Das Bundesheer schafft sich ab


Verfassungswidriger Sozialdienst?

Der Grüne Landtagsabgeordnete Gebi Mair vertritt in  seinem heutigen  Blogeintrag die
Meinung,  dass ein reiner Zwangs-Sozialdienst  in Österreich  verfassungswidrig wäre.
Würde man diese Auffassung weiterspinnen,  könnte man durchaus zur Annahme kom-
men, dass dieser Zustand schon jetzt bestünde.  Das ist natürlich Nonsens,  da in Öster-
reich allgemeine Wehrpflicht besteht und alternativ dazu die Ableistung des Zivilsdienstes
möglich ist.
Screen: gebimair.blogspot
Mair ist weiteres der Meinung,  dass es  auch  eine Zeit vor dem Zivildienst gab und das
Land   auch  damals  funktionierte.  Leider  vergaß  er  hinzuzufügen,  dass  in der  Zeit
vor dem Zivildienst,  auch schon die allgemeine  Wehrpflicht bestand und das Land aus
diesem Grunde funktionierte. Soldaten haben zum Beispiel in zahlreichen Katastrophen-
einsätzen, der österreichischen Bevölkerung wertvolle Dienste erwiesen.

Auch Frauen der Wehrpflicht unterziehen

Ob ein Söldnerheer  ebenfalls dieses  Engagement  an den Tag  legen würde,  wagen wir
zu  bezweifeln.  Daher sind wir  für die Beibehaltung  der allgemeinen  Wehrpflicht. Diese
hat auch den Vorteil,  dass junge Männer Männer Disziplin,  Verantwortungsbewusstsein
und  Gemeinschaftssinn erlernen. Dabei ist auch  der Faktor  der körperlichen Ertüchtig-
ung nicht zu vergessen.
Wir sind auch dafür,  dass Frauen  ebenfalls  der allgemeinen  Wehrpflicht unterzogen wer-
den.  Aus den im obigen Absatz  angeführten Gründen,  würde dem weiblichen Geschlecht
eine Ausbildung bei Heer ebenfalls gut tun. Wir gehen von der Annahme aus, dass Frauen-
rechtlerinnen nichts dagegen einzuwenden haben, da sie ohnehin pausenlos nach Gleich-
berechtigung rufen.

Reformen notwendig

Die Aufrechterhaltung der allgemeinen Wehrpflicht setzt allerdings eine gründliche Reform-
ierung des  Bundesheeres voraus.  Denn es  kann  nicht angehen,  dass Grundwehrdiener
nach  der  Absolvierung ihrer  6-wöchigen Grundausbildung,  den Rest  ihrer Militärzeit tot-
schlagen müssen,  da keine sinnvollen Aufgaben vorhanden sind.  Diese gängige Praxis ist
durch nichts zu rechtfertigen, auch nicht wenn sie zur  Existenzberechtigung des Offiziers-
corps dient.

Rundumschläge der Offiziere unnötig

Apropos Offiziere, diese haben sich auch nicht gerade mit Ruhm bekleckert, als sie gestern
Strafanzeige gegen die Kronen-Zeitung erstatteten, weil sie in einem Kommentar des Jour-
nalisten   Peter Gnam,  eine  „Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen und Gut-
heißung mit Strafe bedrohter Handlungen“ zu erkennen glaubten.
Gott sei Dank leben wir in einer Demokratie,  in der jeder (noch) seine Meinung kundtun
darf. Bei der  Kronen-Zeitung ist man  eben anderer Meinung und das ist zu akzeptieren.
Das Zitat „Der Gedanke, stell dir vor, es gibt eine Wehrpflicht und niemand geht hin“ ist
schon so alt wie der Ausspruch „Der Gedanke, stell dir vor,  es gibt Krieg und niemand
geht hin“.  In dieser Redewendung  einen kriminellen Tatbestand zu sehen, ist ein wenig
übertrieben.

Mangelware Corpsgeist

Allerdings fragen wir uns wo der Corpsgeist der Offiziere blieb, als Norbert Darabos, den
Generalstabschef Edmund Entacher feuerte, weil dieser anderer Meinung war. Zuerst
meißelte der Verteidigungsminister die Wehrpflicht in Stein (wir meinen er hatte in Sand
geschrieben) um sechs Monate später für deren Abschaffung zu plädieren.
Eine Armee deren oberster Chef ein Zivildiener und zusätzlich ein derartiger Wendehals
ist, darf sich nicht wundern wenn sie derart unter Beschuss gerät.  Hier wäre es für die
Offiziere angebracht gewesen, den erforderlichen Corpsgeist zu zeigen.
*****
2011-02-16
 

Naht das Ende für Sozialschmarotzer?


