Dieser Beitrag erschien in der heutigen Ausgabe der Kronen Zeitung. Wir finden es auch
richtig, dass Werbung für Sex, Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahre nicht frei zu-
gänglich gemacht werden sollte.
Kinderanwälte bekämpfen Sexwerbung
Es ist auch moralisch einwandfrei vertretbar, dass die Damen und Herren Kinderanwälte
der erotischen Werbung den Kampf ansagen. Im Sinne des Jugendschutzes ist so ein
Handeln zu begrüßen.
Bei der betroffenen Werbung geht es um eine Sexhotline, die ihre telefonischen Dienste
mittels Plakate bewirbt. Ob diese Plakate nun Kinder und Jugendliche gefährden, wird
möglicherweise vom moralischen Standpunkt des Betrachters abhängen.
Eindeutig zweideutig
Jedenfalls ist der heutigen Kronen Zeitung zu entnehmen, dass das Plakatsujet eindeutig
zweideutig ist und die Neugierde der Kinder und Jugendlichen weckt. Gut, unter dem Spruch
„Lass es knistern“ kann man sich je nach Phantasiebegabung so einiges vorstellen.
Klare Aussagen in der Krone
Da ist die „moralische Familienzeitung“, die vermutlich in jedem zweiten Haushalt auf dem
Frühstückstisch liegt, schon aus einem anderen Holz geschnitzt. Bei ihren entgeltlichen
Werbeeinschaltungen braucht man nicht viel Phantasie, um zu wissen um was es geht.
Diesen kleinen Auszug der „Telefonkontakte“ haben wir aus der selben Ausgabe der
Krone entnommen, in der auch der eingangs angeführte Beitrag steht. In der heutigen
Ausgabe der Familienzeitung, befüllen Sexinserate mit recht eindeutigen Texten und teils
dazugehörenden Fotos, immerhin mehr als zwei Seiten.
Für jedes Kind nachvollziehbar
Unter Sexlehrerin, behaarte sexaktive 69-jährige, ordinäre Sexomi udgl. mehr, wird vermut-
lich jeder Volksschüler verstehen, was hier Sache ist. Und das Erstaunliche daran ist, dass
die Kronen Zeitung für jedes Kind, ohne Alterslimit frei erhältlich ist.
Wo besteht mehr Jugendgefährdung?
Da stellt sich für uns schon die Frage, warum die Damen und Herren Kinderanwälte in diesem
Fall nicht aktiv werden. Da die Kronen Zeitung nach eigenen Angaben die auflagestärkste
Tageszeitung in Österreich ist, werden durch diese sicherlich wesentlich mehr Kinder und
Jugendliche mit der beinhaltenden Sexwerbung konfrontiert, als bei Sexwerbe-Plakaten die
aller Wahrscheinlichkeit nach, nicht so häufig aufzufinden sind.
Sollten oben angeführte Herrschaften nicht zum Leserkreis der Kronen Zeitung gehören
und möglicherweise aus diesem Grund nicht über diesen Zustand informiert sein, sind wir
selbstverständlich gerne bereit einige Gratisexemplare zu schicken.
Stauni
2009-10-30
Werbung wirkte nicht richtig
In unserem gestrigen „Beitrag“ haben haben wir berichtet, wie ein krankes Mädchen werbe-
wirksam vermarktet wurde, um die Tiroler Bevölkerung zu animieren sich gegen die Schweine-
grippe impfen zu lassen.
Andreas Hofer lässt grüßen
Doch der Wink mit dem Zaunpfahl hatte nicht so gewirkt, wie es die Serumverkäufer gerne
gehabt hätten. Sogar ein Grossteil des ärztlichen Personals liess sich nicht impfen.
Tja, die Tiroler sind nicht umsonst, als die härtesten Österreicher bekannt. Das hatte
seinerzeit schon Andreas Hofer bewiesen.
Erkrankungen nur in der Impfzone
Da ist es doch schon ein erstaunlicher Zufall, dass gerade zu dem Zeitpunkt als in Tirol die
Impfaktion gegen das H1N1-Virus anläuft, massenweise Leute an der Schweinegrippe er-
kranken.
