Experiment mit Kinderseelen


Wiedereinstellung unmöglich

Es ist kaum anzunehmen, dass ein(e) Kindergärtner(in) oder Lehrer(in), der/die Gewalt
gegen Kinder ausgeübt hat und dafür auch strafrechtlich verurteilt wurde, je wieder von
seinem/ihrem weltlichen Dienstgeber auf Kinder „losgelassen“ wird.

Selbst wenn ein psychologisches Gutachten bestätigen würde, dass von dieser Person keine
Gefahr mehr gegen Kinder ausgeht, würde jeder weltliche Dienstgeber aus Gründen der Ver-
antwortung von so einem Schritt absehen.

Papst bittet Missbrauchsopfer um Verzeihung

Erst heute bat Papst Benedikt XVI.  die Opfer der Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche
um Verzeihung. In einer Messe im Vatikan meinte der Oberhirte der röm.kath. Kirche, er bitte
Gott und die Opfer um Vergebung.

Es seien Sünden von Priestern ans Licht gebracht worden und der Skandal rufe nach einer
Reinigung der Kirche, waren ebenfalls die Worte des Kirchenoberhauptes.  Speziell den
Missbrauchsopfern wird der Mund vor Staunen offen bleiben, wenn sie nachfolgende Zei-

len lesen, die wir hier wörtlich aus der Webseite der „Diözese Graz-Seckau“ wiedergeben.

Erstaunliches Statement

Im Zusammenhang mit der Aufdeckung der Verletzungen vor allem von Jugendlichen und
Kindern durch sexuelle oder andere Gewalt wurde wiederholt der Vorwurf erhoben, man
habe kirchlicherseits Täter lediglich an einen anderen Ort versetzt, statt sich einem solchen
Problem offen zu stellen. Dementsprechend hat die Diözesanleitung zwei steirische Pfarr-
seelsorger, die vor zwölf bzw. vor zwanzig Jahren straffällig geworden sind, auch zum
Schutz vor nichtqualifizierten Beurteilungen vorläufig von ihrem Dienst freigestellt, um zu
klären, ob auch nach den heute geltenden strengen Kriterien ein Rückfall ausgeschlos-
sen werden kann.

Im Klartext heißt dies, dass die Diözesanleitung die beiden Priester aus Schutz vor nicht-

qualifizierten Beurteilungen und nicht um Kinder zu schützen, vorläufig vom Dienst frei-
gestellt hat.

Erstaunlich finden wir auch, dass erst jetzt strenge Kriterien gelten, die einen Rückfall

auschliessen. Dass bedeutet, dass man dies in früheren Zeiten offensichtlich lockerer
gesehen hat. Die zahlreichen Mißbrauchsfälle in der Kirche haben dies ohnehin unter
Beweis gestellt. Aber die Diözesanleitung legt noch einen drauf und verkündet weitere
Erstaunlichkeiten auf ihrer Webseite.

Dienst unter Aufsicht

Die beiden Seelsorger kehren nun mit 13. Juni 2010 in ihre bisherigen Pfarren zurück,
werden aber bei ihrer Tätigkeit durch den Diözesanvisitator gemeinsam mit dem zustän-
digen Dechant begleitet. Das Arbeitsjahr 2010/2011 wird eine Zeit besonders achtsamer
Erprobung dafür sein, ob diese Seelsorger die Leitung der ihnen anvertrauten Pfarren
so wahrnehmen können, dass Spaltungen ausbleiben oder überwunden werden und
dass die Amts- und Lebensführung dieser Priester klar und voll der kirchlichen Ordnung
entspricht. Andernfalls wird die Diözese eine neue Regelung treffen.

Learning by Doing

Nun werden die beiden Seelsorger wieder auf Kinder losgelassen. Um zu verhindern
dass sie in ihr „altes Schema“ zurückfallen, wird ihnen ein Aufpasser zur Seite gestellt.
Unter dem Motto „learning by doing“ wird beobachtet werden, ob die betroffenen Priester
ihre Dienst so versehen, wie es eigentlich vorgesehen ist.

Schön finden wir auch dass die Diözese einräumt eine neue Regelung treffen zu wollen,
falls dies nicht so sein sollte. Schade dass man diese „neue Regelung“ nicht näher defi-
niert hat. Auch schweigt sich die Diözesanleitung darüber aus, wie sie ihren Feldver-
such eventuell zukünftigen Opfern erklären will.

Nicht lernfähig

Wie wenig die Diözese Graz-Seckau aus den vergangenen Missbrauchsfällen und ihren
Folgen gelernt hat, beweisen auch folgende Zeilen, welche auf ihrer Webseite zu finden
sind.

Die jetzt getroffene und unter klaren Bedingungen stehende Entscheidung beruht auf stren-
gen Regeln für den Schutz von Menschen vor Übergriffen seitens kirchlicher Verantwort-

licher und ist zugleich auch ein Beitrag zu einer oft eingeforderten „Kultur des Verzeihens“.

Eine Entscheidung die auf dem Schutz von Menschen beruht, würde anders aussehen.

Nämlich dass die beiden Priester bis zu ihrer Pensionierung in irgendeiner Klosterbiblio-
thek Bücher abstauben und nie mehr mit Kindern in Berührung kommen.

Verzeihung gilt für die Opfer

Das mit der eingeforderten „Kultur des Verzeihens“ dürften die verantwortlichen Herren
der Diözese Graz-Seckau ein wenig missverstanden haben. Ihr Chef im Vatikan hat näm-
lich die Opfer um Verzeihung gebeten.

Für die missbrauchten Opfer sollte die „Kultur des Verzeihens“ gelten und nicht für ihre

Peiniger.

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2010-06-11