Ist der ORF ein Privatsender?


ORF-Nachrichtenansager Armin Wolf negiert das Offensichtliche

Ein  höchst  erstaunlicher Dialog zwischen dem Kurier-Chefredakteur,  Helmut Brandstätter
und dem selbst ernannten ORF-Anchorman,  Armin Wolf,  auf dem Social Network Twitter.
 
Screen: twitter.com
 
Beide  versuchen  hartnäckig  das Offensichtliche zu negieren.  Offenbar herrscht in beiden
Medien  Denkverbot,  denn  anders  können  wir  uns  die Aussagen beider Männer nicht er-
klären.
 
Während  Brandstätter  etwas  einlenkt,  versucht der ORF-Nachrichtenansager, ArminWolf,
mit dem Statement: „Im Gegensatz dazu ist der ORF kein Sender im Eigentum des Staates“,
das  nicht unbedingt positive Image eines Staatsrundfunks vom ORF abzuschütteln.  Glaubt
Wolf gar,  dass  der  ORF ein Privatsender ist?   In diesem Falle müssten wir ihm vorhalten,
dass er seinen Arbeitgeber nicht kennt.
 
Der  ORF ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts.   Dieses bildet neben den Körperschaften
des öffentlichen Rechts und Anstalten des öffentlichen Rechts einen Organisationstyp öffent-
lich-rechtlicher  juristischer  Personen.   Das  öffentliche  Recht  umfasst  sämtliche  Rechts-
materien,  die die Organisation und Funktion des Staats betreffen.   Daher ist es auch mög-
lich Zwangsgebühren einzutreiben um damit den ORF künstlich am Leben zu erhalten.
 
Wenn  Wolf  nun  behauptet,  dass der ORF nicht im Eigentum des Staates sei,  können wir
ihm nicht zustimmen.   Der ORF ist ein Staatsrundfunk und damit de facto im Eigentum des
Staates.
 
*****

2013-02-03