FPÖ – Hafenecker: „Mit Entfernung des Pilnacek-Verfahrens von der Staatsanwaltschaft Krems wird freiheitliche Forderung umgesetzt!“

Justiz bestätigt damit FPÖ-Kritik an Verfahrens-Wiederaufnahme durch die StA Krems – „Dass Ermittler selbst untersuchen sollten, warum sie vorher nicht ermittelt haben, ist absurd“

„Mit diesem längst überfälligen Schritt bemühen sich die Oberbehörden der Justiz endlich um die notwendige Objektivität in dieser Causa und setzen damit auch eine freiheitliche Forderung um. Damit zeigt sich, dass allein schon unsere Ankündigung eines Untersuchungsausschusses Bewegung in die Sache gebracht hat“, so begrüßte heute FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker, MA die Ankündigung der Oberstaatsanwaltschaft Wien, der Staatsanwaltschaft Krems das Pilnacek-Verfahren zu entziehen und an die Staatsanwaltschaft Eisenstadt zu übertragen.

Mit dem Auftrag der Prüfung einer Wiederaufnahme der Ermittlungen rund um den Tod des Ex-Justiz-Sektionschefs an die Staatsanwaltschaft Krems habe man „den Bock zum Gärtner“ gemacht: „Dass eine untätig gebliebene Staatsanwaltschaft selbst untersuchen soll, warum sie zuvor nicht ermittelt und das Verfahren eingestellt hat, ist doch an Absurdität nicht zu überbieten. Das wäre wahrscheinlich im Sinne schwarzer Netzwerke gewesen, die keinerlei Interesse an Aufklärung haben, auf gar keinen Fall aber im Sinne unseres Rechtsstaats!“, erklärte Hafenecker und erinnerte an die vielen offenen Fragen etwa im Bereich der Sicherstellung und Auswertung von Pilnaceks elektronischen Geräten: „Dieses systematische Versagen der staatlichen Kontrollmechanismen muss lückenlos durchleuchtet werden – und genau das werden wir im bevorstehenden Untersuchungsausschuss auch machen!“

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Früh übt sich, wer ein Meister werden will

Für Nachwuchs ist gesorgt: 44 teils unmündige Minderjährige sind in 1.200 Straftaten tatverdächtig

Eine heutige Presseaussendung der Landespolizeidirektion Wien lässt in die Zukunft unseres Landes blicken. Diese Aussendung wollen wir unserer Leserschaft nicht vorenthalten:

Wie bereits Ende April berichtet, ist es dem Landeskriminalamt Wien, Außenstelle West durch intensive Ermittlungsarbeit gelungen, rund 500 Straftaten zu klären und damals 24 teils unmündige Minderjährige im Alter zwischen 12 und 17 Jahren als Tatverdächtige zu ermitteln. Stand Ende April war, dass die Gruppe im Verdacht steht, mehr als 350 Einbrüche, vorwiegend in PKW bzw. in Taxis, begangen zu haben, indem sie zumeist mit einem Nothammer die Scheibe der Fahrzeuge einschlugen und Wertgegenstände stahlen.

Im Juni und Juli wurden rund 130 weitere Einbruchsdiebstähle, vorwiegend durch Einschlagen der Dreiecksscheibe in den Wiener Bezirken Floridsdorf, Donaustadt, Liesing und Hernals verübt. Tatobjekte waren hier wieder, wie bereits in den vergangenen Monaten Taxis und andere PKWs. Durch die akribische Arbeit der Beamten des Landeskriminalamtes Wien, Außenstelle West konnten im Juli zwei unmündige minderjährige Tatverdächtige, beide zum damaligen Zeitpunkt 13 Jahre alt (StA.: Slowakei und Serbien), ausgeforscht und befragt werden. Die beiden zeigten sich geständig eine Vielzahl an PKW Einbrüchen begangen zu haben und nannten auch ihre Mittäter.

Über den Sommer kam es zu weiteren genannten Straftaten. Im Juni und Juli 2024 konnten mehrere strafmündige Tatverdächtige, teilweise auf frischer Tat durch die Beamten betreten und festgenommen werden. Die Jugendlichen sind zwischen 14 und 15 Jahre alt (StA.: Syrien, Russische Föderation, Slowakei und Serbien) und werden als Intensivtäter in den Ermittlungen geführt. Über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien wurden sie in eine Justizanstalt gebracht.

