Marcus J. Oswald scheint unbelehrbar zu sein
Der ehemalige Online-Gerichtsreporter Marcus J. Oswald, der sich selbst als Machtfaktor
oder „Informationsspinne im Netz“ bezeichnet, scheint aus gehabten Schaden nichts
gelernt zu haben. Seine zum Teil unwahren Berichterstattungen brachten ihm schon
jede Menge Ärger und Probleme ein.
Einer seiner „Lieblingsopfer“ scheint der Wiener Rechtsanwalt Werner Tomanek zu
sein. Er hatte diesen sogar schon als „Ratte unter den Wiener Anwälten“ bezeichnet
(Zitat aus einem E-Mail).
Anwalt Mag. Werner Tomanek
Scheinbar ist Oswald auf Tomanek noch immer erzürnt, weil ihn dieser nicht „mitleben“
ließ. Dies schließen wir aus seinen Aussagen in einem E-Mail. Darin meint er unter
anderem wörtlich:
„Aber ich halte nichts davon, zum Beispiel Deinen lieben Spezi Werner Tomanek keine
finanzielle Einbußen durch qualifizierte Berichte zu verschaffen, wenn ein anderer
Verteidiger, der mich sauber (Prozentsatz) mitleben läßt, dafür einen Klienten mehr
hat.“
oder:
„Hoffe Dein vertrauliches Kamingespräch mit Tomanek war interessant. Auch mit ihm
habe ich einen Plan. Der wird diesem Mann aber nicht so sehr gefallen.“
Tomanek sah die Angriffe von Oswald bislang gelassen, da diese bis dato nicht öffentlich
geschahen. Er meinte in einem Gespräch mit dem Herausgeber dieses Online-Magazins
wörtlich:. „Was kümmert´s den Mond, wenn ihn ein Köter ankläfft. Mir ist die Zeit zu
schade, als dass ich mich mit diesem Mann auseinandersetze. Ich sehe in Oswald mehr
ein medizinisches, als ein rechtliches Problem.“
Mit dieser stoischen Gelassenheit könnte es nun vorbei sein und in Folge für Oswald
wieder einmal eng werden. Denn der selbsternannte Machtfaktor schrieb vor drei Tagen
öffentlich – in einem Beitrag auf seiner Facebook-Seite – unter anderem folgendes:
Screen: facebook.com (Account Marcus Oswald)
Werner Tomanek ist natürlich nicht suspendiert und hat beispielsweise in dieser Woche
schon drei Verhandlungen am Landesgericht Wien geführt. Zu den anderen primitiven
Aussagen von Oswald wollen wir uns gar nicht äußern, da sie jeglicher Grundlagen ent-
behren. Jedenfalls fasst Tomanek nun rechtliche Schritte ins Auge.
*****
2014-10-15
T E I L 1
Mit etwas Verspätung bringen wir nun den versprochenen Beitrag über den Linzer Kriminal-
beamten Uwe Sailer. Dazu müssen wir etwas weiter ausholen und mit der Person des
Marcus J. Oswald beginnen. Eigentlich wollten wir uns mit diesem nicht mehr beschäftigen.
Aber aus gegebenem Anlass machen wir jedoch die berühmte Ausnahme von der Regel.
Warum? Das wird im Teil 2 dieses Beitrags ersichtlich.
Marcus J. Oswald ist ein amts- und gerichtsbekannter ehemaliger Online-Gerichtsreporter.
Mehr können und wollen wir dazu nicht schreiben, da wir uns sonst nach dem Strafgesetz-
buch – § 113 – mehrfach schuldig machen würden.
Was wir jedoch über Marcus J. Oswald mitteilen können ist die Tatsache, dass dieser vor
einigen Jahren kurzzeitig für ERSTAUNLICH tätig war. Als wir feststellten, dass er es mit dem
Wahrheitsgehalt in seinen Beiträgen auf seinem eigenen Blog nicht so genau nahm, trennten
wir uns von diesem Mann, da wir mit ihm nicht in einem Atemzug genannt werden wollten.
Seine Berichterstattung auf seiner eigenen Webseite brachte ihm des öfteren Unterlassungs-
klagen bzw. einstweilige Verfügungen (darunter auch eines renommierten Wiener Rechtsan-
waltes), sowie jede Menge Ärger und Probleme ein.
Er verfasste auch Beiträge über den Herausgeber dieses Online-Magazins, die keineswegs der
Wahrheit entsprechen. Diese sind augenscheinlich eine „Rache“ des Herrn Oswald, da man
bei ERSTAUNLICH auf eine seine Mitarbeit keinen Wert mehr gelegt hatte.
Ein weiteres interessantes Faktum ist, dass Marcus J. Oswald, von dem in Haft befindlichen
Neo-Nazi Gottfried Küssel beeindruckt gewesen sein dürfte. Wie Oswald dem Herausgeber
dieses Online-Magazins in einem handgeschriebenen Brief mitteilte, habe er mit Küssel
öfters Gespräche geführt. Diese Kontaktaufnahme fand in einem Gebäude im 8. Wiener
Gemeindebezirk, in der Landesgerichtsstraße statt.
Oswalds Eindruck von Gottfried Küssel scheint offenbar bis heute anzuhalten. In seinem
neuen WordPress-Blog schrieb er über diesen, am 15. Jänner 2014, unter anderem wort-
wörtlich:
Er kam auf die profundeste Abteilung der JA Josefstadt und hatte dort sofort acht Mitarbeiter
unter sich. Er war am Stock AB Erdgeschoss von Beginn weg “1. Hausarbeiter”, der für alles
auf der Abteilung, was 130 Mithäftlinge betraf, zuständig war: Bettwäsche, Zeitungen, Post,
Essensausgaben, er leitete in der umsatzstärksten Abteilung der größten Justizanstalt Öster-
reichs die Bestellungen für den Wocheneinkauf (wöchentlicher Umsatz beim Zusatzeinkauf
in dieser Abteilung zwischen 3.000 und 4.000 Euro), er beriet Häftlinge rechtlich, kannte
jeden Fall, jeden Akt, jede Häftlingsnummer, jeden Vor- und Nachnamen von jedem Zugang
und er wusste, wohin ein Abgang kommt, in welche Abteilung oder in welche Justizanstalt.
Betrachtet man nun alles summa summarum, kann man berechtigte Zweifel an Oswald als
„seriöse und zuverlässige Quelle“ haben. Jedoch scheinen all diese beweisbaren Fakten
einen gewissen Uwe Sailer nicht zu stören.
T E I L 2
Als was würde es wohl gewertet werden, wenn beispielsweise jemand öffentlich behauptet,
dass rund ein Drittel aller in Österreich lebender Schwarzafrikaner Drogendealer seien, ohne
dafür einen Beweis zu haben?
Die Antwort würde recht eindeutig ausfallen, nämlich das Schüren von Hass und Hetze.
Wenn diese Aussage dann noch von einem politischen Gegner der Linken käme, würden
sich diese das Maul zerreißen und rechtliche Konsequenzen fordern.
Laut einer öffentlichen Aussage des Linzer Kriminalbeamten Uwe Sailer (Erläuterung zu
seiner Person erfolgt weiter unten im Beitrag) sind ein Drittel aller österreichischen Polizei-
beamten rassistisch eingestellt. Für uns ist diese Aussage geeignet, gegen Polizisten zu
hetzen und damit Hass zu schüren. Darüber haben wir am 14.01.2014 diesen BEITRAG
verfasst.
Da dürfte Sailer die Nerven weggeschmissen haben und verfasste auf der Webseite „Heimat
ohne Hass“ einen Beitrag über den Herausgeber dieses Online-Magazins. Dieser Artikel besteht
nur aus Beleidigungen, Unterstellungen und sinnbefreiten geistigen Ergüssen. Offenbar haben
wir mit unserer Berichterstattung einen Nerv getroffen – denn die Wahrheit kann bekannter-
weise schmerzlich sein.
Da man auf der Webseite „Heimat ohne Hass“ – vermutlich aus gutem Grund – keine Kom-
mentarfunktion hat, kommentierte der Herausgeber dieses Online-Magazins auf der dazuge-
hörigen Facebook-Seite dieser linksextremen Gruppierung, den Beitrag von Sailer. Daraus
entwickelte sich folgender virtuelle Dialog: (Virtuelle Zwischenrufe anderer User(innen)
haben wir entfernt).

Screen. facebook.com (Account: Heimat ohne Hass)
Sailer wurde darüber aufgeklärt, wer seine Quelle eigentlich ist. Als dann noch auf die
Tatsache, dass Marcus J. Oswald von einem Gottfried Küssel beeindruckt sei, aufmerksam
gemacht wurde, wurde dem Herausgeber dieses Online-Magazins die Kommentarfunktion
gesperrt und hurtig alle seine Kommentare gelöscht. Tja, soviel Wahrheit vertrug man bei
der linksextremen Initiative „Heimat ohne Hass“ augenscheinlich nicht. Zur Zuverlässigkeit
dieser Quelle, sollte Sailer vielleicht auch seinen Bekannten Karl Öllinger befragen. Dieser
musste diesbezüglich erst kürzlich eine negative Erfahrung machen.
Screen. facebook.com (Account: Heimat ohne Hass)
Wer ist Uwe Sailer eigentlich?
Uwe Sailer ist ein alternder, selbst verhaltensauffälliger Kriminalbeamter aus Linz. In seiner
Laufbahn als Polizist dürfte es vermutlich keine Highlights gegeben haben. Denn trotz um-
fangreicher Recherchen konnte wir nicht feststellen, dass er für besondere Verdienste (z.B.:
Lebensrettung oder Aufklärung eines spektakulären Verbrechens) ausgezeichnet wurde.
Allerdings ergaben unsere Recherchen, dass Uwe Sailer – vor gar nicht so langer Zeit – acht-
zehn (18 !) Monate vom Dienst suspendiert und seine Person Gegenstand einiger Parlamentar-
ischer Anfragen war. Außerdem erhielt er den „Ute Bock Preis“. Dieser ist nach jener Dame
benannt, die nach eigenen Angaben (Quelle: Der Standard) als Erzieherin Kinder schlug und
auch dabei zusah, wie Kolleg(innen) von ihr Kinder verprügelten, bis deren Blut an den Wän-
den klebte. Frau Bock meldete diese Vorfälle nicht und erstattete auch keine Anzeige. Da
stellen wir uns die berechtigte Frage, wer auf eine derartige Auszeichnung Wert legen kann?
Interessant ist auch die Tatsache, dass Uwe Sailer bei der linksextremen Gruppierung „Heimat
ohne Hass“ nur als „einfaches Mitglied“ bezeichnet wird. Scheint er doch im Impressum der
gleichnamigen Webseite als Inhaber auf.

Screen: heimatohnehass.at
Erstaunlich erscheint uns der sinnbefreite Satz: „Für den redaktionellen Teil ist die Internet-
Initiative „Heimat ohne Hass“ verantwortlich.“ Glaubt Sailer allen Ernstes, dass er sich damit
aus der Verantwortung nehmen kann? Er ist als Medieninhaber für die Beiträge auf seiner Web-
seite voll verantwortlich. Zudem ist er noch Domain-Inhaber. Auch hier sollte Sailer seinen
Bekannten Karl Öllinger befragen, denn die Gerichte sehen dies zwischenzeitlich etwas anders.
Aber wer ist diese angebliche Initiative eigentlich? Laut Vereinsregisterauskunft gibt es keinen
solchen Verein. Also augenscheinlich eine Gruppe, die als virtuelle Heckenschützen ihre Hass-
und Hetztiraden in der vermeintlichen Anonymität des Internets abfeuern.
Screen: zvr.bmi.gv.at
Fassen wir also zusammen:
Uwe Sailer bezeichnete ein Drittel der Polizisten als Rassisten.
Uwe Sailer denunzierte einen mutmaßlichen Kollegen und brachte diesen dadurch
möglicherweise in Lebensgefahr.
Uwe Sailer ist Mitglied einer anonymen linksextremen Gruppierung.
Uwe Sailer versucht seine Verantwortung als Domain-(Medien)inhaber abzuwälzen.
Uwe Sailer war 18 Monate lang vom Polizeidienst suspendiert.
Uwe Sailer war Gegenstand einiger Parlamentarischer Anfragen.
Uwe Sailer bedient sich einer Quelle, die alles andere als vertrauenswürdig und seriös ist.
Dazu kommt noch, dass diese einem Gottfried Küssel nicht unbedingt abgeneigt zu sein
scheint. Alles im TEIL 1 dieses Beitrags nachzulesen.
Unser Resümee: Für uns ist ein Uwe Sailer kein Aushängeschild der Exekutive. Anmerken
möchten wir noch, dass von unseren Beiträgen natürlich auch sein Dienstgeber erfahren hat.
Offenbar hatte dies ein virtuelles Wunder bewirkt, denn vor einigen Tagen fand eine wahre
Löschorgie auf seinen Facebook-Accounts statt.
