf die Mensch-
heit losgelassen werden und darf dann anderen Alko-Lenker den Führerschein abnehmen.
Sollte dies wirklich so eintreffen, was wir leider befürchten, taucht wieder unsere Frage auf:
Was soll sich „Otto Normalverbraucher“ wirklich dabei denken?“

*****

2009-12-19
  

Wenn Rechtsbrecher das Gesetz vertreten

 

Alles nach dem Gesetz?

Vorige Woche noch, hatte eine kleinformatige Familienzeitung das vorläufige Gutachten
des Schießsachverständigen im Kremser Schusswaffengebrauch angezweifelt.
Auch der Anwalt des betroffenen Polizeibeamten äußerte sich  in dem Familienblatt mit
den vielen Sexanzeigen dahingehend, dass der Polizist gesetzmäßig gehandelt hätte.

Wirklich Notwehr?

Wir haben bereits nach dem traurigen Vorfall in einem „Beitrag“ Zweifel gehegt, ob in
diesem Fall wirklich eine Notwehrsituation vorlag. Auch haben wir den Verdacht gehegt,
dass die Schüsse gezielt abgegeben wurden.

Gutachten liegt vor

Nun liegt ein detailliertes Gutachten auf dem Tisch, in dem der Schießsachverständige
zur Ansicht kommt, dass der 14-Jährige Junge von einem dunklen Bereich des Super-
markts in den hellen Verkaufsraum geflüchtet sein muss.

Dem Jugendlichen wurde aus einer Entfernung von zirka zwei Metern in den Rücken
geschossen. Diese Tatsachen bestärken uns in unserer Meinung, dass keine Notwehr-
situation vorlag.

Überfordert?

Eine Anklage gegen den Beamten wird jedenfalls immer wahrscheinlicher und der Anwalt
des Polizisten hüllt sich nun in Schweigen. Ob es tatsächlich zu einer Anklage kommt,
wird letztlich der Staatsanwalt entscheiden.

Warum der Polizeibeamte auf den Jungen geschossen hatte, wird wahrscheinlich nur
er selbst wissen. Vielleicht war er mit der Situation am  Tatort einfach überfordert.
Auf jeden Fall, hat er die Folgen seines Handelns zu tragen.

Verfolgungsjagd mit traurigem Ende

In dieser Woche ereignete sich ein Vorfall, bei der eine rumänische Einbrecherbande am
Tatort überrascht wurde und mit einem Klein-Lkw flüchtete. Die Verfolgungsjagd ging vom
16.Bezirk über den Gürtel und endete mit einem schweren Unfall am Matzleinsdorferplatz,
bei dem unschuldige Menschen verletzt wurden.

Polizisten handelten verwantwortungsvoll

Nun behaupten realitätsfremde Fanatiker, dass die verfolgenden Polizisten vermutlich
wegen des Kremser Vorfalls nicht geschossen hätten und es daher zu diesem Unfall kam.
Diese Behauptung ist natürlich absurd, denn jene Beamten werden sicher andere Gründe
gehabt haben.

Vermutlich konnten die Beamten nicht von der Schusswaffe Gebrauch machen, da sie
möglicherweise andere Personen gefährdet hätten. Bei einer Verfolgungsjagd mit hohem
Tempo, ist das durchaus nachvollziehbar.

Auf jeden Fall, haben sich die Beamten verantwortungsvoll verhalten. Das es dann zu diesem
Unfall kam, war Schicksal und kann nicht den Polizisten angelastet werden.

Was bringt die Polizei in Verruf?

Unsere Polizei ist nicht der schießwütige Haufen, wie ihn manche Gutmenschen darstellen.
Der Junge in Krems wurde nicht von der Polizei erschossen, sondern nur von diesen einem
Beamten.

Was unsere Polizei in Verruf bringt und die Gutmenschen aufjaulen lässt, sind die erstaun-
lich milden Gerichtsurteile, die über einzelne Beamte verhängt werden, wenn diese mit dem
Gesetz in Konflikt gekommen sind.

Zweierlei Maß

Es ist nicht nachvollziehbar warum ein Polizeibeamter der das Recht gebrochen hat, mit einer
wesentlich milderen Strafe davonkommt, als ein Schlossergeselle der die selbe Tat begangen
hat. Da der Mensch zum Globalisieren neigt, kommt aus diesem Grund ein ganzer Berufs-
stand ungerechtfertigt in Verruf.