Neben PKW Einbrüchen kommt es seit Ende Oktober auch zu Einbruchsdiebstählen in Geschäftslokale. Hier zeichnete sich für die Ermittler ein bekannter Modus Operandi ab und grenzte auch den Kreis der Tatverdächtigen ein. Meist wurde das Glas der Eingangstüre mittels einschlagen durch einen Nothammer beschädigt.

Derzeit sind 44 teils unmündige Minderjährige dringend verdächtig, in unterschiedlichen Tatzusammensetzungen im Zeitraum von Herbst 2023 bis Anfang Dezember 2024 im Großraum Wien, Niederösterreich sowie dem Burgenland rund 1200 Straftaten gegen fremdes Vermögen begangen zu haben. Bei dreiviertel der Fälle handelt es sich um PKW- Einbruchsdiebstähle.
Der derzeit ermittelte Schaden beläuft sich auf knapp 500.000,- Euro.

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Finanz“polizei“ droht der Kriminalpolizei mit Anzeigen


Weil die Kripo nicht gehorsamst bei rechtsstaatlich bedenklichen

Glücksspielaktionen der Finanz“polizei“ als Sündenbock mitspielt?

Dass  die  Finanz“polizei“  jahrelang  verfassungswidrig agierte,  wird geflissentlich unter den
Teppich  gekehrt.   Für  die von der Finanz“polizei“ immer weiter angezettelten Europarechts-
widrigkeiten  im  Glücksspielbereich  sollen  sich jetzt  Kriminalpolizei und Staatsanwälte die
Finger verbrennen.
Von  Gesetzes wegen wäre die Finanz“polizei“ angehalten,  an die Staatsanwaltschaft heranzu-
treten und einen Sicherstellungsauftrag mittels einer begründeten Anzeige zu beantragen, der
wiederum nur von  der  Kriminalpolizei  vollzogen  werden  kann.   Die bisher sehr zahlreichen
protokollierten   Aussagen  lassen  allerdings  mit  Recht  daran  zweifeln,  dass  die  chronisch
schlecht  ausgebildeten  Finanz“polizisten“  überhaupt  wissen,  was  sie da in Wirklichkeit tun
und welches Recht eigentlich zur Anwendung kommt.
Tatsächlich  wird hinterhältig versucht,  die Kriminalpolizei in einen rechtsstaatlich auffallend
bedenklichen Glücksspielaktionismus hineinzutricksen, der nicht sehr sinnvoll ist, wenn die
Staatsanwaltschaft  ohnehin  die  Verfahren einzustellen hat oder die Gerichte in ganz Öster-
reich wegen Unionsrechtswidrigkeit freisprechen.
Wenn die Kriminalpolizei ohne Sicherstellungsauftrag der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt
ist  das  erst recht amtshaftungsbegründend,  weil absolut unvertretbar.  Hat doch der Verfass-
ungsgerichtshof  längst  ausgesprochen ,  dass  ausnahmslos  alle  Behörden   1. Instanz den
Vorrang  des  Unionsrechts  zu beachten haben.   Daraus folgt,  dass die entgegenstehenden
innerstaatlichen  Vorschriften  vom  Recht  der  europäischen  Union  verdrängt werden – also
schlicht und einfach unangewendet zu lassen sind. (Quelle: APA/OTS)
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2013-10-19

1. Wiener Protestwanderweg


Volksbegehren von 1993

Der Wiener Protestwanderweg macht für Jugendliche erfahrbar, was in der Vergangenheit an
Rechten für uns alle erstritten wurde, wie Menschen sich organisiert und viel erreicht haben –
und wie diese Kämpfe und Errungenschaften das Wiener Stadtbild bis heute prägen…..
 
So meint es zumindest der Veranstalter. Durch Anklicken des nachfolgenden Screens, können
sich geneigte Leser(innen) das geplante Programm in Gesamtlänge herunterladen.


