Aischa bint Abi Bakr
Aischa bint Abi Bakr war die dritte und jüngste der neun Frauen des islamischen Propheten
Mohammed und wurde als Tochter des Geschäftsmanns und späteren Kalifen Abu Bakr
geboren. Abu Bakr stammte wie Mohammed aus dem damals vorherrschenden Stamm
der Quraisch. Sie ist als Mohammeds Lieblingsfrau bekannt geworden. Die in der Hadith-
Literatur erhaltenen und ihr zugeschriebenen Aussagen bilden eine wichtige Grundlage zur
Erforschung der islamischen Frühzeit.
Den islamischen Überlieferungen zufolge war Aischa beim Eheschließungsvertrag mit
Mohammed sechs und beim Vollzug der Ehe neun Jahre alt.Der Historiker Muhammad ibn
Saʿd († 845 in Bagdad) überliefert in seinem Klassenbuch die eigene Aussage von Aischa,
die gesagt haben soll: „Der Gesandte Gottes heiratete mich im Monat Schawwal im zehn-
ten Jahr der Prophetie, vor der Auswanderung als ich sechs Jahre alt war.
Der Gesandte Gottes wanderte aus und kam in Medina am Montag den 12. Rabī al-awwal
an und veranstaltete mit mir die Hochzeit im Monat Schawwal, acht Monate nach seinem
Auszug aus Medina. Die Ehe vollzog er mit mir als ich neun Jahre alt war.“ Anderen Be-
richten zufolge, ebenfalls als Aussagen von Aischa überliefert, war sie bei dem Eheschließ-
ungsvertrag nicht sechs, sondern sieben Jahre alt. In den kanonischen Hadithsammlungen,
bei Buchārī, Muslim ibn al- Haddschādsch und anderen, sind beide Überlieferungsvarianten
dokumentiert.
Versuch einer emotionslosen Analyse
Der Inhalt der drei obigen Absätze ist nicht unserer Fantasie entsprungen, sondern stammt
aus dem weltweit anerkannten Internet-Lexikon „Wikipedia“. Demnach heiratete Mohammed
ein Mädchen im Alter von 6 bzw. 7 Jahren. Als sie 9 Jahre alt war, vollzog der erwachsene
Mann mit dem Kind den Geschlechtsverkehr.
Wir werden in diesem Beitrag versuchen, die Pädophilie-Vorwürfe gegen den Gründer des
Islams, welche mittlerweile von einigen Politiker(innen) getätigt wurden, emotionslos und
nüchtern zu analysieren.
Mohammed war laut Richterin nicht pädophil
In einem am Montag getätigten Urteil, gegen die Vortragende des Freiheitlichen Bildungs-
instituts, Elisabeth Sabaditsch-Wolff, argumentierte die Richterin, Bettina Neubauer, in
ihrer Urteilsbegründung dahingehend, dass Pädophilie nur die sexuelle Orientierung ganz
oder überwiegend hin zu minderjährigen Kindern sei. (Quelle: APA-OTS)
Die Islam-Expertin, Sabaditsch-Wolff, hatte im Zuge von islamkritischen Äußerungen, den
„relativ großen Frauenverschleiß“ und „Mohammed habe gern mit Kindern ein bisschen
was gehabt“ durchklingen lassen.
Für die Richterin wurde dem Religionsstifter damit „der sachlich völlig ungerechtfertigte der
Vorwurf der Pädophilie“ gemacht…. (Zitatquelle: derStandard.at)
Screen: derStandard.at
Der Vorwurf der Pädophilie treffe aber nicht zu, da der Gründer des Islams auch mit erwach-
senen Frauen geschlechtlich verkehrte. Sabaditsch-Wolff wurde zu 480,- Euro Geldstrafe,
wegen „Herabwürdigung religiöser Lehren“ verurteilt.
Offenbar bezog die verhandelnde Richterin ihr Wissen ebenfalls aus dem Internet-Lexikon
„Wikipedia“ . Denn dort sind als Voraussetzung der Pädophilie folgende Punkte vermerkt:
A) Das sexuelle Interesse gilt Kindern, die sich vor der Pubertät im Sinne der Geschlechts-
reifung befinden. B) Das sexuelle Interesse ist dabei primär, das heißt ausschließlich bzw.
