Schlepper ist kein ehrlicher Beruf


Schlepper sind Verbrecher denen keine Hochachtung gebührt

„Aber  vor jedem ehrlichen Schlepper,  der saubere Arbeit macht: der seine Kunden sicher aus
dem Land des Elends und Hungers, des Terrors und der Verfolgung herausführt, der sie sicher
hereinbringt,  den  Grenzkontrollen  zum  Trotz,  in unser „freies“ Europa, habe ich Achtung. Er
ist  ein  Dienstleister,  der eine sozial nützliche Tätigkeit verrichtet und dafür auch Anspruch hat
auf ein angemessenes Honorar.  Für Gesinnungslumpen, die glauben, sie müssten sich davon
distanzieren,  habe  ich  nur Verachtung.“ Diese Zeilen brachten dem Obmann von Asyl in Not,
Michael Genner, einen „Strafantrag“ wegen § 282 Abs 2 StGB ein.
Morgen,  Donnerstag  dem 6. Februar 2014, 10:30 Uhr,  sollte der Prozess gegen Genner im
Landesgericht für Strafsachen Wien, Saal 310, 3. Stock Eingang Wickenburggasse 22, 1080
Wien stattfinden. Überraschender Weise wurde dieser nun abberaumt.
Die  Oberstaatsanwaltschaft Wien (OStA) hatte der Staatsanwaltschaft Wien die Weisung erteilt,
den Strafantrag gegen Genner zurückzuziehen.   Dies gab OStA-Sprecher Michael Klackl ges-
tern am Abend bekannt.
Die  Oberstaatsanwaltschaft  sei nach eingehender Prüfung zur Überzeugung gelangt,  dass der
angeklagte  Tatbestand nicht erfüllt ist,  wird von deren Seite verlautbart.   Die Begründung dafür
war,  dass  die  Stellungnahme zum Straftatbestand der Schlepperei,  eine noch zulässige Kritik
sei.  Daher habe man vom Weisungsrecht Gebrauch gemacht.
Einerseits  ist es zu begrüßen,  dass Kritik an einer Strafbestimmung nicht automatisch zu einer
Verurteilung  führt.   Andererseits  sind  die  eingangs  angeführten Zeilen von Genner moralisch
jedoch  nicht  vertretbar.  Denn  es  gibt keine ehrlichen Schlepper,  die saubere Arbeit machen.
Diese Leute sind Verbrecher,  die auf Kosten von Menschen Profite lukrieren.  Sie pferchen Per-
sonen  unter  menschenunwürdigen  Bedingungen  in Boote,  Lastautos oder sonstige Gefährte.
Ob diese dabei drauf gehen ist ihnen egal, solange der Gewinn stimmt.
Die  Aussage  von Genner,  dass Schlepper Dienstleister seien, die eine sozial nützliche Tätigkeit
verrichten  und  dafür auch Anspruch auf angemessenes Honorare haben,  werten wir als zutiefst
menschenverachtend.   Möglicherweise   bricht  der  Obmann  von  Asyl in Not für Schlepper des-
halb  eine  Lanze,  da  jeder  ins  Land geschleppte Flüchtling Geld für diverse Flüchtlingsorgani-
sationen bringt und damit auch unter anderem Arbeitsplätze in diesen sichert.
Die heutigen Schlepper sind Kriminelle,  die keineswegs mit jenen Personen verglichen werden
können,  die  seinerzeit  unter  dem Einsatz ihres eigenen Lebens Flüchtlinge aus den einstigen
sozialistischen Diktaturen (ehemalige Ostblockstaaten) nach Österreich brachten. Diese Flucht-
helfer  waren  selbstlose  Helden,  die  auch  keinen Anspruch auf ein „angemessenes Honorar“
erhoben.   Bei  den  Personen  die nach Österreich gebracht wurden,  handelte es sich fast aus-
nahmslos um Verwandte,  Freunde oder Bekannte.
*****
2014-02-05