Im restlichen Österreich erfreut sich die Bevölkerung bester Gesundheit. Das kann sich
natürlich auch schlagartig ändern, wenn die Impfaktion in anderen Regionen anläuft und
sich die Leute dort verweigern.
Immer nur die Kinder
Erstaunlich ist es auch, dass es immer Kinder und Jugendliche erwischt, wie nun in Osttirol.
Dort sind an der Landwirtschaftlichen Lehranstalt in Lienz offenbar 26 Personen an jener
Krankheit erkrankt, gegen die Impfstoff in Massen von der Pharmaindustrie produziert wurde
und zum Verbrauch bereit liegt.
Epidemiegesetz als Werbeträger
Da ist es auch praktisch, dass es das Epidemiegesetz gibt, welches eine Schließung von
Lehranstalten, Kindergärten und ähnlichen Anstalten nicht nur im Falle einer Pandemie
erlaubt. Auch bei der Schweinegrippe kann dieses Gesetz angewendet werden.
So eine geschlossene Schule wird auch tagelang in der Presse erwähnt werden und hat
natürlich einen dementsprechenden Werbeeffekt für das Serum gegen das H1N1-Virus.
Noch immer nicht kapiert?
Na jetzt sollten es die Tiroler „Sturschädeln“ doch endlich kapiert haben, werden sich die
Veranwortlichen gedacht haben. Was wird aber passieren, sollte sich das wilde Bergvolk
weiterhin standhaft weigern, eine Impfung über sich ergehen zu lassen, bei der nicht ein-
mal die Nebenwirkungen genau bekannt sind.
Innsbruck unter Quarantäne?
Liebe Tiroler(innen), bevor man Euch Innsbruck unter Quarantäne stellt, kauft doch der
Pharmaindustrie das Zeug ab. Solltet Ihr an den Nebenwirkungen des Serums erkranken,
werden diese sicher ein Mittel dagegen erfinden und sich dabei wieder krumm verdienen.
Stauni
2009-10-28
Langsam kommt Licht ins Dunkel
Wie wir gestern berichtet haben, wurde ein 14-Jähriger bei einem Einbruch in einen
Merkur-Markt in Krems durch eine Polizeikugel getötet. Sein 16-Jähriger Kumpane
wurde durch die feuernden Polizisten ebenfalls schwer verletzt.
Wir haben uns schon im gestrigen Beitrag kritisch dazu geäussert, ein unbewaffnetes
Kind zu erschiessen, weil es bei einem Einbruch erwischt wird. War gestern noch ein
-iges unklar was die Situation am Tatort betraf, kommt allmählich Licht in die Sache.
Tatverdächtiger einvernommen
Der 16-Jährige, der mit durchschossenen Oberschenkeln im Spital liegt, konnte heute
erstmals einvernommen werden. Er gab an, dass ihnen die Polizeibeamten auf der
Flucht nachgeschossen haben.
Diese Aussage deckt sich auch mit dem Obduktionsergebniss. Der 14-Jährige wurde
durch einen Schuss in den Rücken getötet. Haben wir gestern noch von einem wahl-
losen Abfeuern der Polizeipistolen, von den in Angst und Panik versetzten Beamten
gesprochen, schaut es jetzt fast so aus, als ob die Schüsse gezielt abgegeben wurden.
Keine Notwehrsituation
Nach unserer Meinung liegt hier keine Notwehr mehr vor, auch wenn sich die „er-
fahrenen“ Beamten noch so fürchteten, nachdem sie ohne Taschenlampen ein
stockfinsteres Objekt betreten haben.
Lebensgefährlicher Schusswaffengebrauch ist nur im Falle gerechtfertigter Notwehr
gestattet. Diese gesetzliche Bestimmung hat auch für diese zwei Polizeibeamten
gegolten, die offensichtlich beim Abfeuern ihrer Waffen keine Ahnung gehabt haben
dürften, was eigentlich Notwehrrecht ist.