*****
2014-02-02
Großes Mundwerk und keine Verantwortung übernehmen wollen
Screen: © erstaunlich.at
Es ist immer wieder interessant zu beobachten, wie politisch links orientierte Gruppierungen
und/oder Politiker(innen) der selben Fraktion, andere Personen via ihrer Webseiten oder ihrer
Accounts in diversen sozialen Netzwerken beleidigen und dann entrüstet jede Verantwortung
von sich weisen.
Da gibt es Ausreden wie „Ich bin ja nur der Domaininhaber und habe keinen Einfluss auf die
Beiträge“ oder „Was kann ich dafür, dass haben ja User(innen) kommentiert“. Es ist immer
wieder das gleiche Verhaltensmuster zu beobachten. Großes Mundwerk, nichts dahinter und
ja keine Verantwortung dafür übernehmen wollen.
Der ehemalige grüne Nationalratsabgeordnete, Karl Öllinger, wurde nun eines Besseren belehrt
und erstinstanzlich vom Bezirksgericht Innere Stadt Wien, zur Bezahlung der Prozess- und
Anwaltskosten verurteilt.
Zur Sache selbst: Voriges Jahr haben sich zwei User bemüßigt gefühlt, den Herausgeber dieses
Online-Magazins mit ihren Kommentaren auf Öllingers Facebook-Seite zu beleidigen und zu
diskreditieren. Öllinger wurde daraufhin abgemahnt und aufgefordert, die betreffenden Postings
umgehend zu löschen.
Der Grünpolitiker kam der Aufforderung vorerst nicht nach und wurde erst aktiv, als ihm ein
Anwaltsschreiben ins Haus flatterte. Er löschte zwar dann die betreffenden Postings, sah sich
aber dazu veranlasst auf seiner Facebook-Seite zu kommentieren, dass man die Wahrheit ja
schreiben dürfe. Mit dieser erstaunlichen Rechtfertigung unterstützte er sogar die rechts-
widrigen Postings seiner Hardcore-User.
Öllingers Verteidigung beruhte darauf, dass für den Herausgeber dieses Online-Magazins, auf-
grund seiner publizistischen Aktivitäten, wodurch er die politische Bühne betreten habe, nicht
mehr die Maßstäbe für Privatpersonen, sondern jene für Politiker gelten. Die inkriminierten
Äußerungen seien somit vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Das Gericht
sah dies jedoch anders – dazu später im Beitrag.
Auf eine Klage wegen „Übler Nachrede“ und „Beleidigung“ verzichtete der Herausgeber
dieses Online-Magazins, da er mit Öllinger Mitleid hatte, weil sich dieser ohnehin schon auf
dem politisch absteigenden Ast befand, wie dies auch durch den Verlust seinen Abgeord-
neten-Mandates im Spätherbst 2013 bestätigt wurde.
Auf die Bezahlung der entstanden Anwaltskosten wurde jedoch nicht verzichtet und Öllinger
zu deren Bezahlung aufgefordert. Dieser Aufforderung kam der nunmehrige Ex- Nationalrats-
abgeordnete nicht nach und wurde daher geklagt (Vertretung RA-Kanzlei Suppan&Spiegl).
Nachfolgend einige Passagen aus dem 18seitigen Urteil:
Im gegenständlichen Fall sind die inkriminierten Postings auf der Facebook-Seite des Be-
klagten ehrenbeleidigend, da sie keinem Wahrheitsbeweis zugänglich sind. Es konnte nicht
nachgewiesen werden, dass der Kläger je ein „*******“ oder „******“ war.
Das Posting hat sich im Kern als falsch herausgestellt, da der Kläger nie ein ******* betrieben
hat. Aufgrund der objektiven Nachprüfbarkeit der Äußerung handelt es sich hierbei um eine
Tatsachenbehauptung. Die Verbreitung unwahrer Tatsachen schädigt den wirtschaftlichen
Ruf des Klägers. Das Zusammentreffen von Ehrenbeleidigung und Rufschädigung wird als
rufschädigende Ehrenbeleidigung verstanden.
Dem Beklagten sind die Postings bekannt gewesen, er hat unzweifelhaft davon Kenntnis gehabt,
da er sogar noch eine eigene Stellungnahme zu den Postings abgegeben hat. Dass es sich bei
den erstellten Postings möglicherweise um beleidigende und herabsetzende Äußerungen gegen-
über dem Kläger handelt, hätte auch ein juristischer Laie erkannt.
Durch die Veröffentlichung der „Rechtfertigung“ jemanden, der unter anderem eine **********
geführt habe, als *********** bezeichnen zu dürfen, habe der Beklagte nicht nur die unmittel-
baren Poster unterstützt, sondern auch eindeutig bekanntgegeben, dass er von der Abmahnung
des Klägers gewusst habe und dennoch die Beseitigung der rechtswidrigen Veröffentlichungen
unterlassen habe.
Durch dieses Verhalten treffe den Beklagten jedenfalls die Haftung für die von ihm verbreiteten
kreditschädigenden und unwahren Beiträge und sei dadurch der Anspruch des Klägers auf Unter-
lassung sowie Schadenersatz gegen den Beklagten begründet. Da sich der Beklagte geweigert
habe, die in seine Haftung fallenden Postings zu entfernen, treffe ihn das Verschulden für das
notwendige Einschreiten des Klagevertreters und somit an den entstandenen Kosten der Vertret-
ung.
Gegen das Urteil kann Karl Öllinger berufen. Wir werden unsere Leser(innen) in dieser Causa
am Laufenden halten. Pikantes Detail am Rande, das leider Insiderwissen voraussetzt. Öllingers
Verteidiger (RA-Kanzlei Windhaber) legte doch tatsächlich einen Beitrag eines gewissen Marcus
J. Oswald vor und wollte diesen dem Gericht als seriöse und zuverlässige Quelle präsentieren.
Eine kurze Erklärung für Leser(innen) die diesbezüglich über kein Insiderwissen verfügen:
Beiträge von Marcus J. Oswald brachten diesem selbst des öfteren Unterlassungsklagen bzw.
einstweilige Verfügungen (darunter auch eines renommierten Wiener Rechtsanwaltes), sowie
jede Menge Ärger und Probleme ein. Daher entbehrt es nicht einer gewissen Tragikomik,
Artikeln von diesem Mann als seriöse und zuverlässige Quelle zu präsentieren. Auch das
Gericht schien das so zu sehen und hielt im Urteil fest: „Auch der Inhalt der Beilage ./1 konnte
die glaubwürdige Aussage des Klägers nicht entkräften.“ (Anmerkung der Redaktion: Bei-
lage ./1 ist der bei Gericht vorgelegte Beitrag von Marcus J. Oswald).
*****
2014-02-01
Situationsbedingte verbale Übertreibung statt gefährlicher Drohung
Verfügen Sie über ein wenig Vorstellungskraft? Wenn Ja, dann stellen Sie sich folgendes
Szenario vor. Sie gehen auf ein Amt und ein von Ihnen eingebrachter Antrag ist noch
nicht fertiggestellt. So ergeht es jährlich Tausenden, die mit Ämtern zu tun haben. Aber als
gelernter Österreicher ist man das gewohnt, ärgert sich zwar drüber und wartet aber trotzdem
geduldig ab. Im schlimmsten Fall wird eine Beschwerde eingebracht.
Aber zurück zur gefragten Vorstellungskraft. Weil Ihnen die Wartezeit für die Erledigung Ihres
Aktes zu lange erscheint, drohen Sie dem/der Beamt(in) mit einer Bombe. Was würde da wohl
passieren? Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit würden Sie sofort festgenommen,
angezeigt und wegen gefährlicher Drohung verurteilt werden. Nicht so, wenn Sie ein Nigerianer
sind. Sie glauben das nicht? Dann lesen Sie bitte nachfolgenden Beitrag der Internetplattform
„steiermark.orf.at“.
Screen: steiermark.orf.at
Wirklich erstaunlich ist die Begründung des Richters für den Freispruch des Nigerianers! „Ich
habe den Eindruck, sie sind dort ein wenig ausgebremst worden“, meinte er zum Angeklagten,
den er vom Vorwurf der gefährlichen Drohung frei sprach. „Es ist vieles möglich, aber ich bin
mir nicht sicher, dass sie das gesagt haben, und wenn, war es eine situationsbedingte verbale
Übertreibung“.
In diesem Fall müssen wir eine Lanze für Marcus J. Oswald brechen. Denn wenn eine situations-
bedingte verbale Übertreibung – in diesem Fall immerhin eine Bombendrohung – nicht als
gefährliche Drohung anzusehen ist, hätte dieser freigesprochen werden müssen.
*****
2013-03-25
Der Brief
Heute haben wir erstaunliche Post bekommen. Nicht per E-Mail, sondern auf altbewährte
Weise mittels eines Briefes. Dieser Brief erreichte uns aus dem Grauen Haus (Landesgericht
für Strafsachen Wien). Grund des Schreibens war nicht etwa weil jemand von ERSTAUNLICH
gegen das Gesetz verstieß, sondern weil uns Marcus J. Oswald etwas mitzuteilen hatte.
Marcus J. Oswald ist jener Mann, über dessen Gerichtsverhandlung wir am 15.02.2012 einen
Beitrag geschrieben haben.
Seinen Zeilen legte er jenen Brief bei, der ihm zu 18 Monaten unbedingter Haftstrafe verhalf.
M.J. Oswald gestattet diesem Online-Magazin, mit dem Brief an den Richter Dr. Hannes Winge,
zu machen was es wolle. Diese Gelegenheit ergreifen wir natürlich beim Schopf und veröffent-
lichen das fünfseitige Schreiben nachfolgend.
Unserer Meinung nach wurde Marcus J. Oswald zu Recht verurteilt. Durch die bewertungsfreie
Veröffentlichung des obigen fünfseitigen Briefes, kann sich jedoch der/die geneigte Leser(in)
selbst eine Meinung darüber bilden.
*****
2012-02-22
Die Vorgeschichte
Wie bereits angekündigt, bringen wir nachfolgend einen Bericht über die Verhandlung gegen
den ehemaligen Online-Gerichtsreporter Marcus J. Oswald, die heute im Landesgericht Wien
stattgefunden hat. Er war angeklagt worden, weil er einen Richter genötigt haben soll.
Foto: © erstaunlich.at
(v.l.n.r.) Oswald-Verteidiger Dr. Friis, W. Höllriegl (HEUTE) , Spanienblogger F. Rabak
Dazu eine kurze Vorgeschichte um den Handlungsablauf verständlich zu machen. Oswald, der
an und für sich ein begabter Schreiber ist, legte sich in den letzten zwei Jahren mit Gott und
der Welt an. Seine Vorgangsweise war, sich vorzugsweise beim Rotlichtmilieu und bei Rechts-
anwälten „anzupirschen“ und ihnen eine gute Presse via seiner Webseite schmackhaft zu
machen.
„Hüpften“ diese dann nicht wie er wollte, wurden sie in Grund und Boden geschrieben. Oswald
kam stets ungeschoren davon, weil ihn niemand wirklich ernst nahm. Der Rechtsanwalt Werner
Tomanek zitierte einmal treffend: „Was kümmert´s den Mond, wenn ihn ein Köter ankläfft.
Mir ist die Zeit zu schade, als dass ich mich mit diesem Mann auseinandersetze. Ich sehe in
Oswald mehr ein medizinisches, als ein rechtliches Problem.“
Aber wie heißt es in einem alten Sprichwort so schön: „Der Krug geht solange zum Brunnen bis
er bricht.“ Dieser Krug zerbrach dann, als Oswald seine Masche mit einem jungen aufstreben-
den Wirtschaftsanwalt abziehen wollte. Dieser ließ sich das nicht gefallen und klagte.
Der Richter Dr. Winge
Es kam zu einer Einstweiligen Verfügung (EV), an die sich Oswald nicht hielt und weiter über
und gegen den Anwalt schrieb. Daraufhin verhängte der zuständige Richter, Dr. Winge, eine
Geldstrafe (Beugestrafe) über Oswald. Dieser negierte diese und fuhr munter in seinem Vor-
haben fort.
Nach einigen verhängte Geldstrafen – die von Oswald alle negiert wurden – entschloss sich
Dr. Winge eine Beugehaft zu verhängen. Bevor diese in Kraft teten kann, muss der Betrof-
fene aber zuerst angehört werden. Also schickte der Richter eine Ladung.
