21 Parlamentarisch Anfragen und 250 ungelöste Fragen
„Da zeigen sich die Medien überrascht, dass 92 % der Bevölkerung neue Ermittlungen im
Fall Kampusch wollen. Die FPÖ hatte von Anfang an das Ohr am Puls des Volkes seit dem
Kampusch-Untersuchungsausschuss, der von SPÖ und ÖVP noch vor dem Zeitpunkt
einer möglichen Klärung brutal abgedreht wurde“, so der FPÖ-NAbg. Werner Neubauer
in einer heutigen Stellungsnahme zu der aktuellen Berichterstattung im Fall Natascha
Kampusch.
„Trotzdem habe ich nie an die vorgelegten Ermittlungsergebnisse geglaubt und nahezu
als Alleinkämpfer versucht Licht ins Dunkel dieses Kriminalfalls zu bringen. Davon zeugen
21 Parlamentarische Anfragen, die rund 250 Einzelfragen umfassen, in welchen ich Ant-
worten von den zuständigen Ministerien gefordert habe. Diese Fragen wurden fadens-
cheinig bis gar nicht beantwortet“, so Neubauer ergänzend.
Es hat sich in den letzten Jahren leider der Verdacht aufgedrängt, dass die amtierende
Bundesregierung keinerlei Interesse an der Aufklärung hatte, sondern eher an einem
Zudecken. Aufgrund der nun aufgetauchten Erkenntnisse werde es, wenn man den
Aussagen des Vorsitzenden des Parlamentarischen Unterausschusses, NAbg. Werner
Amon, Glauben schenken darf, sogar der ÖVP zu dumm und sie zeigt plötzlich Interesse
an einer Aufklärung.
Einzeltätertheorie und Selbstmord mehr als fraglich
Der ehemalige Präsident des Obersten Gerichtshofs, Johann Rzeszut hat in einem 46(!)
Seiten umfassenden Brief an alle Parlamentsfraktionen sämtliche Ungereimtheiten und
sogenannte Ermittlungspannen im Fall Kampusch aufgezeigt. Es wurde nie zweifelsfrei die
Einzeltäter-Theorie bestätigt, auch ist Priklopils angeblicher Selbstmord niemals bewiesen
worden.
„Ungeklärt sind auch die Rolle des Priklopil-Freundes Ernst H., Bestellungen via Internet
von Frau Kampusch, sowie die Fragen bezüglich eines angemieteten Kraftfahrzeuges, wel-
ches zur Entführung gedient haben könnte. Unterlagen dazu wurden auf dem Anwesen
des Entführers gefunden“, nennt Neubauer einige der vielen offenen Fragen.
So harren viele ungeklärte Details einer Beantwortung, auch bleibt ein bleibt ein mehr als
schaler Beigeschmack. Auch die Arbeit der Staatsanwaltschaft Innsbruck, die nach ein-
jährigen Ermittlungen zu keinem anderen Ergebnis gelangt war, muss neu bewertet
werden. Der parlamentarische Unterausschuss hat jedenfalls in wenigen Wochen wesent-
lich mehr zu Tage gebracht, weshalb hier zur Tätigkeit der Staatsanwaltschaft Innsbruck
ein eklatanter Widerspruch besteht.
Angesichts dieser Tatsache muss die Frage erlaubt sein, welchen Stellenwert die Justiz in
Österreich hat. Die österreichische Polizei arbeitet nämlich gut, und ist mit sämtlichen
Ressourcen ausgestattet, diesen Fall zu klären, wenn man sie nur endlich ließe.
Wer hat an einer Vertuschung gesteigertes Interesse?
„Aber offenbar ist der Wille dazu nicht gegeben, weil heiße Spuren nicht nur in pädophile
Kreise, sondern auch in die Sado-Maso-Szene führen und höchstrangige, schwergewicht-
ige Politiker involviert sein könnten, und daher der Mantel des Schweigens darüber ge-
worfen wird“, so Neubauer weiter.
Neubauer verlangt, dass der Fall wieder aufgenommen wird und ohne Ansehen der invol-
vierten Personen, alle Fragen restlos geklärt werden sowie Schuldige zur Verantwortung
gezogen werden. Letztlich wird man auch bei allem Respekt der Privatsphäre von Frau
Kampusch nicht umhinkommen, sie zu einer neuerlichen Aussage zu bewegen.
