Gelebte Toleranz einer linken Feministin
Tolerante Sie sucht tolerante Euch
Nachfolgendes Inserat (Screenshot) muss man sich mehrmals durchlesen und sich richtig auf der Zunge zergehen lassen. Wenn das Eintrittsdatum in das gewünschte Mietverhältnis nicht der 1. Mai wäre, dann könnte man die Annonce für einen Aprilscherz halten. Screen: wg-gesucht.de Da sucht also die 31-jährige, fröhliche offen linke und offen feministische „noch immer“ Studentin Mona (die sich selbst als tolerant bezeichnet) ein Zimmer, in einer weltoffenen und antikapitalistischen WG. Dieses soll eine Mindestgröße von 20 m² haben und die Miete dafür darf nicht mehr als 5,- (!) Euro im Monat betragen. Da die tolerante Mona nichts von Aggressionen und Machtspielen hält, sucht sie eine 100- prozentige Frauen-WG. Ihren Mitbewohnerinnen in spe macht die tolerante Veganerin aber auch gleich klar, dass es für ein längerfristiges Zusammenleben sinnvoll ist, wenn tierische Produkte in „ihrer“ Wohnung kein „zu Hause“ finden würden. Interessant, dass Mona mit der Miete eines Zimmers, gleich die Wohnung als die IHRE bezeichnet. Auch haben die Mitbewohnerinnen in spe, die Wohnung vorübergehend zu verlassen, wenn Mona darum bittet. Vermutlich sind das aber alles nur Zeichen von politisch linksorientierter Toleranz. Aber diese Toleranz reicht weiter. Denn die tolerante Mona ist der Meinung, dass WLAN und Strom unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden müssen. Aber in ihrer unendlichen Toleranz erklärt sie sich dazu bereit, sich an den anteiligen Kosten zu beteiligen. Jedenfalls untermauert das Inserat von Mona, wie gelebte Toleranz einer linken Feministin aussieht. Unserer Meinung nach muss jemand ein völliger Idiot oder zumindest schwer masochistisch veranlagt sein, wenn er dieser toleranten Dame ein Zimmer vermietet. Aber vielleicht ver- mietet ihr jemand ein Zelt in einem herabgekommenen Hinterhof. Dort könnte dann die linke und offen feministische Mona, ihre Toleranz ungestört ausleben. ***** 2014-04-24Soziale Kälte
Vierfache Mutter mit ihren Kindern in Bälde obdachlos
Auf ihrer Webseite gibt sich die Rote Wiener Stadtregierung stets bürgernah und sozial
eingestellt. Dass dem offenbar nicht so ist können wir mit einem Fall beweisen, der sich
durch besondere soziale Kälte auszeichnet.
Die vierfache und alleinerziehende Mutter, Irene R., wird ab 1. September 2011, mit ihren
Kindern (von 6 bis 14 Jahre) auf der Strasse sitzen. Obwohl sie im Besitz eines Vormerk-
scheines ist, verweigert ihr der Magistrat der Stadt Wien (Wohnungskommission) eine
Gemeindewohnung.
Im Jahr 2008 flüchtete Irene R. mit ihren vier Kindern, von ihrem alkoholkranken und ge-
walttätigen Ehemann. Die Ehe ist inzwischen geschieden, jedoch verblieb die Wohnung
bei ihrem Ex-Gatten, da es sich um eine Dienstwohnung handelte.
Extrem gesundheitsschädliche Zustände
Geldmäßig nicht gut ausgestattet nahm Irene R. die erstbeste Wohnung, welche ihre
finanzielle Situation zuließ. Die Wohnung war eine Bruchbude, aber irgendwo musste die
vierfache Mutter mit ihren Kindern unterkommen. Und wie heißt es so schön, in der Not
frisst der Teufel auch Fliegen.
Auch den befristeten Mietvertrag unterfertigte Irene R. nur deswegen, um nicht mit ihren
Kindern auf der Strasse zu sitzen oder diese in ein Heim abschieben zu müssen. Abge-
sehen vom Überbelag spottet die Wohnung in Wien 10., Knöllgasse 74 jeglicher Beschreib-
ung.
Ein einziger Heizkörper (in der Küche) dient als Wärmequelle für die gesamte Wohnung. Es zieht permanent durch Fenster und Türen und großflächige Teile der Wände haben Schimmelbefall. Schimmelpilzbefall soweit das Auge reicht!