Oswald kam dem Ladungstermin, angeblich aus gesundheitlichen Gründen nicht nach, sondern
schrieb dem Richter am 3.März 2010 einen mehrseitigen Brief, in dem er um Vertagung er-
suchte. Allerdings war in dem Schreiben folgender Satz zu lesen:
„Es kann ein Gericht doch nur eine korrekte Verhandlungsführung wollen und kein zweites
Hollabrunn, wo jemand, der ebenso Justizopfer geworden ist, dem Richter auflauert, weil er
sich ungerecht behandelt fühlt. Ich bin lohnunabhängig, habe keine Kinder und keine sonstige
Verpflichtungen. Jetzt bin ich sehr gespannt ob sie die richtige Entscheidung treffen werden.“
Dr. Winge leitete den Brief von Oswald an die Staatsanwaltschaft Wien weiter. Am 21.Mai
2010, kam es zwischen Oswald und dem Richter zu einem Zusammentreffen in dessen Amts-
zimmer, da noch zwei andere Verfahren anhängig waren. Dr. Winge forderte aus Gründen
seiner Sicherheit, für diesen Termin Polizeischutz an.
Als Zeuge im heutigen Prozess befragt gab Dr. Winge an: „Anfangs habe ich bei mir gedacht,
dass der Polizeischutz eventuell eine überzogene Maßnahme gewesen sei. Allerdings wurde
mir im Verlauf des Gesprächs mit Oswald rasch klar, dass der Schutz notwendig war. Oswald
wurde im Verlauf unseres Gespräches immer aggressiver. Es war, als wenn man bei dem
Mann einen Schalter umgelegt hätte. Ich möchte ihm nicht alleine begegnen.“
Der Angeklagte Marcus J. Oswald
Auf Befragung der Richterin wie er den Satz mit „Hollabrunn“ denn gemeint habe antwortete
Oswald: „Dieser ist mir hineingerutscht. Ich mache mir aber ernsthafte Sorgen um die Justiz,
wenn sich diese von diesem Satz beindrucken habe lassen.“ Auch den im Brief vorkommen-
den Satz: „Es werde zum Showdown kommen“, versuchte der Angeklagte mit den Worten:
„Das ist ein harmloser Vergleich mit einer Westernmetapher“ abzutun.
Zu Hollabrunn muss gesagt werden, dass dieses Wort in der Justiz einen bitteren Beigeschmack
hat. Am 16.Dezember 2009 stürmte ein schwerbewaffneter Amokläufer das Bezirksgericht in
Hollabrunn und erschoss dort eine Gerichtsbedienstete.
Foto: © erstaunlich.at
Sah sich als Justizopfer – Marcus J. Oswald
Verteidigte sich M.J. Oswald anfänglich recht vernünftig und versuchte seine Drohung herab-
zuspielen, ließ er in seinem Schlusswort keine Zweifel aufkommen. Denn da meinte er unter
anderem, dass er über sehr viel Selbstdisziplin verfüge, ansonsten er sich doch eine Schuss-
waffe gekauft hätte. Da staunen wir aber, denn der Mann scheint die Beachtung von Ge-
setzen mit Selbstdisziplin zu verwechseln.
Der beigezogene Gerichtspsychiater erklärte, dass er keine Anhaltspunkte einer geistigen Be-
einträchtigung feststellen konnte und merkte an, dass Oswald voll verhandlungsfähig ist. Aller-
dings räumte er ein, dass seine Beurteilung formeller Natur sei, da sich Oswald geweigert
hatte sich einer Untersuchung zu unterziehen.
Die verhandelnde Richterin sah es als erwiesen an, dass Oswald mit der Drohung in seinem
Brief, den Richter Dr. Winge zu nötigten versuchte und diesen dadurch in Furcht und Unruhe
versetzte. Sie verurteilte den Angeklagten nach § 15 iVm §§ 105 und 106 StGB zu 18 Monate
unbedingter Haft und hob eine noch offene, bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe von 3 Mona-
ten auf. Als erschwerend wertete die Richterin, die vier einschlägigen Vorstrafen von Marcus
J. Oswald. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
*****
2012-02-15
Mediales Interesse
Mit unserem gestrigen Beitrag „Marcus J. Oswald vor Gericht“ haben wir offenbar mediales
Interesse geweckt.
Screen: HEUTE (Printausgabe vom 14.02.12)
Aus medienrechtlichen Gründen können User-Kommentare erst nach dem Prozess gepostet
werden. Wir ersuchen daher um Ihr Verständnis. Danke!
Prozesstermin: 15.02.2012 um 10:30 Uhr
Ort: LG für Strafsachen Wien, Saal 105
*****
2012-02-14
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{jcomments off}
Diesmal in eigener Sache
Der Online-Gerichtsreporter Marcus J. Oswald ist am 15.02.2012, Gast im Saal 105
des Landesgerichts für Strafsachen Wien. Allerdings nicht um über einen Prozess zu
berichten, sondern in eigener Sache.
Er soll den Richter des Bezirksgerichts Döbling, Dr. Hannes Winge, zu nötigen versucht
haben. Interessant bei diesem Prozess ist auch die Tatsache der Beiziehung des
psychiatrischen Sachverständigen Dr. Heinz Pfolz. Den Vorsitz in der Verhandlung
führt die Richterin Dr. Martina Krainz. Für die Verteidigung von Marcus J. Oswald
– für den die Unschuldsvermutung gilt – ist der Wiener Rechtsanwalt Dr. Roland Friis
ausgewiesen.
Mehr wollen wir an dieser Stelle nicht verraten. Wir versprechen jedoch, dass wir
über den Prozess und dessen Ausgang ausführlich berichten werden.
*****
2012-02-13
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{jcomments off}
Anwaltsliebling Oswald
Der selbsternannte Machtfaktor des Internet, Marcus J. Oswald 1.) 2.) 3.) 4.), scheint sich
mit Rachegedanken zu beschäftigen. Sein einstiger Busenfreund, der mittlerweile zu vier
Jahre Haft verurteilte Mag. Herwig Baumgartner, muss sich offenbar ernsthafte Gedanken
machen.
Anwaltsliebling, Marcus J. Oswald, veröffentlichte vergangene Woche auf einem seiner
unzähligen Blogs, folgendes Bild mit darunterstehendem Text.

Screen: vaterrecht.wordpress
Irrige Strategie
Den nicht informierten Lesern sei gesagt, dass Oswald einer der wenigen Personen ist,
denen sowohl bei „twoday.net“, als auch bei „wordpress.com“ der Blog abgedreht wurde.
Offenbar veranlasste die unqualifizierte Berichterstattung auf „Blaulicht und Graulicht“
die Bloganbieter dazu, dem selbsternannten Machtfaktor des Internet, auf gut wienerisch
den „Weisel“ zu geben.
Oswald hat auf Grund dessen seine Blogerstrategie geändert und auf „wordpress.com“
zahlreiche Blogs eröffnet. Er ist der irrigen Meinung, wenn er wieder rausgeworfen wird,
trifft es wenigstens nicht sein gesamtes „Lebenswerk“.
Stein des Anstosses
Aber zurück zum Thema. Stein des Anstosses ist nachfolgendes Bild, dass Oswald auf
seine Person münzt und laut dem selbsternannten Machtfaktor, von seinem ehemaligen
Busenfreund, Herwig Baumgartner, ins Netz gestellt wurde.

Ein Leser sandte uns dieses Foto zu
Abgesehen davon, dass der Bläser auf dem Bild in keiner Weise Ähnlichkeit mit Oswald
hat, spielt Anwaltsliebling Marcus, unseres Wissens nach, kein Musikinstrument. Das
Foto ist wahrscheinlich ein Studentenulk und sollte möglicherweise einen Trompeter
des Mendelsohn-Jugendsinfonie-Orchester (welche das Kürzel MJO innehaben) treffen.
Der narzisstische Marcus J. Oswald
In seiner Selbstverliebtheit deutete Oswald wohl das Kürzel „MJO“, für Marcus J. Oswald.
Auch sehen wir in diesem Foto keinerlei pornographische Inhalte. Der Musiker ist mit
einer Unterhose bekleidet und setzt ebenfalls keine Aktivitäten, welche auf Pornographie
schliessen lassen würden.
Es gehört schon eine gehörige Portion Fantasie dazu, in einem Bild, auf dem ein mit einer
Unterhose bekleideter Trompeter liegt, Pornographie zu orten. Aber wie spricht der Volks-
mund: „Wie der Schelm denkt, so ist er“.
Freiwillige Haftverlängerung?
Jedenfalls wäre es interessant was Marcus J. Oswald damit meint, wenn er auf seinem
Blog schriftlich festhält, dass sich Baumgartner schon auf einen Besuch in einigen Jahren
freuen darf und dies ein nettes Treffen unter Freunden ergäbe. Vielleicht sollte Herwig
Baumgartner freiwillig um Haftverlängerung ansuchen, um sich auch in Zukunft keine
Sorgen um seine Person machen zu müssen.
*****
2011-02-20
Marcus J. Oswald lebt
Lange Zeit haben wir vom selbsternannten Machtfaktor der Internets, Marcus J. Oswald,
nichts mehr gehört. Wir dachten schon er sei verstorben, ausgewandert oder habe sich
zwecks Selbstfindung in ein Kloster zurückgezogen.
Nachdem er sich im Vorjahr mit Gott und der Welt zerstritten hatte und selbst Word-
press.com dem Gratis-Bloger die Freundschaft kündigte, indem sie seinen Blog abdrehten,
verschwand Oswald plötzlich von der virtuellen Bildfläche.
Erste Lebenszeichen
Sein Lebenswerk „Blaulicht und Graulicht“ wurde gnadenlos vernichtet. Diese unumstöß-
liche Tatsache, löste beim Machtfaktor vermutlich eine Schreibblockade aus. Nun gibt es
wieder die ersten schwachen Lebenszeichen von ihm. Er kreierte einen neuen Blog unter
dem Namen „Rotlicht Wien“.
In diesen Blog kopierte er alte Beiträge seines zerstörten Lebenswerk. Mit Beginn, des im
heurigen Jahr eröffneten Prozesses gegen den Chefinspektor Franz P., im Wiener Lan-
desgericht, erwachten die Lebensgeister von Oswald.
Virtueller Protokollführer
Auf seinem Blog verfasste er ein Art „Protokoll“ des Prozessverlaufes. An und für sich
nichts ehrenrühriges, wenn da nicht ein gewisser Punkt wäre, der jegliche moralische
Werte eines Gerichtsreporters missen lässt.
Ein so alter Fuchs wie Marcus J. Oswald müsste nämlich wissen, dass Fernseh- und Hör-
funkaufnahmen und -übertragungen sowie Film- und Fotoaufnahmen von Verhandlun-
gen der Gerichte unzulässig sind. Dies ist sowohl in der Strafprozessordnung, als auch
im Mediengesetz niedergeschrieben.
Strafprozessordnung § 228 (4)
Screen: Jusline
Mediengesetz § 22
Screen: Jusline
Aber wie es sich mit selbsternannten Machtfaktoren eben so verhält, glauben diese sich
nicht an Gesetze halten zu müssen. Und so fotografierte Marcus J. Oswald heimlich und
versteckt, während der Gerichtsverhandlung. Aber dem nicht genug, veröffentlichte er
nachfolgendes Foto auf seinem Blog. Wir haben die Gesichter der anwesenden Personen
geschwärzt.
Screen: Rotlicht Wien
Verletzung von Persönlichkeitsrechten
Abgesehen davon, dass sich Marcus J. Oswald über ein gesetzliches Fotografierverbot
hinwegsetzt, verletzt er die Persönlichkeitsrechte der im Gerichtssaal anwesenden
Personen. Wir sind auf die Reaktion der verhandelnden Richterin gespannt, wenn sie
von diesem Umstand erfährt.
Oswald scheint wieder im selben Stil anzufangen, mit dem er aufgehört hat. Seine Art
und sein Benehmen, werden ihn vermutlich wieder ins virtuelle Nirwana befördern.
*****
2011-01-27
Interview mit einem Psychopathen
Die Gratiszeitung „Heute“ berichtet heute ganz groß, über Fritzls erstes Interview. Dem
Reporter der deutschen Bildzeitung, Wolfgang Ainetter, ist es gelungen den wegen Mord,
Sklavenhaltung, Freiheitsentziehung, schwere Nötigung und Blutschande, in der JVA –
Stein einsitzenden Josef Fritzl zu interviewen.
Wie sinnvoll es ist, mit eine Psychopathen der seine Tochter 24 Jahre lang in ein Keller-
verlies einsperrte und diese fast täglich vergewaltigte, ein Interview zu führen sei da-
hingestellt. Vermutlich hat die deutsche Bildzeitung für dieses Interview dementsprech-
end viel Geld bezahlt, dass hoffentlich den Opfern zu Gute kommen wird.
Marcus J. Oswald und sein Traum
Von einem Fritzl-Interview hätte der einstig selbsternannte Online-Gerichtsreporter Mar-
cus J. Oswald sicherlich geträumt. Allerdings ist er schon bei der Verhandlung aus dem
Pressezelt geflogen, da er nicht einmal einen Presseausweis besaß. Nun aber wieder
zurück zum Thema. Fritzl wird wegen Selbstmord- und Mordgefahr rund um die Uhr von
Justizwachebeamten überwacht.
