Amtsbekannter Blogger unterstellt Promi-Anwalt Kokain-Konsum


Marcus J. Oswald scheint unbelehrbar zu sein

Der ehemalige Online-Gerichtsreporter Marcus J. Oswald, der sich selbst als Machtfaktor
oder  „Informationsspinne im Netz“  bezeichnet,   scheint aus gehabten  Schaden nichts
gelernt  zu  haben.   Seine  zum  Teil unwahren Berichterstattungen brachten ihm schon
jede Menge Ärger und Probleme ein.
Einer  seiner  „Lieblingsopfer“  scheint  der  Wiener Rechtsanwalt Werner Tomanek zu
sein.   Er hatte diesen sogar schon als  „Ratte unter den Wiener Anwälten“ bezeichnet
(Zitat aus einem E-Mail).
Anwalt Mag. Werner Tomanek
Scheinbar ist Oswald auf Tomanek noch immer erzürnt, weil ihn dieser nicht „mitleben“
ließ.   Dies  schließen  wir  aus seinen Aussagen in einem E-Mail.   Darin meint er unter
anderem wörtlich:
„Aber ich halte nichts davon, zum Beispiel Deinen lieben Spezi Werner Tomanek keine
finanzielle  Einbußen  durch  qualifizierte  Berichte  zu  verschaffen,  wenn  ein  anderer
Verteidiger,  der  mich sauber  (Prozentsatz)  mitleben  läßt,  dafür einen Klienten mehr
hat.“
oder:
„Hoffe Dein vertrauliches Kamingespräch mit Tomanek war interessant.  Auch mit ihm
habe ich einen Plan. Der wird diesem Mann aber nicht so sehr gefallen.“
Tomanek sah die Angriffe von Oswald bislang gelassen,  da diese bis dato nicht öffentlich
geschahen. Er meinte in einem Gespräch mit dem Herausgeber dieses Online-Magazins
wörtlich:. „Was  kümmert´s  den  Mond,  wenn  ihn ein   Köter  ankläfft.   Mir  ist  die  Zeit zu
schade, als dass ich mich mit diesem Mann auseinandersetze.  Ich sehe in Oswald mehr
ein medizinisches, als ein rechtliches Problem.“
Mit  dieser  stoischen  Gelassenheit  könnte  es nun vorbei sein und in  Folge für Oswald
wieder einmal eng werden. Denn der selbsternannte Machtfaktor schrieb vor drei Tagen
öffentlich – in einem Beitrag auf seiner Facebook-Seite – unter anderem folgendes:
Screen: facebook.com (Account Marcus Oswald)
Werner Tomanek  ist natürlich nicht suspendiert und hat beispielsweise in dieser Woche
schon drei  Verhandlungen am Landesgericht Wien geführt.   Zu den anderen primitiven
Aussagen von Oswald wollen wir uns gar nicht äußern,  da sie jeglicher Grundlagen ent-
behren.  Jedenfalls fasst Tomanek nun rechtliche Schritte ins Auge.
*****
2014-10-15

Der erstaunliche Kriminalbeamte Uwe Sailer


T E I L  1

Mit  etwas Verspätung bringen wir nun den versprochenen Beitrag über den Linzer Kriminal-
beamten  Uwe  Sailer.   Dazu  müssen  wir  etwas  weiter  ausholen  und  mit der Person des
Marcus J. Oswald beginnen.   Eigentlich wollten wir uns mit diesem nicht mehr beschäftigen.
Aber  aus  gegebenem  Anlass  machen  wir jedoch die berühmte Ausnahme von der Regel.
Warum? Das wird im Teil 2 dieses Beitrags ersichtlich.
Marcus J. Oswald  ist  ein  amts- und gerichtsbekannter ehemaliger Online-Gerichtsreporter.
Mehr können und wollen wir dazu nicht schreiben,  da wir uns sonst nach dem Strafgesetz-
buch – § 113 – mehrfach schuldig machen würden.
Was  wir  jedoch  über  Marcus J. Oswald  mitteilen können  ist  die Tatsache,  dass dieser vor
einigen Jahren kurzzeitig für ERSTAUNLICH tätig war. Als wir feststellten, dass er es mit dem
Wahrheitsgehalt in seinen Beiträgen auf seinem eigenen Blog nicht so genau nahm, trennten
wir uns von diesem Mann,  da wir mit ihm nicht in einem Atemzug genannt werden wollten.
Seine  Berichterstattung auf seiner eigenen Webseite brachte ihm des öfteren Unterlassungs-
klagen bzw.  einstweilige Verfügungen (darunter auch eines renommierten  Wiener Rechtsan-
waltes), sowie jede Menge Ärger und Probleme ein.
Er verfasste auch Beiträge über den Herausgeber dieses Online-Magazins, die keineswegs der
Wahrheit  entsprechen.   Diese  sind augenscheinlich eine „Rache“ des Herrn Oswald,  da man
bei ERSTAUNLICH auf eine seine Mitarbeit keinen Wert mehr gelegt hatte.
Ein  weiteres interessantes Faktum ist,  dass Marcus J. Oswald,  von dem in Haft befindlichen
Neo-Nazi Gottfried Küssel beeindruckt gewesen sein dürfte.   Wie Oswald dem Herausgeber
dieses  Online-Magazins  in  einem  handgeschriebenen  Brief mitteilte,  habe  er mit Küssel
öfters  Gespräche  geführt.   Diese  Kontaktaufnahme  fand  in einem Gebäude im 8. Wiener
Gemeindebezirk, in der Landesgerichtsstraße statt.
Oswalds Eindruck von Gottfried Küssel scheint offenbar bis heute anzuhalten.   In seinem
neuen WordPress-Blog schrieb er über diesen, am 15. Jänner 2014, unter anderem wort-
wörtlich:
Er  kam  auf die profundeste Abteilung der JA Josefstadt und hatte dort sofort acht Mitarbeiter
unter sich.   Er war am Stock AB Erdgeschoss von Beginn weg “1. Hausarbeiter”, der für alles
auf der Abteilung,  was 130 Mithäftlinge betraf,  zuständig war: Bettwäsche,  Zeitungen, Post,
Essensausgaben, er leitete in der umsatzstärksten Abteilung der größten Justizanstalt Öster-
reichs  die Bestellungen für den Wocheneinkauf (wöchentlicher Umsatz beim Zusatzeinkauf
in  dieser  Abteilung  zwischen  3.000  und  4.000 Euro),  er beriet Häftlinge rechtlich, kannte
jeden Fall, jeden Akt, jede Häftlingsnummer, jeden Vor- und Nachnamen von jedem Zugang
und er wusste, wohin ein Abgang kommt, in welche Abteilung oder in welche Justizanstalt.
Betrachtet  man nun alles summa summarum,  kann man berechtigte Zweifel an Oswald als
„seriöse  und  zuverlässige Quelle“  haben.   Jedoch scheinen all diese beweisbaren Fakten
einen gewissen Uwe Sailer nicht zu stören.

T E I L  2

Als  was  würde  es wohl gewertet werden,  wenn beispielsweise jemand öffentlich behauptet,
dass rund ein Drittel aller in Österreich lebender Schwarzafrikaner Drogendealer seien, ohne
dafür einen Beweis zu haben?
Die  Antwort  würde  recht  eindeutig  ausfallen,  nämlich  das  Schüren von Hass und Hetze.
Wenn  diese  Aussage  dann  noch von einem politischen Gegner der Linken käme, würden
sich diese das Maul zerreißen und rechtliche Konsequenzen fordern.
Laut  einer  öffentlichen  Aussage  des  Linzer Kriminalbeamten Uwe Sailer (Erläuterung zu
seiner  Person  erfolgt weiter unten im Beitrag) sind ein Drittel aller österreichischen Polizei-
beamten  rassistisch  eingestellt.   Für uns ist diese Aussage geeignet,  gegen Polizisten zu
hetzen  und  damit  Hass zu schüren.   Darüber haben wir am 14.01.2014 diesen BEITRAG
verfasst.
Da  dürfte  Sailer  die  Nerven weggeschmissen  haben  und  verfasste auf der Webseite „Heimat
ohne Hass“ einen Beitrag über den Herausgeber dieses Online-Magazins. Dieser Artikel besteht
nur aus Beleidigungen,  Unterstellungen und sinnbefreiten geistigen Ergüssen.   Offenbar haben
wir  mit  unserer  Berichterstattung  einen  Nerv  getroffen – denn  die  Wahrheit  kann bekannter-
weise schmerzlich sein.
Da  man  auf  der Webseite  „Heimat ohne Hass“ – vermutlich aus gutem Grund – keine Kom-
mentarfunktion hat, kommentierte der Herausgeber dieses Online-Magazins auf der dazuge-
hörigen  Facebook-Seite  dieser linksextremen Gruppierung, den Beitrag von Sailer.  Daraus
entwickelte  sich  folgender  virtuelle  Dialog:   (Virtuelle  Zwischenrufe  anderer  User(innen)
haben wir entfernt).

Screen. facebook.com (Account: Heimat ohne Hass)
Sailer  wurde  darüber  aufgeklärt,  wer  seine  Quelle eigentlich ist.   Als dann noch auf die
Tatsache, dass Marcus J. Oswald von einem Gottfried Küssel beeindruckt sei,  aufmerksam
gemacht wurde,  wurde dem Herausgeber dieses Online-Magazins die Kommentarfunktion
gesperrt und hurtig alle seine Kommentare gelöscht.   Tja, soviel Wahrheit vertrug man bei
der linksextremen Initiative „Heimat ohne Hass“ augenscheinlich nicht. Zur Zuverlässigkeit
dieser Quelle,  sollte Sailer vielleicht auch seinen Bekannten Karl Öllinger befragen. Dieser
musste diesbezüglich erst kürzlich eine negative Erfahrung machen.
Screen. facebook.com (Account: Heimat ohne Hass)

Wer ist Uwe Sailer eigentlich?


Uwe Sailer ist ein alternder, selbst verhaltensauffälliger Kriminalbeamter aus Linz.   In seiner
Laufbahn  als Polizist dürfte es vermutlich keine Highlights gegeben haben.  Denn trotz um-
fangreicher Recherchen konnte wir nicht feststellen,  dass er für besondere Verdienste (z.B.:
Lebensrettung oder Aufklärung eines spektakulären Verbrechens) ausgezeichnet wurde.
Allerdings  ergaben unsere  Recherchen,  dass  Uwe Sailer – vor gar nicht so langer Zeit – acht-
zehn (18 !) Monate vom Dienst suspendiert und seine Person Gegenstand einiger Parlamentar-
ischer  Anfragen  war.    Außerdem erhielt er den „Ute Bock Preis“.   Dieser ist nach jener Dame
benannt,  die  nach eigenen Angaben (Quelle: Der Standard) als Erzieherin Kinder schlug und
auch  dabei  zusah, wie Kolleg(innen) von ihr Kinder verprügelten, bis deren Blut an den Wän-
den  klebte.   Frau  Bock  meldete  diese  Vorfälle nicht und erstattete auch keine Anzeige.  Da
stellen wir uns die berechtigte Frage,  wer auf eine derartige Auszeichnung Wert legen kann?
Interessant ist auch die Tatsache, dass Uwe Sailer bei der linksextremen Gruppierung „Heimat
ohne Hass“  nur  als „einfaches Mitglied“ bezeichnet wird.   Scheint er doch im Impressum der
gleichnamigen Webseite als Inhaber auf.

