Mit der Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG 19.12.2024, RV/3100544/2017) und der anschließenden Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen vom 02.04.2025 wurde die jahrzehntelange Finanzverwaltungspraxis das Entgelt für die Arbeit am Feiertag, das sogenannte Feiertagsarbeitsentgelt, als steuerfrei zu behandeln, überraschend beendet.
Arbeitnehmer erhalten für Feiertage, die auf einen regulären Arbeitstag fallen, ihren normalen Lohn, arbeiten sie an diesen Feiertagen auch, dann erhalten sie diesen noch einmal in Form des so genannten Feiertagsarbeitsentgelt.
Bis zum 31.12.2024 wurde dieser Lohn für die Arbeit am Feiertag steuerfrei behandelt, seit 1. Jänner 2025 muss er hingegen als regulärer Arbeitslohn versteuert werden.
„Dieser Schritt ist der nächste harte Schlag für die Mitarbeiter unserer Branche“, so Georg Imlauer, Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und oberster Branchensprecher. Denn auch die Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen belastet die Mitarbeiter. So können Überstundenzuschläge bei mehrmonatigen Durchrechnungszeiträumen nicht für jedes Monat, sondern nur für das letzte Monat der Durchrechnung steuerfrei geltend gemacht werden.
„Es ist nicht einzusehen, dass Mitarbeiter die an Feiertagen arbeiten und Überstunden leisten, nun steuerlich schlechter gestellt werden als bisher. Arbeit und Leistung muss sich wieder lohnen – mehr Netto vom Brutto! Wir kämpfen für die Anliegen unserer Mitarbeiterinnen und erwarten uns hier auch entsprechende Unterstützung von der Gewerkschaft.“
Appell und Forderung
Seit Monaten drängt die österreichische Hotellerie auf Gesetzesänderungen, die die Arbeit am Feiertag wieder dauerhaft von der Lohnsteuer freistellt und steuerfreien Überstundenzuschläge ermöglicht. „Wir appellieren die entsprechenden Gesetzesreparaturen im Sinne der Mitarbeiter so rasch als möglich vorzunehmen. Wir vertrauen darauf, dass auch die Gewerkschaft dieses Anliegen im Sinne ihrer Mitglieder unterstützt – ganz im Geist unseres gemeinsamen Verständnisses, dass es um die Sache und das Wohl der gesamten Branche geht. Eine Gesetzesänderung wäre nicht nur steuerpolitisch richtig, sondern zugleich ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber Mitarbeiter und Unternehmer, die die österreichische Gastfreundschaft täglich leben und weiterentwickeln“, so Obmann Imlauer abschließend.
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„Es lässt einem die Haare zu Berge stehen, wenn man die Berechnungen des Budgetdienstes des Parlaments betrachtet. Österreich hat mit 43,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) die vierthöchste Abgabenquote Europas, davon entfallen allein bis zu 55 Prozent auf die Einkommen der Steuerzahler. Wenn man dazu auch noch Einnahmen aus Produktionserlösen und Vermögenseinkommen hinzurechnet, kommt man auf die sagenhafte Staatseinnahmenquote von 50,1 Prozent des BIPs im Jahr 2023 – und der Staat ist trotzdem bankrott“, reagierte die FPÖ-Klubobmannstellvertreterin und freiheitliche Arbeits- und Sozialsprecherin NAbg. Dr. Dagmar Belakowitsch auf die gestern veröffentlichten Zahlen in der „Presse“.
Der Budgetdienst habe damit eindrucksvoll aufgezeigt, dass diese schwarz-grüne Bundesregierung unter einem ÖVP-Kanzler Nehammer das hart erarbeitete Geld mit offenen Armen beim Fenster hinauswerfe. „Das wird allerdings auch mit der angedrohten Ampel-Regierung nicht besser werden. Der verzweifelte ÖVP-Kanzler bleibt derselbe, Babler und Meinl-Reisinger sprechen sowieso für sich – diese Ampel wird wohl dunkel bleiben. Geht es nach den Verhandlern, sollen Steuern und Abgaben vermehrt und höher werden und für so manchen Pendler wird es sich bald nicht mehr auszahlen in die Arbeit zu fahren, weil der Sprit zu teuer und das Pendlerpauschale zum ‚Pauschalchen‘ oder gar abgeschafft wird“, stellte Belakowitsch fest.
„Es kommen dunkle Zeiten auf uns zu“, sagte Belakowitsch, denn die Grünen hätten es geschafft, aus der Volkspartei eine neogrüne woke Linkspartei zu generieren. Da seien tatsächlich viele Schwarze nach Wien gefahren und als Grüne zurückgekommen, erinnerte Belakowitsch an das Zitat von ÖVP-Klubobmann Wöginger. „Es kann auf jeden Fall nicht sein, dass der Steuerzahler mit seiner Arbeitsleistung für die derzeit noch immer undurchschaubare Budgetsituation aufkommen soll. Massive Einsparungen auf der Ausgabenseite sind erforderlich und Sozialleistungen müssen im Land bei unseren Leuten bleiben.“
„In Zahlen gegossen, setzte sich 2023 laut Budgetdienst unter anderem die Abgabenquote aus den Sozialbeiträgen mit 73,3 Milliarden, den Produktions- und Importabgaben mit 66,3 Milliarden Euro und den Einkommens- und Vermögensteuern mit 66 Milliarden Euro zusammen. Trotz dieser enormen Summen will man dem Bürger noch tiefer in die Taschen greifen, Vermögenssteuern einführen, unser Geld in alle Welt verteilen und weiterhin den ungezügelten Zuzug in unser Sozialsystem ermöglichen. Diese Ampel, die wohl nie leuchten wird, schafft nur Not und Elend und setzt genau das Drama fort, welches ÖVP und Grüne uraufgeführt haben“, so Belakowitsch.
