Zurück in die Zukunft


Ist man beim Privatsender ATV zeitlich nicht orientiert?

Bleibt nur zu hoffen,  dass die Wahlforscher(innen)  der ARGE Wahlen,  beim „Liefern“
der Hochrechnungen,  erfahrener sind als die Verfasser(innen) der Presseaussendung
und die richtigen Zahlen präsentieren werden.
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2015-09-25

Ist der ORF ein Privatsender?


ORF-Nachrichtenansager Armin Wolf negiert das Offensichtliche

Ein  höchst  erstaunlicher Dialog zwischen dem Kurier-Chefredakteur,  Helmut Brandstätter
und dem selbst ernannten ORF-Anchorman,  Armin Wolf,  auf dem Social Network Twitter.
 
Screen: twitter.com
 
Beide  versuchen  hartnäckig  das Offensichtliche zu negieren.  Offenbar herrscht in beiden
Medien  Denkverbot,  denn  anders  können  wir  uns  die Aussagen beider Männer nicht er-
klären.
 
Während  Brandstätter  etwas  einlenkt,  versucht der ORF-Nachrichtenansager, ArminWolf,
mit dem Statement: „Im Gegensatz dazu ist der ORF kein Sender im Eigentum des Staates“,
das  nicht unbedingt positive Image eines Staatsrundfunks vom ORF abzuschütteln.  Glaubt
Wolf gar,  dass  der  ORF ein Privatsender ist?   In diesem Falle müssten wir ihm vorhalten,
dass er seinen Arbeitgeber nicht kennt.
 
Der  ORF ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts.   Dieses bildet neben den Körperschaften
des öffentlichen Rechts und Anstalten des öffentlichen Rechts einen Organisationstyp öffent-
lich-rechtlicher  juristischer  Personen.   Das  öffentliche  Recht  umfasst  sämtliche  Rechts-
materien,  die die Organisation und Funktion des Staats betreffen.   Daher ist es auch mög-
lich Zwangsgebühren einzutreiben um damit den ORF künstlich am Leben zu erhalten.
 
Wenn  Wolf  nun  behauptet,  dass der ORF nicht im Eigentum des Staates sei,  können wir
ihm nicht zustimmen.   Der ORF ist ein Staatsrundfunk und damit de facto im Eigentum des
Staates.
 
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2013-02-03
 

ORF hat 2010 und 2011 gesetzlichen Auftrag nicht erfüllt


KommAustria entscheidet gegen den ORF

Der  ORF  hat  in  seinem  TV-Gesamtprogramm im Zeitraum vom 1. Jänner 2010 bis zum
31. August 2011  nicht  dafür  gesorgt,  dass die Kategorien Information,  Kultur, Unterhalt-
ung und Sport in einem angemessenen Verhältnis zueinander standen, wie es der im ORF-
Gesetz formulierte, öffentlich-rechtliche Kernauftrag verlangt.
 
In ihrem gestern vorgelegten Bescheid stellt die Medienbehörde mehrere Verletzungen des
ORF-Gesetzes fest.   So  war  in  dem  genannten  Zeitraum die Kategorie Kultur mit einem
Anteil von etwa 3 % gegenüber beispielsweise der Kategorie Unterhaltung, die einen Anteil
von über 50 % aufwies, stark unterrepräsentiert.
 
Mit  ihrer  Entscheidung  befinde t die Kommunikationsbehörde  Austria (KommAustria) über
eine  Beschwerde  mehrerer  Mitbewerber gegen das Fernsehprogramm des ORF.   Der im
September 2011  vom  Verband  Österreichischer  Privatsender  (VÖP)  eingereichte Antrag
richtete sich unter anderem gegen das angeblich unausgewogene Gesamtprogramm in den
Jahren 2010 und 2011.
 
Für  die  Kategorisierung  der  ORF-Sendungen  berücksichtigte die KommAustria das Vor-
bringen  der  Beschwerdeführer,  ein von der Behörde beauftragtes Gutachten sowie vom
ORF selbst vorgelegte Darstellungen.
 
Die KommAustria, die in ihrem Bescheid erstmals das im ORF-Gesetz geforderte angemes-
sene  Verhältnis  der  Programmkategorien zueinander geprüft hat,  geht allerdings davon
aus, dass das für 2010 und 2011 festgestellte Ungleichgewicht durch den zwischenzeitlich
erfolgten  Programmstart  der Spartenkanäle „ORF III – Kultur und Information“ und „ORF-
Sport+“  bei  Betrachtung  des  ORF-Gesamtprogramms  mittlerweile  größtenteils  ausge-
glichen sein dürfte.
 