 

Doch es ist nicht alles Gold was glänzt und das gilt auch für die demokratiepolitische Erziehung
von Jugendlichen. Erstaunlich finden wir die geplante Station „Heldenplatz: Lichtermeer 1993“.
Die Organisation  „SOS Mitmensch“  initiierte eine Protestkundgebung gegen das damalige
sogenannte „Ausländervolksbegehren“ der FPÖ.   Dieses Volksbegehren wurde immerhin von
416.531 Personen mit ihrer Zustimmung unterstützt.

 

Für die Veranstalter ist die Differenz von 100.000 Personen nicht bedeutend

 

Abgesehen davon,  dass die Veranstalter dieses Protestwanderwegs nicht einmal in der Lage
sind eine halbwegs  genaue Anzahl der  Gegner des Volksbegehren anzugeben und 100.000
Menschen einfach erfinden, entsteht der Eindruck, dass dieses Volksbegehren etwas Unmoral-
isches gewesen sein muss.

 

Welche Forderungen wurden gestellt?

Verfassungsbestimmung: „Österreich ist kein Einwanderungsland“

 

Einwanderungstop bis zur befriedigenden Lösung der illegalen Ausländerfrage, bis

zur Beseitigung der Wohnungsnot und Senkung der Arbeitslosenrate auf 5%.

 

Ausweispflicht für Ausländische Arbeitnehmer am Arbeitsplatz, wobei aus diesem

Ausweis die Arbeitsgenehmigung und die Anmeldung zur Krankenversicherung her-

vorzugehen hat.

 

Aufstocken der Exekutive (Fremdenpolizei, Kriminalpolizei), sowie deren bessere

Bezahlung und Ausstattung zur Erfassung der illegalen Ausländer und zur wirkungs-

volleren Kriminalitätsbekämpfung, insbesondere des organisierten Verbrechens.

 

Sofortige Schaffung eines ständigen Grenzschutzes (Zoll, Gendarmerie) statt Bundes-

heereinsatz.

 

Entspannung der Schulsituation durch Begrenzung des Anteils von Schülern mit

fremder Muttersprache in Pflicht- und Berufsschulklassen mit höchstens 30%; bei

einem mehr als 30%igen Anteil von fremdsprachigen Kindern Einrichtung von Aus-

länder-Regelklassen.

 

Entspannung der Schulsituation durch Teilnahme am Regelunterricht nur bei aus-

reichenden Deutschkenntnissen (Vorbereitungsklassen).

 

Kein Ausländerwahlrecht bei allgemeinen Wahlen.

 

Keine vorzeitige Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft.

 

Rigorose Maßnahmen gegen illegale gewerbliche Tätigkeiten (wie z.B. in Aus-

ländervereinen und –klubs) und gegen Missbrauch von Sozialleistungen.

 

Sofortige Ausweisung und Aufenthaltsverbot für ausländische Straftäter.

 

Errichtung einer Osteuropa-Stiftung zur Verhinderung von Wanderungsbe-

wegungen.

 

Die Zeche ist noch zu bezahlen

Liest man sich die  Forderungen aus dem  Volksbegehren durch wird man feststellen,  dass
diese weder unmoralisch noch hetzerisch sind. Sie spiegelten bereits 1993 jene Problematik
wider,  mit der wir uns heute herumschlagen.   Massiver Bildungsabfall in den Pflichtschulen
durch mangelnde Deutschkenntnisse von Immigrantenkindern.
 

Hoher Arbeitslosenanteil von Zuwander(innen).   Zahlreiche illegale Ausländer-Arbeitsstriche.
Erwähnenswert ist auch  die hohe Ausländerkriminalität in Österreich.   Offene Grenzen und
unkontrollierte Zuwanderung haben diesen Missstand geschaffen.

 

Daher finden  wir es moralisch bedenklich,  den Protest gegen das  damalige Volksbegehren
als politischen Erfolg zu verkaufen.   Denn für die im  obigen Absatz aufgezählten Tatsachen
werden die nächsten Generationen bezahlen müssen.

 

Abtreibungsmuseum

Besonders makaber finden wir nachfolgende Station.

 

 

Eine Abtreibung ist eine ganz persönliche Angelegenheit und jede davon betroffene Frau wird
innerlich mit der  Entscheidung zu kämpfen haben,  ob sie einen  solchen Schritt  durchführen
will.   Daher  finden wir  die  Präsentation eines  Abtreibungsmuseums makaber  und pervers.
Welche Exponate will man den Schaulustigen präsentieren?   Etwa jene auf nachfolgendem
Bild?