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Lokalbetreiber sollen als Steuereintreiber fungieren
„Entgegen den gesetzlichen Bestimmungen war es in Österreich über Jahre hinweg üblich, dass
in manchen Bundesländern von SexarbeiterInnen durch BetreiberInnen monatlich Beträge ein-
behalten worden sind um diese dem Finanzamt zu überweisen“, so steht es auf dem Internet-
portal sexworker.at zu lesen.
Möglicherweise waren die betroffenen Finanzämter über diese Inkassotätigkeit gar nicht so
unglücklich, denn damit blieb es ihnen erspart, bei den Damen selbst abzukassieren. Denn
so problemlos ist das nicht, immerhin gibt es den Paragraphen 216 StGB. Im Absatz 1 steht:
„Wer mit dem Vorsatz, sich aus der Prostitution einer anderen Person eine fortlaufende Ein-
nahme zu verschaffen, diese Person ausnützt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu
bestrafen.“ Wobei das Wort „ausnützt“ nicht klar definiert ist und ganz nach Belieben
interpretiert werden kann.
Im vorigen Jahr fällte der VwGG nun ein Urteil, in dem eine derartige Vorgehensweise als
rechtswidrig festgehalten wurde. Es ist daher ungesetzlich von Prostituierten irgendwelche
Steuern zu kassieren, um sie ans Finanzamt weiterzuleiten. Da im Urteil auch vermerkt wurde,
dass es aus der Sichtweise der Finanz kein Problem darstellt „unselbstständige Sexarbeiter-
innen“ als Beschäftigte im Wirtschaftsbetrieb einzugliedern, macht es sich diese sehr einfach.
Erstaunlich wird es bei der Klassifizierung durch die Finanz. Wir können beim besten Willen
nicht nachvollziehen, wie der Unterschied zwischen Unselbständigkeit und Selbständigkeit
eruiert wurde. Die Damen machen alle den gleichen Job, sie gehen nämlich der Prostitution
nach. Dabei ist es egal, ob es sich beispielsweise um ein Laufhaus, Bordell oder Massage-
studio handelt.
Uns kommt es so vor als wenn sich die Finanz dachte*: „Besser den Spatz in der Hand, als
die Taube am Dach“ und daher die Auswahl völlig willkürlich traf. Den Grund dafür ver-
muten wir in der nicht sehr hohen Steuermoral der Sexarbeiterinnen. Viele sind nur für
wenige Monate in Österreich und wandern dann weiter. Bevor der Finanz überhaupt auf-
fällt, dass diese Damen ihre Steuern nicht entrichtet haben, sind diese schon in irgend-
einer anderen europäischen Stadt.
Da ist es doch wesentlich einfacher den Betreiber eines Etablissement in die Verantwortung
zu nehmen. Dieser ist nämlich verpflichtet, außer seinen eigenen Abgaben auch die seiner
Dienstnehmer abzuführen. Und da kommt das im oberen Absatz zitierte Sprichwort* zum
Tragen, denn ein Betreiber ist sehr leicht in die Verantwortung zu nehmen.
Eine Prostituierte als Dienstnehmerin ist nicht möglich. Dafür gibt es einen guten Grund: Da
wäre nämlich die Weisungspflicht, der jeder Dienstnehmer im Rahmen seiner beruflichen
Tätigkeit unterliegt. Nicht jede Sexarbeiterin erfüllt (aus welchem Grund auch immer) jeden
sexuellen Wunsch eines Freiers. Wenn ein Betreiber diesbezüglich eine Weisung erteilen
würde, macht er sich des § 216 StGB schuldig.
Aber augenscheinlich ist das der Finanz egal, solange sie zu ihrem Geld kommt. Eines dürfte
jedenfalls feststehen: Viel nachgedacht wurde diesbezüglich nicht. Aber vielleicht liegt es
daran, dass bei der Finanz keine Expert(innen) für das horizontale Gewerbe tätig sind.
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2014-02-25
Mediensterben schafft Platz für neue Meinungsvielfalt
Weltweit sind klassische Medien in der Krise. In den USA zog sich das renommierte Magazin
Newsweek vom Print-Markt zurück und ist nur noch online verfügbar. In Deutschland schlit-
terte die linksextreme Frankfurter Rundschau in die Pleite und wird nun von der konservativen
FAZ übernommen. In Österreich ist der Personalabbau in fast allen Zeitungsverlagen ein Gebot
der Stunde. Händeringend werden „Synergien“ gesucht – zwischen verschiedenen Blättern
eines Verlags oder zwischen Print- und Online-Redaktionen. Geradezu verzweifelt bettelt der
Verband österreichischer Zeitungsherausgeber (VÖZ) um einer Erhöhung der Presseförderung
– aber nicht etwa um eine „Inflationsanpassung“, sondern gleich um eine Verfünffachung auf
rund 50 Millionen Euro jährlich. Für die Regierungspolitiker eine günstige Gelegenheit, sich
Wohlwollen zu erkaufen, die sie wohl nicht ungenützt vorüber ziehen lassen.
Frank kauft sich Zeitungen
Den Boulevard sackt inzwischen Frank Stronach mit seinen Werbemillionen ein. Die weniger
von Lesern als von Inserenten gekaufte Tageszeitung Österreich mutiert immer mehr zur
Hauspostille des Milliardärs. Herausgeber Wolfgang Fellner – die wohl groteskeste und
zugleich gewissenloseste Figur der heimischen Medienlandschaft – bezeichnet Stronach
liebevoll als „skurril-kultig“ – genauso will ihn die Marketing-Abteilung des Teams der aus-
rangierten Politiker positioniert wissen. Damit einher geht ein auf Erfindungen und Verleumd-
ungen basierendes Dirty Campaigning gegen die Freiheitlichen. Die Konkurrenz aus dem
Hause Dichand schaut parallel dazu darauf, dass auch die SPÖ genügend gute Presse
bekommt. Liebschaften zwischen Krone bzw. Heute und den Öffentlichkeitsarbeiterinnen im
Kanzleramt sind dafür Symbol, millionenschwere Inseratenaufträge aus der roten Regier-
ungshälfte und der Stadt Wien Garant.
