Was ist bei der Parkraumüberwachung MA67 eigentlich los?

Im amtlichen Mail ganz einfach einen Satzteil mit wichtigem Gesetzestext weggelassen

Erst vorgestern haben wir den Beitrag „Welche Qualifikationen sind für den Job eines Parksheriffs erforderlich?“ (wo aus einem Mercedes ein Porsche wurde) gebracht, der mittlerweile auch Niederschlag in der auflagenstarken Tageszeitung HEUTE fand.

Jedenfalls dachte die zu Unrecht bestrafte Lenkerin, dass sie mit einem netten Mail an die MA67 die Angelegenheit berichtigen könne, denn dass der Parkraumwächter mehrere Fehler gemacht hatte steht einwandfrei außer Zweifel.

Als Antwort erhielt sie ein überhebliches Schreiben, in dem unter anderem zu lesen war:

„Zur Feststellung der Identität ist in erster Linie die einwandfreie Ablesung des Kennzeichens wesentlich, während die Angaben über Merkmale des Fahrzeuges, wie insbesondere dessen Marke, Type und Farbe als Beweismittel zurücktreten“

Dem Satz war noch die Zahl „VwGH 10.9.1980, 1544/78, ZfV 1981/1374“ beigefügt und damit endet auch schon die Zitierung des VwGH-Rechtssatzes. Mit diesem Zitat aus dem betreffenden VwGH-Rechtsatzes wollte man der bestraften Lenkerin augenscheinlich vermitteln, dass sie mit einem Rechtsmittel keine Chance hat.

Uns kam das komisch vor und recherchierten deswegen. Unser Bauchgefühl hat uns nicht in Stich gelassen, denn hatte doch der/die vmtl. Vorgesetzte des Parkraumwächters einen sehr erheblichen Teil des Satzes weggelassen. Und zwar jenen wichtigen Teil aus dem erkennbar ist, dass der besagte VwGH-Rechtssatz für den fließenden und nicht für den ruhenden Verkehr gilt.

Im Gesetzestext heißt es nämlich weiter:

„zumal dem Sicherheitsorgan nicht unter allen Umständen zugemutet werden kann, nicht nur die Ablesung des Kennzeichens, sondern auch die sonstigen Merkmale eines  fahrenden  KFZ  genau zu bezeichnen.“

Nun stellt sich für uns die Frage, hat jene Person (vmtl. Vorgesetzte/r des Parkraumwächters), die das Antwort-Mail an die zu Unrecht bestrafte Lenkerin verfasste, den wichtigen Teil des Satzes im besagte VwGH-Rechtssatz absichtlich weggelassen, um die Lenkerin bzgl. der Ergreifung eines Rechtsmittels einzuschüchtern oder machte diese ebenfalls wie ihr Kollege der Parkraumwächter einfach „nur Fehler“?  Auf unsere Nachfrage erhielten wir die Zusage eines Rückrufes, welcher in der Person des Pressesprechers der MA67 erfolgte. Dieser versprach uns, der Sache nachzugehen und uns zeitnah zu informieren. Wir bleiben da am Ball und werden über Ergebnisse berichten.

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Spießrutenlauf bei Verwandtschaftsbesuche


Der 24.12. und der 31.12. sind ganz normale Werktage

Jeder der am 24.12. und am 31.12.  mit dem Auto unterwegs ist sollte bedenken,  dass diese
beiden Tage  keine  Feiertage,  sondern ganz normale Werktage sind.   Es gilt daher in jenen
Wiener Bezirken, die unter Parkraumbewirtschaftung stehen, die kostenpflichtigen Kurzpark-
zonen.
Dieser Umstand könnte natürlich für Menschen, die diese beiden Tage für Verwandtschafts-
besuche nutzen wollen,  zum Spießrutenlauf werden.   Dass die Stadt Wien am  24.12. und
am 31.12. die Kurzparkzonen außer Kraft setzen werden glauben wir kaum.  Denn zu groß
ist die Verlockung zum Jahresende noch einmal richtig abkassieren zu können.
Karikatur: Koechlin

