Straftaten unter Hilfenahme von Motobooten
Bezüglich der Einbrüche in Fischerhütten und der immer wiederkehrenden Schwarzfischerei
slowakischer Staatsbürger, stellte der ERSTAUNLICH-Leser und Fischerhüttenbesitzer Robert
S. folgende Anfrage an das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Abteilung Schifffahrt – Technik und Nautik. Für das Verkehrsministerium entschied er sich
deshalb, weil die meisten Straftaten mit Hilfe von motorisierten Booten durchgeführt wurden
und werden.
Die Anfrage im Originaltext:
Sehr geehrter Herr B.
Was kann man rechtlich machen wenn unsere slowakischen Nachbarn mit motorisierten
Schlauchbooten fahren, die haben keine Bootsnummern. Das sind solche Schlauchboote
wie es das Bundesheer hat. Die örtliche Polizei weiß auch nicht was man dagegen machen
kann. Es ist nicht nur störend beim Fischen, sondern man ist bei der Diebestour auch sehr
schnell wieder weg. Mir wurde ein Kanu bei der Fischerhütte gestohlen. Meine Hütte ist bei
Fluss-km XX,X bei der March.
MfG
S. Robert
(Ende des Mails)
Die Antwort im Originaltext:
Sehr geehrter Herr S.,
der öffentliche Sicherheitsdienst (Polizei) ist sowohl bei strafrechtlichen Vergehen zuständig
als auch mit der Überwachung der schifffahrtsrechtlichen Vorschriften auf der March betraut.
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat in diesem Bereich keine
Kompetenzen.
Gemäß § 2 der Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betref-
fend schiffahrtspolizeiliche Regelungen für March und Thaya, BGBl. Nr. 1055/1994 in der Fass-
ung BGBl.Nr. 457/1995 (siehe www.ris.bka.gv.at) gilt auf der March oberhalb von Fluss-km 6
ein Fahrverbot für Motorfahrzeuge und für Schwimmkörper, die mit einem Maschinenantrieb
ausgestattet sind.
Im Bereich unterhalb von Fluss-km 6 bis zur Mündung ist das Fahrverbot für motorisierte Fahr-
zeuge durch Schifffahrtszeichen verordnet. Ausnahmen gibt es für Behördenfahrzeuge, Fahr-
gastschiffe und Fähren. Selbstverständlich ist das Fahrverbot unabhängig von der Staatsbür-
gerschaft des Schiffsführers.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd B.
Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie
Abteilung Schifffahrt – Technik
und Nautik
(Ende des Mails)
Fronten geklärt
Damit sind wohl die Fronten geklärt und das Märchen, dass slowakische Staatsbürger auf
der March mit motorisierten Booten herumkurven dürfen, offiziell ins Reich der Lüge zu
verweisen.
Laut dem Verkehrsministerium ist die Polizei für die Überwachung der Sicherheit zuständig.
Also wäre es höchst an der Zeit, dass sich die Strompolizei auch in den Grenzfluss March
begibt, um dort für Ordnung, Ruhe und Sicherheit zu sorgen. Denn die Österreicher(innen)
in dieser Region sind es schon leid, sich permanent von Banden oder sonstigem kriminellen
Gesindel des ehemaligen Ostblocks bestehlen und ausrauben zu lassen.
*****
2012-06-07
Mindestsicherung reichte nicht für Benz
Gestern mussten wieder einmal, politisch oder religiös verfolgte Personen um ihr nacktes
Überleben kämpfen. Zu diesem Zwecke waren sie auch mit dementsprechenden Survival-Kits
ausgerüstet, welche auf nachfolgenden Bildern bestaunt werden dürfen.
Fotos: LKA Niederösterreich
Die drei jungen Männer aus Tschetschenien und aus Mazedonien, Sabor A. (16), Senul G. (20)
und Alban V. (17) kämpften allerdings nicht in ihren Heimatländern, sondern im sonst fried-
lichen St. Pölten in Niederösterreich. Ihre Gegner waren auch nicht die Geheimdienste ihrer
Heimat, sondern die österreichische Polizei-Sondereinheit „Cobra“.
Anstatt in die Schule oder zur Arbeit zu gehen, beschloss das kriminelle Trio einen Juwelier-
laden in der Innenstadt von St. Pölten auszurauben. Offenbar hatte die Mindestsicherung nicht
für die Anschaffung eines mit Stern beflaggten Autos, Flatscreen -TV odgl. gereicht.
Nachdem der Überfall nicht so verlief wie es sich die kriminellen Ausländer erhofften, eskalierte
die Angelegenheit. Sie nahmen den Geschäftsinhaber und einen Angestellten als Geisel. Die
Gattin des Unternehmers, die oberhalb des Geschäftes wohnt, wurde indes auf den Überfall auf-
merksam und alarmierte die Polizei. Diese konnte dem Spuk ein Ende bereiten und überwältigte
das Räuber-Trio.
Linke Gutmenschen verhindern Abschiebungen
Warum bringen wir wohl diesen Beitrag in etwas sarkastischer Form? Weil er sehr gut zu un-
serem gestrigen Beitrag „Prävention zur …..“ passt. Kein Tag vergeht mehr, ohne dass nicht in
den Tageszeitungen von kriminellen Taten von angeblichen Asylwerbern oder sonstigen Immi-
granten berichtet wird.
Würde diese Tätergruppe ihre kriminelle Energie in ihren Heimatländern ausleben, kämen diese
aus dem Gefängnis oder dem Arbeitslager nie wieder heraus. Da ist es in Österreich schon
anders. Nach relativ kurzen Aufenthaltszeiten (gemessen in der Relation zur Tat) in Luxus-
gefängnissen, wird dieses Klientel wieder auf die Bevölkerung der Alpenrepublik losgelassen,
anstatt abgeschoben zu werden.
Und wenn es dann ein beherzter Politiker wagt in ein derartiges Land zu reisen, aus dem ein
nicht unerheblicher Teil jener Kriminellen kommt, die sich in Österreich mit dreisten Lügen
Asyl erschlichen haben und nach wie vor erschleichen, wird dieser zum Buhmann der linken
Gutmenschen. Dabei hat dieser Politiker, in diesem Fall der FPÖ-Politiker Johann Gudenus
lediglich versucht, dem tschetschenischen Präsidenten Kadyrow, die Rücknahme seiner in
Österreich aufhältigen Landsleute schmackhaft zu machen.
Langsam aber sicher erweckt es den Eindruck, dass jene Länder ihrem kriminellen Abschaum
absichtlich die Reise nach Österreich ermöglichen, um ihre eigene Kriminalitätsrate zu senken.
In der Alpenrepublik wird dann das kriminelle Gesindel von den linken Gutmenschen mit
offenen Armen empfangen und auch nach verübten Straftaten gegen eine Abschiebung ver-
teidigt.
Für uns entsteht der Eindruck, dass diese linken Gutmenschen entweder schwachsinnig oder
naiv sind. Es bestünde natürlich auch die Möglichkeit, dass sie ein Teil der Asylindustrie sind
und sich dabei auf Kosten der österreichischen Bevölkerung eine goldene Nase verdienen.