Einem flüchtenden Einbrecher nachzuschiessen ist keine Notwehr mehr. Bei diesem
Vortrag dürften die beiden Beamten in der Polizeischule gefehlt haben.
http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_stgb01.htm
Beamte noch immer nicht einvernommen
Erstaunlich ist auch, dass die beiden Polizisten noch immer nicht einvernommen
werden konnten. Wahrscheinlich sind sie psychisch derart am Boden zerstört, dass
sie noch zu keiner Aussage fähig sind.
Wer das glaubt wird selig. Es hat eher den Anschein, dass die Obduktion und die
Aussage des Mittatverdächtigen abgewartet wurde, bevor die beiden Beamten ihren
Bericht schreiben. Wäre doch peinlich, wenn sich die schriftliche Aussage nicht
mit den ermittelnden Tatsachen decken würde.
Untersuchungshaft
Erstaunlich ist auch, dass über den 16-Jährigen die Untersuchungshaft verhängt
wurde. Er hat nämlich die Tat zugegeben und daher fällt die Verdunkelungsgefahr
weg. Auch Tatwiederholungs- und Fluchtgefahr werden kaum vorliegen, den er liegt
mit durchschossenen Oberschenkeln im Spital.
Maulkorb ?
Alle Gründe die eine Untersuchungshaft rechtfertigen liegen nicht mehr vor. Da könnte
man doch auf die Idee kommen, dass diese ausschliesslich dazu dient, dass sich der
Bursche mit niemanden (z.B. Presse) über den Vorfall unterhalten kann.
Kein Mitleid mit Einbrecher
Wir möchten festhalten, dass wir mit Einbrecher kein Mitleid haben und die beiden
Burschen möglicherweise völlig auf die schiefe Bahn geraten wären. Das rechtfertigt
jedoch keinenfalls, ihnen bereits auf der angetretenen Flucht nachzuschiessen.
Aufklärung oder Vertuschung ?
Man darf gespannt sein welchen Ausgang diese Angelegenheit nimmt und ob eine
objektive Aufklärung stattfinden wird. Wir glauben aber eher, dass man versuchen
wird, das Ganze unter den Teppich zu kehren und für die betroffenen Polizisten
keine Konsequenzen entstehen werden.
Stauni
2009-08-06
Der Einbruch
Ein 14- und ein 16-jähriger sind heute in den Morgenstunden, in einen Merkur Markt
eingestiegen, um einen Einbruch zu verüben. Dabei lösten sie den stillen Alarm aus
und eine Funkstreife wurde zum Tatort beordert.
Wie in einigen Radio- und Pressemeldungen verlautbart wurde, sei es im Supermarkt
zu einem Schusswechsel gekommen, wobei der 14-jährige tödlich und der 16-jährige
an beiden Oberschenkel verletzt wurde.
Das mit dem Schusswechsel kann nicht stimmen, den für diesen hätten die Täter eben-
falls feuern müssen. Fakt ist inzwischen, dass nur von den beiden Polizeibeamten
Schüsse auf die Kinder abgegeben wurden.
Staatsanwaltschaft hüllt sich in Schweigen
Laut der Kremser Staatsanwaltschaft waren beide bereits amtsbekannt, hatten aber
keine Schusswaffen bei sich geführt. Sonst war bei der Pressekonferenz in Sankt
Pölten nichts weiteres zu erfahren.
Nach Aussage eines Sprechers des Landespolizeikommando Niederösterreich, habe es
sich um zwei erfahrene Beamte gehandelt. Diese seien bei der Kontrolle des Objekts in
völliger Dunkelheit, plötzlich in Kontakt mit den Tätern gekommen.
High Noon im Merkur-Markt
Die Tatverdächtigen, die sich in einer Nische des Fleischlagerraumes versteckten,
waren laut Aussage der Beamten mit einem Schraubenzieher und einer Gartenharke
bewaffnet gewesen. Daraufhin eröffneten die Beamten das Feuer.