Screen: heimatohnehass.at
Erstaunlich  erscheint  uns  der  sinnbefreite  Satz:   „Für den redaktionellen Teil ist die  Internet-
Initiative  „Heimat ohne Hass“  verantwortlich.“ Glaubt Sailer allen Ernstes,  dass er sich damit
aus der Verantwortung nehmen kann? Er ist als Medieninhaber für die Beiträge auf seiner Web-
seite  voll  verantwortlich.   Zudem  ist  er noch Domain-Inhaber.   Auch hier sollte Sailer seinen
Bekannten Karl Öllinger befragen, denn die Gerichte sehen dies zwischenzeitlich etwas anders.
Aber wer ist diese angebliche Initiative eigentlich? Laut Vereinsregisterauskunft gibt es keinen
solchen Verein. Also augenscheinlich eine Gruppe, die als virtuelle Heckenschützen ihre Hass-
und Hetztiraden in der vermeintlichen Anonymität des Internets abfeuern.
Screen: zvr.bmi.gv.at
Fassen wir also zusammen:
Uwe Sailer bezeichnete ein Drittel der Polizisten als Rassisten.
Uwe Sailer denunzierte einen mutmaßlichen Kollegen und brachte diesen dadurch
möglicherweise in Lebensgefahr.
Uwe Sailer ist Mitglied einer anonymen linksextremen Gruppierung.
Uwe Sailer versucht seine Verantwortung als Domain-(Medien)inhaber abzuwälzen.
Uwe Sailer war 18 Monate lang vom Polizeidienst suspendiert.
Uwe Sailer war Gegenstand einiger Parlamentarischer Anfragen.
Uwe Sailer bedient sich einer Quelle, die alles andere als vertrauenswürdig und seriös ist.
Dazu kommt noch,  dass diese einem Gottfried Küssel nicht unbedingt abgeneigt zu sein
scheint.   Alles im TEIL 1 dieses Beitrags nachzulesen.
Unser Resümee: Für uns ist ein  Uwe Sailer kein  Aushängeschild der  Exekutive.  Anmerken
möchten wir noch,  dass  von unseren Beiträgen natürlich auch sein Dienstgeber erfahren hat.
Offenbar  hatte  dies ein virtuelles  Wunder  bewirkt,  denn vor einigen Tagen fand eine wahre
Löschorgie auf seinen Facebook-Accounts statt.
*****
2014-02-02

Grüner Ex-Nationalratsabgeordneter Öllinger verurteilt


Großes Mundwerk und keine Verantwortung übernehmen wollen

Screen: © erstaunlich.at
Es  ist  immer  wieder  interessant  zu beobachten,  wie politisch links orientierte Gruppierungen
und/oder  Politiker(innen) der selben Fraktion,  andere Personen via ihrer Webseiten oder ihrer
Accounts  in  diversen sozialen Netzwerken beleidigen und dann entrüstet jede Verantwortung
von sich weisen.
Da gibt es Ausreden wie „Ich bin ja nur der Domaininhaber und habe keinen Einfluss auf die
Beiträge“ oder „Was kann ich dafür, dass haben ja User(innen) kommentiert“.    Es  ist immer
wieder das gleiche Verhaltensmuster zu beobachten. Großes Mundwerk, nichts dahinter und
ja keine Verantwortung dafür übernehmen wollen.
Der ehemalige grüne Nationalratsabgeordnete, Karl Öllinger, wurde nun eines Besseren belehrt
und  erstinstanzlich  vom  Bezirksgericht  Innere  Stadt  Wien,  zur  Bezahlung  der Prozess- und
Anwaltskosten verurteilt.
Zur Sache selbst:  Voriges Jahr haben sich zwei User bemüßigt gefühlt,  den Herausgeber dieses
Online-Magazins  mit  ihren  Kommentaren  auf  Öllingers  Facebook-Seite  zu beleidigen und zu
diskreditieren.   Öllinger wurde daraufhin abgemahnt und aufgefordert,  die betreffenden Postings
umgehend zu löschen.
Der  Grünpolitiker  kam  der  Aufforderung  vorerst  nicht  nach und wurde erst aktiv,  als ihm ein
Anwaltsschreiben  ins Haus flatterte.   Er löschte zwar dann die betreffenden Postings,  sah sich
aber  dazu veranlasst auf seiner Facebook-Seite zu kommentieren,  dass man die Wahrheit ja
schreiben  dürfe.    Mit  dieser  erstaunlichen  Rechtfertigung  unterstützte  er  sogar  die  rechts-
widrigen Postings seiner Hardcore-User.
Öllingers Verteidigung beruhte darauf,  dass für den Herausgeber dieses Online-Magazins, auf-
grund  seiner  publizistischen Aktivitäten,  wodurch er die politische Bühne betreten habe, nicht
mehr  die  Maßstäbe  für  Privatpersonen,  sondern  jene für Politiker gelten.   Die inkriminierten
Äußerungen  seien  somit  vom  Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.   Das Gericht
sah dies jedoch anders – dazu später im Beitrag.
Auf  eine  Klage  wegen  „Übler Nachrede“  und  „Beleidigung“  verzichtete der Herausgeber
dieses Online-Magazins, da er mit Öllinger Mitleid hatte,  weil sich dieser ohnehin schon auf
dem  politisch  absteigenden Ast befand,  wie dies auch durch den Verlust seinen Abgeord-
neten-Mandates im Spätherbst 2013 bestätigt wurde.
Auf  die  Bezahlung  der entstanden Anwaltskosten wurde jedoch nicht verzichtet und Öllinger
zu deren Bezahlung aufgefordert. Dieser Aufforderung kam der nunmehrige Ex- Nationalrats-
abgeordnete  nicht  nach  und wurde daher geklagt  (Vertretung RA-Kanzlei Suppan&Spiegl).
Nachfolgend einige Passagen aus dem 18seitigen Urteil:
Im  gegenständlichen  Fall  sind  die inkriminierten Postings auf der Facebook-Seite des Be-
klagten ehrenbeleidigend, da sie keinem Wahrheitsbeweis zugänglich sind. Es konnte nicht
nachgewiesen werden, dass der Kläger je ein „*******“ oder „******“ war.
Das Posting hat sich im Kern als falsch herausgestellt, da der Kläger nie ein ******* betrieben
hat.  Aufgrund der objektiven Nachprüfbarkeit der Äußerung handelt es sich hierbei um eine
Tatsachenbehauptung.   Die  Verbreitung  unwahrer Tatsachen schädigt den wirtschaftlichen
Ruf des Klägers.   Das Zusammentreffen von Ehrenbeleidigung und Rufschädigung wird als
rufschädigende Ehrenbeleidigung verstanden.
Dem  Beklagten sind die Postings bekannt gewesen,  er hat unzweifelhaft davon Kenntnis gehabt,
da  er sogar noch eine eigene Stellungnahme zu den Postings abgegeben hat.   Dass es sich bei
den erstellten Postings möglicherweise um beleidigende und herabsetzende Äußerungen gegen-
über dem Kläger handelt, hätte auch ein juristischer Laie erkannt.
Durch  die  Veröffentlichung  der  „Rechtfertigung“  jemanden,  der unter anderem eine **********
geführt  habe,  als *********** bezeichnen  zu  dürfen,  habe  der  Beklagte nicht nur die unmittel-
baren Poster unterstützt, sondern auch eindeutig bekanntgegeben, dass er von der Abmahnung
des  Klägers  gewusst  habe und dennoch die Beseitigung der rechtswidrigen Veröffentlichungen
unterlassen habe.
Durch  dieses  Verhalten  treffe  den  Beklagten jedenfalls die Haftung für die von ihm verbreiteten
kreditschädigenden und unwahren Beiträge und sei dadurch der Anspruch des Klägers auf Unter-
lassung  sowie  Schadenersatz gegen den Beklagten begründet.   Da sich der Beklagte geweigert
habe,  die  in  seine  Haftung  fallenden  Postings zu entfernen,  treffe ihn das Verschulden für das
notwendige  Einschreiten  des  Klagevertreters und somit an den entstandenen Kosten der Vertret-
ung.
Gegen  das  Urteil  kann  Karl Öllinger berufen.   Wir werden unsere Leser(innen) in dieser Causa
am Laufenden halten.  Pikantes Detail am Rande, das leider Insiderwissen voraussetzt. Öllingers
Verteidiger (RA-Kanzlei Windhaber)  legte  doch tatsächlich einen Beitrag eines gewissen Marcus
J. Oswald vor und wollte diesen dem Gericht als seriöse und zuverlässige Quelle präsentieren.
Eine  kurze  Erklärung  für  Leser(innen)  die  diesbezüglich  über  kein Insiderwissen verfügen:
Beiträge  von  Marcus J. Oswald  brachten  diesem selbst des öfteren Unterlassungsklagen bzw.
einstweilige  Verfügungen  (darunter  auch  eines renommierten Wiener Rechtsanwaltes), sowie
jede  Menge  Ärger  und  Probleme  ein.   Daher  entbehrt  es  nicht  einer gewissen Tragikomik,
Artikeln  von  diesem  Mann  als  seriöse  und  zuverlässige  Quelle zu präsentieren.   Auch das
Gericht  schien das so zu sehen und hielt im Urteil fest:   „Auch der Inhalt der Beilage ./1 konnte
die  glaubwürdige  Aussage  des  Klägers  nicht  entkräften.“ (Anmerkung  der  Redaktion:  Bei-
lage ./1 ist der bei Gericht vorgelegte Beitrag von Marcus J. Oswald).
*****
2014-02-01

Nigerianer müsste man sein


Situationsbedingte verbale Übertreibung statt gefährlicher Drohung

Verfügen  Sie  über  ein  wenig Vorstellungskraft?   Wenn Ja,  dann  stellen Sie sich folgendes
Szenario  vor.   Sie  gehen  auf  ein  Amt  und  ein  von Ihnen  eingebrachter  Antrag  ist  noch
nicht  fertiggestellt.  So ergeht es jährlich Tausenden,  die mit Ämtern zu tun haben.  Aber als
gelernter  Österreicher ist man das gewohnt,  ärgert sich zwar drüber und wartet aber trotzdem
geduldig ab.  Im schlimmsten Fall wird eine Beschwerde eingebracht.
Aber zurück zur gefragten Vorstellungskraft.   Weil Ihnen die Wartezeit für die Erledigung Ihres
Aktes zu lange erscheint, drohen Sie dem/der Beamt(in) mit einer Bombe.  Was würde da wohl
passieren?   Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit würden Sie sofort festgenommen,
angezeigt und wegen gefährlicher Drohung verurteilt werden.   Nicht so, wenn Sie ein Nigerianer
sind.  Sie glauben das nicht?  Dann lesen Sie bitte nachfolgenden Beitrag der Internetplattform
„steiermark.orf.at“.
Screen: steiermark.orf.at
Wirklich  erstaunlich  ist die Begründung des Richters für den Freispruch des Nigerianers!  „Ich
habe den Eindruck, sie sind dort ein wenig ausgebremst worden“, meinte er zum  Angeklagten,
den  er vom Vorwurf der gefährlichen Drohung frei sprach.   „Es ist vieles möglich, aber ich bin
mir nicht sicher,  dass sie das gesagt haben, und wenn, war es eine situationsbedingte verbale
Übertreibung“.
In diesem Fall müssen wir eine Lanze für Marcus J. Oswald brechen. Denn wenn eine situations-
bedingte  verbale  Übertreibung   – in  diesem  Fall  immerhin  eine Bombendrohung –  nicht als
gefährliche Drohung anzusehen ist,  hätte dieser freigesprochen werden müssen.
*****
2013-03-25
 

Post aus dem Grauen Haus


Der Brief

Heute  haben  wir  erstaunliche Post bekommen.   Nicht per E-Mail,  sondern auf  altbewährte
Weise mittels eines Briefes.   Dieser Brief erreichte uns aus dem Grauen Haus  (Landesgericht
für Strafsachen Wien).  Grund des Schreibens war nicht etwa weil jemand von ERSTAUNLICH
gegen das Gesetz verstieß,  sondern weil uns Marcus J. Oswald etwas mitzuteilen hatte.
 
Marcus J. Oswald ist jener Mann,  über dessen Gerichtsverhandlung wir  am 15.02.2012 einen
Beitrag  geschrieben haben.
Seinen  Zeilen legte er jenen Brief bei,  der ihm zu 18 Monaten  unbedingter Haftstrafe verhalf.
M.J. Oswald gestattet diesem Online-Magazin, mit dem Brief an den Richter Dr. Hannes Winge,
zu machen was es wolle.  Diese Gelegenheit ergreifen wir natürlich beim Schopf und veröffent-
lichen das fünfseitige Schreiben nachfolgend.
Unserer Meinung nach wurde Marcus J. Oswald zu Recht verurteilt. Durch die bewertungsfreie
Veröffentlichung  des obigen fünfseitigen Briefes,  kann sich jedoch der/die geneigte Leser(in)
selbst eine Meinung darüber bilden.
*****
2012-02-22
 

Marcus J. Oswald vor Gericht – TEIL 2


Die Vorgeschichte

Wie bereits angekündigt,  bringen wir nachfolgend einen  Bericht über die Verhandlung gegen
den  ehemaligen Online-Gerichtsreporter Marcus J. Oswald,  die heute im Landesgericht Wien
stattgefunden hat.  Er war angeklagt worden, weil er einen Richter genötigt haben soll.
 
Foto: © erstaunlich.at
(v.l.n.r.) Oswald-Verteidiger Dr. Friis,  W. Höllriegl (HEUTE) ,  Spanienblogger F. Rabak
 
Dazu  eine kurze Vorgeschichte um den  Handlungsablauf verständlich zu machen. Oswald, der
an  und für sich ein begabter Schreiber ist,  legte sich in den letzten  zwei Jahren mit Gott und
der Welt an. Seine Vorgangsweise war, sich vorzugsweise beim Rotlichtmilieu und bei Rechts-
anwälten  „anzupirschen“  und  ihnen  eine gute  Presse via seiner  Webseite schmackhaft zu
machen.
 
„Hüpften“ diese dann nicht wie er wollte, wurden sie in Grund und Boden geschrieben.  Oswald
kam stets ungeschoren davon, weil ihn niemand wirklich ernst nahm. Der Rechtsanwalt Werner
Tomanek  zitierte  einmal  treffend:  „Was kümmert´s  den Mond,  wenn ihn ein  Köter ankläfft.
Mir  ist die Zeit zu schade,  als dass ich  mich mit diesem Mann auseinandersetze.   Ich sehe in
Oswald mehr ein medizinisches, als ein rechtliches Problem.“
 
Aber wie heißt es in einem alten Sprichwort so schön: „Der Krug geht solange zum Brunnen bis
er bricht.“   Dieser Krug zerbrach dann, als Oswald seine Masche mit einem jungen aufstreben-
den Wirtschaftsanwalt abziehen wollte.  Dieser ließ sich das nicht gefallen und klagte.
 

