Erstaunliche Gebührenvorschreibung


Hemmungslos

Beim Abkassieren scheinen  Behörden keine Hemmungen zu haben, auch wenn es augen-
scheinlich nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.  Ein juristisch gebildeter Leser,
hat uns sein  Erlebnis mit der Staatsanwaltschaft Wien  mitgeteilt  und ersucht  um  Ver-
öffentlichung  seiner Geschichte mit  dieser Behörde.  Der  Name des  Betroffenen  ist  der
Redaktion bekannt, wird aber auf Wunsch nicht veröffentlicht.

Durch eine Verleumdung geriet der unbescholtene Pensionist in die Mühlen der Justiz.
Die  Strafverfahren  gegen ihn,  wurden allerdings zwischenzeitlich  wieder  eingestellt.
Da er aber  seinerzeit wissen  wollte  worum  es überhaupt ginge,  bemühte er sich um
Akteneinsicht.  Zu diesem  Zwecke nahm  der Pensionist seine  Digitalkamera mit  und

fotografierte einige Seiten aus dem Akt.

Gebühren fürs Fotografieren

Für das Fotografieren der Seiten, wurden ihm tatsächlich Kosten in Rechnung gestellt,
obwohl der  Gesetzgeber dies  ausdrücklich ausgenommen hat.  Gebühren dürfen nur
dann verrechnet werden, wenn Fotokopien durch die Behörde oder von der Partei an-
gefertigt werden.


Die vorgeschriebene Gebühr fürs Fotografieren

Wir warten auf Antwort

Wie  bereits  eingangs erwähnt,  handelt es sich  beim besagten  Pensionisten  um eine
Person mit umfangreichem juristischen Wissen.  Dieser verfasste daraufhin ein dement-
sprechendes Schreiben an die Staatsanwaltschaft Wien. Dieser interessante Brief kann
unter diesem  PDF-LINK  downgeloadet werden.

Man darf gespannt sein,  ob die Staatsanwaltschaft Wien im Beantworten genauso schnell

sein wird,  wie in der Vorschreibung von Gebühren.  Wie im  Schlußsatz des  Briefes ange-
führt wird,  dürfte eine  Beantwortung  auch  im Interesse  der rechtssuchende Bevölkerung
sein. Wir bleiben an dieser Geschichte dran und werden wieder darüber berichten, sobald
sich Neuigkeiten ergeben haben.

*****

2011-02-21
 

Reaktion der Wüstenrot-AG


Positiver Ausgang

Und wieder konnte ERSTAUNLICH  einen Erfolg verbuchen, welcher einem Leser der sich
an uns wandte zugute kam. Unser Beitrag vom 17. November 2010,  über die erstaunliche
Rabattrückforderung, dürfte die Wüstenrot Versicherungs-AG  zum Nachdenken angeregt
haben.
Am Folgetag des Erscheinens unseres Artikels,  erhielt der betroffene  Ex-Geschäftsmann
und  nunmehriger Pensionist,  folgendes E-Mail von der  Wüstenrot-AG und  ersuchte uns
dieses zu veröffentlichen.
Wüstenrot verzichtet nun auf die Rückforderung und bei der Endabrechnung er-
gibt sich sogar ein Guthaben von rund 70,- Euro.

Zur Imageförderung beigetragen

In der Geschäftsleitung des Versicherers scheint ein Umdenkprozess stattgefunden zu haben.
Damit  hat die Wüstenrot-AG  einen positiven Schritt getan,  um das angekratzte Image von
Versicherungsanstalten etwas aufzupolieren.
Es kann aber trotzdem nur jedem angeraten werden, sich Polizzen genauestens  durchzules-
en und  diese sofort  korrigieren zu  lassen,  wenn  diese den  Versprechungen des Versicher-
ungsvertreters nicht entsprechen.
*****

2010-11-19
 

MA 62 schikaniert kranken Pensionisten


Kein Einzelfall

Über den Vorfall  in dem wir im  Beitrag   „Erteilt die MA 62 Hausarreste?“  berichteten,
dachten wir dass es sich um einen bedauerlichen Einzelfall handelt. Es gab dazu auch
heftige Leserreaktionen,  sowie wie etliche Zuschriften bezüglich der Vorgehensweise
der MA 62.
Heute kam Herr Günther K. zu uns in die Redaktion und legte nachfolgendes Schreiben
der MA 62 vor.

