Bei den Grünen kommt man zur späten Erkenntnis …..


… allerdings wurden wichtige Fakten „vergessen“

Bei  den Grünen kommt man nun zur Erkenntnis,  dass es nicht mehr so weiter geht. Tja,
da kommen die Herrschaften mit erheblicher Verspätung drauf.  Erstaunlicherweise wird
da sogar der Ruf nach der Polizei laut.
Allerdings  „vergaß“  die  Grünpolitikerin  Birgit Hebein in ihrem Facebook-Posting zu er-
wähnen,  dass  es  sich  bei  den  Vergewaltigern  vom  Praterstern,  um drei afghanische
Asylwerber  gehandelt  hat.   Möglicherweise  liegt es  daran,  dass  sie. .und zu diesem
Schluss  gelangt  man  unweigerlich,  wenn  man  sich in ihrer Facebook-Seite einliest –
den Welcome-Klatscher(innen) zuzurechnen ist.
Auch  bei  jenem  Mörder,  der  eine  Frau  auf offener Straße erschlagen hat,  handelt es
sich um einen – abgewiesenen – Asylwerber aus Kenia. Der Mann hatte das Kunststück
zuwege  gebracht,   innerhalb  kürzester  Zeit  seines  Aufenthaltes  in  Österreich,  18 (!)
Vorstrafen auszufassen.  Auch davon ist kein Wort im Posting von Hebein zu lesen.
Von  Recht  wegen  hätte  der  Kenianer  bereits abgeschoben werden müssen.  Warum
dies  nicht geschah ist unverständlich.   Allerdings  „vergaß“  Hebein in ihrem Facebook-
Posting anzugeben, dass die Grünen strikte Abschiebegegner sind. Erst 2014 finanzier-
ten  sie  im  Rahmen  der  „Wienwoche“  einen Kurzfilm der zeigt,  wie man die Rückführ-
ung eines Schubhäftlings im Flugzeug verhindert... LINK zum Presse-Artikel.
Und wer nicht weiß wer Birgit Hebein ist,  hier eine kurze Erläuterung:  Sie ist Abgeord-
nete  zum  Wiener  Landtag und Mitglied des Wiener Gemeinderates der Grünen-Wien.
Zudem ist sie eine Verfechterin der Drogenlegalisierung.
Pikantes Detail am Rande:  Frau Hebein, die eine fleißige Facebook-Userin ist, hat über
einen  Zeitraum  von  knapp  7 (!)  Jahren nicht erkannt,   dass sie ihren Vornamen falsch
geschrieben hatte.  Hier der LINK zum Beitrag.
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2016-05-05

Hercules-Aufgabe für Doskozil

Abschiebungen im Militärflugzeug – Die nächste

FPÖ-Idee,  die zeitverzögert umgesetzt wird

 
 
Erstaunt  über  die  Ankündigung des designierten Verteidigungsministers Hans Peter Doskozil,
dem Innenministerium für Abschiebungen auch die Transportmaschine „Hercules“ des Bundes-
heeres  anzubieten,  zeigte  sich  die  freiheitliche  NAbg.  Dr. Dagmar Belakowitsch- Jenewein.
„Das  ist  die  nächste  FPÖ-Idee,  die  von  der  Bundesregierung  mit  einer  sieben  monatigen
Schrecksekunde umgesetzt werden dürfte“,  so die FPÖ-Politikerin.
 
 
„Bemerkenswert daran ist zudem, dass all jene, die meinen gleichlautenden Vorschlag vom
16. Juni 2015  noch  als unmenschlich verurteilt und mich zum Rücktritt aufgefordert haben,
jetzt   auffällig  schweigen   und   offenbar   noch   durch  die   Realität   schockiert  sind“,  so
Belakowitsch-Jenewein.  Zumindest Teile der Bundesregierung dürften erkannt haben, dass
sich die bisherigen Mittel als untauglich erwiesen haben.
 
Jetzt wird es darauf ankommen, welche Aktivitäten die Bundesregierung tatsächlich setzen
wird und ob den großmundigen  Ankündigungen auch Taten folgen werden.   Denn mit An-
kündigungspolitik und großen  Reden werden die evidenten  Probleme nicht gelöst werden
können. Bei den zu erwartenden stark steigenden Abschiebungen kommt auf Doskozil, im
wahrsten Sinne des Wortes, eine Hercules-Aufgabe zu.
 