Irene R. reichte nach Ablauf der Mindestwartefrist um eine Gemeindewohnung ein. Ein Be- amter der Stadt Wien besichtigte die Wohnung und 1 Woche später erhielt Frau R. einen Vormerkschein. Mittlerweile waren die Kinder durch die Wohnsituation erkrankt. Dieser unerträgliche Zu- stand, wurde dem Amt für soziale Wohnungsvergabe sogar vom Jugendamt schriftlich mitgeteilt. Zusätzlich endet das Mietverhältnis vertragsbedingt per 31.08.2011.
Bezirksvorsteherin hüllt sich in Schweigen
Irene R. wurde auch bei der Bezirksvorsteherin für den 10. Wiener Gemeindebezirk,
Hermine Mospointner, vorstellig und ersuchte um Hilfe. Eine Antwort hat sie bis dato
nicht erhalten. All diese Gründe veranlassten Irene R. dazu, bei der Wohnungskommis-
sion um eine bevorzugte Behandlung ihres Wohnungsantrags anzusuchen.
Wer nun glaubt dass die Wohnungskommission ein Einsehen mit der leidgeprüften Frau
hatte, der irrt gewaltig. Nachfolgendes Schreiben erhielt Irene R. von diesem Amt.
Keine ausreichenden Gründe
Die Wohnungskommission hatte keine ausreichenden Gründe für eine Vorreihung gefun-
den. Da wollten wir natürlich wissen, welche Anforderungen für eine derartige Maßnahme
von Bedeutung sind. Ein Erstaunlich-Mitarbeiter rief beim zuständigen Amt an und ließ
sich von der Abteilungsleiterin, Frau M., die erforderlichen Kriterien erklären.
Frau M. zählte genau drei Punkte auf. Krankheit, Überbelag und drohende Räumung. Da
waren wir aber erstaunt, denn Irene R. erfüllt alle drei Kriterien. Als dies der Beamtin vor-
gehalten wurde, wusste sie nicht mehr was sie sagen sollte und verwies auf die Kommis-
sionsentscheidung, mit der sie nichts zu tun habe.
Bei der Wohnungskommission schien man offenbar auf die reale Lebenssituation der
Irene R. nicht eingegangen zu sein und negierte augenscheinlich auch das Schreiben
des Jugendamtes. Auch die ins Haus stehende Delogierung per 31.08.2011 (Ablauf des
befristeten Mietverhältnisses) schien niemanden wirklich zu interessieren.
Es ist in der Tat höchst erstaunlich wenn man sieht, wie eine wirklich sozialbedürftige Per-
son im Regen stehen gelassen wird. Irene R. ist eine untadelige Person, welche sich in
ihrem Leben noch nichts zu Schulden kommen hat lassen. Allerdings hat sie ein schweres
Handicap. Sie besitzt kein Parteibuch der SPÖ.
Frauenrechtlerin unterzeichnete Ablehnung
Kuriosum am Rande dieser traurigen Angelegenheit. Bei der Unterzeichnerin des ablehn-
enden Schreibens der Wohnungskommission handelt es sich um niemand Geringere, als
um die Rechtsanwältin Dr. Helene Klaar.
Diese Tatsache ist für uns besonders erstaunlich. Zeigt sich doch die Wiener Rechtsanwält-
in als wackere Kämpferin für benachteiligte Frauen und setzt sich unermüdlich für die
Rechte von Frauen ein. Dies kann man zumindest zahlreichen Pressaussendungen, diver-
sen Publikationen und Aussagen von Frau Dr. Klaar entnehmen.
*****2011-04-29
Volkszählung oder KGB-Verhör
Kleine Volkszählung (Mikrozensus)
Ende Mai 2008 fand Frau M. an ihrer Wohnungstür eine Benachrichtigung vor, in der von der
„STATISTIK AUSTRIA“ in höchst amtlicher Form vorgehalten wurde, daß man nicht antreffen
konnte. Na klar, normale Menschen arbeiten ja auch unter der Woche. Weiters stand in dieser
Benachrichtigung, daß man am 03.06.08 um 12 Uhr nochmals vorsprechen werde, um die Er-
hebung für den Mikrozensus durchzuführen. Man wies noch auf die gesetzliche Verpflichtung
der Auskunftserteilung hin. Ob Frau M. zu diesem Zeitpunkt überhaupt Zeit hatte, interessierte
der Auskunftserteilung hin. Ob Frau M. zu diesem Zeitpunkt überhaupt Zeit hatte, interessierte
die Herrschaften von „STATISTIK AUSTRIA“ überhaupt nicht. Trotz intensiver Bemühungen
konnte Frau M. auf der angebenen Telefonnummer niemand erreichen. Am 03.06.08 erschien
dann eine Mitarbeiterin des Institutes am Arbeitsplatz der Frau M., der zufällig im selben Haus
wie ihre Wohnung liegt und wollte während der Arbeitszeit eine längere Befragung durchführen.
