GASTAUTOREN-BEITRAG
Finanz“polizisten“ werden ständig als Handlanger
privater Einzelinteressen missbraucht!
Weiß Finanzminister Dr. Fekter noch immer nicht, was da gespielt wird?
Fekter hat sich offenbar damit abgefunden, dass es seitens der Finanz“polizei“ laufend
zu Gesetzesverletzungen und auf Grund deren Vielzahl damit zu großen finanziellen
Belastungen kommt. Da stellt sich die Frage, was es heutzutage kostet, in Österreich
einfache Organe der öffentlichen Aufsicht in extrem fleißige Handlanger privater Einzel-
interessen umzufunktionieren? Kann man sich das über die einschlägig bekannten, teuren
„Vermittler“ und „Gesprächspartner“ längst im Finanzministerium billig „einkaufen“?
Theoretisch gäbe es im Finanzministerium wenigstens eine ordentliche Grundausbildung
http://www.bmf.gv.at/finanzministerium/8379.htm ; tatsächlich aber scheint nicht einmal
die zu funktionieren. Die Finanz“polizisten“ wurden und werden in Schnellsiedertages-
kursen unter anderem mit, für einen Rechtsstaat obskuren, „Rechtsmeinungen“ indoktri-
niert.
Von unkontrolliert agierenden „Möchtegernjuristen“ und zweifelhaften „Experten“, werden
die ahnungslosen Neulinge auch umfassend desinformiert! Unter Pröll und Lopatka wurde
die KIAB, ein einfaches Organ des Finanzministeriums, zur Finanz“polizei“ nur umgetauft.
Es steht der begründete Verdacht im Raum, dass die missbräuchliche Ausnutzung des
„Polizei“ Begriffs ausdrücklich in Kauf genommen wird. Obwohl „Polizei“ nicht grundsätzlich
„bewaffnet“ heißt, sondern bloß „Aufsicht“. Ausdrücklich wurde auch das Dienstkleid einer
echten Polizeiuniform täuschend ähnlich nachgeäfft!
Solches kann man auch als eine umfassende Verhöhnung und Degradierung der Sicher-
heitswache sehen, welche, als echte Exekutive, eben das Organ der öffentlichen Sicherheit
ist und langjährig profund ausgebildet wird.
Aus dem falschen, kumpelhaften, „wir sind doch alle (Polizei-)Kollegen“ hat es sich nun –
zwecks Vorgaukelns einer, bei Kontrollen beeindruckenden, „Rechtssituation“ – eingebürgert,
dass uniformierte Polizisten oder Kriminalpolizisten bei den Kontrollen dabei sind, um einen
offizielleren Anschein der Legitimität für freches, stümperhaftes Vorgehen zu erzeugen.
So kommen die Kontrollierten erst gar nicht auf die Idee, dass die „Finanz“polizisten immer
wieder ihre Kompetenzen weit überschreiten! Erzählt wird den echten Polizisten wahrschein-
lich aber, man brauche sie als Schutz, weil man ja so wehrlos sei! Das führt zu der grotes-
ken Situation, dass sogar strafbare Handlungen von der echten Polizei, als Zaungäste, immer
wieder rechtswidrig ignoriert, statt in Befolgung des eigenen Imageslogans „Wir sorgen für
Sicherheit und Hilfe!“ abgestellt und unterbunden werden.
Die Anmaßungen der Finanz“polizisten“ gehen inzwischen in der Form weiter, dass sie nicht
nur die erwünschte Vorgangsweise, sondern auch schon das Strafausmaß den diversen,
ihnen übergeordneten, B ehörden vorschreiben wollen. Bislang unbestätigten Gerüchten zu-
folge, reicht die rechtswidrige Einflussnahme bis hin zu einzelnen Unabhängigen Verwaltungs-
senaten (UVS).
Teilweise hat sich aber doch, auf Kosten der Steuerzahler und einer Vielzahl unnötig Ge-
schädigter, sehr langsam die Erkenntnis durchgesetzt, dass man wenigstens die Kontrollen
gemäß AVG, dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz, durchzuführen hat.
Eine grundlegende Voraussetzung, wenn man die Verfassung und die Gesetze der Republik
Österreich – auf die übrigens auch die Finanz“polizisten“ ihren Diensteid ablegten – nicht
ständig weiter (vorsätzlich) ignoriert sehen will. Die Finanz“polizei“ hat sich nach einer langen
Zeit grotesker Anmaßungen, manche meinen, sie geriere sich als eine Art „oberstes Organ“
gegenüber allen und vor allem der Exekutive gegenüber als weisungsbefugt, immer wieder
der, oft ignorierten, Rechtsstaatlichkeit beugen müssen.