Blogger freigesprochen


Justizsprecher Steinhauser von den

Grünen klagt Satiriker – und verliert

Der Autor der bekannten Querschüsse (www.querschuesse.at) Dr. Georg Zakrajsek, ein
pensionierter Notar und Publizist, Generalsekretär der Bürgerrechtsbewegung IWÖ, hat
den Justizsprecher der Grünen Mag. Albert Steinhauser angeblich beleidigt.
In einem Beitrag vom 18.04.2013 hatte Zakrajsek geschrieben, Steinhauser sei „eher ein
Nazi  als  ein  Kommunist“  und sei überdies  „ein braver Lehrling des SS-Reichsführers“.
Grund  dafür:  das  Verlangen  des  Grünpolitikers,  man  möge  die „Whistleblower“ nicht
nur anonymisieren sondern auch straffrei stellen.
Steinhauser hat einen Strafantrag gegen den Publizisten gestellt (Ehrenbeleidigung und
üble Nachrede)  und  überdies  20.000 €  Entschädigung gefordert.   In der Verhandlung
vom   20. August  2013  im  Straflandesgericht  Wien  ist  nun  Zakrajsek  freigesprochen
worden.
Der Richter Dr. Stefan Apostol hat den Freispruch im wesentlichen wie folgt begründet:
· ein Politiker müsse sich mehr gefallen lassen als ein Durchschnittsbürger
· die Querschüsse seien eine satirische, ironische Webseite mit literarischem und künst-
lerischem Anspruch.  Am Beginn der Seite werde darauf ausdrücklich hingewiesen und
schließlich
· sei das Grundrecht auf Meinungsfreiheit zu wahren, politische Kritik, auch wenn sie
schärfer formuliert sei, wäre daher zulässig.
Ein durchaus wichtiges Erkenntnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Steinhauser
hat Rechtsmittel angemeldet.  (Quelle: http://www.querschuesse.at/ )
*****
2013-09-17

Mensdorff-Pouilly: “The show must go on”


Presseaussendung der Staatsanwaltschaft Wien

Betrifft: Strafsache gegen Alfons Mensdorff-Pouilly
 
Die  Staatsanwaltschaft Wien  hat  heute  gegen  Alfons Mensdorff-Pouilly  und  Dr. Kurt
Dalmata  Strafantrag  wegen  des Verdachts  der Geldwäscherei  und anderer Vergehen
erhoben.
 
Alfons Mensdorff-Pouilly  soll  in  den  Jahren  2000  bis 2008  in  Summe  rund Euro 12,6
Millionen  erhalten  haben,  die  zuvor  unter V erwendung  von Scheinverträgen aus dem
Vermögen der BAE systems plc abgezogen wurden. Der Zweitangeklagte soll ihm bei den
Geldtransfers behilflich gewesen sein.
 
Mit  dem  Geld sollten vermutlich in Zentral- und Osteuropa Entscheidungsträger bestochen
werden, um Waffengeschäfte für das Unternehmen zu erlangen. Die tatsächliche Verwend-
ung des Geldes konnte nicht aufgeklärt werden.
 
Weiters  wurde  Alfons Mensdorff-Pouilly wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage
in  zwei  Untersuchungsausschüssen  und  der  Vorlage eines verfälschten Beweismittels im
Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wien angeklagt.
(Schluss)
 

Inszenierte Show oder Profilierungsversuch?

Diese Anklage wird den Lord of War wenig kratzen. Das hat er nämlich  schon eindrucksvoll
unter  Beweis gestellt.   Am  27. Februar 2009 wurde Mensdorff-Pouilly in seinem Schloss in
Luising  wegen  Verdunkelungsgefahr festgenommen.   Die  Untersuchungshaft dauerte fünf
Wochen.
 
Am 2 9. Jänner 2010 wurde Mensdorff-Pouilly in London vom SFO einvernommen und über-
raschend  verhaftet.  Am 4. Februar 2010 wurde vom Bezirksgericht Westminster beschlos-
sen, Mensdorff-Pouilly gegen eine Kaution von umgerechnet mehr als 570.000 Euro frei zu
lassen.  Er musste jedoch seine Pässe abgeben und sich für weitere Befragungen jederzeit
zur Verfügung halten.
 