Genauso unverschämt wie der Versuch der Zeitungen, mit willfähriger Berichterstattung die
Geldschleusen offen zu halten, ist der Versuch des ORF, auch jene Menschen abzukassieren,
die gar keinen Fernseher besitzen. Die Haushaltsabgabe sorgt derzeit in Deutschland für
einen Sturm der Entrüstung und die Chancen stehen gut, dass die gegen diese verdeckte
Steuer aufbegehrenden Wutbürger sich juristisch durchsetzen werden. In Deutschland
haben die öffentlich-rechtlichen Kanäle von ARD und ZDF nur noch einen Marktanteil von
9 Prozent, auch in Österreich sind die ORF-Quoten im Sinkflug. Warum sollen immer mehr
Menschen das bezahlen, was immer weniger Leute sehen wollen?
Die Systeme kämpfen ums Überleben
Hier kämpfen zwei miteinander verwobene, ja geradezu verfilzte Systeme um ihr nacktes
Überleben: Politik und Medien. Die wechselseitige Abhängigkeit ist enorm. ORF und Zeit-
ungen stützen die Regierungspolitik und gehen auf die Opposition los. Die herrschenden
Parteien revanchieren sich mit Geld, um die nicht marktfähigen Zeitungen und Fernsehstat-
ionen am Leben zu erhalten und das Aufkommen alternativer Medien zu verhindern.
Das von vielen vorhergesagte Zeitungssterben wäre in Wahrheit ein Segen für die Demo-
kratie. Weg mit Medien, die am Geschmack und allzu oft auch an den gesellschaftlichen
Werten und politischen Einstellungen der Bürger vorbei produzieren! Der Kahlschlag ist
nötig, um endlich Platz zu schaffen für neue, marktgerechte Angebote. Die Meinungsviel-
falt wäre dadurch keine Sekunde in Gefahr. Sie ist in den staatlich geförderten Medien
ohnehin längst abgeschafft, kann nur durch einen grundlegenden Wandel neu entstehen.
(Quelle: unzensuriert.at)
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2013-03-16
Finanz hebt Steuer auf Schmiergelder ein
Seit gut 2 Jahren unterhält Österreich eine Anti-Korruptions-Akademie im niederösterreich-
ischen Ort Laxenburg. Dass diese bis dato offenbar rein gar nichts bewirkte, beweisen die
zahlreichen Korruptionsfälle der letzten Zeit.
Ein alter Spruch in Österreich lautet: „Der Balkan beginnt am Ballhausplatz“. Diesen müssen
wir bezüglich der Örtlichkeit korrigieren. Wir meinen, dass es korrekterweise „Hintere Zoll-
amtsstraße“ lauten sollte. Denn im Finanzministerium ist man ganz augenscheinlich der
Meinung, dass Korruption ein alltägliches Geschäft und eine daraus resultierende Einnahme-
quelle ist.
Wie wir darauf kommen? Nun, im „Steuerbuch 2013“, auf Seite 98 ist folgendes zu
lesen:
Wann ist das Formular L 1i auszufüllen, obwohl nur inländische Einkünfte bezogen werden?
Neben der Einlösung von Bonusmeilen für private Zwecke, die im Rahmen von beruflichen
Dienstreisen erworben wurden oder pauschale Reisekostenersätze, die von internationalen
Organisationen direkt an die Sitzungsteilnehmer ausbezahlt wurden, ist dieses Formular –
auch bei Erhalt bestimmter Provisionen (z.B. Incentives oder Schmiergelder) von dritter
Seite – auszufüllen.
Da staunen wir aber, dass die Finanz Steuern aus dem Erlös einer kriminellen Handlung
einhebt. Denn sollte es sich noch nicht bis ins Büro der Finanzministerin herumgesprochen
haben, Korruption ist ein strafbarer Tatbestand. Aber vielleicht sieht man das aber bei der
ÖVP nicht so eng. Seitens des Finanzministeriums verteidigt man diese Vorgehensweise
mit dem Hinweis eines „berechtigten Interesse des Staates“.
Nun, wenn dies so ist, ist es möglicherweise nur mehr eine Frage der Zeit, bis es eigene
Formulare und Steuersätze für den Erlös krimineller Handlungen – beginnend vom Fahr-
raddiebstahl bis hingehend zum Auftragsmord – geben wird. Natürlich nur im „berechtigten
Interesse des Staates“.
Die Angelegenheit ist für uns deswegen so erstaunlich, werden doch normalerweise erwirt-
schaftete Gelder aus kriminellen Handlungen beschlagnahmt. Mit der Vorgehensweise der
Finanz werden allerdings ehrliche Steuerzahler mit Kriminellen auf eine Stufe gesetzt.
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2013-02-10
Verbindliche Bürgerbefragungen gefordert
„Das Parkpickerl ist eine Steuer“ hat Verkehrsstadträtin Vassilakou heute im Radio gesagt
und damit ausgesprochen, was den abgezockten Autofahrer seit Jahren klar ist und des-
wegen kritisiert wird. Denn SPÖ und Grüne erklären seit Jahren, dass das Parkpickerl ein
Instrument gegen die Überparkung und zur Senkung der Feinstaubbelastung ist. Das ist
am Beispiel der Innergürtelbezirke, wo sich die Stellplatzsituation ebenso wenig gebessert
hat wie die Feinstaubproblematik leicht zu widerlegen.