Der Richter Dr. Winge

Es  kam zu einer Einstweiligen Verfügung (EV),  an die sich Oswald nicht hielt und weiter über
und gegen den Anwalt schrieb.   Daraufhin verhängte der zuständige Richter,  Dr. Winge, eine
Geldstrafe (Beugestrafe) über Oswald.   Dieser negierte diese und fuhr munter in seinem Vor-
haben fort.
 
Nach  einigen verhängte Geldstrafen   –  die von Oswald alle negiert wurden –   entschloss sich
Dr. Winge  eine Beugehaft  zu verhängen.   Bevor diese in  Kraft teten kann,  muss der  Betrof-
fene aber zuerst angehört werden.  Also schickte der Richter eine Ladung.
 
Oswald kam dem Ladungstermin, angeblich aus gesundheitlichen Gründen nicht nach, sondern
schrieb dem Richter am  3.März 2010  einen mehrseitigen Brief,  in dem er um  Vertagung er-
suchte.  Allerdings war in dem Schreiben folgender Satz zu lesen:
 
„Es   kann ein Gericht doch nur eine korrekte  Verhandlungsführung wollen  und kein  zweites
Hollabrunn, wo jemand, der ebenso Justizopfer geworden ist, dem Richter auflauert,  weil er
sich ungerecht behandelt fühlt. Ich bin lohnunabhängig, habe keine Kinder und keine sonstige
Verpflichtungen. Jetzt bin ich sehr gespannt ob sie die richtige Entscheidung treffen werden.“
 
Dr. Winge  leitete den Brief von Oswald an die  Staatsanwaltschaft Wien weiter.   Am 21.Mai
2010, kam es zwischen Oswald und dem Richter zu einem Zusammentreffen in dessen Amts-
zimmer,  da noch zwei andere Verfahren anhängig waren.   Dr. Winge forderte aus Gründen
seiner Sicherheit, für diesen Termin Polizeischutz an.
 
Als Zeuge im heutigen Prozess befragt gab Dr. Winge an:  „Anfangs habe ich bei mir gedacht,
dass der Polizeischutz eventuell eine überzogene Maßnahme gewesen sei.   Allerdings wurde
mir im Verlauf des Gesprächs mit Oswald rasch klar, dass der Schutz notwendig war. Oswald
wurde  im Verlauf unseres  Gespräches immer aggressiver.   Es war,  als wenn man bei dem
Mann einen Schalter umgelegt hätte. Ich möchte ihm nicht alleine begegnen.“
 

Der Angeklagte Marcus J. Oswald

Auf  Befragung der Richterin wie er den Satz mit  „Hollabrunn“ denn gemeint habe antwortete
Oswald: „Dieser ist mir hineingerutscht.  Ich mache mir aber ernsthafte Sorgen um die Justiz,
wenn  sich diese von diesem Satz beindrucken habe lassen.“   Auch den im Brief  vorkommen-
den  Satz:  „Es werde zum Showdown kommen“,  versuchte der  Angeklagte mit den Worten:
„Das ist ein harmloser Vergleich mit einer Westernmetapher“  abzutun.  
 
Zu Hollabrunn muss gesagt werden, dass dieses Wort in der Justiz einen bitteren Beigeschmack
hat.   Am 16.Dezember 2009  stürmte ein schwerbewaffneter Amokläufer das Bezirksgericht in
Hollabrunn und erschoss dort eine Gerichtsbedienstete.
 
Foto: © erstaunlich.at
Sah sich als Justizopfer – Marcus J. Oswald
 
Verteidigte sich M.J. Oswald anfänglich recht vernünftig und versuchte seine Drohung herab-
zuspielen, ließ er in seinem Schlusswort keine Zweifel aufkommen. Denn da meinte er unter
anderem, dass er über sehr viel Selbstdisziplin verfüge, ansonsten er sich doch eine Schuss-
waffe  gekauft hätte.   Da staunen wir aber,  denn der  Mann scheint die  Beachtung von Ge-
setzen mit Selbstdisziplin zu verwechseln.
 
Der  beigezogene Gerichtspsychiater erklärte,  dass er keine Anhaltspunkte einer geistigen Be-
einträchtigung feststellen konnte und merkte an, dass Oswald voll verhandlungsfähig ist. Aller-
dings  räumte er ein,  dass seine  Beurteilung formeller Natur sei,  da sich  Oswald geweigert
hatte sich einer Untersuchung zu unterziehen.
 
Die  verhandelnde Richterin sah es als erwiesen an,  dass Oswald mit der  Drohung in seinem
Brief,  den Richter  Dr. Winge zu nötigten versuchte und diesen dadurch in  Furcht und Unruhe
versetzte. Sie verurteilte den Angeklagten nach § 15 iVm  §§ 105 und 106 StGB  zu 18 Monate
unbedingter Haft und hob eine noch offene, bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe von 3 Mona-
ten auf.  Als erschwerend wertete die Richterin, die  vier einschlägigen Vorstrafen von Marcus
J. Oswald.  Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 

*****

2012-02-15
 

HEUTE liest ERSTAUNLICH


Mediales Interesse

Mit unserem gestrigen Beitrag „Marcus J. Oswald vor Gericht“ haben wir offenbar mediales
Interesse geweckt.
 
Screen: HEUTE (Printausgabe vom 14.02.12)
 
Aus medienrechtlichen Gründen können User-Kommentare erst nach dem Prozess gepostet
werden.  Wir ersuchen daher um Ihr Verständnis. Danke!
 
Prozesstermin:  15.02.2012 um 10:30 Uhr
Ort: LG für Strafsachen Wien, Saal 105
 
*****
 
2012-02-14
 
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Marcus J. Oswald vor Gericht


Diesmal in eigener Sache

Der  Online-Gerichtsreporter  Marcus J. Oswald  ist am  15.02.2012,  Gast im Saal 105
des  Landesgerichts für Strafsachen Wien.   Allerdings nicht um über einen Prozess zu
berichten, sondern in eigener Sache.

Er soll den Richter des Bezirksgerichts Döbling, Dr. Hannes Winge, zu nötigen versucht

haben.   Interessant bei  diesem Prozess  ist  auch  die  Tatsache der  Beiziehung des
psychiatrischen  Sachverständigen  Dr. Heinz Pfolz.   Den Vorsitz  in  der Verhandlung
führt  die  Richterin  Dr. Martina Krainz.   Für die Verteidigung  von  Marcus J. Oswald
– für den die Unschuldsvermutung gilt  –   ist der Wiener Rechtsanwalt Dr. Roland Friis
ausgewiesen.

Mehr wollen wir an dieser Stelle nicht verraten.   Wir versprechen jedoch,  dass wir
über den Prozess und dessen Ausgang ausführlich berichten werden.

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2012-02-13

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Keine Freunde mehr


Anwaltsliebling Oswald

Der selbsternannte Machtfaktor des Internet, Marcus J. Oswald  1.)  2.)  3.)  4.), scheint sich
mit Rachegedanken zu beschäftigen.  Sein einstiger Busenfreund,  der mittlerweile zu vier
Jahre Haft verurteilte Mag. Herwig Baumgartner,  muss sich offenbar ernsthafte Gedanken
machen.

Anwaltsliebling, Marcus J. Oswald,  veröffentlichte vergangene Woche auf einem seiner
unzähligen Blogs, folgendes Bild mit darunterstehendem Text.


Screen: vaterrecht.wordpress

Irrige Strategie

Den nicht informierten Lesern sei gesagt,  dass Oswald einer  der wenigen  Personen ist,
denen sowohl bei „twoday.net“, als auch bei „wordpress.com“ der Blog abgedreht wurde.
Offenbar veranlasste die unqualifizierte Berichterstattung auf  „Blaulicht  und Graulicht“
die Bloganbieter dazu, dem selbsternannten Machtfaktor des Internet, auf gut wienerisch
den „Weisel“ zu geben.

Oswald hat auf Grund dessen seine  Blogerstrategie geändert und auf „wordpress.com“

zahlreiche Blogs eröffnet. Er ist der irrigen Meinung, wenn er wieder rausgeworfen wird,
trifft es wenigstens nicht sein gesamtes „Lebenswerk“.

Stein des Anstosses

Aber zurück zum Thema.  Stein des Anstosses ist  nachfolgendes Bild,  dass Oswald auf
seine Person münzt und laut dem selbsternannten Machtfaktor, von seinem ehemaligen
Busenfreund,  Herwig Baumgartner,  ins Netz gestellt wurde.


Ein Leser sandte uns dieses Foto zu

Abgesehen davon, dass der Bläser auf dem Bild in keiner Weise Ähnlichkeit mit Oswald
hat,  spielt Anwaltsliebling Marcus,  unseres  Wissens nach,  kein Musikinstrument.  Das
Foto  ist  wahrscheinlich ein  Studentenulk und  sollte  möglicherweise  einen Trompeter
des  Mendelsohn-Jugendsinfonie-Orchester (welche das Kürzel MJO innehaben) treffen.

Der narzisstische Marcus J. Oswald

In seiner Selbstverliebtheit deutete Oswald wohl das Kürzel „MJO“, für Marcus J. Oswald.
Auch sehen  wir in  diesem Foto  keinerlei  pornographische  Inhalte.  Der Musiker  ist mit
einer Unterhose bekleidet und setzt ebenfalls keine Aktivitäten, welche auf Pornographie
schliessen lassen würden.

Es gehört schon eine gehörige Portion Fantasie dazu, in einem Bild, auf dem ein mit einer

Unterhose bekleideter Trompeter liegt, Pornographie zu orten. Aber wie spricht der Volks-
mund: „Wie der Schelm denkt, so ist er“.

Freiwillige Haftverlängerung?

Jedenfalls wäre es interessant was Marcus J. Oswald  damit meint,   wenn er auf seinem
Blog schriftlich festhält, dass sich Baumgartner schon auf einen Besuch in einigen Jahren
freuen darf  und dies  ein nettes Treffen unter  Freunden ergäbe.  Vielleicht  sollte  Herwig
Baumgartner  freiwillig  um  Haftverlängerung  ansuchen,  um  sich  auch in  Zukunft keine
Sorgen um seine Person machen zu müssen.

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2011-02-20
 

Bloger missachtet Gericht


Marcus J. Oswald lebt

Lange Zeit haben wir vom selbsternannten Machtfaktor der Internets,  Marcus J. Oswald,
nichts mehr gehört. Wir dachten schon er sei verstorben, ausgewandert oder habe sich
zwecks Selbstfindung in ein Kloster zurückgezogen.
Nachdem  er sich im  Vorjahr mit  Gott und  der  Welt  zerstritten hatte  und selbst Word-
press.com dem Gratis-Bloger die Freundschaft kündigte, indem sie seinen Blog abdrehten,
verschwand Oswald plötzlich von der virtuellen Bildfläche.

Erste Lebenszeichen

Sein Lebenswerk „Blaulicht und Graulicht“ wurde gnadenlos vernichtet. Diese unumstöß-
liche Tatsache, löste beim Machtfaktor vermutlich eine Schreibblockade aus.  Nun gibt es
wieder die ersten schwachen Lebenszeichen von ihm. Er kreierte einen neuen Blog unter
dem Namen „Rotlicht Wien“.
In diesen Blog kopierte er alte Beiträge seines zerstörten Lebenswerk. Mit Beginn, des im
heurigen  Jahr eröffneten Prozesses gegen den Chefinspektor Franz P.,  im Wiener Lan-
desgericht, erwachten die Lebensgeister von Oswald.

Virtueller Protokollführer

Auf seinem Blog verfasste er ein Art „Protokoll“ des Prozessverlaufes.  An und für sich
nichts  ehrenrühriges,  wenn da nicht ein gewisser Punkt wäre,  der jegliche  moralische
Werte eines Gerichtsreporters missen lässt.
Ein so alter Fuchs wie Marcus J. Oswald müsste nämlich wissen, dass Fernseh- und Hör-
funkaufnahmen und -übertragungen sowie Film- und Fotoaufnahmen von Verhandlun-
gen der  Gerichte unzulässig sind.  Dies ist sowohl in der Strafprozessordnung,  als auch
im Mediengesetz niedergeschrieben.
Strafprozessordnung § 228 (4)
Screen: Jusline
Mediengesetz § 22
Screen: Jusline
Aber  wie es sich  mit  selbsternannten Machtfaktoren  eben so verhält,  glauben diese sich
nicht an Gesetze halten zu müssen. Und so fotografierte Marcus J. Oswald  heimlich und
versteckt,  während  der Gerichtsverhandlung.  Aber dem  nicht genug,  veröffentlichte er
nachfolgendes Foto auf seinem Blog.  Wir haben die Gesichter der anwesenden Personen
geschwärzt.
Screen:  Rotlicht Wien

Verletzung von Persönlichkeitsrechten

Abgesehen davon, dass sich Marcus J. Oswald über ein gesetzliches Fotografierverbot
hinwegsetzt,  verletzt er  die  Persönlichkeitsrechte  der  im  Gerichtssaal  anwesenden
Personen. Wir sind auf die Reaktion der verhandelnden Richterin gespannt,  wenn sie
von diesem Umstand erfährt.
Oswald scheint wieder im selben Stil anzufangen, mit dem er aufgehört hat. Seine Art
und sein Benehmen, werden ihn vermutlich wieder ins virtuelle Nirwana befördern.
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2011-01-27
 

Das Fritzl-Interview


Interview mit einem Psychopathen

Die Gratiszeitung  „Heute“  berichtet heute ganz groß, über Fritzls erstes Interview.  Dem
Reporter der deutschen Bildzeitung, Wolfgang Ainetter, ist es gelungen den wegen Mord,
Sklavenhaltung,  Freiheitsentziehung,  schwere Nötigung  und Blutschande,  in der JVA –
Stein einsitzenden Josef Fritzl zu interviewen.

