Mordversuch aus religiösen Gründen
Zu drei Jahren Haft ist in Wiener Neustadt am Dienstag ein afghanischer Asylwerber
verurteilt worden. Er soll im Sommer einen Landsmann mit einem Küchenmesser in die
Brust gestochen und ihn lebensgefährlich verletzt haben.
Auslöser der Tat dürfte ein Pornofilm gewesen sein. Der Beschuldigte soll sein späteres
Opfer nämlich dabei erwischt haben, wie es sich mit Freunden einen Pornofilm ange-
sehen hat.
Aus religiösen Gründen sei das für den Angeklagten aber nicht tolerierbar, er habe sich
gedemütigt gefühlt. Ein paar Tage später nahm sich der Angeklagte laut Staatsanwalt-
schaft ein Küchenmesser, ging in die Wohnung seines Opfer stach dann einmal, ohne
ein Wort zu sprechen auf den damals 19-Jährigen ein. Dann flüchtete er. Das Tatmes-
ser warf er in die Donau. Wenig später wurde er festgenommen. Das Urteil ist nicht
rechtskräftig. (Quelle: noe.orf.at)
20 Jahre Haft für „Mon Cherie“-Mordversuch
Bedenkt man, dass der Heurigenwirt Helmut Osberger für das gleiche Delikt zu 20
Jahren Haft verurteilt wurde, erscheint das Strafmaß für den Afghanen mehr als er-
staunlich. Bekannter Weise wurde H. Osberger vor 2 Jahren in einem Indizienprozess
verurteilt, da er versucht haben soll, den Spitzer Bürgermeisters, Hannes Hirtzberger,
mittels einer vergifteten „Mon Cherie“-Praline zu ermorden.
Offenbar in Ermangelung einer Praline oder möglicherweise weil das Opfer ein Diabetiker
ist, griff der afghanischer Asylwerber (der sich in seiner Heimat sicherlich verfolgt fühlte)
einige Tage später zum Messer, um sich für eine erlittene Demütigung zu revanchieren.
Interessant ist dabei, dass der Afghane ja nicht gezwungen worden war sich den Porno-
film anzusehen, sondern lediglich sein späteres Opfer und dessen Freunde dabei ertappt
hat. Wo hier eine Demütigung stattgefunden haben soll, ist für uns ohnehin nicht nach-
vollziehbar.
Andere Herkunft, andere Sitten, andere Strafen
Aber warum klafft das Strafausmaß zwischen den beiden Verurteilungen derart ausein-
ander? Wir können uns dies so nur erklären, dass Osberger möglicherweise der falschen
Religion angehört und zusätzlich keinen Migrationshintergrund aufzuweisen hat.
Zu dieser Annahme kommen wir, weil es in letzter Zeit häufig zu erstaunlich milden
Urteilen gegen Personen mit Migrationshintergrund gekommen ist. Von den urteilenden
Richter(innen) wurden dabei religiöse oder kulturelle Hintergründe als mildernd bewertet
und im Strafausmaß dementsprechend berücksichtigt.
Interessant ist auch die Tatsache, dass gerade jene Personen die aus ihren Heimatlän-
dern flüchteten, sich in Österreich jener Delikte schuldig machten, deretwegen sie sich
in ihrer Heimat verfolgt gefühlt haben. Wegen dieser Verfolgung ersuchten sie in Öster-
reich um Asyl, lebten aber dann jene kulturellen oder religiösen Verfolgsgründe in der
Alpenrepublik voll aus.
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2012-01-18
Deja-vu?
Wie sich nun herausstellte, war jenes Mon Cheri welches am Auto der Eibiswalder
Bürgermeisterin hinterlegt wurde nicht giftig. Die Praline wies angeblich ein Einstichs-
loch auf. Ein Schreiben war ebenfalls beigelegt. Auf diesem stand: „Du bist etwas
besonderes für uns, bitte mach weiter“.