Wir  vermuten eher,  dass  ganze Heerscharen von Parksheriffs unterwegs sein werden, die
unwissenden  Autofahrer(innen)   gnadenlos  zur  Kasse  bitten.   Denn Toleranz  ist  für die
Angehörigen dieser Kapperltruppe scheinbar ein Fremdwort.
Die Parkraumbewirtschaftung führt nämlich schon unterm Jahr zu vielen Härteentscheidungen
bei  der Abstrafung vermeintlicher Parksünder.   Rechtsmittel wie Einsprüche oder Berufungen
sind  meist  zwecklos  und werden  von  den  Bestraften  aus  Zeit- und  Kostengründen  oft gar
nicht in Anspruch genommen.
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2013-12-23

Urlaubsbetrug

Urlaubszeit ist Einbruchszeit

Bekanntlich haben Einbrecher während der Urlaubszeit Hochsaison. Wie das Licht die Motten,
locken  leerstehende Häuser und Wohnungen  lichtscheues Gesindel an.  Für Betrüger ist die
Urlaubszeit normalerweise eine Flaute, da potentielle Opfer im Urlaub verweilen.
Wie gesagt normalerweise, denn findige Betrüger haben eine Marktnische gefunden, um auch
in der Urlaubszeit auf ihre Kosten zu kommen. Sie erkundigen sich wann ihr späteres Opfer in
den Urlaub fährt und vergewissern sich, dass dieser Umstand auch eingetreten ist.

Fingierte Mahnklagen

Dann bringt der Betrüger beim zuständigen Bezirksgericht eine Mahnklage, gegen die im
Urlaub verweilende Person ein. Als Grund wird meistens ein angeblich aushaftendes Dar-
lehen angegeben.
In Folge erhält der Gemahnte einen Zahlungsbefehl mittels RSB- Brief. Ein solches Schreiben
kann auch an einen Ersatzempfänger,  also an jede erwachsene  Person die an der gleichen
Adresse wie der Empfänger wohnt,  zugestellt werden. In diesem Fall könnte der Betrug noch
verhindert werden.

Hinterlegung gilt als Zustellung

Da aber der Urlaub großteils ein Familienereignis ist, ist in den meisten Fällen niemand an
der Zustelladresse anzutreffen. In diesem Fall deponiert der Briefträger eine Hinterlegungs-
anzeige (gelber Abholschein). Ab diesem Zeitpunkt fängt die 4-wöchige Einspruchsfrist zu
laufen an, da die Hinterlegung als Zustellung gilt.
Sollte in der gesetzlich vorgegeben Frist kein Einspruch erhoben werden, erwächst die Mahn-
klage in Rechtskraft und der  Zahlungsbefehl hat rechtliche Gültigkeit.  Der Betrüger oder ein
Helfer begibt sich nun zur  Wohnadresse und stiehlt die Hinterlegungsanzeige aus dem Brief-
kasten. Damit ist auch die Möglichkeit ausgeschalten, dass sich der Empfänger den RSB-Brief
zu einem späteren Zeitpunkt vom Postamt abholt.

Plötzlich steht der Exekutor vor der Türe

Das ahnungslose Opfer hat keine Ahnung was da abgelaufen ist und merkt das Dilemma erst
zu dem  Zeitpunkt,  wenn der Exekutor vor der Türe steht. Gegen die nun folgende Exekution
stehen keine rechtliche Mittel zur Verfügung.
Der Betrogene hat zwar nun die Möglichkeit des Rechtsbehelf der Wiedereinsetzung in den
vorigen Stand und kann dadurch versuchen prozessualen Nachteile zu beseitigen. Ein der-
artiger Schritt birgt jedoch Kosten, Mühen und vor allem erhebliche prozessualen Risken.