Wie sinnvoll es ist, mit eine Psychopathen der seine Tochter 24 Jahre lang in ein Keller-
verlies  einsperrte  und diese fast täglich vergewaltigte,  ein Interview  zu führen  sei da-
hingestellt. Vermutlich hat die deutsche Bildzeitung für dieses Interview dementsprech-

end viel Geld bezahlt, dass hoffentlich den Opfern zu Gute kommen wird.

Marcus J. Oswald und sein Traum

Von einem Fritzl-Interview hätte der einstig selbsternannte Online-Gerichtsreporter Mar-
cus J. Oswald sicherlich geträumt. Allerdings ist er schon bei der Verhandlung aus dem
Pressezelt geflogen,  da er nicht einmal einen  Presseausweis besaß.  Nun aber wieder
zurück zum Thema. Fritzl wird wegen Selbstmord- und Mordgefahr rund um die Uhr von
Justizwachebeamten überwacht.

Kann sich jeder Besucher in der JVA-Stein frei bewegen?

Daher ist auch davon auszugehen,  dass die Beamten beim  Interview anwesend waren.
Wir denken auch, dass für einen derartigen  Interview-Termin das Einverständnis der An-
staltsleitung vorgelegen sein muss und die ganze Angelegenheit höchst offiziell über die
Bühne ging.  Wir können es uns  nämlich beim  besten Willen nicht vorstellen,  dass man
sich in der JVA-Stein als Besucher völlig frei bewegen und Interviews  durchführen kann
wie es einem beliebt.

Interview war nicht genehmigt

Da waren wir aber höchst erstaunt, als wir in einer heutigen  Aussendung des Bundesmin-
isteriums für Justiz lesen mussten, dass das Fritzl-Interview ein offensichtlicher Missbrauch
der Verhörzone war. Laut Justizministerium bedürfen Interviews von Straf- und  Untersuch-
ungshäftlingen  grundsätzlich der  Genehmigung der  Vollzugsdirektion  beziehungsweise
des zuständigen Haftrichters.

Gut, für Fritzl ist der Haftrichter nicht mehr zuständig, da er sich bereits im Strafvollzug be-

findet. Also bleibt nur mehr die Vollzugsdirektion übrig. Laut der Aussendung wurde aber
keine derartige Genehmigung erteilt. Also stellt sich die berechtigte Frage, wie das Fritzl-
Interview zustande gekommen ist.

Hoffentlich plaudert der Anwalt nicht

In der Aussendung des  Justizministeriums meint man wörtlich:  „Offensichtlich ist das nun
zur Veröffentlichung gekommene Interview in der so genannten Verhörzone durch Mithilfe
eines Rechtsanwalts entstanden.“
  Man habe auch den betroffenen  Anwalt zu einer Stell-
ungsnahme aufgefordert.

Nun werden vermutlich einige Leute zittern, dass jener Rechtsvertreter in seiner Angst um
seine Karriere  nicht zu plaudern beginnt.  Denn dann könnte der Umstand eintreten, dass

man in Stein wieder Personalbedarf hat. Gut dass das Bundesheer noch nicht alle arbeits-
losen Soldaten zur Finanz geschickt hat und eventuell noch einige Beamte nach Stein um-
leiten kann.

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2010-11-02
 

Der Vaterrechts-Terrorist


Wer ist Mag. Herwig Baumgartner?

Baumgartner ist ein 58-jähriger Akademiker, der sich seit dem Jahr 2001 eine erbitterte
Schlacht mit der Justiz liefert. Grund für diese Auseinandersetzung ist ein Sorgerechts-
streit mit der Mutter seiner vier Kinder.
Er war oder ist möglicherweise noch ein Aktivist einer Väterrechtsbewegung. Zwei seiner
größten Fehler die er begangen hatte, waren Beleidigungen gegen Richter(innen und
Staatsanwält(innen)e im Internetforum „Genderwahn“ und die vermeintliche Freund-
schaft mit Marcus J. Oswald.

Falscher Freund

Oswald der sich als vermeintlicher Freund von Baumgartner ausgab, zeigte bald sein wahres
Gesicht. Nachdem man ihn aus der Vaterrechtsrunde ausgeschlossen hatte, wurde er zum
Brutus und versuchte dem Tiroler Justizrebell verbale Dolche ins Herz zu stechen.
Dies hat Oswald  in mehreren Blogeinträgen und mit seiner Zeugenaussage vor dem Linzer
Gericht im Mai dieses Jahres eindeutig unter Beweis gestellt. Was das Genderwahnforum
betrifft,  haben wir seinerzeit gegen  dieses  Opposition  bezogen,  da wir derartige Be-
schimpfungen als schlechte Internetkultur werteten.

Kontraproduktive Schimpferei

Das derartige Schimpfkanonaden nichts bringen, hätte Baumgartner, der immerhin einen
IQ von 145 aufweist, wissen müssen. Mit seinen Beschimpfungen hatte er auch eine mög-
liche Unterstützung der Öffentlichkeit  verspielt.  Was ihn zu diesen  verbalen  Ausrastern
veranlasste wird vermutlich nur er wissen.
Gut fanden wir die Videoaufnahmen welche in diversen Amtsräumen aufgenommen und auf
Youtube gestellt wurden. Diese zeigten  die Hilflosigkeit so mancher Amtsperson wenn sie
mit Aktivisten, die für ihr Recht kämpften, konfrontiert waren.

Die Videoaufnahmen waren unangenehm

Baumgartner setzte sich nicht nur für seine Anliegen, sondern auch für jene, anderer ent-
rechteter Väter ein. Die verbalen Ausritte auf  „Genderwahn“ dürften offenbar  nicht wirk-
lich störend gewesen sein,  denn diese zogen sich immerhin über  zwei Jahre.  Vermutlich
hatte auch die Justiz erkannt, dass sich wegen dieser Aussagen das öffentliche Interesse in
Grenzen hielt.
Es waren vermutlich die Videoaufnahmen die der Justiz unangenehm gewesen sind und so
wurde offensichtlich beschlossen, gegen den Justizrebell etwas zu unternehmen. Er wurde
am 3.November 2009 verhaftet und in Untersuchungshaft genommen.

Vaterrechts-Aktivist unter Terrorverdacht

Seitens der Justiz wird Herwig Baumgartner die Bildung einer kriminellen Organisation vor-
geworfen und damit einem Terroristen gleichgestellt. Gemäß der Paragrafen 246 und 278b
StGB geht es im Fall „Baumgartner“ um die Gründung einer „staatsfeindlichen Verbindung“
bzw. um die Beteiligung an einer „terroristischen Vereinigung“.
Es ist durchaus richtig, dass der Justizrebell mit seinen verbalen Entgleisungen den Tatbe-
stand der Ehrenbeleidigung gegen Amtspersonen setzte, aber mit Osama Bin Laden und
Co, hat er wohl nicht das geringste zu tun.
Baumgartner ist im Vergleich zu linkradikalen Anarchos ein Sängerknabe. Denn er warf keine
Steine und Brandsätze gegen Polizisten, zertrümmerte keine Auslagenscheiben und zündete
auch keine Autos an.

Richter verwies Angeklagten aus dem Verhandlungssaal

Seine erste Verhandlung ging in Linz, am 28. Mai  2010 über die Bühne und wurde am 24.Juni
2010 fortgesetzt. Beide Male wurde er vom Richter Dr. Klaus-Peter Bittmann aus der Verhand-
lung ausgeschlossen, da sich dieser durch Aussagen von Baumgartner beleidigt fühlte.
Soviel Verständnis und  Feingefühl sollte ein  Richter schon  aufbringen,  sodass ihn eventuell
scharf gesprochene Worte eines Angeklagten nicht aus der Fassung bringen sollten. Vor allem
wenn der Delinquent wegen  „Terrorverdacht“  bereits seit knappe 8 Monaten in  Untersuch-
ungs-Haft sitzt, obwohl  dieser lediglich Amtspersonen beleidigte. Vielleicht leidet Baumgartner
am Tourette Syndrom .

Mag. Herwig Baumgartner ist möglicherweise kein angenehmer Zeitgenosse. Allerdings er-
scheint es wie ein Armutszeugnis, wenn die Justiz gegen einen Mann der um seine Vater-
rechte kämpft und sich dabei sehr rustikal ausdrückt, unter dem Verdacht der Beteiligung
an einer „terroristischen Vereinigung“ wegsperrt und ihm wegen staatsfeindlicher Verbind-
ung den Prozess macht. Die nächste Tagsatzung ist für den 15. Juli 2010 anberaumt.
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2010-06-25
  

Marcus J. Oswald und die Anwälte


Treffen mit Werner Tomanek

Der Herausgeber dieses Magazins traf heute zufälligerweise den Anwalt Mag. Werner
Tomanek. Klar war, dass man auf den in Graz verhandelten Prozess und den erfolgten
Freispruch zu sprechen kam.
Über den Freispruch sichtlich erleichtert
Tomanek im O-Ton: „Die Anklage war an den Haaren herbeigezogen und endete mit
einem Freispruch, den ohnehin alle erwartet haben. Allerdings habe ich daraus gelernt,
nicht mehr so gutgläubig zu sein und gewissen Personen nicht mehr so leicht zu vertrau-
en.“

Einer war bitter enttäuscht

Mit seiner Aussage dass alle einen Freispruch erwarteten, liegt Werner Tomanek falsch.
Sein selbsternannter „Erzfeind“ Marcus J. Oswald war über den Prozessausgang fürcht-
erlich enttäuscht und hat sicher die eine oder andere Träne darüber verloren.
Oswald hatte sogar via seiner Webseite eine Suspendierung von Tomanek gefordert und
die Rechtsanwaltskammer als korrupten Sauhaufen bezeichnet, da diese dem Ansinnen
des selbsternannten Machtfaktor des Internets nicht nachkamen.

Oswald ist ein medizinisches Problem

Zur Person  Marcus J. Oswald befragt und warum er sich nicht mit rechtlichen Schritten,
wie ein bekannter Wiener Wirtschaftsanwalt, gegen die Anschuldigungen und Verleumd-
ungen zur Wehr setzt, meinte Tomanek wörtlich: „Was kümmert´s  den Mond, wenn ihn ein
Köter ankläfft. Mir ist die Zeit zu schade, als dass ich mich mit diesem Mann auseinander-
setze. Ich sehe in Oswald mehr ein medizinisches, als ein rechtliches Problem.“
Wie haben schon des öfteren über Marcus J. Oswald und seinem gesellschaftlichen Absturz
berichtet. Der gar nicht untalentierte Journalist hat die Gabe, sich es mit allen Leuten zu
verscherzen.

Neidkomplexe

Die Ursache seines Verhaltens dürfte in einem ausgeprägten Neidkomplex zu finden sein.
Diese Theorie stützen wir auf Aussagen in seinen Beiträgen, auf den von ihm betriebenen
und immer wieder gesperrten Webseiten. Nachfolgend ein Auszug aus einem solchen Bei-
trag.
 
Der Oswald-Beitrag trieft vor Neid
 

Telefongespräche mit Freund aufgezeichnet

Interessant ist der Absatz, welcher den Anwalt  Mag. Roland Friis betrifft.  Dieser Mann
war wohl der letzte Förderer und Freund des Marcus J. Oswald. Die Betonung liegt auf
„war“,  denn normalerweise zeichnet man Telefongespräche mit Freunden nicht auf
Tonband auf und erwähnt deren Eheprobleme auch nicht im Internet.

Oswald outet Friis

Aber Oswald legt noch einen drauf. Friis dürfte aus welchen Gründen auch immer, ein
vorübergehendes Burnout-Syndrom erlitten haben und wurde in eine Klinik eingeliefert.
Möglicherweise ist die Ursache dieser Erkrankung, in zu langen und intensiven Umgang
mit Marcus J. Oswald zu suchen.
Der selbsternannte Machtfaktor Oswald hatte allerdings nichts besseres zu tun, als auf
einer seiner Webseiten den Namen der Klinik zu nennen. Als Draufgabe publizierte er
noch Äußerungen, welche Friis offensichtlich im Zuge seiner vorübergehenden Erkrank-
ung von sich gab.

Am besten nicht anstreifen

Aus Anstandsgründen gegenüber einem Erkrankten, geben wir diese Äußerungen auf
ERSTAUNLICH nicht wieder.  Auch nehmen wir Abstand davon, die Adresse der Web-
seite zu nennen oder einen Screenshot des betreffenden Beitrags zu veröffentlichen.
Mit dieser Aktion hat Marcus J. Oswald einwandfrei seinen Charakter definiert. Er tritt
medial, auf einen am Boden liegenden Kranken ein, der sich zur Zeit nicht wehren kann.
Daher kommt der  Herausgebers von ERSTAUNLICH zur Meinung, man sollte an diesen
Oswald  am besten nicht einmal anstreifen.
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2010-06-17
  

Wer will Werner Tomanek einheizen?