Da sich die Eibiswalder Ortschefin Margarethe Franz (ÖVP) sofort an das Szenario in
Spitz (NÖ) erinnerte, wo auf den dortigen Bürgermeister Hannes Hirtzberger ein Gift-
anschlag erfolgt war, verständigte sie die Polizei.
Die zur Zeit gefährlichste Praline der Welt
Ein heimlicher Verehrer?
Eine umfangreiche Untersuchung und chemische Analyse ergab, dass dieses Mon Cherie
nicht giftig war und zum Verzehr geeignet gewesen wäre. Ob es sich nun um einen Fan
von Margarethe Franz gehandelt hat, der ihr lediglich das Leben versüßen wollte, lässt
sich nicht eruieren.
Auf jeden Fall sieht die Polizei in der Mon Cherie – Aktion eine gefährliche Drohung
und ermittelt weiter. Was bedeutet dies im Klartext? Wenn Sie mit dem Gesetz nicht in
Konflikt geraten wollen, ist es ratsam keine Mon Cheries zu verschenken.
Scheidungsgrund
Bieten Sie auch niemanden diese Praline an, denn wenn Ihr Gegenüber schlecht drauf ist,
könnte er/sie das als gefährliche Drohung auffassen. Der Ehefrau eine ganze Schachtel
Mon Cherie zu schenken, ist sicherlich ein Scheidungsgrund. Anwältinnen der feminist-
ischen Liga zerbrechen sich sicher schon ihre Köpfe darüber, wie ein derartiges Präsent
zu werten ist.
Mon Cherie – Verbot?
Wie wir aus unbestätigter Quelle erfahren haben, überlegen bereits Politiker ein österreich-
weites Mon Cherie – Verbot zu beschließen. Wenn Sie also eine Person mit Süßigkeiten
verwöhnen wollen, greifen Sie lieber zu Manner-Schnitten.
Diese wurden von Politikern selbst erprobt und außerdem „Manner mag man eben“, auch
wenn sie nicht zum erwünschten Wahlerfolg verhelfen.
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2010-03-26
Das Plastiksackerl am Gartentor
Als der Herausgeber dieses Magazins heute nach Hause kam, fand er am Gartentor ein
hängendes Plastiksackerl vor. Der Inhalt von diesem war in der Tat erstaunlich. Da gab
es eine ausführliche Wahlwerbebroschüre der SPÖ, zu den kommenden Gemeinderats-
wahlen am Sonntag.
Dieser Broschüre waren noch einige kopierte Zettel beigelegt, auf denen Namen von Kandi-
taten stehen. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, steht auf diesen Kopien
folgendes vermerkt: „Dieser Stimmzettel ersetzt den amtlichen Stimmzettel“, was immer
dieser Satz auch bedeuten mag.
Das Leben versüßen
Da das Leben in der Ostgrenzregion desöfteren bitter ist dachte sich die SPÖ, der Bevölk-
erung das Leben etwas zu versüßen und legte noch 2 Päckchen Manner-Schnitten in das
Plastiksackerl.

Allerlei Überraschungen im Plastiksackerl
An und für sich eine nette Geste, wenn da nicht der Vorfall in Spitz (NÖ) gewesen wäre,
wo dem Bürgermeister Hannes Hirtzberger ein vergiftetes Mon Cherie, samt Grußkarte
an der Windschutzscheibe seines Wagens hinterlegt wurde. Wie der Fall ausging, dürfte
jedem hinlänglich bekannt sein.
Diese Praline gelangte zu traurigen Ruhm
Ein Schelm ist, wer böses denkt
Die Hinterlegung der Manner-Schnitten erinnern doch etwas an das Spitzer Szenario.
Nicht das wir der SPÖ unterstellen wollen, sie will die Bevölkerung vergiften, haben die
Verantwortlichen bei dieser Aktion offensichtlich nicht viel nachgedacht.
Auch in kleinen Dörfer verträgt sich nicht jeder mit jedem. Da werden unter Umständen alte
Feindschaften gehegt und gepflegt. Und wie heisst es so schön: „Gelegenheit macht Diebe“.