Der 14-jährige wurde in die Brust und der 16-jährige in beide Oberschenkel getroffen
Beide Beamte hatten gefeuert, wer getroffen hat weiss man zur Zeit noch nicht. Auch
wisse man noch nicht, wieviele Schüsse abgegeben wurden.
Was auf jeden Fall feststeht ist, dass der Jüngere im Krankenhaus an seiner Schuss-
verletzung verstarb.
Zahlreiche Widersprüche
Für uns ergeben sich jedoch einige Ungereimtheiten in dieser traurigen Angelegen-
heit. Zwei „erfahrene“ Beamte sind nicht in der Lage, bei einer Kontrolle eine Taschen-
lampe mit sich zu führen. Sie tappen in völliger Dunkelheit in einem Supermarkt umher,
bei dem ein Einbruchsalarm ausgelöst wurde.
Obwohl die beiden Kinder in einer Nische versteckt waren und es völlig dunkel war,
konnten die Beamten einen Schraubenzieher und eine Gartenharke ausmachen. Durch
diese beiden Gegenstände haben sie sich offenbar so bedroht gefühlt, dass sie
wahllos das Feuer eröffneten.
Wahllos oder gezielt geschossen ?
Von gezielten Schüssen kann ja wohl nicht die Rede sein, dass beweist die Kugel
in der Brust des 14-jährigen. Man darf gespannt sein, was die Obduktion ergibt und
vorallem aus welcher Entfernung geschossen wurde.
Das jetzt die „Amtsbekanntheit“ der beiden Kinder quasi als „Alibi“ herhalten soll
um einen Schusswaffengebrauch zu rechtfertigen, ist eigentlich ein starkes Stück.
Es ist schon klar, dass bei den beiden Beamten der Adrinalinspiegel hoch gewesen
sein muss, als sie den Supermarkt durchsuchten.
Angst vor Kinder
Das sich aber zwei „erfahrene“ Beamte vor zwei Kindern derart fürchten und auf diese
zu schiessen beginnen, ist schon erstaunlich. Wenn die Polizisten schon derart von Angst
und Panik befallen waren, hätte es auch genügt einen Warnschuss in die Decke abzu-
feuern und die beiden Kids hätten sich wahrscheinlich in die Hose gemacht.
Wie hätten die zwei Polizisten eigentlich gehandelt, wenn sie einer Ostblock-Einbrecher-
bande gegenüber gestanden wären.
Polizisten in psychologischer Betreuung
Ist schon klar, dass die beiden Burschen nicht gerade der hoffnungsvollste Nachwuchs waren,
aber sie deswegen gleich niederzuschiessen entbehrt jeder Verhältnissmäßigkeit.
Die Beamten seien psychisch schwer beeinträchtigt, hieß es bei der Pressekonferenz.
Wie wird es wohl den Eltern der beiden Kinder gehen? Es wird in diesem Fall Untersuch-
ungen geben, aber wir glauben nicht dass dabei etwas herausschauen wird.
Sonderbehandlung für Beamte
In Österreich ist es leider Brauch, Beamte bis zum „gehtnichtmehr“ zu decken, was
ja auch vergangene Fälle bewiesen haben. Nur wenn es gar nicht mehr anders geht,
werden für begangene Straftaten minimale Strafen verhängt, für die ein „Normalbürger“
ordentlich „brummen“ müßte.
Wie würde es Ihnen ergehen ?
Zum Abschluss einen kleinen Gedankenanstoss. Stellen Sie sich vor, Sie würden in
Ihrem Haus, Garten oder Wohnung, ein 14-jähriges unbewaffnetes Kind erschiessen,
nur weil er bei Ihnen eingebrochen ist.
Wir glauben nicht das man um Sie besorgt wäre und Ihnen psychologische Betreuung
angedeihen liesse. Wir denken eher, dass Sie die volle Härte des Gesetzes treffen
würde.
Stauni
2009-08-05
Kein Friede im Land
Der EU-Wahlkampf neigt sich Gottseidank seinem Ende zu. Alle Parteien ließen am politischen
Gegner und an der EU kein gutes Haar. Das Erstaunliche daran aber ist, dass alle Parteien
einen Vertreter ins EU-Parlament entsenden wollen.
