Erstaunliche Gebührenvorschreibung
Hemmungslos
Beim Abkassieren scheinen Behörden keine Hemmungen zu haben, auch wenn es augen-
scheinlich nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Ein juristisch gebildeter Leser,
hat uns sein Erlebnis mit der Staatsanwaltschaft Wien mitgeteilt und ersucht um Ver-
öffentlichung seiner Geschichte mit dieser Behörde. Der Name des Betroffenen ist der
Redaktion bekannt, wird aber auf Wunsch nicht veröffentlicht.
Durch eine Verleumdung geriet der unbescholtene Pensionist in die Mühlen der Justiz.
Die Strafverfahren gegen ihn, wurden allerdings zwischenzeitlich wieder eingestellt.
Da er aber seinerzeit wissen wollte worum es überhaupt ginge, bemühte er sich um
Akteneinsicht. Zu diesem Zwecke nahm der Pensionist seine Digitalkamera mit und
Gebühren fürs Fotografieren
Für das Fotografieren der Seiten, wurden ihm tatsächlich Kosten in Rechnung gestellt,obwohl der Gesetzgeber dies ausdrücklich ausgenommen hat. Gebühren dürfen nur dann verrechnet werden, wenn Fotokopien durch die Behörde oder von der Partei an- gefertigt werden.
Die vorgeschriebene Gebühr fürs Fotografieren
Wir warten auf Antwort
Wie bereits eingangs erwähnt, handelt es sich beim besagten Pensionisten um eine
Person mit umfangreichem juristischen Wissen. Dieser verfasste daraufhin ein dement-
sprechendes Schreiben an die Staatsanwaltschaft Wien. Dieser interessante Brief kann
unter diesem PDF-LINK downgeloadet werden.
Man darf gespannt sein, ob die Staatsanwaltschaft Wien im Beantworten genauso schnell
sein wird, wie in der Vorschreibung von Gebühren. Wie im Schlußsatz des Briefes ange- führt wird, dürfte eine Beantwortung auch im Interesse der rechtssuchende Bevölkerung sein. Wir bleiben an dieser Geschichte dran und werden wieder darüber berichten, sobald sich Neuigkeiten ergeben haben.*****
2011-02-21