Das kostenpflichtige Parkpickerl hat in Wien genau zwei Effekte: Die Geldbörsen der Auto-
fahrer werden dünner, die Stadtkassa dicker. Denn Rot-Grün hat auch die Kurzparkge-
bühren um fast 67% hinaufgeschnalzt. Besonders perfide bei den Belastungswellen ist da-
bei das antidemokratische Vorgehen von Vassilakou & Co.
Die „basisdemokratischen“ Grünen, die in Oppositionszeiten noch bei jedem Baum- und
Strauchschnitt am nächstbesten Ahorn angekettet eine Bürgerbefragung verlangt haben,
betreiben jetzt direktdemokratische Kindesweglegung.
Bei Garagenprojekten haben grüne Berufsdemonstranten mit Unterstützung grüner Man-
datare wochenlange Parkbesetzungen inszeniert, um verbindliche Bürgerbefragungen
durchzusetzen. Jetzt stimmen die grünen Bezirksratsfraktionen gemeinsam mit der SPÖ
– in Meidling leider auch mit Unterstützung der ÖVP – gegen FPÖ-Anträge auf Abhaltung
von Bürgerbefragungen.
Das ist Verrat an der Demokratie, ein Parkpickerl-Diktat Marke Pjöngjang. Die FPÖ kündigt
an, dass sie in den Bezirksvertretungen, wo der Parkpickerlbeschluss mit rot-grüner Mehr-
heit durchgedrückt wurde, erneut Anträge auf Abhaltung von Bürgerbefragungen nach
dem Vorbild des 18. Bezirks stellen wird.
Die Wiener Freiheitlichen sind davon überzeugt, dass sich auch die Betroffenen in den Be-
zirken 10,12,13,14,15,16 und 17 mit einer 2/3-Mehrheit gegen die rotgrüne Abzocke aus-
sprechen würden. Aus diesem Grund wird die FPÖ am Donnerstag im Gemeinderat auch
eine „Dringliche Anfrage“ zu diesem Themenkreis stellen und einen Misstrauensantrag
gegen Verkehrsstadträtin Maria Vassilkou einbringen.
Abcashen ist einzige Intention
Verkehrsstadträtin M. Vassilakou hat den Terminus wohl in die Ressortbezeichnung hinein-
reklamiert, diesen bislang jedoch noch nicht einmal annähernd mit Leben erfüllt. Was SPÖ
und Grüne etwa bei den Veranstaltungen zum Parkpickerl in den Bezirken zu Wege ge-
bracht haben, fällt bestenfalls in die Rubrik „Information“, nüchtern betrachtet aber eher
in die Kategorie „Heizdeckenfahrt“.
„Mit einer bestellten Studie, die in den Pickerlbezirken eine Verkehrsreduktion um 35%
Prozent in Aussicht stellt, als „Information“ für die Bevölkerung bewegt sich die rot-grüne
Stadtregierung bald am Rande des gewerbsmäßigen Betrugs, soll doch die plumpe Inkasso-
Aktion mit offensichtlich frisierten Zahlen als Benefit für die Wohnbevölkerung verhökert
werden“, so der FPÖ- Klubobmann Mag. Johann Gudenus zum Thema Parkpickerl.
Man braucht sich nur die Innergürtelbezirke anzusehen, um festzustellen, dass dieser Effekt
nicht zu erzielen ist. Ganz im Gegenteil kommen auf die Anrainer sowohl innerhalb des
Gürtels als auch in den neuen Inkasso-Zonen außerhalb zusätzliche Belastungen zu. Die aus
Sicht der Wirtschaft zu begrüßenden Erleichterungen für Gewerbebetriebe bei den Pickerl-
zuteilungen werden wiederum zu Lasten der Anrainer gehen, die für 300 Euro in zwei
Jahren nicht einmal im Ansatz eine Gegenleistung bekommen.
Zudem kehren die „Parkpickerlflüchtlinge“ aus den Bezirken 14,15,16 und 17 in die Inner-
gürtelbezirke zurück. Unter diesen Voraussetzungen beinhart abzukassieren, zeugt von
krankhafter Geldgier. Die FPÖ bleibt bei ihrer Linie, ein kostenloses Parkpickerl für alle in
Wien hauptwohnsitzgemeldeten Autofahrer bei gleichzeitigem Ausbau der Angebote für
Einpendler einzuführen.
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2012-03-27
300.000 Euro als Untergrenze für Vermögenssteuer
Im heutigen Budgetausschuss haben die Experten von Rot (Markus Marterbauer) und
Grün (Bruno Rossmann) die Katze aus dem Sack gelassen und dargestellt, wie sie sich
eine Vermögenssteuer vorstellen. Jeder Österreicher mit einem Vermögen ab 300.000
Euro soll zur Kasse gebeten werden.
Damit soll der Mittelstand massiv abgezockt werden. Mit einer Vermögenssteuer, durch
die Vermögenswerte ab 300.000 Euro besteuert würden, fielen selbst Eigentümer von
Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen in den Geltungsbereich dieser neuen
Steuer.
Von einer Reichensteuer, die nur die oberen Zehntausend beträfe, kann hier keine Rede
sein. Die Lasten für die exorbitanten Staatsschulden sollen auf den Mittelstand abgewälzt
werden, wenn es nach SPÖ und Grünen geht. Anstatt das Budget endlich durch nach-
haltige Struktur- und Verwaltungsreformen zu sanieren, soll die Steuerschraube für den
Mittelstand weiter angezogen werden.