Wohnungsbrand

Während seines Urlaubs am 7. Dezember 2008, brannte die Wohnung des Wiener Rechts-
anwalts Mag. Werner Tomanek aus. Miteinander verknotete Handtücher, die in der Wohn-
ung verlegt wurden, nachdem man diese mit Petroleum getränkt hatte, sowie ein Heizstab
mit Zeitschaltuhr dienten als Auslöser für den Brand. Da die Polizei am Tatort DNA-Spuren
sicherstellen konnte, war der Täter relativ schnell gefasst.
Strafverteidiger Mag. Werner Tomanek

Wer den Schaden hat, braucht auf Beschuldigungen nicht lange zu warten
 

Auf diese Idee kam nicht einmal Oswald

Nicht einmal der mittlerweile von der Bildfläche verschwundene Marcus J. Oswald, der sich
selbst zum Intimfeind des Rechtsanwalts Werner Tomanek ernannte, wäre auf den völlig
abstrusen Gedanken gekommen, dass der Strafverteidiger seine Wohnung  selbst anzün-
den hat lassen.


Im Beitrag „Warum sich Werner Tomanek die Hände verbrannte“, lässt sich Oswald im in-
zwischen abgedrehten Weblog „Blaulicht und Graulicht“,  heftig über seinen Intimfeind
aus.

Rechtsanwalt Tomanek unter Betrugsverdacht

Da erscheint es uns erstaunlich, dass die Grazer Staatsanwältin Amschel zum Schluss kommt,
dass Tomanek den Brand legen ließ um seine Versicherung zu betrügen, nur weil dies der
mutmaßliche Brandstifter plötzlich behauptet, um seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen.

Der Herausgeber dieses Magazins und Werner Tomanek kennen sich etliche Jahre. Was lag
näher als ihn anzurufen und ihn zu der erstaunlichen Anzeige zu befragen. Tomanek ersucht
um wörtliche Zitierung.

„Was man mir unterstellt ist eine bodenlose Frechheit. Warum soll ich meine einzige Wohn-
ung anzünden? Ich hätte keinerlei finanziellen Vorteil aus so einer Tat. Neben dem mater-
iellen Schaden habe ich auch  einen Ideellen erlitten, den keine Versicherung abdeckt“.

„Fotos und Erinnerungsstücke sind Raub der Flammen geworden. Nebenbei sind Urkunden
und Zeugnisse geschwärzt oder verbrannt. Fast meine gesamte Kleidung ist ebenfalls dem
Feuer zum Opfer gefallen“.

„Der Sachschaden beläuft sich auf zirka 280.000,- Euro, die zum Grossteil direkt an die reno-
vierenden Firmen ausbezahlt wurden. Ich habe daher keinerlei finanziellen Vorteil aus diesem
Wohnungsbrand gehabt. Außerdem musste ich knappe 6 Monate in einem Ersatzapparte-
ment mit 35 Quadratmeter wohnen, bis meine Wohnung wieder beziehbar war“.

Tomanek nagt nicht am Hungertuch

Wir glauben diese Story nicht, dass Werner Tomanek seine eigene Wohnung anzünden ließ,
um die Versicherung zu betrügen. Der Mann ist kein Dummkopf und lässt sich sicherlich nicht
auf eine derart schwachsinnige Aktion ein. Nebenbei ist der Anwalt wohlhabend. Allein für
den Anschaffungspreis seines Autos, muss die ermittelnde Staatsanwältin mehrere Jahre
arbeiten.

Hier scheint eher Profilierung im Vordergrund zu stehen, als Tatsachen richtig zu werten.
Wann hat man schon einmal in der Steiermark die Gelegenheit, einem Wiener Staranwalt
so richtig „einzuheizen“.

Es ist schon erstaunlich wie viel Blödheit die Grazer Staatsanwältin Amschel, dem Wiener
Rechtsanwalt unterstellt. Aber vielleicht hat sie mit Oswald eine Gemeinsamkeit und zwar,
sie mag Werner Tomanek einfach nicht.

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2010-03-29
  

Der Lindwurm


Zahlreiche E-Mails

Wir haben zahlreiche E-Mails erhalten. Alle diese zu veröffentlichen, würde mehrere
Seiten in Anspruch nehmen. Wir wollen Ihnen daher stellvertretend nachfolgende Mails
zu Kenntnis bringen.

Sehr geehrter Herr Reder!
Über unzensuriert.at bin ich auf Ihre Seite aufmerksam geworden. Was ich aufzeigen
möchte, daß man es sich mit dem Kurzwort NAZI immer einfach macht. Die ganze Partei
waren ja die NationalSOZIALISTEN. Kein Mensch dieser jungen Politiker mit dem Nazi-
haß scheint dies zu wissen. Vielleicht machen Sie sie einmal darauf aufmerksam?
Schönen Gruß aus Tirol Maria K****** Jahrgang 1932.

Sehr geehrter Herr Reder!
Ich habe den Lindwurm gelesen, da in einer Antwort auf Ihren Blog ein Link verzeichnet
war; natürlich mit Antwort unter dem Namen „so und so“. Lassen Sie sich nicht alles
gefallen, was diese links-linken Stalinliebhaber von sich geben.
mfg. Christoph G**********, ein begeisterter Erstaunlich.at-Leser

Hallo Erstaunlich-Redaktion
Habe diese Lindwurmseite über die Verlinkung von Euch entdeckt. Bei den Kommentaren
mancher User fällt mir nur ein Spruch ein „So was lebt und Goethe musste sterben“.
Heizt Ihnen einmal so richtig ein und schreibt sie in Grund und Boden.
Liebe Grüße Annemarie M****

Der Lindwurm

Unser Beitrag „Ist B. Rosenkranz eine Nazi?“ hat auf einigen „Linken Blogs“ heftige bis
unqualifizierte Reaktionen ausgelöst. Eine Webseite ist uns besonders aufgefallen. Die
des Bernhard Torsch, seines Zeichens Linksliberaler und Betreiber des Blog „Der Lind-
wurm“. Wenn man nun bösartig wäre könnte man geneigt sein, den Ausspruch „Nomen
est Omen“ anzumerken.

Die erste Aufgabe die sich Torsch gestellt hatte, war den Herausgeber dieses Magazins zu
„googeln“ und er ist zu der erstaunlichen Erkenntnis gelangt, dass dieser unter anderem
auch Nachtlokale betreibt. Was für ein findiger Mensch dieser Lindwurm-Betreiber, entdeckt
eine „Neuigkeit“ die seit dem Erscheinen von „ERSTAUNLICH“ (vor über einem Jahr) all-

gemein bekannt ist.

Erstaunliche Quellen

Erstaunlich sind auch die Quellen, auf die sich Torsch beruft und auch anführt. Da wäre
einmal Marcus J. Oswald. Dieser wurde bereits von den Providern „twoday.net“ und
„wordpress.com“ hochkantig rausgeschmissen.

Die zweite Quelle ist Wolfgang Kirchleitner. Dieser hatte sich einmal verbal so weit aus dem
Fenster gelehnt, sodass er mit dem Herausgeber dieses Online-Magazins rechtliche Schwierig-
keiten bekam. Er musste daraufhin kräftigst zurückrudern und unqualifizierte Beiträge aus

seinem Blog entfernen. Wenn Torsch keine anderen Quellen aufweisen kann, gleicht dies
einem Armutszeugnis.

Die alte Leier

Natürlich folgte dann die alte Leier, wie sich der ERSTAUNLICH-Herausgeber erlauben kann,
eine eigene Meinung zu haben und diese noch kundzutun. Das hat uns eigentlich nicht auf-
geregt, da dieses Argument immer wieder von Personen angeführt wird, die nicht fähig sind
eine sachliche Diskussion in einer Angelegenheit zu führen.

Das sich Torsch mit derartigen Argumenten,  wie er sie in seinem Blog anführt selbst
disqualifiziert, dürfte ihm nicht bewusst sein oder er nimmt es billigend in Kauf um etwas

Effekthascherei bei seinen Linken Genossen zu erlangen.

Unwichtig wer Torsch ist

Wir haben es uns erspart über Torsch Erkundigungen einzuziehen. Der Grund ist jener,
dass es uns egal und auch nicht wichtig ist, wer dieser Mann ist oder was er tut. Wir
sind der Ansicht, dass jedem das Recht der freien Meinungsäußerung zusteht, egal
welcher sozialen Schicht er angehört oder welche Beschäftigung dieser ausübt.

Offensichtlich kommt diese Ansicht in den Fundamenten jener Leute nicht vor, die sich
„liberal“ nennen. Darum sollte man sich eigentlich über die Ausdrucksweise dieser so-
genannten „Liberalen“ nicht wirklich wundern, wenn sich jemand erlaubt eine andere
Meinung zu haben.

Da wir für Personen wie Bernhard Torsch eigentlich Mitleid empfinden, da sie in ihrer
Denk- und Ausdrucksweise offensichtlich eingeschränkt sind, werden wir „Lindwurm“

nicht in Grund und Boden schreiben, sowie uns dies eine Leserin empfohlen hat.

Die wahren Wahlhelfer

Aber zurück zu unserem Beitrag, der diesen Wirbel ausgelöst hat. In diesem ging es um
die unqualifizierten und beleidigenden Äußerungen gegen die BP-Kanditatin B. Rosen-
kranz. In der kurzsichtigen Weltanschauung der sogenannten „Linksliberalen“ wurde
sofort eine Wahlhilfe für die FPÖ-Kanditatin geortet.

Die besten Wahlhelfer von Barbara Rosenkranz sind eigentlich jene Leute, die sich der-

art unqualifiziert und beleidigend über sie äußern. Der Herausgeber des Online-Maga-
zins „Alte Knacker“ bringt dies im Beitrag „Die Geister die….“ genau auf den Punkt.

So liebe Linksliberale, jetzt dürft ihr weiterschimpfen und auch weiterhin über einen
Bordellbesuch auf Krankenschein diskutieren. Dies dürfte ja ein Hauptanliegen eines
Posters auf „Lindwurm“ sein. Für uns ist das Thema beendet da wir der Meinung sind,
Euch bereits übergebührlich Aufmerksamkeit geschenkt zu haben.

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2010-03-06
  

Das Attentat


Machtfaktor leidet unter Gewaltattacken

In der friedlichen Vorweihnachtszeit ereignete sich eine gemeines Attentat auf den all-
seits beliebten, selbsternannten Machtfaktor des Internet, Marcus. J. Oswald. Wie er
selbst auf seiner Webseite B&G schreibt, wurde der Sattel seines Dienstfahrrades von
einem unbekannten Täter zerschnitten.
Schon vor einem Monat hatte ihm ein Groupie die Luft aus den Reifen gelassen und ein
andermal sogar zwei Reiszwecken mit der Spitze nach oben auf den Fahrradsattel geklebt,
weiß Oswald zu berichten.

Anschlag auf Hoden geplant?

Aber zurück zum aktuellen Anlassfall. Der Herausgeber wittert mit der Schnittattacke einen
Anschlag auf seine Hoden. Das glauben wir nicht, denn da hätte er zumindest auf dem Fahr-
rad sitzen müssen. Dann würde seine vage Theorie stimmen und er würde so aussehen wie
Silvio Berlusconi, allerdings nicht im Gesicht sondern in der unteren Körperregion.

Brutale Tat

Er stellte seinen Drahtesel am 12.12.09 gegen Mitternacht, am vierten Stellplatz vor der
Glasergasse 23, im 9. Wiener Gemeindebezirk ab. Als er am 13.12.09 gegen 20 Uhr sein
Dienstfahrzeug wieder in Betrieb nehmen wollte, bemerkte er den zerschnittenen Sattel.
(Fotoquelle: M.J. Oswald B&G)

Scharfsinnige Schlussfolgerung

Da außer seinem Fahrrad kein anderes beschädigt war, zieht er folgende Schlüsse. Entweder
hatte der Attentäter nach seinem Rad keine Lust mehr, oder der Anschlag galt nur ihm per-
sönlich. Die Tatzeit war jedenfalls zwischen 23 Uhr 55 des 12. Dezember 2009 und 20 Uhr
des 13. Dezember 2009, so Oswald.
(Fotoquelle: M.J. Oswald B&G)
Eine sehr scharfsinnige Schlussfolgerung des Machtfaktors Oswald. Mit diesen kriminal-
istischen Fähigkeiten sollte er sich direkt um einen Job bei der Polizei bewerben. Was ein
Postler kann wird doch ein Oswald schon lange können.
Allerdings muss er nur darauf achten, dass er den Anforderungen für den Polizeidienst ent-
spricht, wie zum Beispiel Höchstalter, Mindestgröße,  sportliche Fitness, Unbescholtenheit,
etc., etc.

Am Diebstahl nicht interessiert

Oswald stellte auch fest, dass es dem Sattelschlitzer offensichtlich nur um die Zerstörung
des Sattels ging. Denn die Sattelhalterung habe einen Schnellwechsler und kann daher
blitzschnell abmontiert werden. Daher dürfte der Täter am Diebstahl kein Interesse gehabt
haben.
(Fotoquelle: M.J. Oswald B&G)

Erotisches Erlebnis

Da kann aber Oswald froh sein, dass der Attentäter den Fahrradsattel nicht stehlen wollte.
Auf einem zerschnittenen Sattel kann man immerhin noch fahren. Beim Fehlen dieses
Zubehörs, kann eine Fahrt jedoch zum außergewöhnlichen erotischen Erlebnis werden.

