Ist man beim Privatsender ATV zeitlich nicht orientiert?
Bleibt nur zu hoffen, dass die Wahlforscher(innen) der ARGE Wahlen, beim „Liefern“
der Hochrechnungen, erfahrener sind als die Verfasser(innen) der Presseaussendung
und die richtigen Zahlen präsentieren werden.
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2015-09-25
ORF-Nachrichtenansager Armin Wolf negiert das Offensichtliche
Ein höchst erstaunlicher Dialog zwischen dem Kurier-Chefredakteur, Helmut Brandstätter
und dem selbst ernannten ORF-Anchorman, Armin Wolf, auf dem Social Network Twitter.
Screen: twitter.com
Beide versuchen hartnäckig das Offensichtliche zu negieren. Offenbar herrscht in beiden
Medien Denkverbot, denn anders können wir uns die Aussagen beider Männer nicht er-
klären.
Während Brandstätter etwas einlenkt, versucht der ORF-Nachrichtenansager, ArminWolf,
mit dem Statement: „Im Gegensatz dazu ist der ORF kein Sender im Eigentum des Staates“,
das nicht unbedingt positive Image eines Staatsrundfunks vom ORF abzuschütteln. Glaubt
Wolf gar, dass der ORF ein Privatsender ist? In diesem Falle müssten wir ihm vorhalten,
dass er seinen Arbeitgeber nicht kennt.
Der ORF ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Dieses bildet neben den Körperschaften
des öffentlichen Rechts und Anstalten des öffentlichen Rechts einen Organisationstyp öffent-
lich-rechtlicher juristischer Personen. Das öffentliche Recht umfasst sämtliche Rechts-
materien, die die Organisation und Funktion des Staats betreffen. Daher ist es auch mög-
lich Zwangsgebühren einzutreiben um damit den ORF künstlich am Leben zu erhalten.
Wenn Wolf nun behauptet, dass der ORF nicht im Eigentum des Staates sei, können wir
ihm nicht zustimmen. Der ORF ist ein Staatsrundfunk und damit de facto im Eigentum des
Staates.
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2013-02-03
KommAustria entscheidet gegen den ORF
Der ORF hat in seinem TV-Gesamtprogramm im Zeitraum vom 1. Jänner 2010 bis zum
31. August 2011 nicht dafür gesorgt, dass die Kategorien Information, Kultur, Unterhalt-
ung und Sport in einem angemessenen Verhältnis zueinander standen, wie es der im ORF-
Gesetz formulierte, öffentlich-rechtliche Kernauftrag verlangt.
In ihrem gestern vorgelegten Bescheid stellt die Medienbehörde mehrere Verletzungen des
ORF-Gesetzes fest. So war in dem genannten Zeitraum die Kategorie Kultur mit einem
Anteil von etwa 3 % gegenüber beispielsweise der Kategorie Unterhaltung, die einen Anteil
von über 50 % aufwies, stark unterrepräsentiert.
Mit ihrer Entscheidung befinde t die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) über
eine Beschwerde mehrerer Mitbewerber gegen das Fernsehprogramm des ORF. Der im
September 2011 vom Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) eingereichte Antrag
richtete sich unter anderem gegen das angeblich unausgewogene Gesamtprogramm in den
Jahren 2010 und 2011.
Für die Kategorisierung der ORF-Sendungen berücksichtigte die KommAustria das Vor-
bringen der Beschwerdeführer, ein von der Behörde beauftragtes Gutachten sowie vom
ORF selbst vorgelegte Darstellungen.
Die KommAustria, die in ihrem Bescheid erstmals das im ORF-Gesetz geforderte angemes-
sene Verhältnis der Programmkategorien zueinander geprüft hat, geht allerdings davon
aus, dass das für 2010 und 2011 festgestellte Ungleichgewicht durch den zwischenzeitlich
erfolgten Programmstart der Spartenkanäle „ORF III – Kultur und Information“ und „ORF-
Sport+“ bei Betrachtung des ORF-Gesamtprogramms mittlerweile größtenteils ausge-
glichen sein dürfte.
Die KommAustria erkennt aber auch einen Gesetzesverstoß in der jeweiligen Ausgestaltung
der Programme ORF eins und ORF 2. So wies etwa in dem von den Mitbewerbern bean-
standeten Zeitraum das Programm ORF eins mit einem Unterhaltungsanteil von rund 80 %
nicht die vom Gesetzgeber geforderte inhaltliche Vielfalt auf.