Kranker Pensionist muss sich schikanieren lassen

Herr K. ist alleinstehender Pensionist und gesundheitlich schwer angeschlagen. Die Hälfte
des Jahres  verbringt er  daher notgedrungen im  Krankenhaus.  Seine Post holt er regel-
mäßig ab, oder lässt diese per Postrücksendung an den Absender rücksenden, wenn wie-
der einmal ein Krankenhausaufenthalt bevorsteht.
Auch besitzt er kein  Fahrzeug um die  Bezahlung einer eventuelle Verkehrsstrafe versäu-
men zu können. Daher ist es äußerst interessant, welchem Hinweis hier die MA 62 nach-
gegangen ist, um Herrn K. ein derartiges Schreiben zuzusenden.

Pensionist sieht alten Mietvertrag als mögliches Motiv?

Eines besitzt der Pensionist jedoch,  was als Motiv für eine  „Überprüfung  der Meldung
seines Wohnsitzes“ an die MA 62 dienen könnte.  Er besitzt  nämlich einen uralten Miet-
vertrag mit sehr geringer Miete.  Günther K. meint auch, dass dies seinem Hausherrn ein
Dorn im Auge sei.
Da wir den Vermieter von Günther K.  nicht kennen und außer seiner  nicht beweisbaren
Vermutung  nichts im Raum steht,  wollen und können  wir dem Hausherrn ein derartiges
Motiv nicht unterstellen.

Methoden erinnern Anwesenheitskontrolle

Wie wir jedoch bereits im Fall Markus R. geschrieben haben,  könnte ein bösartiger Vermie-
ter sich mit Hilfe der MA 62 eines ungeliebten Mieters entledigen.  Denn wenn sich Herr K.
nicht binnen zwei Wochen mit der zuständigen  MA-Abteilung in Verbindung setzt, wird er
amtlich abgemeldet und zudem droht ihm eine Strafe bis zu 726,- Euro.
Offensichtlich hat diese Vorgehensweise bei der MA 62 Methode und erinnert eher an eine
Anwesenheitskontrolle beim Bundesheer, als an ein  bürgerfreundliches Service, zu denen
die Magistrate der Stadt Wien gegenüber den Bürgern verpflichtet wären.
*****

2010-10-19
 

Rentner erschossen


Pensionist bedroht Zeitungszusteller

In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch, ereignete sich in Laakirchen (Bez. Gmunden)
ein tragischer Vorfall. Ein 84-jähriger Pensionist soll gegen zwei Uhr früh, einen Zeitungs-
austräger in dessen Wagen, mit einer Pistole bedroht haben.

Der Mann, der erst seit wenigen Tagen in diesem Revier Zeitungen austrägt und die Haus-
nummer vom Haus des Pensionisten ablesen wollte, flüchtete sofort und verständigte die
Polizei.

Pensionist bedroht Polizisten

Als uniformierte Polizeibeamte,  die mit einem Funkstreifenwagen vor Ort eintrafen,
Nachschau halten wollten, bedrohte der Pensionist auch die Beiden mit der Waffe.
Einer der beiden Polizisten gab daraufhin einen Warnschuss in den Boden ab und
forderte den Pensionisten auf, die Waffe wegzulegen.

Der Mann dachte aber nicht daran und blieb in Angriffstellung, worauf der Polizeibeamte
einen gezielten Schuss abgab, der den Pensionisten tödlich traf. So weit, so nicht gut.
Es ist immer tragisch wenn ein Mensch zu Tode kommt.

Gutmenschengeheule wird unerträglich

Was wir aber nun höchst erstaunlich finden, ist das Geheule der Gutmenschenfraktion.
War dieses in der Causa Krems mit viel Fantasie noch nachvollziehbar, können wir das
in diesem Fall nicht verstehen.

Man führe sich vor Augen, ein mit einer Pistole bewaffneter Mann richtet diese auf einen
anderen Menschen, in diesem Falle auf die beiden Polizisten. Selbst die Abgabe eines
Warnschusses beeindruckt diesen nicht.

Nun hat der Beamte Bruchteile von Sekunden Zeit zu entscheiden, ob er sterben will oder
nicht. Der Beamte hat sich fürs Überleben entschieden und in gerechtfertigter Notwehr
von seiner Schusswaffe Gebrauch gemacht.