Nicht die feine englische Art

Wir haben zu diesem Vorfall zwei Theorien. Oswald der oft durch mangelhafte Recherchen
über Personen Halb- oder Unwahrheiten schreibt, kann sich dieses Attentat selbst zuschrei-
ben. Es ist zwar nicht die feine englische Art fremdes Eigentum zu zerstören und wir lehnen
diese Tat auch entschieden ab.

Wollte sich wer abreagieren?

Aber es besteht durchaus die Möglichkeit, dass sich ein Mitbürger durch einen oder mehrere
unkorrekte Beiträge über seine Person auf B&G schwer genervt fühlte und dem Machtfaktor
einen Denkzettel verpassen wollte. Klagfähig ist er nach eigenen Angaben ja nicht, da er
nichts besitzt.

Eigenverschulden?

Jetzt kommen wir zur Variante zwei unserer Vermutung. Laut eigener Aussage geht Oswald
immer mit zwei Messern bewaffnet außer Haus. Da wäre es durchaus möglich, dass er sich
den Fahrradsattel selbst aufgeschlitzt hat, sofern er die Messer in den Gesäßtaschen seiner
Hose verwahrt hatte.

Weihnachtszeit ist Friedenszeit

Oswald stellt in seinem Beitrag auch fest, dass im Dezember Weihnachten ist und Weih-
nachten zur Freundlichkeit und zum Weltfrieden verpflichtet. Daher will auch er freundlich
und friedlich bleiben.

Schluss mit lustig

Allerdings ist es nach den Feiertagen mit der Friedlichkeit von Marcus J. Oswald vorbei.
Wir zitieren wortwörtlich: “ Sollte sich aber noch einmal jemand am Fahrrad des Heraus-
gebers vergreifen, werden ihm alle zehn Finger abgeschnitten. Und zwar einzeln. Nach
Weihnachten.“

Schwere Körperverletzung

Da gestatten wir uns, den Herausgeber von B&G darauf aufmerksam zu machen, dass
diese Tat im günstigsten Fall eine schwere Körperverletzung mit Dauerfolgen, oder even-
tuell auch ein in Kauf genommener Totschlag wäre. Dessen sollte man sich schon bewusst
sein, auch wenn man keine juristische Ausbildung hat, gell Herr Oswald.
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2009-12-17
 

14 Jahre lebenslang


Vorläufiges Ende

Gestern wurde der bulgarische Doppelmörder, welcher das Pachfurther Heurigenwirtsehepaar
Christoph und Monika T. erschossen, sowie deren Tochter Tamara schwer verletzt hatte, zu
lebenslanger Haft verurteilt.

Alle Rechtsmittel

Der Bulgare legte sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein, womit das Urteil nicht
rechtskräftig ist. Zahlreiche Zeugenaussagen belegten, dass der Pkw des Mannes mehrfach
in Pachfurth gesehen wurde. Auch die Tochter des ermordeten Ehepaares konnte den Mann,
an Hand von Fotos eindeutig identifizieren.

Kirschenpflücken

Zur Rechtfertigung seines Aufenthaltes in Pachfurth gab der Bulgare an,  er sei lediglich zum
Kirschenpflücken dort gewesen. Doch die DNA-Spuren bewiesen eindeutig, dass der Mann
im Heurigenlokal aufhältig gewesen sein muss.

Bulgaren stellten Bedingungen

Ein erstaunliches Justizkuriosum begleitet jedoch den ganzen Fall. Der Bulgare, der nach der
Tat in sein Heimatland geflüchtet war, wurde nur unter zwei Bedingungen an die österreich-
ische Justiz ausgeliefert.
Erstens wurde von den Bulgaren auferlegt, dass dem Mann innerhalb von 6 Monaten der
Prozess zu machen sei. Diese Auflage hatte die österreichische Justiz, aus welchen Gründen
auch immer, erfüllt.

“Rechter“ Politiker

Die zweite Bedingung lautete, dass im Falle einer Verurteilung der Mann nach Bulgarien
auszuliefern sei. Unter Bedachtnahme das es sich bei dem Bulgaren um einen „rechten“
Kommunalpolitiker handelt, erscheint diese Bedingung in einem erstaunlich defusen Licht.

14 Jahre für Mord?

Der selbsternannte Machtfaktor des Internet, Marcus J. Oswald schreibt in einem Blog-
beitrag auf „B&G“, dass in Bulgarien die Höchststrafe für Mord nur 14 Jahre beträgt.
Wir wissen zwar nicht woher der Mann diese Weisheit hat, gehen aber davon aus, dass dies
stimmen könnte.

Lasst ihn hier in einer Zelle verrotten

Sollte die österreichische Justiz den nächsten Kniefall vor den Bulgaren machen hieße das,
dass der Mann für einen Doppelmord und einen Mordversuch maximal 14 Jahre Haft zu
verbüßen hätte. Auch schließen wir nicht aus, dass es sich der Bulgare in seinem Heimat-
land eventuell „richten“ könnte.
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2009-12-01 
  

Kronzeuge Oswald


Harmloser Beginn

Was eigentlich ganz harmlos begonnen hatte, scheint sich nun zum echten „Kriminalfall“
zu entwickeln. Vorige Woche wurde ein gewisser Mag. Herwig Baumgartner festgenommen,
der offensichtlich im Forum „Genderwahn“ pausenlos Personen vom Magistratsbeamten
begonnen, bis aufwärts zum Bundespräsidenten beleidigt hatte. Der Ordnung halber merken
wir an, dass für Mag. Baumgartner die Unschuldsvermutung gilt.

Hausdurchsuchungen

Es erfolgten mehrere Hausdurchsuchungen bei verschiedenen Personen, die dem Forum
zugerechnet wurden. Da sich die Polizei erhoffte Daten zu sichern, beschlagnahmte sie
zahlreiche Computer, Harddisk etc.

Computer beschlagnahmt

Mehreren Postings auf Genderwahn ist zu entnehmen, dass ein User mit dem Nickname
„Anubix“ als Zeuge in dieser Causa geladen war. Dieser gibt auch in seinen Beiträgen
an, dass auch bei ihm Computer sichergestellt wurden. Auf einem Rechner soll sich eine
händisch getippte Worddatei befinden, welche die Aktivitäten des Marcus Oswald beweisen.

Vom Zeugen zum Beschuldigten

Laut eigenen Angaben von Anubix, wurde er in dieser Causa vom Zeugen zum Beschuldigten.
Bis hier ist eigentlich noch nichts aufregendes passiert. Übliche Polizeiarbeit, wie Hausdurch-
suchungen, Einvernahmen und Anzeigeerstattungen.

Oswald betritt die Bühne

All das wäre nicht wirklich erwähnenswert, wenn nicht auf einmal ein Marcus J. Oswald die
Bühne betreten hätte. Oswald, der sich selbst als Gründungsvater des Forums betitelt, wurde
als Zeuge geladen.

In seinem Blog B&G gibt er wortwörtlich folgendes an:
(Wien, im November 2009) Der Herausgeber des Journals, Marcus J. Oswald, machte heute,
12. November 2009, seine Aussage vor dem Landeskriminalamt Linz zum Thema Mag. Herwig
Baumgartner und seinem Internetforum. Die Zeugenvernehmung fand in den Gebäuden das
LKA Wien-Ost statt. Die Verschriftlichung der Aussage fand von 12 Uhr 30 bis 15 Uhr45
statt. Über den Inhalt wurde mit allen Seiten Stillschweigen vereinbart.

Will Oswald die Polizei diskriminieren?

Der letzte Satz hat es in sich. Wer sind die „allen Seiten“ mit denen laut Oswald, angeblich
Stillschweigen vereinbart wurde. Wie ist es überhaupt möglich über eine Zeugenaussage
Stillschweigen zu bewahren und diese gleichzeitig in einem Prozeß zu verwenden.

Versucht der selbsternannte Machtfaktor des Internet Marcus J. Oswald, den erhebenden
Kriminalbeamten ein unehrenhaftes Verhalten zu unterstellen? Dieser Frage sollte doch
einmal nachgegangen werden.

Wer ist Admin von Genderwahn?

Aber es wird noch interessanter. Unserem Beitrag „Machtgelüste“ können Sie die Macht-
bestrebungen von Oswald über die Herrschaft des Genderwahn-Forums entnehmen. In
diesem Forum wurde immer wieder behauptet, dass Oswald Administratorrechte ausübe,
was er jedoch dementierte.

Seine Dementi erscheinen jetzt jedoch in einem neuen Licht.  Oswald ist laut eigenen

Angaben, im Besitz folgender Daten.  Wir zitieren aus seinem Blog:
* Liste Veröffentlichungsdichte (Quantität) auf dem Baumgartner-Forum
* Liste der realen Namen, die im Baumgartner-Forum veröffentlichten (wird hier nicht komplett
  veröffentlicht)
* Liste der Telefonate (alle im Volltext aufgezeichnet) mit Mitgliedern des Baumgartner-Forums
  zwischen 2006 und 2009 (wird hier nicht veröffentlicht)

Der zweite Satz erscheint höchst interessant. Wie kommt Oswald zu Daten wie realen Namen

von User(innen) in diesem Genderwahn-Forum? Dazu haben wir folgende Theorien.

1.) Die Zeugeneinvernahme ist nicht so gelaufen wie es sich Oswald vorgestellt hat. Vielleicht
    ist er auch nicht mehr im Status eines Zeugen und versucht den ermittelten Beamten unter-
    schwellig zu unterstellen, dass er von diesen die Daten hat.

2.) Er hat das Forum gehackt, wie er es immer wieder angekündigt hat und auch andere Per-

     sonen damit beauftragen wollte.

3.) Er war und ist noch immer Administrator im Genderwahn-Forum und hat Baumgartner aus-

     geliefert um keinen Nebenbuhler mehr zu haben.

Ersteres können wir uns nicht vorstellen. Oswald ist eine unbedeutende Persönlichkeit, dem

nicht einmal ein Strassenkehrer den zusammengekehrten Dreck übergeben würde, geschweige
denn ein Kriminalbeamter irgendwelche Daten.

Auch die Variante zwei erscheint uns nicht real. Also bleibt nur die Theorie mit den Admin-

Rechten von Oswald in dem besagten Forum. Dies wird auch durch seine eigene Aussage
untermauert, dass er im Besitz einer Liste von Telefonaten ist, die alle Forumsmitglieder be-
treffen.

Offensichtlich versucht er sich nun als Kronzeuge der Anklage zu verkaufen, um noch zu retten

was zu retten ist. Wir glauben aber nicht, dass die Polizei so naiv ist, auf einen Marcus Oswald
reinzufallen.

Stauni

  
2009-11-14
  

Machtgelüste


Volltreffer

Mit unserer Vermutung im vorgestrigen Beitrag „Richter von eigenen Gnaden“, dass hinter
dem Oswald-Zitat: „07-2007  Handstreichartige Übernahme des Forums im Sommer 2007
durch Herwig Baumgartner…“ Wut oder Enttäuschung steckten, haben wir voll ins Schwarze
getroffen.

Thronfolger?

Kaum war dieser Herwig Baumgartner verhaftet worden, biederte sich der selbsternannte
Machtfaktor des Internet, im Forum „Genderwahn“ auf widerliche Art an. Nach dem Motto
„Der König ist tot, es lebe der König“ versuchte er sich dort einzuschleimen.

Während er auf seinem Blog B&G stolz behauptete, Baumgartner habe nun die Rechnung
präsentiert bekommen weil er sich mit ihm angelegt hatte, behauptet er nun plötzlich in

seinem Posting: „Ich habe Baumgartner nie etwas getan…“ Was stimmt nun Herr Oswald?

Erinnerungslücken

Allerdings behauptet er im selben Posting, dass er Baumgartner beim Prozess über den
Mund gefahren sei, weil dieser behauptete dass gegen seine Person irgendwelche Ver-
fahren laufen sollen.

Gegen ihn laufen keine Verfahren versichert  Marcus J. Oswald. Da sind Sie im Irrtum werter

Machtfaktor. Diesem Magazin liegen Unterlagen vor aus denen hervorgeht, dass gegen
Sie sehr wohl ein gerichtliches Verfahren läuft.

Geistige Selbstbefriedigung

Weiters hält er seine Prognose bezüglich der zu erwartenden Haftstrafe für Baumgartner
aufrecht. Dies hat offensichtlich eigennützige Zwecke, um doch den Funken einer Möglich-
keit zu erhaschen, das Forum zu übernehmen.

Das anschliessende Posting des User mit dem Nickname „Anubix“ scheint die Träume eines
Marcus J. Oswald zu zerstören. Dieser bezeichnet ihn als pathologischen Lügner, der sich
bereits schon von Dr. Sigrun Roßmanith untersuchen lassen musste.

Beweise auf Computer

Auf jeden Fall dürfte dieser „Anubix“ im Besitz von Beweisen sein, welche sich auf einem
Computer befinden, der zur Zeit von der Polizei untersucht wird. Man darf gespannt sein,
welche Tatsachen hier noch ans Tageslicht befördert werden.

