Kopftuchverbot an Schulen


…… an Universitäten und im öffentlichen

Dienst ist in Österreich längst überfällig

„Das  Kopftuch ist ein Symbol des Islamismus und wird von vielen Frauen als Unterdrückung
empfunden.   Schon alleine deshalb wäre ein Kopftuchverbot an Schulen, Universitäten und
im  öffentlichen  Dienst  auch  bei  uns in Österreich längst überfällig.   Ganz besonders des-
wegen,  weil  ein  Kopftuchverbot  schon  in  vielen  anderen Ländern existiert und auch der
EGMR  das  Verbot  für  menschenrechtskonform und mit der Religionsfreiheit für vereinbar
hält“,  sagte  heute  die  freiheitliche  Jugendsprecherin  NAbg. Petra Steger angesichts der
aktuellen Debatte zum „Kopftuchverbot“.
Das  Tragen  eines  Kopftuches würde viele junge Mädchen vom öffentlichen Leben aus-
grenzen  und somit die Entstehung von Parallelgesellschaften weiter vorantreiben.  „Das
alles  ist  mit  unserem Wertesystem nicht vereinbar.   Es geht uns hier in erster Linie um
den  Schutz vieler junger Frauen,  denen oftmals gegen ihren Willen ein Kopftuch aufge-
zwungen  wird“,  so  Steger.   Der  Schutz  der  Frau vor Unterdrückung müsse daher an
oberster  Stelle  stehen – auch  über  der Freiheit einiger weniger,  die es freiwillig tragen
wollen.
Dass  nun  die Mädels und Buben der AKS (Aktion kritischer Schüler_innen) diversen (Ex-)
Politikern  unterstellen,  dass  sich  diese von einem  angeblich rechtsextremen und islam-
feindlichen Wind am Akademikerball mitreißen haben lassen,  nur weil sie sich klar für ein
Kopftuchverbot  an Schulen aussprechen,  ist einer kritischen Schülerorganisationen nicht
einmal ansatzweise würdig, so die freiheitliche Jugendsprecherin.
„Lieber Vertreterinnen und Vertreter der AKS! Auch uns ist die Gleichberechtigung der
Geschlechter  eine  Herzensangelegenheit und gerade deswegen treten wir vehement
für  ein  Kopftuchverbot  ein.   Im  21. Jahrhundert  hat  im  öffentlichen  Dienst,  in  den
Schulen oder an Universitäten das Kopftuch einfach nichts mehr verloren.  Was jedoch
jemand privat trägt, können und wollen wir auch nicht entscheiden“, so Steger.
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2015-02-05

Reanimation der Meinungsfreiheit


Demokraten(innen) haben sich durchgesetzt

Zum Glück haben sich in der gestrigen Nationalratssitzung, welche bis in die heutigen frühen
Morgenstunden dauerte, die wahren Demokrat(innen) und Bewahrer(innen) der Rede- und
Meinungsfreiheit durchgesetzt.
Bekannter Weise startete die Bundesregierung einen wiederholten Versuch,  die Meinungs-
freiheit unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung massiv einzuschränken. Mittels
dem ursprünglich geplanten  Text  zur Novellierung des § 283 StGB wäre es ein leichtes
gewesen,  politisch missliebige Äußerungen beliebig zu verfolgen und damit den Boden für
Gesinnungsjustiz und Einschränkung der Meinungsfreiheit zu bereiten.
Aber es geschehen doch noch Wunder in der Alpenrepublik und so zeigten sich die Opposi-
tionsparteien –wenn auch mit unterschiedlichen  Motiven- geschlossen gegen die schwam-
mige Gesetzestext-Formulierung zur Novellierung des § 283 StGB.  Auch ERSTAUNLICH
hat seinen Teil zum Protest gegen die geplante Einschränkung des demokratischen Grund-
rechts der freien Meinungsäußerung beigetragen.   Wir hatten zwar keine eigene Petition
gestartet, aber auf etliche Webseiten   –  egal welcher politischen Ausrichtung –   verlinkt,
auf denen es möglich war seine Unterschrift zu leisten.

Der nun beschlossene § 283 StGB lautet wie folgt:

(1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden,
oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt gegen eine Kirche oder
Religionsgesellschaft oder eine andere nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der
Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung
oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters
oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied
einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffor-
dert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar gegen eine in
Abs. 1 bezeichnete Gruppe hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise
beschimpft und dadurch verächtlich zu machen sucht.