Ortsabwesenheitserklärung

Die sicherste Methode sich gegen einen solchen Betrug zu schützen ist eine Ortsabwesen-
heitserklärung, die man beim zuständigen Postamt kostenlos abgeben kann. Hierfür gibt es
eigene Formulare. Mit einer solch abgegeben Erklärung werden alle RSA- und RSB-Briefe
an den Absender (Behörden, Ämter) zurückgeschickt und gelten nicht als zugestellt.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Beitrag ein wenig die Augen geöffnet haben und mit
dem Tip der Ortsabwesenheitserklärung ein wenig hilfreich sein konnten. In diesem Sinne
wünschen wir Ihnen noch einen schönen Urlaub.
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2010-08-01
 

14 Jahre lebenslang


Vorläufiges Ende

Gestern wurde der bulgarische Doppelmörder, welcher das Pachfurther Heurigenwirtsehepaar
Christoph und Monika T. erschossen, sowie deren Tochter Tamara schwer verletzt hatte, zu
lebenslanger Haft verurteilt.

Alle Rechtsmittel

Der Bulgare legte sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein, womit das Urteil nicht
rechtskräftig ist. Zahlreiche Zeugenaussagen belegten, dass der Pkw des Mannes mehrfach
in Pachfurth gesehen wurde. Auch die Tochter des ermordeten Ehepaares konnte den Mann,
an Hand von Fotos eindeutig identifizieren.

Kirschenpflücken

Zur Rechtfertigung seines Aufenthaltes in Pachfurth gab der Bulgare an,  er sei lediglich zum
Kirschenpflücken dort gewesen. Doch die DNA-Spuren bewiesen eindeutig, dass der Mann
im Heurigenlokal aufhältig gewesen sein muss.

Bulgaren stellten Bedingungen

Ein erstaunliches Justizkuriosum begleitet jedoch den ganzen Fall. Der Bulgare, der nach der
Tat in sein Heimatland geflüchtet war, wurde nur unter zwei Bedingungen an die österreich-
ische Justiz ausgeliefert.
Erstens wurde von den Bulgaren auferlegt, dass dem Mann innerhalb von 6 Monaten der
Prozess zu machen sei. Diese Auflage hatte die österreichische Justiz, aus welchen Gründen
auch immer, erfüllt.

“Rechter“ Politiker

Die zweite Bedingung lautete, dass im Falle einer Verurteilung der Mann nach Bulgarien
auszuliefern sei. Unter Bedachtnahme das es sich bei dem Bulgaren um einen „rechten“
Kommunalpolitiker handelt, erscheint diese Bedingung in einem erstaunlich defusen Licht.

14 Jahre für Mord?

Der selbsternannte Machtfaktor des Internet, Marcus J. Oswald schreibt in einem Blog-
beitrag auf „B&G“, dass in Bulgarien die Höchststrafe für Mord nur 14 Jahre beträgt.
Wir wissen zwar nicht woher der Mann diese Weisheit hat, gehen aber davon aus, dass dies
stimmen könnte.

Lasst ihn hier in einer Zelle verrotten

Sollte die österreichische Justiz den nächsten Kniefall vor den Bulgaren machen hieße das,
dass der Mann für einen Doppelmord und einen Mordversuch maximal 14 Jahre Haft zu
verbüßen hätte. Auch schließen wir nicht aus, dass es sich der Bulgare in seinem Heimat-
land eventuell „richten“ könnte.
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2009-12-01 
  

Die Masten-Rebellen

 

Handy ja, Masten nein

Ein Leben ohne Handy wäre heutzutage wohl kaum mehr vorstellbar. Überall wohin man
sieht, sind Leute fleißig am Mobiltelefonieren. Das hat natürlich einen entscheidenden Nach-
teil und zwar in Form von Handymasten, die keiner haben will.
Will keiner in seiner Umgebung haben 
 
Es scheiden sich die Geister, ob durch die Funkwellen die von diesen Masten abgestrahlt
werden, gesundheitliche Schäden entstehen können oder nicht. Darüber gibt es zahlreiche
Gutachten und natürlich ebenso viele Gegengutachten.

Ohne Masten kein Handy

In Spittal an der Drau (Kärnten) wollte ein Mobilfunkanbieter einen Handymasten errichten,
um seinen Kunden eine ausreichende Netzabdeckung zu gewährleisten.
Es ist schon eine erstaunliche Tatsache, dass zwar   fast jeder Mensch ein Handy nutzen
will, aber die technische Vorrichtung dafür ablehnt, sowie zum Beispiel die Bürger dieser
Stadt.