Entgültige Abfuhr

Zum Schluss macht ihn der User mit den eindeutigen Worten:  „Sie, Herr Marcus J. Oswald,
werden nicht an diesem Tisch sitzen um ihn wieder für ihre schändlichen Zwecke zu miß-
brauchen“ klar, dass er sich keinerlei wie immer auch gearteten Hoffnungen zu machen
braucht.

Anubix in großer Gefahr?

Nun wird der selbsternannte Machtfaktor wieder vor Wut schäumen. Gibt es da doch eine
Person, die sich mit der „Internetgröße von eigenen Gnaden“ anlegt. Diese Person ist
natürlich auch in Gefahr, den Spuren des Herwig Baumgartners zu folgen, wenn man die
Zitate eines Marcus J. Oswald ernstnimmt.

Stolpergefahr

Denn mit dem Machtfaktor legt sich niemand ungestraft an, wie er selbst behauptet. Herr
Oswald, wir geben Ihnen einen kostenlosen und freundschaftlichen Ratschlag. Man sollte
sich nie Schuhe anziehen, die einem zu groß sind. Die Gefahr das man damit stolpert ist
sehr groß.

Stauni

  
2009-11-08
  

Richter von eigenen Gnaden


Wir haken nach

Wir haben vorgestern den Beitrag „Cyberstalking TEIL 3“ verfasst. In diesem ging es um
die Berichterstattung des Marcus J. Oswald, seines Zeichens selbsternannter „Machtfak-
tor des Internet“.
An und für sich wollten wir uns mit dem Thema nicht weiter beschäftigen, aber die selbst-
herrliche Art des Herrn Oswald, mit der er seinen Beitrag auf seinem Blog B&G nachge-
bessert hatte, veranlasste uns dazu.

Rückschau

Für die Einleitung unseres Beitrages müssen wir ein wenig ausholen. Im Februar dieses Jahres
haben wir den Beitrag „Genderwahn(sinn)“ verfasst. Darin ging es um die unkultivierte und
beleidigende  Art, so einiger User im besagten Forum.

Selbsternannte Richter

Der nach einem,  im LG Wien stattgefundenen Medienprozess festgenommene Herwig
Baumgartner, dürfte offensichtlich einer dieser User von „Genderwahn“ sein. Wir kennen
diesen Mann nicht und maßen uns auch nicht an, zu beurteilen ob dieser Unrecht getan hat.
Dies zu entscheiden bleibt ausschließlich einem unabhängigen Gericht vorbehalten.  Erstaun-
licherweise gibt es zwei Blogger, die sich jedoch berufen fühlen Richter zu spielen. Der eine
betreibt einige linksgerichtete Billigblogs und ist für uns nicht wichtig genug, in diesem
Magazin namentlich erwähnt zu werden.

Schiefgelaufene Revolution

Beim anderen handelt es sich um Marcus J. Oswald. Eine selbsternannte Größe im Internet.
In seinem Beitrag auf B&G fiel uns folgender Satz auf:  „07-2007  Handstreichartige Über-
nahme des Forums im Sommer 2007 durch Herwig Baumgartner…“
Richter von eigenen Gnaden
Analysiert man obige Worte liegt der Schluss nahe, dass diese aus Enttäuschung oder Wut
geschrieben wurden. Also begannen wir zu recherchieren, was wirklich dahinter steckt.

Kein Job für Oswald

Und wir sind fündig geworden. Oswald selbst hatte offensichtlich große Ambitionen, dass
Forum zu übernehmen, wie es folgender Originalauszug eines Mails von ihm untermauert:
„Ich wollte und musste Admin werden, weil ich rund um die Uhr online bin und es keine
Belastung gewesen wäre und zweiten, weil ich das muss, da ich als einziger auf meine
Webseite intensiv aufs Forum verlinkt habe……“

Oswald gibt nicht auf

Mit der handstreichartigen Übernahme des Forums durch Baumgartner, hatte dieser dem
Oswald einen Strich durch die Rechnung gemacht. Wahrscheinlich kündigte der selbster-
nannte Machtfaktor auch aus diesem Grund dem Baumgartner die Freundschaft, welche
sie in der JVA Simmering geschlossen hatten.
Oswald postete jedoch fleißig auf Genderwahn weiter, obwohl er dort derart geschasst wurde.
Seit 17.02.2007 erstellte er immerhin 396 Beiträge. Über deren qualitativen Inhalte, sollte sich
der geneigte Leser im besagten Forum selbst ein Bild machen.

Rechtsexperte Oswald

Ein Oswald, der einschlägig gerichtsbekannt ist, dem bereits der Provider von „twoday.net“ ,
seinen Blog wegen Beitragsinhalte abgedreht hatte und der laut eigener Aussage sich von
keinem Gericht  erpressen lässt und sich auch grundsätzlich keine Gerichtspost abholt, maßt
sich an ein Gerichtsurteil zu prognostizieren.
Obwohl für Baumgartner, wie auch für jeden anderen Beschuldigten die Unschuldsvermutung
gilt, meint Oswald dass dieser weit über zehn Jahre in Haft verbringen wird. Aber es kommt
noch dicker, auch wenn man es kaum glaubt.

Man soll den Machtfaktor nicht reizen

Womit begründet Oswald seine Voraussage? Wir zitieren wörtlich aus seinem Beitrag auf
B&G:  „Er hat sich mit dem Herausgeber dieses Journals angelegt, obwohl ihm mehrmals
gesagt wurde, dass er das unterlassen soll. Er hat die Rechnung am Tisch.“

Größenwahn?

Wir erzittern vor Ehrfurcht. Der selbsternannte Machtfaktor Marcus J. Oswald glaubt die
österreichische Justiz soweit in der Hand zu haben, dass diese sicher zehn Jahre Haft über
eine Person verhängen wird, weil diese sich mit dem Herausgeber von B&G angelegt hat.
So, wir hoffen nun, uns auch ausreichend mit dem Machtfaktor und Herausgeber des Blogs
B&G angelegt zu haben und harren gespannt der Dinge. Der Herausgeber dieses Magazins
hat schon seine Zahnbürste eingepackt. Man weis ja nie, was Marcus J. Oswald einfällt.
Stauni
  
2009-11-06
  

Cyberstalking TEIL 3


Festnahme bei Medienprozess

Im Anschluss eines gestrigen Medienprozesses im Landesgericht Wien, wurde der Beklagte
Mag. Herwig Baumgartner von der Polizei festgenommen. Wir kennen diesen Mann nicht
und auch der Grund seiner Festnahme ist uns unbekannt.

Genderwahn

Dieser Vorfall selbst ist nicht Thematik unseres heutigen Beitrages, sondern die Bericht-
erstattung des selbsternannten Machtfaktors des Internet, Herrn Marcus J. Oswald. Beim
Medienprozess ging es um das Webforum „Genderwahn“, in dem auch Oswald  sehr lange
Zeit fleißig postete. Sein letzter Beitrag stammt vom 31. Okt 2009, 06:47 Uhr.

Erstaunliche Loyalität

Oswald schrieb nun wörtlich: „Was Baumgartner nun droht, wurde diesem ein Jahr lang immer
wieder gesagt. Er wollte nicht hören.  Trotz Loyalität in der Sache: Irgendwann ist genug.“
Allerdings vergaß er dabei anzugeben, was in diesem Jahr immer wieder gesagt wurde und
auf wem Baumgartner nicht hören wollte. Dem geneigten Leser auf B&G bleibt nur übrig,
sich in seiner Fantasie auszumalen, um was es eigentlich geht.

Aber er bekundet zumindest Loyalität in der Sache, auch wenn nicht ersichtlich ist in
welcher. Die Loyalitätsbekundung von Oswald erscheint uns aber doch etwas fragwürdig.
Uns wurde ein E-Mail übermittelt, in dem Oswald dem Empfänger wörtlich mitteilt:
„Ich habe eigentlich keinen guten Grund, dem Herwig Baumgartner zu helfen oder Gutes
zu tun.“ Na ja, unter dem Wort Loyalität verstehen wir etwas anderes.
Dabei hatte die Männerfreundschaft so schön begonnen. Beide lernten sich bei einem
staatlich subventionierten Urlaub in der JVA Simmering näher kennen. Ihre Suiten lagen
auf dem selben Trakt.

Das Fähnlein im Wind

Einige Zeilen später im gleichen E-Mail schreibt Oswald: „Frag den Nechvatal. Ich halte
ihn zwar für einen Vollnazi, aber er ist als Fotograf gut einsetzbar und hilfsbereit.“ Dieser
Satz hat es in sich.
Oswald sieht den Wiener Anwalt Mag. Werner Tomanek im rechten Eck der politischen
Gesellschaft und bezeichnet diesen wortwörtlich als: „Ratte unter den Wiener Anwälten“
(Originalauszug aus einem Mail).
In einem B&G-Beitrag warf er dem Herausgeber von „Erstaunlich“ vor sich mit diesen, in
seinen Augen offensichtlich unwürdigen Mann, zwecks einer geschäftliche Besprechung
getroffen zu haben.
Da erscheint doch der selbsternannte Machtfaktor des Internet wie ein Fähnlein im Wind,
denn er richtet sich’s  wie er es braucht. Er empfiehlt oder setzt einen Mann ein, den er laut
eigener Aussage für einen „Vollnazi“ hält.
Sonst ist über die äußerst nebulose Berichterstattung von Oswald, nichts nennenswertes zu
erwähnen. Wahrscheinlich wissen nur Insider, warum es zur Festnahme des Mag. Herwig
Baumgartner mit einem derart großen Polizeiaufgebot gekommen ist.

Cyberstalking ?

Ein pikantes Detail am Rande des Machtfaktors hätten wir doch.  Einer nicht in der Öffent-
lichkeit stehenden Privatperson ging es offensichtlich auf den Geist, ständig im Blog des
Marcus J. Oswald erwähnt und zusätzlich mit E-Mails bombardiert zu werden.
Also was machte der gute Mann? Er wendete sich ans Gericht und ersuchte dort um Hilfe.
Eine Richterin erließ eine „einstweilige Verfügung“ gegen Oswald, um die Privatsphäre
dieser Person zu schützen.  Da dieser laut eigener Aussage, wie er selbst in einem E-Mail
schreibt, keine Gerichtspost abholt und sich auch nicht von Gerichten erpressen lässt, ver-
säumte er die Rechtsmittelfrist.

Anzeige gegen Richterin

Also erwuchs die „einstweilige Verfügung“ in Rechtskraft. Was tat nun der selbster-
nannte Machtfaktor des Internet? Er zeigte die Richterin MMag. Renate Thumb bei der
Staatsanwaltschaft Wien an.
Wahrscheinlich wird man sich dort über die Anzeige von Oswald krumm lachen und das
dürfte ihm auch bewußt sein. Also sucht er via seinem Blog B&G, Informationen zu der
Richterin.
Wir zitieren wörtlich aus B&G: „Daher ist diesem Journal jeder Hinweis willkommen, welche
Akten die Richterin Renate Thumb vom BG Wien-Josefstadt noch bearbeitet.“
Soviel zur Verbundenheit zur österreichischen Rechtsordnung, eines Marcus J. Oswald.
Stauni
  
2009-11-04
  

Erstaunlicher Jobvermittler

 

Neue Berufung

Bei unserem heutigen virtuellen Spaziergang im  „www“  behauptete ein User unter folgen-
dem Link,  http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=47&t=4647
dass Marcus J. Oswald unter die Jobvermittler gegangen sei.

Sommerlochbefüllung

Wir dachten zuerst an einen verfrühten Aprilscherz und loggten uns sofort auf die Website
„B&G“  ein, um nachzusehen was es mit dieser Meldung auf sich hat.
An und für sich ist so eine Meldung keinen Beitrag wert, aber beim selbsternannten Macht-
faktor des Internet Marcus J. Oswald, darf ein solcher getrost als Sommerlochbefüllung her-
halten.

Beliebte Website

Aus welchen Gründen auch immer, hält Oswald seinen Blog für die Vermittlung von Arbeits-
plätzen geeigneter als das AMS, die Presse und der Standard. Er versucht sich in der
Begründung, dass seine Seite bei „Google“ sehr beliebt und daher hoch gerankt ist.

Augenarztbesuch fällig

Da muss der gute Mann etwas verwechselt haben oder dringend einen Augenarzt auf-
suchen. Während seine Website Page Rank 4 hat, haben der Standard und die Presse
Page Rank 8, also ein doppelt so gutes Ranking bei „Google“, als die Seite von Oswald.

Nicht jeder darf werben

Dafür ist aber der selbsternannte Machtfaktor Marcus J. Oswald sehr wählerisch, was die
Stellenanbieter anbelangt. Greenpeace, Vier Pfoten oder das Brunnenbauen in Afrika
sind von der Stellenvermittlung im vorhinein und ohne Begründung ausgeschlossen.

Behördenverbot auf „B&G“

Auch Behörden dürfen auf der allseits beliebten Website des Herrn Oswald kein Stellenan-
gebot schalten. An was das wohl liegen mag? Doch nicht etwa an den einschlägigen Erfahr-
ungen des Machtfaktors mit Behörden.

Aber keine Sorge Herr Oswald, es wird sich kein Amt und keine Behörde erdreisten, auf

Ihrem Blog das noch so nebuloseste Inserat zu veröffentlichen, geschweige denn eine so
wichtige Angelegenheit wie Stellenangebote.

