Kostenlose Rechtshilfe? TEIL2
Es gibt Neuigkeiten
Am 1.März 2011, haben wir den Beitrag „Kostenlose Rechtshilfe“ verfasst. Ein gewisserMartin Bugelmüller bietet für Freunde des Forums und Mitglieder der Juridicum Recht-
schutzgruppe kostenlose Inanspruchnahme von Rechtshilfe an.
Die Ankündigung „Kostenlos“ haben wir schon im Beitrag „Kostenlose Rechtshilfe“ kritisiert,
möchten aber erst im späteren Verlauf dieses Beitrags darauf zurückkommen. Bugelmüller
veröffentlichte auf seiner Webseite (von der wir ein vollständiges Abbild haben) folgenden
Beitrag.
Herzzerreisende Story
Quelle: http://martin-bugelmueller.at
Vergrössern mit rechten Maustasten-Klick und Grafik anzeigen bestätigen Da wurde gegen Edis K., laut Bugelmüller offenkundig rechtswidrige Schubhaft verhängt.
Auch dürfte ein professioneller Linzer Asylantenanwalt eine schlechte Vertretung abge- liefert haben, so meint zumindest Martin Bugelmüller. Aber lesen Sie sich die herzzer- reißenden Geschichte (obiger Screen) selbst durch, um sich ein Urteil bilden zu können.
Edis K. wurde trotzdem abgeschoben
Irgendwie widerfuhr Edis K. dass Glück seines Lebens und Martin Bugelmüller nahm sichseiner an. Der hatte wiederum nicht soviel Glück und konnte keinen Erfolg verzeichnen,
denn Edis K. wurde abgeschoben.
Gut, Misserfolge muss man im Rechtsbereich gelegentlich hinnehmen, hatte doch der
Schubhäftling das Glück, die kostenlose Rechtshilfe von Bugelmüller bzw. seinem Verein in Anspruch nehmen zu können.Wieviel kostet „Kostenlos“?
Und jetzt kommen wir wie eingangs erwähnt auf die Ankündigung „Kostenlos“ zurück.
Allerdings nicht ganz, wie Bugelmüller selbst einräumt. Sollten sich Personen die sich
keinen Rechtsanwalt leisten können an den Philanthropen wenden, müssen sie schon
einige Euro locker machen.
Quelle: http://martin-bugelmueller.at
In diesem Punkt stimmen wir mit Herrn Bugelmüller nicht überein, denn kostenlos bedeutet
für uns ohne jegliche Kosten. Aber wir wollen uns nicht in Haarspaltereien üben, denn
warum soll der selbstlose Mann, Pauschalgebührensätze und notwendige Aufwendungen
Kostenlos geht ganz schön ins Geld
Es kann sich doch nur um einige Peanuts, also einen bedeutungslosen Betrag handeln.Das dachten wir zumindest, bis uns eine Kopie der Klageergänzung der Rechtsanwalts- kammer Oberösterreich zugesendet wurde, aus der wir Ihnen folgenden Auszug präsent- ieren wollen.
Durch Anklicken des obigen Screenshots können Sie die gesamte Klageergänzung der
Rechtsanwaltskammer Oberösterreich downloaden.
Laut RAK-Klageergänzung musste Edis K. für die kostenlose Rechtshilfe, immerhin die
stolze Summe von zumindest 3.410,- Euro berappen. Da fragen wir uns doch, wie hoch die Summe der Pauschalgebührensätze und jener der notwendige Aufwendungen bei HerrnBugelmüller sind. Diese Frage stellt sich für uns deshalb, ist doch in der RAK-Klageergänz- ung folgendes wörtlich angeführt:
Auszug aus der RAK-Klage
Der Zweitbeklagte hat Ende 2009/Anfang 2010 den Bosnischen Staatsangehörigen K. Edisals Mitglied der Erstbeklagten in einem Schubhaftverfahren vertreten. Die Beklagten verein- nahmten dafür zumindest EUR 3.410,00, davon EUR 3.000,00 für Aufwendungen von Mar- tin Bugelmüller, Kontaktaufnahme Gutachter, Beratung Dritter“ und EUR 410,00 für „Restan- zahlung Mitgliedsbeitrag 1. Rate von 3 Juridicum Rechtschutzgruppe“. Zum Drüberstreuen gibt es dann noch, die bei Bugelmüller hilfesuchende Barbara G., wel- che ebenfalls tief ins Portemonnaie greifen durfte, denn dazu führt die RAK Oberösterreich in ihrer Klageergänzung wie folgt aus:
Auszug aus der RAK-Klage
Die Beklagten vereinnahmten von Frau Barbara G. am 24.11.2009 EUR 2.091,00 aufgrundderen Ersuchens um rechtliche Beratung und Vertretung wegen rufschädigender Behaupt-
ungen. Nachdem Frau G. – Tage später ihren Rücktritt vom erklärten Auftrag erklärte, erhob die Erstbeklagte gegen Frau G. Klage auf Feststellung des Bestehens einer Mitgliedschaft, wobei in der Klage die bezahlten EUR 1.450,00 als Einschreib- und Mitgliedsgebühr, die weiteren EUR 641,00 als „Klagegebühr“ tituliert wurden.
