Blogger freigesprochen
Justizsprecher Steinhauser von den
Grünen klagt Satiriker – und verliert
Der Autor der bekannten Querschüsse (www.querschuesse.at) Dr. Georg Zakrajsek, ein pensionierter Notar und Publizist, Generalsekretär der Bürgerrechtsbewegung IWÖ, hat den Justizsprecher der Grünen Mag. Albert Steinhauser angeblich beleidigt. In einem Beitrag vom 18.04.2013 hatte Zakrajsek geschrieben, Steinhauser sei „eher ein Nazi als ein Kommunist“ und sei überdies „ein braver Lehrling des SS-Reichsführers“. Grund dafür: das Verlangen des Grünpolitikers, man möge die „Whistleblower“ nicht nur anonymisieren sondern auch straffrei stellen. Steinhauser hat einen Strafantrag gegen den Publizisten gestellt (Ehrenbeleidigung und üble Nachrede) und überdies 20.000 € Entschädigung gefordert. In der Verhandlung vom 20. August 2013 im Straflandesgericht Wien ist nun Zakrajsek freigesprochen worden. Der Richter Dr. Stefan Apostol hat den Freispruch im wesentlichen wie folgt begründet: · ein Politiker müsse sich mehr gefallen lassen als ein Durchschnittsbürger · die Querschüsse seien eine satirische, ironische Webseite mit literarischem und künst- lerischem Anspruch. Am Beginn der Seite werde darauf ausdrücklich hingewiesen und schließlich · sei das Grundrecht auf Meinungsfreiheit zu wahren, politische Kritik, auch wenn sie schärfer formuliert sei, wäre daher zulässig. Ein durchaus wichtiges Erkenntnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Steinhauser hat Rechtsmittel angemeldet. (Quelle: http://www.querschuesse.at/ ) ***** 2013-09-17Mensdorff-Pouilly: “The show must go on”
Presseaussendung der Staatsanwaltschaft Wien
Betrifft: Strafsache gegen Alfons Mensdorff-Pouilly
Die Staatsanwaltschaft Wien hat heute gegen Alfons Mensdorff-Pouilly und Dr. Kurt
Dalmata Strafantrag wegen des Verdachts der Geldwäscherei und anderer Vergehen
erhoben.
Alfons Mensdorff-Pouilly soll in den Jahren 2000 bis 2008 in Summe rund Euro 12,6
Millionen erhalten haben, die zuvor unter V erwendung von Scheinverträgen aus dem
Vermögen der BAE systems plc abgezogen wurden. Der Zweitangeklagte soll ihm bei den
Geldtransfers behilflich gewesen sein.
Mit dem Geld sollten vermutlich in Zentral- und Osteuropa Entscheidungsträger bestochen
werden, um Waffengeschäfte für das Unternehmen zu erlangen. Die tatsächliche Verwend-
ung des Geldes konnte nicht aufgeklärt werden.
Weiters wurde Alfons Mensdorff-Pouilly wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage
in zwei Untersuchungsausschüssen und der Vorlage eines verfälschten Beweismittels im
Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wien angeklagt.
(Schluss)
Inszenierte Show oder Profilierungsversuch?
Diese Anklage wird den Lord of War wenig kratzen. Das hat er nämlich schon eindrucksvoll
unter Beweis gestellt. Am 27. Februar 2009 wurde Mensdorff-Pouilly in seinem Schloss in
Luising wegen Verdunkelungsgefahr festgenommen. Die Untersuchungshaft dauerte fünf
Wochen.
Am 2 9. Jänner 2010 wurde Mensdorff-Pouilly in London vom SFO einvernommen und über-
raschend verhaftet. Am 4. Februar 2010 wurde vom Bezirksgericht Westminster beschlos-
sen, Mensdorff-Pouilly gegen eine Kaution von umgerechnet mehr als 570.000 Euro frei zu
lassen. Er musste jedoch seine Pässe abgeben und sich für weitere Befragungen jederzeit
zur Verfügung halten.
Am 5. Februar 2010 wurde das Verfahren gegen A. Mensdorff-Pouilly in England jedoch
endgültig eingestellt. Grund für die Einstellung war eine Weisung der britischen Regier-
ungsspitze. Für die Zeit seiner Untersuchungshaft in London ( 1Woche) erhielt er sogar
eine Haftentschädigung in Höhe von 430.000 Euro. „Wenn ich das gewusst hätte, wäre ich
vier Wochen geblieben“, soll Mensdorff-Pouilly gegenüber der Zeitschrift Format gescherzt
haben.