Frau M. wies darauf hin, daß so etwas nicht akzeptabel sei und ersuchte um Zusendung eines
Frau M. wies darauf hin, daß so etwas nicht akzeptabel sei und ersuchte um Zusendung eines
Fragebogens um diesen schriftlich beantworten zu können. So was gäbe es nicht sagte die Inter
-viewerin und begab sich auf und davon.
Drei Tage später flatterte ein Brief von „STATISTIK AUSTRIA“ ins Haus, der interessanter Weise
noch auf 30.05.08 rückdatiert war (Vielleicht hatte man dort keinen Kalender zur Hand) und in
dem der Frau M. unterstellt wurde, sie hätte bei der Mikrozensus-Erhebung die Auskunft verwei-
gert. Frau M. rief daraufhin beim Institut an und klärte die Situation auf. Und siehe da, am 16.06.
erhielt sie einen Fragebogen samt Begleitschreiben.
Und jetzt wird es interessant. Der Fragebogen besteht aus achtzehn (18) A4 Seiten, vollgestopft
mit Fragen.Sie haben auf diesen die Möglichkeit die Fragen zu beantworten, wobei es bei den Ant
-worten mehrere Möglichkeiten gibt, oder das Feld „Vw“ für verweigert anzukreuzen.
Er beginnt ganz harmlos, wie die Größe der Wohnung, wie viele Leute darin wohnen, wie hoch der
Mietzins ist, wie hoch sind die Betriebskosten, seit wann man dort wohne, Mietverhältnis, Heizung,
sanitäre Einrichtungen etc.
All diese Fragen hat Frau M. brav beantwortet, jedoch bei den folgenden Fragen, die wir anschlies-
All diese Fragen hat Frau M. brav beantwortet, jedoch bei den folgenden Fragen, die wir anschlies-
send auszugsweise sinngemäß wiedergeben, hat sie das Feld „Vw“ für verweigert angekreuzt, da
diese ihre Intimsphäre betreffen und sie nicht bereit war, diese wildfremden Personen preiszugeben.
Außerdem hätte sie zum Teil Daten Dritter weitergeben sollen, zu deren Auskunft sie ohnehin nicht
berechtigt ist. Aber das scheint bei „STATISTIK AUSTRIA“ niemanden zu stören. Wir hätten gerne
den gesamten 18-seitigen Fragebogen eingescannt. Dies hätte aber den Artikel unübersichtlich gemacht.
Wiedergabe von erstaunlichen Fragen, die sich über sechzehn (16) A4 Seiten erstrecken:
Wo ihre Eltern geboren sind. Wann sie von wann bis wo, als was gearbeitet hat. Ob sie schon an einem Streik beteiligt
war. Ob sie schon in Karenz war. Was für berufliche Stellung sie habe. Wieviele Mitarbeiter an ihrer Arbeitsstätte
noch arbeiten. Wie oft sie arbeite. Teilzeit oder Vollzeit und wenn Teilzeit ob sie vielleicht krank ist. Ob sie Betreuung
brauche und für wen. Wenn sie weniger als die normale Arbeitszeit gearbeitet hat warum. Ob sie einen Zweitberuf ausübe
und wenn ja, wieviel Zeit sie dort arbeitet. Ob sie mehr arbeiten wolle. Ob sie überhaupt grundsätzlich gerne arbeite.