Nur mehr Kopfschütteln

Nun kommen Argumente ins Spiel, die bei jedem normalen Menschen nur mehr Kopf-
schütteln auslösen können. Es könnte ja möglich gewesen sein, dass der Pensionist die
Beamten für Einbrecher gehalten habe und deswegen seine Waffe nicht weglegte.

Dieses Argument lassen wir für den Zeitungsausträger gelten, allerdings wer zwei uni-
formierte Polizisten, die mit einem Funkstreifenwagen anrücken für Einbrecher hält, muss
ohnehin etwas verwirrt sein. Damit konnte der Beamte davon ausgehen, dass sein Gegen-
über der eine Pistole im Anschlag hielt die Realität nicht erkannte und von der Waffe Ge-
brauch machen würde.

Auch der Vorwurf es habe sich „nur“ um eine Attrappe gehandelt ist ebenfalls absurd. Soll
es der Beamte darauf ankommen lassen, ob die Waffe seines Widersachers echt ist? Nein,
auch in diesem Fall gilt die Notwehr.

Einer der dümmsten Argumente das in den Raum gestellt wurde lautete, ob bei der Polizei nur
mehr „Angstschiesser“ unterwegs sind. Natürlich hat der Beamte aus Angst geschossen und
dies ist auch selbstverständlich. Warum soll der Mann keine Angst gehabt haben, wenn er mit
dem Tod bedroht wurde?

Es gäbe noch eine ganze Reihe von schwachsinnigen Argumenten, welche die Gutmenschen-
fraktion von sich gibt. Allerdings ersparen wir uns diese hier wiederzugeben.

Warum kein Spezialkommando?

Von medialer Seite tauchte die Frage auf, warum die Polizisten eigenmächtig gehandelt haben
und nicht das Spezialkommando „Cobra“ angeforderten. Die Frage lässt sich recht einfach be-
antworten.

Bei den beiden Beamten hat es sich um voll ausgebildete Polizisten gehandelt, die im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen für die Sicherheit der Bevölkerung verantwortlich waren.
Würde bei jedem Einsatz, der auch von „normalen“ Streifenpolizisten erledigt werden kann
die „Cobra“ gerufen, so müsste man diese Spezialabteilung rigoros aufstocken und jeder Poli-
zist der nicht dieser Abteilung angehört wäre entmündigt.
 

Mordermittlung

Dass ein Schusswaffengebrauch behördlich untersucht gehört ist verständlich. Darf man
jedoch einigen Pressemeldungen Glauben schenken, ermittelt der Staatsanwalt in diesem
Fall wegen Mord. Diese Tatsache ist wirklich erstaunlich und wird möglicherweise irgend-
wann dazu führen, dass man am Polizeinotruf vergeblich warten wird.

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2010-04-29
  

Sind Sie schon tot, oder leben Sie noch?


Verfrühter Aprilscherz?

Dass im übertriebenen Bürokratismus, sowie er auch bei uns vorhanden ist, fast alles eine
Bestätigung oder Bewilligung erfordert, ist nicht neu. Ein treuer ERSTAUNLICH-Leser hat
uns allerdings auf eine besondere Bestätigung aufmerksam gemacht.
Zuerst haben wir an einen verfrühten Aprilscherz gedacht und sind der Sache nachgegan-
gen. Das Ergebnis hat uns in der Tat erstaunt. Wissen Sie was eine Lebensbestätigung ist
und wofür diese gut sein soll?

Lebensnachweis

Nun früher oder später sollte jeder arbeitende Mensch in den Genuss einer Pension kommen.
Pensionisten sind ohnehin die Stiefkinder der Politik. Da werden Gelder lieber arbeitsunwilligen
Sozialschmarotzern und Scheinasylanten in den Allerwertesten geschoben.
Aber zurück zu Thema. Sollten Sie das Glück haben ihre Pension tatsächlich  zu erleben, kann
es durchaus möglich sein, dass Ihnen dieser Umstand nicht geglaubt wird. Da genügt es nicht,
der Pensionsversicherungsanstalt einen Brief zu schreiben oder per Telefonat mitzuteilen, dass
Sie noch am Leben sind.