 
*****
 
2016-01-24

Abschiebungen mit Transportmaschinen des Bundesheeres

FPÖ-Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein sprach Klartext

 
Thema der gestrigen Aktuellen Stunde des Nationalrates,  war unter anderem  „Schutz
für  Verfolgte,  aber  kein Platz für Wirtschaftsflüchtlinge“.   Teilweise wurde emotional
über  die  Unterscheidung  zwischen  Asylwerbern  und  Wirtschaftsflüchtlingen,  über
Maßnahmen  gegen  Schlepperei  und  illegale Zuwanderung, über die Unterbringung
der  Menschen,  ihren Zugang zum Arbeitsmarkt und über die Rückführung von Men-
schen, die kein Asylrecht in Österreich haben, diskutiert.
 
Die  Abgeordnete  Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ)  wies darauf hin, dass
70% der  Asylwerber  Wirtschaftsflüchtlinge  seien  und  nur  30%  tatsächlich  aner-
kennenswerte Aufenthaltsgründe in Österreich haben. Mangels brauchbarer Statis-
tiken  könne  man die Zahl der Wirtschaftsflüchtlinge,  die im Untergrund leben, nur
schätzen. Die gesamte Rede von ihr, kann unter diesem LINK aufgerufen werden.
 
Angesichts der immer wieder auftretenden Probleme bei Abschiebungen schlug die
Abgeordnete  vor,  den  Lufttransporter  C-130  Hercules  des  Bundesheeres  einzu-
setzen.  Die betreffende Passage ist im nachfolgenden Videoausschnitt ersichtlich.
 
Der  FPÖ-Abgeordneten  sind  für ihre klaren Worte Respekt und Anerkennung zu
zollen,  denn  sie nannte  das Kind direkt beim Namen.   Wie kommen Piloten von
Passagiermaschinen dazu,  immer wieder Starts  (aus Sicherheitsgründen) wegen
randalierenden Schubhäftlingen abbrechen zu müssen?   Wie kommen Fluggäste
dazu,  die für ihre  Tickets teures Geld bezahlen,  deswegen enorme Zeitverzöger-
ungen in Kauf nehmen zu müssen?  Und wie kommen die  Steuerzahler dazu, die
Kosten für den zusätzlichen Polizeieinsatz übernehmen zu müssen?
 
Der Einsatz vonTransportmaschinen des Bundesheeres,  zur Abschiebung von
rechtskräftig abgeurteilten Schubhäftlingen,  wäre daher voll gerechtfertigt. Wir
können uns nur der Meinung von Frau Dr. Belakowitsch-Jenewein anschließen.
 
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2015-06-18

Kostenlose Rechtshilfe? TEIL2


Es gibt Neuigkeiten

Am 1.März 2011, haben wir den Beitrag  „Kostenlose Rechtshilfe“  verfasst. Ein gewisser
Martin Bugelmüller  bietet für Freunde des Forums und  Mitglieder der Juridicum Recht-
schutzgruppe kostenlose Inanspruchnahme von Rechtshilfe an.

Die Ankündigung „Kostenlos“ haben wir schon im Beitrag „Kostenlose Rechtshilfe“ kritisiert,
möchten aber erst im späteren Verlauf dieses Beitrags darauf zurückkommen.  Bugelmüller
veröffentlichte auf seiner Webseite  (von der wir ein vollständiges Abbild haben)  folgenden
Beitrag.

Herzzerreisende Story

 Quelle: http://martin-bugelmueller.at

Vergrössern mit rechten Maustasten-Klick und Grafik anzeigen bestätigen
 
Da wurde gegen Edis K., laut Bugelmüller offenkundig rechtswidrige Schubhaft verhängt.
Auch dürfte  ein professioneller  Linzer Asylantenanwalt  eine schlechte Vertretung abge-
liefert haben,  so meint zumindest Martin Bugelmüller.  Aber lesen  Sie sich die herzzer-
reißenden Geschichte (obiger Screen) selbst durch, um sich ein Urteil bilden zu können.

Edis K. wurde trotzdem abgeschoben

Irgendwie widerfuhr Edis K. dass Glück seines Lebens und Martin Bugelmüller nahm sich
seiner an.  Der hatte  wiederum nicht soviel  Glück und konnte keinen Erfolg verzeichnen,
denn Edis K. wurde abgeschoben.