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2012-03-02
Neuauflage des BAWAG-Prozesses
Nächstes Jahr wird es eine Neuauflage des BAWAG-Prozesses geben. Grund dafür ist,
dass der Oberste Gerichtshof im Dezember 2010 wesentliche Teile der erstinstanzlichen
Urteile wegen Feststellungsmängeln aufgehoben hatte. Dies wurde heute durch die Ober-
staatsanwaltschaft Wien offiziell bestätigt.
Um unserer Leserschaft einen halbwegs kompletten Überblick über diese Causa zu ermög-
lichen, veröffentlichen wir nachfolgend die Presseaussendung der Oberstaatsanwaltschaft
Wien.
Causa „BAWAG“, AZ 63 St 38/06a der Staatsanwaltschaft Wien
Der Oberste Gerichtshof hat mit Urteil und Beschluss vom 23. Dezember 2010 das Urteil
des Landesgerichtes für Strafsachen Wien in der Causa „BAWAG“ vom 4. Juli 2008 im
Wesentlichen teilweise bestätigt und teilweise aufgehoben.
In diesem Umfang wird die Strafsache wie folgt weiter verfolgt werden:
Die offenen Anklagepunkte gegen Helmut Elsner und Dkfm. Johann Zwettler werden zu-
rückgezogen. Herr Elsner wurde wegen Untreue in 12 Fällen bereits rechtskräftig zur
Höchststrafe von 10 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Ein weiterer Schuldspruch könnte
zu keiner höheren Strafe führen.
Herr Dkfm. Zwettler wurde wegen Untreue in 7 Fällen und wegen Bilanzvergehen rechts-
kräftig zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt. Ein Schuldspruch wegen der weit-
eren ursprünglich angeklagten Fakten könnte auch bei ihm zu keiner höheren Strafe führ-
en.
Mag. Peter Nakowitz wurde wegen Beihilfe zur Untreue in zwei Fakten („Hapenny“ und
„Ophelia Teil 1“ – Schaden 295 Millionen Euro bzw. 80 Millionen USD) rechtskräftig
schuldig erkannt, wobei eine Strafe noch nicht festgesetzt wurde. In den weiteren Fakten
„Capper“ und „Uni-Bonds“ (Schaden 370 Millionen Euro) und wegen Bilanzvergehens
wird die Anklage aufrecht erhalten, weil eine Sanierung der vom Obersten Gerichtshof
zur subjektiven Tatseite festgestellten Mängel des erstinstanzlichen Schuldspruchs zu
diesen Anklagepunkten in einem neuen Rechtsgang aussichtsreich ist.
Das gilt nicht in gleichem Maße für die weiteren bislang nicht verurteilten Anklagefakten
(„Ross Capital Markets“, „Ophelia Teil 2“ und andere), auf deren weitere Verfolgung da-
her verzichtet wird.
Günter Weninger wurde wegen Bilanzvergehen rechtskräftig schuldig gesprochen. Auch
hierfür steht eine Straffestsetzung aus. Darüber hinaus werden auch die übrigen Anklage-
vorwürfe, nämlich Beihilfe zur Untreue in den Fakten „Hapenny“ und „Ophelia Teil 1“ so-
wie Beihilfe zu weiteren Bilanzvergehen weiter verfolgt, weil der erforderliche Nachweis
auch zu diesen Vorwürfen in einem neuen Rechtsgang nahe liegt.
Auch gegen Mag. Dr. Christian Büttner, dessen erstinstanzlicher Schuldspruch wegen
Beihilfe zur Untreue (Faktum „Hapenny“ – Teilschaden 230 Millionen EURO) und wegen
eines Bilanzvergehens aufgehoben wurde, wird die Anklage aus ähnlichen Gründen zur
Gänze aufrecht erhalten.
Die erstinstanzlichen Schuldsprüche betreffend Mag. Hubert Kreuch wegen Untreue und
Dr. Josef Schwarzecker wegen Untreue und Bilanzvergehens wurden aufgehoben, weil
das Ersturteil dazu widersprüchliche Feststellungen enthielt. Die Staatsanwaltschaft wird
die Anklage jeweils wegen zwei Untreuefakten („Hapenny“ und „Ophelia Teil 1“), zu Dr.
Schwarzecker auch wegen Bilanzvergehens aufrecht erhalten, weil die Aufklärung des
Sachverhalts in diesem Umfang in einem zweiten Rechtsgang durchaus möglich erscheint.
