„Adelsprädikate“ wie „beschissen und deppert“ für den FPÖ-Chef
Eigentlich wollte wir dem sattsam bekannten Kriminalbeamten aus Linz und selbst-
ernannten Datenforensiker, Uwe Sailer, keine Bühne mehr bieten. Aber bei seinem
nachfolgenden geistigen Erguss machen wir eine Ausnahme und gewähren ihm fünf
Minuten Ruhm auf ERSTAUNLICH.
Sailer befand sich vermutlich in einem heftigen Gemütszustand, als er obige Zeilen schrieb.
Möglicherweise war auch Alkohol im Spiel. In seinem Pamphlet lässt er – im lächerlichen
Versuch in Mundart zu schreiben – dem FPÖ-Chef „Adelsprädikate wie „beschissen und
deppert“ zuteil kommen. Den Sinn seines Postings wird vermutlich ohnehin nur er selbst
verstehen.
Bedenkt man, dass von Polizeibeamten gefordert wird, das Standesansehen zu wahren,
sollten Sailers Vorgesetzte dies ihm dringend nahe legen. Wir finden jedenfalls (und das
zum wiederholten Mal), dass Uwe Sailer keine Zier für den Berufsstand der Polizei ist.
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2016-06-21
Hat das Innenministerium endlich reagiert?
Nicht nur wir waren bislang verwundert, dass ein Uwe Sailer noch immer Verwendung
im Polizeidienst findet. Grund dieser Verwunderung sind etliche unwahre Behauptungen,
die er im Internet verbreitete und auch sein sonstiges Verhalten, wie beispielsweise
eine strafbare Tat öffentlich als. „tolle Idee mit einer schönen Symbolwirkung“ .zu be-
werten. Darüber haben wir erst im Beitrag „Gesetzesbruch ist eine tolle Idee?“ berichtet.
Screen: derstandard.at
Darf man einem Artikel im STANDARD (vom 13.02.2015) Glauben schenken, ist Sailer
kein Polizist mehr. Das fänden wir auch gut so, denn unserer Meinung nach war dieser
mit seinem Verhalten dem Standesansehen der Polizei nicht sehr förderlich.
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2015-02-15
Die seltsamen Bekenntnisse des Uwe Sailer eine Profilneurose?
Hackerangriffe auf die Profile freiheitlicher Funktionäre und provozierende Kommentare
auf Internetseiten, meist ohnehin leicht als bestellt durchschaubar, sind nichts Neues.
Neu ist allerdings, dass sich einer der sich dieser miesen Methoden bedient, selbst outet,
berichtet heute der Wiener FPÖ-Gemeinderat, LAbg. Mag. Wolfgang Jung.
Der einschlägig bekannte selbsternannte Großmeister der Datenforensik Uwe Sailer gab
nämlich kürzlich – bezeichnender Weise übrigens auf der Seite des oberösterreichischen
Grünfunktionärs und Linksaußen Manfred Walter – an seinen Freundeskreis Ratschläge
für das richtige Hacken (O-Text: „Wir haben mal Versuche unternommen, Passworte zu
hacken…“, „Wenn ich hacke, hacke ich nie das Passwort, ich steige immer von hinten
ein…“). Nachdem er damit bei seinen Fans geprahlt hatte, ergänzte er sicherheitshalber,
dass seine anrüchigen Ruhmestaten inzwischen verjährt seien.
„Auch wenn der ‚Hinteneinsteiger‘ seither wirklich von derartigen Straftaten Abstand
genommen haben sollte – für ihn gilt ja wie immer die Unschuldsvermutung – so bleibt
doch ein mehr als schaler Nachgeschmack. Dies insbesondere weil er (wie lange noch?)
Polizist und damit Gesetzeshüter ist. Seinen Kollegen macht er damit keine Ehre!
Disziplinäre Schritte des Dienstgebers wären eigentlich fällig“, fordert Jung.