Die Mindestsicherung

Wie wir bereits im Beitrag „Mindestsicherung – Belohnung für Sozialschmarotzer“ berichteten,
ist seit  1.September 2010  die sogenannte  Mindestsicherung in Kraft. Diese garantiert, dass
Menschen in „Notlagen“ nicht unter einen bestimmten  Mindeststandard fallen. Dieser orien-
tiert sich an der so genannten Ausgleichszulage für  Pensionisten  und beträgt  abzüglich der
Krankenversicherungsbeiträge derzeit 744,- Euro netto monatlich für Einzelpersonen, 1.116,-
Euro für Paare und 134,- Euro pro Kind.

Das Sozialschmarotzertum in Österreich blüht

Leider gibt es hierzulande eine beachtliche Zahl an Personen, die nicht gewillt sind arbeiten
zu gehen und es vorziehen der Allgemeinheit auf der Tasche zu liegen. Denn anders ist es
nicht erklärbar, dass es Arbeitslose im Alter zwischen 20 und 40 Jahren gibt, die jahrelang
angeblich keine Arbeit finden.
Wir haben in etlichen Beiträgen das Sozialschmarotzertum in Österreich verurteilt und uns
dafür harsche Kritik eingefangen. Linkslinke Gutmenschen bezichtigten ERSTAUNLICH als
Hetzblatt gegen Arbeitslose, nachdem wir uns erlaubt hatten vorzuschlagen, Personen die
zwar  geistig und  körperlich in der Lage sind zu arbeiten,  jedoch keine Arbeit annehmen,
zu Sozialdienste zu verpflichten.
Ferner haben wir im  Schluss-Satz  des oben genannten Beitrag folgendes geschrieben:
Solche Personen gehören zur Sozialarbeiten herangezogen, da sie ja auch Sozial-
hilfe empfangen. Es ist nicht gerecht, dass diese der Allgemeinheit auf der Tasche
liegen,  nur weil  sie zum  Arbeiten zu  faul sind.  Die Rechnung  für diese  Sozial-
schmarotzer bezahlt jeder ehrlich arbeitende Mensch.

Hat Frau Marek ERSTAUNLICH gelesen?

Da ließ eine Meldung im heutigen Morgenjournal aufhorchen. Die ÖVP verlangt strengere
Regeln für die Bezieher der Mindestsicherung. Personen welche diese beziehen und nach
sechs Monaten noch immer keine Arbeit  „gefunden“ haben, sollen verpflichtend zu ge-
meinnützigen Tätigkeiten herangezogen werden.

Keule gegen sozialen Missbrauch

Staatssekretärin Christine Marek (ÖVP) meint folgendes zu diesem Thema: „Das ist natürlich
auch die Keule, und die Androhung, dass man, wenn man sechs Monate Arbeit suchend ist,
dann fix damit  rechnen muss,  ein solches Angebot  in Anspruch  nehmen zu müssen. Ist
natürlich schon eine starke Motivation für Arbeit Suchende, sich entsprechend zu bemühen.“
Wer glaubt sich vor dieser gemeinnützigen Tätigkeit drücken zu können hat mit Sanktionen,
die bis zur kompletten Streichung der  Mindestsicherung reichen,  zu rechnen.  Die Wiener
ÖVP-Chefin definiert diese Arbeiten ziemlich genau.
„Gemeinnützige Einrichtungen wie Caritas, Hilfswerk und andere, die in ihren Einrichtungen
um jede helfende Hand auch dankbar sind.“ Aber auch Rasenmähen und Straßenkehren in
den Gemeinden gehöre dazu. Natürlich immer im Rahmen des Zumutbaren“, so Marek.

Es ist höchste Eisenbahn

Dass es nur eine Frage der Zeit war, bis ein derartiger Vorschlag auf den Tisch gelegt wurde,
leuchtet jedem ehrlich arbeitenden  Menschen ein.  Das Erstaunliche  an der Angelegenheit
ist jedoch der Zeitpunkt, an dem die Wiener ÖVP-Chefin ihre Vorstellung präsentierte.
Obwohl es keinen Monat mehr bis zu den  Wiener Landtags- und Gemeinderatswahlen dau-
ert und die ÖVP gegen die amtierende SPÖ ziemlich chancenlos ist, hat sich Christine Marek
trotzdem nicht so weit  herabgelassen,  dem Stimmvieh „Sozialschmarotzer“ in den Aller-
wertesten zu kriechen.