Die KommAustria erkennt aber auch einen Gesetzesverstoß in der jeweiligen Ausgestaltung
der  Programme  ORF eins und ORF 2.   So wies etwa in dem von den Mitbewerbern bean-
standeten  Zeitraum das Programm ORF eins mit einem Unterhaltungsanteil von rund 80 %
nicht die vom Gesetzgeber geforderte inhaltliche Vielfalt auf.
 
Nach  Ansicht  der  Behörde  handelte es sich bei den beiden reichweitenstärksten Fernseh-
programmen  des  ORF  nicht um so genannte „Vollprogramme“,  für die im Bescheid eben-
falls klar nachvollziehbare Kriterien dargelegt werden.  Demnach müssen beide Programme
jeweils mindestens drei der vier Kategorien Information, Kultur, Sport und Unterhaltung mit
einem  Anteil von wenigstens 10 % aufweisen und darf eine Kategorie nicht mehr als 66 %
des  Programms  ausmachen.  Eine  in einem Programm fehlende Kategorie muss dabei in
dem anderen Programm vertreten sein.
 
So der Bescheid rechtskräftig wird, wird der ORF seine Programmgestaltung sowohl im Hin-
blick auf die Ausgewogenheit des Gesamtprogramms als auch insbesondere hinsichtlich der
inhaltlichen  Vielfalt  seiner  Hauptprogramme  überprüfen  und  gegebenenfalls  anpassen
müssen.  Die Parteien können binnen zwei Wochen Berufung beim Bundeskommunikations-
senat einbringen. Die Berufung hätte aufschiebende Wirkung. (Quelle: APA/RTR)
 

Bestürzung beim ORF

Nun scheint beim ORF doch einiges schief gelaufen zu sein. Das schließen wir daraus, dass
nun  eine  Behörde  gegen den staatlichen Rundfunk entscheidet.   Beim Staatssender zeigt
man  sich  über  den  Bescheid  bestürzt  und meint,  der ORF erfüllt wie kaum ein anderer
europäischer öffentlich-rechtlicher Sender seinen umfassenden Informations-,  Kultur- und
Unterhaltungsauftrag.
 
Offenbar ist der ORF-Generaldirektor Dr. Alexander Wrabetz   – über den die SPÖ stets ihre
schützende Hand hält –  keine Kritik oder gar einen Negativbescheid gewöhnt. Er bezeichnet
den Bescheid als  „unfassbar“ und unterstellt,  dass dieser mit einem methodisch fragwürd-
igen Gutachten als Entscheidungsgrundlage zustande gekommen sei.
 
Wir  sehen  dies etwas anders.   Offenbar hat man beim ORF den Bogen überspannt. Mög-
licherweise  ist Wrabetz auch in Ungnade gefallen und seine Tage als Generaldirektor sind
bereits gezählt.   Jedenfalls steht für uns fest, wenn es keine Zwangsgebührenzahler gäbe,
die den Staatsrundfunk am Leben erhalten,  gäbe es auch keinen Dr. Wrabetz als Chef am
Küniglberg.
 
Allerdings  ist  man  beim ORF kampfbereit und weist die Bescheidaussage entschieden zu-
rück.   Ferner wurde angekündigt,  sich mit allen rechtlichen Mittel gegen diesen  „erstmal-
igen“ inhaltlichen Eingriff in die Programmgestaltung zur Wehr zu setzen.
 
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2012-10-06
 

Das Sittenbild der SPÖ


Verzicht auf ORF-Funktion  ist für Faymann undenkbar

Der Bundeskanzler Werner Faymann hat heute im Rahmen eines  „Dringlichen Antrags“ 
im Nationalrat Stellung zu den Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks genommen.
„Tatsache ist,  dass der ORF unbestritten eine wichtige und unverzichtbare Funktion in un-
serem Land hat“, betonte Faymann.

Da ist der Kanzler eindeutig im Recht.   Denn vor allem für die SPÖ ist es besonders wichtig
und unverzichtbar, ihre Protegé-Kinder in dieser öffentlichen Anstalt unterzubringen. Bestes

Beispiel dafür ist der Wirbel rund um die Stellenbesetzung des Büroleiters durch Herrn Niko
Pelinka.   Zudem hat sich der ORF noch  vorbildlich an österreichisches Recht gehalten und
eine Stellenzusage ausgesprochen,  bevor die dafür gesetzlich vorgeschriebene öffentliche
Stellenausschreibung erfolgte.