Kann sich jeder Besucher in der JVA-Stein frei bewegen?
Daher ist auch davon auszugehen, dass die Beamten beim Interview anwesend waren.
Wir denken auch, dass für einen derartigen Interview-Termin das Einverständnis der An-
staltsleitung vorgelegen sein muss und die ganze Angelegenheit höchst offiziell über die
Bühne ging. Wir können es uns nämlich beim besten Willen nicht vorstellen, dass man
sich in der JVA-Stein als Besucher völlig frei bewegen und Interviews durchführen kann
wie es einem beliebt.
Interview war nicht genehmigt
Da waren wir aber höchst erstaunt, als wir in einer heutigen Aussendung des Bundesmin-
isteriums für Justiz lesen mussten, dass das Fritzl-Interview ein offensichtlicher Missbrauch
der Verhörzone war. Laut Justizministerium bedürfen Interviews von Straf- und Untersuch-
ungshäftlingen grundsätzlich der Genehmigung der Vollzugsdirektion beziehungsweise
des zuständigen Haftrichters.
Gut, für Fritzl ist der Haftrichter nicht mehr zuständig, da er sich bereits im Strafvollzug be-
findet. Also bleibt nur mehr die Vollzugsdirektion übrig. Laut der Aussendung wurde aber
keine derartige Genehmigung erteilt. Also stellt sich die berechtigte Frage, wie das Fritzl-
Interview zustande gekommen ist.
Hoffentlich plaudert der Anwalt nicht
In der Aussendung des Justizministeriums meint man wörtlich: „Offensichtlich ist das nun
zur Veröffentlichung gekommene Interview in der so genannten Verhörzone durch Mithilfe
eines Rechtsanwalts entstanden.“ Man habe auch den betroffenen Anwalt zu einer Stell-
ungsnahme aufgefordert.
Nun werden vermutlich einige Leute zittern, dass jener Rechtsvertreter in seiner Angst um
seine Karriere nicht zu plaudern beginnt. Denn dann könnte der Umstand eintreten, dass
man in Stein wieder Personalbedarf hat. Gut dass das Bundesheer noch nicht alle arbeits-
losen Soldaten zur Finanz geschickt hat und eventuell noch einige Beamte nach Stein um-
leiten kann.
*****
2010-11-02
Wer ist Mag. Herwig Baumgartner?
Baumgartner ist ein 58-jähriger Akademiker, der sich seit dem Jahr 2001 eine erbitterte
Schlacht mit der Justiz liefert. Grund für diese Auseinandersetzung ist ein Sorgerechts-
streit mit der Mutter seiner vier Kinder.
Er war oder ist möglicherweise noch ein Aktivist einer Väterrechtsbewegung. Zwei seiner
größten Fehler die er begangen hatte, waren Beleidigungen gegen Richter(innen und
Staatsanwält(innen)e im Internetforum „Genderwahn“ und die vermeintliche Freund-
schaft mit Marcus J. Oswald.
Falscher Freund
Oswald der sich als vermeintlicher Freund von Baumgartner ausgab, zeigte bald sein wahres
Gesicht. Nachdem man ihn aus der Vaterrechtsrunde ausgeschlossen hatte, wurde er zum
Brutus und versuchte dem Tiroler Justizrebell verbale Dolche ins Herz zu stechen.
Dies hat Oswald in mehreren Blogeinträgen und mit seiner Zeugenaussage vor dem Linzer
Gericht im Mai dieses Jahres eindeutig unter Beweis gestellt. Was das Genderwahnforum
betrifft, haben wir seinerzeit gegen dieses Opposition bezogen, da wir derartige Be-
schimpfungen als schlechte Internetkultur werteten.
Kontraproduktive Schimpferei
Das derartige Schimpfkanonaden nichts bringen, hätte Baumgartner, der immerhin einen
IQ von 145 aufweist, wissen müssen. Mit seinen Beschimpfungen hatte er auch eine mög-
liche Unterstützung der Öffentlichkeit verspielt. Was ihn zu diesen verbalen Ausrastern
veranlasste wird vermutlich nur er wissen.
Gut fanden wir die Videoaufnahmen welche in diversen Amtsräumen aufgenommen und auf
Youtube gestellt wurden. Diese zeigten die Hilflosigkeit so mancher Amtsperson wenn sie
mit Aktivisten, die für ihr Recht kämpften, konfrontiert waren.
Die Videoaufnahmen waren unangenehm
Baumgartner setzte sich nicht nur für seine Anliegen, sondern auch für jene, anderer ent-
rechteter Väter ein. Die verbalen Ausritte auf „Genderwahn“ dürften offenbar nicht wirk-
lich störend gewesen sein, denn diese zogen sich immerhin über zwei Jahre. Vermutlich
hatte auch die Justiz erkannt, dass sich wegen dieser Aussagen das öffentliche Interesse in
Grenzen hielt.
Es waren vermutlich die Videoaufnahmen die der Justiz unangenehm gewesen sind und so
wurde offensichtlich beschlossen, gegen den Justizrebell etwas zu unternehmen. Er wurde
am 3.November 2009 verhaftet und in Untersuchungshaft genommen.
Vaterrechts-Aktivist unter Terrorverdacht
Seitens der Justiz wird Herwig Baumgartner die Bildung einer kriminellen Organisation vor-
geworfen und damit einem Terroristen gleichgestellt. Gemäß der Paragrafen 246 und 278b
StGB geht es im Fall „Baumgartner“ um die Gründung einer „staatsfeindlichen Verbindung“
bzw. um die Beteiligung an einer „terroristischen Vereinigung“.
Es ist durchaus richtig, dass der Justizrebell mit seinen verbalen Entgleisungen den Tatbe-
stand der Ehrenbeleidigung gegen Amtspersonen setzte, aber mit Osama Bin Laden und
Co, hat er wohl nicht das geringste zu tun.
Baumgartner ist im Vergleich zu linkradikalen Anarchos ein Sängerknabe. Denn er warf keine
Steine und Brandsätze gegen Polizisten, zertrümmerte keine Auslagenscheiben und zündete
auch keine Autos an.
Richter verwies Angeklagten aus dem Verhandlungssaal
Seine erste Verhandlung ging in Linz, am 28. Mai 2010 über die Bühne und wurde am 24.Juni
2010 fortgesetzt. Beide Male wurde er vom Richter Dr. Klaus-Peter Bittmann aus der Verhand-
lung ausgeschlossen, da sich dieser durch Aussagen von Baumgartner beleidigt fühlte.
Soviel Verständnis und Feingefühl sollte ein Richter schon aufbringen, sodass ihn eventuell
scharf gesprochene Worte eines Angeklagten nicht aus der Fassung bringen sollten. Vor allem
wenn der Delinquent wegen „Terrorverdacht“ bereits seit knappe 8 Monaten in Untersuch-
ungs-Haft sitzt, obwohl dieser lediglich Amtspersonen beleidigte. Vielleicht leidet Baumgartner
am Tourette Syndrom .
Mag. Herwig Baumgartner ist möglicherweise kein angenehmer Zeitgenosse. Allerdings er-
scheint es wie ein Armutszeugnis, wenn die Justiz gegen einen Mann der um seine Vater-
rechte kämpft und sich dabei sehr rustikal ausdrückt, unter dem Verdacht der Beteiligung
an einer „terroristischen Vereinigung“ wegsperrt und ihm wegen staatsfeindlicher Verbind-
ung den Prozess macht. Die nächste Tagsatzung ist für den 15. Juli 2010 anberaumt.
*****
2010-06-25
Treffen mit Werner Tomanek
Der Herausgeber dieses Magazins traf heute zufälligerweise den Anwalt Mag. Werner
Tomanek. Klar war, dass man auf den in Graz verhandelten Prozess und den erfolgten
Freispruch zu sprechen kam.
Über den Freispruch sichtlich erleichtert
Tomanek im O-Ton: „Die Anklage war an den Haaren herbeigezogen und endete mit
einem Freispruch, den ohnehin alle erwartet haben. Allerdings habe ich daraus gelernt,
nicht mehr so gutgläubig zu sein und gewissen Personen nicht mehr so leicht zu vertrau-
en.“
Einer war bitter enttäuscht
Mit seiner Aussage dass alle einen Freispruch erwarteten, liegt Werner Tomanek falsch.
Sein selbsternannter „Erzfeind“ Marcus J. Oswald war über den Prozessausgang fürcht-
erlich enttäuscht und hat sicher die eine oder andere Träne darüber verloren.
Oswald hatte sogar via seiner Webseite eine Suspendierung von Tomanek gefordert und
die Rechtsanwaltskammer als korrupten Sauhaufen bezeichnet, da diese dem Ansinnen
des selbsternannten Machtfaktor des Internets nicht nachkamen.
Oswald ist ein medizinisches Problem
Zur Person Marcus J. Oswald befragt und warum er sich nicht mit rechtlichen Schritten,
wie ein bekannter Wiener Wirtschaftsanwalt, gegen die Anschuldigungen und Verleumd-
ungen zur Wehr setzt, meinte Tomanek wörtlich: „Was kümmert´s den Mond, wenn ihn ein
Köter ankläfft. Mir ist die Zeit zu schade, als dass ich mich mit diesem Mann auseinander-
setze. Ich sehe in Oswald mehr ein medizinisches, als ein rechtliches Problem.“
Wie haben schon des öfteren über Marcus J. Oswald und seinem gesellschaftlichen Absturz
berichtet. Der gar nicht untalentierte Journalist hat die Gabe, sich es mit allen Leuten zu
verscherzen.
Neidkomplexe
Die Ursache seines Verhaltens dürfte in einem ausgeprägten Neidkomplex zu finden sein.
Diese Theorie stützen wir auf Aussagen in seinen Beiträgen, auf den von ihm betriebenen
und immer wieder gesperrten Webseiten. Nachfolgend ein Auszug aus einem solchen Bei-
trag.
Der Oswald-Beitrag trieft vor Neid
Telefongespräche mit Freund aufgezeichnet
Interessant ist der Absatz, welcher den Anwalt Mag. Roland Friis betrifft. Dieser Mann
war wohl der letzte Förderer und Freund des Marcus J. Oswald. Die Betonung liegt auf
„war“, denn normalerweise zeichnet man Telefongespräche mit Freunden nicht auf
Tonband auf und erwähnt deren Eheprobleme auch nicht im Internet.
Oswald outet Friis
Aber Oswald legt noch einen drauf. Friis dürfte aus welchen Gründen auch immer, ein
vorübergehendes Burnout-Syndrom erlitten haben und wurde in eine Klinik eingeliefert.
Möglicherweise ist die Ursache dieser Erkrankung, in zu langen und intensiven Umgang
mit Marcus J. Oswald zu suchen.
Der selbsternannte Machtfaktor Oswald hatte allerdings nichts besseres zu tun, als auf
einer seiner Webseiten den Namen der Klinik zu nennen. Als Draufgabe publizierte er
noch Äußerungen, welche Friis offensichtlich im Zuge seiner vorübergehenden Erkrank-
ung von sich gab.
Am besten nicht anstreifen
Aus Anstandsgründen gegenüber einem Erkrankten, geben wir diese Äußerungen auf
ERSTAUNLICH nicht wieder. Auch nehmen wir Abstand davon, die Adresse der Web-
seite zu nennen oder einen Screenshot des betreffenden Beitrags zu veröffentlichen.
Mit dieser Aktion hat Marcus J. Oswald einwandfrei seinen Charakter definiert. Er tritt
medial, auf einen am Boden liegenden Kranken ein, der sich zur Zeit nicht wehren kann.
Daher kommt der Herausgebers von ERSTAUNLICH zur Meinung, man sollte an diesen
Oswald am besten nicht einmal anstreifen.
*****
2010-06-17
Wohnungsbrand
Während seines Urlaubs am 7. Dezember 2008, brannte die Wohnung des Wiener Rechts-
anwalts Mag. Werner Tomanek aus. Miteinander verknotete Handtücher, die in der Wohn-
ung verlegt wurden, nachdem man diese mit Petroleum getränkt hatte, sowie ein Heizstab
mit Zeitschaltuhr dienten als Auslöser für den Brand. Da die Polizei am Tatort DNA-Spuren
sicherstellen konnte, war der Täter relativ schnell gefasst.
Strafverteidiger Mag. Werner Tomanek
Wer den Schaden hat, braucht auf Beschuldigungen nicht lange zu warten
Auf diese Idee kam nicht einmal Oswald
Nicht einmal der mittlerweile von der Bildfläche verschwundene Marcus J. Oswald, der sich
selbst zum Intimfeind des Rechtsanwalts Werner Tomanek ernannte, wäre auf den völlig
abstrusen Gedanken gekommen, dass der Strafverteidiger seine Wohnung selbst anzün-
den hat lassen.