Frau Marek verdient Respekt

Dafür verdient Frau Marek vollen Respekt, denn dies zeigt von Charakterstärke, welche man
bei sehr vielen Politikern  vergeblich sucht.  Beobachtet man  den Wahlkampf der SPÖ, bie-
dert sich diese Partei fast jedem an,  nur um dessen Stimme zu erhaschen.  Das beste Bei-
spiel dafür ist der Motherfucker-Rapper Nazar.
Die Wahlwerbe-Plakate der ÖVP sind zwar unter jeder Kritik und nichtssagend, aber mit der
heutigen Aussage hat die ÖVP-Chefin den Nagel voll auf den Kopf getroffen und das ausge-
sprochen, was sich tausende ehrlich arbeitende Menschen denken.
Der noch amtierende Wiener Bürgermeister Michael Häupl, könnte sich von der Staatssekre-
tärin Christine Marek ein gutes  „Scherzel“ abschneiden.  Ob es wirklich zu diesem dringen-
den Schritt gegen das „Sozialschmarotzertum“ kommen wird, wird die Zukunft weisen.
*****

2010-09-14
 

Die Lüge vom besserbezahlten Mann

 

Allgemeine Wehrpflicht

Über Sinn oder Unsinn der allgemeinen Wehrpflicht zu schreiben, würde vermutlich end-
los lange Seiten füllen. Fakt ist jedoch, dass in Österreich alle männlichen Staatsbürger
vom vollendeten 17. bis zum 50. Lebensjahr verpflichtet sind, ihrem Vaterland zu dienen.
 

Entlohnung beim Grundwehrdienst

Der Grundwehrdienst wird in folgender Höhe entlohnt (Stand 1. Jänner 2010): Monatsgeld
von 190,09 Euro, Grundvergütung von 99,09 Euro, Einmalige Erfolgsprämie von 443,54 Euro.
Natürlich gibt es beim  österreichischen Bundesheer auch  Berufssoldaten.  Im Zeichen der
Gleichberechtigung werden auch Soldatinnen angeworben. Stolz wird verkündet, dass Frauen
ein fixer Bestandteil des Bundesheeres sind. Ihnen stehen dieselben Karrieremöglichkeiten
offen wie ihren männlichen Kameraden.
 

Soldatinnen verdienen mehr als männliche Wehrpflichtige

Das heißt, dass beim Bundesheer mit der Unterbringung von Soldatinnen kein Problem
besteht. Auch läuft der Dienst der Soldatinnen keineswegs männlichen Interessen zuwider.
Da fragen wir uns doch, warum die „allgemeine“ Wehrpflicht noch immer nur für Männer
gilt. Hier scheinen sich die Gleichberechtigungs-Befürworter wie Heinisch-Hosek, Frauen-
berger und Co in nobler Zurückhaltung zu üben.
 
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit scheint hier nicht zu gelten, vor allem wenn man sich die
Entlohnung der Grundwehrdiener ansieht. Würde eine Frau für diesen Hungerlohn eine
derartige Leistung erbringen müssen, wäre bei den Feministinnen der Teufel los. Wir
können nur erahnen, welche Adelsprädikate der Dienstgeber, in dem Fall das Bundes-
heer, zuerkannt bekommen würde.
 

Alternative Zivildienst

Die Dauer des ordentlichen Zivildienstes beträgt seit 1. Jänner 2006 neun Monate. Dieser
kann in Einrichtungen aus folgenden Bereichen geleistet werden: Krankenanstalten, Rett-
ungswesen, Sozialhilfe, Behindertenhilfe, Sozialhilfe in der Landwirtschaft, Altenbetreuung,
Krankenbetreuung und Gesundheitsvorsorge, Betreuung von Drogenabhängigen, Justiz-
anstalten, Betreuung von Vertriebenen, Asylwerbern, Flüchtlingen, Menschen in Schub-
haft, Katastrophenhilfe und Zivilschutz, Tätigkeiten im Rahmen der zivilen Landesverteid-
igung, Vorsorge für die öffentliche Sicherheit und Sicherheit im Straßenverkehr, Inländ-
ische Gedenkstätten (insbesondere für Opfer des Nationalsozialismus), Umweltschutz und
Jugendarbeit.