Am  5. Februar 2010  wurde das Verfahren gegen   A. Mensdorff-Pouilly in England jedoch
endgültig  eingestellt.  Grund  für die  Einstellung war eine Weisung  der britischen Regier-
ungsspitze.  Für  die Zeit  seiner Untersuchungshaft in London  ( 1Woche)  erhielt er sogar
eine Haftentschädigung in Höhe von 430.000 Euro. „Wenn ich das gewusst hätte, wäre ich
vier Wochen geblieben“, soll Mensdorff-Pouilly gegenüber der Zeitschrift Format gescherzt
haben.
 
Der  Mann  hat mächtige Freunde und das nicht nur in London sondern auch in Wien,  wie
nachfolgendes  Foto  unter  Beweis  stellt,  welches  wir uns vom  „Standard“  ausgeborgt
haben.   Die komplette Fotostrecke samt dem dazugehörenden Beitrag  „Die Blumen des
Bösen“  finden geneigte Leser(innen) unter „derstandard.at“
 
Quelle: „derstandard.at“
 
Allerdings sind wir uns nicht sicher, ob der eingebrachte Strafantrag lediglich eine inszenierte
Show  ist  oder  ob  sich  da tatsächlich ein Staatsanwalt profilieren will und dabei vermutlich
kräftig auf die Schnauze fallen wird.
 
*****

2012-06-22
 

Die Anwältin der Bankräuber


Securitymann beendet Bankräuberkarriere

Ein brandgefährliches Rauberduo hielt seit 2005 die Polizei auf Trab. Das Brüderpaar
Christian (24) und Alexander L. (26), überfiel in den letzten 5 Jahren vermutlich fünfzehn
Banken. In ihrer Gangart waren sie nicht zimperlich. Schwerbewaffnet stürmten sie die
Bankinstitute, um diese auszurauben.

Am 4.Dezember 2009 machte ein Securitymitarbeiter ein Bank in Blindenmarkt (Bezirk

Melk), dem munteren Treiben des Bankräuberduos ein jähes Ende. Wir haben im Beitrag
„Der bedrohte Bankräuber“ darüber berichtet.

Bei der Flucht aus dem Bankgebäude, schoss der aufmerksame Sicherheitsmann einen

der Räuber an. Diesen gelang es zwar sich noch in den Fluchtwagen zu retten, konnte je-
doch samt seinem Komplizen kurze Zeit später von der Polizei gestellt und verhaftet werden.

Bankräuber ortete Mordversuch

Wir haben bereits in unserem damaligen „Beitrag“ darüber berichtet, dass der angeschos-
sene Bankräuber ankündigte, einen Strafantrag gegen den Sicherheitsmann, wegen Mord-
versuchs zu erstatten. Seine Rechtfertigung für diese obskure Äusserung begründete er
damit, dass er seine Waffe bereits eingesteckt hatte.

Wir haben diese Ankündigung für einen schlechten Scherz gehalten. Wie wir nun feststellen
müssen, haben wir uns geirrt. Das Anwälte im Auftrag ihrer Klienten oft die erstaunlichsten
Klagen einbringen und Anzeigen erstatten ist traurige Realität.

Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man lachen

Allerdings das nun die Anwältin der beiden Profi-Bankräuber tatsächlich eine Anzeige wegen
Mordversuch gegen den Securitymann erstattet, ist mehr als erstaunlich. Mit dieser Anzeige-
erstattung hat sie die besten Chancen, zur traurigsten Lachnummer ihres Berufsstandes zu
avancieren.

Auch die Polizei bekommt ihr Fett weg. Da bemängelt doch die Anwältin tatsächlich, dass die
Beamten das Räuberduo zuerst überwältigt und gefesselt haben, anstatt Erste Hilfe zu leisten.
Na klar, Polizeibeamte haben nichts anderes im Sinn, als zuerst nach den „Weh-Wechen“ von

bis an die Zähne bewaffneten Räuber zu fragen. Möglicherweise ortet die Anwältin vielleicht
auch noch einen Raub, da sich die Beamten erlaubten den Brüdern die Waffen abzunehmen.