Gut,  Misserfolge muss  man im  Rechtsbereich gelegentlich  hinnehmen,  hatte doch  der

Schubhäftling das Glück, die kostenlose Rechtshilfe von Bugelmüller bzw. seinem Verein
in Anspruch nehmen zu können.

Wieviel kostet „Kostenlos“?

Und jetzt  kommen wir wie  eingangs erwähnt auf  die Ankündigung „Kostenlos“ zurück.
Allerdings  nicht ganz,  wie Bugelmüller  selbst einräumt.  Sollten sich  Personen die sich
keinen Rechtsanwalt  leisten können an  den Philanthropen wenden,  müssen sie schon
einige Euro locker machen.


Quelle: http://martin-bugelmueller.at

In diesem Punkt stimmen wir mit Herrn Bugelmüller nicht überein, denn kostenlos bedeutet
für uns  ohne jegliche  Kosten.  Aber wir  wollen  uns  nicht in  Haarspaltereien üben,  denn
warum soll der selbstlose Mann, Pauschalgebührensätze und notwendige Aufwendungen

aus seiner eigenen Tasche bezahlen.

Kostenlos geht ganz schön ins Geld

Es kann  sich doch nur  um einige Peanuts,  also einen bedeutungslosen  Betrag handeln.
Das dachten  wir zumindest, bis uns  eine Kopie der Klageergänzung  der Rechtsanwalts-
kammer Oberösterreich zugesendet wurde, aus der wir Ihnen folgenden Auszug präsent-
ieren wollen.


Durch Anklicken des obigen Screenshots können Sie die gesamte Klageergänzung der
Rechtsanwaltskammer Oberösterreich downloaden.

Laut  RAK-Klageergänzung  musste  Edis K.  für die kostenlose  Rechtshilfe,  immerhin die

stolze Summe von zumindest 3.410,- Euro berappen. Da fragen wir uns doch, wie hoch die
Summe der  Pauschalgebührensätze und  jener der  notwendige Aufwendungen bei Herrn
Bugelmüller sind. Diese Frage stellt sich für uns deshalb, ist doch in der RAK-Klageergänz-
ung folgendes wörtlich angeführt:

Auszug aus der RAK-Klage

Der Zweitbeklagte hat Ende 2009/Anfang 2010 den Bosnischen Staatsangehörigen K. Edis
als Mitglied der Erstbeklagten in einem Schubhaftverfahren vertreten. Die Beklagten verein-
nahmten dafür zumindest EUR 3.410,00, davon EUR 3.000,00 für Aufwendungen  von Mar-
tin Bugelmüller, Kontaktaufnahme Gutachter, Beratung Dritter“ und EUR 410,00 für „Restan-
zahlung Mitgliedsbeitrag 1. Rate von 3 Juridicum Rechtschutzgruppe“.

Zum Drüberstreuen gibt es dann noch, die bei Bugelmüller hilfesuchende Barbara G., wel-
che ebenfalls tief ins Portemonnaie greifen durfte, denn dazu führt die RAK Oberösterreich
in ihrer Klageergänzung wie folgt aus:

Auszug aus der RAK-Klage                 

Die Beklagten vereinnahmten von Frau Barbara G. am 24.11.2009 EUR 2.091,00 aufgrund
deren Ersuchens um rechtliche Beratung und Vertretung wegen rufschädigender Behaupt-
ungen. Nachdem Frau G. – Tage später ihren Rücktritt vom erklärten Auftrag erklärte, erhob
die Erstbeklagte gegen Frau G. Klage auf Feststellung des Bestehens einer Mitgliedschaft,
wobei in  der Klage die  bezahlten EUR 1.450,00 als  Einschreib- und Mitgliedsgebühr, die
weiteren EUR 641,00 als „Klagegebühr“ tituliert wurden.

In Anbetracht der von der RAK kolportierten Summen, hat das Wort „Kostenlos“ durch Mar-

tin Bugelmüller eine  völlig neue Bedeutung bekommen.  Wir bleiben jedenfalls an der Ge-
schichte dran und werden wieder berichten wenn es etwas Neues gibt.

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2011-03-27
 
{jcomments off}
 
 

Blinde Justitia

  

Hohe Haftstrafe für falsches Parken

Eine Grazer Vertragsbedienstete hat ihr Auto innerhalb von zwei Jahre, 123 mal in einer
gebührenpflichtigen Kurzparkzone geparkt ohne das dafür notwendige Ticket zu lösen.
Auch ignorierte sie die zugestellten Strafbescheide und so kamen stolze 25.000,- Euro
Strafe zusammen.
      