Im Beitrag „Warum sich Werner Tomanek die Hände verbrannte“, lässt sich Oswald im in-
zwischen abgedrehten Weblog „Blaulicht und Graulicht“, heftig über seinen Intimfeind
aus.
Rechtsanwalt Tomanek unter Betrugsverdacht
Da erscheint es uns erstaunlich, dass die Grazer Staatsanwältin Amschel zum Schluss kommt,
dass Tomanek den Brand legen ließ um seine Versicherung zu betrügen, nur weil dies der
mutmaßliche Brandstifter plötzlich behauptet, um seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen.
Der Herausgeber dieses Magazins und Werner Tomanek kennen sich etliche Jahre. Was lag
näher als ihn anzurufen und ihn zu der erstaunlichen Anzeige zu befragen. Tomanek ersucht
um wörtliche Zitierung.
„Was man mir unterstellt ist eine bodenlose Frechheit. Warum soll ich meine einzige Wohn-
ung anzünden? Ich hätte keinerlei finanziellen Vorteil aus so einer Tat. Neben dem mater-
iellen Schaden habe ich auch einen Ideellen erlitten, den keine Versicherung abdeckt“.
„Fotos und Erinnerungsstücke sind Raub der Flammen geworden. Nebenbei sind Urkunden
und Zeugnisse geschwärzt oder verbrannt. Fast meine gesamte Kleidung ist ebenfalls dem
Feuer zum Opfer gefallen“.
„Der Sachschaden beläuft sich auf zirka 280.000,- Euro, die zum Grossteil direkt an die reno-
vierenden Firmen ausbezahlt wurden. Ich habe daher keinerlei finanziellen Vorteil aus diesem
Wohnungsbrand gehabt. Außerdem musste ich knappe 6 Monate in einem Ersatzapparte-
ment mit 35 Quadratmeter wohnen, bis meine Wohnung wieder beziehbar war“.
Tomanek nagt nicht am Hungertuch
Wir glauben diese Story nicht, dass Werner Tomanek seine eigene Wohnung anzünden ließ,
um die Versicherung zu betrügen. Der Mann ist kein Dummkopf und lässt sich sicherlich nicht
auf eine derart schwachsinnige Aktion ein. Nebenbei ist der Anwalt wohlhabend. Allein für
den Anschaffungspreis seines Autos, muss die ermittelnde Staatsanwältin mehrere Jahre
arbeiten.
Hier scheint eher Profilierung im Vordergrund zu stehen, als Tatsachen richtig zu werten.
Wann hat man schon einmal in der Steiermark die Gelegenheit, einem Wiener Staranwalt
so richtig „einzuheizen“.
Es ist schon erstaunlich wie viel Blödheit die Grazer Staatsanwältin Amschel, dem Wiener
Rechtsanwalt unterstellt. Aber vielleicht hat sie mit Oswald eine Gemeinsamkeit und zwar,
sie mag Werner Tomanek einfach nicht.
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2010-03-29
Zahlreiche E-Mails
Wir haben zahlreiche E-Mails erhalten. Alle diese zu veröffentlichen, würde mehrere
Seiten in Anspruch nehmen. Wir wollen Ihnen daher stellvertretend nachfolgende Mails
zu Kenntnis bringen.
Sehr geehrter Herr Reder!
Über unzensuriert.at bin ich auf Ihre Seite aufmerksam geworden. Was ich aufzeigen
möchte, daß man es sich mit dem Kurzwort NAZI immer einfach macht. Die ganze Partei
waren ja die NationalSOZIALISTEN. Kein Mensch dieser jungen Politiker mit dem Nazi-
haß scheint dies zu wissen. Vielleicht machen Sie sie einmal darauf aufmerksam?
Schönen Gruß aus Tirol Maria K****** Jahrgang 1932.
Sehr geehrter Herr Reder!
Ich habe den Lindwurm gelesen, da in einer Antwort auf Ihren Blog ein Link verzeichnet
war; natürlich mit Antwort unter dem Namen „so und so“. Lassen Sie sich nicht alles
gefallen, was diese links-linken Stalinliebhaber von sich geben.
mfg. Christoph G**********, ein begeisterter Erstaunlich.at-Leser
Hallo Erstaunlich-Redaktion
Habe diese Lindwurmseite über die Verlinkung von Euch entdeckt. Bei den Kommentaren
mancher User fällt mir nur ein Spruch ein „So was lebt und Goethe musste sterben“.
Heizt Ihnen einmal so richtig ein und schreibt sie in Grund und Boden.
Liebe Grüße Annemarie M****
Der Lindwurm
Unser Beitrag „Ist B. Rosenkranz eine Nazi?“ hat auf einigen „Linken Blogs“ heftige bis
unqualifizierte Reaktionen ausgelöst. Eine Webseite ist uns besonders aufgefallen. Die
des Bernhard Torsch, seines Zeichens Linksliberaler und Betreiber des Blog „Der Lind-
wurm“. Wenn man nun bösartig wäre könnte man geneigt sein, den Ausspruch „Nomen
est Omen“ anzumerken.
Die erste Aufgabe die sich Torsch gestellt hatte, war den Herausgeber dieses Magazins zu
„googeln“ und er ist zu der erstaunlichen Erkenntnis gelangt, dass dieser unter anderem
auch Nachtlokale betreibt. Was für ein findiger Mensch dieser Lindwurm-Betreiber, entdeckt
eine „Neuigkeit“ die seit dem Erscheinen von „ERSTAUNLICH“ (vor über einem Jahr) all-
gemein bekannt ist.
Erstaunliche Quellen
Erstaunlich sind auch die Quellen, auf die sich Torsch beruft und auch anführt. Da wäre
einmal Marcus J. Oswald. Dieser wurde bereits von den Providern „twoday.net“ und
„wordpress.com“ hochkantig rausgeschmissen.
Die zweite Quelle ist Wolfgang Kirchleitner. Dieser hatte sich einmal verbal so weit aus dem
Fenster gelehnt, sodass er mit dem Herausgeber dieses Online-Magazins rechtliche Schwierig-
keiten bekam. Er musste daraufhin kräftigst zurückrudern und unqualifizierte Beiträge aus
seinem Blog entfernen. Wenn Torsch keine anderen Quellen aufweisen kann, gleicht dies
einem Armutszeugnis.
Die alte Leier
Natürlich folgte dann die alte Leier, wie sich der ERSTAUNLICH-Herausgeber erlauben kann,
eine eigene Meinung zu haben und diese noch kundzutun. Das hat uns eigentlich nicht auf-
geregt, da dieses Argument immer wieder von Personen angeführt wird, die nicht fähig sind
eine sachliche Diskussion in einer Angelegenheit zu führen.
Das sich Torsch mit derartigen Argumenten, wie er sie in seinem Blog anführt selbst
disqualifiziert, dürfte ihm nicht bewusst sein oder er nimmt es billigend in Kauf um etwas
Effekthascherei bei seinen Linken Genossen zu erlangen.
Unwichtig wer Torsch ist
Wir haben es uns erspart über Torsch Erkundigungen einzuziehen. Der Grund ist jener,
dass es uns egal und auch nicht wichtig ist, wer dieser Mann ist oder was er tut. Wir
sind der Ansicht, dass jedem das Recht der freien Meinungsäußerung zusteht, egal
welcher sozialen Schicht er angehört oder welche Beschäftigung dieser ausübt.
Offensichtlich kommt diese Ansicht in den Fundamenten jener Leute nicht vor, die sich
„liberal“ nennen. Darum sollte man sich eigentlich über die Ausdrucksweise dieser so-
genannten „Liberalen“ nicht wirklich wundern, wenn sich jemand erlaubt eine andere
Meinung zu haben.
Da wir für Personen wie Bernhard Torsch eigentlich Mitleid empfinden, da sie in ihrer
Denk- und Ausdrucksweise offensichtlich eingeschränkt sind, werden wir „Lindwurm“
nicht in Grund und Boden schreiben, sowie uns dies eine Leserin empfohlen hat.
Die wahren Wahlhelfer
Aber zurück zu unserem Beitrag, der diesen Wirbel ausgelöst hat. In diesem ging es um
die unqualifizierten und beleidigenden Äußerungen gegen die BP-Kanditatin B. Rosen-
kranz. In der kurzsichtigen Weltanschauung der sogenannten „Linksliberalen“ wurde
sofort eine Wahlhilfe für die FPÖ-Kanditatin geortet.
Die besten Wahlhelfer von Barbara Rosenkranz sind eigentlich jene Leute, die sich der-
art unqualifiziert und beleidigend über sie äußern. Der Herausgeber des Online-Maga-
zins „Alte Knacker“ bringt dies im Beitrag „Die Geister die….“ genau auf den Punkt.
So liebe Linksliberale, jetzt dürft ihr weiterschimpfen und auch weiterhin über einen
Bordellbesuch auf Krankenschein diskutieren. Dies dürfte ja ein Hauptanliegen eines
Posters auf „Lindwurm“ sein. Für uns ist das Thema beendet da wir der Meinung sind,
Euch bereits übergebührlich Aufmerksamkeit geschenkt zu haben.
*****
2010-03-06
Machtfaktor leidet unter Gewaltattacken
In der friedlichen Vorweihnachtszeit ereignete sich eine gemeines Attentat auf den all-
seits beliebten, selbsternannten Machtfaktor des Internet, Marcus. J. Oswald. Wie er
selbst auf seiner Webseite B&G schreibt, wurde der Sattel seines Dienstfahrrades von
einem unbekannten Täter zerschnitten.
Schon vor einem Monat hatte ihm ein Groupie die Luft aus den Reifen gelassen und ein
andermal sogar zwei Reiszwecken mit der Spitze nach oben auf den Fahrradsattel geklebt,
weiß Oswald zu berichten.
Anschlag auf Hoden geplant?
Aber zurück zum aktuellen Anlassfall. Der Herausgeber wittert mit der Schnittattacke einen
Anschlag auf seine Hoden. Das glauben wir nicht, denn da hätte er zumindest auf dem Fahr-
rad sitzen müssen. Dann würde seine vage Theorie stimmen und er würde so aussehen wie
Silvio Berlusconi, allerdings nicht im Gesicht sondern in der unteren Körperregion.
Brutale Tat
Er stellte seinen Drahtesel am 12.12.09 gegen Mitternacht, am vierten Stellplatz vor der
Glasergasse 23, im 9. Wiener Gemeindebezirk ab. Als er am 13.12.09 gegen 20 Uhr sein
Dienstfahrzeug wieder in Betrieb nehmen wollte, bemerkte er den zerschnittenen Sattel.
(Fotoquelle: M.J. Oswald B&G)
Scharfsinnige Schlussfolgerung
Da außer seinem Fahrrad kein anderes beschädigt war, zieht er folgende Schlüsse. Entweder
hatte der Attentäter nach seinem Rad keine Lust mehr, oder der Anschlag galt nur ihm per-
sönlich. Die Tatzeit war jedenfalls zwischen 23 Uhr 55 des 12. Dezember 2009 und 20 Uhr
des 13. Dezember 2009, so Oswald.
(Fotoquelle: M.J. Oswald B&G)
Eine sehr scharfsinnige Schlussfolgerung des Machtfaktors Oswald. Mit diesen kriminal-
istischen Fähigkeiten sollte er sich direkt um einen Job bei der Polizei bewerben. Was ein
Postler kann wird doch ein Oswald schon lange können.
Allerdings muss er nur darauf achten, dass er den Anforderungen für den Polizeidienst ent-
spricht, wie zum Beispiel Höchstalter, Mindestgröße, sportliche Fitness, Unbescholtenheit,
etc., etc.
Am Diebstahl nicht interessiert
Oswald stellte auch fest, dass es dem Sattelschlitzer offensichtlich nur um die Zerstörung
des Sattels ging. Denn die Sattelhalterung habe einen Schnellwechsler und kann daher
blitzschnell abmontiert werden. Daher dürfte der Täter am Diebstahl kein Interesse gehabt
haben.
(Fotoquelle: M.J. Oswald B&G)
Erotisches Erlebnis
Da kann aber Oswald froh sein, dass der Attentäter den Fahrradsattel nicht stehlen wollte.
Auf einem zerschnittenen Sattel kann man immerhin noch fahren. Beim Fehlen dieses
Zubehörs, kann eine Fahrt jedoch zum außergewöhnlichen erotischen Erlebnis werden.
Nicht die feine englische Art
Wir haben zu diesem Vorfall zwei Theorien. Oswald der oft durch mangelhafte Recherchen
über Personen Halb- oder Unwahrheiten schreibt, kann sich dieses Attentat selbst zuschrei-
ben. Es ist zwar nicht die feine englische Art fremdes Eigentum zu zerstören und wir lehnen
diese Tat auch entschieden ab.
Wollte sich wer abreagieren?