Der Mann hat mächtige Freunde und das nicht nur in London sondern auch in Wien, wie
nachfolgendes Foto unter Beweis stellt, welches wir uns vom „Standard“ ausgeborgt
haben. Die komplette Fotostrecke samt dem dazugehörenden Beitrag „Die Blumen des
Bösen“ finden geneigte Leser(innen) unter „derstandard.at“
Quelle: „derstandard.at“
Allerdings sind wir uns nicht sicher, ob der eingebrachte Strafantrag lediglich eine inszenierte
Show ist oder ob sich da tatsächlich ein Staatsanwalt profilieren will und dabei vermutlich
kräftig auf die Schnauze fallen wird.
***** 2012-06-22
Die Anwältin der Bankräuber
Securitymann beendet Bankräuberkarriere
Ein brandgefährliches Rauberduo hielt seit 2005 die Polizei auf Trab. Das BrüderpaarChristian (24) und Alexander L. (26), überfiel in den letzten 5 Jahren vermutlich fünfzehn Banken. In ihrer Gangart waren sie nicht zimperlich. Schwerbewaffnet stürmten sie die Bankinstitute, um diese auszurauben.
Am 4.Dezember 2009 machte ein Securitymitarbeiter ein Bank in Blindenmarkt (Bezirk
Melk), dem munteren Treiben des Bankräuberduos ein jähes Ende. Wir haben im Beitrag „Der bedrohte Bankräuber“ darüber berichtet.Bei der Flucht aus dem Bankgebäude, schoss der aufmerksame Sicherheitsmann einen
der Räuber an. Diesen gelang es zwar sich noch in den Fluchtwagen zu retten, konnte je- doch samt seinem Komplizen kurze Zeit später von der Polizei gestellt und verhaftet werden.Bankräuber ortete Mordversuch
Wir haben bereits in unserem damaligen „Beitrag“ darüber berichtet, dass der angeschos-
sene Bankräuber ankündigte, einen Strafantrag gegen den Sicherheitsmann, wegen Mord-
versuchs zu erstatten. Seine Rechtfertigung für diese obskure Äusserung begründete er
damit, dass er seine Waffe bereits eingesteckt hatte.
Wir haben diese Ankündigung für einen schlechten Scherz gehalten. Wie wir nun feststellen
müssen, haben wir uns geirrt. Das Anwälte im Auftrag ihrer Klienten oft die erstaunlichsten
Klagen einbringen und Anzeigen erstatten ist traurige Realität.
Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man lachen
Allerdings das nun die Anwältin der beiden Profi-Bankräuber tatsächlich eine Anzeige wegenMordversuch gegen den Securitymann erstattet, ist mehr als erstaunlich. Mit dieser Anzeige-
erstattung hat sie die besten Chancen, zur traurigsten Lachnummer ihres Berufsstandes zu
avancieren.
Auch die Polizei bekommt ihr Fett weg. Da bemängelt doch die Anwältin tatsächlich, dass die
Beamten das Räuberduo zuerst überwältigt und gefesselt haben, anstatt Erste Hilfe zu leisten.
Na klar, Polizeibeamte haben nichts anderes im Sinn, als zuerst nach den „Weh-Wechen“ von
Berufsrisiko
Vielleicht sollte der Anwältin mitgeteilt werden, dass es ein ganz normales Berufsrisiko eines
Bankräubers ist, bei einem Banküberfall eventuell erschossen zu werden. Möglicherweise
ist der Dame auch nicht bewusst, wer ihre Klienten eigentlich sind. Es sind keine kleinen
Hendldiebe, sondern brandgefährliche Profi-Bankräuber.
Wir gehen natürlich auch davon aus, dass das Honorar dieser Advokatin aus Spendengelder
oder aus ehrlich verdienten Geld der Bankräuber bezahlt wird. Der Ordnung halber merkenwir an, dass für Christian und Alexander L. die Unschuldsvermutung gilt.
*****
2010-03-03Der bedrohte Bankräuber
Banküberfall
Am 4.Dezember überfiel das Brüderpaar Christian und Alexander S. eine Raika-Filiale inBlindenmarkt (Bezirk Melk). Die beiden Brüder waren schon längere Zeit im Visier der
Polizei, konnten aber diesen Banküberfall trotzdem durchziehen.
Maskiert und schwer bewaffnet, betrat Christian S. die Bankfiliale und bedrohte die dort
anwesenden Personen mit dem Umbringen, falls seine Forderungen nicht erfüllt würden.
Security nahm Räuber unter Beschuss
Aus Sicherheitsgründen wartete er bis der bewaffnete Räuber die Bankfiliale verließ undforderte diesen unter Androhung eines Schusswaffengebrauches zum Anhalten auf. Christian S. eröffnete daraufhin sofort das Feuer auf den Securitymann.