überwiegend und ursprünglich auf Kinder ausgerichtet. C) Das sexuelle Interesse ist zeit-
lich überdauernd.
Strafgesetzbuch § 206 StGB
Da werden die Pädophilen nun aufjubeln, denn folgt man der Urteilsbegründung der
Richterin im Sabaditsch-Wolff – Prozess, bräuchten diese neben ihren geschlechtlichen
Aktivitäten mit Kindern, zusätzlich nur mit erwachsenen Frauen geschlechtlich verkehren
und wären somit straffrei. Sie müssten aber darauf achten, dass sich ihre sexuellen
Handlungen mit Kindern, zu denen mit erwachsenen Frauen in einem ausgewogenen
Verhältnis befinden.
Dass das kompletter Unsinn ist, sagt uns natürlich das Strafgesetzbuch. Im § 206 StGB
ist der Tatbestand zweifelsfrei geregelt. Würde Mohammed mit seiner damaligen Lebens-
weise, in unserem jetzigen Rechtssystem leben, wäre er nach diesem zu verurteilen.
Screen: jusline.at
Urteilsbegründung für uns nicht nachvollziehbar
Für uns stellt sich die Frage, wo die Richterin bei der Äußerung „Mohammed habe gern
mit Kindern ein bisschen was gehabt“ eine Herabwürdigung religiöser Lehren sah. Die Aus-
sage „relativ großen Frauenverschleiß“ ist bei neun Frauen nicht ganz unberechtigt.
Folgt man der Urteilsbegründung der Richterin, Bettina Neubauer, dürfte ein erwachsener
Mann in unserem bestehenden Rechtssystem nicht als Pädophiler bezeichnet werden,
wenn er das gleiche Verhalten wie Mohammed an den Tag legen würde. Mit einem müsste
der gute Mann allerdings rechnen, nämlich mit einer strafrechtlichen Verurteilung als
Kinderschänder.
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2011-02-17
Es ist nicht alles Gold was glänzt
Dass in Beziehungen von Lesben und Schwulen auch nicht alles eitle Wonne ist, wird
durch die heutige Konferenz zur Gewalt in gleichgeschlechtlichen Beziehungen bewie-
sen.
Die einsame Kämpferin gegen Sexismus, Sandra Frauenberger (SPÖ) eröffnete heute
die Konferenz der Wiener Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebens-
weisen. Die SPÖ-Stadträtin bemängelte, dass Lesben und Schwule, die Gewalt in
ihren Beziehungen erleben, die vorhandene Gewaltschutz-Infrastruktur kaum nut-
zen.
Gewaltschutz für Gewalttäter
Höchst interessant ist die Feststellung, dass Personen welche Gewalt ausüben, eben-
falls die vorhandene Gewaltschutz-Infrastruktur nicht in Anspruch nehmen. Dass ist
natürlich völliger Schwachsinn, denn warum sollte ein Gewalttäter einen Gewaltschutz
in Anspruch nehmen? Aber im Rathaus scheint man darüber eine eigene Ansicht zu
vertreten.
Screen: www.wien.gv.at
Eine solche Gewaltschutz-Infrastruktur wäre zum Beispiel, die Inanspruchnahme der
sofortigen Wegweisung und des Betretungsverbots durch die Polizei bei Gewalt in
Wohnungen.
Screen: www.help.gv.at
Weggewiesen wird fast immer der Mann
In 99,99 Prozent aller Fälle in denen häusliche Gewalt eine Rolle spielt, wird der Mann
aus der gemeinsamen Wohnung weggewiesen und mit einem 14-tägigen Betretungsver-
bot belegt.
Wie verhält sich nun die Polizei, wenn diese zu einem Fall von häuslicher Gewalt in einer
gleichgeschlechtlichen Beziehung gerufen wird? Nach welchen Kriterien erfolgt nun eine
eventuell notwendige Wegweisung und das daraus resultierende Betretungsverbot?
Das Männlein- und Weibleinspiel
Fragen die Beamten nach der Rollenverteilung in dieser Beziehung, also wer Männlein
oder Weiblein ist, beziehungsweise spielt? Gibt es in diesen speziellen Fällen eine be-
sondere Order von obiger Stelle?