Wer jetzt geglaubt hat, dass ein wenig Friede ins Land einkehrt, der hat sich allerdings geirrt.
Ein neues Thema scheidet die Geister in extremster Weise.
Es geht dabei um die Homosexualität und deren Aufklärung für Kinder und Jugendliche.
DDr. Schock unter Schock
Während FPÖ-Mann DDr. Schock ein Gesetz gegen „zu Homosexualität anspornende
Informationen“ für Minderjährige fordert und damit den Aufklärungsunterricht meint, geht
Marco Schreuder von den GRÜNEN, mit diesem sehr hart ins Gericht.
Er meint, dass Eduard Schock keine Ahnung, keinen Stil und keine Sensibilität hat und macht
ihn mit seiner Aussage für die erwiesenermaßen hohe Suizidrate unter Jugendlichen in einer
Coming-out Phase mitverantwortlich.
Aufklärung ja oder nein ?
Während man in der FPÖ einen diesbezüglichen Aufklärungsunterricht als „anspornende
Information für die Homosexualität“ sieht, wird von grüner Seite betont wie wichtig
es ist, dass über Homosexualität, Bisexualität und Transsexualität schon in der Schule aufge-
klärt wird.
Wir können uns mit dem Gedankengut der FPÖ nicht anfreunden, ob allerdings nach-
folgendes Plakat für Aufklärung und Toleranz sorgen wird, sei auch dahingestellt.
In unseren Augen ein sehr erstaunliches Aufklärungsplakat
Ob Kinder die in einer „normalen“ Familie aufwachsen verstehen werden, dass sich zwei
Männer küssen, ist fraglich. Für einen Kinderverstand sind schon die beiden Frauen grenz-
wertig, kann aber noch erklärt werden, da es in unserer Gesellschaft noch als „normal“
empfunden wird, wenn sich zwei Frauen ein „Bussi“ geben.
Die Norm
Und da sind wir bei des Pudels Kern. Es ist die gelebte und empfundene „Norm“ , die
uns gewisse Dinge oder Ereignisse als „normal“ oder „abnormal“ erscheinen lassen.
Evolutionsbedingt dient die Sexualität zwischen fast allen Lebewesen, also auch dem
Menschen zur Fortpflanzung und zum Erhalt seiner Art.
Es ist durchaus in Ordnung und auch nichts dagegen einzuwenden, dass sich zwei Männer oder
Frauen lieben und miteinander sexuell verkehren.
Aus dieser Liebe und diesem Geschlechtsverkehr werden allerdings nie Nachkommen gezeugt
werden können und daher finden wir, dass Homosexualität außerhalb der „natürlichen“
Norm ist.
Zwangsbeglückung
Die Frage der gesellschaftlichen Akzeptanz steht wiederum auf einem anderen Blatt Papier.
Wir finden es nicht richtig das Kinder die noch gar keine sexuelle Richtung entwickelt haben,
mit einem wie das o.a. Plakat zwangsbeglückt werden.
Wir haben am 02.02.2009 den Beitrag „Toleranz für Schwule?“ verfasst, den Sie unter
nachfolgendem Link aufrufen können.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=96;toleranz-fuer-schwule-&catid=1;erstaunliches
In diesem Betrag kommentieren wir den Beitrag des Herrn Marco Schreuder
„Schwule an der Schule?“
http://www.marco-schreuder.at/2009/02/schwule-der-schule.html
Das Video das in diesem Beitrag gezeigt wird, ist für uns eine typische Zwangsbeglückung.
Jedem das Seine
Es soll jeder nach seiner Fasson glücklich werden und wenn er glaubt sich „outen“ zu müssen,
soll er auch dieses tun.
Aber warum glauben Homosexuelle immer, dass sie die Heteros fortlaufend auf Toleranz und
Akzeptanz hinweisen müssen ?
Homosexuelle sind in unserer Gesellschaft akzeptiert, dass heißt aber noch lange nicht, dass
dies als „natürliche“ Norm empfunden werden muss. Vielleicht sollten Homosexuelle schön
langsam lernen, diese Meinung von sexuell andersdenkende zu akzeptieren.