In Anbetracht der von der RAK kolportierten Summen, hat das Wort „Kostenlos“ durch Mar-
tin Bugelmüller eine völlig neue Bedeutung bekommen. Wir bleiben jedenfalls an der Ge-schichte dran und werden wieder berichten wenn es etwas Neues gibt.
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2011-03-27 {jcomments off}Blinde Justitia
Hohe Haftstrafe für falsches Parken
Eine Grazer Vertragsbedienstete hat ihr Auto innerhalb von zwei Jahre, 123 mal in einergebührenpflichtigen Kurzparkzone geparkt ohne das dafür notwendige Ticket zu lösen.
Auch ignorierte sie die zugestellten Strafbescheide und so kamen stolze 25.000,- Euro
Strafe zusammen. Das es nicht unbedingt die feine englische Art ist, was die diese Dame hier praktiziert
hat ist unbestritten, aber eine Ersatzfreiheitsstrafe von 500 Tagen (daß ist 1 Jahr und
4 1/2 Monate) fixe Haft zu verhängen, entbehrt jeglicher juristischer und menschlicher
Realität. Von der Kurzparkzone in die Gefängniszelle
Realitätsfremde Urteile
Wir haben uns drei Urteile herausgesucht, die in letzter Zeit von Strafgerichten ver-hängt wurden und bei der Menschen getötet, schwerstens verletzt oder schwerstens
gefährdet wurden,oder bei denen beträchtlicher Sachschaden entstanden ist. Salzburg: Ein freiwilliger Feuerwehrmann, der 17 Brände gelegt hatte und dabei erheblichen
Sachschaden angerichtet und Menschen in Lebensgefahr gebracht hatte, erhielt
3 Jahre Gefängnis, eines davon unbedingt. Dieser Brandstifter mußte für seine
Taten genau 365 Tage absitzen. Wien: Drei Polizisten, die einen mit Handschellen gefesselten,schwarzafrikanischen
Schubhäftling in einer Lagerhalle derart verprügelten, sodaß er schwerste
Verletzungen davontrug, bekamen jeweils 8 Monate bedingt. Keiner mußte einen
einzigen Tag in der Zelle sitzen. Wien: Ein 20-jähriger Halbstarker attackiert einen zufällig im Weg stehenden pension-
ierten Bezirksrat derartig mit den Fäusten, sodaß dieser einige Tage nach der
Attacke verstirbt. Dieser erhält vom Gericht 2 Jahre Haft, davon 3 Monate unbe-
dingt, die mit der Untersuchungshaft abgetan waren. Dieser Mann mußte für einen
Toten 90 Tage im Gefängnis sitzen.
Behörde hat verschlafen
Diese Frau hat weder etwas beschädigt, niemanden verletzt und sich schon gar nicht am Todeines Menschen schuldig gemacht und erhält 1 Jahr und 4 1/2 Monate für vorschriftswidriges
Parken. Was denkt sich eigentlich der zuständige Strafreferent in dieser Causa dabei, wenn
er eine derartige Strafen verhängt ? Wie kann es überhaupt dazu kommen, das jemand 123 mal vorschriftwidrig parkt und man eine Strafsumme auf 25.000,- Euro anwachsen lässt. Spätestens nach dem 20. mal hätte man dieser ganzen Situation Einhalt gebieten müssen.
Da die Frau offensichtlich nicht in der Lage ist die Strassenverkehrsordnung einzuhalten,
hätte man ihr wegen Unzuverlässigkeit im Strassenverkehr den Führerschein abnehmen können.
Auch wäre die Möglichkeit bestanden das Auto exekutieren zu lassen, um die Strafschulden
einzutreiben.
Blinde Justitia
Die Parksünderin sitzt seit dem 7.Jänner in Haft. Es werden sich daraus familiäre undsoziale Probleme ergeben und mit größter Wahrscheinlichkeit wird auch ihr Job weg sein.
Alles weil eine Autolenkerin eine notorische Falschparkerin ist und es die Behörde ver-
absäumt hat, das Verhalten der Lenkerin rechtzeitig einzustellen.
An Gelegenheit dazu wird es ja nicht gemangelt haben und da hätte man die Möglichkeit gehabt sie z.b. zu Sozialdiensten am Wochende einzuteilen, wenn die Strafe uneinbringlich gewesen ist. So vernichtet man aber lieber eine Existenz für eine „Verwaltungsübertretung“ , die in Österreich tausende Male am Tag begangen wird. Trägt in diesem Fall die Augenbinde zu Recht
Wenn man die von uns oben angeführten Taten und den daraus resultiernden rechtlichen
Konsequenzen, mit dem Fall dieser Parksünderin vergleicht, kommt man wirklich zu der
Ansicht das Justitia in manchen Fällen sehr blind ist und zwar in beiden Richtungen. Stauni 2009-02-05