Psychotests für Richter TEIL 2


Pädophiler Richter

Am Landesgericht Salzburg ist ein Richter vom Dienst suspendiert worden, weil er über

längere Zeit kinderpornografisches Material aus dem Web auf seinen privaten Rechner
heruntergeladen haben soll.

 

Ein halbes Jahr lang soll der 47-Jährige das kinderpornografische Material aus dem Inter-

net bezogen haben. Die Polizei war offenbar bei einer einschlägigen Internetrazzia über

die Protokolladresse des Computers auf den Juristen aufmerksam geworden.  (Quelle:

orf.at). Diese Meldung geistert seit heute durch sämtliche Medien in Österreich.

 

Image der Justiz ist angekratzt

Im  Regelfall sind  Richter(innen) hoch angesehene  Mitglieder unserer  Gesellschaft.
Wie aber der obig angeführte Fall beweist, befinden sich auch unter diesen schwarze

Schafe.   Ob nun Pädophilie den  Geisteskrankheiten zuzuordnen,  oder  „nur“  ein

kriminelles Verhalten ist, wagen wir nicht zu beurteilen. Fest steht jedenfalls, dass es

verabscheuungswürdig und kriminell ist.

 

Gerade  unter  dem Richterstand  verursachen solche  Leute enormen Schaden.   In
letzter Zeit ist das Image der Justiz ohnehin angekratzt. Wie repräsentative Umfragen
ergaben, sank das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz enorm. Das hat auch seine
Ursachen und ist in Fehl- oder politisch motivierten Urteilen einzelner Richter(innen) zu
finden.

 

Auch Richter(innen) sind nur Menschen

Richter(innen) sind auch nur Menschen und damit dem alltäglichen Stress ausgesetzt.

Dieser kann psychische Veränderungen herbeiführen und dadurch Gemütsschwank-
ungen  oder  ärgere  psychische  Störungen  auslösen,  welche das Urteilsvermögen
trüben.   Nun ist dies gerade bei Richter(innen)  sehr problematisch,  da durch ihre
Urteile Existenzen vernichtet werden können.

 

Beispielsweise muss sich jeder Busfahrer in regelmäßigen Zeitabständen einer ärzt-
lichen Untersuchung unterziehen, ob er ob er physisch und psychisch noch in der
Lage  ist  seinen  Beruf  auszuüben.   Der gute  Mann (oder Frau)  könnte in der
Zwischenzeit Alkoholiker(in) geworden sein. Und wer würde sich schon gerne von
einem Menschen mit diesem  psychischen Problem  fahren lassen.   Auch würden
Eltern kaum ihre Kinder einem pädophil veranlagten Schülertransport-Fahrer
anvertrauen.

 

Was spricht gegen psychologische Untersuchungen?

Was spricht also dagegen,  wenn Richter(innen)  ebenfalls in gewissen  Zeitab-
ständen  ärztlich überprüft werden,  ob sie psychisch noch in der Lage sind die
Anstrengungen  des  Richteramtes  zu  tragen.   Diese ärztliche Untersuchung
müsste von einem unabhängigen Psychologen durchgeführt werden.

 

Mit einer derartig  ärztlichen Untersuchung könnte  möglicherweise verhindert
werden, dass beispielsweise  eine  pädophile Figur,  über andere Menschen im
Namen der Republik urteilt.

 

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2011-08-19
 

Militärausbildner als Steuerfahnder


Der Rest vom Schützenfest

Im Zuge der Recherchen zu unserem Beitrag   „Meinungslose Beamte erwünscht“,   sind wir
auch zu neuen Erkenntnissen gelangt. Von den ursprünglich 100 Bundesheer-Mitarbeitern,
welche seit Ende 2004 der Justizwache dienstzugeteilt wurden, sind bis zum heutigen Tage
keine 10 Mann mehr im Justizdienst.

Fehlende Qualifikation

Obwohl die Justizwache nach wie vor unter akuten Personalmangel leidet, wurde der Großteil
der Bundesheer-Bediensteten wieder zurückgeschickt. Der verbliebene Rest von nicht einmal
10 Mann, wurde in die Justizwache übernommen. Das bedeutet wohl, dass es den Berufssol-
daten an Qualifikation für diesen Job gefehlt haben muß.