 

Screen: tfp.net

 

Es ist gut,  dass Frauen über ihren Körper selbst entscheiden können und dafür auch die ge-
setzlichen Grundlagen vorhanden sind.  Dies allerdings  als politischen Erfolg,  mit einem Ab-
treibungsmuseum zu feiern, grenzt für uns an Perversion.

 

Enorme und vermeidbare Kosten

Zum Zwecke der Erreichbarkeit aller Jugendlichen,  wird ein 4-seitiger Folder,  durch das Bun-
desministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, an alle Lehrer(innen) in Österreich versendet.

 

Einige dieser Kuverts samt Inhalt wurden uns von Lehrer(innen) übergeben.

 

Derzeit werden rund 71.500 Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen rund
4.900 an Berufsschulen und rund 41.600 an Bundesschulen (AHS,  BMS,  BHS) beschäftigt.
(Quelle: bmukk.gv.at)

 

Das entspricht einer Gesamtlehrer(innen)-Zahl von 118.000.  Das Porto pro Zusendung beträgt
1,45 Euro, daher betragen die Gesamtkosten die stolze Summe von 171.000 Euro (Kuverts und
Arbeitszeit für Kuvertierung noch nicht inkludiert).

 

Offenbar hat  man im Unterrichtsministerium noch nichts  von E-Mails gehört,  mit denen eine
große Anzahl von Personen kostengünstigst erreicht werden kann. Um Geld und Zeit zu sparen
könnten die Schuldirektionen von diesem  Projekt im elektronischen Weg  verständigt werden,
die ihrerseits wieder die Lehrkräfte informieren.

 

Möglicherweise ist an der  Unterrichtsministerin und ihrem Mitarbeiterstab das Computerzeit-
alter spurlos  vorbeigegangen oder  man demonstriert  wieder einmal  in dekadenter  Weise

sozialistische Verschwendungspolitik.

 

Erstaunlich ist auch, dass die Finanzierung des Projekts noch nicht gesichert ist. Wir sind uns
aber ziemlich sicher,  dass Frau  Claudia Schmied  und ihre  Genoss(innen)  in  die Presche
springen werden, denn immerhin gilt es der FPÖ eins auszuwischen.

 

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2011-10-11
 

Schutz oder Mord

Immer weniger Soldaten

Grund für unseren heutigen Beitrag ist der Doppelmord und Mordversuch in der nieder-
österreichischen Gemeinde Pachfurth. Eine Zeit lang patroullierten in dieser Ort-
schaft Soldaten des Bundesheeres.
Eines Tages waren diese von der Bildfläche verschwunden und niemand wusste warum.
Während in letzter Zeit immer weniger Soldaten in den Ostgrenzregionen zu sehen
sind, diskutieren „Fachleute“ ob der vom Innenministerium gewünschte „sicherheits-
polizeiliche Assistenzeinsatz“ zur „Grenzraumüberwachung“ überhaupt rechtens ist.

Assistenzeinsatz unsinnig

Den Vogel schiessen die GRÜNEN ab, den von deren Seite wird der Assistenzeinsatz
als „unsinnig“ bezeichnet und dieser sei „schlicht und einfach zu beenden“.
Als Begründung wird angegeben, dass im Jahr 2008 weder Schlepper noch illegale Ein-
wanderer aufgegriffen worden sind.

Aufklären statt verhindern

Stattdessen wird  von dessen Seite gefordert, dass durch eine Einstellung des Einsatzes
gesparte Geld in die Kriminalpolizei investiert werden soll.
Aus dieser Aussage ist zwangsläufig der Schluß zu ziehen, dass den GRÜNEN an der
Aufklärung eines Verbrechens mehr gelegen ist, als dieses zu verhindern.

Zwei Seelen in einer Brust

In der Führung des Bundesheeres scheint man über den Assistenzeinsatz geteilter
Meinung zu sein.