Der Schuldspruch des Dr. Wolfgang Flöttl wegen Beihilfe zur Untreue in drei Fakten wurde
aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft wird die Anklage betreffend die Fakten „Ophelia Teil
1″ und „Capper“ (Schaden 80 Millionen USD bzw. 20 Millionen EURO) aufrecht erhalten,
weil naheliegt, dass die erforderliche Vorsatzform in einem zweiten Rechtsgang festge-
stellt werden kann.
Lediglich auf die weitere Verfolgung des Faktums „Ophelia Teil 2“ mit einem Schaden von
10 Millionen USD wird verzichtet, weil diese bislang in keinem Fall zu einer Verurteilung
geführt hat und selbst im Fall eines Schuldspruchs keinen wesentlichen Einfluss auf die
Strafbemessung hätte.
Gegen Dr. Robert Reiter, dessen Schuldspruch wegen Beihilfe zur Untreue in den Fakten
„Hapenny“ und „Ophelia Teil 1“ sowie wegen Beihilfe zu einem Bilanzvergehen aufgehoben
wurde, wird die Staatsanwaltschaft die Anklage insgesamt aufrecht halten. Es liegt nahe,
dass in einem zweiten Rechtsgang der Kenntnisstand des Herrn Dr. Reiter über die beiden
Investments und damit die erforderliche Vorsatzform durch vollständige Beweiswürdigung
festgestellt werden können.
Was wohl Bandion-Ortner darüber denkt?
Ein Königreich dafür, die Gedanken der Ex-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner lesen zu
können. Als verhandelnde Richterin im BAWAG-Prozess, avancierte sie bekannter Weise
nach Prozessende zur Justizministerin. Ihren „Erzfeind“ Helmut Elsner verurteilte sie zur
Höchststrafe von 10 Jahren unbedingter Haft.
Ihr prozessuales „Liebkind“ Wolfgang Flöttl hingegen, musste keinen einzigen Tag ab-
sitzen und darf sich jetzt wieder vor Gericht verantworten. Offenbar ist man bei der Staats-
anwaltschaft zur Erkenntnis gelangt, dass dieser doch kein „Unschuldslamm“ ist.
Ganz besondere Schmerzen dürfte C. Bandion-Ortner möglicherweise die Tatsache bereiten,
dass Helmut Elsner nicht mehr vor Gericht erscheinen muss, denn mehr als die Höchststrafe
gibt es nicht.
Liest man sich in der Presseaussendung den Umfang des Vorhabens der Staatsanwaltschaft
durch, könnte durchaus der Eindruck entstehen, dass Bandion-Ortner in „ihrem“ BAWAG-
Prozess dieselbe Qualifikation aufgewiesen hatte, wie in ihrer Dienstzeit als Justizministerin.
Wir hegen für den Ex-Banker Helmut Elsner keine Sympathie. Sollte dieser aber ein wenig
Schadenfreude empfinden, so vergönnen wir ihm diese aus vollem Herzen.
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2011-12-12
Gerichtliche Sonderbehandlung
Anfang März dieses Jahres haben wir nachfolgenden Beitrag über die Sonderbehandlung
des deutschen Politikers Dieter Althaus, vor einem österreichischen Gericht geschrieben.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=128;manche-sind-gleicher&catid=1;erstaunliches
Althaus verschuldete in der Steiermark einen Schiunfall, welcher den Tod einer 41-jährigen
slowakischen Staatbürgerin zur Folge hatte. An und für sich ein tragisches Ereignis, dass
aber jeden passieren kann.
Was aber dann passierte war in der Tat erstaunlich. Althaus musste nicht einmal vor Gericht
erscheinen, da er sich angeblich ohnehin nicht mehr genau an den Unfallvorhergang erinnern
konnte.
Devotes Bezirksgericht Irdning
Er wurde in einem „Eilverfahren“ vom BG Irdning, wegen fahrlässiger Tötung zu einer
Strafe von 33.000,- Euro und einem Schmerzensgeld von 5.000,- Euro verurteilt. Ein
„Klacks“ für den betuchten Politker Dieter Althaus.
Da war die Justiz wohl irgendjemanden sehr hörig, den Althaus gehört der CDU an und
diese ist die deutsche Schwesternpartei der ÖVP. Außerdem stand in Deutschland der
Wahlkampf für die Landtagswahlen vor der Türe.
Kein Interesse an der Öffentlichkeit
Da der Ministerpräsidenten von Thüringen, Dieter Althaus der Spitzenkanditat der CDU
war, wollte man offensichtlich einen öffentlichen Prozess verhindern. Da nützte selbst
der von der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Gheneff-Rami eingebrachte Antrag auf Wieder-
aufnahme des Althaus-Verfahrens wegen schwerer Prozessmängel nichts.