Aber es besteht durchaus die Möglichkeit, dass sich ein Mitbürger durch einen oder mehrere
unkorrekte Beiträge über seine Person auf B&G schwer genervt fühlte und dem Machtfaktor
einen Denkzettel verpassen wollte. Klagfähig ist er nach eigenen Angaben ja nicht, da er
nichts besitzt.
Eigenverschulden?
Jetzt kommen wir zur Variante zwei unserer Vermutung. Laut eigener Aussage geht Oswald
immer mit zwei Messern bewaffnet außer Haus. Da wäre es durchaus möglich, dass er sich
den Fahrradsattel selbst aufgeschlitzt hat, sofern er die Messer in den Gesäßtaschen seiner
Hose verwahrt hatte.
Weihnachtszeit ist Friedenszeit
Oswald stellt in seinem Beitrag auch fest, dass im Dezember Weihnachten ist und Weih-
nachten zur Freundlichkeit und zum Weltfrieden verpflichtet. Daher will auch er freundlich
und friedlich bleiben.
Schluss mit lustig
Allerdings ist es nach den Feiertagen mit der Friedlichkeit von Marcus J. Oswald vorbei.
Wir zitieren wortwörtlich: “ Sollte sich aber noch einmal jemand am Fahrrad des Heraus-
gebers vergreifen, werden ihm alle zehn Finger abgeschnitten. Und zwar einzeln. Nach
Weihnachten.“
Schwere Körperverletzung
Da gestatten wir uns, den Herausgeber von B&G darauf aufmerksam zu machen, dass
diese Tat im günstigsten Fall eine schwere Körperverletzung mit Dauerfolgen, oder even-
tuell auch ein in Kauf genommener Totschlag wäre. Dessen sollte man sich schon bewusst
sein, auch wenn man keine juristische Ausbildung hat, gell Herr Oswald.
*****
2009-12-17
Vorläufiges Ende
Gestern wurde der bulgarische Doppelmörder, welcher das Pachfurther Heurigenwirtsehepaar
Christoph und Monika T. erschossen, sowie deren Tochter Tamara schwer verletzt hatte, zu
lebenslanger Haft verurteilt.
Alle Rechtsmittel
Der Bulgare legte sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein, womit das Urteil nicht
rechtskräftig ist. Zahlreiche Zeugenaussagen belegten, dass der Pkw des Mannes mehrfach
in Pachfurth gesehen wurde. Auch die Tochter des ermordeten Ehepaares konnte den Mann,
an Hand von Fotos eindeutig identifizieren.
Kirschenpflücken
Zur Rechtfertigung seines Aufenthaltes in Pachfurth gab der Bulgare an, er sei lediglich zum
Kirschenpflücken dort gewesen. Doch die DNA-Spuren bewiesen eindeutig, dass der Mann
im Heurigenlokal aufhältig gewesen sein muss.
Bulgaren stellten Bedingungen
Ein erstaunliches Justizkuriosum begleitet jedoch den ganzen Fall. Der Bulgare, der nach der
Tat in sein Heimatland geflüchtet war, wurde nur unter zwei Bedingungen an die österreich-
ische Justiz ausgeliefert.
Erstens wurde von den Bulgaren auferlegt, dass dem Mann innerhalb von 6 Monaten der
Prozess zu machen sei. Diese Auflage hatte die österreichische Justiz, aus welchen Gründen
auch immer, erfüllt.
“Rechter“ Politiker
Die zweite Bedingung lautete, dass im Falle einer Verurteilung der Mann nach Bulgarien
auszuliefern sei. Unter Bedachtnahme das es sich bei dem Bulgaren um einen „rechten“
Kommunalpolitiker handelt, erscheint diese Bedingung in einem erstaunlich defusen Licht.
14 Jahre für Mord?
Der selbsternannte Machtfaktor des Internet, Marcus J. Oswald schreibt in einem Blog-
beitrag auf „B&G“, dass in Bulgarien die Höchststrafe für Mord nur 14 Jahre beträgt.
Wir wissen zwar nicht woher der Mann diese Weisheit hat, gehen aber davon aus, dass dies
stimmen könnte.
Lasst ihn hier in einer Zelle verrotten
Sollte die österreichische Justiz den nächsten Kniefall vor den Bulgaren machen hieße das,
dass der Mann für einen Doppelmord und einen Mordversuch maximal 14 Jahre Haft zu
verbüßen hätte. Auch schließen wir nicht aus, dass es sich der Bulgare in seinem Heimat-
land eventuell „richten“ könnte.
*****
2009-12-01
Harmloser Beginn
Was eigentlich ganz harmlos begonnen hatte, scheint sich nun zum echten „Kriminalfall“
zu entwickeln. Vorige Woche wurde ein gewisser Mag. Herwig Baumgartner festgenommen,
der offensichtlich im Forum „Genderwahn“ pausenlos Personen vom Magistratsbeamten
begonnen, bis aufwärts zum Bundespräsidenten beleidigt hatte. Der Ordnung halber merken
wir an, dass für Mag. Baumgartner die Unschuldsvermutung gilt.
Hausdurchsuchungen
Es erfolgten mehrere Hausdurchsuchungen bei verschiedenen Personen, die dem Forum
zugerechnet wurden. Da sich die Polizei erhoffte Daten zu sichern, beschlagnahmte sie
zahlreiche Computer, Harddisk etc.
Computer beschlagnahmt
Mehreren Postings auf Genderwahn ist zu entnehmen, dass ein User mit dem Nickname
„Anubix“ als Zeuge in dieser Causa geladen war. Dieser gibt auch in seinen Beiträgen
an, dass auch bei ihm Computer sichergestellt wurden. Auf einem Rechner soll sich eine
händisch getippte Worddatei befinden, welche die Aktivitäten des Marcus Oswald beweisen.
Vom Zeugen zum Beschuldigten
Laut eigenen Angaben von Anubix, wurde er in dieser Causa vom Zeugen zum Beschuldigten.
Bis hier ist eigentlich noch nichts aufregendes passiert. Übliche Polizeiarbeit, wie Hausdurch-
suchungen, Einvernahmen und Anzeigeerstattungen.
Oswald betritt die Bühne
All das wäre nicht wirklich erwähnenswert, wenn nicht auf einmal ein Marcus J. Oswald die
Bühne betreten hätte. Oswald, der sich selbst als Gründungsvater des Forums betitelt, wurde
als Zeuge geladen.
In seinem Blog B&G gibt er wortwörtlich folgendes an:
(Wien, im November 2009) Der Herausgeber des Journals, Marcus J. Oswald, machte heute,
12. November 2009, seine Aussage vor dem Landeskriminalamt Linz zum Thema Mag. Herwig
Baumgartner und seinem Internetforum. Die Zeugenvernehmung fand in den Gebäuden das
LKA Wien-Ost statt. Die Verschriftlichung der Aussage fand von 12 Uhr 30 bis 15 Uhr45
statt. Über den Inhalt wurde mit allen Seiten Stillschweigen vereinbart.
Will Oswald die Polizei diskriminieren?
Der letzte Satz hat es in sich. Wer sind die „allen Seiten“ mit denen laut Oswald, angeblich
Stillschweigen vereinbart wurde. Wie ist es überhaupt möglich über eine Zeugenaussage
Stillschweigen zu bewahren und diese gleichzeitig in einem Prozeß zu verwenden.
Versucht der selbsternannte Machtfaktor des Internet Marcus J. Oswald, den erhebenden
Kriminalbeamten ein unehrenhaftes Verhalten zu unterstellen? Dieser Frage sollte doch
einmal nachgegangen werden.
Wer ist Admin von Genderwahn?
Aber es wird noch interessanter. Unserem Beitrag „Machtgelüste“ können Sie die Macht-
bestrebungen von Oswald über die Herrschaft des Genderwahn-Forums entnehmen. In
diesem Forum wurde immer wieder behauptet, dass Oswald Administratorrechte ausübe,
was er jedoch dementierte.
Seine Dementi erscheinen jetzt jedoch in einem neuen Licht. Oswald ist laut eigenen
Angaben, im Besitz folgender Daten. Wir zitieren aus seinem Blog:
* Liste Veröffentlichungsdichte (Quantität) auf dem Baumgartner-Forum
* Liste der realen Namen, die im Baumgartner-Forum veröffentlichten (wird hier nicht komplett
veröffentlicht)
* Liste der Telefonate (alle im Volltext aufgezeichnet) mit Mitgliedern des Baumgartner-Forums
zwischen 2006 und 2009 (wird hier nicht veröffentlicht)
Der zweite Satz erscheint höchst interessant. Wie kommt Oswald zu Daten wie realen Namen
von User(innen) in diesem Genderwahn-Forum? Dazu haben wir folgende Theorien.
1.) Die Zeugeneinvernahme ist nicht so gelaufen wie es sich Oswald vorgestellt hat. Vielleicht
ist er auch nicht mehr im Status eines Zeugen und versucht den ermittelten Beamten unter-
schwellig zu unterstellen, dass er von diesen die Daten hat.
2.) Er hat das Forum gehackt, wie er es immer wieder angekündigt hat und auch andere Per-
sonen damit beauftragen wollte.
3.) Er war und ist noch immer Administrator im Genderwahn-Forum und hat Baumgartner aus-
geliefert um keinen Nebenbuhler mehr zu haben.
Ersteres können wir uns nicht vorstellen. Oswald ist eine unbedeutende Persönlichkeit, dem
nicht einmal ein Strassenkehrer den zusammengekehrten Dreck übergeben würde, geschweige
denn ein Kriminalbeamter irgendwelche Daten.
Auch die Variante zwei erscheint uns nicht real. Also bleibt nur die Theorie mit den Admin-
Rechten von Oswald in dem besagten Forum. Dies wird auch durch seine eigene Aussage
untermauert, dass er im Besitz einer Liste von Telefonaten ist, die alle Forumsmitglieder be-
treffen.
Offensichtlich versucht er sich nun als Kronzeuge der Anklage zu verkaufen, um noch zu retten
was zu retten ist. Wir glauben aber nicht, dass die Polizei so naiv ist, auf einen Marcus Oswald
reinzufallen.
Stauni
2009-11-14
Volltreffer
Mit unserer Vermutung im vorgestrigen Beitrag „Richter von eigenen Gnaden“, dass hinter
dem Oswald-Zitat: „07-2007 Handstreichartige Übernahme des Forums im Sommer 2007
durch Herwig Baumgartner…“ Wut oder Enttäuschung steckten, haben wir voll ins Schwarze
getroffen.
Thronfolger?
Kaum war dieser Herwig Baumgartner verhaftet worden, biederte sich der selbsternannte
Machtfaktor des Internet, im Forum „Genderwahn“ auf widerliche Art an. Nach dem Motto
„Der König ist tot, es lebe der König“ versuchte er sich dort einzuschleimen.
Während er auf seinem Blog B&G stolz behauptete, Baumgartner habe nun die Rechnung
präsentiert bekommen weil er sich mit ihm angelegt hatte, behauptet er nun plötzlich in
seinem Posting: „Ich habe Baumgartner nie etwas getan…“ Was stimmt nun Herr Oswald?
Erinnerungslücken
Allerdings behauptet er im selben Posting, dass er Baumgartner beim Prozess über den
Mund gefahren sei, weil dieser behauptete dass gegen seine Person irgendwelche Ver-
fahren laufen sollen.
Gegen ihn laufen keine Verfahren versichert Marcus J. Oswald. Da sind Sie im Irrtum werter
Machtfaktor. Diesem Magazin liegen Unterlagen vor aus denen hervorgeht, dass gegen
Sie sehr wohl ein gerichtliches Verfahren läuft.
Geistige Selbstbefriedigung
Weiters hält er seine Prognose bezüglich der zu erwartenden Haftstrafe für Baumgartner
aufrecht. Dies hat offensichtlich eigennützige Zwecke, um doch den Funken einer Möglich-
keit zu erhaschen, das Forum zu übernehmen.
Das anschliessende Posting des User mit dem Nickname „Anubix“ scheint die Träume eines
Marcus J. Oswald zu zerstören. Dieser bezeichnet ihn als pathologischen Lügner, der sich
bereits schon von Dr. Sigrun Roßmanith untersuchen lassen musste.
Beweise auf Computer
Auf jeden Fall dürfte dieser „Anubix“ im Besitz von Beweisen sein, welche sich auf einem
Computer befinden, der zur Zeit von der Polizei untersucht wird. Man darf gespannt sein,
welche Tatsachen hier noch ans Tageslicht befördert werden.
Entgültige Abfuhr
Zum Schluss macht ihn der User mit den eindeutigen Worten: „Sie, Herr Marcus J. Oswald,
werden nicht an diesem Tisch sitzen um ihn wieder für ihre schändlichen Zwecke zu miß-
brauchen“ klar, dass er sich keinerlei wie immer auch gearteten Hoffnungen zu machen
braucht.
Anubix in großer Gefahr?
