FPÖ bekämpft „McFlats“ im 22. Bezirk


Rot-Grün fährt über Anrainer beinhart drüber

Im  Gebiet  Podhagskygasse/Pfalzgasse werden SPÖ und Grüne auf Gründstücken
der – na schau – dunkelroten  Sozialbau  bald  „mobile  Unterkünfte“   in  die  Felder
klotzen.   Wenn SPÖ-Wohnbaustadtrat Ludwig behauptet,  dass diese Wohnungen
„nicht für Flüchtlinge“  gedacht  seien,  sondern  „eher  für Alleinerzieherinnen oder
jene,  die  in  einer  schwierigen  Lage eine Unterkunft brauchen“,  so ist das mehr
als  unglaubwürdig.   „Denn wenn  ein  Drittel  dieser Wohnungen über die Caritas
vergeben  wird,  kann  man  mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, dass dort
Flüchtlinge   untergebracht  werden“,   warnen  FPÖ-Stadtrat   Toni  Mahdalik  und
FPÖ-BvStv. Werner Hammer.
„Junge,  unbegleitete  Flüchtlinge“  passen  mit Alleinerzieherinnen sowie den
Frauen und Kindern in der Umgebung in etwa so gut zusammen, wie „Messer
Ernstl“  Nevrivy  und  Tanja  Wehsely politisch auf einer Linie sind.   Die Stadt-
regierung  dürfte  aus den sexuellen Übergriffen bis hin zu Vergewaltigungen
in  den  letzten  Monaten  auch  in  Wien überhaupt nichts gelernt haben“,  ist
Mahdalik  empört  und  vermutet,  dass die gesamte Anlage in Breitenlee auf
Sicht für bis zu 400 Flüchtlinge vorgesehen ist.
„Im  22. Bezirk  stünden  für  Alleinerzieherinnen und Menschen in Not mehr
als  genug  leerstehende  Wohnungen  bereit – und  werden  seit Jahren von
Wiener  Wohnen  und  den  roten  Genossenschaften  zurückgehalten.  Hier
muss  endlich  gehandelt  werden“,  fordert Mieterschutzring-Chef LAbg. Dr.
Alfred  Wansch.   Auch die Wiener SPÖ ist immer  gegen befristete Mietver-
hältnisse  aufgetreten,   jetzt  sollen  befristete Billigbauten in die Höhe ge-
zogen werden, die nach 10 Jahren wieder abgerissen werden.
Oder  aber  es  wird umgewidmet und die  „McFlats“  ohne Stellplätze und
Keller  bleiben  auf  Dauer.   Profitieren würden davon lediglich SPÖ-nahe
Wohnbauträger  sowie  Caritas & Co.   Auf der  Strecke  bleiben dagegen
die  Anrainer,  die nicht einmal informiert  geschweige denn eingebunden
werden.  „Nach den prekären  Beschäftigungsverhältnissen – den McJobs
– kommen  jetzt  die  McFlats,  welche wohl hauptsächlich als einträgliche
Flüchtlingsunterkünfte  dienen sollen“, kritisieren die FPÖ-Mandatare und
kündigt  massives  Vorgehen  auf  Bezirks- und  Landesebene gegen die
rot-grünen Pläne an. (Quelle: APA/OTS)
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2016-06-12