Einerseits protestiert die Bundesvereinigung der Milizverbände in einem offenen Brief an
den Bundeskanzler, gegen die Absichten den Assistenzeinsatz des Bundesheeres an der
Grenze zu verlängern.
Dieser Einsatz wird als „absolut unsachliche Maßnahme“ und „Fehlentscheidung“
bezeichnet.
Anderseits ist in einer APA-OTS folgende Presseaussendung zu lesen:
Wien (BMLVS) – Der Assistenzeinsatz des Österreichischen Bundesheeres trägt wesentlich
zur Sicherheit der Bevölkerung an der östlichen Grenze Österreichs bei. Seit 2008 wurde das
Bundesheer bereits in 1100 Fällen aktiv. Das Bundesheer hat aber vor allem eine wichtige
präventive Wirkung, die Statistiken nicht ausweisen: allein die Präsenz der rund 800 Soldat-
innen und Soldaten wirkt abschreckend gegen Kriminalität. Die Menschen im Grenzraum
fühlen sich dadurch sicherer……..
Den kompletten Inhalt dieser Aussendung, können Sie nachfolgendem Link entnehmen:
http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20090527_OTS0263&ch=politik

Gesetzwidrig ?

Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer bezweifelt die Rechtmäßigkeit eines weiteren Assistenz-
einsatzes und sieht im Gesetz keine Anhaltspunkte das dies zulässig wäre.
Seiner Meinung nach sei ein Assistenzeinsatz nur im Falle von Katastrophen oder akuter
Gefahr gerechtfertigt. Eine Dauerlösung könne das niemals sein.
Schön das Herr Mayer dieser Ansicht ist, aber vermutlich wohnt er in keiner
Ostgrenzregion, sonst würde er seine Meinung wahrscheinlich schleunigst ändern.

Einsatz erweitern

Was die akute Gefahr betrifft, so ist diese zur Zeit permanent gegeben und daher
ist der Assistenzeinsatz unserer Meinung nach voll gerechtfertigt.
Wir vertreten sogar die Ansicht, dass dieser Einsatz zu erweitern wäre.
Bevor man unserer Soldaten zu Einsätzen in ferne Länder schickt, von deren geo-
graphischer Lage  wahrscheinlich 90 Prozent der Österreicher nicht einmal wissen wo
dieses Land genau ist (z.B. Tschad), wäre es weitaus sinnvoller die eigene Bevölkerung
zu schützen.

Vernünftige Europapolitik

An die Adresse der GRÜNEN gerichtet. Sie sind gegen die neuerliche Einführung
der Grenzkontrollen. Sie sind gegen den Assistenzeinsatz des Bundesheeres.
Dafür sind Sie für eine „vernünftige“ Europapolitik, was immer das auch heissen mag.
Hoffentlich verstehen diese „vernünftige Europapolitik“ auch die Raubmörder und
Einbrecher aus den ehemaligen Ostblockländern.
Stauni
 
2009-06-06 
  

Stalking

 

Das Gesetz

Was versteht man eigentlich unter dem Begriff Stalking ?  Nun der Gesetzgeber hat es
mittels dem § 107a des StGB auf den Punkt gebracht.
 
§ 107a StGB  Beharrliche Verfolgung
  
(1) Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu
     einem Jahr zu bestrafen.
(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebens-
     führung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt


1) ihre räumliche Nähe aufsucht,
2) im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommuni
    kationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,
3) unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für
    sie bestellt oder
4) unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt
    aufzunehmen.
(Quelle)  http://www.jusline.at/107a_Beharrliche_Verfolgung_StGB.html
Zu Absatz 1. Das Aufsuchen der räumlichen Nähe:
  
Darunter ist das Auflauern, wie z.B. sich vor dem Haus des Opfers aufzuhalten, oder über-
triebene Präsenz, wie etwa in der Nähe der Wohnung oder der Arbeitsstätte der gestalkten
Person, zu verstehen.
Zu Absatz 2. Beharrliches Verfolgen im Wege einer Telekommunikation, unter
Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte:
  
