Flächendeckende Telefon-Abhörung in Österreich


Thomas Drake: Überwachung von internationalen

Kommunikationsverbindungen sei „gängige Praxis“

In  einem  Interview  in der Montag erscheinenden Ausgabe des Nachrichtenmagazins PROFIL
äußert  sich der ehemalige US-Agent Thomas Drake zu Abhörmaßnahmen des Geheimdiens-
tes NSA in Wien. Nach den jüngsten Enthüllungen von Whistleblower Edward Snowden ist ganz
konkret davon auszugehen, dass die NSA in Wien eine Abhörstation betreibt:
„Vienna & Annex“  („Wien und Anhang“)  heißt  es  auf einemvergangene  Woche  an  die Öffent-
lichkeit gelangten, streng geheimen Standortplan einer amerikanischen Geheimdienst- Sonder-
einheit.   „Annex“  ist  in  der  Legende  wiederum  als „Unmanned Remote“ („unbemannt fernge-
steuert“) ausgewiesen.
„Die  Bezeichnung  ‚Annex‘  ist fast immer ein  Euphemismus für aktive Operationen,  die unter
dem   Deckmantel  der  jeweiligen   Botschaft  laufen“,   erläutert   Drake  gegenüber   PROFIL:
„‚Unmanned Remote‘  bedeutet  üblicherweise,  dass  die  Ausrüstung  nicht  von  physisch an-
wesenden   Personen  bedient  werden   muss,  sondern  ferngesteuert  werden  kann.   Im  ge-
gebenen Zusammenhang ist das meistens eine Abhörstation oder ein Überwachungszugang.“
Drake vermutet auch, dass die NSA in Österreich genauso flächendeckend Telefonate abhört,
wie  es  zuletzt aus anderen Ländern bekannt geworden ist:  „Gehen Sie davon aus,  dass das
geschieht.  Die  Überwachung  von internationalen Kommunikationsverbindungen ist gängige
Praxis  der  NSA  und  eine  Doktrin  zur Unterstützung nationaler amerikanischer Interessen.“
(Quelle: APA/OTS)
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2013-11-02

Facebook sperrt Strache-Profil nach Kritik an US-Überwachung


Keinerlei Verstoß gegen Nutzungsbedingungen

H.C. Strache  ist  der  mit  Abstand  beliebteste  österreichische Politiker im sozialen Netzwerk
Facebook.   Mehr als 135.000 Nutzer haben bei seinem Profil bisher auf  „Gefällt mir“  geklickt.
Umso bedenklicher ist es, dass der Facebook-Konzern Strache seit Kurzem mit Sperren belegt
und  ihm so die Möglichkeit nimmt,  auf diese Weise mit seinen Anhängern zu kommunizieren.
Hintergrund  dieser Einmischung in den österreichischen Wahlkampf ist nicht etwa ein Verstoß
gegen Nutzungsbedingungen, sondern offenbar die „Wahrung amerikanischer Interessen“.
Screen: facebook.com
Ohne  die  Angabe eines Grundes wurde Strache für 30 Tage die Möglichkeit genommen,  Bei-
träge auf seinem Facebook-Profil zu veröffentlichen.  Gleichzeitig verschwanden zwei Einträge
von der Seite, die sich kritisch mit dem von Edward Snowden aufgedeckten Spionage-Skandal
auseinandersetzten:  Straches  diesbezügliche  Rede  im  Plenum des Nationalrats sowie eine
Presseaussendung,  in der er die lückenlose Aufklärung der Vorgänge forderte.
Dazu meint der FPÖ-Generalsekretär NAbg. Harald Vilimsky:  „Facebook geriert sich hier als
Verteidiger des überwachungswütigen US-Imperiums und belegt somit selbst, dass jeder Arg-
wohn  gegenüber  US-amerikanischen Internet-Giganten berechtigt ist,  was den mangelnden
Datenschutz  und die Überwachung der Nutzer betrifft“,  und fordert die Verantwortlichen auf,
Straches Facebook-Profil umgehend wieder freizuschalten.
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2013-07-11
 

U P D A T E :

 
Die  Sperre  des Facebook-Accounts von  FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache ist wieder aufge-
hoben.   Ein  Facebook-Sprecher  dementiert  den Verdacht der FPÖ bzgl.  der Sperre wegen
kritischer Äußerungen zum US-Spionageskandal. Allerdings konnte er bis dato keinen Grund
angeben.  „Wir prüfen derzeit, weshalb“,  so das Kommentar seitens Facebook.
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2013-07-11  –  20:10 Uhr
 

Verbot von Videokameras in Privatfahrzeugen?