Rechtsbrecher vertritt das Recht

Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass rechtskräftig verurteilte Polizeibeamte weiterhin
Exekutivdienst versehen. Mit welchem Recht will so ein Beamter darauf achten, dass Otto
Normalverbraucher die Gesetze einhält.

Wahrscheinlich wird es auch im Kremser Fall zu einem erstaunlich milden Urteil kommen
und jener  Beamte wird weiterhin bewaffnet für Recht und Ordnung sorgen.
Hätte ein Nachtwächter in jener Nacht diesen Jungen erschossen, wäre er mit Sicherheit
seinen Job los und müsste mit einer strengen Bestrafung rechnen.

Stauni
  
2009-10-14
  

Ausgelieferte Arbeitslose

 

Mehr offene Stellen, mehr Arbeitslose

Erstaunliche Entwicklung am Arbeitsmarkt. Während auf der einen Seite in Wien eine deutliche
Steigerung der offenen Stellen zu verzeichnen war (plus  3,6 Prozent mehr als im August des
Vorjahres), schnellten anderseits die Arbeitslosenzahlen im selben Zeitraum um 14,6 Prozent
in die Höhe.

Lag es am Wetter ?

An was das wohl gelegen hat ?  Gut, das Wetter war im August hervorragend und da ist es
doch sicher angenehmer auf der Donauinsel zu  liegen, als irgendwo zu malochen. Insge-
samt waren in Wien 72.412 Personen „arbeitslos“ gemeldet, also um 9.218 Personen mehr,
als vor einem Jahr. Der August 2008 war auch ziemlich verregnet.

Optimistische Unternehmer

Im selben Zeitraum haben auch Wiener Unternehmer 4.841 offene Stellen bei AMS gemeldet.
Aus unserer Sicht ein sinnloses Unterfangen, es sei denn man hat nichts besseres zu tun, als
sich den ganzen Tag, von den AMS entsandten Personen, sofern diese überhaupt erscheinen,
folgenden Spruch anzuhören: „Geh Masta, gib ma an Stempel und i bin glei wieda furt.“
Sollte dies einmal einem Unternehmer zuviel werden und dieser sich beim AMS beschweren, wird
in Zukunft vermutlich Plan „B“ in Kraft treten, sofern man beim AMS etwas gegen den Arbeits-
unwilligen unternommen hat.

Entrechtete Arbeitslose

Monika Vana, Stadträtin der Grünen Wien, hat in ihrem grenzenlosen Optimismus festgestellt,
das Arbeitslose eigentlich keine Rechtsberatung gegenüber dem AMS haben. Sie merkt an,
dass es für alle möglichen Probleme Anlaufstellen gibt, nur bei der Arbeitslosigkeit nicht.
Was für Probleme könnte ein Arbeitloser wohl mit dem AMS haben ?  Wenn er vielleicht nicht
zu den vorgeschrieben Terminen erscheint, oder sich besoffen bei einem Unternehmen vor-
stellt. Vielleicht will er auch keinen Kurs besuchen und geht rechtzeitig in den Krankenstand.
Ja, das Leben eines Arbeitslosen ist in der Tat wirklich schwer, den er könnte ja vom AMS
in einen Job gedrängt werden, wie sich die grüne Stadträtin ausdrückt.

Plan „B“ der Anwalt

Die oben angeführten Gründe könnten vielleicht zu einer Kürzung oder vorübergehenden
Streichung der Arbeitslosenunterstützung führen, der man dann völlig „hilflos“ ausgeliefert
ist.  Geht es nun nach dem Willen und Vorstellungen von Frau Vana, tritt nun Plan „B“ in
Kraft.
Man nimmt sich einen Anwalt, „der was kann halt“ (Fendrich) und prozessiert auf Kosten
der Allgemeinheit gegen das böse AMS. Dieser Rechtsanwalt wird sicherlich einen Grund fin-
den, warum sein Mandant nicht zum vorgeschrieben Termin am AMS erschien oder warum
er stockbesoffen zu einem Vorstellungsgespräch ging.
Auch wenn man nur einen „Stempel“ wollte, weil man an der Stelle ohnehin nicht interessiert
war, wird sich der Anwalt sicherlich eine gute Ausrede einfallen lassen. Und wenn das Ganze
schief geht ist auch nichts passiert.