Was sie früher garbeitet hat und warum sie dort nicht mehr arbeitet. Was für Schulbildung sie habe. An welchen Kursen
sie die letzten vier Wochen teilgenommen habe und wenn ja waren die geschäftlich oder privat. Ob sie einen Schulabschluss
habe. Ob sie Matura oder ein Hochschulstudium hat. Ob sie eine Lehre angeschlossen hat etc., etc.
war. Ob sie schon in Karenz war. Was für berufliche Stellung sie habe. Wieviele Mitarbeiter an ihrer Arbeitsstätte
noch arbeiten. Wie oft sie arbeite. Teilzeit oder Vollzeit und wenn Teilzeit ob sie vielleicht krank ist. Ob sie Betreuung
brauche und für wen. Wenn sie weniger als die normale Arbeitszeit gearbeitet hat warum. Ob sie einen Zweitberuf ausübe
und wenn ja, wieviel Zeit sie dort arbeitet. Ob sie mehr arbeiten wolle. Ob sie überhaupt grundsätzlich gerne arbeite.
Was sie früher garbeitet hat und warum sie dort nicht mehr arbeitet. Was für Schulbildung sie habe. An welchen Kursen
sie die letzten vier Wochen teilgenommen habe und wenn ja waren die geschäftlich oder privat. Ob sie einen Schulabschluss
habe. Ob sie Matura oder ein Hochschulstudium hat. Ob sie eine Lehre angeschlossen hat etc., etc.
Neuerliche Behelligung am Arbeitsplatz !
Was das mit einer Volkszählung zu tun hat, ist uns ein absolutes Rätsel. Da aber Frau M. kooperativ war,
legte sie dem ausgefüllten Fragebogen ein Begleitschreiben bei, wo sie „STATISTIK AUSTRIA“ er-
mächtigte bei den zuständigen Behörden, wie Magistrat, Krankenkassen oder Finanzämter, in ihre Akten
Einsicht zu nehmen. Sie schickte das gesamte Konvolut am 20.06.08an die „STATISTIK AUSTRIA“. Dort
hat es denen offensichtlich nicht so gefallen und sie schickten wieder einen Interviewer los.
Dieser fand sich am 25.06.08 am Arbeitsplatz der Frau M. ein und wollte sie erneut befragen. Frau M. wies
Dieser fand sich am 25.06.08 am Arbeitsplatz der Frau M. ein und wollte sie erneut befragen. Frau M. wies
darauf hin, daß sie bereits die Fragen schriftlich beantwortet habe. Der Institutmitarbeiter wollte aber nicht
locker lassen und erklärte ihr, daß die Nichtbeantwortung von Fragen strafbar sei. Frau M. wandte sich nun
völlig entnervt an ihren Lebensgefährten und dem platzte der Kragen. Er rief in der zuständigen Abteilung
die Abteilungsleiterin (Name der Redak. bekannt) und fragte dort nach was man eigentlich wolle. Auf den
Fragebögen ist das Feld „Vw“ für verweigert angegeben und daher sei es völlig legitim, bei Fragen die man
nicht beantworten will, dieses Feld anzukreuzen. Auch was man mit derartigen Informationen von Frau M.
bezwecke, wollte der Lebensgefährte Herr R. wissen. Die dortige Abteilungsleiterin konnte weder auf die
Frage mit dem Feld „Vw“ und die Verwendung der Auskünfte eine vernüftige Anwort geben, sondern stot-
terte nur irgendwas von einer EU-Verordnung herum. Herr R. ließ sie aber darauf wissen, falls Frau M. sich in
dieser Angelegenheit strafbar gemacht habe, könne man ja ein Strafverfahren einleiten, man werde dies aber
bis zur letzten Instanz durchziehen.
Seitdem hat man von der „STATISTIK AUSTRIA“ nie wieder was gehört.
Seitdem hat man von der „STATISTIK AUSTRIA“ nie wieder was gehört.
Wir haben diesen gesamten Schriftverkehr samt Fragebögen und sind diese penibel durchgegangen. Derartige
Fragen stehen einer Finanzbehörde oder einem Gericht zu, wenn man dort als Beschuldigter involviert ist.
Und selbst dort kann der Befragte die Auskünfte verweigern ohne dafür bestraft zu werden.
Also stellt sich für uns die Frage, mit welcher Berechtigung stellt „STATISTIK AUSTRIA“ , die weder eine
Behörde noch ein Gericht ist, derartige Fragen die unserer Meinung nach mit einer Volkszählung nichts zu
tun haben. Und als Tüpfelchen auf dem „i“ versuchen sie die Leute unter dem Hinweis einer Bestrafung
von einem Betrag bis zu Euro 2.180,-, zu einer Antwort zu bewegen.
Stauni