Sind den Mächtigen Videokameras in Privatautos ein Dorn im Auge?

Eine  präventive Videoüberwachung  – etwa zur Klärung der Verschuldensfrage bei Verkehrs-
unfällen –  aus dem eigenen  Auto heraus ist für Privatpersonen unzulässig.   Auf diesen Um-
stand  wies  gestern  die  ARGE  Daten  hin,  nachdem  die  Datenschutzkommission  einem
entsprechenden  Vorhaben  eines  Antragstellers  eine  Absage  erteilte.   Auf  Grund  dieser
Entscheidung,  so  die  ARGE,  muss  jeder  Autofahrer mit einer Videoausstattung mit einer
Anzeige  und  einer  Verwaltungsstrafe  in  der  Höhe von bis zu 10.000 Euro,  im Wiederhol-
ungsfall bis zu 25.000 Euro rechnen.
Foto: © erstaunlich.at
Das finden wir erstaunlich, dass die Datenschutzkommission nicht für eine rasche und lücken-
lose  Aufklärung  des  Verschuldens  bei  Verkehrsunfällen ist,  wie dies durch eine Videoauf-
nahme  belegt werden könnte.  Offenbar ist es diesen Herrschaften lieber,  wenn monatelang
vor  Gericht  gestritten  wird  und  Sachverständige   (die  nicht  immer  unfehlbar sind),  die
Prozesskosten in schwindelnde Höhen treiben.
Aber  auch  für  die Aufklärung eines Verbrechens kann so eine Videoaufnahme dienlich sein.
Ein  Autofahrer könnte nämlich zufällig am Ort einer Straftat (z.B. Banküberfall) vorbeifahren
und  den/die  Täter  oder  das Fluchtfahrzeug filmen.  Wie schön zu wissen,  dass Kriminelle
durch übertriebenen Datenschutz in Österreich geschützt sind.
Die Entscheidung der Datenschutzkommission ist für uns weder logisch noch nachvollziehbar.
Allerdings  erwarten  wir  auch nicht von Beamten,  dass diese logische und nachvollziehbare
Entscheidungen treffen,  denn sind diese doch nur Erfüllungsgehilfen des Systems.
Und damit sind wir bei des Pudels Kern.  Offenbar ist es den Machthabern in Österreich unan-
genehm,  wenn  das  gemeine Volk die Möglichkeit hat,  diese oder ihre Lakaien eventuell bei
nicht ganz astreinem Verhalten auf Video zu bannen. Umso mehr Autos mit solchen Kameras
ausgestattet sind, desto größer ist nämlich die Chance. Ein treffendes Beispiel ist nachfolgen-
des Video:

Screen: youtube.com
L I N K  zum Video
Ehrlich gesagt, schaut uns die ganze Sache ohnehin „getürkt“ aus, und dürfte es sich bei dem
Dipl. Ing. Michael W***  um einen „Datenschützer“ handeln,  der einen  Präzedenzfall konstru-
ieren  wollte.  Der  Verdacht  drängt  sich  nämlich auch aus der reißerischen  Darstellung  der
ARGE Daten auf.
Bei  einer  Beschränkung  auf  einen  möglichen Verkehrsunfall wären die anderen aufgenom-
menen  Passagen  unter  § 50a Abs. 6 DSG  einzuordnen.   Das wollte der Antragsteller aber
möglicherweise  gar  nicht,  sondern  hat  diesen Sonderfall absichtlich als Dauerzustand dar-
gestellt.

Der rechtliche Aspekt

Aber  wenden wir uns einmal dem rechtlichen Aspekt zu.   Unseres Erachtens fehlt der ident-
ifizierende Teil.  Wenn man ein bestimmtes Objekt systematisch überwacht, dann kann man
natürlich  identifizieren.  Im  Straßenverkehr  ist  eine  identifizierende  Zuordnung  schon auf
Grund des ständigen Ortswechsels nicht möglich.
Bleibt die Frage  z. B. der zufällig aufgenommenen Nummerntafel.  An Hand derer wäre eine
Identifizierung  möglich,  nur fehlt dann dort die SYSTEMATISCHE Überwachung des Betrof-
fenen, weshalb die Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden würden.
Wesentlicher Punkt ist auch noch der Begriff der  „überwachten Person“ und des „überwach-
ten Objekts“.   Im Gesetz ist nicht  – wie in der Entscheidung dargelegt –  von einer  „Selbst-
überwachung“  die  Rede  sondern  dient  das  Gesetz ausschließlich dem Schutz der Privat-
sphäre von Dritten. Die erstaunliche Auslegung der Anwendbarkeit des § 50a DSG (eigenes
Fahrzeug  +  Fahrzeuglenker)  entbehrt  daher  unserer  Meinung  nach  jeder  gesetzlichen
Grundlage.
Vernünftiger  und  logisch  nachvollziehbar wäre es gewesen den Bescheid so zu verfassen,
dass  die Kamera nur dann in Betrieb ist,  wenn der Motor läuft oder sich das Fahrzeug be-
wegt und das die Videoaufnahmen zyklisch überschrieben werden  – es also ausschließlich
zur  Dokumentation  von  möglichen  Verkehrsunfällen  dient.  Quasi als Ergänzung zu den
Fahrtenschreibern (Black Box), die in der gehobenen Fahrzeugklasse ja schon zum Stand-
ard gehören.
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2013-04-30
 