Berufsrisiko

Vielleicht sollte der Anwältin mitgeteilt werden, dass es ein ganz normales Berufsrisiko eines
Bankräubers ist, bei einem Banküberfall eventuell erschossen zu werden. Möglicherweise
ist der Dame auch nicht bewusst, wer ihre Klienten eigentlich sind. Es sind keine kleinen
Hendldiebe, sondern brandgefährliche Profi-Bankräuber.

Wir gehen natürlich auch davon aus, dass das Honorar dieser Advokatin aus Spendengelder

oder aus ehrlich verdienten Geld der Bankräuber bezahlt wird. Der Ordnung halber merken
wir an, dass für Christian und Alexander L. die Unschuldsvermutung gilt.

*****

2010-03-03
  

Der bedrohte Bankräuber


Banküberfall

Am 4.Dezember überfiel das Brüderpaar Christian und Alexander S. eine Raika-Filiale in
Blindenmarkt (Bezirk Melk). Die beiden Brüder waren schon längere Zeit im Visier der
Polizei, konnten aber diesen Banküberfall trotzdem durchziehen.

Maskiert und schwer bewaffnet, betrat Christian S. die Bankfiliale und bedrohte die dort
anwesenden Personen mit dem Umbringen, falls seine Forderungen nicht erfüllt würden.

Ein privater Sicherheitsmann der die Bank bewachte, beobachtete den Überfall.

Security nahm Räuber unter Beschuss

Aus Sicherheitsgründen wartete er bis der bewaffnete Räuber die Bankfiliale verließ und
forderte diesen unter Androhung eines Schusswaffengebrauches zum Anhalten auf.
Christian S. eröffnete daraufhin sofort das Feuer auf den Securitymann.

Dieser schoss zurück und der Bankräuber erlitt bei dem Schusswechsel einen Lungendurch

-schuss. Er konnte sich aber trotzdem in den vor der Bank wartenden Fluchtwagen retten,
welcher von seinem Bruder gelenkt wurde.

Brandgefährliches Duo

Da der Bankräuber durch den skrupellosen Gebrauch der Schusswaffe seine Gefährlichkeit
unter Beweis gestellt hatte, schoss der Securitymann auch auf den Fluchtwagen. Den beiden
Brüdern gelang jedoch die Flucht und wurden einige Zeit später von einer Eliteeinheit der
Polizei auf einem Autobahnrastplatz gestellt und festgenommen.

Im Kofferraum des Fluchtwagens fanden die Beamten zwei halbautomatische Handfeuer-

waffen, eine Maschinenpistole und dazu jede Menge Munition. Dieser Fund allein unterstrich
die Gefährlichkeit der Brüder, die laut Polizei mindestens 7 Banküberfälle verübt haben. Der
Ordnung halber merken wir an, dass für Christian und Alexander S. die Unschuldsvermutung
gilt.

Erstaunlichste Anzeige des Jahres

Das die beiden Brüder offensichtlich nicht nur abgebrühte Bankräuber sind, sondern auch
eine gehörige Portion Frechheit besitzen, kam am vergangenen Donnerstag ans Tageslicht.
Da langte nämlich bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten, die wohl erstaunlichste Anzeige des
Jahres ein.

Christian S. stellte gegen den Sicherheitsmann, dem eigentlich zu verdanken ist dass die
Bankräuberkarriere ein Ende fand, einen Strafantrag wegen Mordversuchs. Er begründete

seine Anzeige mit der Rechtfertigung, dass er seine Waffe bereits eingesteckt hatte.

Bankräuber fühlte sich bedroht

Der Securitymann habe ihm die Maske vom Gesicht gerissen und mit der Waffe bedroht.
Auch der Beschuss des Fluchtwagens spreche für einen Mordversuch, so der verhinderte
Bankräuber. Das sie den Mordversuch überlebt hatten sei nur Glück gewesen, so Christian
S. weiter.