Wir wussten es nicht und haben daher im Büro der Stadträtin Sandra Frauenberger
angerufen. Aber auch dort wusste man nicht Bescheid und konnte uns diesbezüglich
keine Auskunft geben, was uns allerdings nicht sehr verwundert hat.
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2010-11-16
Pflegenotstand in Österreich
Bedenkt man dass der Vorsitzende der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Gesundheits- und
Sozialberufe, Johann Hable, noch vor wenigen Tagen vor einen zu erwartenden Pflegenot-
stand warnte und in dieser Berufssparte massiver Personalmangel herrscht, kann man über
den Vorarlberger AMS-Landesgeschäftsführer Anton Strini nur ungläubig den Kopf schütteln.
Ausbildung nur für Frauen
Der 43-jährige arbeitslose Lagerist Michael K. wollte sich zum Pflegehelfer umschulen las-
sen und erhielt vom prompt eine Absage. Die erstaunliche Begründung war, nur arbeitslose
Frauen werden vom Arbeitsmarktservice für die Pflege in Altenheimen ausgebildet, Männer
nicht.
Irgendwie scheint man beim AMS im Ländle noch nicht mitbekommen zu haben, dass es ein
Gesetz gibt welches vorschreibt, dass Jobs und Ausbildungen nicht vom Geschlecht abhängig
gemacht werden dürfen.
Selbsherrlicher Landesgeschäftsführer
Strini gegenüber orf.at: „Dass Frauen über 45 Jahre dennoch in den Genuss der Ausbildung
kommen, habe etwas mit ihren sonst schlechteren Chancen zu tun. Das AMS versuche Be-
nachteiligungen am Arbeitsmarkt auszugleichen und Frauen „positiv“ zu diskriminieren.“
(Fotoquelle: http://123people.at)

Hat Anton Strini eine private Auslegung bestehender Gesetze?
Selbst der Vorarlberger Landeshauptmann Herbert Sausgruber setzte sich erst heute für die
Einführung des Lehrberufes „Pflege und Soziales“ ein, um dem Personalmangel in den Vor-
arlberger Pflegeheimen entgegen zu wirken.
Personalmangel und trotzdem 135 arbeitslose Pflegehelferinnen
Unter diesem Gesichtspunkt erscheint es auch erstaunlich dass man seitens des AMS ver-
lauten lässt, dass in Vorarlberg zur Zeit 135 Pflegehelferinnen arbeitslos sind. Dass bestätigt
uns wiederum in der Annahme, dass das AMS vorwiegend zur Verwaltung von Arbeitslosen
dient, als ihrer wirklichen Aufgabe nachzukommen und Stellen zu vermitteln.
Ist Anton Strini rücktrittsreif?
Zurück zum Vorarlberger AMS-Landesgeschäftsführer Anton Strini. Mit welcher Selbstherrlich-
keit nimmt sich dieser Mann heraus, ein bestehendes Gesetz zu missachten und die Möglich-
keit für Ausbildungen nach eigenem Gutdünken zu vergeben.
Vielleicht wäre es für die Vorarlberger Arbeitslosen besser, wenn Strini von seinem Posten
zurücktritt. Es bliebe ihm ja noch immer die Möglichkeit sich arbeitslos zu melden und sich
einer eventuell privaten Gesetzesauslegung des neuen Leiters auszuliefern.
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2010-08-13
Allgemeine Wehrpflicht
Über Sinn oder Unsinn der allgemeinen Wehrpflicht zu schreiben, würde vermutlich end-
los lange Seiten füllen. Fakt ist jedoch, dass in Österreich alle männlichen Staatsbürger
vom vollendeten 17. bis zum 50. Lebensjahr verpflichtet sind, ihrem Vaterland zu dienen.
Entlohnung beim Grundwehrdienst
Der Grundwehrdienst wird in folgender Höhe entlohnt (Stand 1. Jänner 2010): Monatsgeld
von 190,09 Euro, Grundvergütung von 99,09 Euro, Einmalige Erfolgsprämie von 443,54 Euro.
Natürlich gibt es beim österreichischen Bundesheer auch Berufssoldaten. Im Zeichen der
Gleichberechtigung werden auch Soldatinnen angeworben. Stolz wird verkündet, dass Frauen
ein fixer Bestandteil des Bundesheeres sind. Ihnen stehen dieselben Karrieremöglichkeiten
offen wie ihren männlichen Kameraden.