Mit den ständigen Versuchen, andere Menschen mit ihrer sexuellen Neigung zwangszu-
beglücken, werden sich Homosexuelle keinen Bärendienst erweisen.
Stauni
2009-06-04
Ostgrenzen dicht machen
Das die „Volldemokraten“ Strache, Mölzer und Co gegen die Öffnung der Ostgrenzen zu
Felde ziehen, ist nicht verwunderlich. Akzeptanz gehört nicht zu ihrem Parteiprogramm
wenn es sich um Ausländer handelt.
Wenn es sich jedoch um heimische Neonazis handelt die eine Holocaust-Gedenkfeier stören,
ortet man maximal einen Lausbubenstreich von Jugendlichen denen als Bestrafung die Ohren
lang gezogen gehören.
Kriminalitätssteigerung
Aber zurück zum eigentlichen Thema, von dem wir kurz abgeschweift sind. Es kann nicht
in Abrede gestellt werden, dass durch die Öffnung der Ostgrenzen die Kriminalität in
Österreich gestiegen ist.
Vorallem Kleinkriminelle versuchen hier ihr Glück, da in ihren Heimatländern offensicht-
lich nichts zu holen ist. Allerdings ist auch nicht das Gegenteil bewiesen, das es sich
um einen „Verdrängungswettbewerb“ handelt, denn das alle österreichischen Einbrecher
und Handtaschenräuber auf einmal anständig geworden sind, glauben wir auch nicht.
Grosskriminelle unbeeindruckt
Diesen kleinkriminellen Ausländern aus dem Ostblock, könnte man durchaus mit einer Grenz-
kontrolle das Leben erschweren, verhindern wird man sie nicht.
Leute die in großem Stil kriminelle Handlungen setzen, haben sich noch nie und werden
sich auch in Zukunft nicht von derartigen Kontrollen beeindrucken lassen.
Krone auf Straches Spuren
Das jedoch gerade die Kronen Zeitung in den Fußstapfen der FPÖ wandelt ist erstaunlich.
Profitieren gerade sie doch, von den offenen Grenzen zu den Ländern des ehemaligen
Ostblocks in erheblichen Maße.
Gute 90 Prozent der in Österreich arbeitenden Prostituierten stammen nämlich aus diesen
Ländern. Seit der Grenzöffnung haben sie überhaupt kein Problem mehr damit nach Österreich
zu gelangen und ihre Dienste hier anzubieten. Dem war früher nicht so, denn eine Einreise
nach Österreich war mit einigem Aufwand verbunden.
Scheinehen
Man benötigte Papiere um sich hier niederlassen zu können um Geld zu verdienen. Schein-
ehen waren ein sehr beliebtes Instrument um in Österreich einen Aufenthalt zu erlangen.
All das kostete sehr viel Geld und daher wurden viele leichte Damen abgeschreckt, eine
derartige Reise anzutreten.
Fast keine österreichischen Huren mehr
Seit der Öffnung der Ostgrenzen hat ein wahrer Boom eingesetzt, dass Frauen aus dem
ehemaligen Ostblock ihre sexuellen Dienste hierzulande anbieten.
Dazu nützen Zahlreiche die Möglichkeit, bei der Kronen Zeitung einschlägige Inserate
zu schalten. Denn ohne Werbung geht auch in diesem Job nichts mehr.
Würde man der Anregung der Krone nachgeben und die Ostgrenzen wieder dicht machen,
wäre das ein Schuss ins eigene Knie bei der Familienzeitung.
Finanzielle Verluste
Die meisten der sprachtalentierten „Blasmäuschen“ könnten ihr „naturfranzösisch mit
Mundvollendung“ nicht mehr in der Kronen Zeitung anbieten, denn sie würden nicht
mehr in Österreich sein.
Die täglichen zwei bis drei Seiten einschlägige Sexinserate würden schnell auf ein
Minimum zusammenschrumpfen und das würde wiederum einen schweren finanziellen
Verlust nach sich ziehen.