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2012-02-24
Bewaffnete Jugendbande nach Serienraubüberfällen
im Norden Wiens von der Polizei gefasst
Dem Landeskriminalamt Wien Außenstelle Nord gelang gemeinsam mit dem Stadtpolizei-
kommando Donaustadt ein spektakulärer Fahndungserfolg. Bereits am 8. November 2011
nahm die Streifenbesatzung Viktor/5 den 14-jährigen Abdullah V. und dessen Komplizen,
den 16-jährigen Abu B. unmittelbar nach einem begangenen Raubüberfall in Wien Stadlau
fest.
Hartnäckige Ermittlungen der Gruppe Hauer – Oberst Zeilinger führten schlussendlich zum
durchschlagenden Erfolg. Insgesamt sechs weitere Beschuldigte im Alter zwischen 14 und
17 Jahren wurden ausgeforscht und festgenommen. Die Jugendbande hatte in unterschied-
licher Zusammensetzung zwischen dem 25.10.2011 und dem 8.11.2011 in Stadlau, auf
der Donauinsel, im Floridsdorfer Wasserpark sowie der Prater Hauptallee für Angst und
Schrecken unter anderen Jugendlichen gesorgt.
Im Sinne der Strafrechtspflege ersucht die Polizei Wien um
Veröffentlichung der Bilder, der neun des Straßenraubes
verdächtigen Personen.
Sie bedrohten ihre Opfer wahlweise mit einer Pistole oder einem Messer und raubten teure
Mobiltelefone, Bargeld sowie andere Wertgegenstände. Das äußerst brutale Vorgehen der
„Jugendgang“ zeigt der Umstand, dass sie bei den Überfällen teilweise Schüsse aus der
Gaspistole abgefeuert oder ihren Opfern die Klinge eines Butterflymessers direkt an den
Hals angehalten hatten.
Diese Waffen verwendeten die jugendlichen Gangster bei ihren Überfällen
Die acht Festgenommenen sind geständig, die Handys in mehreren Lokalen verkauft und
damit ihren Lebensunterhalt finanziert zu haben. Bislang konnten der Tätergruppe 19 Raub-
überfälle mit einer Gesamtschadenssumme von mehr als 12.000,- Euro zugeordnet werden.
Weitere Opfer mögen sich mit dem Landeskriminalamt Wien Außenstelle Nord, Gruppe
Hauer, unter der Telefonnummer 01 31310 DW 67210 oder 67800 (Journaldienst) in Ver-
bindung setzen bzw. werden Hinweise gerne entgegen genommen.
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2011-11-15
Visa-Freiheit für Serben
Wie der gestrige Raubüberfall auf einen Innsbrucker Juwelier zeigt, trägt die Reisefrei-
heit der Serben bereits ihre Früchte. Diese dürfen nämlich seit 1. Jänner 2010, ohne
Visum bei uns einreisen. Es genügte offenbar nicht, dass man die Grenzen zu den
ehemaligen Ostblockländern sperrangelweit geöffnet hatte, nein, auch Verbrecher aus
dem Balkan sollen die Chance bekommen in Österreich ihre kriminellen Dinger abzu-
ziehen.
Nach dem obigen Absatz werden die Gutmenschen wieder aufheulen und diese Webseite
rassistisch und Rechts bezeichnen. Allerdings übersehen diese Leute, dass wir nur das
schreiben, was auch tatsächlich der Realität entspricht. Hatte irgendwer ernsthaft ange-
nommen, dass durch die Visa-Freiheit für Serben plötzlich gutbetuchte Touristen aus die-
sem Balkan-Staat nach Österreich reisen werden?
Nein, es ist größtenteils der Abschaum den es nach Österreich zieht. Hier lässt es sich
nämlich gemütlich einbrechen und rauben, ohne dafür großartige Konsequenzen ziehen
zu müssen. Und wenn einer nicht genügend kriminelle Energie aufbringt, legt er sich ein-
fach die soziale Hängmatte der Alpenrepublik.
Krems hinterließ Spuren
Auch die Verurteilung eines Kremser Polizeibeamten, der bei einem Einbruch einen jugend-
lichen Einbrecher erschoss, zeigt Auswirkungen. Offenbar aus Furcht vor strafrechtlichen
und disziplinären Aburteilungen, verzichten Polizisten lieber auf ihre Eigensicherung und
lassen die Dienstwaffe im Holster stecken.
Eine solch günstige Situation nutzen natürlich ausländische Kriminelle zu ihren Gunsten.
Voriges Jahr kostete dies einem Polizisten in Wien fast das Leben, als ihn ein Serbe bei
einer Verkehrsanhaltung anschoss. Das Projektil steckt noch bis heute, im Körper des
Beamten.
Polizist niedergeschlagen und beraubt
Aber auch der Innsbrucker Polizist, welcher die Räuber des gestrigen Juwelierraubes
anhalten wollte, machte den folgenschweren Fehler, seine Waffe nicht zu ziehen. Das
nutzen die beiden Serben sofort aus, schlugen den Beamten nieder und raubten des-
sen Dienstwagen.
Erst eine ganze Polizei-Armee konnte den serbischen Berufsverbrechern Herr werden.
Es hat schon seine Richtigkeit, das wir keine schießwütigen Cowboys bei der Polizei
brauchen, aber der Kremser Fall zeigt eindeutig auf, dass es so auch nicht gehen kann.
Wenn sich Polizeibeamte nicht mehr gegen Berufsverbrecher wehren, weil sie Beden-
ken haben, man könnte ihnen daraus einen juristischen Strick drehen, wäre es besser
die Polizei abzuschaffen.
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2011-01-27
Pilz reitet wieder einmal auf dem Assistenzeinsatz herum
Die Verlängerung des Assistenzeinsatzes ist größter anzunehmender Schwachsinn, meint
der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz, in einer heutigen APA-OTS Aussendung. „Die Re-
gierung hat Geld für alles, was Menschen nicht brauchen, aber keins für das, was Menschen
brauchen“, so der Grünpolitiker.
Da müssen wir Herrn Dr. Pilz recht geben, denken wir nur an die Unsummen welche für an-
gebliche Asylanten und sonstiges dahergelaufenes Gesindel ausgegeben werden. Aber
zurück zum Assistenzeinsatz des Bundesheeres.
Ausufernde Kriminalität
Seit Öffnung der Ostgrenzen wird Österreich regelrecht mit Kriminalität aus den ehemaligen
Ostblockländern überschwemmt. Einbrüche und Raubüberfälle stehen an der Tagesord-
nung. Auch vor Mord wurde nicht zurückgeschreckt, wie einige traurige Beispiele jüngst
vergangener Zeit bewiesen haben.
(Fotoquelle: www.bundesheer.at)
Sinnvolle Aufgabe: Schutz der österreichischen Grenzen
Bericht des Rechnungshofes
In dem, im heurigen Frühjahr veröffentlichen Rechnungshofbericht ist zu lesen, dass von
Dezember 2007 bis April 2009 rund 12.000 Soldaten im Assistenzeinsatz, im östlichen Grenz-
raum eingesetzt waren. In diesem Zeitraum wurden 2.246 Mal sicherheitsrelevante Wahr-
nehmungen getätigt und in enger Abstimmung mit den Behörden entsprechende Maßnah-
men gesetzt.