Dieser wurde durch die Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof, in einer Rekord-
zeit von 2 Wochen abgelehnt. Erstaunlich wie schnell die „unabhängige“ Justiz im Falle
eines Politikers agieren kann, wenn es zu dessen Vorteil ist.
Ablehnung der Zweiklassengesellschaft
Hatte man nun in der Politik geglaubt, mit dieser Vorgehensweise eine „gmahte Wies´n“
erreicht zu haben, ging der Schuss nach hinten los. Die deutschen Wähler(innen) erteilten
Althaus eine kräftige Abfuhr, denn diesen dürfte der nicht stattgefundene Prozess noch
in guter Erinnerung gewesen sein.
Wir finden das prima, wie sich die deutschen Wähler(innen) verhalten haben. Es macht zwar
den Schaden der durch Althaus verursacht wurde nicht wieder gut, aber das Wählervolk hat
eindrucksvoll bewiesen was es von der Zweiklassengesellschaft hält.
Die CDU stürzte massiv in der Wähler(innen)gunst ab und landete bei 31,2 Prozent und
benötigt daher erstmals seit zehn Jahren, wieder einen Koalitionspartner um weiter regieren
zu können.
Rücktritt
Eines muss man jedoch Dieter Althaus zu Gute halten. Auch wenn sicherlich sanfter Druck
auf ihn ausgeübt wurde, zog er aus diesem Wahldebakel seine Konsequenzen. Er trat als
Ministerpräsident des Freistaats Thüringen und als Landesvorsitzender der CDU Thüringen
mit sofortiger Wirkung zurück. Von diesem Verhalten könnte sich so mancher öster-
reichischer Politiker ein „Scheibchen“ abschneiden.
Frau Bandion-Ortner denkt nach
Für uns bedeutet dieses niederschmetternde Wahlergebnis, auch eine indirekte Abfuhr an die
österreichische Justiz. Aber das wird sicherlich nicht die erste Sorge der Justizministerin sein,
sondern wir tippen eher darauf, dass sie sich ihren Kopf darüber zerbricht, wie man zu einer
Sondergenehmigung für die Benutzung von Busspuren kommt.
Stauni
2009-09-04
Erstaunliche Klage
Nicht viel Verständnis hatte der Oberste Gerichtshof mit einer Pensionistin, die eine Pensions-
bonifikation einklagte. Grund für die Klage war, das die Frau erst mit 62 Jahren in Pension ging,
obwohl für Frauen die Erreichung des 60. Lebensjahres genügt, diese in Anspruch nehmen zu
können.
Entscheidung des OGH im Volltext:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20090421_OGH0002_010OBS00029_09A0000_000/JJT_20090421_OGH0002_010OBS00029_09A0000_000.html
Bonifikationsanspruch
Für diesen verspäteten Pensionsantritt, wollte die Frau eine gesetzliche vorgesehene Boni-
fikation einfordern. Diese beträgt pro Jahr der späteren Inanspruchnahme 4,2 Prozent der
Regelpension (§261c ASVG).
Vom Mann zur Frau
Allerdings hatte das Ganze einen Schönheitsfehler. Die Frau wurde 1945 als Mann geboren
und unterzog sich im Jahre 2006, also 61-jährig einer Geschlechtsumwandlung.
2007 ging dann die frischgebackene Frau in Pension.
Die Gretchenfrage vor Gericht war nun, ob eine Geschlechtsumwandlung rückwirkend gilt
oder nicht. Die Pensionistin warf als Argument ein, sie habe bereits 2003 geplant, sich einer
Geschlechtsumwandlung zu unterziehen.
Der OGH blieb hart
Der Oberste Gerichtshof entschied gegen die Frau. Als Begründung wurde angeführt, dass
die Operation erst nach dem Erreichen des Regelpensionsalters durchgeführt wurde.
Die bloße Absicht sich bereits 2003 dafür entschieden zu haben, habe keine rechtliche Rele-
vanz und sei dadurch auch rechtlich bedeutungslos.
Also Männer, sollte sich jemand für eine Geschlechtsumwandlung interessieren, ziehen Sie
diese vor dem Erreichen des Regelpensionsalters für Frauen durch.
Eines ist uns jedoch unklar, war dieses Urteil Männer- oder Frauenfeindlich ?
Stauni
2009-07-15