Ist Kinderpornografie ein Kavaliersdelikt?


Statt fetter Beute, kinderpornografisches Material

Ein Einbruch  dreier Kriminaltouristen  aus Polen im  vorigen Jahr  in Graz,  entlarvte einen
perversen Kriminellen. Die Dreierbande brach in das Haus eines Universitätsprofessor ein.
Statt der erhofften fetten Beute stießen sie auf dessen PC,  auf dem jede Menge kinderpor-
nografisches Material abgespeichert war.

In den drei Einbrechern reifte der Plan, den honorigen Professor zu erpressen. Zur Unter-
streichung ihrer Forderung bedrohten sie den Akademiker. Dieser bekam kalte Füße und
und wandte  sich an die Polizei.  Ob sich die unzähligen  Kinder auf den perversen Fotos
ebenfalls an die Gesetzeshüter wenden konnten? Gut, das steht auf einem anderen Blatt
Papier.

Jedenfalls wurde das Einbrechertrio geschnappt und zu Haftstrafen von drei bis zu zehn
Jahren verurteilt. Das ist auch gut so,  denn so wurde den Ostblockbanden die Botschaft
vermittelt, dass sich Kriminaltourismus in Österreich nicht auszahlt.

Seit 12 Jahren kriminell, aber unbescholten

Aber nun  zurück zum  perversen Uni-Professor.  Auf dessen  Notebook fand  die Polizei
sage und schreibe  50.000 (!)  Dateien mit kinderpornografischem Inhalt,  die er seit dem
Jahr 1999 gesammelt hatte. Vergangenen Freitag mußte sich der perverse Professor vor
Gericht verantworten.

In Anbetracht der Urteile gegen die Einbrecher hatte wohl jedermann(frau) erwartet, dass
der Grazer Akademiker eine dementsprechende Strafe ausfasst. Er war zwar noch unbe-

scholten,  aber der Zeitraum seiner kriminellen Taten erstreckte sich immerhin über zwölf
Jahre.  Also Unbescholtenheit  kann auch bedeuten,  lediglich nicht  erwischt  worden zu
sein.

Der  Anwalt  des  Pädophilen  verteidigte die  kriminelle  Perversion  des  Angeklagten  mit

einem sexuellen  Kindheitstrauma.  „Es gibt niemanden,  der es mehr bedauert“, beteuerte
der Uni-Professor gegenüber der Richterin Julia Riffl. Da können wir aber locker dagegen
halten,  denn die  bedauernswerten Kinder haben sich für die perversen Aufnahmen wohl
kaum freiwillig zur Verfügung gestellt.

Das Urteil gleicht einer Verhöhung der Opfer

Das  Geschäft  mit dem  Tausch und  Handel von  pädophilem Material  ist in  den vergang-
enen fünf Jahren um  150 Prozent gewachsen.  Die Zahl der  pädophilen Bilder im Internet
ist um 400 Prozent  gestiegen.  Erschreckend ist zudem,  dass rund 3000 Kinder alleine im
Jahr 2008 Opfer dieses Geschäfts geworden sind und die Tendenz in den darauffolgenden
Jahren immer weiter angestiegen ist.

Im Angesicht  der obig  angeführten Tatsachen  war das  verhängte Urteil  von 8.000,- Euro
Geldstrafe  und  einer  Haftstrafe  von 4 Monaten bedingt,  wie  ein  Schlag  ins  Gesicht der
Opfer,  auch  wenn  sich  der  Angeklagte in  therapeutischer Behandlung  befindet,  wie  er

selbst angab.

Erstaunlich ist auch die Tatsache, dass pädophile Akademiker bei Gericht mit Glaceehand-
schuhe angefasst werden. Wie ein roter Faden ziehen sich diese erstaunlich milden Urteile
durch die jüngeren Geschichte der österreichischen Justiz.

Sind Pädophile keine geistig abnorme Rechtsbrecher?

Pädophile sind für uns geistig abnorme Rechtsbrecher. Es ist abnormal, wenn sich jemand
an kinderpornografischen  Bildern oder Filmen ergötzt.  Zudem ist  der Sprung zum Kinder-
schänder sehr minimal. Unserer Meinung nach ist Pädophilie auch nicht therapierbar.

Weniger Verständnis hat die österreichische Gerichtbarkeit mit Justizrebellen, auch wenn
diese  Akademiker  sind.  Dies beweist  der Fall  Mag. Herwig Baumgartner,  dessen Aus-

drucksweise  zugegebener  Weise nicht  der feinen  englischen Art entspricht.  Als  Vater-
rechtsaktivist  fasste er  wegen versuchten Widerstand gegen  die  Staatsgewalt  und ver-
suchter Nötigung,  vier Jahre unbedingte Haft aus.  Beide Delikte wurden nicht vollendet
und blieben beim Versuch.

Zudem wurde  er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.  Okay,
wenn die  Beschimpfung von  Richter(innen) und  das unbefugte Filmen in Amtsräumen
eine derartige Einweisung rechtfertigen fragen wir uns, warum sich der perverse Grazer

Universitätsprofessor nicht die Zelle mit Herwig Baumgartner teilt.

Aber vielleicht kommt noch jemand auf die perverse Idee zu behaupten, dass Pädophi-

lie eigentlich völlig normal ist.  Immerhin handelte sich Elisabeth Sabaditsch-Wolff eine
gerichtliche Verurteilung  ein weil sie  behauptete:  „Mohammed habe gern mit Kindern
ein bisschen was gehabt.“ 
Im Beitrag  „Sex mit kleinen Mädchen“  können Sie  den ge-
samten Inhalt des Artikels lesen.

*****

2011-05-22
 

„Entschuldigen Sie, ich bin Hetero“


Lauda bekam die Diskriminierungskeule zu spüren

Im Beitrag „Der Täter wird zum Opfer“  haben wir unter anderem  folgendes geschrieben:
Plötzlich redete  man den Menschen ein,  dass Homosexualität  völlig  normal sei.  Heutzu-
tage muss man sich direkt schämen, wenn man nicht schwul oder lesbisch ist.  Sollte man
berechtigte Einwände gegen diese homosexuelle Revolution erheben, wird man sofort mit
der Diskriminierungskeule erschlagen.
Wie wahr  unsere damaligen Zeilen waren,  muss nun der  Formel-1-Weltmeister und Flug-
unternehmer Niki Lauda, am eigenen Körper erfahren. Er hatte sich als normal veranlagter
Hetero-Mann  erlaubt,  gegen den  Schwulen-Tanz in  der ORF-Sendung  „Dancing Stars“
Protest einzulegen.
Wir wollen einige Zitate aus dem heutig geführten Interview in der Tageszeitung
„Österreich“ wiedergeben:

Zitate von Niki Lauda

Es gibt so was wie gute Traditionen in unserer Kultur – dazu gehört, dass Männer mit Frauen
tanzen.  Bald kommt die Zeit,  da werden  wir uns  noch alle  öffentlich  dafür  entschuldigen,
dass wir heterosexuell sind.
Mich stört, dass ein öffentlich-rechtlicher ORF aus reiner Quotengeilheit, weil er Angst vor zu
wenig Zusehern hat, wichtige Traditionen in diesem Land zerstört.  Ich will nicht, dass meine
Kinder  im  ORF sehen,  dass ein  Mann mit  einem  Mann tanzt – und dass  sie glauben,  das
nachmachen zu müssen. Seit Jahrhunderten tanzen Männer mit Frauen in unserer Kultur –
und das soll man nicht kaputt machen. Quote ist nicht alles im Leben.
Dass  es nicht  Aufgabe  des ORF ist,  der Jugend einen schwulen Tanzstil  „Mann tanzt mit
Mann“ zu propagieren,  den es in Wahrheit nirgends gibt.  Es tanzt ja nirgendwo  ein Mann
mit  einem  Mann – in keiner  Disco,  auf keinem Ball –,  nur im ORF,  weil der  damit Quote
schinden will.

Bei der HOSI ist man fassungslos

Wir finden, dass Lauda mit seiner Aussage recht hat. Sie ist weder homophob noch diskri-
minierend.  Wir behaupten  nach wie vor,  dass  Homosexualität  evolutionsbedingt  nicht
normal  ist.  Wäre sie  das,  gäbe es keine  zwei verschiedene  Geschlechter  die zur  Nach-
kommenschaftszeugung und der damit verbunden Artenerhaltung notwendig sind.
Christian Högl, Obmann der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien,  sieht das naturgemäß
anders und ist über die Aussagen von Lauda, wirklich fassungslos und äußerst überrascht.
Er meint:  „Wenn Niki Lauda behauptet,  dass nirgendwo ein Mann mit einem Mann tanze,
in keiner Disco,  auf keinem Ball,  dann lässt sich  das leicht widerlegen,  zum Beispiel durch
den Wiener Regenbogenball.“
Da befindet sich Högl in einem kleinen Irrtum,  ist doch der Regenbogenball kein „normaler“
Ball, sondern eine Tanzveranstaltung für Schwule und Lesben. Nun taucht sicherlich wieder
die Frage auf,  was ist normal?  Zu unserer  Überraschung  gibt der  HOSI-Obmann diesbe-
züglich das Heft selbst aus der Hand.
Denn Högl meint: „Ob es ins Weltbild von Herrn Lauda passt oder nicht: 5-10 % der Bevöl-
kerung sind schwul oder lesbisch.“   Er wirft zwar recht großzügig mit Prozentzahlen herum,
bestätigt aber damit gleichzeitig,  dass es sich um  eine verschwindende  Minderheit handelt.
Das hat uns veranlasst im Internetlexikon Wikipedia nachzusehen, was überhaupt als Norm
anzusehen ist.

Norm laut Wikipedia

Die „Norm“ ist mitunter ein  Mittelwert (arithmetisches Mittel, Median, Modalwert)  bzw.allge-
meiner ein Kennwert  der Zentralen Tendenz.  Ein bestimmter Bereich um  diesen Mittelwert
(z. B. eine Standardabweichung)  wird als normal definiert,  wobei im psychodiagnostischen
Bereich der Begriff „durchschnittlich“ gebräuchlicher ist. Bei nicht normalverteilten Variablen
werden für gewöhnlich  Prozentränge herangezogen, um die statistische Norm festzulegen.
Ein Prozentrang zwischen 25 und 75 kann zum Beispiel als durchschnittlich gelten, d. h.
der Bereich, in dem 50 % der Werte in der Grundgesamtheit (Bevölkerung) liegen.
Wir glauben nicht,  dass man Wikipedia  als homophobes Werk  titulieren kann.  Dieses
Lexikon ist neutral  verfasst und  haltet sich an Fakten.  Nehmen wir  nun den  von Högl
angegebenen  Durchschnittswert der Homosexuellen in Österreich an, entspricht dieser
laut Wikipedia  nicht der Norm.  In Folge ist  daher diese  sexuelle  Ausrichtung  nicht als
normal zu bezeichnen.