Die Polizei hat 307 Mal Unterstützung des Bundesheeres angefordert. 51 Mal wurden lebens-
rettende Maßnahmen durch die Soldaten gesetzt. Also gesamt gesehen eine recht positive
Bilanz, die durch den Assistenzeinsatz des Bundesheeres zu verzeichnen ist.
Sicherheit kostet Geld und so ist auch der Assistenzeinsatz des Bundesheeres nicht gratis. Die
Kosten für die Grenzsicherung beliefen sich von Dezember 2007 bis April 2009 auf rund 29,3
Millionen Euro.
Fairerweise muss aber gesagt sein, um die genauen Kosten des Assistenzeinsatzes zu berech-
nen, müsste man jene Summe abziehen, welche durch die Soldaten ohnehin verursacht wer-
den, auch wenn sie nicht an der Ostgrenze Assistenz leisten. Dies wurde aber im Bericht des
Rechnungshofes verabsäumt.
Präventivmassnahme gegen Verbrechen
Eines steht auf jeden Fall fest, dass durch den Assistenzeinsatz des Bundesheeres eine Prä-
ventivmassnahme geschaffen wurde, die sicher das eine oder andere Menschenleben geret-
tet hat. Sicherlich haben die Soldaten an der Ostgrenze auch dazu beigetragen, die ausuf-
ernde Kriminalität etwas einzudämmen.
Planloses Herumstehen
Pilz sieht im Assistenzeinsatz vor allem die Verschwendung von Steuergeldern für Präsenz-
diener, die planlos im schönen Burgenland herumstehen. Dass diese Soldaten alleine durch
ihre Präsenz die eine oder andere Straftat verhindert und sogar Menschenleben gerettet
haben, dürfte beim Grünen Sicherheitssprecher noch nicht angekommen sein.
Sicht aus der sicheren Wiener Politiker-Wohnung
Ein Peter Pilz wird die Sinnhaftigkeit dieses Einsatzes sicher nicht beurteilen können. Denn
in den gut bewachten Wiener Nobelvierteln, wo auch er in einem davon Quartier bezogen
hat, ist er weit weg vom Schuss der alltäglichen Kriminalität. Vielleicht sollte er sich einige
Wochen in ein Haus in der Ostgrenzen-Region einmieten. Mal sehen, ob er dann nicht seine
Meinung schnellstens ändert.
Schutz von Menschenleben nicht notwendig
Pilz sieht die Kosten für diesen Einsatz, als zum Kasernen-Fenster hinausgeworfenes Steu-
ergeld. Da stellt sich für uns die Frage, was ist diesem Mann eigentlich ein Menschleben
wert? Mit seiner wiederholten Aussage, indem er für die Einstellung des Assistenzeinsatzes
plädiert, nimmt er billigend in Kauf, dass in Österreich Menschen beraubt, bestohlen und
ermordet werden können.
Alternative Eiserner Vorhang
Eine Alternative zum Assistenzeinsatz des Bundesheeres gäbe es noch. Sofortiges Dicht-
machen der Grenzen mit Grenzkontrollen und Wiedererrichtung des eisernen Vorhanges.
Das würde Kosten einsparen aber würde dem Grünen Pilz wahrscheinlich auch nicht ge-
fallen. Er hätte vermutlich ein Problem damit, dass räuberische Ostblockbanden nicht
mehr ungehindert nach Österreich einreisen könnten um ihre Straftaten zu begehen.
*****
2010-11-29
Brutaler Doppelmord in Pachfurth
Am 2.Juni 2009 wurde in Pachfurth (Niederösterreich) das Ehepaar Timm ermordet und
deren Tochter lebensgefährlich verletzt. Diese überlebte auch nur, da sie sich tot stellte.
Das im Dorf beliebte Ehepaar betrieb nebenbei eine kleine Landwirtschaft und ein Heu-
rigenlokal.
Im Hauptberuf war Christoph Timm Autobusfahrer am Flughafen Schwechat. Polizeiliche
Ermittlungen erbrachten, dass es sich bei den Tätern um zwei Bulgaren gehandelt haben
soll, welche nach der Bluttat in ihr Heimatland geflüchtet waren. Die Polizei ging vorerst
von zwei Täter aus, welche mit einem Pkw tagelang in unmittelbarer Nähe des Heurigen-
lokals geparkt hatten. Dadurch wurde auch die Identität des Mörders geklärt. Als Täter
wurde 48-jährige Tsvetan R. ausgeforscht. Vom zweiten Mann hat man nie wieder
etwas gehört.
Wir bezweifeln das Tatmotiv Raubmord
Das Motiv für den Doppelmord soll Raub gewesen sein, wobei Tsvetan R. lediglich einige
hundert Euros aus der Brieftasche von Timm erbeuteten. Wir zweifeln diese Tatmotiv aus
zwei Gründen an. Bei dem Täter handelt es sich nicht unbedingt um einen dummen Men-
schen.
Er ist Kommunalpolitiker in einer bulgarischen Gemeinde. Wir glauben nicht dass dieser
Mann rund 3.000 Kilometer fährt und tagelang ein Haus observiert, um dann ein paar
hundert Euro Beute zu machen.
Auch die Vorgangsweise der Tat lässt auf keinen Raubmord schließen. Christoph Timm
und seine Ehefrau Monika wurden mit mehreren Schüssen regelrecht hingerichtet. Der
Täter wollte keine Zeugen hinterlassen und schoss daher auch auf die Tochter des Hauses.
Da vor dem Doppelmord ein Wochenende gelegen war, mußte der Täter davon ausgehen
dass der Hauptteil des Geldes irgendwo im Haus versteckt ist. Also welcher Räuber ist so
dumm und erschiesst alle Personen, die ihm das Versteck verraten könnten.
Selbst wenn sich Christoph Timm gewehrt hat, hätte ihn ein Schuss ins Bein kampfunfähig
gemacht, statt ihn mit etlichen Schüssen zu töten. Auch bestand kein Anlass die Ehefrau
mit mehreren Schüssen hinzurichten und die Tochter umbringen zu wollen.
Wir vermuten dass dies ein Auftragsmord war, denn der gesamte Tatablauf spricht dafür.
Möglicherweise hatte Christoph Timm irgendwas gesehen, was er nicht sehen hätte sollen.
Auch scheint es dass dem Auftragsgeber sehr daran gelegen war, diese Tat wie ein Raub-
mord aussehen zu lassen.
Bulgarien diktiert Österreich
Jedenfalls beantragte die österreichische Justiz die Auslieferung von Tsvetan R. und hier
ging es erstaunlich weiter. Die bulgarische Gerichtsbarkeit stellte diesbezüglich an
Österreich zwei Bedingungen. Dem Mann sei binnen 6 Monaten der Prozess zu machen
und im Falle einer Verurteilung, sei dieser wieder nach Bulgarien rückzustellen.
Erstaunlich welches Interesse Bulgarien an einem mutmaßlichen Doppelmörder hegte.
Anstatt froh zu sein diesen loszuwerden, wollten sie ihn unbedingt zurück haben. Die
österreichische Justiz ging auf den sonderbaren Deal ein und Tsvetan R. wurde in Kor-
neuburg vor Gericht gestellt und im November 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt.
Der Verurteilte legte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein, die Frist für die Auslie-
ferung wurde verlängert. Im Februar 2010 bestätigte das Wiener Oberlandesgericht die
lebenslange Haftstrafe und diese war somit rechtskräftig.