Bürger(innen) sollen ausspioniert werden
Um diese Abzocke auch möglichst effizient durchziehen zu können, soll dazu das jämmer-
liche des Überbleibsel österreichischen Bankgeheimnis fallen. Im Endeffekt kämen diese
Pläne einer teilweisen Enteignung des Mittelstandes gleich. Gleichzeitig sollen die privaten
Finanzen auch aller unbescholtenen Bürger ausspioniert werden. Ohnehin werden die
Ersparnisse der Österreicher(innen) bereits jetzt schon durch die KEST entsprechend
besteuert.
Diesen Umverteilungsplänen gleichen Vorgängen in staatssozialistischer Ostblockmanier.
Der Mittelstand ist bereits jetzt über Gebühr belastet, statt weiterer Abzocke muss es
endlich zu einer Entlastung kommen. Mit derartig billigem Klassenkampf haben SPÖ
und Grüne wieder einmal ihr wahres Gesicht gezeigt.
Kein Wille zu wirklichen Reformen
Die ÖVP glänzt dagegen im Ausschuss durch Planlosigkeit und Schönfärberei und wollen
ihre Reformunwilligkeit offenbar als den richtigen Weg verkaufen. Gerade in der derzeit-
igen Lage ist der völlig Stillstand allerdings fatal für Österreich.
Angesichts steigender Belastungen und eines enormen Budgetdefizits ist es erschreckend,
wie SPÖ und Grüne die Österreicher enteignen wollen, während die ÖVP in völligem Still-
stand verharrt.
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2011-11-03
Millionen-Gewinne auf Kosten der Wiener(innen)
Der Rechnungshof hat nach einer Prüfung eindeutig klargestellt, dass die Wiener
Stadtregierung die Gebühren als eine getarnte Steuer benützt, um damit das Budget
zu finanzieren. So flossen etwa im vergangenen Jahr 27 Prozent der Wassergebühr,
das waren 45 Millionen Euro, in das allgemeine Budget, bei der Müllgebühr waren es
knapp zehn Prozent oder 28 Millionen Euro.
Auch bei Gas und Strom werden die Bürger(innen) eiskalt abgezockt. Und besonders
arg ist, dass bei dem dubiosen Cross-Border-Deal bei Wien Kanal die Finanzierungs-
kosten den Gebührenzahlern aufgebürdet werden, die Habenzinsen aber im Budget
verschwinden.
Das gesamte Vorgehen der Wiener Stadtregierung bei den Gebühren bezeichnet der
Rechnungshof als „ungeeignet“, weil es nicht der Kostenwahrheit entspricht. Die per-
manente Anhebung der Gebühren muss gestoppt werden, „bis die Mängel bei der
Kalkulation behoben sind“.
Unsoziales Vorgehen
Und genau diese illegale Budget-Finanzierung durch Gebühren ist ein extrem unso-
ziales Vorgehen der rot-grünen Abzockerkoalition. Sie trifft nämlich gerade die
ärmeren Wiener(innen). Dass die rote Wiener Stadtregierung mit stummer Zustimm-
ung ihres grünen Koalitionspartners weiter ungeniert an der Gebührenschraube
drehen will, ist ein Schlag ins Gesicht der Bürger(innen) und des Rechnungshofs.
Um die Kostenwahrheit herzustellen ist eine umgehende Senkung des Strom- und
des Gaspreises von Nöten.
Aber die rot-grüne Wiener Stadtregierung denkt nicht im entferntesten an Tarifsenk-
ungen, sondern im Gegenteil an Tariferhöhungen. Dies beweist die Ankündigung
des Wiener Bürgermeisters Michael Häupl. Dieser ließ verlautbaren, dass er auf die
im kommenden Jahr automatische Anhebung der Wasser-, Kanal- und Müllge-
bühren nicht verzichten will.
Mit dieser Methode wird eine ausufernde Verarmung der Wiener(innen) nicht zu
stoppen sein. Diese trifft vor allem Mindestrenter(innen) und Kleinverdiener(innen).
Anstatt Einsparungen zu treffen, wie z.B. Subventionen für schwachsinnige Projekte
einzufrieren, bittet man lieber die Wiener Bevölkerung mit Tariferhöhungen weiter-
hin zur Kassa.
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2011-07-23
Wer ist nun reich oder vermögend?
Meinungsunterschiede scheinen zwischen dem amtierenden SPÖ-Bundeskanzler Werner
Faymann und der SPÖ-Abgeordneten zum OÖ. Landtag, Gertraud Jahn zu bestehen, wenn
es darum geht wer als reich oder vermögend zu gelten hat.
Während für Faymann die Reichtum-Grenze erst dann überschritten wird, wenn der oder die-
jenige mehr als 300.000 bis 400.000,- Euro im Jahr verdient, ist für Jahn das Ende der Armuts-
grenze beim Überschreiten der Millionengrenze (Vermögenswerte) erreicht. Erstaunlich ist
auch, wie mit dem Differenzbetrag von 100.000,- Euro locker umgegangen wird.
SPÖ macht nun auf Klassenkampf
Da in der SPÖ offenbar schon der kleinste Funktionär bemerkte, dass langsam aber sicher die
Felle zum Davonschwimmen begannen, mußten sich die Genossen und Genossinnen etwas
medienträchtiges einfallen lassen. Also was lag näher, als auf „Klassenkampf“ zu machen und
eine Unterschriftenaktion für eine sogenannte Millionärssteuer zu organisieren.
Wie im heutigen Blogeintrag von Getraud Jahn zu lesen ist, diente die Kleinstadt Perg und Um-
gebung, als erste Station für eine Fotoaktion der Bürger(i)nnen-Initiative, um auf mehr Verteil-
ungsgerechtigkeit aufmerksam zu machen. Diese Region war sicher gut ausgewählt, da sie
wirtschaftlich sehr schwach und von Abwanderung geprägt ist und Klassenkampf-Parolen
sicher auf fruchtbaren Boden gefallen sind.