Was hatte Christian S. eigentlich erwartet? Das ihm der Sicherheitsmann die Fahrzeugtüre

öffnet und vielleicht noch beim Verstauen der Beute behilflich ist. Für diesen eingebrachten
Strafantrag müßte es zusätzlich eine saftige Freiheitsstrafe geben, um eventuelle Nachahm-
ungstäter abzuschrecken.

Für uns war es Notwehr, bzw. gerechtfertigter Notstand

Das sich der Sicherheitsmann vor Gericht verantworten wird müssen ist klar. Immerhin hat
er eine Person, wenn auch nur den Bankräuber, angeschossen und erheblich verletzt. Aller-
dings wird ihn jeder realdenkende Richter freisprechen und auch der Staatsanwalt sollte
gegen diesen Freispruch keinen Einspruch erheben.

Sollte das Verfahren gegen Securitymann, gegen unserer Erwartung nicht mit einem Frei-

spruch enden, kann man für die Zukunft nur jedem Überfallenen anraten, sich auf keinen
Fall zu wehren und dem Räuber auch bei Flucht behilflich zu sein.

Auch sollte man dann der Polizei keine Personenbeschreibung geben, denn wenn diese

zur Ausforschung des Täters führt, könnte dieser vielleicht wegen Freiheitsberaubung klagen.

*****

2009-12-20
  

Nachtwächter vs. Polizist TEIL 2

 

Fortsetzung zu TEIL 1

Der andere Polizeibeamte RvI Andreas Z., gab in seiner Niederschrift sinngemäß das gleiche
wie sein Kollege an. Zusätzlich schilderte er noch den Beginn der Amtshandlung , da er der
ersteinschreitende Beamte war.

Doch Futterneid ?

Er habe Handler gefragt, was dieser eigentlich hier mache und bekam in Hochdeutsch zur
Antwort, dass dies seine aufgetragene Arbeit sei, die Daten fremder Leute aufzuschreiben.
Andreas Z. machte Handler daraufhin aufmerksam, dass dieser durch sein Verhalten eigentlich
die Einreise der Passagiere ins Bundesgebiet behindert hatte und das er diesen Umstand zu
einem späteren Zeitpunkt mit dem ÖWD abklären werde.
So steht es in der Niederschrift des RvI Andreas Z.

Ungebührliches Benehmen

Laut Z. kam es dann zu Schimpftiraden  von seitens Handler gegen seine Person.
Schimpfwörter wie „..depperter Kieberer, geh´ sch….“ udgl. mehr soll der Nachtwächter
von sich gegeben haben, wenn man den Ausführungen des Polizisten folgt.
Der Beamte Andreas Z. führt auch noch extra an, dass er keinen falls die Worte „Psychopath,
depperter Wachter“ udgl. ausgesprochen hat, was natürlich von seinem Kollegen bestätigt
wird.

Festnahme

Daraufhin sei Handler von ihm, unter Androhung der Festnahme abgemahnt worden, sein
rechtswidriges Verhalten einzustellen, was dieser aber nicht tat.
In Folge wurde Handler festgenommen. Was sich bei der Festnahme abspielte, ist aus unserem
gestrigen Beitrag ersichtlich.

Der Riese Handler

Erstaunlich ist hier noch eine Aussage des RvI  Andreas Z., der im Protokoll angibt: „….und
der offensichtlich körperlichen Überlegenheit des Angezeigten (viel größer als ich
und ca. 30 bis 40 kg schwerer als ich) rief ich meinen Kollegen O. zu, damit er mich
bei der Durchsetzung der Festnahme unterstützen sollte.“
Die Größe ist meist immer ein subjektiver Blickwinkel. Als viel größer wird nach gängiger
Lebenserfahrung, eine Kopfgröße oder mindestens 20 cm angenommen. Handler misst
1,85 Meter und wiegt 95 Kilogramm.