Ist der Schuhplattler ein homosexueller Tanz?

Einen kulturellen Defizit orten wir beim Grünen Wiener Gemeinderat  „Marco Schreuder“.
Dieser versucht mit der Aussage: „Schauen Sie sich mal so einige Schuhplattler an!“, die
Feststellung  von  Lauda  „es tanzt ja  nirgendwo ein  Mann mit  einem Mann – in  keiner
Disco, auf keinem Ball“  zu widerlegen.
Offenbar hat Schreuder noch nie einen Schuhplattler gesehen, denn bei diesem ländlichen
Tanzritual  tanzen  die Männer für  sich und  nicht miteinander.  Aber sollte  wer besonders
wagemutig sein, könnte er ja einen der plattelnden Teilnehmer, meist gestandene Bauern-
burschen,  fragen ob er schwul sei.  Wir sind sich absolut sicher,  dass der nächste Plattler
nicht auf der Schuhsohle, sondern auf der Wange des Fragers landet.

Es wird schon beschämend, heterosexuell zu sein

Aber zurück zu Niki Lauda und seinen berechtigten Aussagen. Als besonders unverschämt
finden wir, dass Högl eine Entschuldigung von Lauda, für seine „homophoben Tiraden“
fordert.
Unserer  Meinung nach hat  Lauda niemanden  beleidigt oder  diskriminiert,  sondern nur
das gesagt,  was sich der überwiegende Teil der österreichischen Bevölkerung denkt. Es
schaut  wirklich schon  danach aus,  sich dafür schämen und  entschuldigen zu müssen,
nicht schwul oder lesbisch zu sein.
*****

2011-01-24
 

Der Täter wird zum Opfer


Der drogenverfechtende Stadtrat

Der eherne Verfechter der Droge Cannabis, Bernhard Amann,  seines Zeichens  Stadtrat für
Soziales, Gesellschaft,  Integration und Wohnungsvergabe in Hohenems,  schrieb heute auf
seinem „Blog“  einen recht erstaunlichen Artikel,  bezüglich der Ermordung des kleinen Cains
in Bregenz.

Screen: amann.vol.at
Der voll Selbstlob strotzende Berhard Amann
Liest man sich seinen Beitrag durch, könnte man durchaus zur Annahme kommen, dass
der Mörder des Kleinkindes eigentlich ein Opfer ist. Wir wollen unseren Leser(innen) einige
Zitate des Herrn Amanns zu Kenntnis bringen, die wir natürlich kommentieren.

Zitat Amann

Ein kleiner Bub ist qualvoll um sein Leben gebracht worden und ein junger Mensch, der in
unserer Mitte aufgewachsen ist, hat sein Leben endgültig verpfuscht.  Da sollte man doch
über die erste Schrecksekunde hinaus einmal nachdenklich werden, würde man meinen.
Bei allem Respekt vor den Menschenrechten,   erscheint es doch erstaunlich,  einen solchen
Abschaum als Menschen zu bezeichnen. Auch hat dieser sein Leben nun nicht entgültig ver-
pfuscht,  sondern geschah dies bereits vor einigen Jahren.  Wir glauben nämlich nicht, dass
dieses drogensüchtige arbeitsscheue Subjekt (Frührentner mit 25 Jahren),  noch irgendeine
glanzvolle Karriere vor sich hatte.
Über was man, über die ersten Schrecksekunde hinaus nachdenken soll, darüber lässt sich
der drogenverfechtende Stadtrat allerdings nicht aus. Wir haben uns jedoch bereits einige
Gedanken  gemacht  und sind zum Schluss gekommen,  dass dieses kriminelle  Subjekt ein
Leben lang von der Gesellschaft weggesperrt gehört.
Sicherlich sind auch bei der Bregenzer Jugendwohlfahrtsbehörde schwere Fehler passiert,
allerdings  betreffen diese,  dass  sie  nicht  erkannten  in  welcher Gefahr  der  kleine  Cain
schwebte. An der kriminellen Karriere des drogensüchtigen Gewalttäters trifft diese Behör-
de keine Schuld und daher ist nachfolgendes Zitat nicht nachvollziehbar.

Zitat Amann

An dem Tod dieses  kleinen und noch völlig unschuldigen  Menschen haben  mehr durch
fahrlässiges Sparen mitgewirkt als nur der faktische Täter. Und das verwirkte Leben eines
noch fast  jugendlichen Menschen  haben mehr verwirkt als nur er allein.  Schließlich ist er
hier geboren,  ist hier zur  Schule  gegangen  und aufgewachsen.  Was  hat  man da alles
schon  versäumt?  Das  sind die  Fragen,  die man  sich stellen muss,  will man in  Zukunft
solche traurige Schicksale verhindern.
Mit  der Legalisierung von  Drogen wird man  auch in Zukunft  solche traurige Schicksale
nicht verhindern können.  Auch mit  der erstaunlichen  Einstellung von Amann,  der den
Kindesmörder  verharmlosend  als  „nur als faktischen Täter“  und  liebevoll als  „fast noch
jugendlichen Menschen“  bezeichnet,  der in unserer Mitte aufgewachsen ist und hier zur
Schule ging, also quasi ein Opfer der Gesellschaft ist, lassen sich solche Gewalttaten nicht
vermeiden.

Es begann in den 70er Jahren

Es ist recht interessant, dass die 50er und 60er-Jahre Generation, die Dienste der Jugend-
wohlfahrt kaum in Anspruch nehmen musste. In diesen Jahren waren die Familienverbän-
de meist konservative Großfamilien, die zu christlich demokratischen Werten tendierten.
Dass war  natürlich den  Sozialisten ein  Dorn im Auge  und sie begannen  mit Beginn ihrer
Machtergreifung in den 70er Jahren, diese Familien systematisch auseinander zu nehmen.
Der soziale  Wohnbau  baute immer  mehr kleinere Wohnungen,  in dem  solche Familien-
verbände keinen Platz mehr hatten.

Homosexuell war plötzlich modern

Auch feste familiäre Werte und erzieherische Maßnahmen wurden durch diese Demontage
zerstört.  Plötzlich redete  man den Menschen ein,  dass Homosexualität  völlig  normal sei.
Heutzutage muss man sich direkt schämen, wenn man nicht schwul oder lesbisch ist.
Sollte man berechtigte Einwände gegen diese homosexuelle Revolution erheben, wird man
sofort mit der Diskriminierungskeule erschlagen. Auch dies hat zur Folge, dass heranwachs-
ende Jugendliche, immer öfters in völliger Orientierungslosigkeit landen.

Schlechte Schulbildung, dafür Forderung für Drogenfreigabe

Aber auch bildungsmäßig lagen die Roten nicht auf der faulen Haut.  Die seit nun 40 Jahren
anhaltenden Schulversuche brachten das Ergebnis ein,  dass ein großer Teil der Schulkinder
und Schulabgänger nicht einmal mehr in der Lage sind, halbwegs ordentlich lesen und rech-
nen zu können.
Als wenn das nicht alles schon genug wäre, fordern heute Grüne und Linkslinke Politiker die
Freigabe von sogenannten weichen Drogen.  Der Grüne Polit-Nachwuchs wirbt sogar völlig
unverblümt, für die Freigabe der „Todesdroge Heroin“.

Offene Grenzen für Alle

Alle diese  erstaunlichen  Errungenschaften und  Forderungen der  Linkslinken und  Grünen,
fördern die Entwicklung solcher asozialen Subjekte, wie die des Kindesmörder von Bregenz.
Dazu kommt noch der Schlachtruf „Offene Grenzen für Alle“. Dieses unkontrollierte Ein-
reisenlassen bringt noch das  zusätzliche Ergebnis,  dass sich lichtscheues  Gesindel aus aller
Herren  Länder  bei uns niederlässt.  Diese verüben dann ihre  kriminellen Taten  und lassen
sich noch ganz nebenbei, vom Sozial- und Wohlfahrtsstaat Österreich aushalten.
*****

2011-01-12
 

Freiheit gibt Kraft

Kronen Zeitung bestätigt ERSTAUNLICH-Beitrag

Das wir mit unserem gestrigen Beitrag „Persilscheine….“ nicht daneben gelegen sind, be-
weist ein heutiger Artikel in der  Kronen Zeitung.  Er betrifft jene Raubmörderin, die im
Jahre 2008 ihre 78-jährige Nachbarin erschlug und sie anschließend beraubte.

Die Mörderin wurde zu 18 Jahren Haft verurteilt und im heurigen März, nachdem sie zwei
Jahre Haft verbüßt hatte, wegen Haftunfähigkeit nach Hause entlassen. Angeblich waren
ihre Kräfte  im Gefängnis  derart geschwunden,  sodass von ihr  keine Gefahr mehr zu er-
warten war. Und das bei einer Raubmörderin.

Quelle: Krone Zeitung (Printausgabe vom 19.11.2010)

Mit dem Krone-Artikel wird unser gestriger Beitrag nicht nur indirekt bestätigt,  sondern
weist zusätzlich daraufhin,  dass sich die  Justiz von einer  Mörderin an der Nase herum-
führen ließ.

Erstaunliche Gesundung

Kaum war die geschwächte Täterin  wegen Haftunfähigkeit  aus der Haft  entlassen wor-
den,  machte sich diese aus  dem Staub.  Offenbar sind ihre  Kräfte in der Freiheit wieder
zurückgekehrt. Daher ist auch nicht auszuschließen, dass die wieder zu Kräften erlangte
Raubmörderin, wieder zuschlagen kann.
Abgesehen davon, welche erstaunliche Milde die Justiz gegenüber Mördern walten lässt,
stellt sich  die berechtigte  Frage,  welcher medizinische Sachverständige  dieser Täterin
Haftunfähigkeit bescheinigte.
*****

2010-11-19
 

Persilscheine für Mörder(innen)


Mord in der Garage des Hanusch-Spitals

Vor knapp einem Jahr soll der 50-Jährige Franz P., die ihm unbekannte Krankenschwester
Helga L.  in der Garage des  Wiener Hanusch-Spitals erschossen haben.  Der mutmaßliche
Schütze ist angeblich sterbenskrank.

Bei Franz P.  soll Krebs  diagnostiziert worden sein.  Ärzte  versuchen  zur Zeit mit Chemo-
therapien das Leben des Mannes zu retten. Auf Grund seines gesundheitlichen Zustandes,
hat der mutmaßliche Mörder beste Chancen, nie eine Gefängniszelle von innen zu sehen.