Gelebte Toleranz einer linken Feministin


Tolerante Sie sucht tolerante Euch

Nachfolgendes  Inserat  (Screenshot)  muss man sich mehrmals durchlesen und sich richtig
auf  der Zunge zergehen lassen.  Wenn das Eintrittsdatum in das gewünschte Mietverhältnis
nicht der 1. Mai wäre,  dann könnte man die Annonce für einen Aprilscherz halten.
Screen: wg-gesucht.de
Da  sucht  also  die  31-jährige,  fröhliche  offen  linke  und offen feministische „noch immer“
Studentin  Mona  (die sich selbst als tolerant bezeichnet)  ein  Zimmer,  in einer weltoffenen
und antikapitalistischen WG.  Dieses soll eine Mindestgröße von 20 m² haben und die Miete
dafür darf nicht mehr als 5,- (!) Euro im Monat betragen.
Da  die  tolerante Mona nichts von Aggressionen und Machtspielen hält,  sucht sie eine 100-
prozentige Frauen-WG. Ihren Mitbewohnerinnen in spe macht die tolerante Veganerin aber
auch gleich klar,  dass es für ein längerfristiges Zusammenleben sinnvoll ist, wenn tierische
Produkte  in  „ihrer“  Wohnung  kein „zu Hause“ finden würden.  Interessant, dass Mona mit
der Miete eines Zimmers, gleich die Wohnung als  die IHRE bezeichnet.
Auch haben die Mitbewohnerinnen in spe, die Wohnung vorübergehend zu verlassen, wenn
Mona darum bittet.  Vermutlich sind das aber alles nur Zeichen von politisch linksorientierter
Toleranz.
Aber  diese  Toleranz  reicht  weiter.   Denn die tolerante  Mona ist der Meinung,  dass WLAN
und  Strom  unentgeltlich  zur Verfügung gestellt werden müssen.  Aber in ihrer unendlichen
Toleranz erklärt sie sich dazu bereit, sich an den anteiligen Kosten zu beteiligen.  Jedenfalls
untermauert  das  Inserat  von  Mona,  wie  gelebte Toleranz einer linken Feministin aussieht.
Unserer Meinung nach muss jemand ein völliger Idiot oder zumindest schwer masochistisch
veranlagt  sein,  wenn er dieser toleranten  Dame ein Zimmer vermietet.   Aber vielleicht ver-
mietet  ihr  jemand  ein  Zelt  in  einem herabgekommenen Hinterhof.   Dort könnte dann die
linke und offen feministische Mona,  ihre Toleranz ungestört ausleben.
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2014-04-24

Soziale Kälte


Vierfache Mutter mit ihren Kindern in Bälde obdachlos

Auf ihrer  Webseite gibt sich  die Rote Wiener Stadtregierung  stets bürgernah und sozial
eingestellt.  Dass dem offenbar  nicht so ist  können wir mit einem  Fall beweisen, der sich
durch besondere soziale Kälte auszeichnet.
Die vierfache und alleinerziehende Mutter, Irene R., wird ab 1. September 2011, mit ihren
Kindern  (von 6 bis 14 Jahre)  auf der Strasse sitzen.  Obwohl sie im Besitz eines Vormerk-
scheines ist,  verweigert ihr  der Magistrat der  Stadt Wien  (Wohnungskommission) eine
Gemeindewohnung.
Im Jahr 2008 flüchtete Irene R. mit ihren vier Kindern, von ihrem alkoholkranken und ge-
walttätigen Ehemann.  Die Ehe ist inzwischen geschieden,  jedoch verblieb  die Wohnung
bei ihrem Ex-Gatten, da es sich um eine Dienstwohnung handelte.

Extrem gesundheitsschädliche Zustände

Geldmäßig nicht  gut ausgestattet  nahm Irene R.  die erstbeste Wohnung,  welche ihre
finanzielle Situation zuließ. Die Wohnung war eine Bruchbude, aber irgendwo musste die
vierfache Mutter mit ihren Kindern unterkommen. Und wie heißt es so schön, in der Not
frisst der Teufel auch Fliegen.
Auch den  befristeten Mietvertrag  unterfertigte  Irene R. nur deswegen,  um nicht mit ihren
Kindern auf  der  Strasse zu  sitzen  oder  diese in  ein Heim abschieben  zu müssen.  Abge-
sehen vom Überbelag spottet die Wohnung in Wien 10.,  Knöllgasse 74 jeglicher Beschreib-
ung.
 