Nur gegen Bares

Ein persönliches Erscheinen bei der Pensionsversicherungsanstalt ist ebenfalls zwecklos, sofern
Sie nicht im Besitz einer „Lebensbestätigung“ sind. Diese ist beim Bürgerdienst der Stadt
Wien MA 55, gegen eine Bezahlung von 3,27 Euro erhältlich.

Kosmetik nicht vergessen

Persönliches Erscheinen und die Mitnahme eines amtlichen Lichtbildausweises ist Pflicht, denn
es könnte ja sein dass Sie eventuell nicht mehr unter den Lebenden weilen. Vielleicht sollten
Sie sich auch etwas schminken um zu vermeiden, dass Sie von einem übereifrigen Bürokraten
für scheintot erklärt werden.
Sollten Sie aus besonderen gesundheitlichen Gründen nicht persönlich vor der Behörde
erscheinen können, ist es auch möglich telefonischen Kontakt aufzunehmen. Allerdings
taucht für uns nun die Frage auf, wie der Amtsschimmel in diesem Fall erkennen will,
ob Sie tatsächlich noch leben, wenn dies von der PVA nicht zustande gebracht wird.

Auslandsreise bedeutet  Tod

Als Pensionist sollten Sie es auch tunlichst vermeiden, ins Ausland zu verreisen. Frieren Sie
sich lieber in heimatlichen Gefilden einige Gliedmaßen ab und unterstützen Sie die heim-
ische Energiewirtschaft, bevor Sie die Wintermonate in südlichen Gefilden genießen.
Aus einer Reise ins Ausland schließt die PVA offensichtlich automatisch Ihren Tod und stellt
die Überweisung Ihrer Pension  ein, sollten Sie sich nicht eine „Lebensbestätigung“
ausstellen lassen. Diese, samt einem gesonderten Formular muss dann binnen 6 Wochen,
wahrheitsgetreu und vollständig ausgefüllt, in der Pensionsversicherungsanstalt eingelangt
sein, ansonsten die Auszahlung der Pension vorläufig eingestellt wird.

Schilda wie es lacht und lebt

Abgesehen vom präpotenten Ton den sich die PVA gegenüber Pensionsbezieher erlaubt,
ist diese gesamte Vorgangsweise eine Frotzelei. Dem „Erfinder“ dieser „Lebensbestät-
igung“ gehört die Ehrenstaatsbürgerschaft von „Schilda“ verliehen.
*****

2010-03-22
  

Reisefreiheit für die Kriminalität


Erstaunlicher Banküberfall

Vor zehn Tagen soll ein älterer Herr in der  Wiener Innenstadt, ein Geldinstitut am Kärntner-
ring überfallen haben. Laut Aussage des Bankangestellten sprach ihn der unbekannte und
unmaskierte Mann derart undeutlich an, sodass er das Wort „Pistole“ verstand.

Nachdem er ihm mit den Worten „Und was soll ich jetzt machen?“ antwortete, beschimpfte
ihn der Unbekannte, drehte sich um und verließ die Bank.  Erst eine Stunde später beschloss
der Filialleiter, dass das ein versuchter Raub war, und verständigte die Polizei. Eine Groß-
fahndung wurde eingeleitet.
(Fotoquelle: www.oe24.at)
Nach ihm wurde irrtümlich als Bankräuber gefahndet

Das ganze war ein Irrtum

Auf Grund des veröffentlichten Fahndungsfoto war der vermeintliche Bankräuber schnell
ausgeforscht. Allerdings stellte sich nun heraus, dass der 79-jährige Pensionist gar nicht
im Sinn gehabt hatte, das Geldinstitut zu überfallen.

Er wollte den Bankangestellten lediglich nach dem Weg fragen und dieser verstand das
Wort „Pistole“. Na ja, ein älterer Mensch kann durchaus schon etwas unverständlich
sprechen. Auf jeden Fall fühlte sich der Kassier bedroht und löste dadurch eine Polizei-
aktion aus.

Menschen sind bereits übersensibilisiert

Nun dieser Vorfall ist sicher nicht alltäglich, beweist uns aber wie sensibel die Menschen
bereits geworden sind. Kein Wunder bei den an der Tagesordnung stehenden Einbrüche
und Raubüberfälle.