Es bestehen Zweifel, ob Franz P.  überhaupt am Prozess teilnehmen  kann und wenn ja,
ob er tatsächlich haftfähig ist. Diese Fragen muss nun ein Gutachter klären. Sollte dieser
zur Erkenntnis kommen, dass bei Franz P.  eine Haftuntauglichkeit besteht, geht dieser
nach Hause, auch wenn er wegen Mordes verurteilt wird.

Auch im Gefängnis lässt es sich sterben

Nun könnte man einwenden, dass Franz P. in diesem Fall nur zum Sterben heim geht.
Allerdings wäre dieser  Argumentation  entgegen zu halten,  dass er dies im Gefängnis
auch kann, denn auf Mord steht immerhin bis zu lebenslanger Haft.

Lebenslange Haft heißt im Klartext, dass der Häftling solange in einer Strafanstalt einge-
sperrt wird, bis er stirbt.  Dabei ist es für uns unerheblich, ob dies in  40 Jahren oder 40
Tagen geschieht.

Das  Opfer hatte auch  keine Wahl  des Ortes,  an dem es sterben musste.  Diesen hat
nämlich der Täter bestimmt. Einen verurteilten Mörder freizulassen nur weil er sterbens-
krank ist, ist ein Affront gegenüber dem Opfer und dessen Hinterbliebenen.

Erstaunliche Milde gegenüber Mörder(innen)

Bei kranken Mörder(innen) scheint die österreichische Justiz überhaupt erstaunliche Milde
walten zu lassen.  Zwei Beispiele aus jüngst  vergangener Zeit, stellen dies eindeutig unter
Beweis. Nicht nur erkrankte Mörder(innen) können sich gute Chancen ausrechnen, son-
dern auch jene, bei denen die mörderischen Kräfte nachlassen.

Mörder und Penisabschneider wieder in Freiheit

Ein 77-jähriger  Türke erschoss einen vermeintlichen  Nebenbuhler und schnitt  ihm als
Draufgabe  noch seinen  Penis  ab.  Am LG  Wr. Neustadt erhielt er im Jahre 2008,  für
diese Tat zwanzig Jahre Haft wegen Mord und anschließende Einweisung in eine Anstalt
für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Eineinhalb Jahre später wurde der Mann wieder in die Freiheit entlassen, da in einem Gut-
achten festgestellt wurde ,  dass er körperlich stark abgebaut hatte und daher keine Ge-
fahr mehr für die Menschheit darstellt.

Raubmörderin in Freiheit

Im Jahre 2008 erschlug eine 80-jährige Frau, ihre 78-jährige Nachbarin mit 68 Hieben und
beraubte sie anschließend. Um eine Person mit knapp 70 Hieben zu erschlagen, ist ein Min-
destmass an körperlicher Kraft Voraussetzung.

Die Täterin  erhielt für ihre Tat  18 Jahre Haft.  Offensichtlich  schwanden im  Gefängnis ihre
Kräfte und sie wurde nach 2 Jahren, heuer im März wegen Haftunfähigkeit nach Hause ent-
lassen.

Warum sitzt Elsner noch?

Die oben angeführten Tatsachen bringen uns immer wieder zur Gretchenfrage, warum ein
Helmut Elsner  eigentlich noch  immer in Haft sitzt.  Dieser hatte  zwar  die  BAWAG um ein
schönes  Sümmchen  erleichtert,  allerdings  keinen  Menschen dabei verletzt,  geschweige
denn getötet.

Kranke oder schwache Mörder haben es besser

In einem völlig  „unpolitischen“  Prozess unter dem  Vorsitz der Richterin  Bandion-Ortner,
wurde er zu über neun Jahren Haft verurteilt. Die besagte Richterin avancierte kurze Zeit
später zufällig zur Justizministerin.

Nicht dass wir besonderes Mitleid mit Elsner haben, hat dieser mit seinen 75 Jahren,  in der
Haft sicherlich ebenfalls stark abgebaut. Ferner dokumentieren ihm zahlreiche ärztliche Gut-
achten einen schlechten körperliche Zustand.

Mittlerweile hat auch schon der Dümmste begriffen, dass Elsner ein politischer Gefangener
ist.  Das Risiko ihn  freizulassen  wäre enorm hoch,  nicht weil er  flüchten würde,  sondern
wahrscheinlich so einiges auszuplaudern hätte.

Da haben es „normale“ Mörder bei uns schon wesentlich besser, wenn man sich die drei
angeführten Beispiele betrachtet. In diesem Zusammenhang gibt es auch ein sehr treffen-
des Zitat von Freddy RabakEs gibt Ex-Dealer, Ex-Diebe oder Ex-Räuber.  Aber es kann
nie im Leben einen Ex-Mörder geben.
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2010-11-18
 

Aus Reichensteuer wird Volkssteuer


Was ist mit der Reichensteuer?

Aus der  Reichensteuer  welche die Vermögenden Österreichs betroffen hätte, ist wohl nichts
geworden. Auch scheinen die Pläne des Grün-Politikers David Ellensohn nicht aufgegangen
zu sein, welcher angeblich soviel Reiche kennt, die gerne eine solche Steuer freiwillig
bezahlen würden.

Bedenkt man  dass die meisten Politiker  Marionetten der vermögenden  Schicht  unseres
Landes sind, braucht man sich nicht wundern dass eine „Reichensteuer“ nicht mit Gewalt
durchgesetzt wurde. Bei Abgaben und Steuern welche die breite Masse betreffen, hat man
nicht soviel Feingefühl und setzt diese stets ohne Bedenken und Rücksichtnahme durch.

Günstige Ausreden

Jeder Politiker der wirklich einen ernsthaften Versuch gestartet hätte eine derartige Steuer
durchzuboxen, würde sich im besten Fall als als mittelloser Penner wiederfinden.

Also dienten Ausreden wie die Kapitalabwanderung ins Ausland, die Abschreckung aus-
ländischer Inverstoren udgl.,  als willkommener Vorwand, von diesem rein polemisch ge-

äußerten Vorhaben schnellsten wieder Abstand zu nehmen.

Der Stein der Weisen

Daher suchen Bund und Gemeinden krampfhaft einen anderen Weg, um an frisches Bares
zu gelangen, denn in den Kassen herrscht Ebbe nachdem vorhandenes Geld verspekuliert
oder anderwärtig verschwendet wurde. Über die Arten der Verschwendung wollen wir hier
gar nicht näher eingehen,  da sonst mehrere Seiten geschrieben werden müßten.  In allen
Tageszeitungen und diversen Wochen-Magazinen kann man ohnehin darüber nachlesen.

Nun scheint der Stein der Weisen gefunden zu sein, Frisches in die maroden Kassen zu
spülen. Man will den Einheitswert von Grundstücken, an den tatsächlichen Realwert an-

passen.  Die grossen  Verlierer einer solchen  Anpassung wären Erben, welche das Ein-
familienhaus  nach dem Tod ihrer Eltern  erben oder noch zu  Lebzeiten überschrieben
bekommen würden.

Auch Wohnungsmieter werden zur Kasse gebeten

Die Grunderwerbssteuer wäre in einem solchen Fall vom tatsächlichen Realwert zu bezah-
len. Aber dem nicht genug, besteht die Absicht die Grundsteuerbemessung ebenfalls dem
Realwert des Grundstückes anzupassen und nach dem Index zu sichern.

Hier würde zusätzlich jeder Mieter einer Wohung zur Kassa gebeten. Denn es wird wohl nie-

mand ernsthaft annehmen,  dass der Vermieter einer Wohnung diese Erhöhung aus eigener
Tasche bezahlt und nicht an den Mieter weitergibt.

Bedenkt  man das die  Gemeinde Wien  der größte Hausherr in Wien ist,  kann sich jeder
Gemeindebau-Mieter schon ausrechnen, dass ihm eine Mieterhöhung ins Haus steht. Bei
den privaten Vermietern wird es nich anders aussehen.

Nach den Wahlen wird es so weit sein

Wir vermuten stark, dass die Änderung des  Einheitswertes auf den Realwert,  sowie eine
Erhöhung der Grundsteuer, nach den Landtagswahlen in Wien und der Steiermark in Kraft
treten wird. Auch all jene Politiker, welche sich zum derzeitigen Zeitpunkt gegen diese Maß-
nahmen aussprechen, werden sich nach den Wahlen nicht mehr an ihr Versprechen erinn-
ern können.

Verlierer der gescheiterten Reichensteuer wird der Mittelstand bis hinab zur Bevölkerungs-

schicht mit kleinem Einkommen sein.  Die kleinen Häuselbauer und die Mieter von Wohn-
ungen werden die Zeche bezahlen.  Sie haben ja auch kein Kapital, welches sie ins Aus-
land verbringen können und sind daher die idealen Opfer.

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2010-07-15
  

Bürgerrechte für einen Mörder


Filmproduzent ermordet und zerstückelt

Am 22. Dezember 1993 wurde Helmut Frodl in einem Mordprozess am LG Wien zu lebens-
langer Haft verurteilt.  Ihm war vorgeworfen worden,  gemeinsam mit einem Komplizen
den Filmproduzenten Fritz Köberl nach Ungarn gelockt und getötet zu haben.
Köberl bekam von Frodl Mehlspeisen und Alkoholika verabreicht, welche mit einem Betäub-
ungsmittel versetzt waren. Anschließend erschoss er den Filmemacher mit einem Genick-
schuss. Danach zersägte er die Leiche in 17 Teile und warf sie in einen Müllcontainer.
Ein Unterstandsloser fand am nächsten Tag die Leichenteile. Während die Polizei ermittelte,
täuschte Frodl vor, dass Köberl noch lebe und versuchte auch an das Geld des Filmprodu-
zenten zu gelangen.  Frodl wurde am 15. Juni 1992 verhaftet.

Der Musterhäftling

Vor Gericht widerrief er sein Geständnis und gab an, dass ein russischer Geheimagent den
Filmemacher erschossen habe.  Ein neuerliches Geständnis legte er nie ab.  In der Haftan-
stalt Garsten studierte er Theologie. Er galt als Musterhäftling und wurde im Vorjahr, nach
17 Jahren Haft vorzeitig entlassen.