Gemeinderat entschied negativ

In Spittal an der Drau trat der Rat der Weisen, in Form des Gemeinderates zusammen und
beschloss einstimmig, gegen die Errichtung dieses besagten Handymasten. Es ist nicht außer-
gewöhnlich, einen negativen Baubescheid zu erhalten.
In diese Situation sind schon zahlreiche Österreicher(innen) gekommen, wenn die Bau-
behörde aus irgendwelchen Gründen, gegen die Errichtung eines Bauwerkes entschieden
hat.

Rechtsmittel im Verwaltungsverfahren

Für diesen Fall stehen dem Bauherrn in Spe diverse Rechtsmittel in diesem Verwaltungs-
verfahren zur Verfügung, in denen er den ablehnenden Bescheid bekämpfen kann. In der
obersten Instanz wird entweder er oder die Baubehörde das Verfahren gewinnen, bzw.
verlieren.

Strafanzeige

Allerdings  was jetzt kommt ist  höchst erstaunlich. Der Mobilfunkbetreiber, der den
negativen Bescheid erhalten hatte, zeigte alle Mandatare des Gemeinderates wegen
„Verdachts auf Amtsmissbrauch“ an.
Daraufhin ermittelten Kriminalbeamte fleißig im Spittaler Rathaus und der Staatsanwalt muss
nun prüfen, ob er gegen die Gemeinderatsmitglieder ein Verfahren einleiten wird. Sollte das
tatsächlich passieren, tun sich auch für „Otto Normalverbraucher“ ganz neue Möglich-
keiten auf.

Erstaunliche Zukunftsaussichten

Durch die Verfassung wird gewährleistet, dass vor dem Gesetz Jedermann(frau) gleich ist.
Das heißt in Folge, wenn ein Bürger in Zukunft eine abschlägige Baubewilligung erhält, er
jene Personen anzeigen kann, die diesen negativen Bescheid zu verantworten haben.
Da sehen wir für die Zukunft viel Arbeit auf die Justiz zukommen, sollte auf Grund dieser
erstaunlichen Anzeige tatsächlich ein Verfahren gegen die Mandatare des Spittaler Gemeinde-
rates eingeleitet werden.
Stauni
  
2009-09-09
  

Das A-Team

Fernsehserie

Das A-Team ist eine US-amerikanische Fernsehserie, die von 1983 bis 1987 produziert
wurde. In dieser Serie geht es darum, dass vier Berufssoldaten die wegen eines Ver-
brechens verurteilt wurden, das sie laut der Handlung des Films nicht begangen hatten.
    
Sie brechen aus dem Gefängnis aus und tauchen in der amerikanischen Metropole
Los Angeles unter.

Obwohl sie von den Behörden gejagt werden, helfen sie anderen Personen die
allerlei Probleme haben. Wer ihre Hilfe in Anspruch nehmen kann, entscheiden sie
nach eigenem Gutdünken.
Bei der Hilfeleistung sind sie nicht zimperlich und wenden auch Waffengewalt an.
Soviel zum Inhalt dieser Fernsehserie, aus der leider nicht hervorgeht, wie die vier
eigentlich ihren Lebensunterhalt bestreiten.
Würde dies in der Realität geschehen, würde es folgendermaßen aussehen.
Vier verurteilte Straftäter brechen aus dem Gefängnis aus. Rechtsmittel gegen ihre
Verurteilung schöpfen sie nicht aus, sondern ziehen es vor auf der Flucht zu bleiben.
Um Überleben zu können, verdingen sie sich als eine Art Privatsöldner. Sie pfeifen
auf jegliches Gesetz, sowie auf den Rechtsstaat  und verhelfen ihren Klienten, meis-
tens mit Waffengewalt, zu deren Forderungen.  Selbstjustiz ist ein ganz normaler
Tagesordnungspunkt für das A-Team.

Wir haben eine  Frage !

Was will uns dieses Plakat der SPÖ eigentlich sagen ?
Stauni
  
2009-05-24
  

Inhalts-Ende

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