Also liebe Leute von der Kronen Zeitung die auf Straches Spuren wandeln, bevor Ihr
Euch wieder in Politik übt, fragt lieber in Eurer Marketingabteilung nach.
Es sei denn, Ihr meint ohnehin nicht was ihr schreibt ?
Stauni
2009-05-17
Die Familienzeitung mit Prostitutionswerbung
Wir haben am 15.04.2009 den Beitrag „Naturfranzösisch .. TEIL 2“ verfasst. Ausschlag-
gebend für diesen, war ein Artikel in der „Kronen Zeitung“ am selbigen Tag.
Wir wollten die Sache damit gut sein lassen, aber die Aussage des Krone-Journalisten hat uns
veranlasst, noch einmal nachzustoßen.
Ein Mitarbeiter von uns rief Herrn Lauber an, weil wir wissen wollten ob er es in Ordnung fände,
einerseits in einer Zeitung gegen ein Bordell zu schreiben, die anderseits zwei volle Seiten
Inserate von Prostituierten beinhaltet.
Der Journalist hatte kein Problem damit und auf die Frage bezüglich der zum Teil obszönen
Texte der Einschaltungen, antwortete er wortwörtlich: „Es obliegt der Verantwortung
der Eltern dafür zu sorgen, dass Kinder diesen Teil der „Kronen Zeitung“ nicht lesen“.
Für Jugendliche nicht alles lesbar
Da waren wir sehr erstaunt, gibt sich doch diese Zeitung als Familienzeitung aus und unter
einer solchen verstehen wir, dass sie von allen Mitgliedern einer Familie, ohne Einschränkungen
gelesen werden kann.
Wir sind der Angelegenheit nun etwas tiefer auf den Grund gegangen und haben uns mit den
besagten Texten etwas genauer auseinander gesetzt. Um sich selbst ein Bild machen zu können,
haben wir einige dieser Inserate für Sie nachfolgend eingescannt .
Inserate aus der Kronen Zeitung
Das es bei „Naturfranzösisch“ und „Traumgriechisch“ um keinen Nachhilfeunterricht in
Fremdsprachen geht, wird wohl jedem klar sein.
Auch bei der „Prostatamassage am Praxisstuhl“, wird es sich um keine ärztlich verordnete
Therapie handeln.
Die „Kammerspiele“ werden auch sehr wenig mit klassischer Musik zu tun haben und
„Vollendung mit Schlucken“, wollen wir nicht näher kommentieren.
Suche nach der Begriffsbestimmung
Wir sind der Meinung, dass diese Texte „jugendgefährdend“ sind, weil sie obszöne und
pornografische Passagen beinhalten.
Wir haben einige Zeit dafür aufgewendet, eine Begriffsbestimmung für das Wort „jugend-
gefährdend“ zu finden und sind im Internet fündig geworden.
ju·gend·ge·fähr·dend
Adj. ju·gend·ge·fähr·dend
so, dass etwas für Kinder und Jugendliche einen sehr schlechten Einfluss hat, weil es z.B.
obszön oder pornografisch ist Bücher und Zeitschriften mit jugendgefährdenden Inhalten
TheFreeDictionary.com Deutsches Wörterbuch. © 2009 Farlex, Inc. and partners.
Fremdwort Jugendgefährdung ?
Bei der Kronen Zeitung scheint man dieses Wort offensichtlich nicht zu kennen oder zu
ignorieren und veröffentlicht o.a. Inserate täglich am laufenden Band.
Bringt ja auch eine schöne Stange Geld herein, wenn man bedenkt, dass ein Wort
7,50 Euro (Fettdruck das Doppelte) exklusive Mehrwertsteuer kostet. Wer gerne mit
Zahlen spielt, kann sich nun ausrechnen, wie viel so eine Doppelseite an Geld bringt.
Gegen Geldverdienen ist auch nichts einzuwenden, aber es sollte immer am richtigen
Platz geschehen, sowie nachfolgendes Inserat beweist.