Abschiebung in eines der korruptesten Länder der Welt
Nun wird der verurteilte Doppelmörder wieder nach Bulgarien ausgeliefert. Auch Tsvetan
R. liegt sehr viel daran, so rasch wie möglich in sein Heimatland abgeschoben zu werden.
Vergleicht man österreichische mit bulgarischen Haftanstalten und den Unterschied der
Bedingungen des Strafvollzugs, würde dies unter normalen Umständen doch sehr erstaun-
lich erscheinen.
Aber wir denken das die Umstände nicht normal sind. Bulgarien ist ein Land das für seine
Korruption weltweit bekannt ist. So kann sich jeder auf einer Hand ausrechnen, wie lange
der Kommunalpolitker Tsvetan R., der in Österreich wegen Doppelmordes zu lebenslanger
Haft verurteilt wurde, in einer bulgarischen Gefängniszelle verbringen wird.
*****
2010-07-13
Multikulturelle Schutzgeldtruppe
Seit Jahresbeginn erpresste eine türkisch-ungarischen Fünferbande, Schutzgeld von zahl-
reichen Wiener Discos, Clubs und Konzertveranstalter. Zuerst provozierten sie Schläger-
eien, um sich im nachhinein als Schutztruppe anzubieten. Am Wochenende konnte die
Bande dingfest gemacht werden.
Rumänischer Zuhälter zündet Frau an
Ein rumänischer Zuhälter zündete in der Nacht von Samstag auf Sonntag eine Frau an.
Das 35-jährige Opfer, eine registrierte Prostituierte hatte es satt, an den Rumänen weiter-
hin Schutzgeldzahlungen zu leisten. Die Frau wurde bei dem Mordanschlag lebensgefähr-
lich verletzt und befindet sich seit dem im Koma. Der Täter ist zur Zeit noch flüchtig.
Ausländerpärchen überfällt Passanten
Ein 25-jähriger Mann wurde von einem Pärchen überfallen und mit einer Pistole und einer
Injektionsspritze bedroht. Das Duo raubte dem Mann sein Handy und zwang ihn anschlies-
send von einem Bankomaten Geld abzuheben. Heute konnte ein Verdächtiger, der 43-jähr-
ige Kamuran D., als Verdächtiger ausgeforscht und festgenommen werden. Seine Komplizin,
eine 20 bis 30 Jahre alte Frau ist noch immer flüchtig.
Österreich wurde zum Selbstbedienungsladen
Das waren einige Pressemeldungen vom Wochenende welche die Bundeshauptstadt be-
trafen. Nebensächlichkeiten wie Wohnungseinbrüche und Autodiebstähle sind hier nicht
erwähnt, denn diese finden auf Grund ihrer Häufigkeit in den Medien gar keinen Eintrag
mehr.
Auf Grund dieser Tatsachen muss nun wohl der letzte naive Gutmensch erkannt haben,
wohin offene Grenzen geführt haben. Nämlich zu einer Überschwemmung von verbrech-
erischen Gesindel, welches Österreich für einen Selbstbedienungsladen hält.
Sollten die sogenannten Gutmenschen diese Tatsache dennoch nicht erkannt haben oder
nicht erkennen wollen, kann ihnen nur angeraten werden aus Österreich auszuwandern
und sich in einen der ehemaligen Ostblock-Staaten anzusiedeln.
Planquadrate verlaufen leider im Sand
Polizeiaktionen wie die „SOKO Ost“ sind zwar gut gemeint, verfehlen jedoch spätestens nach
der zweiten Wiederholung ihren Zweck. Es ist sinnlos weiterhin auf der Erdberger Lände ein
Planquadrat durchzuführen, denn die heimreisenden Ostblock-Banden meiden diese Fahrtroute
bereits.
Es gibt zahlreiche Alternativrouten welche bereits von Räubern und Dieben aus den ehemali-
gen Ostblockstaaten benützt werden, bei welchen die Erdberger Lände großräumig um-
fahren werden kann und es trotzdem in Richtung Osten geht.
Um nicht die letzten dummen Ostblock-Verbrecher auf einen Ausweg hinzuweisen, werden
wir hier keine dieser Alternativrouten anführen. Jedenfalls bringen die Kontrollen auf der
Erdberger Lände nur mehr mäßigen Erfolg.
Bundesheer bietet wenigstens präventiven Schutz
Ein wenig Schutz für die Bevölkerung in den Ostgrenzregionen bietet zur Zeit der Assistenz-
einsatz des österreichischen Bundesheeres. Dieser ist zumindest eine präventive Maßnahme,
um einige potentielle Täter vor kriminellen Handlungen abzuhalten. Daher finden wir es im
höchsten Maße erstaunlich, dass es österreichische Politiker gibt welche sich gegen diesen
Einsatz aussprechen.
Nur Grenzkontrollen würden Kriminalität eindämmen
Die einzige Alternative zur Eindämmung der Kriminalität wäre ein sofortiges Dichtmachen
der Grenzen zu den ehemaligen Ostblockländern. Grenzbalken und kontrollierende Zoll-
beamte würden erheblich zur Sicherheit in Österreich beitragen.
Wir sind der festen Überzeugung, dass die Österreicher(innen) gerne einen einstündigen
Grenzaufenthalt in Kauf nehmen, wenn sie in die ehemaligen Ostblock-Staaten reisen oder
von denen wieder zurück nach Österreich kommen.
Denn die Auswirkungen der offenen Grenzen haben ja etliche bereits am eigenen Körper
erlebt. Und für jene Personen die glücklicherweise noch ungeschoren blieben, gibt es keine
Garantie nicht der/die Nächste zu sein.
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2010-05-17
Neues Gesetz als Sicherheitsleistung
Dem Kriminaltourismus soll ein neuerlicher Riegel vorgeschoben werden. Um zu verhindern
dass sich ausländische Täter, sofern über diese keine U-Haft verhängt wurde, wieder ins
Ausland absetzen und nicht zum Prozess erscheinen, soll ab 1.August 2010 eine neue gesetz-
liche Regelung in Kraft treten.
Ausländische Beschuldigte sollen je nach der zu erwartenden Geldstrafe, eine Sicherheits-
leistung erlegen. Damit will man verhindern, dass Staat und Opfer auf ihren Kosten sitzen
bleiben, wenn der Angeklagte beim Prozess durch Abwesenheit glänzt.
Beschlagnahme von Geld, Schmuck und Auto
Wird die Sicherheit nicht unverzüglich geleistet, können Geld, Schmuck oder andere geld-
werte Gegenstände abgenommen werden, die der Beschuldigte mit sich führt, so steht es
zumindest in einer heutigen APA-OTS Aussendung des Justizministeriums.
Das heißt im Klartext, der Beschuldigten kann sein Auto oder in diesem mitgeführte
Ware, sowie seinen Schmuck und Bargeld, als Sicherheitsleistung hinterlegen.
Das Märchen
Es ist ja gängige Praxis, dass ausländische Kriminaltouristen die vorwiegend aus den ehe-
maligen Ostblockstaaten kommen, mit einem Audi Q7 oder einer ähnlichen Nobelkaros-
sen anreisen.