Offene Grenzen ermöglichen jedem Gesindel das ungehinderte Einreisen ins Bundes-
gebiet. Auch wenn sogenannte Gutmenschen die ganze Szenerie gerne herunterspielen
und kriminelle Taten mit Armut rechtfertigen, kann der derzeitige Zustand so nicht
aufrecht erhalten werden.

Maschinenpistole als Reisegepäck

Wie gefährlich offene Grenzen sind beweist ein Vorfall, der heute auf „ooe.orf.at“ zu
lesen ist. Bei einer zufälligen Routinekontrolle eines Busses auf der A8 bei Ort im Inn-
kreis, entdeckten Polizeibeamte eine Maschinenpistole samt Magazin, Munition und
einem Schalldämpfer.

Der Besitzer der Waffe, ein 33-jähriger Serbe und dessen Begleiter, gegen die in Öster-
reich ein Aufenthaltsverbot besteht, waren mit gefälschten Papieren unterwegs. Das
sie mit dieser Waffe nicht auf ein Schützenfest wollten, wird jedem klar sein.

Die einschreitenden Polizisten haben wahrscheinlich viel Glück gehabt, dass es ihnen nicht
wie ihrem Wiener Kollegen in Wien Ottakring erging, der bei einer Verkehrskontrolle von
einem Landsmann der Beiden angeschossen und dabei lebensgefährlich verletzt wurde.

Rückkehr ist eine Frage der Zeit

Beide Männer wurden in Schubhaft genommen und wegen Urkundenfälschung sowie
illegalem Waffenbesitz angezeigt. Sie werden wahrscheinlich eine geringe Haftstrafe
in Österreich absitzen und dann abgeschoben werden.

Es wird vermutlich nur eine Frage eines geringen Zeitraums sein, bis diese dann wieder
nach Österreich einreisen. Dem neuen Abkommen über die Reisefreiheit zwischen Öster-
reich und Serbien sei es gedankt.

Misslungenes Experiment

Lässt man die jüngst vergangene Zeit der offenen Grenzen, in der sich die Kriminalität
explosionsartig vermehrt hat Revue passieren, stellt sich schon die berechtigte Frage wie
lange noch unsere verantwortlichen Politiker, diesem Treiben tatenlos zusehen wollen.
Täglich wird das Eigentum, die Gesundheit und das Leben von in Österreich lebenden
Menschen, sowie die Gesundheit und das Leben von Exekutivbeamten bedroht.

Eigentlich war der Sinn von offenen Grenzen ein ganz ein anderer. Das Experiment Frei-
heit für alle, ist gründlich in die Hose gegangen. Lieber wieder mehrstündige Grenzwarte-
zeiten in Kauf nehmen, als jedem Gesindel eine unkontrollierte Einreise nach Österreich
zu ermöglich.

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2010-02-01
  

Reif für die Insel


Falkensteiner expandiert

Die Südtiroler Tourismusgruppe, Falkensteiner Michaeler Tourism Group, mit Sitz in Wien
expandiert in Kroatien.
In Zadar entsteht die außergewöhnlichste und einzigartige Ressortanlage Punta Scala in
Europa.  

„Kroatien ist unser Zukunftsland“ sagt Erich Falkensteiner. Wir sind bereits mit dem
Management der Falkensteiner Hotels & Resorts Borik, nahe Zadar, sehr herzlich aufge-
nommen worden. Dass das Projekt Punta Scala sich nun verwirklich lässt, freut mich
persönlich ganz besonders. Dafür bedanke ich mich bei allen, die dies möglich gemacht
haben.“ (Quelle APA-OTS)

Hoffentlich hat Falkensteiner nicht das gleiche Erlebnis wie der Pensionist Josef
Dinhopl, aus Wiener Neustadt.

Ortsbild Steinmole

Das Ehepaar Dinhopel wollte in der Pension einen ruhigen Lebensabend verbringen.
Marija Dinhopl, gebürtige Kroatin (ex Jugoslawien) und ihr Gatte kauften sich zu
diesem Zweck in Kroatien auf der Insel „Dugi Otok“ ein kleines Häuschen direkt am
Meer.

Am Strand vor dem Haus, das man 1996 kaufte, ragte eine Steinmole ins Meer.
Solche Molen sind auf der ganzen Insel zu finden und gehören zum Ortsbild.
Sie dienen zum Anlegen von Booten, zum sonnenbaden oder zur Ausübung von

sonstigen Freizeitaktivitäten.

