Facebook sperrt Strache-Profil nach Kritik an US-Überwachung
Keinerlei Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
H.C. Strache ist der mit Abstand beliebteste österreichische Politiker im sozialen Netzwerk Facebook. Mehr als 135.000 Nutzer haben bei seinem Profil bisher auf „Gefällt mir“ geklickt. Umso bedenklicher ist es, dass der Facebook-Konzern Strache seit Kurzem mit Sperren belegt und ihm so die Möglichkeit nimmt, auf diese Weise mit seinen Anhängern zu kommunizieren. Hintergrund dieser Einmischung in den österreichischen Wahlkampf ist nicht etwa ein Verstoß gegen Nutzungsbedingungen, sondern offenbar die „Wahrung amerikanischer Interessen“.
Screen: facebook.com
Ohne die Angabe eines Grundes wurde Strache für 30 Tage die Möglichkeit genommen, Bei-
träge auf seinem Facebook-Profil zu veröffentlichen. Gleichzeitig verschwanden zwei Einträge
von der Seite, die sich kritisch mit dem von Edward Snowden aufgedeckten Spionage-Skandal
auseinandersetzten: Straches diesbezügliche Rede im Plenum des Nationalrats sowie eine
Presseaussendung, in der er die lückenlose Aufklärung der Vorgänge forderte.
Dazu meint der FPÖ-Generalsekretär NAbg. Harald Vilimsky: „Facebook geriert sich hier als
Verteidiger des überwachungswütigen US-Imperiums und belegt somit selbst, dass jeder Arg-
wohn gegenüber US-amerikanischen Internet-Giganten berechtigt ist, was den mangelnden
Datenschutz und die Überwachung der Nutzer betrifft“, und fordert die Verantwortlichen auf,
Straches Facebook-Profil umgehend wieder freizuschalten.
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2013-07-11
U P D A T E :
Die Sperre des Facebook-Accounts von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache ist wieder aufge- hoben. Ein Facebook-Sprecher dementiert den Verdacht der FPÖ bzgl. der Sperre wegen kritischer Äußerungen zum US-Spionageskandal. Allerdings konnte er bis dato keinen Grund angeben. „Wir prüfen derzeit, weshalb“, so das Kommentar seitens Facebook. *****2013-07-11 – 20:10 Uhr
Verbot von Videokameras in Privatfahrzeugen?
Sind den Mächtigen Videokameras in Privatautos ein Dorn im Auge?
Eine präventive Videoüberwachung – etwa zur Klärung der Verschuldensfrage bei Verkehrs- unfällen – aus dem eigenen Auto heraus ist für Privatpersonen unzulässig. Auf diesen Um- stand wies gestern die ARGE Daten hin, nachdem die Datenschutzkommission einem entsprechenden Vorhaben eines Antragstellers eine Absage erteilte. Auf Grund dieser Entscheidung, so die ARGE, muss jeder Autofahrer mit einer Videoausstattung mit einer Anzeige und einer Verwaltungsstrafe in der Höhe von bis zu 10.000 Euro, im Wiederhol- ungsfall bis zu 25.000 Euro rechnen.
Foto: © erstaunlich.at
Das finden wir erstaunlich, dass die Datenschutzkommission nicht für eine rasche und lücken-
lose Aufklärung des Verschuldens bei Verkehrsunfällen ist, wie dies durch eine Videoauf-
nahme belegt werden könnte. Offenbar ist es diesen Herrschaften lieber, wenn monatelang
vor Gericht gestritten wird und Sachverständige (die nicht immer unfehlbar sind), die
Prozesskosten in schwindelnde Höhen treiben.
Aber auch für die Aufklärung eines Verbrechens kann so eine Videoaufnahme dienlich sein.
Ein Autofahrer könnte nämlich zufällig am Ort einer Straftat (z.B. Banküberfall) vorbeifahren
und den/die Täter oder das Fluchtfahrzeug filmen. Wie schön zu wissen, dass Kriminelle
durch übertriebenen Datenschutz in Österreich geschützt sind.
Die Entscheidung der Datenschutzkommission ist für uns weder logisch noch nachvollziehbar.
Allerdings erwarten wir auch nicht von Beamten, dass diese logische und nachvollziehbare
Entscheidungen treffen, denn sind diese doch nur Erfüllungsgehilfen des Systems.
Und damit sind wir bei des Pudels Kern. Offenbar ist es den Machthabern in Österreich unan-
genehm, wenn das gemeine Volk die Möglichkeit hat, diese oder ihre Lakaien eventuell bei
nicht ganz astreinem Verhalten auf Video zu bannen. Umso mehr Autos mit solchen Kameras
ausgestattet sind, desto größer ist nämlich die Chance. Ein treffendes Beispiel ist nachfolgen-
des Video:
Screen: youtube.com
L I N K zum Video
Ehrlich gesagt, schaut uns die ganze Sache ohnehin „getürkt“ aus, und dürfte es sich bei dem
Dipl. Ing. Michael W*** um einen „Datenschützer“ handeln, der einen Präzedenzfall konstru-
ieren wollte. Der Verdacht drängt sich nämlich auch aus der reißerischen Darstellung der
ARGE Daten auf.Bei einer Beschränkung auf einen möglichen Verkehrsunfall wären die anderen aufgenom- menen Passagen unter § 50a Abs. 6 DSG einzuordnen. Das wollte der Antragsteller aber möglicherweise gar nicht, sondern hat diesen Sonderfall absichtlich als Dauerzustand dar- gestellt.