Bei diesen Formen des Herstellens von mittelbarem Kontakt zum Opfer, ist insbesondere an
telekommunikative  Hilfsmittel zu denken.
Hier fallen insbesondere der mittelbare Kontakt  zum Opfer durch Telefonanrufe, E-Mails
oder SMS darunter.
Auch die Kontaktaufnahme durch Briefe, Paketsendungen oder etwa auch das Hinterlassen von
Nachrichten an der Auto-Windschutzscheibe fallen unter diesen Absatz.
Über Dritte wird der Kontakt hergestellt, indem der Täter über Angehörige oder sonstige
Personen, beispielsweise Arbeitskollegen des Opfers mit diesem in Verbindung tritt.        
Zu Absatz 3. Bestellung von Waren oder Dienstleistungen

Die Erfüllung des Tatbestandes ist hier die Aufgabe, Bestellungen von Waren oder Dienst-
leistungen durch den „Stalker“ unter Verwendung personenbezogener Daten des Opfers .
Sollte eine Bereicherungsabsicht des Täters bestehen, kommt der Tatbestand des Betrugs zur
Anwendung.
 
Zu Absatz 4. „Stalking“ in Form der Veranlassung Dritter, mit dem Opfer Kontakt
aufzunehmen.
Hier ist als mögliche Tathandlung das Schalten von Zeitungsannoncen in Erwägung zu ziehen.
So könnte etwa der Täter selbst eine Kontaktanzeige mit dem Angebot sexueller Dienstleist-
ungen aufgeben und dort die Telefonnummer des Opfers anführen.
(Informationsquelle: Vereinigung der Juristen der österreichischen Sicherheitsbehörden)

Stalker wollen Kontakt erzwingen

In der Praxis sieht dann diese „beharrliche Verfolgung“ meist so aus, dass der Stalker,
Briefe, E-Mails oder SMS direkt an sein Opfer oder deren unmittelbarer Umgebung, wie
z.B. Freunde, Arbeitskollegen, etc. schickt, um eine Kontaktaufnahme zu erzwingen.
 
Häufiges Erscheinen in der Nähe der Wohnung oder am Arbeitsplatz des Opfers, sowie
Telefonterror gehören ebenfalls zu den Methoden eines Stalkers. 

 

Auch unerwünschte Geschenke und schriftliche Liebesbezeugungen stehen an der Tages-
ordnung. Stalking tritt meistens dann auf, wenn Liebe oder Bewunderung in Gewalt oder
Belästigung umschlägt.

Grazer Studie

Durch eine Studie der Universität Graz wurde erhoben, dass Stalking auch bei uns in
Österreich, ein beträchtliches Problem darstellt.
In dieser Studie wird bestätigt, dass Stalking zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung
der gesundheitlichen und sozialen Lebensqualität führen kann und nicht bagatellisiert werden
darf.
Eine sehr interessante Studie über Stalking und Stalker finden Sie unter folgendem Link:
https://online.meduni-graz.at/mug_online/edit.getVollText?pDocumentNr=15152
Für uns sind Stalker geistig kranke Menschen, die unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch
nehmen sollten, bevor sie noch mehr Schaden anrichten.
Stauni
  
2009-06-03
   

Der Beobachter

Politik in der Familie

Da sich die  Meisten ohnehin zur Zeit mit tagespolitischen Themen auseinander-
setzen, verbleiben wir noch etwas in der Familienpolitik.
Auch das ist ein wichtiges Thema, den Politik fängt bereits in der Familie an.
 
Eine gesunde politische Struktur, soll das Zusammenleben von Menschen regeln
und das gilt auch im Familienverband.
  
Wir haben bereits in zwei Beiträgen von der bedauernswerten jungen Dame
Anastasiya S. berichtet und waren gar nicht erstaunt, dass auf der Website des
Herrn Hans L. folgende Notiz erschienen ist.

—————————————————————————————————

01.06.2009  17h58
 
Neben verschiedenen anderen Foren und Medien in welchen über diese Website
berichtet wird, beobachte ich seit gestern auch „Erstaunlich Das Internet Medium“.
 
Der Autor berichtet – wie könnte es auch anders sein – manipulativ und unter Aus-
lassung wesentlicher Teile der Geschichte der A.S. Es entsteht damit ein teilweise
anderes Bild als es den Gegebenheiten entspricht! Soll sein.
 
Auch möchte er ein Interview mit A.S. durchführen und darüber berichten!
Für diesen Fall, kann er sich ruhig an mich wenden. Ich habe schon lange Fragen an
A.S. Vielleicht lässt er sich von mir einige Fragen vorlegen. Wäre sicher interessant!
 