So sah die Mole im Jahr 1996 aus


Der Pensionist und die Baubehörde

Da die Mole aus losen aufeinander geschütteten Steinen bestand, die immer wieder
abrollten, wollte Josef Dinhopl die Steinmole sanieren. Sein Plan war, diese mit
einer Betonschicht überziehen zu lassen, um eine Festigung zu erzielen.
Dadurch wäre auch die Unfallgefahr die beim Betreten dieser Mole gegeben war,
erheblich vermindert.

Da Dinhopl ein gewissenhafter Mann ist, begab er sich mit seinem Ansinnen, im Jahre
1999, zur zuständigen Behörde und traf dort auf den Beamten Dipl. Ing. Sjaus, seines
Zeichens Referent für Bausachen.

Dieser erklärte das die ganze Angelegenheit kein Problem sei, man benötige dazu aber
einen Bauplan, welchen er auch anfertigen könne.
Gegen die Bezahlung von (nicht zu geringen) Gebühren und den vom Beamten Sjaus ange-
fertigten Bauplan, erhielt Dinhopl den notwendigen Bescheid zur Sanierung der Mole.

Die Arbeiten wurden von einer ortsansässigen, konzessionierten Baufirma durchgeführt.
Nach Abschluss der Bauarbeiten wurde die sanierte Mole durch den Hafenkapitän aus
Sali (Hauptstadt der Insel) besichtigt und für in Ordnung befunden.

Die sanierte Mole im Jahr 1999

Unerwarteter Besuch aus Zadar

Aus heiterem Himmel und völlig unerwartet, tauchten 8(!) Jahre später, also 2007,
Beamte der Bauinspektion Zadar auf und erklärten, dass diese Mole illegal gebaut
wurde. Privatpersonen sei es gesetzlich untersagt, Molen ins Meer zu bauen.
Herr Dinhopl wies den Bescheid aus dem Jahre 1999, mit der Zahl: UP/I-342-24/99-01/37
vor.

Dieser wurde in Zadar, am 24.03.1999 ausgestellt und vom Beamten Dipl. Ing. Milivoy

Maricic unterfertigt und mit einem amtlichen Rundsiegel versehen.
Abgesehen davon, hatte Dinhopel die Mole ja gar nicht gebaut, da diese wie zirka 20
andere in unmittelbarer Umgebung bereits vorhanden war, als er 1996 das Grundstück
samt Haus gekauft hatte. 
Er hatte sie lediglich sanieren lassen und dazu auch die notwendige Bewilligung eingeholt.


Steinmolen auf  „Dugi Otok“ soweit das Auge reicht

Amtlicher Beischeid ungültig

Die Beamten erklärten kurzerhand, dass der Bescheid wahrscheinlich eine Fälschung sei
und er einem Betrug zum Opfer gefallen ist.
Dinhopl legte uns diesen Bescheid vor. Wir sind zwar keine Experten in Sachen Fälschung,
aber an dieser Bewilligung ist alles dran was eine solche enthalten soll. Von der
Aktenzahl, über die Unterschrift des Beamten bis hin zum Rundsiegel.

Aufgefallen ist uns nur der etwas erstaunliche Text des Bescheides, den wir uns von
kroatisch auf deutsch übersetzen liessen.
Wörtlich übersetzt heisst es darin: „Genehmigung für die Erklärung des Ansuchens
des Herrn Dinhopl, zur Sanierung der Mole aus Stein“.

Erstaunlich ist es auch, dass gegen die/den bescheidaustellenden Beamten, keinerlei
Ermittlungen in Richtung Betrug geführt wurde.

Rechtsmittel zwecklos

Trotz einiger Einsprüche seines kroatischen Anwaltes und zwei Klagen die nie verhandelt
wurden, kam der Abrissbescheid aus Zadar, also von jener Behörde, die die Bewilligung
zur Sanierung erteilt hatte.
Der Amtsschimmel aus Zadar wieherte nich lange, sondern schickte einfach ein Bagger-
schiff und die Steinmole wurde amtlich weggerissen.

Heute klafft dort ein Loch wie nach einem Bombeneinschlag. Alle anderen Molen, sowohl
auf der linken als auch rechten Seite des Grundstückes von Dinhopl, blieben von der
kroatischen Amtsgewalt verschont, obwohl diese sich auch in Privatbesitz befinden.