Minipolizist ?

Nach dieser eigener Aussage, dürfte dann RvI Andreas Z. in etwa 1,65 Meter groß sein und
zwischen 55 und  65 Kilogramm wiegen.
Bei diesen Körpermassen hätte er nicht einmal die Mindestvoraussetzung für den Polizei-
dienst erfüllt. Daher stellt sich die berechtigte Frage, was sucht dieser Mann im Exekutiv-
dienst der Polizei ?

Knast

Nachdem Handler in den Streifenwagen verfrachtet worden war, wurde er in die Polizei-
inspektion Josefstadt gebracht. Dort ging das übliche Prozedere über die Bühne.
Amtsarzt, Anzeigenerstattung und anschließender Polizeiarrest. 
Schwerwiegend kann das „Verbrechen“ von Handler aber nicht gewesen sein, da er lediglich
nach § 1des NÖ-Pol.Stg zu 180,- Euro Geldstrafe verurteilt wurde.
Gemäß der Strafverfügung (S 4.201/06) hatte er sich wegen Erregung ungebührlicher-
weise störenden Lärms und öffentlicher Anstandsverletzung, schuldig gemacht.
Auch sein Gefängnisaufenthalt war unbedeutend, wenn man bedenkt, dass er am selben
Tag um 23:45 Uhr aus der Haft entlassen wurde und die ganze Amtshandlung erst um
19 Uhr begonnen hatte. (Haftbestätigung GZ:D1/15037/2006-SPK WN)

Ohne Munition in den Krieg

Jetzt beging Handler in seiner Naivität, den wahrscheinlich schwerwiegendsten Fehler
seines Lebens. Ohne Zeugen, Ton- oder Lichtbildaufnahmen, begann er gegen die
Staatsmacht in den „Krieg“ zu ziehen.
Er berief gegen die  o.a. Strafverfügung und zeigte die Polizeibeamten wegen
Körperverletzung an.
Am 5.Mai 2008 fand beim UVS NÖ Außenstelle Wr. Neustadt, die Berufungsverhandlung
gegen die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung statt, die er natürlich prompt verlor.

Die UVS-Verhandlung

Allerdings lies in dieser Verhandlung, der RvI Andreas Z. wieder mit einer erstaunlichen
Aussage aufhören. Obwohl beide Beamte in ihren Niederschriften angaben, dass die Fest-
nahme mit  „einsatzbezogener Körperkraft“, sowie den Gebrauch eines Pfeffersprays,
einen Faustschlag gegen den Kopf und einen Tritt gegen die Hüfte oder Oberschenkel von
Handler, durchgeführt wurde, gibt der Beamte auf eine Frage des Senatsleiters folgende
Antwort.
Wörtlich aus dem Protokoll der UVS-Verhandlung:
Auf die Frage, ob der Beschwerdeführer (Handler) auch Schmerzensschreie getätigt hat,
gibt der Zeuge (RvI Andreas Z.) an: „Er hat keine Schmerzensschreie getätigt, dazu
hätte er absolut keinen Grund gehabt“.
Uns liegen ärztliche Bestätigungen vom Krankenhaus Wr. Neustadt und dem Allgemein-
mediziner Dr. Wolfgang M. vor, in denen Verletzungen im Gesicht und der Leistengegend
von Handler  festgestellt wurden.

Der geneigte Leser kann sich nun selbst ein Bild über die Glaubwürdigkeit des Polizisten
RvI Andreas Z. machen.

Der ÖWD

Auch der Arbeitgeber von Handler, der „Österreichische Wachdienst“ (ÖWD),  verhielt
sich “richtig super”. Er kündigte am 11.05.06, dem Nachtwächter per 10.05.06 (Tag
des Vorfalls). Zu diesem Zeitpunkt galt für Handler noch die Unschuldvermutung.