Soldatinnen verdienen mehr als männliche Wehrpflichtige
Das heißt, dass beim Bundesheer mit der Unterbringung von Soldatinnen kein Problem
besteht. Auch läuft der Dienst der Soldatinnen keineswegs männlichen Interessen zuwider.
Da fragen wir uns doch, warum die „allgemeine“ Wehrpflicht noch immer nur für Männer
gilt. Hier scheinen sich die Gleichberechtigungs-Befürworter wie Heinisch-Hosek, Frauen-
berger und Co in nobler Zurückhaltung zu üben.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit scheint hier nicht zu gelten, vor allem wenn man sich die
Entlohnung der Grundwehrdiener ansieht. Würde eine Frau für diesen Hungerlohn eine
derartige Leistung erbringen müssen, wäre bei den Feministinnen der Teufel los. Wir
können nur erahnen, welche Adelsprädikate der Dienstgeber, in dem Fall das Bundes-
heer, zuerkannt bekommen würde.
Alternative Zivildienst
Die Dauer des ordentlichen Zivildienstes beträgt seit 1. Jänner 2006 neun Monate. Dieser
kann in Einrichtungen aus folgenden Bereichen geleistet werden: Krankenanstalten, Rett-
ungswesen, Sozialhilfe, Behindertenhilfe, Sozialhilfe in der Landwirtschaft, Altenbetreuung,
Krankenbetreuung und Gesundheitsvorsorge, Betreuung von Drogenabhängigen, Justiz-
anstalten, Betreuung von Vertriebenen, Asylwerbern, Flüchtlingen, Menschen in Schub-
haft, Katastrophenhilfe und Zivilschutz, Tätigkeiten im Rahmen der zivilen Landesverteid-
igung, Vorsorge für die öffentliche Sicherheit und Sicherheit im Straßenverkehr, Inländ-
ische Gedenkstätten (insbesondere für Opfer des Nationalsozialismus), Umweltschutz und
Jugendarbeit.
Entlohnung beim Zivildienst
Zivildienstleistende haben Anspruch auf: Grundvergütung 289,20 Euro pro Monat (Stand
01.01.2010). Da Wehrpflichtige in Kasernen untergebracht sind, wo sie mit Speis und
Trank versorgt werden und ihnen im Bedarfsfall ärztliche Hilfe angedeiht, bekommen
Zivildiener noch zusätzlich finanziellen Ausgleich.
Kranken- und Unfallversicherung sowie Befreiung von der Servicegebühr für die E-Card und
der Rezeptgebühr. Angemessene Verpflegung (Naturalverpflegung und/oder Verpflegungs-
geld). Fahrtkosten (VORTEILS-Card Zivildienst für kostenloses Bahnfahren mit der ÖBB in
ganz Österreich sowie Fahrtkostenvergütung für tägliche Fahrten (bzw. bei Unter bring-
ung am Dienstort für vier einfache Fahrten) mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln
zwischen Wohn- und Dienstort (ausgenommen ÖBB-Tickets)).
Da Wehrpflichtige vom Bundesheer eingekleidet werden, steht Zivildienern Dienstkleidung
und deren Reinigung zu, soweit es die Art der Dienstleistung oder des Einsatzes erfordert.
Auch die Unterbringung am Dienstort, wenn die tägliche Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrs-
mitteln zwischen Wohn- und Dienstort mehr als 2 Stunden (Hin- und Rückfahrt zusammen)
be trägt bzw. wenn die Dienstleistung es erfordert, wird Zivildienern zugestanden.
300,- Euro im Monat
Vergleicht man die Entlohnung die Wehrpflichtige und Zivildiener erhalten, so sind diese
gleich. Knappe 300,- Euro monatlich, inklusive Kost und Logis, sowie Kleidung erhalten
Männer die ihrem Vaterland dienen.
Statt dem Wehrdienst kann auch Zivildienst abgeleistet werden. Die Vorraussetzung dieses
Wehrersatzdienstes ist die Ablehnung des Dienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen.
Im Zeichen der immer wieder geforderten Gleichberechtigung, sind Frauen von diesem natür-
lich auch ausgenommen.