Also ist es nicht unbedingt abwägig, dass irgendwer auf die Idee kommen könnte, die süße
Botschaft etwas nachzubehandeln.

Der richtige Aufbewahrungsplatz für erstaunliche Geschenke
Also gab es für die Manner-Schnitten nur einen korrekten Weg, nämlich in den Mülleimer.
Liebe Genossen der SPÖ. Wenn ihr schon Steuergeld verschwendet um Euch Stimmen
einzufangen, dann verteilt doch sinnvolle Geschenke. Ein Kugelschreiber wäre schön und
zugleich praktisch.
Allerdings birgt das Schreibgerät die Gefahr, dass dieses missbräuchlich verwendet werden
kann und der mündige Wähler eventuell sein Kreuz damit woanders hinsetzt.
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2010-03-10
Nichtigkeitsbeschwerde abgewiesen
Gestern wurde die eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung, des verurteilten
Heurigenwirtes Helmut Osberger vom OGH abgewiesen.
Osberger war wegen versuchten Mordes, an dem Spitzer Bürgermeisters Hannes Hirtzberger,
zu 20 Jahren Haft verurteilt worden.
Mit so einer Praline, wurde der Spitzer Bürgermeister vergiftet
Die Wahrheit kennt nur Einer
In einem Indizienprozess kam man zum Schluss, dass der Heurigenwirt den Spitzer
Bürgermeister mit einer vergifteten Praline, nach dem Leben getrachtet hat.
Wir maßen uns hier nicht an zu urteilen, ob Osberger die Tat wirklich begangen hat, oder
ob die Justiz ein Fehlurteil gefällt hat.
Die „wirkliche“ Wahrheit weiß nur Osberger selbst.
Die vom Verteidiger eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde begründete sich unter anderem
auch darauf, dass ein Geschworener während der Verhandlung immer wieder eingeschlafen
ist und ein schlafender Geschworener könne so auch nicht dem ordnungsgemäßen Verlauf
einer Gerichtsverhandlung folgen.
Erstaunlicher Vergleich
Vom OGH wurde diese Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Es wäre alles zu verstehen, wenn wir nicht diese erstaunlichen Zeilen in der Wiener Zeitung
und in der Presse entdeckt hätten.
Einen der eingebrachten Kritikpunkte von Osbergers Verteidiger, wonach ein Geschworener
während der Verhandlung immer wieder eingeschlafen sei, verglich der Vorsitzende und
Senatspräsident des OGH, Eckart Ratz, mit einer „kaputten Glühbirne“, deretwegen
man nicht gleich ein ganzes Haus abreißt. Sei einer der Geschworenen tatsächlich „einmal
kurz nicht aufmerksam“ gewesen, bedeute das nicht, dass das Urteil nichtig sei. Auch Fehler
im Ermittlungsverfahren bzw. in der Verhandlung konnte der OGH keine erkennen
Sollte dieses Zitat der Wahrheit entsprechen, ist dies sehr bedenklich und unserer Meinung
nach, ist diese Aussage eines Richters nicht würdig.
Einen Menschen zu verurteilen und seinen Versuch seine Freiheit wieder zu erlangen, mit
dem Auswechseln einer „kaputten Glühbirne“ zu vergleichen, ist in der Tat erstaunlich.
Wird Widerspruch belohnt ?
Die Erhöhung des Strafmaßes von 20 Jahre auf „Lebenslang“, erscheint uns subjektiv
betrachtet wie eine „Belohnung“ dafür, dass man es gewagt hatte eine Nichtigkeitsbe-
schwerde einzubringen.
Laut Verteidiger N. Rast liegen bereits Beweise vor, welche die Unschuld von Osberger
bestätigen sollen.
Aus diesem Grund wird man sich auch um ein Wiederaufnahmeverfahren bemühen.
Sollte dieses Verfahren auch in die Hose gehen, kann Osberger, wiederum subjektiv
betrachtet froh sein, dass es in Österreich keine Todesstrafe mehr gibt.
Stauni
2009-03-20