Big Brother


Bedenken gegen Datenspeicherung

Der freiheitliche Verfassungssprecher Nat. Abg. Mag. Harald Stefan meint, dass von
jedem demokratisch denkenden Menschen, die Speicherung von Internet- und Tele-
foniedaten durch den Netzbetreiber, strikt abgelehnt werden müsse.

Wir sind ohnehin schon überwacht

Diese Daten sollen laut Innenministerin Fekter, 6 Monate lang für den Zugriff der Polizei
gespeichert bleiben. Man kann über Sinn oder Unsinn einer solchen Maßnahme endlos
diskutieren und wird vermutlich auf keinen grünen Zweig kommen.
In Zeiten der Handyortung und der zahlreichen, allerorts gegenwärtigen Überwachungs-
kameras, wird eine Datenspeicherung das Kraut auch nicht mehr fett machen. Wie weit
wir ohnehin schon ohne unser Wissen überwacht werden, wissen wir Normalbürger ver-
mutlich sowieso nicht.

Aufklärung durch Überwachung

Das Überwachungspraktiken zur Aufklärung von Straftaten führen, hat zumindest der
jüngste Mord an einer Krankenschwester demonstriert. Der mutmaßliche Täter konnte
anhand einer Videoaufzeichnung, binnen kürzester Zeit festgenommen werden.
Wir denken, dass der „Otto Normalverbraucher“ sich über eine gesetzlich verankerte
Datenspeicherung, nicht wirklich den Kopf zerbrechen muss. Zu diesem Schluss kommen
wir deshalb, weil wir der festen Überzeugung sind, dass Daten ohnehin schon aufge-
zeichnet werden, wenn eine Person für bestimmte Stellen interessant wird.

CIA mischt mit

Mag. Harald Stefan sieht in einer solchen Datenspeicherung den direkten Weg zum
Orwellschen Überwachungsstaat. Er meint auch, dass dadurch Gefahr bestünde
Österreichs Bürger an die US-Geheimdienste auszuliefern.
Es mag Ansichtssache sein, ob Mag. Stefan die Situation übertrieben beurteilt oder
nicht. Es dürfte offensichtlich seine Meinung sein und diese steht ihm in einer Demo-
kratie auch zu.

Falsche Partei

Allerdings dürfte der Mann in der falschen Partei sein. Denn seine Parteikollegen wie Gudenus,
Matiasek, Strache, Haimbuchner und viele mehr, fordern permanent mehr Polizei, den raschen
Ausbau aller sicherheitspolitischen Maßnahmen, die Einrichtung eines städtischen Ordnungs-
dienstes, etc., etc.
Sollten alle von der  FPÖ gestellten Forderungen realisiert werden, dann werter Herr Mag.
Stefan, würden wir uns in einem  Orwellschen Überwachungsstaat befinden. Vielleicht sollten
Sie innerhalb der FPÖ einmal klären, was diese wirklich wollen, außer ständig zu polemisieren.
Stauni
  
2009-11-17
  

Neue Abzocke ?

Erhöhte Bußgelder

Ob die angekündigte Erhöhung der Bußgelder für Raser und Alkolenker zu mehr
Sicherheit im Straßenverkehr führen wird,  ist mehr als fraglich.
Ab dem Sommer gelten folgende erhöhte Bußgelder:
70,- Euro soll eine Tempoübertretung von 30 km/h kosten.
Ab 40 km/h innerorts und 50 km/h außerorts sind 150,- Euro fällig.
Der Führerschein wird dann für zwei Wochen eingezogen.
Ab 0,5 Promille zahlt man mindestens 300,- Euro Strafe, ab 0,8 Promille 800,-,
ab 1,2 Promille 1.200,-. Nach oben ist die Strafgrenze mit 5.900,- Euro gedeckelt.