Ansonsten kann man an den spärlichen Kommentaren der User sehen dass die Be-
richterstattung keinen vom Hocker reißt.
 
Am Titel sollte man etwas über die Blattlinie erfahren können, doch muss man sich
dazu erst anmelden. Das lass ich lieber.
—————————————————————————————————–
 
Diese Notiz nehmen wir zu Anlass, Herrn Hans L. einen offenen Brief zu
schreiben:
 
Es ehrt uns sehr, dass wir von Ihnen beobachtet werden. Offensichtlich haben unsere
Beiträge Ihr Interesse in irgendeiner Form geweckt.
    
Vielleicht suchen Sie auch nur einen klagefähigen Inhalt in unseren Beiträgen.
Das schließen wir daraus, da Sie sich in Ihrer Website sehr klagefreudig darstellen.
Auf jeden Fall wünschen wir  Ihnen beim Suchen viel Spaß.

Sie unterstellen uns „manipulative“ Berichterstattung, unter Auslassung wesentlicher
Teile der Geschichte.

Das ist unrichtig Herr L., wir haben lediglich die für uns erstaunlichsten Berichte Ihrer
Website „wortwörtlich“ wiedergegeben. Auch von einer Auslassung kann keine Rede
sein, den wir haben sogar einen Link zu Ihrer Seite gesetzt.

So kann sich der geneigte Leser selbst überzeugen, was Sie virtuell von sich geben.
Außerdem wird es Ihnen wieder jede Menge an „Zugriffe“ gebracht haben, über die
Sie doch stets höchst erfreut sind und demonstrativ veröffentlichen.

Sie können uns aber getrost glauben, dass diese Zugriffe nicht als Erfolg Ihrer
Berichterstattung zu verbuchen sind, sondern das die Leser nach dem Sie Ihre Seite
gelesen haben, ein grosses  Mitleid mit Frau Anastasiya S. verspüren.
Auch sind Sie im Irrglauben wenn Sie annehmen, dass spärliche Kommentare auf eine
uninteressante Berichterstattung schließen lässt.
Werter Herr Hans L., in Ihrem Fall gibt es kaum noch etwas zu kommentieren.
   
Unsere Leser und Leserinnen haben dementsprechendes Niveau und halten es offen-
sichtlich für angebracht, sich jeglichen Kommentars  Ihrer Person zu enthalten.

 Es steht Ihnen aber auch frei, bei uns einen Kommentar zu hinterlassen. Wie Sie
bereits richtig erkannt haben, ist jedoch eine Registrierung erforderlich.

Schlussendlich werden vermutlich die Gerichte in der Angelegenheit Hans L.
gegen Anastasiya S. das letzte Wort haben und das ist auch gut so.
  
Stauni
  
2009-06-02
   

Neuer AKH-Skandal ? TEIL 2

 

Viele Zuschriften

Nach der Veröffentlichung unseres gestrigen Beitrages „Neuer AKH-Skandal?“, haben
wir zahlreiche E-Mails erhalten.
Dies hat uns veranlasst, etwas tiefer in diese Materie einzutauchen und haben dabei
erstaunliche Tatsachen zu Tage gefördert.

Zum Treffen zwingen

Hans L. hat immer wieder versucht, Kontakt mit seiner Adoptivtochter aufzunehmen.
Diese dürfte aber sehr gute Gründe gehabt haben, ihrem Adoptivvater aus dem Wege
zu gehen.
Auf Grund unserer Recherche, dürften diese Gründe auch klar auf der Hand liegen.