Auch sind die Kofferräume ihrer Fahrzeuge mit Laptops, TV-Geräte oder ähnlichen
Gegenständen vollgeladen, die diese selbstverständlich aus ihren Heimatländern mit-
bringen.
Nicht zu vergessen das Mitglieder von Ostblockräuberbanden auch jede Menge Bargeld
und Brillantencolliers aus ihrer Heimat nach Österreich mitbringen, um hier einbrechen
zu gehen.
Die Realität
Nun aber zum Ernst der Lage. Sollten tatsächlich die Autos der Kriminaltouristen als Sicher-
heit beschlagnahmt werden, werden die Entsorgungskosten, den Wert von Dacias und Ladas
um ein vielfaches übersteigen. Wenn ein Täter in einer Nobelkarosse gestellt wird, kann man
getrost davon ausgehen, dass er diese hier gestohlen hat.
Auch Bargeld, Schmuck und Elektronikgeräte die er bei sich führt, hat er sich mit Sicherheit
erst in Österreich widerrechtlich angeeignet. Daher würde eine Sicherheitsleistung mit diesen
Gegenständen einer Hehlerei gleichkommen.
Dieses Gesetz geht voll an der Praxis vorbei
Daher finden wir die Aussage der Justizministerin im heutigen Ö1-Morgenjournal: „Ziel ist die
Sicherung der Durchführung des Strafverfahrens, die bessere Absicherung der Ansprüche
der Opfer und die Abschreckung der Täter“ höchst erstaunlich.
In der Realität lässt sich kein Krimineller durch diese gesetzliche Regelung von irgendeiner
Straftat abschrecken. Und sollten Opfer oder Staat mit den beschlagnahmten Gegenständen
finanziell befriedigt werden kann man davon ausgehen, dass dies mit geraubten oder gestoh-
lenen Gegenständen passiert.
*****
2010-04-23
Verkehrsministerin wurde Diebstahlsopfer
Gestern wurde die Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ), Opfer von Taschendieben. In
einem Supermarkt wurde ihr während des Einkaufs, ihre Geldbörse gestohlen. An und
für sich nichts besonderes, denn dieses Szenario erlebt Otto Normalbürger tagtäglich.
Lange Reihe von Prominenten
Bures reiht sich damit in die Reihe etlicher Politiker und für die Sicherheit Österreichs
verantwortlicher Personen ein. Der ehemaligen Vizekanzlerin Riess-Passer wurde erst
vor einigen Monaten ebenfalls ihre Handtasche gestohlen.
Selbst der Innenministerin Fekter ereilte das selbe Schicksal, eines Handtaschendieb-
stahls. Der ehemaligen Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky wurde ein Notebook
entwendet, den sie im Wagen ihres Lebensgefährten deponiert hatte.
Ins Haus des Imster Bürgermeister Gebhard Mantl wurde vor gar nicht langer Zeit ein-
gebrochen, wobei sich die Diebe mit dem Familienschmuck aus dem Staube machten.
Auch vor dem Auto der amtsführenden Direktorin des Bundeskriminalamtes (Abteilung
Forensik und Technik) Andrea Raninger, machten Diebe nicht halt und stahlen ihren
Geländewagen.
Sogar den Landespolizeikommandant erwischte es
Sogar der Wiener Landespolizeikommandant Karl Mahrer musste unfreiwillig außerdienst-
liche Erfahrungen mit Gesetzesbrechern machen. In seine sicherlich gut gesicherte Wohn-
ung brachen Einbrecher ein und stahlen Bargeld und Schmuckstücke.
Das sind nur einige von prominenten Opfern die am eigenen Leib erfahren mussten, was
die Bevölkerung von Österreich zur Zeit tagtäglich erlebt. Die angeführten Beispiele haben
sich erst in jüngster Zeit ereignet.
Offene und ungesicherte Ostgrenzen tragen die Hauptschuld
Hauptschuld an dieser Misere sind die offenen und ungesicherten Ostgrenzen. Da wundert
es schon, dass der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz den Assistenzeinsatz des Bundes-
heeres als verfassungswidrig und überflüssig bezeichnet.
Auch Spezialeinsätze wie die SOKO-Ost werden von ihm als Geldverschwendung tituliert.
Ein Dichtmachen der Ost-Grenzen und Kontrolle durch Zollbeamte lehnt er ohnehin ab.
Wann wacht Peter Pilz auf?
Man soll ja keinem Menschen etwas Böses wünschen, aber vielleicht erbarmt sich einmal
eine Ostbanden-Räuber und bricht in das Haus oder die Wohnung des Dr. Peter Pilz ein.
Möglicherweise würde dann der Grüne Sicherheitssprecher, der offensichtlich vom realen
Zustand der ausufernden Kriminalität keine Ahnung hat oder haben will, seine Meinung
grundlegend ändern.
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2010-03-31
Ausufernde Kriminalität
Seit Öffnung der Ostgrenzen wird Österreich regelrecht mit Kriminalität aus den ehemaligen
Ostblockländern überschwemmt. Einbrüche und Raubüberfälle stehen an der Tagesordnung.
Auch vor Mord wurde nicht zurückgeschreckt, wie einige traurige Beispiele jüngst vergang-
ener Zeit bewiesen haben.
(Fotoquelle: www.bundesheer.at)
Sinnvolle Aufgabe des Bundesheeres: Schutz der österreichischen Grenzen
Bericht des Rechnungshofes
In dem heute veröffentlichten Rechnungshofbericht ist zu lesen, dass von Dez. 2007 bis April
2009 rund 12.000 Soldaten im Assistenzeinsatz, im östlichen Grenzraum eingesetzt waren. In
diesem Zeitraum wurden 2.246 Mal sicherheitsrelevante Wahrnehmungen getätigt und in
enger Abstimmung mit den Behörden entsprechende Maßnahmen gesetzt.
Die Polizei hat 307 Mal Unterstützung des Bundesheeres angefordert. 51 Mal wurden lebens-
rettende Maßnahmen durch die Soldaten gesetzt. Also gesamt gesehen eine recht positive
Bilanz, die durch den Assistenzeinsatz des Bundesheeres zu verzeichnen ist.
Sicherheit kostet Geld und so ist auch der Assistenzeinsatz des Bundesheeres nicht gratis.
Die Kosten für die Grenzsicherung beliefen sich von Dezember 2007 bis April 2009 auf
rund 29,3 Millionen Euro.
Fairerweise muss aber gesagt sein, um die genauen Kosten des Assistenzeinsatzes zu be-
rechnen, müsste man jene Summe abziehen, welche durch die Soldaten ohnehin verursacht
werden, auch wenn sie nicht an der Ostgrenze Assistenz leisten. Dies wurde aber im
Bericht des Rechnungshofes verabsäumt.
Präventivmassnahme gegen Verbrechen
Eines steht auf jeden Fall fest, dass durch den Assistenzeinsatz des Bundesheeres eine
Präventivmassnahme geschaffen wurde, die sicher das eine oder andere Menschenleben
gerettet hat. Sicherlich haben die Soldaten an der Ostgrenze auch dazu beigetragen, die
ausufernde Kriminalität etwas einzudämmen.