Millionen-Boni für Pleite-Banker
Populistisch in Szene gesetzt wurden die Bürger(innen) darüber informiert, dass beim Er-
werb einer Wurstsemmel 10% Prozent Steuer zu bezahlen sind , während hingegen bei
Aktiengewinne keine Abgaben an den Fiskus fällig werden. Die SPÖ verlange daher die
Einführung einer Spekulationssteuer.
Getraud Jahn hält fest, dass die SPÖ auch eine Bankenabgabe und Finanztransaktionssteuer
fordere, damit auch die ihren Beitrag leisten, die die Krise verursacht haben. Da staunen wir
aber, sah doch der große Regierungs-Koalitionspartner SPÖ tatenlos zu, als Millionen-Boni an
Bankmanager ausbezahlt wurden, obwohl diese schwere Spekulationsverluste einfuhren.
SPÖ diente als Musterbeispiel für Privatstiftung
Die OÖ-Landtagsabgeordnete stellt weiters fest, dass die Einkommensunterschiede zwischen
arm und reich immer größer werden. Zitat: „Zehn Prozent der ÖsterreicherInnen besitzen mehr
als Zwei Drittel des gesamten Vermögens, während die übrigen 90 Prozent der Bevölkerung
zusammen nur ein Drittel besitzen. Wer sein Vermögen in Privatstiftungen geparkt hat, zahlt
nur halb so viele Steuern auf Zinsen wie jemand, der das Geld auf dem Sparbuch hat.“
Auch hier sahen die Genossen aus der Regierung tatenlos zu und rührten keinen Finger um
eine Veränderung herbeizuführen. Und was das Vermögen in Privatstiftungen betrifft, war
es geradezu die SPÖ die als Musterbeispiel diente. Möglicherweise hat Frau Jahn von der
SPÖ-Stiftung in der Steiermark keine Kenntnis gehabt, dann könnte man der SPÖ-Politikerin
ihre populitische Aussage verzeihen.
Warum die 1 Million Euro – Grenze?
Interessant ist auch der Standpunkt von Frau Jahn, bis zu welcher Summe Häuslbauer und
Wohnungsbesitzer von einer Vermögenssteuer nicht betroffen sein sollten. Bedenkt man
dass eine durchschnittliche Eigentumswohnung von Otto Normalverbraucher in etwa einen
Vermögenswert von 150.000,- bis 250.000,- Euro darstellt und ein normales Einfamilienhaus
zwischen 250.000,- und maximal 500.000,- Euro wert ist, ist es nicht nachvollziehbar wie die
SPÖ-Politikerin auf einen Freibetrag von 1.000.000,- Million Euro kommt.
Möglicherweise sind in den vergangenen Jahren zahlreiche sozialdemokratische Funktio-
näre in die finanzielle Vermögenswert-Liga zwischen 500.000,- und 1.000.000,- Euro auf-
gestiegen und es wurde die Millionengrenze deshalb gewählt, um den eigenen Leuten
nicht auf die Füsse zu treten.
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2010-08-07
Erstaunliche Studie
Um die von Außenminister Spindelegger beabsichtigte Massenzuwanderung von 100.000
Migranten ein wenig schmackhaft zu machen, wurde in der mit Zwangsinseraten künstlich
am Leben gehaltenen „Wiener Zeitung“ das Ergebnis einer Studie von Regio Data Research
veröffentlicht.
Diese Studie soll den Österreicher(innen) glaubhaft machen, dass die bei uns lebenden
Migranten, die immerhin einen Anteil von 18 Prozent der Bevölkerung stellen, über eine
Kaufkraft von 13,5 Prozent verfügen. Angebliche Experten raten dem Einzelhandel, sich
über dieses Marktpotential bewusst zu werden.
Worauf stützt sich das Ergebnis?
Worauf sich das Ergebnis dieser Studie stützt, geht allerdings aus dem Beitrag in der „Wiener
Zeitung“ nicht hervor. Es fehlen sämtliche Angaben über Steuer- und Sozialabgaben, aus
denen die Einkünfte der Migranten korrekt errechenbar wären. Nur so könnte die tatsäch-
liche Kaufkraft bestimmt werden.
Statistik Austria spricht Tacheles
Dafür wurden tatsächlich bekannte Fakten verschwiegen. Laut Statistik Austria waren im
Jahr 2009, von in Österreich geborenen Männer 4,2% und Frauen 4,0% arbeitslos und
erhielten die staatliche Arbeitslosenunterstützung.
Bei den Migranten zeichnet sich ein völlig anderes Bild ab. Von denen im Ausland gebor-
enen Männer waren stolze 11,1 Prozent und Frauen 9,4 Prozent arbeitslos und erhielten
ebenfalls die Arbeitslosenunterstützung.
Auch bei der Frauenerwerbsquote schaut es traurig aus
Weiters wurde von der Statistik Austria die Frauenerwerbsquote untersucht und kamen
zu folgendem Ergebnis. In Österreich geborene Frauen im Alter zwischen 25 und 54 Jahr-
en gehen zu 80 Prozent einer Beschäftigung nach.
Bei den Türkinnen sind lediglich knapp über 40 Prozent erwerbstätig. Etwa 65 Prozent
der Frauen aus Ex-Jugoslawien, zirka 70 Prozent der EU-Bürgerinnen und rund 58 Pro-
zent sonstig im Ausland geborene Frauen gehen einer Beschäftigung nach.