Hans L. beschreibt ein „Geschehen“ vom 05.04.2007 in seiner Website:

 
—————————————————————————————————————————
Wie schon öfters, hatte A.S. einem Termin zwecks Treffen mit mir vereinbart und hochheilig
versichert dass sie tatsächlich kommen würde.
Sie kam natürlich nicht zum vereinbarten Treffpunkt im Cafe des AKH um 13h.
Da ich mittlerweile gewohnt war dass sie sich nur mittels Lügen per Telefon, aber keineswegs
von Angesicht zu Angesicht zu rechtfertigen im Stande war,  beschloss ich, sie zu einem Ge-
spräch zu zwingen.
Ich ging in ihr Labor welches unbeaufsichtigt war, und nahm von ihrem Arbeitsplatz den von
mir finanzierten, ihr zu Verfügung gestellten Rucksack samt Inhalt an mich und verlies unbe-
helligt das Labor!
Dazu möchte ich anfügen, dass nicht nur der Rucksack selbst, sondern auch sämtlicher Inhalt
von meiner Gattin und mir finanziert wurde.
Ich hinterlies ein Schreiben auf dem Laborplatz. Inhalt: Ich habe diesen Rucksack an mich
genommen, da er mein Eigentum ist und sie mich am Handy zwecks persönlichem Gespräch
und Übergabe des Rucksacks erreichen könne. Es war mir klar, dass sich im Rucksack die
Schlüssel zu ihrem damaligen Unterschlupf in der Anzengrubergasse 11 im 5. Bezirk befinden
würden.
——————————————————————————————————————————-

Resümee

Wir halten fest, Herr Hans L. begibt sich ins AKH um A.S. zu einem Gespräch zu zwingen.
Nachdem er sie nicht antrifft, begibt er sich auf den von ihm „finanzierten“ Arbeitsplatz und
nimmt den von ihm „finanzierten“ Rucksack, mit persönlichen Inhalt und Wohnungs-
schlüsseln der A.S. an sich.

Er hinterlässt ein Schreiben das sie die Rückgabe ihres Rucksackes, nur mit einem persön-

lichen Gespräches erreichen kann. Es war ihm auch bewusst, dass er nun im Besitz der
Wohnungsschlüsseln von A.S. war.

Verängstigt

Anastasyia S. war nun verzweifelt  und verabredete sich mit Hans L. in einem Cafe in der
SCS.  Da sie offensichtlich Angst hatte, ließ sie sich von einem Kriminalbeamten zu diesem
Treffen begleiten.

Polizei beschuldigt

Eine ganz normale Handlung einer verängstigten jungen Frau.  Herr Hans L. sieht das natur-
gemäß wieder etwas anders. Da die Amtshandlung offensichtlich nicht so verläuft wie er sich
es vorgestellt hat, beschuldigt er den Polizeibeamten in seiner Website wortwörtlich:

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ICH BESCHULDIGE HIERMIT DEN CHEFINSPEKTOR DER BEEINFLUSSUNG UND
MANIPULATION VON ZEUGEN INFOLGE PRIVATER INTERESSEN!

Gleichzeitig stelle ich fest, dass von diesem Chefinspektor, eine nicht genehmigte Ortung

meines damals verwendeten Handys veranlasst und durchgeführt wurde!
—————————————————————————————————————————-
Soviel zum Rechtsempfinden des Herrn Hans L.
  

WEGA wäre besser gewesen

Hätte Anastasyia S. zum damaligen Zeitpunkt den Vorfall vom 09.Mai 2007 erahnen
können, wäre es für sie besser gewesen, sich zum Treffen mit ihrem Adoptivvater
von einem Spezialkommando der Polizei begleiten zu lassen.  

Der vorläufige Höhepunkt

Werte Leserin und werter Leser !
In nachfolgende Links können Sie einsehen, was sich an dem besagten 09.Mai 2007 ereignet hat.

http://wien.orf.at/stories/218555/

http://www.vol.at/news/co:austria:panorama/artikel/bombendrohung-gegen-krone-pressehaus/cn/news-20070509-06365669

http://www.news.at/articles/0719/10/172603/bombendrohung-wien-doebling-taeter-rueckkehr-stieftochter

Wer fürchtet sich vor Klagen ?

Da ist es doch mehr als erstaunlich, dass dieser Mann in seiner Website ankündigt,
auf rein gehässige oder provokativ angelegte Beiträge nicht eingehen, sondern allenfalls
klagen wird.

Er rät noch allen Usern, sich an eventuelle Hinweise seinerseits zu halten um Klagen zu vermeiden.

Was auch immer dieser erstaunliche Satz aussagen soll, so hoffen wir das Herr Hans L. diesen

irgendwann für „Normalsterbliche“ erläutern wird.

Stauni

  
2009-06-01
  

Inhalts-Ende

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