„Unverständlich wäre es auch, wenn er weiter gerichtlich beeideter Sachverständiger
bleiben könnte. Die Staatsanwaltschaft Linz hat im Übrigen mittlerweile die Sachver-
haltsdarstellung zu seinem Verhalten hinsichtlich der ‚Enttarnung‘ von Beamten des
Verfassungsschutzes zuständigkeitshalber an Wien abgetreten“, schließt Jung.
(Quelle: APA/OTS)
Für Uwe Gerhard Sailer gilt natürlich die Unschuldsvermutung.
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2014-04-17
Beitrag auf Unzensuriert.at
An und für sich ist es nicht unsere Art, Beiträge von fremden Webseiten zu übernehmen.
Allerdings konnten wir uns bei nachfolgenden Artikel der Webseite „Unzensuriert.at“
nicht zurückhalten und haben diesen „gestohlen“ um diesen unseren Leser(innen) zur
Kenntnis zu bringen.
MA48-Bedienstete: Nebenjob als Bordell-Betreiber
Am Tag machen sie sich die Hände für die Wiener Müllabfuhr schmutzig, in der Nacht sind
sie Chefs von einschlägigen Etablissements. Mindestens drei Gemeindebedienstete der
Magistratsabteilung 48 sollen Nebenjobs als Bordell-Betreiber haben. Dies hat jetzt ein
Insider gegenüber Unzenzuriert. at bestätigt: „Ich breche das Schweigen, weil ich die
beiden Tätigkeiten für unvereinbar halte.“
Martin J., Manfred F. und Heinz W. (die Namen wurden von der Redaktion geändert) hab-
en allesamt den gleichen Job: Sie arbeiten seit Jahren als so genannte Müllaufleger für die
MA48. Sie stehen früh auf, holen die Mistkübel aus den Wiener Häusern und laden den
Müll auf die Fahrzeuge der 48er. Zum Schlafen kommen sie nicht viel. Denn während die
drei Männer am Tag ihr sicheres Geld vom Wiener Magistrat verdienen, findet man sie in
den Nachtstunden in der Rotlicht-Szene – als Geschäftspartner im horizontalen Gewerbe.
Umweltstadträtin toleriert Nebenbeschäftigung
Die kuriosen Nebenjobs der Wiener Gemeindebediensteten sind nicht verboten. Ob sie
mit den moralischen Grundsätzen der „Magistratsbeamten“ vereinbar sind, ist eine
andere Frage. Ihre Chefin, Umweltstadträtin Ulli Sima, dürfte jedenfalls nichts dabei fin-
den, dass ihre Mitarbeiter auch nachts fleißig sind und einer zweifelhaften Beschäftig-
ung nachgehen. Das finanzielle Risiko ist gering. Floriert das Geschäft im „Puff“ nicht, so
gibt es immer noch die pragmatisierte Anstellung bei der Gemeinde Wien, die für ein
regelmäßiges Einkommen sorgt.
Die Zeiten, in denen man Bordell-Betreibern Sittenwidrigkeit vorwarf, sind längst vorbei.
Die Wertvorstellungen in der Gesellschaft haben sich verändert. Eine gewisse Pikanterie
hat die Sache mit den Müllaufladern trotzdem. Schließlich ist es nach wie vor schwierig,
einen Job bei der 48er zu bekommen. Nach Ansicht des Insiders herrsche hier gröbste
Vetternwirtschaft: „Hast du keinen Anschieber, wartest du bis zu 25 Jahre, bis du aufge-
nommen wirst.“ Die Arbeit bei der Müllabfuhr ist begehrt. Aufgrund der Verdienstmög-
lichkeiten und offenbar auch aufgrund der idealen Dienstzeiten, die individuelle Neben-
beschäftigungen zulassen. Quelle: „www.www.unzensuriert.at“
Keine moralischen Bedenken
Während bei Müllmännern vermutlich keine Verletzung des Standesansehens vorliegt,
wenn sich diese nächtens als Puffbetreiber betätigen, haben wir einen Fall bei dem es
schon ganz anders aussieht.
