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Screen: facebook.com
Die im obigen Bild angeführten LINKS erhalten Facebook-User(innen) entweder im Chat oder
mittels Privatnachricht.
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2013-01-28
Sehr geehrte Leserinnen und Leser!
Nachfolgende PDF-Datei hat uns ein Leser zugesandt. Nehmen Sie sich bitte
einige Minuten Zeit um das Dokument zu lesen. Es kann möglicherweise Ihr
Leben oder das einer anderen Person retten.
Öffnen des PDF-Dokuments über diesen L I N K oder durch Anklicken des
obigen Screenshots. Verbreiten Sie bitte dieses auch weiter. Danke!
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2012-03-18
Unser Beitrag sorgte für Aufregung
Offenbar haben wir mit unserem gestrigen Beitrag „Falschparken doch nicht gratis“ für
Aufregung gesorgt. Das wird zumindest in der heutigen Online-Ausgabe der Kronen-
Zeitung bestätigt. Wir haben als einziges Medium darauf hingewiesen, dass der Beitrag
der auflagenstärksten Tageszeitung Österreichs nicht ganz der Realität entspricht und
haben dies in einem „Offenen Brief an die Kronen-Zeitung“ publiziert.

Screen: krone.at
Strafzettel landen doch nicht im Mistkübel
Auf Grund des gestern veröffentlichten Krone-Beitrags werden sicherlich nicht Zigtaus-
ende Strafzettel im Mistkübel landen. Zu dieser Meinung kam unser Gastautor, Günther
Richter, der sich die Mühe machte und zu diesem Thema etliche juristische Entscheid-
ungen aus diversen Rechtssprechungen suchte, welche im gestrigen ERSTAUNLICH-
Beitrag verlinkt wurden.
Bereits in der heutigen Online-Ausgabe relativiert die Kronen-Zeitung ihren gestrigen
Beitrag und schreibt nun folgendes.

Screen: krone.at
UVS-Urteil ist nicht bindend
So ist in dem Krone-Beitrag zu lesen, dass der Linzer Polizeijurist Christoph Burger fol-
gendes zu diesem UVS-Erkenntnis festhält: „Es wird interessant, weil es der bisherigen
Rechtsauslegung widerspricht“ oder: „Es muss nun ausjudiziert werden, ob das UVS-
Erkenntnis auch in anderen Fällen hält, da es ein Einzelfall ist und somit nicht von vorn-
herein bindend ist“.
Genau diese Meinung des Linzer Polizeijuristen war Tenor unseres gestrigen Beitrags
„Falschparken doch nicht gratis“. Wir sind der Meinung, dass es sich beim gegenständ-
lichen Fall um einen Einzelfall handelt. Offenbar hatte der betroffene Parksünder ein
„Hintertürl“ im Gesetz endeckt und dieses für sich ausgenützt. Zusätzlich dürfte er auf
einen milden Senats-Vorsitzenden gestossen sein.
Dass dies natürlich nicht für alle Parksünder gelten wird ergibt sich schon daraus, dass
der Staat mit absoluter Sicherheit nicht auf die Bußgelder aus Verkehrsdelikten verzich-
ten wird.
Wir finden es von der Kronen-Zeitung anständig, dass diese ihren Artikel umgehend re-
lativiert haben, um nicht Parksünder dazu verleiten ihre Strafmandate wegzuwerfen
und damit einen größeren finanziellen Schaden zu erleiden.
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2011-04-03
GASTAUTOREN-BEITRAG
Offener Brief an die Kronen Zeitung
Sehr geehrte Redaktion!
Der Artikel ihres Redakteurs Markus Schütz mit dem Titel: Strafzettel für „Parksünder gegen
Menschenrechte“ mag zwar reißerisch sein und dem Wunschdenken von Parksündern ent-
sprechen, er ist inhaltlich aber völlig falsch und auf fahrlässige Weise geeignet, Personen
in die Irre zu führen und Ihnen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen.

Screen: krone.at
Ich darf mir erlauben Ihnen zur Kenntnis zu bringen, dass in Österreich gemäß Art 7 B-VG
noch immer der Rechtsgrundsatz herrscht: „Niemand kann sich in seinem Rechtsfall darauf
berufen, wie die Behörde gegen eine andere Person vorgegangen ist. Fehlverhalten einer
Behörde in anderen Fällen begründet keinen Anspruch auf gleichartiges Fehlverhalten im
eigenen Fall.“ Nachzulesen unter diesem „LINK“.