Kein Erfolg in der Schweiz

In der Schweiz wurden Bußgelder für diese Gruppe der „Verkehrsteilnehmer“ schon vor
zehn Jahren auf ein Niveau angehoben, das das in Österreich geplante deutlich übersteigt.
Die Zahl der Verkehrstoten ist deshalb jedoch nicht stärker gefallen als in Österreich.
Studien behaupten, dass nicht die Strafe das Fehlverhalten der Leute ändern wird, sondern
die Furcht davor.

Strafe schreckt Alkolenker nicht ab

Diese Behauptung steht allerdings auf sehr wackeligen Beinen, den wir können uns nicht
vorstellen, dass ein Betrunkener noch einen klaren Gedanken fasst, wenn er in sein Auto
einsteigt. 2008 wurden  42.000 Alkolenker von der Polizei erwischt und angezeigt.
  
Keine Abschreckung für notorische Alko-Lenker
    
Solange Autolenker ihren Führerschein zurück bekommen, auch wenn er ihnen bereits
vier mal abgenommen wurde, wird eine Strafe nicht sonderlich abschreckend sein.

Für „wirkliche“ Raser auch uninteressant

Auch Autoraser im Adrenalinrausch werden sich kaum vor einer, eventuell auf sie zukom-
menden Strafe fürchten.
  
Die Zahl der ertappten Autoraser ist erstaunlich. Knappe 4 Mio Schnellfahrer wurden 2008
von der Exekutive zu Anzeige gebracht.
  
Allerdings bezweifeln wir, dass das ausschließlich nur „richtige“ Raser waren, sondern
sich unter diesen Angezeigten viele Abzockopfer befanden.

Abzocke mit Tempolimit

In letzter Zeit ist es modern geworden, dass viele Bürgermeister von irgendwelchen
Provinzdörfer, die Hauptstrasse zur verkehrsberuhigte Zone mit Tempolimit 30 erklären.
  
Anschließend wird hinter einem Getreidesilo ein Radarmessgerät aufgebaut und fleissig
geknipst. Diese Abzocke der Autofahrer dient zur Befüllung der maroden Gemeindekassa.

Problemfall  A4

Typisches Beispiel der Abzocke ist die Ostautobahn A4. Während sich auf dem 2-spurigen
Teil der Autobahn, LKW’s kilometerlange „Elefantenrennen“ liefern und damit eindeutig
gegen die Stvo verstossen, Staus und dadurch Unfallgefahr verursachen, sieht man nie
eine Polizeistreife die diese Lenker aus dem Verkehr ziehen.
  
Der tägliche Horror auf der Ostautobahn A4
  
Es ist ja auch nicht angenehm, sich mit einem ukrainischen Fernfahrer herzustellen,
der kaum Deutsch spricht und mit diesem ellanlange Diskussionen über sein Fehlverhalten
zu führen.
Da ist es doch wesentlich angenehmer im Radarwagen bequem sitzend und gut versteckt,
den 3-spurigen Teil dieser Autobahn zu überwachen und jeden zu knipsen, der statt den
erlaubten 100 km/h, vielleicht mit 120 km/h unterwegs ist.
  
  Bequeme Kassenbefüllung ohne Sicherheitsaspekt
  

Sicherheit vs. Überwachung

Wir sind der Meinung, dass Verkehrsüberwachung mit Verkehrssicherheit sehr wenig zu
tun hat. Die Hauptaufgabe dieser Überwachung dient zur Befüllung der Gemeinden- oder
Staatskassa.
Wenn man schon etwas zur Verkehrssicherheit beitragen wollte, stellen sich für uns die
folgenden Fragen.

PS-Grenze und Alterslimit

Warum kann ein Führerscheinneuling einen Wagen mit beliebiger PS-Anzahl fahren ?
Es wäre doch wesentlich sinnvoller und vor allem im Sinne der Verkehrssicherheit,
eine PS-Staffelung für die ersten Jahre von Fahranfängern einzuführen.
Auch wäre es sinnvoll, ab einem gewissen Alter eine ärtzliche Überprüfung der Fahr-
tauglichkeit von Verkehrsteilnehmern durchzuführen.
  
Allerdings dürfte diese nicht von einem weisungsgebundenen Amtsarzt durchgeführt
werden, der vielleicht in Erfüllung einer Statistik den Auftrag erhalten hat, eine gewisse
Anzahl von Führerscheine einzuziehen.
Stauni

2009-04-19

Inhalts-Ende

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