Der Sack wird zugemacht

Handler der zugebener Weise einen Hang zum Querulieren hat, lies nicht locker und urgierte
immer wieder, warum mit seiner Anzeige gegen die Beamten nichts weiter ging.
Diesbezüglich bekam er jedoch keine Antwort, dafür flatterte ihm eine Ladung zu einer
Gerichtsverhandlung für den 4.Juni 2007 ins Haus.
In dieser Verhandlung wurde er wegen  versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt,
Sachbeschädigung und schwerer Körperverletzung verurteilt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe
von 10 Monaten, bedingt auf  3 Jahre.
Im Gerichtsurteil wurde unter anderem auch angeführt, dass RvI Andreas Z. ein Hämatom
oberhalb des linken Auges erlitt und RvI Thomas O. eine offene Rissquetschwunde an der
Schädeldecke davontrug. Beide Verletzungen wurden laut Gericht vom Angeklagten verursacht.

Der Irrtum

Handler glaubte nun, dass er ebenfalls am 10.05.2006 auf diese Delikte angezeigt wurde,
weil er die Polizisten angezeigt hatte. Da unterlag er jedoch einem gewaltigen Irrtum, wie wir
später ausführen werden.  Er berief gegen das Urteil beim OLG und verlor am 18.02.2008
auch dort.

Handler queruliert weiter

Also was tat er jetzt ?  Er „quälte“ die Behörden mit weiteren Eingaben, da er sich ungerecht
behandelt fühlte. Er erkundigte sich auch permanent, wie es mit dem Strafverfahren gegen
die beiden Polizeibeamten stünde.
Um offensichtlich endlich Ruhe vom „Querulanten“ Handler zu haben, schickte ihm die
Staatsanwalt Wr. Neustadt ein höchst erstaunliches Schreiben (6St98/08z), datiert mit
09.05.2008. Wir zitieren aus diesem nachfolgend wörtlich:
Die Anzeige gegen die beiden Beamten wurde mit ha. Verfügung vom 10.04.2007 gemäß
§ 90 Abs. 1 StPO zurückgelegt.
Hingegen wurde am selben Tag gegen Helmut Handler wegen der Vergehen des versuchten
Widerstands gegen die Staatsgewalt nach den §§ 15, 269 Abs. 1 StBG, der Sachbeschäd-
igung nach § 125 StGB und (zweifach begangen) der schweren Körperverletzung nach den
§§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z 4 StGB ein Strafantrag eingebracht.

Achtung aufs Datum

Haben Sie sich das Datum genau angesehen ?  Die Staatsanwaltschaft informiert Handler 
zu einem Zeitpunkt wo dieser  bereits abgeurteilt war und auch die Berufung verloren hat,
über die Einbringung eines Strafantrages. Das ist aber noch nicht das Erstaunliche an dieser
Story.
Erstaunlich daran ist, dass der Strafantrag gegen Handler erst am 10.04.2007 eingebracht
wurde, obwohl die Tat am 10.05.2006 geschehen war. Da bei Gericht oft der Ausdruck
der „lebensnahen Erfahrung“ gebraucht wird, wollen wir diesen auch verwenden.

Lebensnah

Eine absolut lebensnahe Erfahrung ist, dass absichtliche Verletzungen gegen Polizeibeamte
sofort angezeigt werden und nicht 11 Monate später. Immerhin waren laut Gerichtsprotokoll
beide Beamte verletzt, wobei einer sogar eine offene Rissquetschwunde an der Schädeldecke
hatte.
Für uns entsteht hier der Eindruck einer „Retourkutsche“, da Handler die Beamten angezeigt
hatte und keine Ruhe gab.
Mag sein das Handler ein unbequemer Mann ist, der mit seiner Art etlichen Menschen auf
die Nerven geht, dass rechtfertigt jedoch nicht eine derartig unverblümte Demonstration der
Staatsmacht.
Eine derartige Vorgehensweise dient sicherlich nicht dazu, den Menschen unseres Landes
ihren (noch) vorhandenen Glauben an eine unabhängige und überparteiliche Justiz zu stärken.
Stauni
   
2009-07-08
  

Inhalts-Ende

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