Streit um Wahlrecht

Während seiner Haftverbüßung wollte Frodl im Jahre 2002 von seinem Wahlrecht Gebrauch
machen. In diesem Jahr fand eine Nationalratswahl und ein Volksbegehren statt. Da jedoch
dem  Gesetz nach jeder Verurteilte der eine vorsätzliche Straftat begangen hat und dafür
mehr als 1 Jahr unbedingte Haft ausfasst von Wahlen ausgeschlossen ist, wurde ihm dies
zu Recht verweigert.
6 Monate nach Entlassung aus der Strafhaft, erhält ein Verurteilter sein Wahlrecht wieder
zurück. Mag sein dass dieser Wahlrechtsentzug bei einem Autodieb übertrieben erscheint,
aber bei einem zu lebenslanger Haft verurteilten Mörder, sollten schon andere  moralische
Maßstäbe angelegt werden. Vor allem wenn eine Tat derart brutal und geplant ausgeführt
wurde und nicht im Affekt oder aus Fahrlässigkeit passierte.

Vom VFGH bis zum EGMR

Auf jeden Fall hat sich Frodl über sein entzogenes Wahlrecht den Kopf zerbrochen. Ob er
auch so intensiv darüber nachgedacht hat wie er die Folgen seiner Tat wieder gutmachen
kann, sofern es bei so einem  Verbrechen überhaupt eine Wiedergutmachung gibt.
Frodl rief im Jahr 2003 den  Verfassungsgerichtshof um Verfahrenshilfe an.  Die obersten
Richter lehnten dieses Ansinnen zu Recht ab und erklärten den Entzug des Wahlrechts als
verfassungskonform.
Aber er lies sich durch diesen Rückschlag nicht erschüttern und wandte sich an den EGMR.
Zeit hatte Frodl als Lebenslanger ja genug, um seine juristischen Spielchen zu spielen. Was
nun erfolgte, hätte kein normal denkender Mensch für möglich gehalten.

Dieses Urteil gleicht einem Schlag ins Gesicht

Der EGMR hat in der Folge am 8. April 2010 festgestellt, dass im Fall Frodl eine Verletzung
des Rechts auf freie Wahlen nach der Europäischen Menschrechtskonvention vorliege. Ob
sich die Richter(innen) dieses Gerichtshofes auch Gedanken über die Menschrechte des
ermordeten Fritz Köberl Gedanken gemacht haben?
Auf jeden Fall nimmt die Republik Österreich diese Entscheidung nicht kommentarlos hin
und wird dagegen ein Rechtsmittel erheben. Experten des Innenministeriums, des Bundes-
kanzleramtes-Verfassungsdienstes und des Bundesministeriums für europäische und internat-
ionale Angelegenheiten erarbeiten derzeit einen entsprechenden Schriftsatz, der nächste
Woche fristgerecht dem EGMR übermittelt wird.

Es gibt keine Ex-Mörder

Es ist schon gut dass es eine Instanz wie den EGMR gibt, die über die Einhaltung von
Menschrechten wacht und auch dementsprechend urteilt. Aber ein Urteil dass einem
zu lebenslanger Haft verurteilten Mörder Bürgerrechte zuerkennt, ist im höchsten Maß
erstaunlich.
Bei Freddy Rabak steht ein sehr treffendes Zitat geschrieben. Es gibt Ex-Dealer, Ex-Diebe
oder Ex-Räuber. Aber es kann nie im Leben einen Ex-Mörder geben.  Wir sehen dies ge-
nauso und deshalb ist das EGMR-Urteil eine moralische Ohrfeige gegenüber allen Opfern.
*****

2010-07-01
  

Experiment mit Kinderseelen


Wiedereinstellung unmöglich

Es ist kaum anzunehmen, dass ein(e) Kindergärtner(in) oder Lehrer(in), der/die Gewalt
gegen Kinder ausgeübt hat und dafür auch strafrechtlich verurteilt wurde, je wieder von
seinem/ihrem weltlichen Dienstgeber auf Kinder „losgelassen“ wird.

Selbst wenn ein psychologisches Gutachten bestätigen würde, dass von dieser Person keine
Gefahr mehr gegen Kinder ausgeht, würde jeder weltliche Dienstgeber aus Gründen der Ver-
antwortung von so einem Schritt absehen.

Papst bittet Missbrauchsopfer um Verzeihung

Erst heute bat Papst Benedikt XVI.  die Opfer der Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche
um Verzeihung. In einer Messe im Vatikan meinte der Oberhirte der röm.kath. Kirche, er bitte
Gott und die Opfer um Vergebung.

Es seien Sünden von Priestern ans Licht gebracht worden und der Skandal rufe nach einer
Reinigung der Kirche, waren ebenfalls die Worte des Kirchenoberhauptes.  Speziell den
Missbrauchsopfern wird der Mund vor Staunen offen bleiben, wenn sie nachfolgende Zei-

len lesen, die wir hier wörtlich aus der Webseite der „Diözese Graz-Seckau“ wiedergeben.

Erstaunliches Statement

Im Zusammenhang mit der Aufdeckung der Verletzungen vor allem von Jugendlichen und
Kindern durch sexuelle oder andere Gewalt wurde wiederholt der Vorwurf erhoben, man
habe kirchlicherseits Täter lediglich an einen anderen Ort versetzt, statt sich einem solchen
Problem offen zu stellen. Dementsprechend hat die Diözesanleitung zwei steirische Pfarr-
seelsorger, die vor zwölf bzw. vor zwanzig Jahren straffällig geworden sind, auch zum
Schutz vor nichtqualifizierten Beurteilungen vorläufig von ihrem Dienst freigestellt, um zu
klären, ob auch nach den heute geltenden strengen Kriterien ein Rückfall ausgeschlos-
sen werden kann.

Im Klartext heißt dies, dass die Diözesanleitung die beiden Priester aus Schutz vor nicht-

qualifizierten Beurteilungen und nicht um Kinder zu schützen, vorläufig vom Dienst frei-
gestellt hat.

Erstaunlich finden wir auch, dass erst jetzt strenge Kriterien gelten, die einen Rückfall

auschliessen. Dass bedeutet, dass man dies in früheren Zeiten offensichtlich lockerer
gesehen hat. Die zahlreichen Mißbrauchsfälle in der Kirche haben dies ohnehin unter
Beweis gestellt. Aber die Diözesanleitung legt noch einen drauf und verkündet weitere
Erstaunlichkeiten auf ihrer Webseite.

Dienst unter Aufsicht

Die beiden Seelsorger kehren nun mit 13. Juni 2010 in ihre bisherigen Pfarren zurück,
werden aber bei ihrer Tätigkeit durch den Diözesanvisitator gemeinsam mit dem zustän-
digen Dechant begleitet. Das Arbeitsjahr 2010/2011 wird eine Zeit besonders achtsamer
Erprobung dafür sein, ob diese Seelsorger die Leitung der ihnen anvertrauten Pfarren
so wahrnehmen können, dass Spaltungen ausbleiben oder überwunden werden und
dass die Amts- und Lebensführung dieser Priester klar und voll der kirchlichen Ordnung
entspricht. Andernfalls wird die Diözese eine neue Regelung treffen.

Learning by Doing

Nun werden die beiden Seelsorger wieder auf Kinder losgelassen. Um zu verhindern
dass sie in ihr „altes Schema“ zurückfallen, wird ihnen ein Aufpasser zur Seite gestellt.
Unter dem Motto „learning by doing“ wird beobachtet werden, ob die betroffenen Priester
ihre Dienst so versehen, wie es eigentlich vorgesehen ist.

Schön finden wir auch dass die Diözese einräumt eine neue Regelung treffen zu wollen,
falls dies nicht so sein sollte. Schade dass man diese „neue Regelung“ nicht näher defi-
niert hat. Auch schweigt sich die Diözesanleitung darüber aus, wie sie ihren Feldver-
such eventuell zukünftigen Opfern erklären will.

Nicht lernfähig

Wie wenig die Diözese Graz-Seckau aus den vergangenen Missbrauchsfällen und ihren
Folgen gelernt hat, beweisen auch folgende Zeilen, welche auf ihrer Webseite zu finden
sind.

Die jetzt getroffene und unter klaren Bedingungen stehende Entscheidung beruht auf stren-
gen Regeln für den Schutz von Menschen vor Übergriffen seitens kirchlicher Verantwort-

licher und ist zugleich auch ein Beitrag zu einer oft eingeforderten „Kultur des Verzeihens“.

Eine Entscheidung die auf dem Schutz von Menschen beruht, würde anders aussehen.

Nämlich dass die beiden Priester bis zu ihrer Pensionierung in irgendeiner Klosterbiblio-
thek Bücher abstauben und nie mehr mit Kindern in Berührung kommen.

Verzeihung gilt für die Opfer

Das mit der eingeforderten „Kultur des Verzeihens“ dürften die verantwortlichen Herren
der Diözese Graz-Seckau ein wenig missverstanden haben. Ihr Chef im Vatikan hat näm-
lich die Opfer um Verzeihung gebeten.

Für die missbrauchten Opfer sollte die „Kultur des Verzeihens“ gelten und nicht für ihre

Peiniger.

*****

2010-06-11
  

Die Justiz als Hehler?

 

Neues Gesetz als Sicherheitsleistung

Dem Kriminaltourismus soll ein neuerlicher Riegel vorgeschoben werden. Um zu verhindern
dass sich ausländische Täter, sofern über diese keine U-Haft verhängt wurde, wieder ins
Ausland absetzen und nicht zum Prozess erscheinen, soll ab 1.August 2010 eine neue gesetz-
liche Regelung in Kraft treten.

Ausländische Beschuldigte  sollen je nach der zu erwartenden Geldstrafe, eine Sicherheits-
leistung erlegen. Damit will man verhindern, dass Staat und Opfer auf ihren Kosten sitzen
bleiben, wenn der Angeklagte beim Prozess durch Abwesenheit glänzt.

Beschlagnahme von Geld, Schmuck und Auto

Wird die Sicherheit nicht unverzüglich geleistet, können Geld, Schmuck oder andere geld-
werte Gegenstände abgenommen werden, die der Beschuldigte mit sich führt, so steht es
zumindest in einer heutigen APA-OTS Aussendung des Justizministeriums.
Das heißt im Klartext, der Beschuldigten kann sein Auto oder in diesem mitgeführte
Ware, sowie  seinen Schmuck und Bargeld, als Sicherheitsleistung hinterlegen.

Das Märchen

Es ist ja gängige Praxis, dass ausländische Kriminaltouristen die vorwiegend aus den ehe-
maligen Ostblockstaaten kommen, mit einem Audi Q7 oder einer ähnlichen Nobelkaros-
sen anreisen.
Auch sind die Kofferräume ihrer Fahrzeuge mit Laptops, TV-Geräte oder ähnlichen
Gegenständen vollgeladen, die diese selbstverständlich aus ihren Heimatländern mit-
bringen.
Nicht zu vergessen das Mitglieder von Ostblockräuberbanden auch jede Menge Bargeld
und  Brillantencolliers aus ihrer Heimat nach Österreich mitbringen, um hier einbrechen
zu gehen. 