Geht man von der Annahme aus, dass nicht jede Frau zum Rambo geboren ist und auch nicht
die körperlichen Voraussetzungen für den Wehrdienst erbringt, bleibt dennoch die Frage
offen, warum das schwache Geschlecht keinen Zivildienst ableisten muss.
Das Angebot des Zivildienstes ist derart breit gefächert, sodass für jede Frau sicherlich eine
geeignete Tätigkeit dabei ist. Aber Frauen scheinen offensichtlich keine Lust zu haben, neun
Monate lang für 300,- Euro inklusive Kost und Logis, Sozialdienst für ihr „Mutterland“ zu
leisten.
Unlust gepaart mit Unglaubwürdigkeit
Diese Unlust wird noch von den Gleichberechtigungs-Befürworter(innen) unterstützt. Es ist
keineswegs erstaunlich, dass Heinisch-Hosek, Frauenberger und Co. noch keinen Vorstoss
in diese Richtung getätigt haben. Denn Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern
scheint nicht immer angesagt zu sein. Vor allem wenn diese in einer sozialen Verpflichtung
gegenüber der Allgemeinheit besteht.
Durch die Tatsache, dass für Frauen keine Verpflichtung zur Ableistung des Zivildienstes
besteht, wird die Behauptung vom besserbezahlten Mann eindeutig der Lüge überführt.
Solange sich Gleichberechtigungs-Befürworter(innen) davor drücken, auch in dieser An-
gelegenheit Gleichberechtigung zu fordern oder herzustellen, solange erscheinen diese
unglaubwürdig.
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2010-06-22
ÖGB jubelt über anonymen Bericht
„Wir sind froh über den großen Meilenstein, der mit der Vereinbarung zur Einkommens-
transparenz gelungen ist“, diese Meinung vertritt ÖGB-Präsident Erich Foglar. Bekannter-
weise müssen Betriebe welche mehr als 999 Mitarbeiter(innen) beschäftigen, ab dem Jahr
2011 bis hin zu Firmen ab 150 Beschäftigte ab dem Jahr 2014 einen anonymen Einkommens-
bericht veröffentlichen.
Diese Maßnahme wird im Gleichbehandlungsgesetz verankert und soll zur Einkommens-
transparenz dienen. Die erste Frage die sich für uns stellt ist, welche Transparenz soll durch
einen anonymen Bericht gewährleistet werden?
Kollektivvertrag übersehen?
Aber weiter geht es im Reigen der Erstaunlichkeiten. Die gesamte Rote Fraktion, begonnen
von der Frauenministerin Heinisch-Hosek, bis abwärts bis zum kleinsten Funktionär ist der
Meinung, dass diese Einkommenstransparenz zur Schließung der Einkommensschere von
Gehältern zwischen Mann und Frau dienen soll.
Angeblich verdienen Frauen gegenüber Männern, bei einer gleich qualifizierten Tätigkeit
bis zu 18 Prozent weniger. Da erscheint es doch erstaunlich, dass der ÖGB nicht locker
lassen will, bis eine völlige Gleichheit hergestellt ist.
Erstaunlich erscheint es deshalb, gibt es doch den Kollektivvertrag, welcher auch vom
ÖGB mitbeschlossen wurde. In diesem werden Löhne nach Arbeitsjahren und nicht nach
Geschlecht berechnet. Offensichtlich scheint ÖGB-Präsident Erich Foglar diesen Umstand
vergessen zu haben.
Verdienen Frauen wirklich weniger als Männer?
Wurde im Gleichbehandlungswahn bereits das Gesetz einer geschlechtneutralen Posten-
vergabe für Privatbetriebe geschaffen, scheint die Spitze dieses erstaunlichen Wahns noch
nicht erreicht zu sein.
Laut Kollektivvertrag muss ohnehin der gleiche Lohn für gleiche Arbeit bezahlt werden.
Wenn Unternehmen aus geschäftspolitischen Überlegungen heraus, ein Geschlecht egal
ob es sich dabei um eine Frau oder einen Mann handelt über den KV bezahlt, so ist dies
Angelegenheit des Betriebes. Ein Eingriff in die Entlohnungsstruktur eines Unternehmens
käme einer Enteignung gleich.