Nach dem Abriss der Mole,  sah es aus wie nach dem Krieg

Utopische Zahlung

Die nächste unangenehme Überraschung flatterte am 06.02.2009, in Form einer Rechnung
ins Hause Dinhopl. Er soll für den amtlichen Abriss, umgerechnet sage und schreibe
150.000,- Euro bezahlen.
 
Für den Abriss einer Steinmole die er nie gebaut hat, sondern lediglich mit einem
amtlichen Bescheid saniert hatte, soll er die unverschämtem Kosten übernehmen.
Das Geld hat dieser Mann nicht und das dürfte die Behörde auch wissen.

Wenn er nicht bezahlt, kommt sein Haus unter den Hammer. Es entsteht hier unweiger-
lich der Eindruck, das irgendwer am Grundstück des Herrn Dinhopl ein aussergewöhn-
liches Interesse hat.

Österreichische Politiker gesucht

Dinhopel ist schon von Ponzius zu Pilatus gelaufen, jedoch keine Behörde weder in
Kroatien, noch in Österreich haben Interesse daran gezeigt, diesen Mann zu helfen.
Wir wissen, dass auch einige Politiker unser Online-Magazin lesen und ersuchen
den einen oder anderen, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um diesem Ehepaar
zu helfen.

Der Pensionist Josef Dinhopel und seine Frau Marija, stehen unschuldig vor der Zer-
störung ihres Lebensabend, durch erstaunlich undurchsichtige Handlungen in Kroatien.

Stauni

2009-04-04   
 

Strafe für einen Toten

 

Gottfried Natschläger

Wurde derart attackiert, dass er seinen Verletzung erlag.

(Foto ÖVP-Wien)

 

Am 23.04.2008 macht der Pensionist G.Natschläger (64) einen Spaziergang auf der Währingerstrasse und wird von zwei betrunkenen Halbstarken grundlos derartig attackiert, dass er an den Folgen am 3. Mai 2008 im Spital starb.

Die beiden 20-Jährigen, suchten an diesem Tag angesoffen Streit mit Jedem, nachdem sie aus der Straßenbahn 41 wegen Randalierens vom Fahrer hinaus geworfen wurden. Das dürfte die Beiden offenbar in ihrem Stolz verletzt haben.

Sie liefen dann der Straßenbahn nach, weil sie den Straßenbahnlenker bei der nächsten Station zur Rede stellen wollten. Dabei stand ihnen der 64 jährige Pensionst G. Natschläger im Weg und wurde mit einem harten Schlag gegen die Schläfe ausser Gefecht gesetzt. Dabei fiel dieser um und knallte mit dem Kopf gegen eine Hauskante und anschließend gegen die Gehsteigkante. Sie ließen den Schwerverletzen liegen und setzten ihre Sauftour fort.

Das es nun der Anwalt des Angeklagten als tragischen Unfall hinstellte und behauptet das er sich auch selbst gestellt hat, ist sein Job. Was bitte soll daran ein Unfall sein, wenn ein 64 jähriger Pensionist vorsätzlich niedergeschlagen wird ? Und was die feiwillige Selbststellung betrifft ist dies auch ein Hohn. Tageszeitungen veröffentlichten Fotos der Flucht, die von einer Überwachungskamera eines Fotoladens aufgenommen wurden. Es wäre daher nur eine Frage von geringer Zeit gewesen, bis die Polizei mit einer Festnahme zugeschlagen hätte.

 

Das Urteil am 30.Oktober 2008 am Landesgericht Wien:

3,5 Monate U-Haft für einen Toten. 24 Monate teilbedingt, davon 3 Monate unbedingt, die mit der U-Haft abgetan sind. 21 Monate auf Bewährung. 5.000 Euro Geldstrafe als “Wiedergutmachung” an die Witwe. Dazu: Ersatz der Begräbniskosten.

Der Anwalt des Angeklagten hat einen super Job gemacht, aber das Urteil das vom Richter gefällt wurde, ist von der Realität meilenweit entfernt. Das der Staatsanwalt auch noch dazu nickte, ist nicht nachvollziehbar. Wäre interessant was die Beiden den Angehörigen eines eventuell nächsten Opfers zu sagen haben.

Stauni

Inhalts-Ende

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