Ein einziger Heizkörper (in der Küche)  dient als Wärmequelle für die  gesamte Wohnung.
Es zieht  permanent  durch Fenster und  Türen  und  großflächige Teile  der Wände haben
Schimmelbefall. 
Schimmelpilzbefall soweit das Auge reicht!
Irene R. reichte nach Ablauf der Mindestwartefrist um eine Gemeindewohnung ein. Ein Be-
amter der Stadt Wien besichtigte die Wohnung und 1 Woche später erhielt Frau R. einen
Vormerkschein.
Mittlerweile waren  die Kinder durch die  Wohnsituation erkrankt.  Dieser unerträgliche Zu-
standwurde dem Amt für soziale Wohnungsvergabe  sogar vom Jugendamt schriftlich
mitgeteilt. Zusätzlich endet das Mietverhältnis vertragsbedingt per 31.08.2011.

Bezirksvorsteherin hüllt sich in Schweigen

Irene R.  wurde auch bei der Bezirksvorsteherin für den 10. Wiener Gemeindebezirk,
Hermine Mospointner, vorstellig und ersuchte um Hilfe. Eine Antwort hat sie bis dato
nicht erhalten.  All diese Gründe veranlassten Irene R. dazu, bei der Wohnungskommis-
sion um eine bevorzugte Behandlung ihres Wohnungsantrags  anzusuchen.
Wer nun glaubt dass die Wohnungskommission ein Einsehen mit der leidgeprüften Frau
hatte, der irrt gewaltig. Nachfolgendes Schreiben erhielt Irene R. von diesem Amt.

Keine ausreichenden Gründe

Die Wohnungskommission hatte keine ausreichenden Gründe für eine Vorreihung gefun-
den. Da wollten wir natürlich wissen, welche Anforderungen für eine derartige Maßnahme
von Bedeutung sind.  Ein Erstaunlich-Mitarbeiter  rief  beim zuständigen  Amt an  und ließ
sich von der Abteilungsleiterin, Frau M., die erforderlichen Kriterien erklären.
Frau M. zählte genau drei Punkte auf. Krankheit, Überbelag und drohende Räumung. Da
waren wir aber erstaunt,  denn Irene R. erfüllt alle drei Kriterien. Als dies der Beamtin vor-
gehalten wurde,  wusste sie nicht mehr was sie sagen sollte und verwies auf die Kommis-
sionsentscheidung, mit der sie nichts zu tun habe.
Bei der  Wohnungskommission  schien man  offenbar  auf die  reale Lebenssituation  der
Irene R.  nicht eingegangen  zu sein  und negierte  augenscheinlich auch  das Schreiben
des Jugendamtes. Auch die ins Haus stehende  Delogierung per 31.08.2011 (Ablauf des
befristeten Mietverhältnisses) schien niemanden wirklich zu interessieren.
Es ist in der Tat höchst erstaunlich wenn man sieht, wie eine wirklich sozialbedürftige Per-
son im  Regen stehen gelassen  wird.   Irene R. ist eine  untadelige Person,  welche sich in
ihrem Leben noch nichts zu Schulden kommen hat lassen. Allerdings hat sie ein schweres
Handicap. Sie besitzt kein Parteibuch der SPÖ.

Frauenrechtlerin unterzeichnete Ablehnung

Kuriosum am Rande dieser traurigen Angelegenheit.  Bei der Unterzeichnerin des ablehn-
enden Schreibens der Wohnungskommission handelt es sich um niemand Geringere, als
um die Rechtsanwältin Dr. Helene Klaar.
Diese Tatsache ist für uns besonders erstaunlich. Zeigt sich doch die Wiener Rechtsanwält-
in als  wackere  Kämpferin  für  benachteiligte  Frauen und  setzt  sich  unermüdlich  für die
Rechte von Frauen ein.  Dies kann man zumindest  zahlreichen Pressaussendungen, diver-
sen Publikationen und Aussagen von Frau Dr. Klaar entnehmen.
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2011-04-29
 