Die Realität

Nun aber zum Ernst der Lage.  Sollten tatsächlich die Autos der Kriminaltouristen als Sicher-
heit beschlagnahmt werden, werden die Entsorgungskosten, den Wert von Dacias und Ladas
um ein vielfaches übersteigen. Wenn ein Täter in einer Nobelkarosse gestellt wird, kann man
getrost davon ausgehen, dass er diese hier gestohlen hat.
Auch  Bargeld, Schmuck und Elektronikgeräte die er bei sich führt, hat er sich mit Sicherheit
erst in Österreich widerrechtlich angeeignet. Daher würde eine Sicherheitsleistung mit diesen
Gegenständen einer Hehlerei gleichkommen.

Dieses Gesetz geht voll an der Praxis vorbei

Daher finden wir die Aussage der Justizministerin im heutigen Ö1-Morgenjournal:  Ziel ist die
Sicherung der Durchführung des Strafverfahrens, die bessere Absicherung der Ansprüche
der Opfer und die Abschreckung der Täter“ höchst erstaunlich.
In der Realität lässt sich kein Krimineller durch diese gesetzliche Regelung von irgendeiner
Straftat abschrecken. Und sollten Opfer oder Staat mit den beschlagnahmten Gegenständen
finanziell befriedigt werden kann man davon ausgehen, dass dies mit geraubten oder gestoh-
lenen Gegenständen passiert.
*****

2010-04-23
  

Ist Dr. Peter Pilz das nächste Opfer?


Verkehrsministerin wurde Diebstahlsopfer

Gestern wurde die Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ), Opfer von Taschendieben. In
einem Supermarkt wurde ihr während des Einkaufs, ihre Geldbörse gestohlen. An und
für sich nichts besonderes, denn dieses Szenario erlebt Otto Normalbürger tagtäglich.

Lange Reihe von Prominenten

Bures reiht sich damit in die Reihe etlicher Politiker und für die Sicherheit Österreichs
verantwortlicher Personen ein. Der ehemaligen Vizekanzlerin Riess-Passer wurde erst
vor einigen Monaten ebenfalls ihre Handtasche gestohlen.

Selbst der Innenministerin Fekter ereilte das selbe Schicksal, eines Handtaschendieb-
stahls. Der ehemaligen Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky wurde ein Notebook
entwendet, den sie im Wagen ihres Lebensgefährten deponiert hatte.

Ins Haus des Imster Bürgermeister Gebhard Mantl wurde vor gar nicht langer Zeit ein-
gebrochen, wobei sich die Diebe mit dem Familienschmuck aus dem Staube machten.
Auch vor dem Auto der amtsführenden Direktorin des Bundeskriminalamtes (Abteilung
Forensik und Technik) Andrea Raninger, machten Diebe nicht halt und stahlen ihren
Geländewagen.

Sogar den Landespolizeikommandant erwischte es

Sogar der Wiener Landespolizeikommandant Karl Mahrer musste unfreiwillig außerdienst-
liche Erfahrungen mit Gesetzesbrechern machen. In seine sicherlich gut gesicherte Wohn-
ung brachen Einbrecher ein und stahlen Bargeld und Schmuckstücke.
Das sind nur einige von prominenten Opfern die am eigenen Leib erfahren mussten, was
die Bevölkerung von Österreich zur Zeit tagtäglich erlebt. Die angeführten Beispiele haben
sich erst in jüngster Zeit ereignet.

Offene und ungesicherte Ostgrenzen tragen die Hauptschuld

Hauptschuld an dieser Misere sind die offenen und ungesicherten Ostgrenzen.  Da wundert
es schon, dass der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz den Assistenzeinsatz des Bundes-
heeres als verfassungswidrig und überflüssig bezeichnet.
Auch Spezialeinsätze wie die SOKO-Ost werden von ihm als Geldverschwendung tituliert.
Ein Dichtmachen der Ost-Grenzen und Kontrolle durch Zollbeamte lehnt er ohnehin ab.

Wann wacht Peter Pilz auf?

Man soll ja keinem Menschen etwas Böses wünschen, aber vielleicht erbarmt sich einmal
eine Ostbanden-Räuber und bricht in das Haus oder die Wohnung des Dr. Peter Pilz ein.
Möglicherweise würde dann der Grüne Sicherheitssprecher, der offensichtlich vom realen
Zustand der ausufernden Kriminalität keine Ahnung hat oder haben will, seine Meinung
grundlegend ändern.
*****

2010-03-31
  

Modeerscheinung


Neues Betätigungsfeld für Anwältinnen

Anwältinnen dürften offensichtlich mehr Mitleid mit Tätern haben, als mit deren Opfer. Im
Beitrag „Die Anwältin und der Bankräuber“ haben wir berichtet,  dass die Verteidigerin
eines professionellen Bankräubers, eine Anzeige wegen Mordversuch gegen einen Sicher-
heitsmann erstattete.
Der  Securitymann  hatte den Bankräuber angeschossen, nachdem dieser jenes Bankinstitut
überfallen hatte, indem er seinen Dienst versah. Was für uns damals wie ein schlechter Scherz
aussah, dürfte sich im Damenkreis der Strafverteidiger zu einer Modeerscheinung entwickeln.

Kremser Einbrecher verspürt Seelenpein

Jener 17-jährige Komplize der im August 2009 am Supermarkt-Einbruch in Krems  beteiligt
war und inzwischen rechtskräftig zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, verspürt auf einmal
seelische Qualen.
Grund seines Seelenschmerzen ist nicht etwa Reue für seine begangene Straftat, sondern
der Umstand dass sein 14-jähriger Freund und Komplize bei dem Einbruch erschossen wurde.
Er fordert nun über seine Anwältin Schmerzensgeld, für den erlittenen Verlust seines Freun-
des.
Er hat sich als Privatbeteiligter dem noch ausständigen Verfahren gegen den Polizisten an-
geschlossen, der die tödlichen Schüsse vermutlich in Notwehr oder angenommener Notwehr
abgab.

Hoffentlich Freispruch

Man kann nur hoffen, dass der betroffene Polizist einen Freispruch erhält. Denn wie der
„Mordanschlag“ gegen einen Polizeibeamten in Wien Ottakring beweist, kann niemand
in einen potentiellen Täter hineinsehen.

Bei Strafmass oder Strafverkürzung berücksichtigen

Möglicherweise führen aber die erstaunlichen Forderungen dieser Verbrechern auch dazu,
dass sie bei der Strafbemessung, bzw. Strafverkürzung ihren Niederschlag finden. Denn ein
Täter der nichts anderes im Sinn hat, als aus seinem vereitelten Verbrechen noch Kapital
zu schlagen und jene Personen anklagt die seiner Laufbahn zumindest ein vorläufiges Ende
gesetzt haben, zeigt nicht wirklich dass er seine Tat bereut.
Bei allem Respekt für die gesetzlich zugesicherte Verteidigung eines Straftäters die gewähr-
leisten soll, dass dieser nach besten Gewissen vertreten wird. Die Forderungen der beiden
Anwältinnen haben unserer Ansicht nach, mit einer solchen nichts mehr zu tun und sind in
der Tat mehr als erstaunlich.
*****

2010-03-08
  

Das Männerhaus


Häusliche Gewalt

Wie in dieser Woche im deutschen Stern-TV zu sehen war, geht häusliche Gewalt zunehm-
end auch vom schwachen Geschlecht aus. Die alte hergebrachte Weisheit, dass bei häus-
licher Gewalt immer nur die Männer schuld sind, ist so unsinnig wie das Frauen hinter den
Herd gehören.

Psychoterror

Da Frauen den Männern meist körperlich unterlegen sind, äußern sich die Attaken gegen
Männer nicht in physischer, sondern vorwiegend in psychischer Gewalt. Während bei uns
Millionen in Frauenhäuser investiert werden, die oft gar nicht notwendig sind sondern im-
mer öfters dazu dienen politischen Protektionskindern ein sorgenfreies Leben mit dement-
sprechenden Gehalt zu bieten, gehen die Schweizer bereits andere Wege.

Erstes Männerhaus in der Schweiz

Die Eidgenossen haben erkannt, dass auch Männer immer öfters Opfer häuslicher Gewalt
werden und reagierten darauf mit einem „Männerhaus“, mit dem richtungsweisenden
Namen „ZwüscheHalt“  In diesem werden Väter unterstützt, welche durch Trennungs-
situationen aus der Bahn geworfen wurden.


(Fotoquelle: www.zwueschehalt.ch)

Die Vermittlung von psychologischen Beratungsgespächen, die Suche nach einer neuen
Dauerbleibe und Auskunftserteilung über staatliche Institutionen und Gerichte bei Streit-

igkeiten um die Kinder oder ums Geld, stehen an der Tagesordnung.

Chance für Väter

Auch bietet das „Männerhaus“ die Gelegenheit, dass Väter ungestört mit ihren Kindern zu-
sammen sein können. Ausserdem wird garantiert, dass nachtragende Elternteile keinen
Zutritt haben, um den Gästen einen ungestörten Aufenthalt zu ermöglichen.

Feministinen werden entäuscht sein

Ein Bravo den Schweizern, die mit dieser Aktion eine Vorbildfunktion für die Gleich-
berechtigung zwischen Mann und Frau erfüllen. Den einzigen denen das nicht gefallen
wird, sind sicherliche einige feministische Frauengruppen. Denn nach deren Ideologie
geht häusliche Gewalt immer vom Mann aus.

*****

2009-12-12
  

Freiheit für Penismörder

 

Türke erschoß Nebenbuhler

Am 23.04.2008 erhielt ein 77-jähriger Türke bei einem Prozeß am LG Wr. Neustadt, zwanzig
Jahre Haft wegen Mord und anschliessende Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme
Rechtsbrecher.

Er hatte einen vermeintlichen Nebenbuhler erschossen und ihm anschliessend den Penis ab-
geschnitten. Der Mann machte auch keinen Hehl daraus, dass er die Tat absichtlich begangen
hatte.

Tat war gerechtfertigt

Seine Frau hätte die Blicke des späteren Opfers erwidert und daraus habe er den Schluß
gezogen, das die Beiden eine Affäre haben. Also habe er den Mann nicht grundlos umge-
bracht, meinte der betagte Othello als Rechtfertigung.

Schuldunfähig

Da laut einem nachträglich eingeholten Gutachten dem Mann Unzurechnungsfähigkeit be-
scheinigt wurde, fiel die Strafhaft aus. Wer nun glaubt, dass dieser  schiess- und schnippel-
freudige Mitbürger mit Migrationshintergrund in eine Anstalt eingewiesen wurde, der befindet
sich im Irrtum.