Pilz sieht ein Fiasko
Da vernehmen wir doch mit Erstaunen, was der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz von
sich gibt. „Der Assistenzeinsatz ist ein Fiasko, und das wahre Ausmaß noch schlimmer als
wir dachten“, meint der Sicherheitsexperte der Gutmenschenpartei in einer heutigen APA-
OTS Aussendung.
Was Pilz wohl damit meint. Sieht er es vielleicht als Fiasko, dass noch nicht mehr Menschen
durch raubende Ostblockbanden umgebracht worden sind, weil diese doch etwas Hemm-
ungen haben, wenn sie sich schwerbewaffneten Soldaten gegenüber sehen.
Sicht aus der sicheren Wiener Politiker-Wohnung
Auch weist er darauf hin, dass der Assistenzeinsatz seit der Schengen-Grenzöffnung nicht nur
verfassungswidrig, sondern auch völlig sinnlos ist. Na ja, Pilz wird die Sinnlosigkeit dieses
Einsatzes sicherlich von seiner schwer gesicherten Wiener Wohnung aus beurteilen können.
Vielleicht sollte er sich einige Wochen in ein Haus in der Ostgrenzen-Region einmieten. Mal
sehen, ob er dann nicht seine Meinung schnellstens ändert.
Und wenn Pilz schon so auf der Verfassung herumreitet, sollte er sich diese einmal genau
durchlesen. Denn die Verfassung gewährleistet unter anderem auch, den Schutz der Be-
völkerung. Dieser wäre mit einer Beendigung des Assistenzeinsatzes nicht mehr gegeben.
Schutz von Menschenleben nicht notwendig
Pilz sieht die Kosten für diesen Einsatz, als zum Fenster hinausgeworfenes Steuergeld. Da
stellt sich für uns die Frage, was ist diesem Mann eigentlich ein Menschleben wert? Mit
seiner heutigen Aussage, indem er für die Einstellung des Assistenzeinsatzes plädiert,
nimmt er billigend in Kauf, dass in Österreich Menschen beraubt, bestohlen und ermordet
werden können. Da klingen die polemischen Hetzreden eines H.C. Strache wie eine Mär-
chenstunde, wenn man sich die geistigen Ergüsse des Dr. Peter Pilz anhört.
Alternative Eiserner Vorhang
Eine Alternative zum Assistenzeinsatz des Bundesheeres gäbe es noch. Sofortiges Dicht-
machen der Grenzen mit Grenzkontrollen und Wiedererrichtung des eisernen Vorhanges.
Das würde Kosten einsparen aber würde dem Grünen Pilz wahrscheinlich auch nicht ge-
fallen. Er hätte sicher ein Problem damit, dass räuberische Ostblockbanden nicht mehr
ungehindert nach Österreich einreisen könnten um ihre Straftaten zu begehen.
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2010-03-08
Securitymann beendet Bankräuberkarriere
Ein brandgefährliches Rauberduo hielt seit 2005 die Polizei auf Trab. Das Brüderpaar
Christian (24) und Alexander L. (26), überfiel in den letzten 5 Jahren vermutlich fünfzehn
Banken. In ihrer Gangart waren sie nicht zimperlich. Schwerbewaffnet stürmten sie die
Bankinstitute, um diese auszurauben.
Am 4.Dezember 2009 machte ein Securitymitarbeiter ein Bank in Blindenmarkt (Bezirk
Melk), dem munteren Treiben des Bankräuberduos ein jähes Ende. Wir haben im Beitrag
„Der bedrohte Bankräuber“ darüber berichtet.
Bei der Flucht aus dem Bankgebäude, schoss der aufmerksame Sicherheitsmann einen
der Räuber an. Diesen gelang es zwar sich noch in den Fluchtwagen zu retten, konnte je-
doch samt seinem Komplizen kurze Zeit später von der Polizei gestellt und verhaftet werden.
Bankräuber ortete Mordversuch
Wir haben bereits in unserem damaligen „Beitrag“ darüber berichtet, dass der angeschos-
sene Bankräuber ankündigte, einen Strafantrag gegen den Sicherheitsmann, wegen Mord-
versuchs zu erstatten. Seine Rechtfertigung für diese obskure Äusserung begründete er
damit, dass er seine Waffe bereits eingesteckt hatte.
Wir haben diese Ankündigung für einen schlechten Scherz gehalten. Wie wir nun feststellen
müssen, haben wir uns geirrt. Das Anwälte im Auftrag ihrer Klienten oft die erstaunlichsten
Klagen einbringen und Anzeigen erstatten ist traurige Realität.
Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man lachen
Allerdings das nun die Anwältin der beiden Profi-Bankräuber tatsächlich eine Anzeige wegen
Mordversuch gegen den Securitymann erstattet, ist mehr als erstaunlich. Mit dieser Anzeige-
erstattung hat sie die besten Chancen, zur traurigsten Lachnummer ihres Berufsstandes zu
avancieren.
Auch die Polizei bekommt ihr Fett weg. Da bemängelt doch die Anwältin tatsächlich, dass die
Beamten das Räuberduo zuerst überwältigt und gefesselt haben, anstatt Erste Hilfe zu leisten.
Na klar, Polizeibeamte haben nichts anderes im Sinn, als zuerst nach den „Weh-Wechen“ von
bis an die Zähne bewaffneten Räuber zu fragen. Möglicherweise ortet die Anwältin vielleicht
auch noch einen Raub, da sich die Beamten erlaubten den Brüdern die Waffen abzunehmen.
Berufsrisiko
Vielleicht sollte der Anwältin mitgeteilt werden, dass es ein ganz normales Berufsrisiko eines
Bankräubers ist, bei einem Banküberfall eventuell erschossen zu werden. Möglicherweise
ist der Dame auch nicht bewusst, wer ihre Klienten eigentlich sind. Es sind keine kleinen
Hendldiebe, sondern brandgefährliche Profi-Bankräuber.
Wir gehen natürlich auch davon aus, dass das Honorar dieser Advokatin aus Spendengelder
oder aus ehrlich verdienten Geld der Bankräuber bezahlt wird. Der Ordnung halber merken
wir an, dass für Christian und Alexander L. die Unschuldsvermutung gilt.
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2010-03-03
Assistenzeinsatz beenden?
„Der Assistenzeinsatz des Bundesheeres muss jetzt sofort beendet werden“, so steht es
in einer heutigen APA-OTS Meldung. Diese sicherheitsfeindliche Äusserung kommt, wie
könnte man es sich anders erwarten, von den Grünen in der Person des Michel Reimon.
Reimon ist Spitzenkandidat der Grünen bei der Landtagswahl im Burgenland und bezeich-
net den Assistenzeinsatz des Heeres, als reine Wahlwerbetaktik der SPÖ. Das Seitens der
Grünen laufend realitätsfremde Aussagen abgegeben werden ist man ja bereits gewohnt.
Kein stolzer Österreicher
Allerdings schlägt nun Reinhold Lopatka (ÖVP-Staatssekretär im Finanzministerium) in die
selbe Kerbe. Dieser erklärt in einem heutigen „Standard-Interview“ allen Ernstes, dass sich
der finanzielle Aufwand zu den geringen Aufgriffen nicht rechne.
Wenn dies tatsächlich so ist würde es eigentlich bedeuten, dass die Präsenz des Militärs
in dieser Region erhöht gehört, um die Schlagkräftigkeit der Soldaten zu erhöhen.