Nach Ansicht der Behörde handelte es sich bei den beiden reichweitenstärksten Fernseh-
programmen des ORF nicht um so genannte „Vollprogramme“, für die im Bescheid eben-
falls klar nachvollziehbare Kriterien dargelegt werden. Demnach müssen beide Programme
jeweils mindestens drei der vier Kategorien Information, Kultur, Sport und Unterhaltung mit
einem Anteil von wenigstens 10 % aufweisen und darf eine Kategorie nicht mehr als 66 %
des Programms ausmachen. Eine in einem Programm fehlende Kategorie muss dabei in
dem anderen Programm vertreten sein.
So der Bescheid rechtskräftig wird, wird der ORF seine Programmgestaltung sowohl im Hin-
blick auf die Ausgewogenheit des Gesamtprogramms als auch insbesondere hinsichtlich der
inhaltlichen Vielfalt seiner Hauptprogramme überprüfen und gegebenenfalls anpassen
müssen. Die Parteien können binnen zwei Wochen Berufung beim Bundeskommunikations-
senat einbringen. Die Berufung hätte aufschiebende Wirkung. (Quelle: APA/RTR)
Bestürzung beim ORF
Nun scheint beim ORF doch einiges schief gelaufen zu sein. Das schließen wir daraus, dass
nun eine Behörde gegen den staatlichen Rundfunk entscheidet. Beim Staatssender zeigt
man sich über den Bescheid bestürzt und meint, der ORF erfüllt wie kaum ein anderer
europäischer öffentlich-rechtlicher Sender seinen umfassenden Informations-, Kultur- und
Unterhaltungsauftrag.
Offenbar ist der ORF-Generaldirektor Dr. Alexander Wrabetz – über den die SPÖ stets ihre
schützende Hand hält – keine Kritik oder gar einen Negativbescheid gewöhnt. Er bezeichnet
den Bescheid als „unfassbar“ und unterstellt, dass dieser mit einem methodisch fragwürd-
igen Gutachten als Entscheidungsgrundlage zustande gekommen sei.
Wir sehen dies etwas anders. Offenbar hat man beim ORF den Bogen überspannt. Mög-
licherweise ist Wrabetz auch in Ungnade gefallen und seine Tage als Generaldirektor sind
bereits gezählt. Jedenfalls steht für uns fest, wenn es keine Zwangsgebührenzahler gäbe,
die den Staatsrundfunk am Leben erhalten, gäbe es auch keinen Dr. Wrabetz als Chef am
Küniglberg.
Allerdings ist man beim ORF kampfbereit und weist die Bescheidaussage entschieden zu-
rück. Ferner wurde angekündigt, sich mit allen rechtlichen Mittel gegen diesen „erstmal-
igen“ inhaltlichen Eingriff in die Programmgestaltung zur Wehr zu setzen.
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2012-10-06
Verzicht auf ORF-Funktion ist für Faymann undenkbar
Der Bundeskanzler Werner Faymann hat heute im Rahmen eines „Dringlichen Antrags“
im Nationalrat Stellung zu den Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks genommen.
„Tatsache ist, dass der ORF unbestritten eine wichtige und unverzichtbare Funktion in un-
serem Land hat“, betonte Faymann.
Da ist der Kanzler eindeutig im Recht. Denn vor allem für die SPÖ ist es besonders wichtig
und unverzichtbar, ihre Protegé-Kinder in dieser öffentlichen Anstalt unterzubringen. Bestes
Beispiel dafür ist der Wirbel rund um die Stellenbesetzung des Büroleiters durch Herrn Niko
Pelinka. Zudem hat sich der ORF noch vorbildlich an österreichisches Recht gehalten und
eine Stellenzusage ausgesprochen, bevor die dafür gesetzlich vorgeschriebene öffentliche
Stellenausschreibung erfolgte.
„Ideen, die in Richtung Privatisierung gehen, seien für ihn nicht zielführend“, so der Kanzler
weiter. Auch hier kann ihm nicht widersprochen werden, denn von einem Privatbetrieb
würde qualitative Leistung verlangt werden, von deren die Bezahlung abhängt. Das ist wirk-
lich nicht zielführend und diesen Umstand erspart man sich beim ORF ganz einfach durch
die Einhebung von Zwangsbeiträgen. Für die Einhebung der Zwangsgebühr wurde sogar
ein eigenes Gesetz geschaffen
Demokratie mit Alleinherrschaft verwechselt
Auch die nächste Aussage ist recht interessant. „Das Bekenntnis zum ORF und seiner Unab-
hängigkeit sollte uns in diesem Haus einen. Überall dort, wo es einen öffentlich-rechtlichen
Rundfunk gibt, gebe es kein Modell, das die repräsentative Demokratie so hintanhält, dass
sie in diesen Fragen keine Rolle spielt“, so Faymann.
