ORF-Nachrichtenansager Armin Wolf negiert das Offensichtliche
Ein höchst erstaunlicher Dialog zwischen dem Kurier-Chefredakteur, Helmut Brandstätter
und dem selbst ernannten ORF-Anchorman, Armin Wolf, auf dem Social Network Twitter.
Screen: twitter.com
Beide versuchen hartnäckig das Offensichtliche zu negieren. Offenbar herrscht in beiden
Medien Denkverbot, denn anders können wir uns die Aussagen beider Männer nicht er-
klären.
Während Brandstätter etwas einlenkt, versucht der ORF-Nachrichtenansager, ArminWolf,
mit dem Statement: „Im Gegensatz dazu ist der ORF kein Sender im Eigentum des Staates“,
das nicht unbedingt positive Image eines Staatsrundfunks vom ORF abzuschütteln. Glaubt
Wolf gar, dass der ORF ein Privatsender ist? In diesem Falle müssten wir ihm vorhalten,
dass er seinen Arbeitgeber nicht kennt.
Der ORF ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Dieses bildet neben den Körperschaften
des öffentlichen Rechts und Anstalten des öffentlichen Rechts einen Organisationstyp öffent-
lich-rechtlicher juristischer Personen. Das öffentliche Recht umfasst sämtliche Rechts-
materien, die die Organisation und Funktion des Staats betreffen. Daher ist es auch mög-
lich Zwangsgebühren einzutreiben um damit den ORF künstlich am Leben zu erhalten.
Wenn Wolf nun behauptet, dass der ORF nicht im Eigentum des Staates sei, können wir
ihm nicht zustimmen. Der ORF ist ein Staatsrundfunk und damit de facto im Eigentum des
Staates.
***** 2013-02-03