Der rechtliche Aspekt
Aber wenden wir uns einmal dem rechtlichen Aspekt zu. Unseres Erachtens fehlt der ident- ifizierende Teil. Wenn man ein bestimmtes Objekt systematisch überwacht, dann kann man natürlich identifizieren. Im Straßenverkehr ist eine identifizierende Zuordnung schon auf Grund des ständigen Ortswechsels nicht möglich. Bleibt die Frage z. B. der zufällig aufgenommenen Nummerntafel. An Hand derer wäre eine Identifizierung möglich, nur fehlt dann dort die SYSTEMATISCHE Überwachung des Betrof- fenen, weshalb die Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden würden. Wesentlicher Punkt ist auch noch der Begriff der „überwachten Person“ und des „überwach- ten Objekts“. Im Gesetz ist nicht – wie in der Entscheidung dargelegt – von einer „Selbst- überwachung“ die Rede sondern dient das Gesetz ausschließlich dem Schutz der Privat- sphäre von Dritten. Die erstaunliche Auslegung der Anwendbarkeit des § 50a DSG (eigenes Fahrzeug + Fahrzeuglenker) entbehrt daher unserer Meinung nach jeder gesetzlichen Grundlage. Vernünftiger und logisch nachvollziehbar wäre es gewesen den Bescheid so zu verfassen, dass die Kamera nur dann in Betrieb ist, wenn der Motor läuft oder sich das Fahrzeug be- wegt und das die Videoaufnahmen zyklisch überschrieben werden – es also ausschließlich zur Dokumentation von möglichen Verkehrsunfällen dient. Quasi als Ergänzung zu den Fahrtenschreibern (Black Box), die in der gehobenen Fahrzeugklasse ja schon zum Stand- ard gehören. *****2013-04-30
Big Brother
Bedenken gegen Datenspeicherung
Der freiheitliche Verfassungssprecher Nat. Abg. Mag. Harald Stefan meint, dass von
jedem demokratisch denkenden Menschen, die Speicherung von Internet- und Tele-
foniedaten durch den Netzbetreiber, strikt abgelehnt werden müsse.
Wir sind ohnehin schon überwacht
Diese Daten sollen laut Innenministerin Fekter, 6 Monate lang für den Zugriff der Polizei gespeichert bleiben. Man kann über Sinn oder Unsinn einer solchen Maßnahme endlos diskutieren und wird vermutlich auf keinen grünen Zweig kommen. In Zeiten der Handyortung und der zahlreichen, allerorts gegenwärtigen Überwachungs- kameras, wird eine Datenspeicherung das Kraut auch nicht mehr fett machen. Wie weit wir ohnehin schon ohne unser Wissen überwacht werden, wissen wir Normalbürger ver- mutlich sowieso nicht.Aufklärung durch Überwachung
Das Überwachungspraktiken zur Aufklärung von Straftaten führen, hat zumindest der
jüngste Mord an einer Krankenschwester demonstriert. Der mutmaßliche Täter konnte
anhand einer Videoaufzeichnung, binnen kürzester Zeit festgenommen werden.
Wir denken, dass der „Otto Normalverbraucher“ sich über eine gesetzlich verankerte
Datenspeicherung, nicht wirklich den Kopf zerbrechen muss. Zu diesem Schluss kommen
wir deshalb, weil wir der festen Überzeugung sind, dass Daten ohnehin schon aufge-
zeichnet werden, wenn eine Person für bestimmte Stellen interessant wird.
CIA mischt mit
Mag. Harald Stefan sieht in einer solchen Datenspeicherung den direkten Weg zum
Orwellschen Überwachungsstaat. Er meint auch, dass dadurch Gefahr bestünde
Österreichs Bürger an die US-Geheimdienste auszuliefern.
Es mag Ansichtssache sein, ob Mag. Stefan die Situation übertrieben beurteilt oder
nicht. Es dürfte offensichtlich seine Meinung sein und diese steht ihm in einer Demo-
kratie auch zu.
Falsche Partei
Allerdings dürfte der Mann in der falschen Partei sein. Denn seine Parteikollegen wie Gudenus,
Matiasek, Strache, Haimbuchner und viele mehr, fordern permanent mehr Polizei, den raschen
Ausbau aller sicherheitspolitischen Maßnahmen, die Einrichtung eines städtischen Ordnungs-
dienstes, etc., etc.
Sollten alle von der FPÖ gestellten Forderungen realisiert werden, dann werter Herr Mag.
Stefan, würden wir uns in einem Orwellschen Überwachungsstaat befinden. Vielleicht sollten
Sie innerhalb der FPÖ einmal klären, was diese wirklich wollen, außer ständig zu polemisieren.
Stauni
2009-11-17
Neue Abzocke ?