Weder Finanzminister Fekter noch Staatsekretär Schieder scheinen diese Leute im Griff zu
haben. Weil man beiden ungestraft nette Märchen erzählen kann?
DDr. Gerhard Grone
2012-05-22
Kavaliersdelikt?
Verfolgt man die Gerichtsurteile die gegen Pädofile in letzter Zeit verhängt wurden,
könnte man zur Ansicht kommen, der sexuelle Missbrauch von Kindern oder der Besitz
von kinderpornografischen Material, ist in Österreich ein Kavaliersdelikt.
Es waren ja nur die Nichten
Einige Beispiele die sich in jüngster Zeit ereignet haben. Da missbraucht ein „37-jähriger
Akademiker“ seine sieben- und achtjährige Nichten und erhält dafür 2,5 Jahre Haft, davon
muss er aber nur 3 Monate sitzen, denn der Rest der Strafe wurde bedingt ausgesprochen.
Erstaunliches OGH-Urteil
Ein Schulwart begrapscht 26(!) sechsjährige Volksschülerinnen am Gesäß und wird zu
2 Jahren Haft, davon 16 Monate bedingt verurteilt. Er muss für den sexuellen Missbrauch
an Kleinkindern, lediglich 8 Monate in den Bau.
Der Schulwart beruft gegen dieses Urteil beim OGH und dieser verringert die Strafe um
zwei Monate, weil die Höchstrichter zur Ansicht kamen, dass ein Begrapschen am Gesäß
kein sexueller Missbrauch sei.
Was hätte der Mann nach Ansicht der OGH-Richter tun müssen, um den Tatbestand eines
sexuellen Missbrauches zu erfüllen? Wenigstens saß der umtriebige Schulwart seine acht
Monate in der U-Haft ab.
Dem OGH-Urteil nach, hat er allerdings um zwei Monate zu lange in der Haft verbracht.
Na hoffentlich bekommt der „arme Mann“ wenigstens eine Haftentschädigung dafür.
Tiefer geht es kaum
Und weiter geht es im bunten Reigen des Pädofilen-Karussells. Wie der heutigen Kronen
Zeitung zu entnehmen ist, besaß ein 32-jähriger Kärntner, „Hunderttausende“ Miss-
brauchsfotos. Auf diesen waren die abartigsten Darstellungen mit Kindern abgebildet.
Wer nun glaubt, dass es dafür eine saftige Strafe gegeben hat, der irrt gewaltig. Der Mann
wurde sieben Monate bedingt und 1.500,- Euro Geldstrafe verurteilt. Was sich der Richter
wohl bei seiner Urteilsfindung gedacht haben mag?
Polizeiaktionen wofür?
Da fragen wir uns, warum es Aktionen wie „Sledge Hammer“ und „Geisterwald“ überhaupt
gegeben hat. Da ermitteln Beamte im Abschaum der Menschheit und versuchen diese
Perverslinge aus dem Verkehr zu ziehen.
Für alle diese Polizeibeamte ist es ein Schlag ins Gesicht, wenn dann ein Richter ein derart
erstaunliches Verständnis für den Täter aufbringt. Denn anders sind solche Urteile nicht
zu erklären.
Klingt wie ein Witz
Da klingt es wie eine Verhöhnung, wenn die Justizministerin Bandion-Ortner lautstark
ankündigt, dass sie den Kampf gegen die Kinderpornografie verschärfen will. Vielleicht
wäre es angebracht, wenn sie vorerst mit den Richtern ein ernstes Wort sprechen würde.
Die bei der letzten Polizeiaktion „Geisterwald“ verhafteten und inhaftierten drei Österreicher,
müssen sich vermutlich nicht wirklich Sorgen um ihre Zukunft machen. Sie haben ja „nur
kinderpornografisches Material“ besessen und kein Auto gestohlen.
Stauni
2009-10-06
Erstaunliches Gerichtsurteil
Im Gerichtsteil der heutigen Kronen Zeitung ist ein erstaunliches Urteil veröffentlicht.
Während Politiker lautstark nach einer Strafverschärfung für Kinderschänder rufen, scheint
dies den Richter, der diesen Prozess geleitet hat, nicht besonders zu interessieren.
Wohngemeinschaft
Was war passiert? Ein 37-jähriger Akademiker lebte mit seiner Frau, den beiden Töchtern,
sowie mit der Familie seiner Schwägerin in einem Haus. In dieser Wohngemeinschaft lebten
auch die beiden Töchter (sieben und acht Jahre alt) der Schwägerin.