Wenn der Kanzler mit „repräsentativer Demokratie“ im ORF eine Alleinherrschaft der
SPÖ meint, darf und kann ihm in diesem Fall nicht widersprochen werden. Allerdings
dürfte es seiner geschätzten Aufmerksamkeit entgangen sein, dass der ORF alles andere
als unabhängig ist.
Aber genug des Sarkasmus unsererseits. Die Wahrheit ist, dass im ORF systemgetreu
berichtet wird und vor allem Kritik an der SPÖ unterbleibt. Ein wenig Kritik zu üben
bleibt einzig und allein einzelnen Kabarettisten vorbehalten, die sich der ORF -wie einst
die Königshäuser – wie Hofnarren hält. Und sollte eine Kritik zu starkes Echo finden,
sowie der Wutbürger-Vortrag von Düringer, so wird sogleich versucht, nachhaltige
Resonanz zu unterbinden.
Bedenkt man, dass Privatsender die ein dementsprechend qualitatives Programm an-
bieten satte Gewinne machen, kann man sich leicht ausrechnen warum der ORF in den
roten Zahlen ist. Aber warum soll es sich der staatliche Rotfunk unnötig schwer machen,
erhält er doch Zwangsgebühren, die ihn automatisch von jeder positiven Anstrengung
befreien.
Aber die heutigen Aussagen zum „Dringlichen Antrag“ im Nationalrat des Kanzlers
haben auch ihr Gutes, denn mit seinen Worten wurde wiederum einmal das Sittenbild
der SPÖ aufgezeigt. Dies sollte jedem(r) demokratisch eingestellten Bürger(in) zu
Denken geben.
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2012-01-18
Wahlkampf-Konfrontation
Haben Sie am Sonntag, dem 3. Oktober 2010 um 20:15, die Sendung des Privat-Senders
ATV visuell verfolgt? ATV brachte eine Wahlkampf-Konfrontation in der Wiener Stadt-
halle, zwischen den Spitzenkandidaten der SPÖ, ÖVP, FPÖ und der Grünen.
Zum Thema “Islam”, wurde eine Video-Anfrage eines etwas orientalisch gekleideten Mann
eingespielt. Dieser wandte sich an den FPÖ-Kandidaten H.C. Strache mit der Frage: „Ob
er ihn auch weghaben wolle.“
Wir wollen und können zu dieser Sendung, beziehungsweise zu diesem Mann leider kei-
nen Beitrag schreiben, da uns der Autor der Webseite „Zwischenruf.at“ zuvorgekommen
ist.
Zu diesem Thema hat dieser einen wirklich lesenswerten Artikel verfasst, den wir Ihnen
guten Gewissens empfehlen können.

(Screen: Zwischenruf.at)
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2010-10-05
ORF-Gebühr
Hat Ihre Rundfunkgebühren-Vorschreibung für die Monate November und Dezember
auch so ausgesehen?
Lauter glückliche Kunden?
Erstaunlich, da schnorrt eine Institution die ausschließlich „zwangsbeglückte“ Kundschaft
hat, für eine Vereinigung die ebenfalls aus Zwangsmitgliedern besteht.
Die GIS hat bei der Bevölkerung den Beliebtheitsgrad einer Lungenentzündung und ist so
notwendig wie Kopfweh. Dies lässt sich einwandfrei durch die Existenz der privaten Sender
beweisen.
Millionenverluste trotz Zwangsgebühr
Während die Privaten ohne Zwangsgebühren locker über die Runden kommen und dabei
noch fette Gewinne erzielen, schafft es der ORF mit einer ausgeklügelten Geschäftstrategie
und fähigen Management, jährlich Verluste in Millionenhöhe einzufahren.
Und das, obwohl der Staatsrundfunk mittels seines GIS (Gebühren Info Service GmbH) –
Inkassobüros bei allen Personen die ein Fernsehgerät besitzen zwangsweise Geld einhebt,
auch wenn diese keine ORF-Programme sehen wollen.