Nun wird der selbsternannte Machtfaktor wieder vor Wut schäumen. Gibt es da doch eine
Person, die sich mit der „Internetgröße von eigenen Gnaden“ anlegt. Diese Person ist
natürlich auch in Gefahr, den Spuren des Herwig Baumgartners zu folgen, wenn man die
Zitate eines Marcus J. Oswald ernstnimmt.
Stolpergefahr
Denn mit dem Machtfaktor legt sich niemand ungestraft an, wie er selbst behauptet. Herr
Oswald, wir geben Ihnen einen kostenlosen und freundschaftlichen Ratschlag. Man sollte
sich nie Schuhe anziehen, die einem zu groß sind. Die Gefahr das man damit stolpert ist
sehr groß.
Stauni
2009-11-08
Wir haken nach
Wir haben vorgestern den Beitrag „Cyberstalking TEIL 3“ verfasst. In diesem ging es um
die Berichterstattung des Marcus J. Oswald, seines Zeichens selbsternannter „Machtfak-
tor des Internet“.
An und für sich wollten wir uns mit dem Thema nicht weiter beschäftigen, aber die selbst-
herrliche Art des Herrn Oswald, mit der er seinen Beitrag auf seinem Blog B&G nachge-
bessert hatte, veranlasste uns dazu.
Rückschau
Für die Einleitung unseres Beitrages müssen wir ein wenig ausholen. Im Februar dieses Jahres
haben wir den Beitrag „Genderwahn(sinn)“ verfasst. Darin ging es um die unkultivierte und
beleidigende Art, so einiger User im besagten Forum.
Selbsternannte Richter
Der nach einem, im LG Wien stattgefundenen Medienprozess festgenommene Herwig
Baumgartner, dürfte offensichtlich einer dieser User von „Genderwahn“ sein. Wir kennen
diesen Mann nicht und maßen uns auch nicht an, zu beurteilen ob dieser Unrecht getan hat.
Dies zu entscheiden bleibt ausschließlich einem unabhängigen Gericht vorbehalten. Erstaun-
licherweise gibt es zwei Blogger, die sich jedoch berufen fühlen Richter zu spielen. Der eine
betreibt einige linksgerichtete Billigblogs und ist für uns nicht wichtig genug, in diesem
Magazin namentlich erwähnt zu werden.
Schiefgelaufene Revolution
Beim anderen handelt es sich um Marcus J. Oswald. Eine selbsternannte Größe im Internet.
In seinem Beitrag auf B&G fiel uns folgender Satz auf: „07-2007 Handstreichartige Über-
nahme des Forums im Sommer 2007 durch Herwig Baumgartner…“
Richter von eigenen Gnaden
Analysiert man obige Worte liegt der Schluss nahe, dass diese aus Enttäuschung oder Wut
geschrieben wurden. Also begannen wir zu recherchieren, was wirklich dahinter steckt.
Kein Job für Oswald
Und wir sind fündig geworden. Oswald selbst hatte offensichtlich große Ambitionen, dass
Forum zu übernehmen, wie es folgender Originalauszug eines Mails von ihm untermauert:
„Ich wollte und musste Admin werden, weil ich rund um die Uhr online bin und es keine
Belastung gewesen wäre und zweiten, weil ich das muss, da ich als einziger auf meine
Webseite intensiv aufs Forum verlinkt habe……“
Oswald gibt nicht auf
Mit der handstreichartigen Übernahme des Forums durch Baumgartner, hatte dieser dem
Oswald einen Strich durch die Rechnung gemacht. Wahrscheinlich kündigte der selbster-
nannte Machtfaktor auch aus diesem Grund dem Baumgartner die Freundschaft, welche
sie in der JVA Simmering geschlossen hatten.
Oswald postete jedoch fleißig auf Genderwahn weiter, obwohl er dort derart geschasst wurde.
Seit 17.02.2007 erstellte er immerhin 396 Beiträge. Über deren qualitativen Inhalte, sollte sich
der geneigte Leser im besagten Forum selbst ein Bild machen.
Rechtsexperte Oswald
Ein Oswald, der einschlägig gerichtsbekannt ist, dem bereits der Provider von „twoday.net“ ,
seinen Blog wegen Beitragsinhalte abgedreht hatte und der laut eigener Aussage sich von
keinem Gericht erpressen lässt und sich auch grundsätzlich keine Gerichtspost abholt, maßt
sich an ein Gerichtsurteil zu prognostizieren.
Obwohl für Baumgartner, wie auch für jeden anderen Beschuldigten die Unschuldsvermutung
gilt, meint Oswald dass dieser weit über zehn Jahre in Haft verbringen wird. Aber es kommt
noch dicker, auch wenn man es kaum glaubt.
Man soll den Machtfaktor nicht reizen
Womit begründet Oswald seine Voraussage? Wir zitieren wörtlich aus seinem Beitrag auf
B&G: „Er hat sich mit dem Herausgeber dieses Journals angelegt, obwohl ihm mehrmals
gesagt wurde, dass er das unterlassen soll. Er hat die Rechnung am Tisch.“
Größenwahn?
Wir erzittern vor Ehrfurcht. Der selbsternannte Machtfaktor Marcus J. Oswald glaubt die
österreichische Justiz soweit in der Hand zu haben, dass diese sicher zehn Jahre Haft über
eine Person verhängen wird, weil diese sich mit dem Herausgeber von B&G angelegt hat.
So, wir hoffen nun, uns auch ausreichend mit dem Machtfaktor und Herausgeber des Blogs
B&G angelegt zu haben und harren gespannt der Dinge. Der Herausgeber dieses Magazins
hat schon seine Zahnbürste eingepackt. Man weis ja nie, was Marcus J. Oswald einfällt.
Stauni
2009-11-06
Festnahme bei Medienprozess
Im Anschluss eines gestrigen Medienprozesses im Landesgericht Wien, wurde der Beklagte
Mag. Herwig Baumgartner von der Polizei festgenommen. Wir kennen diesen Mann nicht
und auch der Grund seiner Festnahme ist uns unbekannt.
Genderwahn
Dieser Vorfall selbst ist nicht Thematik unseres heutigen Beitrages, sondern die Bericht-
erstattung des selbsternannten Machtfaktors des Internet, Herrn Marcus J. Oswald. Beim
Medienprozess ging es um das Webforum „Genderwahn“, in dem auch Oswald sehr lange
Zeit fleißig postete. Sein letzter Beitrag stammt vom 31. Okt 2009, 06:47 Uhr.
Erstaunliche Loyalität
Oswald schrieb nun wörtlich: „Was Baumgartner nun droht, wurde diesem ein Jahr lang immer
wieder gesagt. Er wollte nicht hören. Trotz Loyalität in der Sache: Irgendwann ist genug.“
Allerdings vergaß er dabei anzugeben, was in diesem Jahr immer wieder gesagt wurde und
auf wem Baumgartner nicht hören wollte. Dem geneigten Leser auf B&G bleibt nur übrig,
sich in seiner Fantasie auszumalen, um was es eigentlich geht.
Aber er bekundet zumindest Loyalität in der Sache, auch wenn nicht ersichtlich ist in
welcher. Die Loyalitätsbekundung von Oswald erscheint uns aber doch etwas fragwürdig.
Uns wurde ein E-Mail übermittelt, in dem Oswald dem Empfänger wörtlich mitteilt:
„Ich habe eigentlich keinen guten Grund, dem Herwig Baumgartner zu helfen oder Gutes
zu tun.“ Na ja, unter dem Wort Loyalität verstehen wir etwas anderes.
Dabei hatte die Männerfreundschaft so schön begonnen. Beide lernten sich bei einem
staatlich subventionierten Urlaub in der JVA Simmering näher kennen. Ihre Suiten lagen
auf dem selben Trakt.
Das Fähnlein im Wind
Einige Zeilen später im gleichen E-Mail schreibt Oswald: „Frag den Nechvatal. Ich halte
ihn zwar für einen Vollnazi, aber er ist als Fotograf gut einsetzbar und hilfsbereit.“ Dieser
Satz hat es in sich.
Oswald sieht den Wiener Anwalt Mag. Werner Tomanek im rechten Eck der politischen
Gesellschaft und bezeichnet diesen wortwörtlich als: „Ratte unter den Wiener Anwälten“
(Originalauszug aus einem Mail).
In einem B&G-Beitrag warf er dem Herausgeber von „Erstaunlich“ vor sich mit diesen, in
seinen Augen offensichtlich unwürdigen Mann, zwecks einer geschäftliche Besprechung
getroffen zu haben.
Da erscheint doch der selbsternannte Machtfaktor des Internet wie ein Fähnlein im Wind,
denn er richtet sich’s wie er es braucht. Er empfiehlt oder setzt einen Mann ein, den er laut
eigener Aussage für einen „Vollnazi“ hält.
Sonst ist über die äußerst nebulose Berichterstattung von Oswald, nichts nennenswertes zu
erwähnen. Wahrscheinlich wissen nur Insider, warum es zur Festnahme des Mag. Herwig
Baumgartner mit einem derart großen Polizeiaufgebot gekommen ist.
Cyberstalking ?
Ein pikantes Detail am Rande des Machtfaktors hätten wir doch. Einer nicht in der Öffent-
lichkeit stehenden Privatperson ging es offensichtlich auf den Geist, ständig im Blog des
Marcus J. Oswald erwähnt und zusätzlich mit E-Mails bombardiert zu werden.
Also was machte der gute Mann? Er wendete sich ans Gericht und ersuchte dort um Hilfe.
Eine Richterin erließ eine „einstweilige Verfügung“ gegen Oswald, um die Privatsphäre
dieser Person zu schützen. Da dieser laut eigener Aussage, wie er selbst in einem E-Mail
schreibt, keine Gerichtspost abholt und sich auch nicht von Gerichten erpressen lässt, ver-
säumte er die Rechtsmittelfrist.
Anzeige gegen Richterin
Also erwuchs die „einstweilige Verfügung“ in Rechtskraft. Was tat nun der selbster-
nannte Machtfaktor des Internet? Er zeigte die Richterin MMag. Renate Thumb bei der
Staatsanwaltschaft Wien an.
Wahrscheinlich wird man sich dort über die Anzeige von Oswald krumm lachen und das
dürfte ihm auch bewußt sein. Also sucht er via seinem Blog B&G, Informationen zu der
Richterin.
Wir zitieren wörtlich aus B&G: „Daher ist diesem Journal jeder Hinweis willkommen, welche
Akten die Richterin Renate Thumb vom BG Wien-Josefstadt noch bearbeitet.“
Soviel zur Verbundenheit zur österreichischen Rechtsordnung, eines Marcus J. Oswald.
Stauni
2009-11-04
Neue Berufung
Bei unserem heutigen virtuellen Spaziergang im „www“ behauptete ein User unter folgen-
dem Link, http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=47&t=4647
dass Marcus J. Oswald unter die Jobvermittler gegangen sei.
Sommerlochbefüllung
Wir dachten zuerst an einen verfrühten Aprilscherz und loggten uns sofort auf die Website
„B&G“ ein, um nachzusehen was es mit dieser Meldung auf sich hat.
An und für sich ist so eine Meldung keinen Beitrag wert, aber beim selbsternannten Macht-
faktor des Internet Marcus J. Oswald, darf ein solcher getrost als Sommerlochbefüllung her-
halten.
Beliebte Website
Aus welchen Gründen auch immer, hält Oswald seinen Blog für die Vermittlung von Arbeits-
plätzen geeigneter als das AMS, die Presse und der Standard. Er versucht sich in der
Begründung, dass seine Seite bei „Google“ sehr beliebt und daher hoch gerankt ist.
Augenarztbesuch fällig
Da muss der gute Mann etwas verwechselt haben oder dringend einen Augenarzt auf-
suchen. Während seine Website Page Rank 4 hat, haben der Standard und die Presse
Page Rank 8, also ein doppelt so gutes Ranking bei „Google“, als die Seite von Oswald.
Nicht jeder darf werben
Dafür ist aber der selbsternannte Machtfaktor Marcus J. Oswald sehr wählerisch, was die
Stellenanbieter anbelangt. Greenpeace, Vier Pfoten oder das Brunnenbauen in Afrika
sind von der Stellenvermittlung im vorhinein und ohne Begründung ausgeschlossen.
Behördenverbot auf „B&G“
Auch Behörden dürfen auf der allseits beliebten Website des Herrn Oswald kein Stellenan-
gebot schalten. An was das wohl liegen mag? Doch nicht etwa an den einschlägigen Erfahr-
ungen des Machtfaktors mit Behörden.
Aber keine Sorge Herr Oswald, es wird sich kein Amt und keine Behörde erdreisten, auf
Ihrem Blog das noch so nebuloseste Inserat zu veröffentlichen, geschweige denn eine so
wichtige Angelegenheit wie Stellenangebote.
Wer darf nun mitspielen ?