Sexuelle Erregung
Seine beiden Nichten dürften den offensichtlich pädofil veranlagten Mann sexuell erregt
haben, den es kam zu „Streicheleinheiten“ und „Befummelungen“.
Vor Gericht gab er an, dass er sich nicht mehr so genau erinnern könne, was wirklich pas-
siert sei.
Gedächtnislücken
Es könne schon möglich sein, dass seine Hand irrtümlich unter die Höschen der Mädchen
gerutscht sei. Das dabei seine Finger in den Scheiden der Kleinen gelandet sind, könne er
sich nicht mehr erinnern.
Mit den Töchtern nie
Aber der Oberhammer kommt mit seiner perversen Rechtfertigung. Diese „Probleme“ habe
es nur mit seinen Nichten gegeben, seine Töchter habe er niemals begrapscht.
Vielleicht sah dies der Richter als Milderungsgrund und verhängte ein Urteil, dass die Herzen
der Kinderschänder vor Freude höher schlagen lassen wird.
Ein Herz für Pädofile
Da verhängt der Richter über diesen Mann, 2,5 Jahre Haft und davon lediglich drei(!)
Monate unbedingt. Das heisst im Klartext, für den sexuellen Missbrauch von zwei kleinen
Mädchen, braucht er lediglich drei Monate zu sitzen.
Ein Autodieb der zwei Autos stiehlt, wird in etwa mit dem selben Strafausmaß zu rechnen
haben, nämlich mindestens drei Monate unbedingt.
Stauni
2009-07-24
Gesetze
Einfach ausgedrückt dienen Gesetze eigentlich dazu, den Bürgern mitzuteilen, was
verboten bzw. erlaubt ist . Dadurch wird auch das Zusammenleben weitgehend geregelt.
Wenn sich ein jeder Mensch an die Gesetze halten würde, gäbe es keine Kriminalität.
Das ist natürlich ein frommer Wunschtraum, der jeglicher Realität entbehrt.
Das Strafmaß ist meistens an die Schwere des Deliktes angepasst, sofern so etwas bei
gewissen Verbrechen überhaupt möglich ist.
Verschärfung
Sollte sich dieses Strafmass in der Praxis als zu gering oder die Auslegung eines
Gesetzes als zu unpräzise erweisen, beschließt der Gesetzgeber meistens eine Ver-
schärfung des Gesetzestextes, bzw. des Strafausmaßes.
Da ist es doch erstaunlich, dass es in Österreich offensichtlich notwendig war, das
Antikorruptionsgesetz zu verschärfen.
Zwar ist die Bevölkerung großteils der Meinung, dass ein nicht unerheblicher Teil der Beamten
im allgemeinen nicht die schnellsten und gewiefsten sind , jedoch hat die Beamtenschaft in
Österreich durchwegs nicht als korrupt gegolten.
Schwarze Schafe hat es sicherlich immer gegeben und wird es immer geben.
Da lässt einen doch die Aussage der Innenministerin Dr. Maria Fekter erstaunt aufhorchen.
Wir zitieren aus der Website des Bundesministerium für Inneres:
„Mein Ziel ist, dass Österreich das sicherste Land der Welt mit der höchsten Lebens-
qualität wird. Ein wesentlicher Beitrag dazu ist das heute beschlossene Bundesamt
zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung“, zeigte sich Innenministerin
Dr. Maria Fekter nach dem heutigen Ministerrat erfreut.
Den gesamten Textinhalt können Sie nachfolgendem Link entnehmen:
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI/_news/BMI.aspx?id=72655461746D5A703365673D&page=0&view=1
(Foto Quelle: BMFI)
Ist über die Gesetzesverschärfung erfreut
Sind unsere Beamten korrupt ?
Um das Ziel, das Österreich eines der sichersten Länder der Welt wird, war es offen-
sichtlich notwendig, das Antikorruptionsgesetz zu verschärfen.
Hier weis die Innenministerin augenscheinlich mehr, als der Rest der Bevölkerung.
Wenn man der Aussage von Frau Dr. Fekter folgt, muss der Bevölkerung die Tatsache
einer „ausufernden korrupten Beamtenschaft“ verheimlicht worden sein, ansonsten
wäre ja eine Verschärfung dieses Gesetzes nicht notwendig gewesen.
Es ist eigentlich erstaunlich, welches Vertrauen die Innenministerin in ihre Beamten
haben muss, um über eine derartige Gesetzesverschärfung so erfreut zu sein.
Stauni
2009-06-10