Diese Annahme wird auch durch die Aussage des Vorsitzenden der Justizwachegewerkschaft,
Karl Aichinger bestätigt. Dieser teilte gegenüber dem  „Standard“  mit, dass die Bundesheer-

bediensteten den Aufnahmetest nicht bestanden haben.   „Konkret sei der Wechsel vieler Mili-
tärs zur Justizwache an mangelnden Rechtschreibkenntnissen sowie am Psychotest geschei-
tert“,  so Aichinger.

Kein Einstein erforderlich

Der Job eines Justizwachebeamten ist sicher nicht ungefährlich. Auch benötigt der Beamte im
Umgang mit den Strafgefangenen, ein gewissen Maß an psychologischen Einfühlungsvermö-
gen.  Allerdings wäre es übertrieben zu behaupten,  dass die Tätigkeit als  Gefängnisaufseher
besondere Intelligenz voraussetzt oder erhöhte geistige Ansprüche erfordert.

Damit kommen wir zu dem Schluss,  das jene  Bundesheer-Bediensteten welche  der  Justiz-

wache dienstzugeteilt wurden, offenbar nicht die geistige Elite unseres Landes waren. Ander-
erseits ist es klar, dass das Heer nicht ihre Topbeamten wegschickt, sondern jene die sie aus
welchen Gründen auch immer, ohnehin loswerden wollten.

Soldat(innen) sollen zur Finanz

Nun ist es wieder soweit. Das Bundesheer will bis zu 400 Soldat(innen) aus ihren Reihen
loswerden. Wir nehmen an, dass sich das Verteidigungsministerium sicherlich wieder nicht
von ihren Topbeamten trennt und es daher jene Personen betreffen wird, welche man ohne-
hin loswerden will. Offiziell handelt es sich dabei um sogenannte Bedienstete „über Stand“,
die infolge der Bundesheerreform derzeit keinen Arbeitsplatz haben.

Nachdem die  Justizwache offenbar keine Militärs mehr haben will,  wurde ein  anderes Opfer
gefunden. Der Verteidigungsminister Norbert Darabos teilte heute per Presseaussendung mit,
dass bis zu 400 Mitarbeiter des Bundesheeres, ab November in die Finanzverwaltung des BMF
übernommen werden.

Militärausbildner als Steuerfahnder

Das Aufgabengebiet der Soldat(innen) wird die Unterstützung und Verstärkung bei der Betrugs-
bekämpfung sein. In den Bereichen Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung und die Kon-
trolle nach dem Glückspielgesetz,  Finanz- und Zollkriminalität, sollen sich die arbeitslosen  Mili-
tärs in Zukunft profilieren.

Nun hat die Zuteilung zur Finanz einen entscheidenden Vorteil gegenüber der Justiz. Im Auf-

nahmetest wird  vermutlich mehr auf die  Rechenkünste,  als auf die  Rechtschreibung Wert
gelegt werden.  Allerdings gilt das nur solange,  als keine Einsprüche  oder Berufungen von
Beschuldigten beantwortet werden müssen.

Soldat(innen) bringen schon Qualifikation mit

Die besondere Qualifikation der Soldat(innen) sieht der ehemalige Zivildiener Darabos darin,
dass die  Dienstzugeteilten über  eine besondere Eignung im  Bereich der  Menschenführung
verfügen, da diese Kommandanten und Ausbildner sind. Daher werden diese Beamtinnen und
Beamten sehr schnell einsetzbar sein, so die Meinung der Verteidigungsministers.

Damit stellt Darabos wieder einmal unter Beweis,  wie wenig  Ahnung er vom  Militärdienst hat.
Allerdings von wo sollte er diese haben, hat er doch keinen einzigen Tag mit der Waffe gedient.

Jedoch  sollte einem  der gesunde  Menschenverstand  sagen,  dass ein  Drillsergant und ein
Finanzfahnder beruflich keine Gemeinsamkeiten haben.

Wer klärt Darabos auf?

Wie wenig Ahnung er vom Finanzressort hat, stellt Darabos mit seiner nächsten Aussage unter
Beweis.  Er meint,  dass die  Soldat(innen) über eine eine fundierte  Ausbildung im  IT-Bereich
und in den grundsätzlichen Gesetzen und Verordnungen verfügen. Vielleicht  sollte dem Ver-
teidigungsminister einmal wer mitteilen, dass das Verteidigungs- und das Finanzressort keine
gemeinsamen Gesetze und Verordnungen haben.