Pflegefall?

Denn in einem neuerlichen Gutachten wurde festgestellt, dass er körperlich stark abgebaut
hat und daher keine Gefahr mehr für die Menschheit darstellt. Also verbringt ein Mann, der
einen vermeintlichen Nebenbuhler erschossen und dessen Penis abgetrennt hatte, seinen
Lebensabend in Freiheit.

Es lebe Anatolien

In Anatolien hätte dieser Prozeß für ihn nicht besser laufen können. Dort gilt wahrscheinlich
noch das Motto „Guckst Du meine Frau an, bist Du tot.“ Hoffentlich kommt er nicht wieder zu
Kräften und stellt neuerlich fest, dass seine Frau wieder Blicke von Fremden erwidert.

Berechtigte Frage

Im „Geizhalsforum“ wirft ein User die berechtigte Frage auf, warum der Briefbomber Fuchs
nicht enthaftet wurde, da er ohne Hände auch keine Gefahr mehr für die Menschheit dar-
gestellt hat.

Den User können wir beruhigen. Franz Fuchs konnte die Haftanstalt ohnehin vorzeitig
verlassen, allerdings nicht mehr auf eigenen Beinen, da er tot war.

Stauni

  
2009-10-07
  

Die Dummschwätzer

 

Keine Neuigkeiten in der Spendenaffäre

Wir haben sich bereits einigemale mit der angeblichen Spendenaffäre beim Verein
„Engel auf Pfoten“ befasst. Schreiber eines anonmyen Webblog werfen dem Geschäfts-
führer Roland Komuczky massiven Betrug vor.

Anfänglich wurden wir aus den Vorwürfen dieser anonymen Schreiber nicht wirklich schlau

und luden daher R. Komuczky zweimal zu einem Interview ein. Aus diesen und dem Fehlen
von angeblichen Beweisen, die von den Blogschreibern zwar immer wieder angekündigt,
aber nie erbracht wurden, konnten wir uns keinen richtigen Reim aus der ganzen Angelegen
-heit machen.

Neutralität ist Mittäterschaft

Wir stellten in unseren Beiträgen klar, dass für uns die Unschuldsvermutung gilt, solange
nicht das Gegenteil erwiesen ist. Prompt wurden wir von diesen anonymen Blogschreibern
als Mittäter angeprangert.

Persönlicher Rachefeldzug

Nachdem wir die Beiträge auf dieser, inzwischen zum Dummschwätzer-Blog mutierten
Webseite verfolgten, verdichtete sich bei uns der Verdacht, dass die ganze Angelegen-
heit eher ein persönlicher Rachefeldzug ist, als zur Aufdeckung eines Spendenskandals
dienen sollte.

Gute Connection

Das hat sich auch im Laufe der letzten Zeit einwandfrei bewiesen. Da werden dem
R. Komuczky beste Verbindungen zur Polizei und Justiz angedichtet und das als Tat-
sache gewertet, dass er als Betrüger noch nicht im Gefängnis sitzt.

Da müßte dieser zumindest ein ranghoher Politiker sein, um so ein Privileg geniessen

zu können und das ist er bei Leibe nicht.  Auch ist uns der Widerspruch den einer dieser
Blogschreiber angibt nicht klar.

Widerspruch

Einerseits soll Komuczky in einer 30m2 Wohnung hausen, während er sich anderseits
aus Spendengeldern einen Ferrari gekauft hat. Das passt irgendwie nicht zusammen.
Was diese Dummschwätzer noch nicht beachtet haben ist, dass der Kauf von Luxusautos
vom Verkäufer dem Finanzamt gemeldet werden muss.
 

Finanz überprüft penibel

Selbst wenn dies nicht geschehen ist, hat die Finanzbehörde längts Kenntis davon, denn
Wirbel darum wurde in der Zwischenzeit dementsprechend veranstaltet. Bei der Finanz
muss dann sehr wohl nachgewiesen werden, woher man das Geld für ein derartiges Auto
hat.

Als Rechtfertigung gab Komuczky an, dass er  das Fahrzeug aus einer Versicherungssumme,

die ihm auf Grund eines Kunstfehler erstattet wurde, gekauft habe. Alle Zweifler können mit
absoluter Sicherheit davon ausgehen, das dies von der Finanzbehörde sicherlich genaues-
tens überprüft wurde.

Aber vielleicht kommt jetzt noch so ein Dummschwätzer auf die Idee, dass ja Komuczky

neben seinen hervorragenden Verbindung zur Polizei und Justiz, noch einen guten Draht
zur Finanz hat, um sich der Strafverfolgung entziehen zu können.

Hasstiraden

Nicht nur der Geschäftsführer des Blindenvereines kommt auf diesem Dummschwätzer-
blog schlecht weg, sondern auch alle anderen Personen, die keine Front gegen ihn be-
ziehen. Wir haben einige Beispiele herausgesucht.

Aber auch Familienangehörige und Personen die mit ihm überhaupt nichts zu tun
haben, werden auf dieser letztklassigen Webseite unter Beschuss genommen.

Auf der Gehaltsliste

Der Herausgeber dieses Magazins und ein gewisser Mag. Herwig Baumgartner, der mit
Komuczky absolut nichts zu tun hat, stehen angeblich auf dessen Gehaltsliste.
Dazu möchten wir anmerken, dass sich Herr Roland Kommuczky den Herausgeber von
ERSTAUNLICH nicht leisten könnte.

Kriminelle Polizeibeamtin

Die Schwägerin von ihm, Karin Komuczky wird als kokainsüchtige Kriminelle bezeichnet.
Die Dame ist eine integere Beamtin der BPD Wien und befindet sich zur Zeit in Karenz.
Sinnigerweise bezeichnend für diesen Blog wird das Neugeborene, als „frisch geworf-
ener Scheisser“ bezeichnet.

Treuhänder sind auch Betrüger

Die Kammer der Wirtschafttreuhänder, die für die Vergabe des „Spendegütesiegels“
veranwortlich sind, werden als krimineller Verein tituliert, weil für dieses Siegel ein gewis-
ser Geldbetrag zu entrichten ist.

Versuchte Nötigung

Den ehemalige Pressesprecher der FPÖ Thomas Edtmeier, versucht man mit Drohungen
und Unterstellungen zu nötigen. Wenn er nicht aussagt, dass Komuczky ein Betrüger ist,
sei er ein Lügner und Komplize. Man versichert ihm, dass dies sicherlich nicht vorteilhaft,
für seine weitere Karriere sei.

Kinderschänder

Dem stv. Prior des Ritterorden Hl. St. Georg, Walter Deles wird unterstellt, dass er bzw.
sein Orden Kinderschänder beschützen. Da war wohl der Wunsch, Vater des Gedankens
beim Administrator dieser sonderbaren Webseite.

Webseite am absoluten Niveautiefpunkt

So und so ähnlich geht es auf dieser Webseite zu. Wir haben hier nur einige  Beispiele
herausgesucht. Als Zeichen ihrer Intelligenz, werden zu den schwachsinnigen und obs-
zönen  Texten noch skurille Fotomontagen veröffentlicht, die einem normalen Menschen
nicht einmal ein müdes Lächeln entlocken.

Grund für aussertourlichen Beitrag

An und für sich wollten wir erst in dieser Sache wieder berichten, wenn es behördliche
Ergebnisse gibt, die eine Schuld oder Unschuld von R. Komuczky beweisen.

Der Grund für diesen Beitrag ist, dass wir die absurden Anschuldigungen gegen die

genannten Personen nicht unbeantwortet im Raum stehen lassen wollten.

Auf jeden Fall hat sich dieser Dummschwätzerblog mit seiner diffamierenden und
beleidigenden Berichterstattung, soferne man dies überhaupt so nennen kann, ins
Abseits gestellt. Jedes letztklassige Schundheft hat mehr Niveau.

Stauni

  
2009-08-02
  

Martin Bellak

Anonymes Internet

Der Betreiber und Autor des Webblog „POLILOG“, Dominik Leitner, verfasste am 11.Juli
einen sehr interessanten Beitrag über die Anonymität im Internet.
http://polilog.wordpress.com/2009/07/11/gegen-die-anonymitat-im-internet/
Solche Themen lösen offensichtlich immer Reaktionen, in völlig verschiedenen Richtungen
aus.
Wir sind der gleichen Meinung wie Leitner und sprechen uns gegen die Anonymität im Inter
-net aus. Wenn wir was zu sagen/schreiben haben, tun wir das auch und stehen dafür gerade.

Krimineller Schmuddelblog

Das dies einige Leute nicht so sehen, haben wir im nachfolgenden Beitrag vom 18.Juli fest-
gehalten.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=317;krimineller-administrator&catid=1;erstaunliches
   
In diesem schmuddeligen Blog scheut man nicht davor zurück, Unterstellungen und Beleid-
igungen gegen Personen auszusprechen die man gar nicht kennt, sondern die lediglich nicht
einer Meinung mit dem Betreiber sind.

Schlug Wellen

Auch dieser Beitrag hat offensichtlich einige Reaktionen ausgelöst, die sich bis in eine
andere Webseite fortsetzten. Im Forum Genderwahn haben wir folgenden bedenklichen
Beitrag gefunden.
http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=21&t=4280&sid=604e9ed9f5b11e1f21f5b67ebd9c04a1  

Anonym vs. Anonym

Da wird ein gewisser Martin Bellak, von einem User mit dem sinnigen Nicknamen „John
Rambo“  in einer sehr bedenklichen Art vorgeführt. Er soll in diesem Schmuddelblog, den
Nicknamen „Redaxel“ führen.
Wir kennen diesen Martin Bellak zwar nicht, aber sollte er tatsächlich mit diesem äußerst
dubiusen „Komuczky-Blog“ etwas zu tun haben, scheint dieser „Rambo“ eine Art Waffen-
gleichheit gewählt zu haben.
Offensichtlich kennen sich die beiden, zumindest vermittelt der Genderwahn-User diesen
Eindruck. Man darf gespannt sein, wie sich diese Sache entwickeln wird und welche Tat-
sachen (ob wahr oder nicht wahr) noch ans Tageslicht befördert werden.

Wer ist Martin Bellak ?

Wir haben über diesen Martin Bellak ein wenig im Internet recherchiert und sind allerdings
auch ein wenig erstaunt. Da betreibt dieser Mann unter anderem auch die Webseite
www.bellak.at
Auf dieser veröffentlicht er den Kindergeburtstag eines kleinen Mädchens, dass offensichtlich
seine Tochter ist.  Warum tut dieser Martin Bellak das? Ist er sich nicht bewusst, dass auf die-
ser Welt auch sehr schlechte und perverse Menschen leben.