Möglicherweise ist es den Gleichberechtigungsfanatikern entgangen, dass es viele Berufe
gibt in denen Frauen bei gleicher Qualifikation mehr als ihre männlichen Geschlechtsge-
nossen verdienen. Als kleine Beispiele wollen wir den Gastgewerbebereich oder Dienst-
leister wie Friseure anführen.
Müssen Männer in Zukunft auch Kinder gebären?
Ist dieses ganze Gleichbehandlungsgerede nicht ohnehin schon erstaunlich genug, plant die
Frauenministerin eine weitere Absurdität. Firmen die in Zukunft keinen anonymen Einkom-
mensbericht veröffentlichen, kommen auf eine „schwarze Liste“.
Mittlerweile darf man sich schon die berechtigte Frage stellen, wann kommt die Frauen-
ministerin Heinisch-Hosek und ihre treuergebenen Parteigenossen, wie zum Beispiel Sozial-
minister Hundstorfer auf die Idee, dass auch Männer Kinder zu gebären haben.
Da diese fiktive Forderung zur Zeit aus anatomischen Gründen nicht möglich ist, wird man
vielleicht die Medizin bemühen und dies ebenfalls im Gleichbehandlungsgesetz verankern.
Gleichberechtigung der Geschlechter in allen Ehren, aber man sollte nicht das Kind mit dem
Bad ausschütten.
Ablenkungsmanöver?
Vielleicht dient dieses Gleichberechtigungs-Gehabe auch nur dazu, von den wirklichen Pro-
blemen abzulenken. Als ob Österreich momentan keine anderen ernsthaften Sorgen hätte,
befinden sich politisch Verantwortliche zur Zeit auf einem exzessiven Gleichberechtigungs-
Kreuzzug. Für dieses Verhalten gibt es allerdings eine neumodische Wortschöpfung, näm-
lich den Ausdruck „Genderwahn“.
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2010-06-07
Erstaunliche Meldung in Heute
Eine erstaunliche Meldung haben wir heute auf http://www.heute.at gelesen. In der Nacht
zum Montag, rastete eine 38-jährige Türkin aus. Sie bedrohte ihren Ehemann, mit einem
Küchenmesser in der einen und einer Stichsäge in der anderen Hand, mit dem Umbringen.
Polizeistreife war ratlos
Nachbarn welche die lautstarke Auseinandersetzung hörten, verständigten die Polizei.
Die am Tatort in Wien 15., Hütteldorferstrasse eingetroffenen Beamten waren aber außer-
stande die Tobende zu beruhigen.
WEGA wurde angefordert
Also sahen sich die Streifenpolizisten genötigt, die Eliteeinheit WEGA anzufordern. Aber
auch diese wurde von der weiblichen Gewalttäterin ignoriert und so sah sich ein WEGA-
Polizist bemüßigt, einen sogenannten „Taser“ zum Einsatz zu bringen.
Diese Elektropistole injiziert immerhin 50.000 Volt in den menschlichen Körper. Was selbst
den FPÖ-Recken „Harald Vilimsky“ mühelos von den Socken riss, zeigte bei der rabiaten
Dame überhaupt keine Wirkung.
Die Dame war resistent
Selbst der Elektroschock von 50.000 Volt konnte die gewalttätige Türkin nicht ruhigstellen.
Erst der körperliche Einsatz eines muskelbepackten WEGA-Beamten machte dem Spuk ein
Ende und verhinderte dadurch einen körperlichen Schaden am Ehemann.
Jetzt fragen wir uns allen Ernstes, warum der Elektroschocker bei der Dame keine Wirkung
gezeigt hatte. Vielleicht liegt es ja daran, dass sie möglicherweise den Umgang mit batterie-
betriebenen Geräten innerhalb ihres Körpers gewöhnt ist?
(Fotoquelle: www.yatego.com)
Feministinnen werden sicherlich trauern
Aber lassen wir einmal den Sarkasmus bei Seite. Die viel zitierte Theorie von feministischen
Frauengruppen, dass häusliche Gewalt immer vom Mann ausgeht, ist zumindest durch diese
Aktion widerlegt.
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2009-12-22
Häusliche Gewalt
Wie in dieser Woche im deutschen Stern-TV zu sehen war, geht häusliche Gewalt zunehm-
end auch vom schwachen Geschlecht aus. Die alte hergebrachte Weisheit, dass bei häus-
licher Gewalt immer nur die Männer schuld sind, ist so unsinnig wie das Frauen hinter den
Herd gehören.