Zudem hat die strapazierte – rechtswidrige – Entscheidung des UVS noch nicht den Verwalt-
ungsgerichtshof überstanden, und entwickelt daher keinerlei Bindungswirkung für einen
anderen Prozeß. In diesem Zusammenhang darf ich mir erlauben, sie auf die Entscheidung
des VwGH zur Gz.: 97/17/0334 zu verweisen, wo der VwGH in einem ähnlichen Fall bereits
festgestellt hat, dass die erteilte Lenkerauskunft im Verwaltungsverfahren auch verwertet
werden darf und NICHT dem Art. 6 EMRK widerspricht: Nachzulesen unter diesem „LINK“.
Der obzitierten Enscheidung ist auch zu entnehmen, dass der § 103 KFG (Pflicht zur Len-
kerauskunft) seit 1986 im Verfassungsrang steht und: „Ob sich Österreich durch die er-
wähnte Verfassungsbestimmung des Art. II des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 384/1986 kon-
ventionswidrig verhält, entzieht sich der Prüfungsbefugnis des Verwaltungsgerichtshofes
und des Verfassungsgerichtshofes (vgl. wiederum das hg. Erkenntnis vom 27. Oktober
1997, Zl. 96/17/0425, mwN), könnte vom Beschwerdeführer also nur mit Individualbe-
schwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geltend gemacht wer-
den.“ Nachzulesen unter diesem „LINK“.
Selbst der EGMR hat sich hienach bereits mehrfach mit dieser Problematik beschäftigt
und ist in mehreren Entscheidungen zur Erkenntnis gelangt, dass KEINE Verletzung
von Art 6 MRK vorliegt:
WEH gegen Österreich:
http://www.menschenrechte.ac.at/docs/04_2/04_2_10
Silvia Fischbach-Mavromatis gegen Österreich:
http://www.menschenrechte.ac.at/docs/05_3/05_3_04
O’Halloran und Francis gg. das Vereinigte Königreich:
http://www.menschenrechte.ac.at/docs/07_3/07_3_15
Lückhof und Spanner gg. Österreich:
„Der GH verweist auf den Fall O’Halloran und Francis/GB, wo er feststellte, dass die
bloße Verpflichtung zur Angabe, wer das Fahrzeug gelenkt habe, noch keine Selbstbe-
zichtigung darstellte.“ „In diesem Zusammenhang wiederholt der GH, dass er im Fall
Weh/A bereits festgestellt hat, dass das Erfordernis, eine einfache Tatsache bekannt
zu geben, nämlich wer der Fahrer des Fahrzeugs war, nicht als solche belastend sei.“
Nachzulesen unter diesem „LINK“.
Krumpholz gg. Österreich:
„In den Fällen O’Halloran und Francis/GB und Lückhoff und Spanner/A stellte der GH fest,
dass die Pflicht des Fahrzeughalters, zu offenbaren, wer das Fahrzeug zur Zeit der Begeh-
ung eines Verkehrsdelikts gelenkt hatte, nicht gegen das Recht verstieß, zu schweigen
und sich nicht selbst belasten zu müssen.“ Nachzulesen unter diesem „LINK“.
Unter Berücksichtigung der journalistischen Sorgfaltspflicht würde ich es jedenfalls für
angebracht empfinden, ihre Leserschaft über die oben ersichtliche tatsächliche Rechts-
lage zu informieren um diese zumindest vor weiteren witschaftlichen Schäden zu be-
wahren.
Mit besten Grüßen
Günther Richter
2011-04-02
Aus der Schusslinie gebracht?
Knapp vor der Wien-Wahl verreiste der selbsternannte Drogenexperte und Tiroler Land-
tagsabgeordnete Gebi Mair. Möglicherweise hatten seine Grünen Parteikollegen in Wien,
den „unqualifizierten Angriff“ auf den FPÖ-Chef H.C. Strache nicht für so gut befunden, da
dieser fürchterlich in die Hose ging.
Also kann man getrost den Schluss ziehen, dass man ihn bis nach der Wahl aus der Schuss-
linie bringen wollte. Und dass niemand erfährt wohin die Reise geht, hielt Gebi Mair dies
streng geheim. Er schrieb am 7.Oktober 2010, folgenden Blogeintrag welchen wir wörtlich
zitieren.