Da gibt es eine Magistratsabteilung der Stadt Wien, die wir vorerst nicht nennen wollen,
wo offenbar ebenfalls Bestrebungen bestehen im Rotlicht tätig zu werden. Es handelt
sich um eine Mag.-Abteilung, die seit geraumer Zeit ganz ohne moralische Bedenken,
Studios (grindige Minibordelle) in unmittelbarer Nähe von Schulen und vis a vis von
Öffis-Haltestellen genehmigt.
Beamter als Rotlicht-Groupie
Da gibt es einen Beamten dieser Mag.-Abteilung, der sogar einen akademischen Grad
innehat und durch seine Aussagen kein Hehl daraus macht, dem Rotlicht ganz zugetan
zu sein und sich für diese augenscheinlich als Handlanger verdingen zu wollen.
Wir haben zwar sehr schöne Zugriffszahlen, können uns aber natürlich mit großen Tages-
zeitungen nicht messen. Da wir aber daran interessiert sind, diese Geschichte einer
größtmöglichsten Anzahl von Personen zur Kenntnis zu bringen, beabsichtigen wir den
Beitrag einer auflagenstarken Tageszeitung zu übergeben.
Verhandlungen sind für die nächsten Tage vereinbart. Sollten diese ein positives Resultat
erzielen, wird der Artikel in dieser Tageszeitung erscheinen. Wenn nicht, bringen wir den
Beitrag selbstverständlich auf ERSTAUNLICH.
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2011-01-18
Standesansehen
Gemäß § 57 Richterdienstgesetz hat sich ein Richter im und außer Dienst vorwurfsfrei zu
benehmen und alles zu unterlassen, was das Vertrauen in die richterlichen Amtshandlungen
oder die Achtung vor dem Richterstand schmälern könnte.
Gleichheitsgrundsatz egal
Beamte im allgemeinen und Richter im besonderen können die ihnen vom Staate über-
tragenen Aufgaben nur dann restlos erfüllen, wenn ihr dienstliches und außerdienstliches
Verhalten vorwurfsfrei ist. Entsprechende besondere Disziplinarvorschriften sind daher
geboten und verstoßen nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art 7 Abs 1 B-VG und
Art 2 StGG 1867.
So ist zumindest, der oben angeführte Text wörtlich in den „Vorschriften“ niedergeschrieben.
Da wird sogar über den Gleichheitsgrundsatz hinweggegangen, da ein Richter eine untadelige
und nicht angreifbare Personen sein muss.
No Fun for Judges
Einem Richter ist zum Beispiel der private Kontakt mit „Prostituierten“ untersagt. Das heißt
ein Bordellbesuch wäre ein standeswidriges Verhalten und hätte dementsprechende dienst-
liche Folgen für ihn.
Da dem Rotlichtmilieu erhöhte Bereitschaft zu kriminellen Verhalten nachgesagt wird, wäre
es daher ein Dienstvergehen, wenn ein Richter längere Zeit freundschaftliche Beziehungen
zu einer oder mehrer Personen aus dieser Szene unterhält.
Alle diese Weisheiten sind in dementsprechenden „Vorschriften“ verankert. Aber nicht nur
die Inanspruchnahme der käuflichen Liebe würden einem Richter erhebliche Schwierigkeiten
in seinem Amt bereiten, auch bei der wahren Liebe muss er auf der Hut sein.
Aidstest nicht so wichtig
Sollte ein Richter die Liebe seines Lebens gefunden haben, so ist der Aidstest zweitrangig.
Als erstes Dokument muss ein Leumundzeugnis auf den Tisch gelegt werden. Denn eine
Ehe mit einer vorbestraften Frau, würde ebenfalls ein „Dienstvergehen“ darstellen.
Wahrung der Menschenrechte
Ja so ein Richter hat es wirkliche schwer, denn er darf sich nicht so unbekümmert wie „Otto
Normalverbraucher“ verhalten, da er das Standesansehen wahren muss. Bei derartig
hohen Anforderungen an das Richteramt darf man sich doch erwarten, das ein Richter bei
der Ausübung seines Amtes zumindest die Menschrechte wahrt.