Dieses Inserat wurde in einer einschlägigen Zeitschrift geschaltet, die für Jugendliche
unter 18 Jahre legal nicht erhältlich ist.
In den Texten unterscheidet sich das in der Sexzeitschrift geschaltete Inserat, nicht
von denen der „Kronen Zeitung“.
Doppelmoral
Wir werfen der „Kronen Zeitung“ Doppelmoral vor, den einerseits gibt sie sich als Familien-
zeitung und poltert gegen die Prostitution, während man anderseits täglich zwei Seiten
Prostitutionswerbung, teils mit sehr herben Texten, gegen Bezahlung betreibt.
Mag sein das sich dieser Bereich noch in einer rechtlichen Grauzone befindet und die
„Kronen Zeitung“ dies zu ihrem Vorteil nützt und daher gegen kein Gesetz verstoßt.
Allerdings finden wir es erstaunlich, dass sich von den politischen Verantwortlichen für
Kinder- und Jugendschutz noch niemand gefunden hat, der hier klare Verhältnisse schafft.
Stauni
2009-04-17
Toleranz kann man nicht erzwingen
Schwule an der Schule
vom Blog des Herrn Marco Schreuder, Die Grünen, am Montag, den 02.02.09 :
Dieser Lehrer darf als Vorbild dienen. Wenn ich daran denke, dass unser grün-rotes
Projekt zum Thema Homosexualität an den Wiener Schulen aufgrund der Untätigkeit der
SPÖ nicht vom Fleck kommt, wirkt dieser Film nochmals besonders eindringlich:
Diese Aktion grenzte an psychischer Vergewaltigung
Warum dieser Lehrer, sein Name ist Fabio Ficano und unterrichtet an einer Berliner
Realschule, als Vorbild dienen soll ist uns unklar.
Er spielt in einer gemischten Schulklasse, den 14 bis 18 jährigen einen Film vor,
in denen offensichtlich homosexuelle Männer miteinander Zärtlichkeiten austauschen.
Jeder wie er will, aber ohne Zwang zur Toleranz
Wir haben uns den Film etliche male angesehen und kamen immer wieder zu der Erkenntnis,
daß dieser Film von der gesamten Schulklasse abgelehnt wurde.
Männer sollten männlich sein, war noch einer der harmlosesten Kommentare die dem Lehrer
entgegen gehalten wurde.
Suggestivfragen und verletztes Ego
Auch die Suggestivfrage von Ficano an seine Schüler: „Also Männern gesteht man keine
Zärtlichkeiten zu ?“ brachte kein positives Echo.
Er sei auch von den Kommentaren verletzt und da müsse man eben durch, bis sich die
Vorurteile abbauen, so Ficano weiter.
Warum sich der Lehrer verletzt fühlt ist erstaunlich, denn wer mit dem Feuer spielt
darf sich nicht wundern wenn er sich die Finger verbrennt.
Auch der Besuch des dort ansässigen Schwulen und Lesbenverbandes, brachte nicht den
gewünschten Erfolg.
In den Rollenspielen die diese Jugendlichen aufführen durften oder mußten, war
erkennbar das sie sich nicht wohlfühlten und versuchten, die ganze Aktion ins Lächerliche
zu ziehen.
Den Jugendlichen war es sichtbar unangenehm
Die anonym abgebenen Statements der Jugendlichen, die dann in einer Runde vorgelesen
wurden waren durchaus positiv, aber offensichtlich nur aus dem Grund, endlich Ruhe zu haben.
Dies bewies sich auch, als der Lehrer Ficano am Ausgang die Schüler nochmals zu diesem
Thema persönlich befragte. Da war auf einmal von einem positiven Feedback nichts mehr
zu merken. Von Ablehnung bis zum peinlichen Herausreden reichte die Palette der
Antworten.
Unserer Meinung nach ist es gut wenn die SPÖ in Untätigkeit verharrt, wenn solche Personen
mit derartigen Aktionen Toleranz erzwingen wollen und dabei noch als Vorbild gesehen werden.
Stauni
2009-02-02