„Ideen, die in Richtung Privatisierung gehen, seien für ihn nicht zielführend“, so der Kanzler
weiter.   Auch hier kann  ihm nicht widersprochen werden,  denn von  einem  Privatbetrieb
würde qualitative Leistung verlangt werden, von deren die Bezahlung abhängt. Das ist wirk-

lich  nicht zielführend und diesen  Umstand erspart man sich beim ORF ganz einfach durch
die  Einhebung von Zwangsbeiträgen.   Für die Einhebung der Zwangsgebühr  wurde sogar
ein eigenes Gesetz geschaffen

Demokratie mit Alleinherrschaft verwechselt

Auch die nächste Aussage ist recht interessant. „Das Bekenntnis zum ORF und seiner Unab-
hängigkeit sollte uns in diesem Haus einen. Überall dort, wo es einen öffentlich-rechtlichen
Rundfunk gibt, gebe es kein Modell, das die repräsentative Demokratie so hintanhält, dass
sie in diesen Fragen keine Rolle spielt“, so Faymann.

Wenn der Kanzler mit „repräsentativer Demokratie“ im ORF eine Alleinherrschaft der
SPÖ  meint,  darf und kann  ihm in diesem  Fall nicht widersprochen werden.   Allerdings
dürfte es seiner geschätzten Aufmerksamkeit entgangen sein, dass der ORF alles andere
als unabhängig ist.

Aber genug des Sarkasmus unsererseits.   Die Wahrheit ist,  dass im ORF systemgetreu
berichtet  wird und  vor allem  Kritik an der  SPÖ unterbleibt.   Ein wenig  Kritik zu üben
bleibt einzig und allein einzelnen Kabarettisten vorbehalten, die sich der ORF  -wie einst
die Königshäuser –  wie Hofnarren hält.   Und sollte  eine  Kritik  zu  starkes  Echo finden,
sowie der  Wutbürger-Vortrag  von Düringer,  so wird sogleich versucht, nachhaltige
Resonanz zu unterbinden.

Bedenkt man,  dass Privatsender  die ein  dementsprechend  qualitatives  Programm an-
bieten satte Gewinne machen,  kann man sich leicht ausrechnen warum der ORF in den

roten Zahlen ist. Aber warum soll es sich der staatliche Rotfunk unnötig schwer machen,
erhält  er doch Zwangsgebühren,  die ihn automatisch von jeder  positiven Anstrengung
befreien.

Aber  die  heutigen Aussagen zum  „Dringlichen Antrag“  im Nationalrat des Kanzlers
haben  auch ihr Gutes,  denn mit seinen Worten wurde wiederum einmal das Sittenbild
der  SPÖ  aufgezeigt.   Dies sollte jedem(r)  demokratisch  eingestellten  Bürger(in) zu

Denken geben.

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2012-01-18

 

Ein erstaunlicher Moslem

 

Wahlkampf-Konfrontation

Haben Sie am Sonntag, dem 3. Oktober 2010 um 20:15, die Sendung des Privat-Senders
ATV visuell verfolgt?  ATV  brachte eine  Wahlkampf-Konfrontation  in der  Wiener   Stadt-
halle, zwischen den Spitzenkandidaten der SPÖ, ÖVP, FPÖ und der Grünen.

Zum Thema “Islam”, wurde eine Video-Anfrage eines etwas orientalisch gekleideten Mann
eingespielt.  Dieser wandte sich an den FPÖ-Kandidaten H.C. Strache mit der Frage:  „Ob
er ihn auch weghaben wolle.“

Wir wollen und können zu dieser Sendung, beziehungsweise zu diesem Mann leider kei-

nen Beitrag schreiben, da uns der Autor der Webseite  „Zwischenruf.at“  zuvorgekommen
ist.
 
Zu diesem Thema hat dieser einen wirklich lesenswerten Artikel verfasst, den wir Ihnen
guten Gewissens empfehlen können.


(Screen: Zwischenruf.at)

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2010-10-05
 

GIS schnorrt für Kirche

 

ORF-Gebühr

Hat Ihre Rundfunkgebühren-Vorschreibung für die Monate November und Dezember
auch so ausgesehen?

Lauter glückliche Kunden?

Erstaunlich, da schnorrt eine Institution die ausschließlich „zwangsbeglückte“ Kundschaft
hat, für eine Vereinigung die ebenfalls aus Zwangsmitgliedern besteht.
Die GIS hat bei der Bevölkerung den Beliebtheitsgrad einer Lungenentzündung und ist so
notwendig wie Kopfweh. Dies lässt sich einwandfrei durch die Existenz der privaten Sender
beweisen.

Millionenverluste trotz Zwangsgebühr

Während die Privaten ohne Zwangsgebühren locker über die Runden kommen und dabei
noch fette Gewinne erzielen, schafft es der ORF mit einer ausgeklügelten Geschäftstrategie
und fähigen Management, jährlich Verluste in Millionenhöhe einzufahren.
Und das, obwohl der Staatsrundfunk mittels seines GIS (Gebühren Info Service GmbH) –
Inkassobüros bei allen Personen die ein Fernsehgerät besitzen zwangsweise Geld einhebt,
auch wenn diese keine ORF-Programme sehen wollen.