Volkszählung oder KGB-Verhör

Kleine Volkszählung (Mikrozensus)

Ende Mai 2008 fand Frau M. an ihrer Wohnungstür eine Benachrichtigung vor, in der von der
„STATISTIK AUSTRIA“ in höchst amtlicher Form vorgehalten wurde, daß man nicht antreffen
konnte. Na klar, normale Menschen arbeiten ja auch unter der Woche. Weiters stand in dieser
Benachrichtigung, daß man am 03.06.08 um 12 Uhr nochmals vorsprechen werde, um die Er-
hebung für den Mikrozensus durchzuführen. Man wies noch auf die gesetzliche Verpflichtung
der Auskunftserteilung hin. Ob Frau M. zu diesem Zeitpunkt überhaupt Zeit hatte, interessierte
die Herrschaften von „STATISTIK AUSTRIA“ überhaupt nicht. Trotz intensiver Bemühungen
konnte Frau M. auf der angebenen Telefonnummer niemand erreichen. Am 03.06.08 erschien
dann eine Mitarbeiterin des Institutes am Arbeitsplatz der Frau M., der zufällig im selben Haus
wie ihre Wohnung liegt und wollte während der Arbeitszeit eine längere Befragung durchführen.
Frau M. wies darauf hin, daß so etwas nicht akzeptabel sei und ersuchte um Zusendung eines
Fragebogens um diesen schriftlich beantworten zu können. So was gäbe es nicht sagte die Inter
-viewerin und begab sich auf und davon.
Drei Tage später flatterte ein Brief von „STATISTIK AUSTRIA“ ins Haus, der interessanter Weise
noch auf 30.05.08 rückdatiert war (Vielleicht hatte man dort keinen Kalender zur Hand) und in
dem der Frau M. unterstellt wurde, sie hätte bei der Mikrozensus-Erhebung die Auskunft verwei-
gert. Frau M. rief daraufhin beim Institut an und klärte die Situation auf. Und siehe da, am 16.06.
erhielt sie einen Fragebogen samt Begleitschreiben.
Und jetzt wird es interessant. Der Fragebogen besteht aus achtzehn (18) A4 Seiten, vollgestopft
mit Fragen.Sie haben auf diesen die Möglichkeit die Fragen zu beantworten, wobei es bei den Ant
-worten mehrere Möglichkeiten gibt, oder das Feld „Vw“ für verweigert anzukreuzen.
Er beginnt ganz harmlos, wie die Größe der Wohnung, wie viele Leute darin wohnen, wie hoch der
Mietzins ist, wie hoch sind die Betriebskosten, seit wann man dort wohne, Mietverhältnis, Heizung,
sanitäre Einrichtungen etc.
All diese Fragen hat Frau M. brav beantwortet, jedoch bei den folgenden Fragen, die wir anschlies-
send auszugsweise sinngemäß wiedergeben, hat sie das Feld „Vw“ für verweigert angekreuzt, da
diese ihre Intimsphäre betreffen und sie nicht bereit war, diese wildfremden Personen preiszugeben.
Außerdem hätte sie zum Teil Daten Dritter weitergeben sollen, zu deren Auskunft sie ohnehin nicht
berechtigt ist. Aber das scheint bei „STATISTIK AUSTRIA“ niemanden zu stören. Wir hätten gerne
den gesamten 18-seitigen Fragebogen eingescannt. Dies hätte aber den Artikel unübersichtlich gemacht.