Geltungsdrang ?

Niemand in unserem Bekannten- oder Verwandtenkreis würde auf die Idee kommen, sein
Privatleben im Internet auszubreiten. Vielleicht hat Martin Bellak ein besonderes Geltungs-
bedürfnis.
Was ihn zu dieser Handlung veranlasst hat, wird wahrscheinlich nur er selbst wissen. Wenn
es beruflich notwendig gewesen wäre, würden wir das noch verstehen.

Vielbeschäftigt

Und damit sind wir auch schon beim nächsten Punkt, mit dem uns Martin Bellak erstaunt.
Er betreibt mehrere Webseiten und dazu noch eine Agentur für Dienstleistungen in der
automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik.
Weiters betreibt er ein Handels- und Handelsagentengewerbe, eine Werbeagentur und
führt noch zusätzlich ein Call-Center.
Nebenbei soll er laut Genderwahn-User „Rambo“, unter dem Nicknamen Redaxel in
diesem kriminellen „Komuczky-Blog“ als User schreiben.
Für einen Mann mit schwerster Sehbehinderung ist das eine erstaunliche Leistung.
  
Stauni
   
2009-07-21
  

Krimineller Administrator

 

Unschuldsvermutung

Vor einiger Zeit haben wir über einen angeblichen Spendenskandal berichtet. Wir haben
den mußmasslichen Verantwortlichen Roland Komuczky auch zu den Vorwürfen befragt.

Obwohl uns einige Tatsachen, wie z.B. der Fuhrpark dieses Herrn, erstaunlich vorgekom-

men ist, haben wir keinen wirklichen Anhaltspunkt gefunden der bewies, dass Komuczky
kriminelle Taten begangen haben soll. Also galt für uns die Unschuldsvermutung, wie sie
in einem Rechtsstaat auch zu gelten hat.

Der Fanklub

Das haben wir auch in unseren Beiträgen festgehalten. Das hat dem „Fanklub“ von
Komuczky, ein dubioser Webblog der sich mit der „ganzen Wahrheit“ in dieser Angelegen-
heit beschäftigt, gar nicht gefallen. Auch scheint es dieser „Klub“ mit dem Einhalten gesetz-
licher Bestimmungen nicht so genau zu nehmen.

Überfall geplant

Es wurde über den Herausgeber dieses Magazins mit Schimpftiraden hergezogen. Aber
nicht nur dieser wurde Opfer der verbalen Kraftausdrücke, sondern alle die nicht gegen
Komuczky Front bezogen.   

Da wurde z.B. ein „Ritterorden“ bei dem Komuczky Mitglied war, bedrängt diesen hinaus-

zuwerfen. Aber zu diesem Punkt kommen wir etwas später zurück. Man scheut auf diesem
Seltsamblog auch nicht, sich als Polizeibeamte auszugeben.
Auch ein Überfall auf eine Angestellte der Staatsanwaltschaft ist in Planung.

Beitrag von: Irgendwer am 15.07.2009, 09:43 Uhr
===============================================
Habe sämtliche Kommentare von “Kiwera 12″ gelesen. Also, wenn das alles stimmen sollte

und wir es hier wirklich mit einem echten Polizeibeamten zu tun haben, dann brachen wir
also nur mit dem Aufzug in den 4. Stock des Landesgerichtes zu fahren und alle Türschilder
lesen, wie oft dort auch der Vornamen von Komuczkys Schwägerin vertreten ist. Dann legen
wir uns dort einfach auf die Lauer, warten bis unsere Zielperson rauskommt und reißen ihr
dann schnell ein Büschel Haare, für einen Drogentest aus. Wenn der positiv auf Kokain an-
schlägt, dann haben wir unseren Täter gefunden. Also wirklich ganz einfach!
Irgendwer

Das erste Angebot 

Das bezeichnende für diesen Blog ist, dass kein Impressum vorhanden ist und alle Schreiben
anonym unter Nicknamen veröffentlicht werden.

Nachdem wir uns von den Beschimpfungen dieses anonymen Seltsamblogs unbeeindruckt

zeigten, erhielten wir von diesen ein Angebot das Sie unter folgenden Beitrag nachlesen
können.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=232;blind-im-ferrari-teil-2&catid=1;erstaunliches

Es kamen jedoch keine Hinweise auf belegbare Tatsachen, mit denen man Komuczky ein

Fehlverhalten nachzuweisen hätte können. Es gab weiterhin nur anonyme, nicht beweisbare
Anschuldigungen.

Nochmalige Recherche

Wir haben damals in der Causa Komuczky nochmals nachgehakt, kamen aber zu keinerlei
verwertbaren Ergebnissen.

http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=237;sind-sie-ein-moerder-herr-k&catid=1;erstaunliches

Daraufhin haben wir die Sache auf sich beruhen lassen und keine weiteren Recherchen mehr

angestellt.

Anonymität schützt nicht vor Strafverfolgung

Erstaunlich war auch die Rechtfertigung der Anonymität, die wurde nämlich damit begründet,
dass man sich vor Komuczky fürchtet. Nachdem wir heute nachfolgendes E-Mail erhalten
haben, steht für uns fest, dass die Anonymität eigentlich nur dazu dient, sich vor Strafver-
folgung zu schützen.
 
Nachfolgend erstaunliches E-Mail haben wir heute erhalten:

Betreff: Komuczky Roland     Attachment
Von: Franz müller
Datum: 18.07.2009 08:19
An: <office@erstaunlich.at>
Sicherheitsstufe:
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Herr Reder
Sie sind offenbar ein hartnäckiger Mensch. Die Beschimpfungen die ich auf meiner Webseite

auf Sie loslasse scheinen Sie nicht zu berühren. Ich weiß das Sie mit Komuczky nichts zu tun
haben, aber das gibt Ihnen nicht das Recht positiv über diesen Betrüger zu schreiben. Auch
weiß ich das dieser Marcus Oswald ein windiger Typ ist und seine Beiträge nicht immer der
Wahrheit entsprechen. Aber mir ist jedes Mittel recht den Komuczky gesellschaftlich zu
vernichten. Also stehen Sie mir dabei nicht im Weg.  Ich mache Ihnen ein Friedensangebot.
Sie verfassen einen negativen Artikel über Komuczky und ich lösche alle Beiträge aus meiner
Webseite über Sie. Der Stv. Großprior Walter Deles vom Heiligen St. Georg Ritter Ordens wollte
zuerst auch nicht kooperieren und berief sich auf die Unschuldsvermutung. Nachdem ich dem
Orden ein Mail mit ihren Zukunftsaussichten geschrieben habe, hat der Großprior Mag. Ladislaus
Kelemen seine Meinung schnell geändert und Komuczky rausgeworfen. Ich werde Komuczky
gesellschaftlich vernichten und jeden dazu der mir dabei ihm Weg steht. Also Herr Reder wie
steht es jetzt mit Ihnen ?
Falls Sie dieses Mail veröffentlichen werde ich bestreiten das es von unserer Seite gekommen
ist. Auch brauchen Sie sich nicht bemühen herauszufinden von welcher IP-Adresse dieses Mail
herkommt. Es wird Ihnen nicht gelingen, genausowenig wie meine Webseite abzudrehen.
Sollte es doch passieren ist es bei WordPress kein Problem in kürzester Zeit eine neue Seite
zu bekommen.
Es zeichnet der Verantwortliche und Administrator für das Blog-Team der Webseite
Die ganze Wahrheit über Ritter Roland Komuczky und seinem Verein Engel auf Pfoten

Kein Fake

Wir dachten zuerst an ein Fake eines Trittbrettfahrers. Jedoch bei genauerer Analyse dieses
E-Mails kommt man zu Kenntnis, dass dieses echt ist.
Typisch dafür ist die Passage mit dem Ritterorden, die sich mit den Kommentaren aus deren
Blog, der von einem kriminellen Verantwortlichen und Administrator betrieben wird, einwand-
frei deckt.

Versuchte Nötigung

Über diesen überaus erstaunlichen Dialog, haben wir seinerzeit nachfolgenden Beitrag verfasst.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=255;engel-auf-pfoten&catid=1;erstaunliches

Offensichtlich war es den Ordensbrüdern zu mühselig, sich mit einem kriminellen Administrator

eines anonymen Webblogs herumzuschlagen und suspendierten daher Komuczky bis zur
entgültigen Aufkärung der Angelegenheit.

Der Komplize

Werter Herr Franz Müller, oder wie Sie in Wirklichkeit auch immer heissen mögen. Wir legen
auf Ihr „Friedensangebot“ keinen Wert und Sie dürfen es sich daher in einen Körperteil Ihrer
Wahl plazieren.

Sollten die Anschuldigungen gegen Roland Komuczky, die in Ihrem Blog erhoben werden,
tatsächlich der Wahrheit entsprechen, kommen wir zu folgendem Schluss.
Sie sind ein Komplize von ihm und wurden beim Abteilen der Beute über den Tisch gezogen.

Das ist auch der Grund, warum Sie auf Anonymität soviel Wert legen.

Sie versuchen den Eindruck eines Opfers zu erwecken, doch in Wahrheit sind Sie als Admin-

istrator und Verantwortlicher Ihres Blogs, schwer kriminell und versuchen dies zu kaschieren,
indem Sie alles probieren Komuczky ans Messer zu liefern, ohne dabei selbst mit zu rutschen.

Durchsichtige Aktionen

Da kommen Ihnen natürlich Personen welche die Unschuldsvermutung gelten lassen, sehr
ungelegen und versuchen diese auf Ihren Webblog mundtot zu machen.
Ihre Praxis, unter mehreren Nicknamen, Personen die Sie nicht einmal kennen auf diesen
zu beleidigen, ist mehr als durchsichtig.

Geistesgestörter Krimineller

Selbstverständlich können Sie nicht offiziell in Erscheinung treten, den wer weiss, was da
so alles ans Tageslicht kommen würde, was Ihre Person betrifft.
Auch würde wir Ihnen anraten, sich unbedingt in ärztliche Behandlung zu begeben, den
der Passus in Ihrem E-Mail  „Also stehen Sie mir dabei nicht im Weg.“  lassen auf eine
Geistesstörung schliessen.

Wir wissen auch, dass unser Online-Magazin von Polizei und Justiz gelesen wird.
Vielleicht fühlt sich jetzt jemand veranlasst, gegen Sie strafrechtlich zu ermitteln.
Da wird Ihnen auch die viel geliebte Anonymität nichts mehr helfen, den dem Rechts-
staat stehen schon Möglichkeiten zur Verfügung, kriminelle Typen wie Sie zu entlarven.
 