Es ist schon erstaunlich, dass für eine Tätigkeit die eine mehrjährige Ausbildung und dem-
entsprechende Schulungenen erfordert, arbeitslose Soldat(innen) eingesetzt werden sollen,
die man in einem 15-monatigen Crashkurs samt Praxis, zu Finanzfahndern ausgebilden will.

Aus gehabten Schaden nichts gelernt

Dieser Feldversuch wird genauso enden, wie jener in der Justiz. Nur wird der adminstrative
Aufwand in diesem Fall explodieren, denn im Gegenteil zu Strafgefangenen setzen sich Be-
schuldigte in Finanzstrafverfahren mit Rechtsmitteln zur Wehr.

Wenn dann die gleiche geistige Elite an Soldat(innen) bei der Finanz tätig sind, wie diese in

der  Justiz zu finden waren,  was auch stark anzunehmen ist,  werden Institutionen wie UVS,
Finanzsenat, VwGH udgl. massive Personalprobleme bekommen. Aber möglicherweise kann
dieser Zustand ja dann wieder mit arbeitslosen Soldat(innen) ausgeglichen werden.

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2010-07-24
  

Psychotests für Richter(innen)


Richter und Ärzte

Richter sind wie Ärzte hoch angesehene Mitglieder unserer Gesellschaft. Ärzte können
durch Kunstfehler, Menschen schweren körperlichen Schaden bishin zum Tod zufügen.
Ein Arzt muss sich in so einem Fall seiner Verantwortung stellen und hat die Konsequen-
zen daraus zu ziehen.

Fehlurteile und Kunstfehler

Aber auch Richter können durch Kunstfehler, sprich Fehlurteile die Existenz von Menschen
vernichten. Egal ob es sich dabei um Angeklagte, die aktuellen oder eventuell spätere
Opfer handelt. Typisches Beispiel eines Fehlurteiles ist der Fall „Natschläger“.

Da erhielt ein Täter, der den Tod eines Pensionisten verursachte eine derart milde
Strafe, die ihn offensichtlich veranlasste seine „kriminelle Karriere“ fortzusetzen.

Ärzte haben die schlechteren Karten

Anders als Ärzte brauchen sich Richter im Falle von Fehlurteilen nicht ihrer Verant-
wortung stellen und auch keine Konsequenzen daraus ziehen. Einerseits ist es gut
das ein Richter frei in seiner Entscheidung ist, anderseits darf dies jedoch nicht
zu Urteilen führen, die selbst von einen Laien als Fehlurteil erkannt werden.

Immer wieder Fehlurteile

Leider konnte man in letzter Zeit immer wieder feststellen, dass Angeklagte für Mini-
maltaten die volle Härte des Gesetzes traf, während anderseits Beschuldigte für be-
gangene Taten freigesprochen wurden, oder ein extrem mildes Urteil erhielten. Erst
vergangene Woche wurden zwei solcher Urteile gefällt.

Fall 1 der vergangenen Woche

Eine 27-jährige Studentin „bombardierte“ einen Arzt zweieinhalb Jahre lang mit sage und
schreibe 30.000(!) SMS. Als er jedoch per Post Briefe erhielt, denen unter anderem „Wehe,
du hast eine andere Partnerin!“
zu entnehmen war, und Pakete mit aufreizenden Damen-
slips und Sexspielzeug zugestellt bekam, erstattete er Anzeige.

Der Arzt hatte die junge Frau nicht einmal gekannt, so dass man von einer eventuellen
Revanche einer schief gegangen Beziehung sprechen hätte können. Sie hatte den Arzt
lediglich in einem Spital gesehen und sich in ihn verliebt, so die Studentin.

Im Prozess wurde die 27-Jährige wurde freigesprochen, weil nach Ansicht von Richterin
Karin Burtscher die Tatbestandsmerkmale des Stalking-Paragrafen nicht erfüllt wurden:
„Dass Sie ihn in massiver Weise belästigt habe, war sicher gegeben. Aber die vom

Gesetz geforderte unzumutbare Beeinträchtigung seiner Lebensführung lag wohl
eher nicht vor“, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Nun dann sollte einmal die Richterin bis zu 140 SMS täglich, Liebesbriefe und Sexspiel-
zeug von einem unbekannten Verehrer bekommen und dann möchten wir gerne wissen,

ob sie dies dann nicht als unzumutbare Beeinträchtigung ihrer Lebensführung sieht.