Erhöhte Bußgelder
Ob die angekündigte Erhöhung der Bußgelder für Raser und Alkolenker zu mehr
Sicherheit im Straßenverkehr führen wird, ist mehr als fraglich.
Ab dem Sommer gelten folgende erhöhte Bußgelder:
70,- Euro soll eine Tempoübertretung von 30 km/h kosten.
Ab 40 km/h innerorts und 50 km/h außerorts sind 150,- Euro fällig.
Der Führerschein wird dann für zwei Wochen eingezogen.
Ab 0,5 Promille zahlt man mindestens 300,- Euro Strafe, ab 0,8 Promille 800,-,
ab 1,2 Promille 1.200,-. Nach oben ist die Strafgrenze mit 5.900,- Euro gedeckelt.
Kein Erfolg in der Schweiz
In der Schweiz wurden Bußgelder für diese Gruppe der „Verkehrsteilnehmer“ schon vor
zehn Jahren auf ein Niveau angehoben, das das in Österreich geplante deutlich übersteigt.
Die Zahl der Verkehrstoten ist deshalb jedoch nicht stärker gefallen als in Österreich.
Studien behaupten, dass nicht die Strafe das Fehlverhalten der Leute ändern wird, sondern
die Furcht davor.
Strafe schreckt Alkolenker nicht ab
Diese Behauptung steht allerdings auf sehr wackeligen Beinen, den wir können uns nicht
vorstellen, dass ein Betrunkener noch einen klaren Gedanken fasst, wenn er in sein Auto
einsteigt. 2008 wurden 42.000 Alkolenker von der Polizei erwischt und angezeigt.
Keine Abschreckung für notorische Alko-LenkerSolange Autolenker ihren Führerschein zurück bekommen, auch wenn er ihnen bereits vier mal abgenommen wurde, wird eine Strafe nicht sonderlich abschreckend sein.
Für „wirkliche“ Raser auch uninteressant
Auch Autoraser im Adrenalinrausch werden sich kaum vor einer, eventuell auf sie zukom-
menden Strafe fürchten.
Die Zahl der ertappten Autoraser ist erstaunlich. Knappe 4 Mio Schnellfahrer wurden 2008 von der Exekutive zu Anzeige gebracht.
Allerdings bezweifeln wir, dass das ausschließlich nur „richtige“ Raser waren, sondern sich unter diesen Angezeigten viele Abzockopfer befanden.
Abzocke mit Tempolimit
In letzter Zeit ist es modern geworden, dass viele Bürgermeister von irgendwelchen
Provinzdörfer, die Hauptstrasse zur verkehrsberuhigte Zone mit Tempolimit 30 erklären.
Anschließend wird hinter einem Getreidesilo ein Radarmessgerät aufgebaut und fleissig geknipst. Diese Abzocke der Autofahrer dient zur Befüllung der maroden Gemeindekassa.
Problemfall A4
Typisches Beispiel der Abzocke ist die Ostautobahn A4. Während sich auf dem 2-spurigen
Teil der Autobahn, LKW’s kilometerlange „Elefantenrennen“ liefern und damit eindeutig
gegen die Stvo verstossen, Staus und dadurch Unfallgefahr verursachen, sieht man nie
eine Polizeistreife die diese Lenker aus dem Verkehr ziehen.
Der tägliche Horror auf der Ostautobahn A4Es ist ja auch nicht angenehm, sich mit einem ukrainischen Fernfahrer herzustellen, der kaum Deutsch spricht und mit diesem ellanlange Diskussionen über sein Fehlverhalten zu führen. Da ist es doch wesentlich angenehmer im Radarwagen bequem sitzend und gut versteckt, den 3-spurigen Teil dieser Autobahn zu überwachen und jeden zu knipsen, der statt den erlaubten 100 km/h, vielleicht mit 120 km/h unterwegs ist.
Bequeme Kassenbefüllung ohne Sicherheitsaspekt
Sicherheit vs. Überwachung
Wir sind der Meinung, dass Verkehrsüberwachung mit Verkehrssicherheit sehr wenig zu
tun hat. Die Hauptaufgabe dieser Überwachung dient zur Befüllung der Gemeinden- oder
Staatskassa.
Wenn man schon etwas zur Verkehrssicherheit beitragen wollte, stellen sich für uns die
folgenden Fragen.
PS-Grenze und Alterslimit
Warum kann ein Führerscheinneuling einen Wagen mit beliebiger PS-Anzahl fahren ?
Es wäre doch wesentlich sinnvoller und vor allem im Sinne der Verkehrssicherheit,
eine PS-Staffelung für die ersten Jahre von Fahranfängern einzuführen.
Auch wäre es sinnvoll, ab einem gewissen Alter eine ärtzliche Überprüfung der Fahr-
tauglichkeit von Verkehrsteilnehmern durchzuführen.
Allerdings dürfte diese nicht von einem weisungsgebundenen Amtsarzt durchgeführt werden, der vielleicht in Erfüllung einer Statistik den Auftrag erhalten hat, eine gewisse Anzahl von Führerscheine einzuziehen. Stauni
2009-04-19