Dieser schoss zurück und der Bankräuber erlitt bei dem Schusswechsel einen Lungendurch
-schuss. Er konnte sich aber trotzdem in den vor der Bank wartenden Fluchtwagen retten, welcher von seinem Bruder gelenkt wurde.Brandgefährliches Duo
Da der Bankräuber durch den skrupellosen Gebrauch der Schusswaffe seine Gefährlichkeit
unter Beweis gestellt hatte, schoss der Securitymann auch auf den Fluchtwagen. Den beiden
Brüdern gelang jedoch die Flucht und wurden einige Zeit später von einer Eliteeinheit der
Polizei auf einem Autobahnrastplatz gestellt und festgenommen.
Im Kofferraum des Fluchtwagens fanden die Beamten zwei halbautomatische Handfeuer-
waffen, eine Maschinenpistole und dazu jede Menge Munition. Dieser Fund allein unterstrich die Gefährlichkeit der Brüder, die laut Polizei mindestens 7 Banküberfälle verübt haben. Der Ordnung halber merken wir an, dass für Christian und Alexander S. die Unschuldsvermutung gilt.Erstaunlichste Anzeige des Jahres
Das die beiden Brüder offensichtlich nicht nur abgebrühte Bankräuber sind, sondern auch
eine gehörige Portion Frechheit besitzen, kam am vergangenen Donnerstag ans Tageslicht.
Da langte nämlich bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten, die wohl erstaunlichste Anzeige des
Jahres ein.
Christian S. stellte gegen den Sicherheitsmann, dem eigentlich zu verdanken ist dass die
Bankräuberkarriere ein Ende fand, einen Strafantrag wegen Mordversuchs. Er begründete
Bankräuber fühlte sich bedroht
Der Securitymann habe ihm die Maske vom Gesicht gerissen und mit der Waffe bedroht.
Auch der Beschuss des Fluchtwagens spreche für einen Mordversuch, so der verhinderte
Bankräuber. Das sie den Mordversuch überlebt hatten sei nur Glück gewesen, so Christian
S. weiter.
Was hatte Christian S. eigentlich erwartet? Das ihm der Sicherheitsmann die Fahrzeugtüre
öffnet und vielleicht noch beim Verstauen der Beute behilflich ist. Für diesen eingebrachten Strafantrag müßte es zusätzlich eine saftige Freiheitsstrafe geben, um eventuelle Nachahm- ungstäter abzuschrecken.Für uns war es Notwehr, bzw. gerechtfertigter Notstand
Das sich der Sicherheitsmann vor Gericht verantworten wird müssen ist klar. Immerhin hat
er eine Person, wenn auch nur den Bankräuber, angeschossen und erheblich verletzt. Aller-
dings wird ihn jeder realdenkende Richter freisprechen und auch der Staatsanwalt sollte
gegen diesen Freispruch keinen Einspruch erheben.
Sollte das Verfahren gegen Securitymann, gegen unserer Erwartung nicht mit einem Frei-
spruch enden, kann man für die Zukunft nur jedem Überfallenen anraten, sich auf keinen Fall zu wehren und dem Räuber auch bei Flucht behilflich zu sein.Auch sollte man dann der Polizei keine Personenbeschreibung geben, denn wenn diese
zur Ausforschung des Täters führt, könnte dieser vielleicht wegen Freiheitsberaubung klagen.*****
2009-12-20Nachtwächter vs. Polizist TEIL 2
Fortsetzung zu TEIL 1
Der andere Polizeibeamte RvI Andreas Z., gab in seiner Niederschrift sinngemäß das gleiche
wie sein Kollege an. Zusätzlich schilderte er noch den Beginn der Amtshandlung , da er der
ersteinschreitende Beamte war.
Doch Futterneid ?
Er habe Handler gefragt, was dieser eigentlich hier mache und bekam in Hochdeutsch zur
Antwort, dass dies seine aufgetragene Arbeit sei, die Daten fremder Leute aufzuschreiben.
Andreas Z. machte Handler daraufhin aufmerksam, dass dieser durch sein Verhalten eigentlich
die Einreise der Passagiere ins Bundesgebiet behindert hatte und das er diesen Umstand zu
einem späteren Zeitpunkt mit dem ÖWD abklären werde.
So steht es in der Niederschrift des RvI Andreas Z.
Ungebührliches Benehmen
Laut Z. kam es dann zu Schimpftiraden von seitens Handler gegen seine Person.
Schimpfwörter wie „..depperter Kieberer, geh´ sch….“ udgl. mehr soll der Nachtwächter
von sich gegeben haben, wenn man den Ausführungen des Polizisten folgt.