OGH vs. EMGR
Da ist es doch erstaunlich das Österreich immer wieder vom „Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte“ gerügt und wie in diesem „Fall“ sogar verurteilt wurde.
Beim gegenständlichen „Verfahren“ ging es um seine Besachwalterung und Zwangsver-
steigerung ein Wohnung, bei diesem der OGH zu Ungunsten der Beschwerdeführerin
enschieden hatte.
Das Urteil das EMGR
Der EGMR jedoch entschied in dieser Causa einstimmig folgendes:
——————————————————————————————————
Dass eine Verletzung von Art. 8 EMRK stattgefunden hat.
Dass eine Verletzung von Art. 1 Protokoll No. 1 stattgefunden hat.
Dass die Republik Österreich der Beschwerdeführerin innerhalb von 3 Monaten EUR
30.000,– für nichtvermögensrechtliche (immaterielle) Schäden und EUR 200,– an Kosten
zuzüglich Steuern zu bezahlen hat.
Die Kleinen hängt man
Da ist es doch erstaunlich, dass ein Bordellbesuch oder gar eine Ehe mit einer Vorbestraften
eines kleinen Bezirksrichters kriminalisiert wird, während die Verurteilung von Höchstrichtern
durch den EGMR ohne Konsequenzen für diese bleibt, denn eine solches Urteil dürfte offen-
sichtlich dem Standesansehen nicht schaden.
Stauni
2009-10-01
Leserreaktion
Auf Grund eines heutigen Leserkommentars bezüglich der Beiträge „Cyberstalking“ und
„Erstaunliches in der Anwaltsszene“, haben wir neue Recherchen angestellt. Dabei kamen
einige Neuigkeiten ans Tageslicht.
In Rechtskraft
Die gegen den selbsternannten Machtfaktor des Internet, Marcus J. Oswald angestrebte
„Einstweilige Verfügung“ hat seit 22.09.2009 Rechtskraft. Ob und wieweit der Betreiber
des Blogs „Blaulicht und Graulicht“ der „EV“ Folge leisten wird, bzw. Folge geleistet hat,
entzieht sich unserer Kenntnis.
Dem Marcus J. Oswald werden nun gerichtlich seine Grenzen aufgezeigt
Anwalt distanziert sich
Im Beitrag „Erstaunliches in der Anwaltsszene“ haben wir berichtet, wie Oswald in einem
E-Mail ganz unverblümt über seine Geschäftspraktiken mit einem Wiener Anwalt schreibt.
Wir haben den betroffen Rechtsanwalt damals um eine Stellungsnahme gebeten und dieser
sendete uns nachfolgendes Mail.
Das Anwaltschreiben im Originaltext
Das mir übermittelte Mail von Herrn Oswald erlaube ich mir wie folgt zu kommentieren:
Die Schilderung von angeblichen -haarsträubenden-Geschäftspraktiken ist fern jeder
Realität. Herr Oswald wurde von mir niemals beauftragt oder ermutigt, mir Klienten
zuzuführen geschweige denn Klienten von „anderen Anwälten abzuziehen“.
Ich habe Herrn Oswald auch mehrfach ausdrücklich gebeten, jedewede Berichterstattung
über mich zu unterlassen.
Da Strafprozesse aber öffentlich sind, habe ich keinen Einfluß auf die Anwesenheit von
Reportern und deren Berichterstattung.
Ich schätze Herrn Oswald zwar als hervorragenden Journalisten, distanziere mich aber
dezidiert von seinen Vorschlägen bezüglich Anwerbungspraktiken und Provisionsvorstell-
ungen.
Ausdrücklich weise ich die Behauptung zurück, wonach Herr Oswald von mir Provisionen
erhalten hätte.
Selbstverständlich zählt die penible Einhaltung der Standesvorschrfiten zu meinen funda-
mentalen Geschäftsprinzipien.
Mit freundlichen Grüßen
Bild wird unklar
Aus diesem Schreiben entnehmen wir, dass dieser Anwalt keinen Wert darauf legt mit
einem Herrn Oswald in einer geschäftlichen Beziehung stehen zu wollen, oder gar
eine derartige Geschäftverbindung hat.