Migranten-Kaufkraft durch den Steuerzahler
Das heißt im Klartext, dass die von Regio Data Research angepriesene Kaufkraft von Mig-
ranten, sich zu einem nicht unerheblichen Teil aus Steuergeld rekrutiert. Denn Sozialleist-
ungen wie Arbeitslosenunterstützung, staatlichen Familienbeihilfe, Kindergeld, Sozialhilfe
oder sonstige staatliche Zuwendungen, werden von der arbeitenden Bevölkerung finan-
ziert.
Von der linken in die rechte Hosentasche
Das wäre in etwa genauso, als wenn ein Geschäftsmann in seinem eigenen Lokal, von sei-
nem eigenen Geld täglich viel einkauft und sich dann über gute Umsätze freut. Das sein
Vermögen dadurch schwindet weil er Ware nachkaufen muss, verheimlicht er wohlweislich.
Wer auch immer diese Studie in Auftrag gegeben hat muss glauben, dass die heimische
Bevölkerung aus lauter Vollidioten besteht und das Ergebnis freudig zur Kenntnis nimmt.
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2010-07-29
Alles Lug und Trug
Das alte Sprichwort: „Stiehlst Du ein Schaf hängt man Dich, stiehlst Du aber die ganze
Herde verhandelt man mit Dir“ bestätigt sich nun. Jahrelang hatten die obersten Ver-
antwortlichen für Griechenland Bilanzen gefälscht, betrogen, gestohlen und gelogen.
Entweder wollte man dies in Brüssel nicht bemerken oder hat es nicht bemerkt, weil es
an qualifizierter Kontrolle gefehlt hatte. Aber bekanntlicher Weise geht man mit dem Krug
solange zum Brunnen bis er bricht.
Und so kam es wie es kommen musste, Griechenland steht vor dem Staatsbankrott. Ab jetzt
wird es in der Tat erstaunlich. Jeder Geschäftsmann der Bilanzen fälscht und sich dadurch
vorsätzlich Kredite verschafft, von denen er schon im Vorhinein weiß dass er diese nicht
zurückzahlen kann, landet mit Sicherheit im Gefängnis.
Dürfen dies private Geschäftsleute auch?
Abgesehen davon entsteht durch Bilanzfälschung massiver Steuerbetrug. Nehmen wir
einmal an, der Geschäftsmann XY hätte diese kriminelle Tat begangen. Würde ihm der
Finanzminister Josef Pröll mit einem weiterem Kredit unter die Arme greifen?
Und würde der Finanzminister dies mit dem Argument rechtfertigen, er mache dies des-
halb, dass die Banken ihr Geld zurückerhalten und damit keine Schädigung des Euros
eintritt?
Mit absoluter Sicherheit nicht. Herr XY würde wahrscheinlich bis zum Hals in Ketten gelegt
werden und sein verbliebenes Hab und Gut würde unter dem Hammer landen. Da ist es
doch erstaunlich, dass Josef Pröll dies in der Causa Griechenland nicht so sieht.
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus
Vielleicht sieht er es nicht so eng, weil die Betrüger und Diebe in den Reihen der Politiker
angesiedelt waren? Denn die Argumentation, falls Griechenland nicht geholfen werde
könne ein Dominoeffekt eintreten und andere Länder mit sich reißen, lassen wir nicht
gelten.
Denn im Klartext würde diese erstaunliche Argumentation bedeuten, wenn das Haus von
Herrn A versteigert wird, automatisch die Bank beim Nachbarn B ebenfalls um ihr Geld
umfallen würde. Dieser Umstand würde nur dann eintreten, wenn Herr B ebenfalls seine
Finanzen nicht im Griff hat.
Bettelstaaten raus oder EU-Auflösung
Daher haben Länder die wirtschaftlich nicht in der Lage sind der EU anzugehören, in
dieser nichts verloren. Als Alternative bliebe nur, diesen gesamten Verein aufzulösen.
Das künstlich geschaffene, überregionale Staatsgebilde hat bis dato bei den mittel-
europäischen Staaten einen derartigen Schaden angerichtet, sodass einer Auflösung
ohnehin kein normal denkender Mensch nachweinen würde.
Bürgerkrieg?
Das die Suppe nun der kleine Mann in Griechenland auslöffeln soll und muss, die Politiker
und eine elitäre Schicht eingebrockt haben, ist ebenfalls für die Gangart der EU bezeich-
nend.
In einem gestrigen Beitrag in den VOX-Nachrichten fiel ein Satz, der zum Nachdenken
anregen sollte. Ein griechischer Bürger der auf der Strasse von einem Reporter zur Lage
in seinem Land befragt wurde sagte wortwörtlich: „Wir werden für das nicht bezah-
len, denn eher wird es zum Bürgerkrieg kommen.“
Auch Polizisten prügeln nicht gratis
Wenn es wirklich zu diesem Eklat kommen sollte, werden dies auch Prügelpolizisten die
zur Zeit munter auf die eigene Bevölkerung einschlagen nicht verhindern können. Denn
irgendwann kommt der Zeitpunkt wo die privilegierte Schicht den Sold für ihre Schutz-
truppen nicht mehr bezahlen kann. Da weder Polizisten noch Soldaten gratis prügeln,
könnte es in diesem Fall zu einem Umkehrschluss kommen und in Griechenland wieder
eine Militärjunta an die Macht kommen.
Das so ein Machthaber keinen Cent zurückzahlen wird, kann sich wohl auch der blauäug-
igste Mensch ausmalen. Da stellt sich die berechtigte Frage, mit welchem Recht erlaubt
sich der österreichische Finanzminister einem bankrotten Staat Geld zu leihen, bei dem
jeder Laie erkennen kann, dass dieses das nie zurückbezahlt werden wird.
Würde Pröll sein Privatvermögen verborgen?