Entlohnung beim Zivildienst

Zivildienstleistende haben Anspruch auf: Grundvergütung 289,20 Euro pro Monat (Stand
01.01.2010). Da Wehrpflichtige in Kasernen untergebracht sind, wo sie mit Speis und
Trank versorgt werden und ihnen im Bedarfsfall ärztliche Hilfe angedeiht, bekommen
Zivildiener noch zusätzlich finanziellen Ausgleich.

Kranken- und Unfallversicherung sowie Befreiung von der Servicegebühr für die E-Card und
der Rezeptgebühr. Angemessene Verpflegung (Naturalverpflegung und/oder Verpflegungs-
geld). Fahrtkosten (VORTEILS-Card Zivildienst für kostenloses Bahnfahren mit der ÖBB in
ganz Österreich sowie Fahrtkostenvergütung für tägliche Fahrten (bzw. bei Unter bring-
ung am  Dienstort für vier einfache Fahrten)  mit anderen öffentlichen  Verkehrsmitteln
zwischen Wohn- und Dienstort (ausgenommen ÖBB-Tickets)).
 
Da Wehrpflichtige vom Bundesheer eingekleidet werden, steht Zivildienern Dienstkleidung
und deren Reinigung zu, soweit es die Art der Dienstleistung oder des Einsatzes erfordert.
Auch die Unterbringung am Dienstort, wenn die tägliche Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrs-
mitteln zwischen Wohn- und Dienstort mehr als 2 Stunden (Hin- und Rückfahrt zusammen)
be trägt bzw. wenn die Dienstleistung es erfordert, wird Zivildienern zugestanden.

300,- Euro im Monat

Vergleicht man die Entlohnung die Wehrpflichtige und Zivildiener erhalten, so sind diese
gleich. Knappe 300,- Euro monatlich, inklusive Kost und Logis, sowie Kleidung erhalten
Männer die ihrem Vaterland dienen.
 
Statt dem Wehrdienst kann auch Zivildienst abgeleistet werden. Die Vorraussetzung dieses
Wehrersatzdienstes ist die Ablehnung des Dienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen.
Im Zeichen der immer wieder geforderten Gleichberechtigung, sind Frauen von diesem natür-
lich auch ausgenommen.
 
Geht man von der Annahme aus, dass nicht jede Frau zum Rambo geboren ist und auch nicht
die  körperlichen Voraussetzungen für den  Wehrdienst erbringt,  bleibt dennoch die Frage
offen, warum das schwache Geschlecht keinen Zivildienst ableisten muss.
 
Das  Angebot des Zivildienstes ist derart breit gefächert,  sodass für jede Frau sicherlich eine
geeignete Tätigkeit dabei ist. Aber Frauen scheinen offensichtlich keine Lust zu haben, neun
Monate lang für 300,- Euro inklusive Kost und Logis, Sozialdienst für ihr  „Mutterland“  zu
leisten.
 

Unlust gepaart mit Unglaubwürdigkeit

Diese Unlust wird noch von den Gleichberechtigungs-Befürworter(innen) unterstützt. Es ist
keineswegs erstaunlich, dass Heinisch-Hosek, Frauenberger und Co. noch keinen Vorstoss
in diese Richtung getätigt haben. Denn Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern
scheint nicht immer angesagt zu sein. Vor allem wenn diese in einer sozialen Verpflichtung
gegenüber der Allgemeinheit besteht.
 
Durch die Tatsache, dass für Frauen keine Verpflichtung zur Ableistung des Zivildienstes
besteht, wird die Behauptung vom besserbezahlten Mann eindeutig der Lüge überführt.
Solange sich Gleichberechtigungs-Befürworter(innen) davor drücken, auch in dieser An-
gelegenheit Gleichberechtigung zu fordern oder herzustellen, solange erscheinen diese
unglaubwürdig.

*****

2010-06-22
  

Blinde Justitia

  

Hohe Haftstrafe für falsches Parken

Eine Grazer Vertragsbedienstete hat ihr Auto innerhalb von zwei Jahre, 123 mal in einer
gebührenpflichtigen Kurzparkzone geparkt ohne das dafür notwendige Ticket zu lösen.
Auch ignorierte sie die zugestellten Strafbescheide und so kamen stolze 25.000,- Euro
Strafe zusammen.
      