Ab sofort können Personen oder Firmen die im engen Bereich der Justiz, in justiznahen
Dienstleistungsberufen oder im Bereich der Sicherheitstechnik, sowie private Sicherheits-
dienste, Jobs vergeben oder suchen, dem Machtfaktor Oswald ein E-Mail schicken.
Unbekannte Berufe mit Grundthema
Um welche Berufe es sich dezitiert handelt, darüber schweigt sich Marcus Oswald aus.
Interessant finden wir auch den Hinweis, dass Jobinserate zum Grundthema seiner Web-
seite passen müssen. Was immer dieser Satz auch bedeuten möge.
Arbeitsloser vermittelt Arbeitsplätze
Das erstaunliche an der ganzen Angelegenheit ist, dass Marcus J. Oswald selbst seit langer
Zeit ohne festen Arbeitsplatz ist und nach eigenen Angaben auch angeblich keinen findet.
Qualifikation
Auch stellen wir uns die Frage, mit welcher Qualifikation ein Marcus J. Oswald glaubt, Jobs
für andere Personen zu finden, obwohl er für sich selbst nicht dazu in der Lage ist.
Allerdings bedarf es auch keiner großen Verwunderung, denn wenn es bei uns möglich ist,
dass ein Zivildiener Verteidigungsminister wird, ist es auch nicht abwegig wenn ein Arbeits-
loser zum Jobvermittler mutiert.
Stauni
2009-08-25
EV gegen Cyberstalking
Das ist wohl erstmalig in der Justizgeschichte von Österreich. Haben einige Schlaumeier
bis dato geglaubt, Unwahrheiten über ungeliebte Personen via Internet verbreiten zu
können und dabei ungeschoren davon zu kommen, dürfte sich das jetzt ändern.
Die nachfolgend eingescannte „Einstweilige Verfügung“ ist der erste Beweis dafür,
dass auch bei der Justiz ein Umdenken stattfindet.
Paradebeispiel
Ein typisches Beispiel für diese Schreiber, die glauben das Internet sei ein gesetzloser Raum,
ist der Herausgeber des Gerichtsblog „Blaulicht und Graulicht“.
Wir haben schon vor einigen Tagen, nachfolgenden Beitrag über ihn verfasst.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=302;der-machtfaktor&catid=1;erstaunliches
Zu diesem Zeitpunkt haben wir noch nicht gewusst, was ihm heute ins Haus flattert.
Oswald hat, wie schon berichtet, unwahre Beiträge über den Herausgeber von
„ERSTAUNLICH“ auf seinem Webblog geschrieben. Auch griff er den Wiener Rechts-
anwalt Mag. Werner Tomanek an, indem er ihm strafbare Handlungen unterstellt.
Lasst mich mitleben
Auch schreibt er in Mails oder auf seinem Blog ganz unverblümt, wie man solche Attacken
vermeiden kann. Ganz einfach, man müsse ihn nur „mitleben“ lassen und schon bekommt
man eine gute Presse auf „Blaulicht und Graulicht“:
Nun war offensichtlich der Zeitpunkt gekommen, wo beim Ersten die Toleranzgrenze über-
schritten wurde. Dieser Mann, den wir persönlich nicht kennen, ließ sich dies einfach nicht
mehr gefallen und beschritt den Rechtsweg.
Genug war genug
Da es sich bei der „Berichterstattung“ von Oswald offensichtlich um schwerste Verleum-
dungen und Beleidigungen handelte und er diese Aktionen beharrlich fortsetzte, tat die
Richterin das einzig richtige.
Sie erliess eine „Einstweilige Verfügung“ gegen Marcus J. Oswald, der auch bei Gericht
kein unbeschriebenes Blatt ist.
Er sieht sich zwar als Machtfaktor des Internet, jedoch wird ihm nichts anderes übrigbleiben,
sich dem Willen des Gesetzes zu beugen. Anderfalls wird er die rechtlichen Konsequenzen
daraus zu ziehen haben.
Back to the roots
Vielleicht ist es für Oswald Zeit, eine „künstlerische“ Pause einzulegen, um sich etwas zu
sammeln. Möglicherweise wird ihm eine Nachdenkpause, wieder auf den Boden der Realität
zurückholen.
Die Freiheit der Presse zu beschneiden wäre katastrophal, dass darf aber nicht dazu führen,
dass einige Personen glauben, sie können unter dem Deckmantel der „Pressefreiheit“ tun
und machen was sie wollen.
Auch Negativpresse ist gut
Es ist auch gut, dass Negativbeispiele aufgezeigt werden, den dazu ist eine Berichterstattung
auch da. Allerdings sollten die Sachverhalte der Wahrheit entsprechen, über die ein Autor
schreibt.
Es kann nicht angehen, nur weil jemand eine andere Person, aus welchen Grund auch immer
nicht leiden mag, über diese Unwahrheiten verbreitet und beleidigt und glaubt dafür nicht zur
Rechenschaft gezogen werden zu können, weil es im Internet passiert.
Einer muss der Erste sein
Oswald spürt vermutlich als Erster, dass es so nicht geht. Wenn er nicht schnell die Notbremse
zieht, werden mit absoluter Sicherheit auch andere Personen gegen ihn rechtliche Schritte ein-
leiten.
Dem unbekannten Pionier dieser „EV“ darf gratuliert werden, den dieser Schritt ist sicherlich
ein Anfang auf neuem Terrain in der Justiz.
Stauni
2009-07-09
Spammails
Heute haben wir bei unserem virtuellen „Internetspaziergang“ einen erstaunlichen Artikel
auf dem Webblog von Marcus J. Oswald gefunden.
http://diegalerie.wordpress.com/2009/07/05/intern-emailbriefkasten-gehackt-entschuldigung-bei-adressaten/
Vor einigen Tagen haben wir auf allen unseren E-Maildaressen ein Spammail von Oswald
erhalten. Wir haben diesem keine weitere Beachtung geschenkt und dachten dem Mann ist
vielleicht langweilig.
In seinem heutigen Artikel beklagt sich Oswald bitterlich, dass sein Emailbriefkasten ver-
mutlich „gehackt“ und dieses Mail eventuell an 214 Adressen weitergeleitet wurde.
Hacker am Werk ?
Auch drei andere Mails sollen dieser Hackerattacke zum Opfer gefallen sein und wurden
weitergeleitet, obwohl er sie nur an eine bestimmte Person gesendet hatte. Diese besagten
Mails, wurden dann laut Oswald, im Forum „GENDERWAHN“ auszugsweise veröffentlicht.
Offensichtlich geht es um den Beitrag „Dümmer als Dumm“ unter dem Link:
http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=47&t=3941
Mag. W. Tomanek
Wahrscheinlich wurden auch diese Mails an etliche Empfänger weitergeleitet, da wir diese
ebenfalls erhalten haben.
Wir wissen zwar nicht genau welche Spannungen zwischen Mag. Werner Tomanek und
Oswald J. Marcus bestehen, aber an der Geschichte dürfte etwas wahr sein.
Der Herausgeber von „ERSTAUNLICH“ hatte diesbezüglich mehrere E-Mails von Oswald
erhalten.
Wer bezahlt, bekommt gute Presse
Wortwörtlicher Auszug aus einem E-Mail: „Aber ich halte nichts davon, zum Beispiel Deinen
lieben Spezi Werner Tomanek keine finanzielle Einbußen durch qualifizierte Berichte zu
verschaffen, wenn ein anderer Verteidiger, der mich sauber (Prozentsatz) mitleben läßt, dafür
einen Klienten mehr hat“
Was soll dieser Satz eigentlich bedeuten? Gibt es Anwälte die Oswald mitleben lassen und
dadurch „qualifizierte Berichte“ erhalten, die ihnen einen Klienten mehr bringen.
Auch der nächste E-Mailauszug ist höchst erstaunlich: „Hoffe Dein vertrauliches Kamin-
gespräch mit Tomanek war interessant. Auch mit ihm habe ich einen Plan. Der wird diesem
Mann aber nicht so sehr gefallen“.
Das heisst offensichtlich, dass Mag. Tomanek ihn nicht mitleben lies. Dafür hat er sich auch
bereits mehrere negative Artikel auf „Blaulicht und Graulicht“ eingefangen.
Diese Tatsache dürfte sich auch durch die auszugweise Veröffentlichungen der
Oswald-Mails unter http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=47&t=3941
bestätigen.
Austeilen ja, einstecken nein
Marcus J. Oswald greift zwar permanent Personen, teils auch weit unter der Gürtellinie an,
ist aber gleichzeitig schockiert und beleidigt, wenn jemand anderer dasselbe mit ihm tut.
Der Forumsbeitrag „Chronologie eines Irren“ unter
http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=47&t=3918
dürfte ihm schwer im Magen liegen.
Der Machtfaktor
Mittlerweile hat sich Oswald selbst zu einem „Machtfaktor im Internet“ ernannt.
Das er laut eigenen Angaben auch stets mit zwei Messern bewaffnet in der Gegend
herumläuft, dürfte offensichtlich mit seinem selbsternannten „Prominentenstatus“
zu tun haben.
Unter nachfolgendem Link erhalten Sie eine kleine Inhaltsübersicht über Oswald.
http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=47&t=3685&sid=8f98974fa4fac8a62cbc73979bdd4d15
Oswald kommt um Hilfe
Sie werden sich jetzt sicher fragen, was unseren Sinneswandel bezüglich der Person
Marcus Oswald ausgelöst hat, über den wir noch vor einigen Monaten einen positiven
Beitrag geschrieben haben.
Dazu müssen wir etwas weiter ausholen. Herr Oswald hatte mit dem Herausgeber dieses
Magazins vor einigen Jahren Kontakt aufgenommen, da er sich Probleme wegen einer
diffamierenden Berichterstattung eingehandelt hatte.
Zu diesem Zeitpunkt gab es „ERSTAUNLICH“ noch nicht. Herr Reder regelte diese An-
gelegenheit für Oswald zum Positiven. Seitdem kennen sich die Beiden.
Oswald führte auch einmal eine bezahlte Recherche für Herrn Reder durch und verfasste
kleinere PR-Artikel gegen Bezahlung.
ERSTAUNLICH wurde geboren
Auch zeigte sich Herr Reder gegenüber Oswald spendabel, als dieser für etliche Monate
einen unfreiwilligen Urlaub machen mußte.
Im Herbst 2008 beschloss Herr Reder ein eigenes Online-Magazin ins Leben zu rufen und
war ab November 2008 mit „ERSTAUNLICH“ online.
Im Februar 2009 wurde dieses Magazin vom ORF entdeckt und es kam zu einem Fernseh-
auftritt von Herrn Reder in der Sendung „Hohes Haus“.
Seitdem hat „ERSTAUNLICH“ etwas zugelegt und das missfiel dem Machtfaktor Marcus
Oswald sehr. Dieser hatte nämlich behauptet, das Herr Reder durch seine Person zur
Gründung dieses Magazins inspiriert wurde.
Recherchenauftrag den es nie gab
Das Verhältnis der Beiden begann merklich abzukühlen. Im Frühjahr forderte Oswald per
E-Mail einen Betrag von 4.000,- Euro, für eine angebliche Recherche und unterstrich seine
Forderung mit den Worten „Angriffe auf ERSTAUNLICH werden nicht ausgeschlossen“.
Da eine derartige Recherche nie in Auftrag gegeben wurde, lies Herr Reder den selbster-
nannten Machtfaktor Oswald wissen, er könne ihn klagen.
Das war der Startschuss für Oswald, einen Beitrag auf „B&G“ zu veröffentlichen, der normaler-
weise klagsfähig wäre.
Oswald wird ignoriert
In diesem wurden Unwahrheiten publiziert und auch Fotos veröffentlicht, für die Oswald keine
Rechte hat. Allerdings hätte eine Klage nicht wirklich Sinn gehabt, denn schon der Volksmund
sagt: „Einen Nackerten kann man nichts wegnehmen“.
Aus diesem Grund wurden gegen Oswald keine rechtlichen Schritte eingeleitet und dieser
ignoriert. Wir haben einmal geschrieben, dass er „Eier in der Hose hat“. Diesen Ausspruch
müssen wir heute korrigieren, nachdem wir festgestellt haben, wie wehleidig er geworden ist.
Dies hat uns auch dazu bewegt, diesen Beitrag zu verfassen.
Aufforderung zum Einbruch ?
Pikantes Detail am Rande. In dem „Schwachsinnbeitrag“ über Herrn Reder, erwähnt
Oswald, dass sich im Tresor von diesen, immer eine bestimmte Summe Geld befindet.
Nun, dafür sind ja Tresore da, dass darin Geld aufbewahrt wird.
Was wollte aber Oswald damit aussagen. Sollte vielleicht ein Einbrecher dazu inspiriert werden
den Tresor zu knacken ?
Jetzt ist uns auch klar, warum „B&G“ von seinem Herausgeber, das „Magazin für Kriminal-
schaffende“ genannt wird.
Stauni
2009-07-05