Gebis Blogeintrag
Bin dann mal weg……aber damit sich niemand zu früh freut: Ich komme wieder. Ich bin bis
25.10. auf politikwissenschaftlicher Exkursion. Nachdem es sich um ein minder freundlich-
es Land handelt, in das ich reise, werde ich vorher nichts darüber schreiben aber selbst-
verständlich anschließend darüber berichten. Bis dann, Gebi.
Gebi ist wieder da
Nun ist der wackere Tiroler wieder in heimtliche Gefilde zurückgekehrt und lüftet sein wohl-
behütetes Geheimnis. Er schreibt am 26.Oktober 2010 in seinem Blog: „Ich bin wieder zu-
rück von einer Reise in ein faszinierendes und gleichzeitig obskures Land.“
Seine Reise, die er als politikwissenschaftliche Exkursion bezeichnet, führte ihn unter an-
deren nach Myanmar. Hoffentlich hat er diese Exkursion aus eigener Tasche bezahlt und
nicht den Steuerzahler dafür blechen lassen.
Die Zustände in diesem Land beschreibt Gebi Mair in seinem Beitrag „Morituri te salutant“.
Allerdings hätte er sich unserer Meinung nach diese Reise sparen können, wenn er unter
diesem „Link“ nachgesehen hätte.
Kein Einsatz für Homosexuelle
Wir haben uns den Beitrag von Gebi Mair sehr aufmerksam durchgelesen und einen
schweren Defizit entdeckt. Als unerschrockener Kämpfer für Homosexualität und beken-
nender Schwuler, konnten wir in seinem Artikel kein einziges Wort entdecken, dass er
sich in Myanmar für die Rechte der Homosexuellen eingesetzt hätte.
Da haben wir uns natürlich gewundert, schwingt doch der Mann aus den Tiroler Bergen, hier-
zulande gerne grosse Worte. Also haben wir uns schlau gemacht und ein wenig recherchiert
und sind auf folgendes gestossen.

(Screen: katholik.ch)
Jetzt war alles klar. Wenn wirkliche Gefahr droht, scheint Gebi Mair zu verstummen. Denn
hätte er in Myanmar auch so grosse Reden geschwungen, hätte seine Ankündigung: “ …..
aber damit sich niemand zu früh freut: Ich komme wieder“, wohl keine Gültigkeit mehr ge-
habt.
*****
2010-10-27
Info über Story
Ende Mai dieses Jahres, wurden wir von einem Leser auf eine erstaunliche Geschichte
aufmerksam gemacht. Wir haben dann am 31.05.2009 nachfolgenden Beitrag darüber
geschrieben.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=259;neuer-akh-skandal-&catid=1;erstaunliches
Der o.a. Leser Wolfgang K., betreibt den Webblog „Warteschlange“ und nennt sich selbst
„RokkerMur“. Es ist eine sozialkritische Website, eher links orentiert und Vorfälle über die in
dieser Seite geschrieben werden, sind mehr oder weniger satirisch kommentiert.
Der Kontakt
Mit der Zeit entwickelte sich ein lockerer E-Mail Kontakt, der im Zeitraum von Anfang Juni be-
gann und mit 8.Juli 2009 endete. Dieser Mailverkehr bestand aus 11 Mails von denen 9 Beant-
wortungen von Anfragen seitens der Warteschlange waren. 2 Mails waren Stellungsnahmen
unserseits, bezüglich des etwas erstaunlichen Benehmens des Wolfgang K.
Die wirkliche Absicht
Der Betreiber der „Warteschlange“ hatte uns nämlich mehrmals via E-Mail „bedrängt“,
einen Permanent-Link zu seiner Webesite zu setzen. Falls Herr K. diesen Umstand vergessen
hat, sind wir gerne bereit die betreffenden Mails zu veröffentlichen.
Ja, nein, ja, nein….
Lange Rede, kurzer Sinn, wir haben diese Linksetzung nicht gemacht. Das führte dann am
8.Juli 2009 offensichtlich zu einem „Hausverbot“ auf der Website von Wolfgang K.
An diesem Tag erhielt er auch sein letztes Mail von uns, in dem wir ihm mitteilten das wir dies
zur Kenntnis nehmen und es für uns auch nicht besonders wichtig ist.
Umso erstaunter waren wir, als uns in einem Mail von Wolfgang K., am 11.Juni 2009, sowie
über das Forum „Genderwahn“ mitgeteilt wurde, dass das Hausverbot wieder aufgehoben sei.