Stauni

  
2009-07-18
  

Crime Scene Internet CSI

 

Plattform Internet

Ein Leser von ERSTAUNLICH hat uns durch einen Tipp, zu  unserem heutigem Thema inspiriert.
In letzter Zeit versuchen immer öfters Psychopaten und Kriminelle, das Internet für Nötigungen
und Erpressungen zu missbrauchen.
Ihre Motive sind verschieden. Teils sind es psychische Ursachen  die durch irgendwelche
Schlüsselerlebnisse oder Komplexe ausgelöst wurden.
Aber auch bloße kriminelle Energie sind bei etlichen Tätern die Triebfeder ihres Handelns.

Psychopathen

Befassen wir uns zuerst mit den psychisch gestörten Menschen. Auslöser ist fast immer,
dass der Täter von einem ihm nahestehenden Menschen verlassen wurde.
Meist versucht dieser zuerst durch verschicken von Massen-Mails mit diskriminierenden Inhalt,
sein  Opfer bei Verwandten, Bekannten oder Arbeitskollegen anzuschwärzen.
Gelingt das nicht oder erfährt er dadurch keine Befriedigung, wird einen Schritt weiter-
gegangen.

Die Welt soll es erfahren

In der heutigen Zeit ist es überhaupt kein Problem, sich bei einem der zahlreichen Anbieter
einen Web-Blog zu basteln. Dieser wird dann dazu verwendet, über sein Opfer zu berichten.
Die ganze Welt soll erfahren, wie schlecht und gemein diese Person ist. Es wird auch nicht
davor zurückgeschreckt, intime Details oder Fotos des Opfers zu veröffentlichen.
Was will der Täter erreichen ? In erster Linie will er, dass das Opfer zu ihm zurückkehrt.
Wenn ihm klar wird, dass er dieses Ziel nicht erreichen kann, will er sein Opfer mittels
„Internet“ vernichten.
Wirkliche Schutz vor solchen Psychopathen gibt es eigentlich nicht. Man kann nur hoffen,
dass ein solcher Täter amtswegig aus dem Verkehr gezogen wird.

Es wird geklagt

Erstaunlich ist auch, dass sich jene Täter meistens im Recht fühlen und keine Kritik
akzeptieren. Sollte es dennoch wer wagen Kritik zu üben, wird ausgerechnet von diesen
Leuten, der Rechtsstaat in Anspruch genommen. In der Regel jedoch verlaufen solche
Klagen im Sand.

Profis

Dann gibt es den Profi. Der ist computertechnisch sehr versiert und nützt dieses Wissen
für sein kriminelles Handeln aus. Ganz unverblümt werden Webseiten attackiert und
anschließend wird vom Täter, dem Betroffenen „Hilfe“ für sein Problem angeboten.

Schutzgeld

Im Prinzip ist es eine virtuelle Schutzgelderpressung, die das Computerzeitalter er-
möglicht hat.
Ein Rooter  oder ein gutes Virenschutzprogramm, sowie die Lagerung der Website
auf einem Hochsicherheitsserver, bieten Schutz vor derartigen Angriffen und der daraus-
folgenden „Schutzgelderpressung“.

Kleinganoven

Dann wäre noch der Kleinkriminelle zu erwähnen.  Meist betreibt er einen Webblog minderer
Qualität und sachlich unbedeutend,  der  jedoch spezifische Fachthemen zum Inhalt hat.
Zum Beispiel einen Restaurantführer oder Handwerkerguide. Aber auch vor akademischen
Berufen wie Ärzte oder Rechtsanwälte wird nicht halt gemacht.

Erstaunliche Werbung

In der Praxis tritt nun der Täter an sein Opfer als „Werbemanager“ heran, um ihm zu
offerieren, wie gut und bekannt seine Webseite ist und das es sicher von Vorteil wäre
bei ihm zu inserieren oder PR-Artikel schreiben zu lassen.
Oft schreibt dieser Kleinkriminelle vorerst kostenlos Artikeln über sein späteres Opfer,
um dieses zu ködern.
Lässt sich der Betroffene auf einen „Werbevertrag“ ein, dann ist alles gut. Sollte dieser
jedoch von Beginn an, einen derartigen „Vertrag“ ablehnen oder zu einem späteren
Zeitpunkt aus diesem aussteigen, schlägt der Täter zu.

No Mercy

Ab diesem Zeitpunkt gibt es keine Gnade mehr. Es wird verleumdet was das Zeug hält.
Da werden gute Restaurants zu drittklassigen  Würstelbuden, geschickte Handwerker zu
Nichtskönner, anerkannte Ärzte zu Kurpfuscher und honorige Anwälte zu koksenden
Nazis.
Uns ist sogar ein Fall bekannt, bei dem ein Kleinganove so blöd war, seine kriminellen
Absichten einem anderen per Mail mitzuteilen. Es betrifft die versuchte Nötigung an
einem bekannten Wiener Rechtsanwalt.

Delikates E-Mail

Aus unbekannter Quelle wurde dieses Mail an uns  weitergeleitet, dass wir jedoch aus recht-
lichen Gründen vorerst nicht veröffentlichen können.
Allerdings werden wir noch die rechtlichen Aspekte für eine Veröffentlichung abklären,
um dokumentieren zu können,  was im Gehirn von diesem Kleinganoven vorgeht.
Wir haben mit diesem Anwalt gesprochen und dieser versicherte, dass er diesen Mann
strafrechtlich anzeigen wird.
Das ist auch die einzige Möglichkeit um sich vor solchen Kriminellen zu schützen.
Wenn es das Internet noch nicht gäbe, müsste man es direkt erfinden.
Stauni
  
2009-06-16
  

Schwarzarbeit straffrei ?

  

Kein Aprilscherz  

Die in unserem gestrigen Beitrag „Der Schmäh mit dem Schnee“, zitierte Aussage des Chefs
der Firma Attensam, haben wir für einen verfrühten Aprilscherz gehalten.
Nachdem wir heute einige Tageszeitungen und Onlinemagazine gelesen haben, sind wir zu
der Erkenntnis gekommen, daß dieser Mann seine Rechtfertigung ernst meint.
    

Wer ist verantwortlich ?   

Statt daß sich der Unternehmenschef seiner Verantwortung stellt, die ein jeder Geschäfts
-mann zu tragen hat, behauptet dieser, daß dem Unglückslenker das Fahrzeug von einem Ver-
wandten übergeben worden sei. Wahrscheinlich hofft er auch, daß es damit abgetan ist.
   
Die rührende Fürsorge gegenüber der Familie des Opfers, betrachten wir als Alibihandlung.
Es wäre ja auch peinlich für ein Unternehmen, das so viele Aufträge von der Gemeinde Wien
erhält, wenn dieses keine publicityträchtige Reaktion setzen würden.
   

Alles Selbständige ? 

Ein Pressesprecher der Firma Attensam zu dem Vorfall: „Unsere Vertragspartner haben den
Wagen zu Hause und melden sich telefonisch zum Dienst und ebenso wieder ab“.

Es ist eigentlich erstaunlich, daß eine Firma nicht kontrolliert wer ihre Wagen wirklich
fährt.
Seltsam, die Mitarbeiter von Attensam melden sich zwar zum Dienst und ebenfalls wieder
ab, erhalten zur Ausübung ihrer Tätigkeit maßgebliches Werkzeug (nämlich den Räumwagen)
und werden aber „Vertragspartner“ genannt.
    

Was ist ein Vertragspartner ?   

Aus dem Wort „Vertragspartner“ schliessen wir, daß es sich bei den betroffenen Mit-
arbeitern von Attensam um Personen handelt, die ihre Tätigkeit als „Selbständige“
ausüben.
   
Sollte das wirklich der Fall sein, könnte auf Attensam ein massives Problem zukommen.
Selbständige  „melden“ sich weder zum Dienst an oder ab. Auch das Überlassen von
maßgeblichen Werkzeug zur Aufgabenerfüllung, stellt zumindestens ein sozialversicherungs-
pflichtiges „arbeitnehmerähnliches“ Dienstverhältnis dar. Diesbezüglich gibt es ein-
deutige Rechtssprechungen vom UVS und VwGH.
    
Auch wenn das Fahrzeug vom Schneeräumer offiziell angemietet wurde, wird das an der
Situation vermutlich nichts ändern.

Neue Ära des Arbeitsmarktes ? 

Wenn unsere Vermutung stimmt, die sich darauf begründet, daß Mitarbeiter bei Attensam
als „Vertragspartner“ bezeichnet werden, der Fall tatsächlich so liegt und die Firma
Attensam ungeschoren davon kommt, dann brechen neue Zeiten für Taxi- und Mietwagen-
unternehmer an.
    
Alle Fahrer dieser Unternehmensgruppe könnten dann mit einem Schlage als Selbständige
agieren. Voraussetzung ist nur die SVA-Anmeldung und die Gewerberechtigung. Fahrzeug
benötigt man keines, das bekommt man ohnehin vom Unternehmer und man ist automatisch
Vertragspartner.
    
Dieses Beispiel könnte man auch auf die Baubranche umwälzen. Denn auch Kräne, Bagger
und dergleichen mehr, die als maßgebliches Arbeitsgerät anzusehen sind, kann man auch
an die Arbeiter vermieten.
   
Für die Unternehmen wäre der Wegfall von Lohnnebenkosten ein erheblicher finanzieller
Vorteil, ganz abgesehen davon keine Verantwortung mehr tragen zu müssen, wenn ein
Angestellter mächtig Mist baut.
   
Alles Nonsens, es gibt eindeutige gesetzliche Bestimmungen, an die sich alle zu halten
haben. Aber das zu prüfen, wird ohnehin Aufgabe der zuständigen Ermittlungsbehörden sein.

Oder doch angestellt ?  

Nehmen wir an, daß das Wort „Vertragspartner“ ein Versprecher war und die Mitarbeiter
ohnehin in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, dann kann sich
die Firma Attensam ihrer Verantwortung nicht entziehen.
Sie sind zwar nicht für den Verkehrsunfall verantwortlich, aber dafür, daß ein Firmenfahrzeug
von einem Unberechtigten zur Arbeitsausführung gelenkt wurde und offensichtlich der Kontroll
-mechanismus versagt hat oder gar nicht vorhanden war.
      
Es kann nicht sein, daß ein Firmenchef mit einer derartigen Aussage glaubt, für ihn
hätte sich der Fall erledigt, auch dann nicht wenn man gute Beziehungen zur Stadt-
verwaltung hat.
    
Stauni
  
2009-02-25

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