Psychoterror
Da Frauen den Männern meist körperlich unterlegen sind, äußern sich die Attaken gegen
Männer nicht in physischer, sondern vorwiegend in psychischer Gewalt. Während bei uns
Millionen in Frauenhäuser investiert werden, die oft gar nicht notwendig sind sondern im-
mer öfters dazu dienen politischen Protektionskindern ein sorgenfreies Leben mit dement-
sprechenden Gehalt zu bieten, gehen die Schweizer bereits andere Wege.
Erstes Männerhaus in der Schweiz
Die Eidgenossen haben erkannt, dass auch Männer immer öfters Opfer häuslicher Gewalt
werden und reagierten darauf mit einem „Männerhaus“, mit dem richtungsweisenden
Namen „ZwüscheHalt“ In diesem werden Väter unterstützt, welche durch Trennungs-
situationen aus der Bahn geworfen wurden.

(Fotoquelle: www.zwueschehalt.ch)
Die Vermittlung von psychologischen Beratungsgespächen, die Suche nach einer neuen
Dauerbleibe und Auskunftserteilung über staatliche Institutionen und Gerichte bei Streit-
igkeiten um die Kinder oder ums Geld, stehen an der Tagesordnung.
Chance für Väter
Auch bietet das „Männerhaus“ die Gelegenheit, dass Väter ungestört mit ihren Kindern zu-
sammen sein können. Ausserdem wird garantiert, dass nachtragende Elternteile keinen
Zutritt haben, um den Gästen einen ungestörten Aufenthalt zu ermöglichen.
Feministinen werden entäuscht sein
Ein Bravo den Schweizern, die mit dieser Aktion eine Vorbildfunktion für die Gleich-
berechtigung zwischen Mann und Frau erfüllen. Den einzigen denen das nicht gefallen
wird, sind sicherliche einige feministische Frauengruppen. Denn nach deren Ideologie
geht häusliche Gewalt immer vom Mann aus.
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2009-12-12
Erstaunliche Klage
Nicht viel Verständnis hatte der Oberste Gerichtshof mit einer Pensionistin, die eine Pensions-
bonifikation einklagte. Grund für die Klage war, das die Frau erst mit 62 Jahren in Pension ging,
obwohl für Frauen die Erreichung des 60. Lebensjahres genügt, diese in Anspruch nehmen zu
können.
Entscheidung des OGH im Volltext:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20090421_OGH0002_010OBS00029_09A0000_000/JJT_20090421_OGH0002_010OBS00029_09A0000_000.html
Bonifikationsanspruch
Für diesen verspäteten Pensionsantritt, wollte die Frau eine gesetzliche vorgesehene Boni-
fikation einfordern. Diese beträgt pro Jahr der späteren Inanspruchnahme 4,2 Prozent der
Regelpension (§261c ASVG).
Vom Mann zur Frau
Allerdings hatte das Ganze einen Schönheitsfehler. Die Frau wurde 1945 als Mann geboren
und unterzog sich im Jahre 2006, also 61-jährig einer Geschlechtsumwandlung.
2007 ging dann die frischgebackene Frau in Pension.
Die Gretchenfrage vor Gericht war nun, ob eine Geschlechtsumwandlung rückwirkend gilt
oder nicht. Die Pensionistin warf als Argument ein, sie habe bereits 2003 geplant, sich einer
Geschlechtsumwandlung zu unterziehen.
Der OGH blieb hart
Der Oberste Gerichtshof entschied gegen die Frau. Als Begründung wurde angeführt, dass
die Operation erst nach dem Erreichen des Regelpensionsalters durchgeführt wurde.
Die bloße Absicht sich bereits 2003 dafür entschieden zu haben, habe keine rechtliche Rele-
vanz und sei dadurch auch rechtlich bedeutungslos.
Also Männer, sollte sich jemand für eine Geschlechtsumwandlung interessieren, ziehen Sie
diese vor dem Erreichen des Regelpensionsalters für Frauen durch.
Eines ist uns jedoch unklar, war dieses Urteil Männer- oder Frauenfeindlich ?
Stauni
2009-07-15