Die Werktätigen bezahlen

Der Rechtsanwalt wird sein Honorar erhalten und die Prozesskosten werden ebenfalls von
den arbeitenden Mitbürgern beglichen. Wir stellen uns manchmal die Frage ob bei den
GRÜNEN das Geld verdient werden muss, oder ob man es einfach nur druckt.
Stauni
  
2009-09-02
   

Der neue Klassenfeind

 

Ahnungsloser Minister

Von den tatsächlichen Verhältnissen am Arbeitsmarkt dürfte Sozialminister Hundstorfer
nicht wirklich viel Ahnung haben, sonst hätte er nachfolgenden Vorschlag, den man ge-
trost als „Schnapsidee“ bezeichnen kann, nicht entwickelt.

Überstunden abbauen

Er meint tatsächlich, dass man durch den Abbau von Überstunden neue Jobs schaffen
und die Arbeitslosigkeit verringern kann. Laut EU-Vergleich arbeiten Frau und Herr
Österreicher in der Woche durchschnittlich 42,9 Stunden und damit am längsten im EU-
Raum.

Würde diese Wochenstundenleistung auf 39,1 Stunden (durchschnittliche Arbeitszeit in

Dänemark) verringert werden, könnten damit 84.000 neue Arbeitsplätze geschaffen
werden. So die Milchmädchenrechnung des Sozialministers.

Leistungsdesorientiert

Naturgemäss stiess dieser Vorschlag bei Gewerkschaften, Arbeiterkammer, Grünen und
SPÖ auf große Zustimmung. Wahrscheinlich hängt das mit der „Leistungsorientierung“
dieser Parteien und Organisationen zusammen.

Klassenfeind Überstunden

Die Überstunden die dem Sozialminister so ein Dorn im Auge sind, werden von arbeitswil-
ligen und leistungsorientierten Arbeitnehmern erbracht. Betriebe sind auf die Leistung dieser
Mitarbeiter angewiesen, da es ansonsten in Produktion oder Dienstleistung Engpässe geben
würde.

Wir haben am 20.05.2009 nachfolgenden Beitrag geschrieben, den sich Herr Hundstorfer viel-

leicht einmal durchlesen sollte.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=244;arbeitsunwillig&catid=1;erstaunliches

Arbeitsunwillen

Es ist zwar nicht von der Hand zu weisen, dass es in exponierten Lagen „wirkliche“ Arbeits-
lose gibt, aber in Großstädten und Ballungszentren es eher am mangelnden Arbeitswillen liegt,
dass wir eine derart hohe „Arbeitslosenrate“ haben.

Es ist doch ein erstaunliches Phänomen, dass Firmen wöchentlich tausende Euros in Stellen-

angebote diverser Tageszeitungen investieren, obwohl so viele Leute keine Arbeit finden.

Vielleicht einmal ein Lokalaugenschein

Vielleicht sollte der Sozialminister auch einmal bei einem Vorstellungsgespräch, eines vom
AMS vermittelten Jobsuchenden dabei sein, um sich selbst ein Bild machen zu können.
Ausser dem Firmenstempel auf dem AMS-Formular, haben diese Leute kein kein anderes
Interesse, geschweige denn an einem Job.

Arbeitswillige bestrafen

Nun will Herr Hundstorfer durch Streichung der Überstunden jene Leute „bestrafen“, die
durch ihren Arbeitswillen einen dementsprechenden Gehalt beziehen, weil sie Überstunden
leisten und dadurch zur Leistungsfähigkeit des Betriebes beitragen.

Durch Abschaffung von Überstunden würde kein einziger Arbeitsplatz geschaffen werden,

sondern im Gegenteil würden Firmen in Gefahr laufen, ihr Plansoll nicht mehr erfüllen zu
können.

Schuss ginge nach hinten los

Die Folge davon wäre, dass Betriebe eventuell in wirtschaftliche Schwierigkeiten schlittern
und dies bis zur Schliessung derselben führen könnte. Dann wären wirklich Arbeitslose
vorhanden.