Da ist es doch erstaunlich, dass dieser Anwalt per „Google“ auf der Webseite des selbst-
ernannten Machtfaktor des Internet, Marcus J. Oswald, ein Inserat schaltet. Jetzt stehen wir
vor einem Dilemma, denn wir wissen jetzt nicht, was wir von der Stellungnahme des Herrn
Mag. Friis halten sollen.
Bringt es wirklich 100% Erfolgschancen in der Halle der Wahrheit zu inserieren ?
Oswalds Zukunft ?
Man darf gespannt sein, wie es mit Marcus J. Oswald weitergehen wird. Wir vermuten, dass
auch der Rechtsanwalt Mag. Friis darüber nachdenken wird, auf einer Webseite Inserate zu
schalten, gegen dessen Betreiber es eine rechtskräftige „Einstweilige Verfügung“ bezüg
-lich einer Berichterstattung auf dessen Blog gibt.
Stauni
2009-09-28
Jobvermittlung war ein Flop
Nachdem die virtuelle „Jobvermittlung“ von Marcus Oswald nicht so recht in die Gänge kam,
genauer gesagt eine riesige Pleite war, hat sich der selbsternannte Machtfaktor des Internet
eine neue Strategie einfallen lassen, um an Geld zu kommen.
Auch eine einstweilige „Verfügung“ kann den Tatendrang von Marcus Oswald nicht bremsen.
Neue Wege
Der Wiener Rechtsanwalt Mag. Werner „Tomanek“ ließ sich auch nicht dazu „überreden“
Oswald mitleben zu lassen und daher gibt es bei diesem eine neue Verrechnungsmethode.
Mail – Originalausschnitt:
Lange Rede kurzer Sinn: Ich mache *Vermittlungen zu F**** nur mehr dann, wenn die
Abrechnung im Fall über mich läuft.* Das sage ich offen.
Ich sage auch meine Provision offen: Immer 20 %. Diese 20 % behalte ich ein und 80 &
leite ich auf das Konto F**** weiter. Aus diesen 20 % finanziert sich dann die Berichter-
stattung zum entsprechenden Fall. Da kaum ein F****-Fall sonst wirklich Berichterstatt-
ung hat (er ist selten in Medien), ist das das Finanzierungsmodell. Da der Herr Anwalt
offiziell keine Provision zahlen darf, zahlt sie der Klient. Und indirekt der Anwalt, weil er
Abstriche hinnehmen muss.
Das heißt, Herr Oswald kassiert laut eigenen Angaben, für diesen Anwalt das gesamte
Honorar. Nach Abzug seiner Provision, leite er den Restbetrag an seinen „Geschäfts-
partner“ weiter.
Zuerst kassieren, dann Klient
Wie ist Oswald überhaupt auf so ein „gefinkeltes“ Zahlungssystem gekommen. Wir
denken das Not erfinderisch macht und nachdem der nicht gerade begüterte Online-
Magazin Herausgeber wahrscheinlich nicht wirklich ernst genommen wird, hat er den
Spies einfach umgedreht.
Wer findet zu Oswald?
Wie kommt Oswald zu seinen Klienten? Ab und zu verirrt sich eine naive und nach Hilfe
suchende Person auf seinen Blog und fragt den Machtfaktor ob er nicht einen Anwalt
wüsste. Da schlägt er sofort mit seiner „beinharten“ Werbestrategie zu.
Mail – Originalausschnitt:
Das was ich sagen kann: Ich habe mit F**** gesprochen, wir treffen uns ja öfter zum
Mittagessen im Gericht.
Ich sage Dir dazu: Ich halte F**** für den besten Verteidiger am LG Wien. Er weiß milli-
metergenau, was zu tun ist, macht nie blöde Nebenbemerkungen wie Rast, grinst nicht
wie Tomanek oder der alte Philipp vor sich hin, sondern breitet den Anwaltstisch als Ar-
beitstisch aus. Ich halte ihn für jeden Fall (außer Betrug als den besten, Wirtschaft macht
er nicht). Seine Erfolge in den letzten drei Jahren sind teilweise sensatinell und er sagt auch,
dass er spürt, dass er täglich besser wird.