Der Beamte Andreas Z. führt auch noch extra an, dass er keinen falls die Worte „Psychopath,
depperter Wachter“ udgl. ausgesprochen hat, was natürlich von seinem Kollegen bestätigt
wird.
Festnahme
Daraufhin sei Handler von ihm, unter Androhung der Festnahme abgemahnt worden, sein
rechtswidriges Verhalten einzustellen, was dieser aber nicht tat.
In Folge wurde Handler festgenommen. Was sich bei der Festnahme abspielte, ist aus unserem
gestrigen Beitrag ersichtlich.
Der Riese Handler
Erstaunlich ist hier noch eine Aussage des RvI Andreas Z., der im Protokoll angibt: „….und
der offensichtlich körperlichen Überlegenheit des Angezeigten (viel größer als ich
und ca. 30 bis 40 kg schwerer als ich) rief ich meinen Kollegen O. zu, damit er mich
bei der Durchsetzung der Festnahme unterstützen sollte.“
Die Größe ist meist immer ein subjektiver Blickwinkel. Als viel größer wird nach gängiger
Lebenserfahrung, eine Kopfgröße oder mindestens 20 cm angenommen. Handler misst
1,85 Meter und wiegt 95 Kilogramm.
Minipolizist ?
Nach dieser eigener Aussage, dürfte dann RvI Andreas Z. in etwa 1,65 Meter groß sein und
zwischen 55 und 65 Kilogramm wiegen.
Bei diesen Körpermassen hätte er nicht einmal die Mindestvoraussetzung für den Polizei-
dienst erfüllt. Daher stellt sich die berechtigte Frage, was sucht dieser Mann im Exekutiv-
dienst der Polizei ?
Knast
Nachdem Handler in den Streifenwagen verfrachtet worden war, wurde er in die Polizei-
inspektion Josefstadt gebracht. Dort ging das übliche Prozedere über die Bühne.
Amtsarzt, Anzeigenerstattung und anschließender Polizeiarrest.
Schwerwiegend kann das „Verbrechen“ von Handler aber nicht gewesen sein, da er lediglich
nach § 1des NÖ-Pol.Stg zu 180,- Euro Geldstrafe verurteilt wurde.
Gemäß der Strafverfügung (S 4.201/06) hatte er sich wegen Erregung ungebührlicher-
weise störenden Lärms und öffentlicher Anstandsverletzung, schuldig gemacht.
Auch sein Gefängnisaufenthalt war unbedeutend, wenn man bedenkt, dass er am selben
Tag um 23:45 Uhr aus der Haft entlassen wurde und die ganze Amtshandlung erst um
19 Uhr begonnen hatte. (Haftbestätigung GZ:D1/15037/2006-SPK WN)
Ohne Munition in den Krieg
Jetzt beging Handler in seiner Naivität, den wahrscheinlich schwerwiegendsten Fehler
seines Lebens. Ohne Zeugen, Ton- oder Lichtbildaufnahmen, begann er gegen die
Staatsmacht in den „Krieg“ zu ziehen.
Er berief gegen die o.a. Strafverfügung und zeigte die Polizeibeamten wegen
Körperverletzung an.
Am 5.Mai 2008 fand beim UVS NÖ Außenstelle Wr. Neustadt, die Berufungsverhandlung
gegen die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung statt, die er natürlich prompt verlor.
Die UVS-Verhandlung
Allerdings lies in dieser Verhandlung, der RvI Andreas Z. wieder mit einer erstaunlichen
Aussage aufhören. Obwohl beide Beamte in ihren Niederschriften angaben, dass die Fest-
nahme mit „einsatzbezogener Körperkraft“, sowie den Gebrauch eines Pfeffersprays,
einen Faustschlag gegen den Kopf und einen Tritt gegen die Hüfte oder Oberschenkel von
Handler, durchgeführt wurde, gibt der Beamte auf eine Frage des Senatsleiters folgende
Antwort.
Wörtlich aus dem Protokoll der UVS-Verhandlung:
Auf die Frage, ob der Beschwerdeführer (Handler) auch Schmerzensschreie getätigt hat,
gibt der Zeuge (RvI Andreas Z.) an: „Er hat keine Schmerzensschreie getätigt, dazu
hätte er absolut keinen Grund gehabt“.
Uns liegen ärztliche Bestätigungen vom Krankenhaus Wr. Neustadt und dem Allgemein-
mediziner Dr. Wolfgang M. vor, in denen Verletzungen im Gesicht und der Leistengegend
von Handler festgestellt wurden.
Der geneigte Leser kann sich nun selbst ein Bild über die Glaubwürdigkeit des Polizisten RvI Andreas Z. machen.