Mitglied ohne Zustimmung
Beim anderen „Zwangsverein“ der katholischen Kirche, braucht man nicht einmal ein
TV-Gerät zu besitzen, um zahlen zu müssen. Da genügt es, wenn man ohne seine Zu-
stimmung getauft wurde.
Normalerweise müsste der Verursacher zur Kasse gebeten werden und nicht der Zwangs-
beglückte. Aber dies ist ein umgangreiches Thema für einen anderen Beitrag.
Steuerfrei
Die katholische Kirche ist ein milliardenschwerer multinationaler Konzern und braucht als
Religionsgemeinschaft ihre Kirchensteuer-Einnahmen nicht einmal versteuern. Da ist es
doch erstaunlich, dass diese nicht in der Lage ist, ihre Bauwerke vom eigenen Geld zu
erhalten.
Klerikale PR-Abteilung
In der Werbeabteilung der katholischen Kirche dürften aber nicht die fähigsten Leute
beschäftigt sein, denn sonst würde man nicht mittels eines der unbeliebtesten Institut-
ionen versuchen, Spenden für ein Bauwerk zu schnorren.
Aber vielleicht handelt es sich hier um ein Gegengeschäft und beim nächsten Erlagschein
für die Kirchensteuer, ist ein Schnorrbrief für den armen notleidenden ORF dabei.
Stauni
2009-10-15
Sondersitzung des Nationalrats
Die Oppositionsparteien, BZÖ, FPÖ und die Grünen, haben heute eine Sondersitzung des
Nationalrats erwirkt, der einen dringlichen Antrag zur Forderung eines „parteipolitisch
völlig unabhängigen“ ORF behandeln soll.
Ohne Steuermitteln nicht existenzfähig
Entpolitisierung
Der Aufsichtsrat soll in Zukunft nicht von den Parteien besetzt werden, kündigt der
Bundeskanzler an und setzt damit die „Entpolitisierungs- never end Story“ seiner
Vorgänger fort.
Die letzte Entpolitisierung im ORF, brachte dann einen Generdirektor Wrabetz hervor.
Der derzeitige Stiftungsrat umfasst 35 Personen und soll auf einen Aufsichtsrat mit
12 bis 15 Mitgliedern verkleinert werden .
Wer die künftigen Aufsichtsratsmitglieder nominieren soll, darüber schwieg sich Faymann
aus. Er betonte lediglich, dass die politischen Parteien in Zunkunft niemand mehr
entsenden sollen.
Zusätzliche ORF Gebühren aus Steuermitteln
Den Vogel schoss er jedoch mit der Aussage ab, dass eine Teilrefundierung der Gebühren
von 300.000 befreiten Haushalten, an den ORF rückfliessen soll um diesen auf eine wirt-
schaftliche Basis zu stellen.
Das heißt im Klartext, das der Gebührenzahler zweimal zur Kassa gebeten wird. Einmal
mit seiner GIS-Gebühr und noch einmal durch die Verwendung von Steuermitteln.
Wie lange ist dieser Mann noch leistbar ?
Alexander Wrabetz, der dieser Sitzung als Zuhörer beiwohnte, findet diese Aussage von
Faymann für „richtig und wichtig“.
Das sagt gerade ein Mann, der im Vorjahr 100 Mio Euro Verlust gebaut hatte, anstatt mit
Qualifkation den ORF-Betrieb auf Vordermann zu bringen.
Nun, es ist halt wesentlich einfacher die Hand aufzuhalten, als in die Hände zu spucken.
Ein neuer Gusenbauer ?
Mit solchen Aussagen, wie sie der Bundeskanzler Faymann getätigt hat, läuft er in Gefahr
sich zu einem „Gusenbauer“ zu entwickeln.
Es ist nicht wichtig, welcher Partei ein ORF-Manager angehört, sondern das er die not-
wendige Qualifikation für diesen Job mitbringt.
Qualifizierte Manager und Werbung
Es ist höchste Zeit Herrn Dr. Wrabetz samt Anhang in die Wüste zu schicken und durch
qualifizierte Manager zu ersetzen.
Das man überhaupt eine Zwangsgebühr (GIS) einheben muß ist ein Zeichen dafür, dass
der ORF keine Attraktivität genießt und dieser Umstand potentielle Werbekunden fernhält.
Vielleicht sollte man einmal einem Privatsender in die Karten sehen, wie dieser ohne
Zwangsgebühren auskommt und trotzdem Gewinne schreibt.
Stauni
2009-03-31