Wer darf nun mitspielen ?

Ab sofort können Personen oder Firmen die im engen Bereich der Justiz, in justiznahen
Dienstleistungsberufen oder im Bereich der Sicherheitstechnik, sowie private Sicherheits-
dienste, Jobs vergeben oder suchen, dem Machtfaktor Oswald ein E-Mail schicken.

Unbekannte Berufe mit Grundthema

Um welche Berufe es sich dezitiert handelt, darüber schweigt sich Marcus Oswald aus.
Interessant finden wir auch den Hinweis, dass Jobinserate zum Grundthema seiner Web-
seite passen müssen. Was immer dieser Satz auch bedeuten möge.

Arbeitsloser vermittelt Arbeitsplätze

Das erstaunliche an der ganzen Angelegenheit ist, dass Marcus J. Oswald selbst seit langer
Zeit ohne festen Arbeitsplatz ist und nach eigenen Angaben auch angeblich keinen findet.

Qualifikation

Auch stellen wir uns die Frage, mit welcher Qualifikation ein Marcus J. Oswald glaubt, Jobs
für andere Personen zu finden, obwohl er für sich selbst nicht dazu in der Lage ist.

Allerdings bedarf es auch keiner großen Verwunderung, denn wenn es bei uns möglich ist,

dass ein Zivildiener Verteidigungsminister wird, ist es auch nicht abwegig wenn ein Arbeits-
loser zum Jobvermittler mutiert.

Stauni

  
2009-08-25 
   

Cyberstalking ?

 

EV gegen Cyberstalking

Das ist wohl erstmalig in der Justizgeschichte von Österreich. Haben einige Schlaumeier
bis dato geglaubt, Unwahrheiten über ungeliebte Personen via Internet verbreiten zu
können und dabei ungeschoren davon zu kommen, dürfte sich das jetzt ändern.
   
Die nachfolgend eingescannte „Einstweilige Verfügung“ ist der erste Beweis dafür,
dass auch bei der Justiz ein Umdenken stattfindet.
 

   

 

 

Paradebeispiel

Ein typisches Beispiel für diese Schreiber, die glauben das Internet sei ein gesetzloser Raum,
ist der Herausgeber des Gerichtsblog „Blaulicht und Graulicht“.
Wir haben schon vor einigen Tagen, nachfolgenden Beitrag über ihn verfasst.
 
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=302;der-machtfaktor&catid=1;erstaunliches

Zu diesem Zeitpunkt haben wir noch nicht gewusst, was ihm heute ins Haus flattert.
Oswald hat, wie schon berichtet, unwahre Beiträge über den Herausgeber von

„ERSTAUNLICH“ auf seinem Webblog geschrieben. Auch griff er den Wiener Rechts-
anwalt Mag. Werner Tomanek an, indem er ihm strafbare Handlungen unterstellt.

Lasst mich mitleben

Auch schreibt er in Mails oder auf seinem Blog ganz unverblümt, wie man solche Attacken
vermeiden kann. Ganz einfach, man müsse ihn nur „mitleben“ lassen und schon bekommt
man eine gute Presse auf  „Blaulicht und Graulicht“:

Nun war offensichtlich der Zeitpunkt gekommen, wo beim Ersten die Toleranzgrenze über-

schritten wurde. Dieser Mann, den wir persönlich nicht kennen, ließ sich dies einfach nicht
mehr gefallen und beschritt den Rechtsweg.

Genug war genug

Da es sich bei der „Berichterstattung“ von Oswald offensichtlich um schwerste Verleum-
dungen und Beleidigungen handelte und er diese Aktionen beharrlich fortsetzte, tat die
Richterin das einzig richtige.

Sie erliess eine „Einstweilige Verfügung“ gegen Marcus J. Oswald, der auch bei Gericht

kein unbeschriebenes Blatt ist.
Er sieht sich zwar als Machtfaktor des Internet, jedoch wird ihm nichts anderes übrigbleiben,
sich dem Willen des Gesetzes zu beugen. Anderfalls wird er die rechtlichen Konsequenzen
daraus zu ziehen haben.

Back to the roots

Vielleicht ist es für Oswald Zeit, eine „künstlerische“ Pause einzulegen, um sich etwas zu
sammeln. Möglicherweise wird ihm eine Nachdenkpause, wieder auf den Boden der Realität
zurückholen.

Die Freiheit der Presse zu beschneiden wäre katastrophal, dass darf aber nicht  dazu führen,

dass einige Personen glauben, sie können unter dem Deckmantel der „Pressefreiheit“ tun
und machen was sie wollen.

Auch Negativpresse ist gut

Es ist auch gut, dass Negativbeispiele aufgezeigt werden, den dazu ist eine Berichterstattung
auch da. Allerdings sollten die Sachverhalte der Wahrheit entsprechen, über die ein Autor
schreibt.

Es kann nicht angehen, nur weil jemand eine andere Person, aus welchen Grund auch immer

nicht leiden mag, über diese Unwahrheiten verbreitet und beleidigt und glaubt dafür nicht zur
Rechenschaft gezogen werden zu können, weil es im Internet passiert.

Einer muss der Erste sein

Oswald spürt vermutlich als Erster, dass es so nicht geht. Wenn er nicht schnell die Notbremse
zieht, werden mit absoluter Sicherheit auch andere Personen gegen ihn rechtliche Schritte ein-
leiten.

Dem unbekannten Pionier dieser „EV“ darf gratuliert werden, den dieser Schritt ist sicherlich

ein Anfang auf neuem Terrain in der Justiz.

Stauni

  
2009-07-09
  

Der Machtfaktor

 

Spammails

Heute haben wir bei unserem virtuellen „Internetspaziergang“ einen erstaunlichen Artikel
auf dem Webblog von Marcus J. Oswald gefunden.

http://diegalerie.wordpress.com/2009/07/05/intern-emailbriefkasten-gehackt-entschuldigung-bei-adressaten/

Vor einigen Tagen haben wir auf allen unseren E-Maildaressen ein Spammail von Oswald
erhalten. Wir haben diesem keine weitere Beachtung geschenkt und dachten dem Mann ist

vielleicht langweilig.

In seinem heutigen Artikel beklagt sich Oswald bitterlich, dass sein Emailbriefkasten ver-

mutlich „gehackt“ und dieses Mail eventuell an 214 Adressen weitergeleitet wurde.

Hacker am Werk ?

Auch drei andere Mails sollen dieser Hackerattacke zum Opfer gefallen sein und wurden
weitergeleitet, obwohl er sie nur an eine bestimmte Person gesendet hatte. Diese besagten
Mails, wurden dann laut Oswald, im Forum „GENDERWAHN“ auszugsweise veröffentlicht.

Offensichtlich geht es um den Beitrag „Dümmer als Dumm“ unter dem Link:
http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=47&t=3941

Mag. W. Tomanek

Wahrscheinlich wurden auch diese Mails an etliche Empfänger weitergeleitet, da wir diese
ebenfalls erhalten haben.
Wir wissen zwar nicht genau welche Spannungen zwischen Mag. Werner Tomanek und
Oswald J. Marcus bestehen, aber an der Geschichte dürfte etwas wahr sein.
Der Herausgeber von „ERSTAUNLICH“ hatte diesbezüglich mehrere E-Mails von Oswald
erhalten.

Wer bezahlt, bekommt gute Presse

Wortwörtlicher Auszug aus einem E-Mail: „Aber ich halte nichts davon, zum Beispiel Deinen
lieben Spezi Werner Tomanek keine finanzielle Einbußen durch qualifizierte Berichte zu
verschaffen, wenn ein anderer Verteidiger, der mich sauber (Prozentsatz) mitleben läßt, dafür
einen Klienten mehr hat“

Was soll dieser Satz eigentlich bedeuten? Gibt es Anwälte die Oswald mitleben lassen und

dadurch „qualifizierte Berichte“ erhalten, die ihnen einen Klienten mehr bringen.

Auch der nächste E-Mailauszug ist höchst erstaunlich: „Hoffe Dein vertrauliches Kamin-

gespräch mit Tomanek war interessant. Auch mit ihm habe ich einen Plan. Der wird diesem
Mann aber nicht so sehr gefallen“.

Das heisst offensichtlich, dass Mag. Tomanek ihn nicht mitleben lies. Dafür hat er sich auch

bereits mehrere negative Artikel auf „Blaulicht und Graulicht“ eingefangen.

Diese Tatsache dürfte sich auch durch die auszugweise Veröffentlichungen der
Oswald-Mails unter http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=47&t=3941
bestätigen.

Austeilen ja, einstecken nein

Marcus J. Oswald greift zwar permanent Personen, teils auch weit unter der Gürtellinie an,
ist aber gleichzeitig schockiert und beleidigt, wenn jemand anderer dasselbe mit ihm tut.
Der Forumsbeitrag „Chronologie eines Irren“ unter
http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=47&t=3918
dürfte ihm schwer im Magen liegen.

Der Machtfaktor

Mittlerweile hat sich Oswald selbst zu einem „Machtfaktor im Internet“ ernannt.
Das er laut eigenen Angaben auch stets mit zwei Messern bewaffnet in der Gegend
herumläuft, dürfte offensichtlich mit seinem selbsternannten „Prominentenstatus“
zu tun haben.

Unter nachfolgendem Link erhalten Sie eine kleine Inhaltsübersicht über Oswald.
http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=47&t=3685&sid=8f98974fa4fac8a62cbc73979bdd4d15

Oswald kommt um Hilfe

Sie werden sich jetzt sicher fragen, was unseren Sinneswandel bezüglich der Person
Marcus Oswald ausgelöst hat, über den wir noch vor einigen Monaten einen positiven
Beitrag geschrieben haben.

Dazu müssen wir etwas weiter ausholen. Herr Oswald hatte mit dem Herausgeber dieses

Magazins vor einigen Jahren Kontakt aufgenommen, da er sich Probleme wegen einer
diffamierenden Berichterstattung eingehandelt hatte.

Zu diesem Zeitpunkt gab es „ERSTAUNLICH“ noch nicht. Herr Reder regelte diese An-

gelegenheit für Oswald zum Positiven. Seitdem kennen sich die Beiden.
Oswald führte auch einmal eine bezahlte Recherche für Herrn Reder durch und verfasste
kleinere PR-Artikel gegen Bezahlung.

ERSTAUNLICH wurde geboren

Auch zeigte sich Herr Reder gegenüber Oswald spendabel, als dieser für etliche Monate
einen unfreiwilligen Urlaub machen mußte.
Im Herbst 2008 beschloss Herr Reder ein eigenes Online-Magazin ins Leben zu rufen und
war ab November 2008  mit „ERSTAUNLICH“ online.

Im Februar 2009 wurde dieses Magazin vom ORF entdeckt und es kam zu einem Fernseh-

auftritt von Herrn Reder in der Sendung „Hohes Haus“.
   
Seitdem hat „ERSTAUNLICH“ etwas zugelegt und das missfiel dem Machtfaktor Marcus
Oswald sehr. Dieser hatte nämlich behauptet, das Herr Reder durch seine Person zur
Gründung dieses Magazins inspiriert wurde.

Recherchenauftrag den es nie gab

Das Verhältnis der Beiden begann merklich abzukühlen. Im Frühjahr forderte Oswald per
E-Mail einen Betrag von 4.000,- Euro, für eine angebliche Recherche und unterstrich seine
Forderung mit den Worten „Angriffe auf ERSTAUNLICH werden nicht ausgeschlossen“.

Da eine derartige Recherche nie in Auftrag gegeben wurde, lies Herr Reder den selbster-

nannten Machtfaktor Oswald wissen, er könne ihn klagen.
Das war der Startschuss für Oswald, einen Beitrag auf „B&G“ zu veröffentlichen, der normaler-
weise klagsfähig wäre.

Oswald wird ignoriert

In diesem wurden Unwahrheiten publiziert und auch Fotos veröffentlicht, für die Oswald keine
Rechte hat. Allerdings hätte eine Klage nicht wirklich Sinn gehabt, denn schon der Volksmund
sagt: „Einen Nackerten kann man nichts wegnehmen“.

Aus diesem Grund wurden gegen Oswald keine rechtlichen Schritte eingeleitet und dieser

ignoriert. Wir haben einmal geschrieben, dass er „Eier in der Hose hat“.  Diesen Ausspruch
müssen wir heute korrigieren, nachdem wir festgestellt haben, wie wehleidig er geworden ist.
Dies hat uns auch dazu bewegt, diesen Beitrag zu verfassen.

Aufforderung zum Einbruch ?

Pikantes Detail am Rande. In dem „Schwachsinnbeitrag“ über Herrn Reder, erwähnt
Oswald, dass sich im Tresor von diesen, immer eine bestimmte Summe Geld befindet.
Nun, dafür sind ja Tresore da, dass darin Geld aufbewahrt wird.

Was wollte aber Oswald damit aussagen. Sollte vielleicht ein Einbrecher dazu inspiriert werden

den Tresor zu knacken ?
Jetzt ist uns auch klar, warum „B&G“ von seinem Herausgeber, das „Magazin für Kriminal-
schaffende“ genannt wird.

Stauni

 
2009-07-05
      

Inhalts-Ende

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