Andere schlecht reden
Um seinen „Schützling“ hochzujubeln scheut er nicht davor zurück, andere renommierte
Anwälte in den Dreck zu ziehen. Auch gibt er ganz offen zu, von anderen Rechtsanwälten
Klienten „abzuziehen“, wie nachfolgendes Zitat beweist.
Mail – Originalausschnitt:
Einen Mann aus Tulln warb ich direkt von Anwalt R. Mayer _ab_ (Jänner), brachte ihn zu
R. F****. Ich bereitete in vielen Gesprächen mit dem dickleibigen Tullner Gerhard E****
in meiner Freizeit den Fall vor, das hatte ihn emotional und sachlich beruhigt. Ich wandte
fünf Treffen zwischen 2 und 5 Stunden auf. Mein Honorar in Summe: 200 Euro!
Wie der obige Mailausschnitt beweist, plaudert er ganz offen über sein Honorar. Der Leser
der sich an uns wandte, wurde mehr oder weniger aufgefordert, seine Rechtsvertretung
zu wechseln, indem Oswald diese diskriminierte.
Mail – Originalausschnitt:
Du bist nun bei Astrid Wagner und dazu sage ich folgendes: Du hast Ihr 1.000 Euro
anbezahlt, die kannst Du abschreiben.
Den Rest zu gegebener Zeit
Das E-Mail erstreckt sich über 1 ½ A4 Seiten. Darin verliert sich Oswald in die Details
seiner Geschäftspraktiken, die wir aber vorerst nicht wiedergeben wollen. Der vom
selbsternannten Machtfaktor angeschwärzte Rechtsanwalt, ließ uns wie zugesagt nach-
folgende Stellungsnahme zukommen.
Das Anwaltschreiben im Originaltext
Das mir übermittelte Mail von Herrn Oswald erlaube ich mir wie folgt zu kommentieren:
Die Schilderung von angeblichen -haarsträubenden-Geschäftspraktiken ist fern jeder
Realität. Herr Oswald wurde von mir niemals beauftragt oder ermutigt, mir Klienten
zuzuführen geschweige denn Klienten von „anderen Anwälten abzuziehen“.
Ich habe Herrn Oswald auch mehrfach ausdrücklich gebeten, jedewede Berichterstattung
über mich zu unterlassen.
Da Strafprozesse aber öffentlich sind, habe ich keinen Einfluß auf die Anwesenheit von
Reportern und deren Berichterstattung.
Ich schätze Herrn Oswald zwar als hervorragenden Journalisten, distanziere mich aber
dezidiert von seinen Vorschlägen bezüglich Anwerbungspraktiken und Provisionsvorstell-
ungen.
Ausdrücklich weise ich die Behauptung zurück, wonach Herr Oswald von mir Provisionen
erhalten hätte.
Selbstverständlich zählt die penible Einhaltung der Standesvorschrfiten zu meinen funda-
mentalen Geschäftsprinzipien.
Mit freundlichen Grüßen
Wir haben dem Rechtsanwalt zugesagt, von seinem Namen nur den ersten Buchstaben
zu schreiben und den Rest „auszusterndeln“, da dieser um seinen guten Ruf besorgt ist.
Rechtsanwaltskammer sollte handeln
Im telefonischen Gespräch mit Dr. F****, verweist dieser die Angaben ausdrücklich ins
Reich der Fantasie. Vielleicht sollten sich demnächst einige Juristen in der Anwaltskammer
zusammensetzen, um rechtliche Schritte gegen den nicht unbekannten Marcus Oswald
einzuleiten. Im Sinne des Standesansehens wäre das sicherlich von Vorteil.
Stauni
2009-09-18
Offensivwerbung
Nachfolgendes Inserat haben wir im „Bezirksblatt“ Nr.11, Ausgabe März 2009 für Bruck/Leitha,
gefunden.