Interessant wäre zu wissen, ob Josef Pröll aus seinem Privatvermögen ebenfalls den
Griechen Geld leihen würde? Wir können uns die Frage gleich selbst beantworten. Mit
absoluter Sicherheit würde ihm dies nicht im Traum einfallen.
Ob das Verschenken von österreichischem Steuergeld, in der Höhe von 2 Mrd. Euro, aus
unterwürfigster EU-Hörigkeit oder aus Profilierungssucht des Herrn Josef Pröll geschieht,
wird uns vielleicht die Geschichte der Zukunft lehren.
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2010-05-04
(Screens von: https://www.bmf.gv.at/)
Diese Werbeeinschaltung erschien vor drei Tagen in mehreren Tageszeitungen und kann
noch immer auf der Startseite, der „Webseite“ des Bundesministeriums für Finanzen be-
staunt werden.
Finanzminister glaubt selbst nicht was er sagt
Abgesehen von der Geschmacklosigkeit dieser Werbung, scheint der Finanzminister
seine Ankündigung ohnehin nicht ernst zu nehmen. Er beabsichtigt allen Ernstes, dem
Pleitestaat Griechenland einen „Kredit“ in der Höhe bis zu 2 Milliarden Euro zu gewähren.
Eine knappe Milliarde Euro steht bereits zur Verfügung. Wenn man bedenkt das Griechen-
land sein Desaster selbst verschuldet hat, indem Korruption, Steuerhinterziehung und Miss-
wirtschaft an der Tagesordnung steht , stellt sich die Frage wie man einem solchen Staat
Geld borgen kann.
Griechen wollen keinen Sparkurs
Nicht einmal im Angesicht der drohenden Staatspleite sind die Griechen bereit Opfer zu
bringen und demonstrieren gegen die angekündigten Sparpläne ihrer Regierung. Da ist
die Aussage des Finanzministers, dass der Griechenland-Kredit dem Steuerzahler nichts
kosten werde, da die Griechen ja alles zurückzahlen werden, im höchsten Maße erstaunlich.
Realitätsverweigerung
Offensichtlich ist Josef Pröll ein Realitätsverweigerer, denn wie die Lage im Moment aus-
sieht, wird Österreich von dem verborgten Geld keinen Cent wieder sehen. Das heißt im
Klartext, der Finanzminister ist bereit Steuergelder herzuschenken, obwohl die pro Kopf-
verschuldung in Österreich 23.901,- Euro beträgt.
Österreich hat auf Grund der weltweiten Wirtschaftkrise selbst finanzielle Probleme,
die aber Finanzminister Pröll offensichtlich nicht zu interessieren scheinen. Legt man
dieses Szenario in die Privatwirtschaft um, würde dies folgendes bedeuten.
Hausdurchsuchung und U-Haft bis zum Prozess
Ein privater Geschäftsmann hat immense Schulden und weiß aus diesen keinen Ausweg.
Trotzdem verschenkt er Gelder die ihm anvertraut wurden. In diesem Fall kann sich jeder
sicher sein, dass in diesen Betrieb sofort die Wirtschaftpolizei samt Finanzfahndung ein-
rückt und alles auf den Kopf stellt. Der Firmeninhaber würde sofort festgenommen werden
und säße bis zu seinem Prozess in Untersuchungshaft.
Es heißt zwar immer die Lämmer wählen ihren Schlächter selbst, aber hier stellt sich die
berechtigte Frage, hat Österreich wirklich so einen Finanzminister verdient?
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2010-04-30
Entscheidungen von Höchstgerichten
Zum Jahresausklang wollen wir Sie ein wenig zum Schmunzeln bringen. Nachstehende
Entscheidungen wurden von österreichischen Höchstgerichten getroffen. Bitte verrenken
Sie sich beim Kopfschütteln nicht Ihr Genick.
VwGH, Zl. 96/20/0793
Der Ausdruck „Soziale Gruppe“ wurde als Auffangtatbestand in die Flüchtlingskonvention
eingefügt und als solcher in den § 1 Z 1 AsylG übernommen. Die Gruppe aller Ehebrecher
ist nicht eine solche „Soziale Gruppe“ im Sinne des Asylgesetzes.
§ 11 Abs 2 Bienenseuchengesetz
Die Einfuhr von Bienenköniginnen ist mit höchstens 15 Begleitbienen zulässig und bedarf
der Bewilligung des Bundeskanzlers.
OGH, 8 Ob A 206
Die Beleidigung eines Lehrer-Kollegen mit den Worten „Schleich dich, du Trottel“ ist dem
Ansehen des Dienstes abträglich und kann auch nicht mit der angespannten Situation
einer Sondererziehungsschule entschuldigt werden.
VwGH, 91/17/0064
Als Getränke sind solche Flüssigkeiten anzusehen, die verkehrsüblicherweise „zum Trinken“
– d.h. zum Stillen des Durstes oder zur Befriedigung eines geschmacklichen Bedürfnisses
verwendet werden. Heißwasser wird auch in Tirol nicht üblicherweise zum Trinken verwendet.
Auch in der Alpin-, Brauchtums- und Kochbuchliteratur findet sich kein entsprechender
Hinweis. Heißwasser ist daher kein Getränk, sondern ein flüssiger Grundstoff.
OLG Wien, 14 R 12
Das Abdrehen eines Radios, das von der Ehegattin nur für den Hund angedreht wurde, durch
den Ehemann, der keine Musikberieselung will, ist keine schwere Eheverfehlung.
VwGH, 89/13/0259
Der Betriebsinhaber, der in den Betriebsräumen das WC benützt, tätigt dadurch keine
(steuerlich abzugsfähige) Privatentnahme.
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2009-12-31