Abgelehnt
Da wir allerdings keinen Wert mehr auf einen Kontakt mit Herrn Wolfgang K. legten, lies der
Herausgeber dieses Magazins, über einen Bekannten, dass von ihm nachfolgend verfasste
Schreiben ebenfalls über „Genderwahn“ veröffentlichen:
http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=21&t=4174&sid=221f00905d3e5af8da6f38014cfdfe78&p=15710#p15710
Beginn des Schreibens
Auf WARTESCHLANGE am Samstag, 11. Juli 2009, 00:18 erschienen:
==========================================================
Hausverbote in der warteschlange:
Anm: Marcus J.Oswald (blaulicht & graulicht) hat auf der warteschlange Hausverbot.
Herr Reders Hausverbot wurde in eine bedingte umgewandelt
und ist daher aufgehoben.
Das finde ich wirklich „ERSTAUNLICH“ das sich ein Wolfgang K. anmasst, bedingte Sank-
tionen auszusprechen. Vielleicht verwechselt er sich mit einer Behörde oder einem Gericht.
Ausserdem erhielt ich vom Selbigen ein E-Mail,das ich auszugsweise zitiere:
Betreff: Umwandlung des Hausverbotes in eine bedingte Attachment
Von: Kirchleitner Wolfgang <kirchleitner@gmail.com>
Datum: 11.07.2009 07:38
An: <office@erstaunlich.at>
Hallo Stauni !
Grund: Mit Oswald wollen wir dich nicht in einen Topf werfen,
das der Pädo ist war mir klar………………………
MfG
Wolfgang
Es ist mir gänzlich egal für was Wolfgang K. den Oswald hält. Wenn er mit diesem ein Prob-
lem hat, soll er es selbst lösen. Ich löse meine Probleme auch selbst.
Ich persönlich lege keinen Wert mehr darauf, irgendwelche Kontakte mit Wolfgang K. oder
seiner Website WARTESCHLANGE zu pflegen.
Ich halte es wie vor 4 Wochen, wo ich weder Wolfgang K. noch seine HP gekannt habe.
Ich habe bis zu diesem Zeitpunkt ganz gut gelebt und werde auch weiter ganz gut leben.
Herr Wolfgang K. darf jetzt wieder sein bedingtes, in eine festes Hausverbot bezüglich
meiner Person umwandeln.
======================================================================
Ende des Schreibens
RokkerMur begreift nicht
Wir sind einem Herrn Wolfgang K. nicht vom „Buckel“ heruntergerutscht und daher möge
er seine Spielchen mit Seinesgleichen betreiben.
Allerdings dürfte das o.a. Schreiben den Warteschlangenbetreiber voll ins Ego getroffen
haben, denn er postet heute wieder auf Genderwahn folgendes:
http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=47&t=4179&st=0&sk=t&sd=a
Bis gestern war es anders da hat mich der Herr mit mails überflutet.
Selber Hirn einschalten wenn man nichts genaues weiß.
Er wollte Infs noch und noch, Tierschützer, AKH-der Kriminalfall usw.
Ich bin genauso froh wie ERSTAUNLICH das ich keine Mails mehr von ihm bekomme.
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Zeitverschiebung
Herr Wolfgang K., gestern war der 11.Juni 2009 und dass letzte Mail haben Sie am
8.Juli 2009 erhalten. In Ihrer Zeitrechnung kann irgendetwas nicht stimmen.
Wie bereits oben angeführt, bestand der Mailverkehr aus ganzen 11 (!) E-Mails, bei denen
9 Beantwortungen Ihrer Anfragen waren. 2 Mails waren Stellungsnahmen, bzw. Anfragen
unserseits.
Erstickt in Post
Der Zeitraum dieses Mail-Verkehrs erstreckte sich über 6 Wochen. Wenn sie dies als
„Überflutung“ sehen, dürften Sie eine sehr dürftige Mailkorrespondenz haben.
Allerdings wäre das bei Ihrem Benehmen auch nicht sehr erstaunlich.
Doppelgleisig
Allerdings erstaunlich finden wir die „Gangart“ von Herrn Wolfgang K.
Einerseits verurteilt er das Forum „Genderwahn“ auf das Schärfste, während er ander-
seits darum bettelt auf Selbigen posten zu dürfen.
Herr Wolfgang K., bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass „ERSTAUNLICH“ mit Ihnen nichts
mehr zu tun haben will. Sie haben sich an uns „angepirscht“ also pirschen Sie sich wieder
weg.
Stauni
2009-07-12