Wiedergabe von erstaunlichen Fragen, die sich über sechzehn (16) A4 Seiten erstrecken:

Wo ihre Eltern geboren sind. Wann sie von wann bis wo, als was gearbeitet hat. Ob sie schon an einem Streik beteiligt
war. Ob sie schon in Karenz war. Was für berufliche Stellung sie habe. Wieviele Mitarbeiter an ihrer Arbeitsstätte
noch arbeiten. Wie oft sie arbeite. Teilzeit oder Vollzeit und wenn Teilzeit ob sie vielleicht krank ist. Ob sie Betreuung
brauche und für wen. Wenn sie weniger als die normale Arbeitszeit gearbeitet hat warum. Ob sie einen Zweitberuf ausübe
und wenn ja, wieviel Zeit sie dort arbeitet. Ob sie mehr arbeiten wolle. Ob sie überhaupt grundsätzlich gerne arbeite.
Was sie früher garbeitet hat und warum sie dort nicht mehr arbeitet. Was für Schulbildung sie habe. An welchen Kursen
sie die letzten vier Wochen teilgenommen habe und wenn ja waren die geschäftlich oder privat. Ob sie einen Schulabschluss
habe. Ob sie Matura oder ein Hochschulstudium hat. Ob sie eine Lehre angeschlossen hat etc., etc.

Neuerliche Behelligung am Arbeitsplatz !

Was das mit einer Volkszählung zu tun hat, ist uns ein absolutes Rätsel. Da aber Frau M. kooperativ war,
legte sie dem ausgefüllten Fragebogen ein Begleitschreiben bei, wo sie „STATISTIK AUSTRIA“ er-
mächtigte bei den zuständigen Behörden, wie Magistrat, Krankenkassen oder Finanzämter, in ihre Akten
Einsicht zu nehmen. Sie schickte das gesamte Konvolut am 20.06.08an die „STATISTIK AUSTRIA“. Dort
hat es denen offensichtlich nicht so gefallen und sie schickten wieder einen Interviewer los.
Dieser fand sich am 25.06.08 am Arbeitsplatz der Frau M. ein und wollte sie erneut befragen. Frau M. wies
darauf hin, daß sie bereits die Fragen schriftlich beantwortet habe. Der Institutmitarbeiter wollte aber nicht
locker lassen und erklärte ihr, daß die Nichtbeantwortung von Fragen strafbar sei. Frau M. wandte sich nun
völlig entnervt an ihren Lebensgefährten und dem platzte der Kragen. Er rief in der zuständigen Abteilung
die Abteilungsleiterin (Name der Redak. bekannt) und fragte dort nach was man eigentlich wolle. Auf den
Fragebögen ist das Feld „Vw“ für verweigert angegeben und daher sei es völlig legitim, bei Fragen die man
nicht beantworten will, dieses Feld anzukreuzen. Auch was man mit derartigen Informationen von Frau M.
bezwecke, wollte der Lebensgefährte Herr R. wissen. Die dortige Abteilungsleiterin konnte weder auf die
Frage mit dem Feld „Vw“ und die Verwendung der Auskünfte eine vernüftige Anwort geben, sondern stot-
terte nur irgendwas von einer EU-Verordnung herum. Herr R. ließ sie aber darauf wissen, falls Frau M. sich in
dieser Angelegenheit strafbar gemacht habe, könne man ja ein Strafverfahren einleiten, man werde dies aber
bis zur letzten Instanz durchziehen.
Seitdem hat man von der „STATISTIK AUSTRIA“ nie wieder was gehört.

Wir haben diesen gesamten Schriftverkehr samt Fragebögen und sind diese penibel durchgegangen. Derartige

Fragen stehen einer Finanzbehörde oder einem Gericht zu, wenn man dort als Beschuldigter involviert ist.

Und selbst dort kann der Befragte die Auskünfte verweigern ohne dafür bestraft zu werden.

Also stellt sich für uns die Frage, mit welcher Berechtigung stellt „STATISTIK AUSTRIA“ , die weder eine

Behörde noch ein Gericht ist, derartige Fragen die unserer Meinung nach mit einer Volkszählung nichts zu

tun haben. Und als Tüpfelchen auf dem „i“ versuchen sie die Leute unter dem Hinweis einer Bestrafung

von einem Betrag bis zu Euro 2.180,-, zu einer Antwort zu bewegen.

Stauni

Inhalts-Ende

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