Die erstaunlichste Aussage die Lopataka in diesem Interview tätigte, wollen wir
zitieren:
„Ich bin weder stolz darauf, ein Steirer zu sein, noch stolz darauf, ein Österreicher zu
sein, aber glücklich darüber. Ich bin glücklich in Europa geboren zu sein und nicht in
Schwarzafrika. Bei uns sind die Chancen für einen Durchschnittsbürger um ein viel-
faches höher, als in anderen Teilen der Welt.“
Herr Lopatka, treten Sie zurück!
Na da dürfen wir als Österreicher aber glücklich darüber sein, ein Regierungsmitglied in
unseren Reihen zu habe, der nicht stolz ist Steirer, bzw. Österreicher zu sein. In Anbe-
tracht dieser Aussage kann Herrn Lopatka nur angeraten werden, seine Ämter zurück-
zulegen.
Wir fragen uns aber ob er sich dazu überwinden kann, seinen fürstlichen aus Steuergeld
finanzierten Gehalt anzunehmen, obwohl er nicht stolz ist Österreicher zu sein.
Aber kommen wir nochmals auf die von Lopatka angespochenen Kosten zurück. Während
seine Parteikollegin Maria Fetker weder Mühe noch Kosten scheut und in einer betroffenen
Region ein Asylantenlager errichten will, um die Sicherheit der dort lebenden Bevölkerung
noch mehr zu gefährden, ist der Preis für das Leben und Eigentum österreichischer Staats-
bürger auf einmal zu hoch.
Nur mehr Berichte über brutale Verbrechen
Nach dem brutalen Raubmord im Vorjahr in der kleinen Ortschaft Pachfurth, patroullieren
auf einmal wieder Soldaten durch die Landschaft. „Normale“ Einbrüche finden gar keinen
Einzug in die Meldungen der Tageszeitungen mehr, da diese sonst täglich eine Sonderaus-
gabe auflegen müßten.
„Nur“ noch brutale Verbrechen, wie der Überfall in der Vorwoche auf einen bekannten Parn-
dorfer Gastronom, oder der „gestrige Einbruch“ in ein Einfamilienhaus in Berg (Bezirk Bruck/L.),
bei dem die Hausbesitzer an die Heizkörper gekettet wurden, sind noch in den Tageszeitungen
zu lesen.
Leute die sich wehren sind böse
Wenn es nach so manchen Realitätsentrückten Politiker geht, müßten sich die Österreicher
allesamt ermorden und berauben lassen. Wenn sich ein Opfer seiner Haut wehrt und einen
rumänischen Räuber erschiesst, ist dieser sofort der Bösewicht.
Gutmenschen sollten einen Ortswechsel vollziehen
Eigentlich schade, dass Leute wie Reimon, Lopatka und Co nicht in grenznahen Ostreg-
ionen wohnen, um die tägliche Situation live zu erleben. Häuser stehen in etlichen Döfer
ohnehin bereits zum Verkauf, da viele Leute die Schnauze voll hatten und wegzogen.
Also meine Damen und Herren der Gutmenschenfraktion und der, welche Finanzen über
die Sicherheit stellen. Machen Sie von den Immoblienangeboten in den grenznahen Ost-
regionen Gebrauch und übersiedeln Sie aus Ihren noblen Villenviertel. Wir garantieren
Ihnen, dass Sie Ihre Meinung innerhalb eines Jahres grundlegend ändern werden.
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2010-02-14
Kein Datenschutz für Gewerbetreibende
Eine der erstaunlichsten Vorschriften in unserem Lande ist wohl die gesetzliche
Verpflichtung für Ladeninhaber, am Lokal gut sichtbar den Firmennamen zu ver-
öffentlichen.
Mit dieser Information kann nämlich ein jeder den Firmensitz eruieren. Einmal kurz
gegoogelt und schon ist man im Besitz der notwendigen Daten. Für große Unternehmen
und Handelsketten wird dies keine besondere Rolle spielen, denn der Firmensitz wird kaum
mit der Privatadresse des Inhabers oder der Gesellschafter ident sein.
Anders verhält es sich bei den vielen kleinen Ladenbetreibern und Kleinunternehmern, egal ob
diese ein Cafehaus oder eine Schlosserei betreiben. Hier ist der Firmensitz und der Wohnort
fast immer gleich.
Einbruch in aller Ruhe
Das ruft natürlich auch allerlei lichtscheues Gesindel auf den Plan. Mit der, über den Firmen-
namen ausgeforschten Adresse, lässt sich nämlich so einiges anfangen. Während zum Beispiel
der eine Ganove das besagte Lokal observiert und dabei feststellt, dass die Chefin oder der
Chef hinter der Ladentheke steht, kann er seinen Komplizen zur Wohnadresse schicken.
Dieser kann mit fast absoluter Sicherheit annehmen, dass sich in der Wohnung oder im Haus
des Gewerbetreibenden niemand befindet, da dieser zur Zeit ja in seinem Betrieb arbeitet.
Also kann er in aller Ruhe dort einbrechen und die „Bude“ ausräumen.
Raub oder sogar noch schlimmer
Das war noch die harmlose Variante. In der gesteigerten Version beobachten Verbrecher
ein gut gehendes Geschäft eines Kleinunternehmers. Am Freitag wo dieser mit größter
Wahrscheinlichkeit keine Möglichkeit mehr hat seinen Umsatz auf die Bank zu bringen,
können die Ganoven davon ausgehen, dass der Ladenbetreiber sein Geld mit nach Hause
nimmt.
Also wird beschlossen, den Unternehmer übers Wochenende auszurauben. Das es bei Raub-
überfällen immer wieder zu schweren Körperverletzungen, ja sogar bis zum Tod von Personen
kommt, kann man fast täglich in der Tagespresse nachlesen.
Das wir seit der Öffnung der Ostgrenzen ein beachtliches Problem mit Einbrechern und
Räubern haben, die auch nicht vor Gewalttaten zurückschrecken, ist ebenfalls den Tages-
zeitungen zu entnehmen.
Leseprobleme
Mit dem Lesen dürfte man beim Wiener Magistrat offensichtlich Probleme haben, oder den
pragmatisierten Bürokraten ist die Sicherheit ihrer Mitmenschen egal. Denn anders ist es
nicht zu erklären, dass man Marktamt-Beamte aussendet um Strafgelder abzuzocken, wenn
ein Unternehmer aus Sicherheitsgründen seinen Firmennamen nicht veröffentlicht hat.
Abzocke um jeden Preis, auch um den der perönlichen Sicherheit
Wir geben hier nicht dem kleinen Marktamt-Beamten die Schuld, denn dieser muss auch
seinen Job machen, wenn er ihn behalten will. Denn bei uns gilt noch immer die Haus-
meister-Mentalität „Vorschrift ist Vorschrift“, ganz egal wie hirnlos diese ist.
Wirtschaftskammer kassiert mit
Was wir allerdings noch nicht wussten und erst heute erfahren haben, fließt ein nicht uner-
heblicher Betrag aus den kassierten Strafgeldern der Wirtschaftskammer zu. Das ist jene
Institution, die eigentlich die Interessen der Gewerbetreibenden vertreten sollte.