Da blickt eine vollbusige junge Frau, dem Leser mit lasziven Blick entgegen.
Es handelt sich dabei nicht um ein Erotikinserat, sondern man staune, um eine entgeltliche
halbseitige Einschaltung des „Ärzte Service Österreich“.
Im Inserat geht es auch nicht um karitative Zwecke, wie z.b. in „Ärzte ohne Grenzen“,
sondern hier wird Frauen zum Diskontpreis eine Brustvergrößerung angeboten.
Durch das vollbusige Model, soll der „Normalfrau“ offensichtlich vermittelt werden,
wie toll so eine extreme Oberweite aussieht.
Nebenbei wird gleich Fettabsaugung angeboten, anstatt anzuraten sich körperlich fit
zu halten und eine gesunde Ernährung zu sich zu nehmen.

Wir haben mit einigen Ärzten gesprochen und ihnen diese Annonce gezeigt.
Erstaunen und ungläubiges Kopfschütteln war Ihre Reaktion.
Schädigung des Standesansehens ?
Ärzte sind Respektpersonen für alle Generationen. Ärzte heilen Menschen und retten
Leben. Ärzte sind hoch angesehene Mitglieder unserer Gesellschaft.
Wir sind der Meinung, dass durch dieses Inserat das Standesansehen des Arztberufes
geschädigt wird.
Ausserdem wird so manche Frau, die bis dato mit ihren Brüsten ganz zufrieden war,
unter Umständen Komplexe entwickeln und unbedingt so einen „Dolly Buster“-Busen
haben wollen.
Ob das im Sinne der Gesundheit eines Menschen ist, sei dahingestellt.
Jeder verantwortungsvolle Arzt wird bestätigen, dass operative Eingriffe unter Voll-
narkose ein gesundheitliches Risiko darstellen.
Kein verantwortungsvoller Arzt wird einen Patienten dazu animieren, sich seinen
Blinddarm entfernen zu lassen, obwohl keine medizinische Notwendigkeit dazu besteht,
sondern weil es vielleicht gerade „schick“ ist.
Ärzte haben einen Eid abgelegt. Sollte für dieses, mehr als erstaunliche Inserat, ein Arzt
verantwortlich sein und diesen Eid nicht mehr so in Erinnerung haben, kann er ihn zur
Auffrischung wie folgt nachlesen.
Hypokratischer Eid
Ich schwöre, Apollon, den Arzt, und Asklepios und Hygieia und Panakeia und alle Götter und Göttinnen zu Zeugen
anrufend, daß ich nach bestem Vermögen und Urteil diesen Eid und diese Verpflichtung erfüllen werde:
Den, der mich diese Kunst lehrte, meinen Eltern gleich zu achten, mit ihm den Lebensunterhalt zu teilen und
ihn, wenn er Not leidet, mit zu versorgen; seine Nachkommen meinen Brüdern gleichzustellen und, wenn sie
es wünschen, sie diese Kunst zu lehren ohne Entgelt und ohne Vertrag; Ratschlag und Vorlesung und alle übrige
Belehrung meinen und meines Lehrers Söhnen mitzuteilen, wie auch den Schülern, die nach ärztlichem Brauch
durch den Vertrag gebunden und durch den Eid verpflichtet sind, sonst aber niemandem.
Meine Verordnungen werde ich treffen zu Nutz und Frommen der Kranken, nach bestem Vermögen und Urteil;
ich werde sie bewahren vor Schaden und willkürlichem Unrecht.
Ich werde niemandem, auch nicht auf eine Bitte hin, ein tödliches Gift verabreichen oder auch nur dazu raten.
Auch werde ich nie einer Frau ein Abtreibungsmittel geben. Heilig und rein werde ich mein Leben und meine
Kunst bewahren. Auch werde ich den Blasenstein nicht operieren, sondern es denen überlassen, deren Gewerbe
dies ist.
Welche Häuser ich betreten werde, ich will zu Nutz und Frommen der Kranken eintreten, mich enthalten jedes
willkürlichen Unrechtes und jeder anderen Schädigung, auch aller Werke der Wollust an den Leibern von Frauen
und Männern, Freien und Sklaven.