Das es nicht unbedingt die feine englische Art ist, was die diese Dame hier praktiziert
hat ist unbestritten, aber eine Ersatzfreiheitsstrafe von 500 Tagen (daß ist 1 Jahr und
4  1/2 Monate) fixe Haft zu verhängen, entbehrt jeglicher juristischer und menschlicher
Realität.
      
     
       Von der Kurzparkzone in die Gefängniszelle

Realitätsfremde Urteile

Wir haben uns drei Urteile herausgesucht, die in letzter Zeit von Strafgerichten ver-
hängt wurden und bei der Menschen getötet, schwerstens verletzt oder schwerstens
gefährdet wurden,oder bei denen beträchtlicher Sachschaden entstanden ist.
     
Salzburg: Ein freiwilliger Feuerwehrmann, der 17 Brände gelegt hatte und dabei erheblichen
               Sachschaden angerichtet und Menschen in Lebensgefahr gebracht hatte, erhielt
               3 Jahre Gefängnis, eines davon unbedingt. Dieser Brandstifter mußte für seine
              Taten genau 365 Tage absitzen.
     
Wien:     Drei Polizisten, die einen mit Handschellen gefesselten,schwarzafrikanischen
             Schubhäftling in einer Lagerhalle derart verprügelten, sodaß er schwerste 
             Verletzungen davontrug, bekamen jeweils 8 Monate bedingt. Keiner mußte einen
             einzigen Tag in der Zelle sitzen.
     
Wien:    Ein 20-jähriger Halbstarker attackiert einen zufällig im Weg stehenden pension-
            ierten Bezirksrat derartig mit den Fäusten, sodaß dieser einige Tage nach der 
            Attacke verstirbt. Dieser erhält vom Gericht 2 Jahre Haft, davon 3 Monate unbe-
            dingt, die mit der Untersuchungshaft abgetan waren. Dieser Mann mußte für einen
           Toten 90 Tage im  Gefängnis sitzen.
  

Behörde hat verschlafen

Diese Frau hat weder etwas beschädigt, niemanden verletzt und sich schon gar nicht am Tod
eines Menschen schuldig gemacht und erhält 1 Jahr und 4 1/2 Monate für vorschriftswidriges
Parken. Was denkt sich eigentlich der zuständige Strafreferent in dieser Causa dabei, wenn
er eine derartige Strafen verhängt ?
   
Wie kann es überhaupt dazu kommen, das jemand 123 mal vorschriftwidrig parkt und man
eine Strafsumme auf 25.000,- Euro anwachsen lässt. Spätestens nach dem 20. mal hätte
man dieser ganzen Situation Einhalt gebieten müssen.
Da die Frau offensichtlich nicht in der Lage ist die Strassenverkehrsordnung einzuhalten,
hätte man ihr wegen Unzuverlässigkeit im Strassenverkehr den Führerschein abnehmen können.
Auch wäre die Möglichkeit bestanden das Auto exekutieren zu lassen, um die Strafschulden
einzutreiben.
   

Blinde Justitia

Die Parksünderin sitzt seit dem 7.Jänner in Haft. Es werden sich daraus familiäre und
soziale Probleme ergeben und mit größter Wahrscheinlichkeit wird auch ihr Job weg sein.
Alles weil eine Autolenkerin eine notorische Falschparkerin ist und es die Behörde ver-
absäumt hat, das Verhalten der Lenkerin rechtzeitig einzustellen.
     
An Gelegenheit dazu wird es ja nicht gemangelt haben und da hätte man die Möglichkeit
gehabt sie z.b. zu Sozialdiensten am Wochende einzuteilen, wenn die Strafe uneinbringlich
gewesen ist. 
So vernichtet man aber lieber eine Existenz für eine „Verwaltungsübertretung“ , die in
Österreich tausende Male am Tag begangen wird.
   
 Trägt in diesem Fall die Augenbinde zu Recht
    
Wenn man die von uns oben angeführten Taten und den daraus resultiernden rechtlichen
Konsequenzen, mit dem Fall dieser Parksünderin vergleicht, kommt man wirklich zu der
Ansicht das Justitia in manchen Fällen sehr blind ist und zwar in beiden Richtungen.
     
Stauni
 
2009-02-05

Inhalts-Ende

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