Ein Lösungsvorschlag

Wir hätten eine bessere Idee zur Senkung der Arbeitslosenrate. Bei zehn angebotenen und
abgelehnten Jobangeboten, der betreffenden „arbeitslosen“ Person, die Arbeitslosenunter
-stützung ersatzlos zu streichen.

Stauni

  
2009-08-14
  

Die Weichei-Rambos

 

Erstaunliche Anklage

Im Wiener Straflandesgericht musste sich ein 32-jähriger Berufssoldat wegen entwürdigen-
der Behandlung von Rekruten verantworten.
Der Ausbilder im Rang eines Oberwachmeister, hatte offensichtlich bei der Ausbildung
den Ton eines amerikanischen Drillsergant angeschlagen.

Durch die Worte  „Volltrottel“, „Volldepp“ und „Schwuchtel“, fühlten sich einige nicht
so hartgesottene Möchtegernrambos in ihrer Menschenwürde verletzt und zeigten den
Mann an.

Kein Mädchenpensionat

Das diese Ausdruckweise sicherlich nicht der feinen englische Art entspricht, bleibt un-
bestritten. Allerdings ist das Bundesheer auch kein Mädchenpensionat.
Eigentlich sollten die Jungmänner für den Ernstfall ausgebildet werden, dass heißt für
den Kampf. Ob bei einer, hoffentlich nicht eintretenden kriegerischen Auseinandersetz-
ung, der Feind diese Burschen mit Handkuss und Rosen empfängt ?

Der Feind verzeiht keine Fehler

Ist es nicht besser vielleicht einmal als Volltrottel, Volldepp oder Schwuchtel tituliert
zu werden, um nachhaltig auf seine Fehler aufmerksam gemacht zu werden.
   
Im Ernstfall werden Fehler nicht mit verbalen Kraftausdrücken kommentiert, sondern mit
einer Garbe aus einem Maschinengewehr oder sonstigem Kriegsgerät.

Nichts gewohnt

Wir können es uns bildlich vorstellen wie ein Haufen verweichlichter Jugendlicher an den
Nerven des Ausbilder gezerrt haben muss.  Vorwärts, Sprung und Deckung waren diese
offensichtlich nicht gewohnt.
Der nächste Jungmann beschwert sich vielleicht darüber, dass er im Dreck robben musste
und erkennt auch darin eine menschenentwürdigende Behandlung.

In bester Gesellschaft

Auch hat der Oberwachmeister rassistische „Negerwitze“  von sich gegeben. Warum
gerade in Zeiten wie diesen, einem kleinen Berufssoldaten deswegen der Prozess gemacht
wird, ist mehr als erstaunlich.
Befindet er sich doch in bester Gesellschaft mit dem BZÖ-Politiker Gerhard Dörfler, der
vor gar nicht so langer Zeit nichts besonderes an dieser Art von Humor fand und sich sogar
im Zuge einer Faschingsveranstaltung in eindeutiger Pose ablichten lies.

Canossagang

Vor Gericht zeigte sich der Soldat geständig und schuldeinsichtig. Was ist dem Mann
auch anderes übriggeblieben, wenn er seine weitere Karriere nicht gefährden wollte.
   
Allerdings räumte er ein, dass er seit 13 Jahren nichts anderes gehört  und diese Aus-
drucksweise von gewissen älteren Personen, Vorgesetzten und Zugsführern übernom-
men hatte.
Der Berufssoldat  kam mit einer Diversion davon. Gegen eine Geldbuße von 300,- Euro
und die Zusicherung, sich zukünftig wohl zu verhalten, wurde die Anzeige unter Setzung
einer Probezeit zurückgelegt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Den Job entwertet 

Vielleicht war er ein guter Ausbilder und hat mit seinen Trainingsmethoden zukünftige
Leben gerettet.
Warum man diesen Mann aufgehängt hat ist erstaunlich. Mit absoluter Sicherheit befindet
er sich jetzt in einem Konfliktverhalten und man hat ihn als Ausbilder entwertet.
Wäre nur interessant ob jene Jungmänner bei Discobesuchen auch jedes Wort auf die
Waagschale legen und gleich zum Kadi laufen, wenn sie sich gegenseitig als Volltrottel
bezeichnen, oder mit anderen Kraftausdrücken titulieren.
Stauni
  
2009-05-25 
   

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