Fall 2 der vergangenen Woche

Eine Frau überreichte ihrem Mann im Oktober 2009 die Scheidungspapiere. Der 46-jährige
türkischstämmige Familienvater, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, rastete daraufhin aus,
ergriff ein Messer und stach seiner Noch-Ehefrau über ein Dutzend Mal in den Kopf, Brust
und Hals.

Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen
Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischenwarf. Das die Frau diese Attacke über-
lebte grenzte an ein Wunder.

Ein klassischer Mordversuch, für den der Strafrahmen von 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe
vorsieht. Beim Prozess im Straflandesgericht Wien, wurde der Mann zu 6 Jahren wegen

versuchten Totschlags verurteilt.

Der Richter billigte dem Täter zu, in einer „allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbe-

wegung“ gehandelt zu haben. Auf Grund des Migrationshintergrundes des Täters kam
man zu dem Schluss, dass zwar „ein affektbedingter Tötungsvorsatz“, aber kein Mord-
versuch vorlag.

Erstaunlich sagen wir, der Mann lebt bereits 20 Jahre in Österreich und besitzt die öster-

reichische Staatsbürgerschaft. Abgesehen davon, muß es bei einer derartigen Straftat
egal sein von wo der Täter stammt.

Auch Richter haben Stress

Richter sind auch nur Menschen die beruflichen und privaten Stress ausgesetzt sind.
Das darf jedoch nicht dazu führen, dass ihr Urteilvermögen getrübt wird oder sie aus
welchen Gründen auch immer Urteile fällen, bei denen keine Unparteilichkeit mehr zu
erkennen ist.

Was spricht gegen einen Psychotest?

Jeder Busfahrer wird in regelmäßigen Zeitabständen ärztlich überprüft, ob er physisch
und psychisch noch in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Was spricht also dagegen
wenn Richter(innen) ebenfalls in gewissen Zeitperioden ärztlich überprüft werden, ob
sie psychisch noch in der Lage sind, die Anstrengungen des Richteramtes zu tragen.

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2010-01-17
  

Das Ende des Falls Josef F.

 

Ab nach Stein

Am Mittwoch wurde der zu lebenslanger Haft verurteilte Josef  F., von der Sonderanstalt
Mittersteig, nach Niederösterreich in die Haftanstalt Stein verlegt. Dort wird er vermutlich
und auch hoffentlich, den Rest seines Lebens in einer Einzelzelle des Hochsicherheitstrakts
verbringen.
Strafvollzugsanstalt Stein
Foto Quelle: strafvollzug.justiz.gv.at
 
Vielleicht hat man in dieser Justizvollzugsanstalt einen Keller frei, den eine Zelle mit
Donaublick wäre ohnehin eine Frechheit.
Die Gefängnisleitung weis zu berichten, dass Josef  F. einen  gesunden, kooperativen
und zukunftsorientierten Eindruck macht.

Psychotest

Da man aber auf Nummer „Sicher“ gehen wollte, wurden psychologische Tests durch-
geführt.
Ein Service das seiner Tochter, die er 24 Jahre lang mit ihren, von ihm „gezeugten“ Kindern,
im Keller des F.-Hauses eingesperrt hatte,  während der Gefangenschaft nicht zuteil wurde.
   

Keine Selbstmordgefahr

Bei Josef F. wurden keine Anzeichen für suizidale Tendenzen festgestellt.
Gottseidank, denn wir lehnen Selbstmord natürlich ab, aber wenn er sich dafür entschieden
hätte, wären dem Steuerzahler zigtausend Euros erspart geblieben.

Workaholic Josef F.

Auch will Josef F. kein Pensionistendasein fristen, sondern wieder ordentlich zupacken.
Auf Grund seines fortgeschrittenen Alters, werden schwere körperliche Arbeiten nicht
mehr in Frage kommen.
 
Laut Gefängnisleitung aber, wird sich in einer der 28 Werkstätten sicherlich eine Be-
schäftigung für Josef  F. finden lassen.
Da hätten wir mit Verlaub einen Vorschlag zu machen.
       In jedem Baumarkt erhältlich
 
Lasst den Mann Keller ausheben, den darin ist er Spezialist.
Stauni
  
2009-06-05
  

Inhalts-Ende

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