Mitglied ohne Zustimmung

Beim anderen „Zwangsverein“ der katholischen Kirche, braucht man nicht einmal ein
TV-Gerät zu besitzen, um zahlen zu müssen. Da genügt es, wenn man ohne seine Zu-
stimmung getauft wurde.
Normalerweise müsste der Verursacher zur Kasse gebeten werden und nicht der Zwangs-
beglückte. Aber dies ist ein umgangreiches Thema für einen anderen Beitrag.

Steuerfrei

Die katholische Kirche ist ein milliardenschwerer multinationaler Konzern und braucht als
Religionsgemeinschaft ihre Kirchensteuer-Einnahmen nicht einmal versteuern. Da ist es
doch erstaunlich, dass diese nicht in der Lage ist, ihre Bauwerke vom eigenen Geld zu
erhalten.

Klerikale PR-Abteilung

In der Werbeabteilung der katholischen Kirche dürften aber nicht die fähigsten Leute
beschäftigt sein, denn sonst würde man nicht mittels eines der unbeliebtesten Institut-
ionen versuchen, Spenden für ein Bauwerk zu schnorren.
Aber vielleicht handelt es sich hier um ein Gegengeschäft und beim nächsten Erlagschein
für die Kirchensteuer, ist ein Schnorrbrief für den armen notleidenden ORF  dabei.
Stauni
 
2009-10-15
  

Doppelte GIS-Gebühr

Sondersitzung des Nationalrats

Die Oppositionsparteien, BZÖ, FPÖ und die Grünen, haben heute eine Sondersitzung des
Nationalrats erwirkt, der einen dringlichen Antrag zur Forderung eines „parteipolitisch
völlig unabhängigen“ ORF behandeln soll.
Ohne Steuermitteln nicht existenzfähig

Entpolitisierung

Der Aufsichtsrat soll in Zukunft nicht von den Parteien besetzt werden, kündigt der
Bundeskanzler an und setzt damit die „Entpolitisierungs- never end Story“ seiner
Vorgänger fort.
Die letzte Entpolitisierung im ORF, brachte dann einen Generdirektor Wrabetz hervor.
Der derzeitige Stiftungsrat umfasst 35 Personen und soll auf einen Aufsichtsrat mit
12 bis 15 Mitgliedern verkleinert werden .
Wer die künftigen Aufsichtsratsmitglieder nominieren soll, darüber schwieg sich Faymann
aus. Er betonte lediglich, dass die politischen Parteien in Zunkunft niemand mehr
entsenden sollen.

Zusätzliche ORF Gebühren aus Steuermitteln

Den Vogel schoss er jedoch mit der Aussage ab, dass eine Teilrefundierung der Gebühren
von 300.000 befreiten Haushalten, an den ORF rückfliessen soll um diesen auf eine wirt-
schaftliche Basis zu stellen.
Das heißt im Klartext, das der Gebührenzahler zweimal zur Kassa gebeten wird. Einmal
mit seiner GIS-Gebühr und noch einmal durch die Verwendung von Steuermitteln.
        Wie lange ist dieser Mann noch leistbar ?
 
Alexander Wrabetz, der dieser Sitzung als Zuhörer beiwohnte, findet diese Aussage von
Faymann für „richtig und wichtig“.
Das sagt gerade ein Mann, der im Vorjahr 100 Mio Euro Verlust gebaut hatte, anstatt mit
Qualifkation den ORF-Betrieb auf Vordermann zu bringen.
Nun, es ist halt wesentlich einfacher die Hand aufzuhalten, als in die Hände zu spucken.

Ein neuer Gusenbauer ?

Mit solchen Aussagen, wie sie der Bundeskanzler Faymann getätigt hat, läuft er in Gefahr
sich zu einem „Gusenbauer“ zu entwickeln.
Es ist nicht wichtig, welcher Partei ein ORF-Manager angehört, sondern das er die not-
wendige Qualifikation für diesen Job mitbringt.

Qualifizierte Manager und Werbung

Es ist höchste Zeit Herrn Dr. Wrabetz samt Anhang in die Wüste zu schicken und durch
qualifizierte Manager zu ersetzen.
Das man überhaupt eine Zwangsgebühr (GIS) einheben muß ist ein Zeichen dafür, dass
der ORF keine Attraktivität genießt und dieser Umstand potentielle Werbekunden fernhält.
Vielleicht sollte man einmal einem Privatsender in die Karten sehen, wie dieser ohne
Zwangsgebühren auskommt und trotzdem Gewinne schreibt.
Stauni
2009-03-31
  

Inhalts-Ende

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