Was ich bei der Behandlung sehe oder höre oder auch außerhalb der Behandlung im Leben der Menschen, werde
ich, soweit man es nicht ausplaudern darf, verschweigen und solches als ein Geheimnis betrachten.
Wenn ich nun diesen Eid erfülle und nicht verletze, möge mir im Leben und in der Kunst Erfolg zuteil werden
und Ruhm bei allen Menschen bis in ewige Zeiten; wenn ich ihn übertrete und meineidig werde, das Gegenteil.
Werbung wie bei Autozubehör
Das o.a. Inserat erinnert uns eher an die Werbung einer Werkstätte für Autotuning.
Wollen Sie flotter und glatter unterwegs sein ? Wuchtiger Fronstspoiler gefällig ?
Sollen wir die Stromlinienform verändern ? Etc., etc.
Stellen Sie sich vor, ein Rechtsanwalt würde ein derartiges Inserat schalten.
Paketpreis für Mord und Totschlag für Euro „soundsoviel“. Unmöglich werden Sie
sagen. Genauso unmöglich erscheint uns auch die kommerzielle Werbung für Brust-
vergrößerungen und Fettabsaugung.
Der Anwalt würde im Prinzip auch nur eine Dienstleitung anbieten, für die er die
Ausbildung hat. Ein solches Verhalten wird ihm jedoch von der Anwaltskammer, zwecks
Wahrung des Standesansehens untersagt.
Geschäft mit vorgegaukelten Schönheitsidealen
Das der Mensch im Laufe der Zeit nicht jünger wird, ist eine unverrückbare Tatsache.
Durch das Älter werden, finden naturgemäß anatomische Veränderungen im und am
Körper statt.
Manche Menschen wollen oder können das nicht akzeptieren und nehmen die Dienste
eines Schönheitschirurgen in Anspruch. Das ist auch ihr gutes Recht.
Bedenklich wird es allerding, wenn jemand mit einem derart „marktschreierischen“
Inserat, am Selbstwertgefühl von Menschen zu kratzen versucht und diese dazu
animiert, Dienste von Schönheitschirurgen in Anspruch zu nehmen.
Was sagt die Ärztekammer zu diesem Inserat ?
Sehr geehrter Herr Reder,
vielen Dank für die Übermittlung des Inserates. Als Ärztekammer für NÖ kannten wir die
ÄrzteServiceÖsterreich Gesellschaft bisher nicht, konnten in der Kürze der Zeit auch leider
nicht herausfinden, welcher Arzt oder welche Ärzte sich dahinter verbergen. Geschäfts-
führerin ist eine Dame, die keine Ärztin ist. Das Institut ist auch nicht Mitglied der Ärzte-
kammer, sondern der Wirtschaftskammer, daher können wir rechtlich nichts dagegen
unternehmen.
Auch die Werberichtlinien für Ärzte sind hier nicht anzuwenden.
Recht ist die eine Seite, Ethik und Moral eine andere Seite. Wir verurteilen diese Art der
Werbung, da hier Menschen aufgrund vorgegaukelter Schönheitsideale in Operationen
getrieben werden. Gerade labile Personen werden hiervon leicht beeinflusst, diese schön-
heitschirurgische Tendenz ist sehr problematisch.
Die plastische Chirurgie ist nach Unfällen eine wichtige Sache, die, so sie indiziert sind,
auch von der Kasse bezahlt wird.
Mit freundlichen Grüßen Birgit J.
— Mag. Birgit J.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ärztekammer für Niederösterreich
Wipplingerstraße 2
1010 Wien
Diese E-Mail haben wir von der Ärztekammer erhalten, nachdem wir um eine Stellungs-
nahme ersucht haben.
Die in dieser Klinik tätigen Ärzte, sollten vielleicht ein ernstes Wort mit ihrem PR-Manager
reden, den agressive und marktschreierische Werbung hat im medizinischen Bereich
nichts verloren.
Stauni
2009-03-18