Wenn diese Information stimmt, welche wir von dem Beamten erhalten haben, der obiges
Strafmandat ausgestellt hat, kann man nur mehr eines sagen: „Wer die Wirtschafts-
kammer als Freund hat, braucht keine Feinde mehr“.
Stauni
2009-10-28
Tatort Strasse
Wem ist es im Strassenverkehr noch nicht passiert, dass ihn ein anderer motorisierter
Zeitgenosse geschnitten hatte und auf die Lichthupe mit unmotivierten Bremsmanövern
reagierte, um einen Auffahrunfall zu provozieren.
Diese Erfahrung musste auch ein 50-jähriger Jurist machen. Leider verhielt er sich nicht
wie ein Gentleman, sondern stieg beim nächsten verkehrsbedingten Stop aus seinem
Wagen, um den Widersacher zur Rede zu stellen.
Schlagkräftiger Jurist
Der „Gegner“ schloss sich in seinem Pkw ein und der aufgebrachte Jurist schlug mit der
Hand gegen dessen Seitescheibe. Irgendwie muß er dabei einen Schwachpunkt getroffen
haben und die Scheibe ging zu Bruch. Dabei landete die Juristenhand im Gesicht des Ver-
kehrsraudi.
5 Monate für eine „Watsche“
Zugegeben, das war sicher nicht die feine englische Art und das Benehmen war eines
Juristen nicht würdig. Auch der Strafrichter hatte wenig Verständnis für eine solche interne
Regelung von Verkehrsproblemen und verhängte 5 Monate bedingte Haft und Schadens-
ersatz für den beschädigten Pkw.
Milde für Pädofile
Obiges Urteil wäre im Prinzip nicht erwähnenswert, wenn es in einem Verhältnis mit folgen-
dem Urteil stehen würde. Da lud sich ein einschlägig vorbestrafter „pädofiler Perversling“
„hundertausende“ pornografische Missbrauchsfotos von Kinder auf seinen Computer und
erhielt dafür läppische 7 Monate bedingt und 1.500,- Euro Geldstrafe.
Raubmord
Auch die nächste erstaunliche Verhaltensweise unserer Justiz ist erwähnenswert. Ein 48-
jähriger Bulgare wird dringend verdächtigt, in „Pachfurth“ (Niederösterreich) ein Heurigen-
wirtsehepaar ausgeraubt und ermordet zu haben.
Bulgarische Befehle
Der vermutliche Täter flüchtete nach Bulgarien und wurde unter „erstaunlichen Beding-
ungen“ an die österreichische Gerichtsbarkeit ausgeliefert. Das für Unbestechlichkeit
und Einhaltung der Menschenrechte bekannte Ex-Ostblockland, befiehlt der österreich-
ischen Justiz, dass dem Mann binnen 6 Monaten der Prozess gemacht werden muss.
Das ist noch nicht alles, denn sollte der Mann verurteilt werden, ist er unverzüglich nach
Bulgarien auszuliefern. Aber nun geht es erstaunlich weiter, denn der Prozess gegen den
mutmaßlichen Raubmörder droht zu platzen.
Kommt es zum Prozess?
Da es ja laut bulgarischen Diktat innerhalb von 6 Monaten zum Prozess kommen muss
und noch nicht alle Prozessvorbereitungen getroffen wurden, hat der Mann die besten
Chancen im Jänner 2010 unbehelligt in sein Heimatland auszureisen.
Keine Orientierung möglich
Tja, so erstaunlich geht es in unserer Justiz zu. Für eine Ohrfeige gibt es 5 Monate,
während ein Pädofiler 7 Monate erhält. Einem unter Mordverdacht stehenden Bulgaren
muss laut ausländischem Befehl, innerhalb von 6 Monaten der Prozess gemacht werden.
Anstatt den Bulgaren auszurichten das sie sich ihr Diktat aufs stille Örtchen hängen
können, macht die österreichische Justiz einen Kniefall. Unter Zeitdruck einen Mord-
prozess vorzubereiten birgt die Gefahr von Fehlern. Dem Anwalt des Beschuldigten wird
das sicher gefallen.
Stauni
2009-10-23
Der VwGH-Spezialist
Ein einschlägig vorbestrafter und heroinsüchtiger serbischer Drogendealer, ist mittlerweile
Spezialist für die Bekämpfung gegen Abschiebungsbescheide. Bereits 2008 hatte er erfolg-
reich einen negativen Bescheid aus dem Jahre 2006 beim VwGH bekämpft.
In diesem war es um die Frage gegangen, inwieweit der Aufenthalt des Mannes die öffent-
liche Ordnung oder Sicherheit in Österreich gefährden würde.
Neuer Bescheid
Der Ersatzbescheid des Innenministeriums erfolgte 2009, in dem wiederum gegen den
Serben entschieden wurde. In diesem wurde festgehalten, dass der heroinsüchtige Mann
wegen Erwerbs, Besitzes, Weitergabe und Konsums diverser Drogen zu mehreren Frei-
heitsstrafen rechtskräftig verurteilt wurde.
Auch habe er sich anderer Delikte wie gefährliche Drohung, Körperverletzung und schweren
Raub schuldig gemacht. Selbst mehrfache Haftstrafen konnten den Serben nicht von seinen
Straftaten abhalten.
Keine Prognosebeurteilung ?
Zuletzt wurde er 2006 zu einer 18-monatigen Haftstrafe verurteilt worden und habe bewiesen,
dass er nicht gewillt sei, sich an die in Österreich geltende Rechtsordnung und Gesetze zu
halten.
Das berührte den Mann nicht sonderlich und er beschritt erneut den Weg zum Verwaltungs
gerichtshof.
Dieser hob den Abschiebungsbescheid mit folgend erstaunlicher Begründung wiederum auf
(2009/22/0107). Zur Klärung müsse eine das Gesamtverhalten des Fremden berücksichtigende
Prognosebeurteilung abgegeben werden, mahnte der VwGH. Die Behörde habe aber eine
solche Prognose nicht erstellt, sondern sich nur mit kursorischen Feststellungen anhand des
Strafregisters begnügt.
Die belangte Behörde habe sich auch in diesem Ersatzbescheid lediglich mit der Anführung
einzelner Delikte begnügt. Es würden jedoch konkrete Feststellungen über das Fehlverhalten
fehlen, welche der letzten Verurteilung zugrunde lagen.
Ein wenig mehr Realitätssinn
Es ist gut das eine Institution wie den Verwaltungsgerichtshof gibt, um gegen behördlichen
Entscheidungen eine noch „hoffentlich objektive“ Rechtsinstanz ansprechen zu können.
Allerdings sollten auch Höchstrichter den Bezug zur Realität nicht aus den Augen verlieren.
Quer durchs StGB
Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen kriminellen Ausländer, dessen Straftaten sich
quer durchs Strafgesetzbuch ziehen und wegen deren er auch rechtskräftig abgeurteilt wurde.
Alle diese Fakten waren im Bescheid enthalten und der VwGH war auch in deren Kenntnis.
Es ist daher erstaunlich was dieser dieser Mann noch anstellen muss, um endlich abgeschoben
werden zu können. Das Fehlen einer Prognosebeurteilung kann bei diesem kriminellen Aus-
länder wohl nicht als Grund gelten, ihn in Österreich zu belassen.
Stauni
2009-08-31