Das es nicht unbedingt die feine englische Art ist, was die diese Dame hier praktiziert
hat ist unbestritten, aber eine Ersatzfreiheitsstrafe von 500 Tagen (daß ist 1 Jahr und
4  1/2 Monate) fixe Haft zu verhängen, entbehrt jeglicher juristischer und menschlicher
Realität.
      
     
       Von der Kurzparkzone in die Gefängniszelle

Realitätsfremde Urteile

Wir haben uns drei Urteile herausgesucht, die in letzter Zeit von Strafgerichten ver-
hängt wurden und bei der Menschen getötet, schwerstens verletzt oder schwerstens
gefährdet wurden,oder bei denen beträchtlicher Sachschaden entstanden ist.
     
Salzburg: Ein freiwilliger Feuerwehrmann, der 17 Brände gelegt hatte und dabei erheblichen
               Sachschaden angerichtet und Menschen in Lebensgefahr gebracht hatte, erhielt
               3 Jahre Gefängnis, eines davon unbedingt. Dieser Brandstifter mußte für seine
              Taten genau 365 Tage absitzen.
     
Wien:     Drei Polizisten, die einen mit Handschellen gefesselten,schwarzafrikanischen
             Schubhäftling in einer Lagerhalle derart verprügelten, sodaß er schwerste 
             Verletzungen davontrug, bekamen jeweils 8 Monate bedingt. Keiner mußte einen
             einzigen Tag in der Zelle sitzen.
     
Wien:    Ein 20-jähriger Halbstarker attackiert einen zufällig im Weg stehenden pension-
            ierten Bezirksrat derartig mit den Fäusten, sodaß dieser einige Tage nach der 
            Attacke verstirbt. Dieser erhält vom Gericht 2 Jahre Haft, davon 3 Monate unbe-
            dingt, die mit der Untersuchungshaft abgetan waren. Dieser Mann mußte für einen
           Toten 90 Tage im  Gefängnis sitzen.
  

Behörde hat verschlafen

Diese Frau hat weder etwas beschädigt, niemanden verletzt und sich schon gar nicht am Tod
eines Menschen schuldig gemacht und erhält 1 Jahr und 4 1/2 Monate für vorschriftswidriges
Parken. Was denkt sich eigentlich der zuständige Strafreferent in dieser Causa dabei, wenn
er eine derartige Strafen verhängt ?
   
Wie kann es überhaupt dazu kommen, das jemand 123 mal vorschriftwidrig parkt und man
eine Strafsumme auf 25.000,- Euro anwachsen lässt. Spätestens nach dem 20. mal hätte
man dieser ganzen Situation Einhalt gebieten müssen.
Da die Frau offensichtlich nicht in der Lage ist die Strassenverkehrsordnung einzuhalten,
hätte man ihr wegen Unzuverlässigkeit im Strassenverkehr den Führerschein abnehmen können.
Auch wäre die Möglichkeit bestanden das Auto exekutieren zu lassen, um die Strafschulden
einzutreiben.
   

Blinde Justitia

Die Parksünderin sitzt seit dem 7.Jänner in Haft. Es werden sich daraus familiäre und
soziale Probleme ergeben und mit größter Wahrscheinlichkeit wird auch ihr Job weg sein.
Alles weil eine Autolenkerin eine notorische Falschparkerin ist und es die Behörde ver-
absäumt hat, das Verhalten der Lenkerin rechtzeitig einzustellen.
     
An Gelegenheit dazu wird es ja nicht gemangelt haben und da hätte man die Möglichkeit
gehabt sie z.b. zu Sozialdiensten am Wochende einzuteilen, wenn die Strafe uneinbringlich
gewesen ist. 
So vernichtet man aber lieber eine Existenz für eine „Verwaltungsübertretung“ , die in
Österreich tausende Male am Tag begangen wird.
   
 Trägt in diesem Fall die Augenbinde zu Recht
    
Wenn man die von uns oben angeführten Taten und den daraus resultiernden rechtlichen
Konsequenzen, mit dem Fall dieser Parksünderin vergleicht, kommt man wirklich zu der
Ansicht das Justitia in manchen Fällen sehr blind ist und zwar in beiden Richtungen.
     
Stauni
 
2009-02-05

Inhalts-Ende

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