Die Version des Absatz (1) ist akzeptabel

War die Verhetzung früher nur auf Kirchen, Religionsgemeinschaften, Rassen, Völker Volks-
stämme und Staaten bezogen, so werden nun weitere Gruppen von Menschen unter den
Schutz des  Strafgesetzbuches gestellt.   Diese  Gruppen  können auch  nach Geschlecht,
Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung definiert sein.   Allerdings ist es zunächst er-
forderlich zu Gewalt aufzurufen.
Der ursprünglich geplante Wortlaut:  „sonstigen feindseligen Handlung“ hätte  jeglichen
Spielraum für beliebige Interpretationen zugelassen.   Dadurch wäre einem Missbrauch
Tür und Tor geöffnet gewesen.
Und nun zum Wermutstropfen des § 283 StGB.   Wir halten nach wie vor an unserer
Meinung fest, dass der Absatz (2) einer Demokratie nicht würdig ist,  sondern  eher in
diktatorische  Staatssysteme  wie  Nordkorea  oder  China passt.   Denn was bedeutet
„beschimpft“ oder „verächtlich machen“?

Kritik oder kritische  Anmerkungen werden nie eine  Lobeshymne auf einen Zustand,
eine Person oder eine Gruppe sein.  Kritik kann subjektiv stets als Beschimpfung oder
Verächtlichmachung empfunden werden.   Offenbar dient der obig zitierte Absatz (2)
des § 283 StGB als letztes Hintertürl  für  Einschüchterungsversuche kritischer Zeit-
geister.   Im Allgemeinen kann  man aber mit  der jetzig beschlossenen   Version des
§ 283 StGB leben,  denn das Leben besteht bekannter Weise aus Kompromissen.
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2011-10-20
 

Intimrasur

Unser Versäumnis

Wir haben heute den von uns gestern verfassten  Beitrag „Kopftücher und Kruzifixe“
nochmals genau durchgelesen.
Dabei haben wir festgestellt, dass wir ein schweres Versäumnis begangen haben, weil
wir zwei zusätzliche Fakten entdeckten und diese nicht sofort mitteilten.

Um unserer abendländischen christlichen Bürgerpflicht nachzukommen, sehen wir uns
veranlasst zwei Komponenten, welche ebenfalls eine „schleichende Islamisierung“
darstellen, dem Herrn Strache auf diesem Weg mitzuteilen.
Vielleicht kann man diese in den Forderungskatalog der FPÖ noch zusätzlich aufnehmen.

Der Vollbart

Da wäre das Problem der Vollbärte die in islamischen Ländern ein Symbol des Ranges
oder Standes widerspiegeln. Lehrer, geistliche Würdenträger und Politiker verzieren
sich in diesen Ländern ihr Gesicht mit einem Vollbart.

Also ist als logischer Schluß daraus folgern, dass ein Vollbart eindeutig ein islam-
isches Symbol ist und daher in einem christlichen Abendland nichts zu suchen hat.
Wir ersuchen daher Herrn Strache, dieses „Problem“ bei der nächsten Parlaments-
sitzung zur Sprache zu bringen und ein Verbot für Vollbärte in Schulen und im
öffentlichen Dienst zu fordern.

Die Intimrasur

In islamischen Länder werden Frauen dazu „gezwungen“, sich die Haare aus ihrem Intim-
bereich zur Gänze zu entfernen. Also eindeutig ein männliches Symbol der islamischen
Männergesellschaft zur Unterdrückung der Frauen und deren Rechte.
Während bei uns, bis vor einigen Jahren, die Frauen noch „buschig“ herumliefen, hat
es sich in letzer Zeit eingebürgert, dass sich diese ebenfalls ihrer intimen Haar-
tracht entledigen.

Beweise in Filme und Zeitungen

In einigen Dokumentarfilmen wie z.B. von „Dolly Buster“ ist dieses Phänomen eindeutig
nachzuvollziehen, da diese Dame bereits in der dritten Generation Filme produziert.
Beweise dafür findet man auch in einer kleinformatigen Familienzeitung.
Dort bieten „glatte Mäuschen“ vollendetes Naturfranzösisch mit Schlucken an.
Daraus schliessen wir, dass die schleichende Islamisierung bereits im horizontalen
Gewerbe ihren Einzug feierte und über diesen Weg auch ins eheliche Schlafzimmer
gefunden hat.
Diese Mißstände gehören natürlich sofort beendet, den sie stellen wie Kopftücher
und fehlende Kreuze, eine Gefährdung unseres christlichen Abendlandes dar.
Wir ersuchen daher Herrn H.C. Strache dafür zu sorgen, dass auch Vollbärte und
Intimrasuren in Schulen und im öffentlichen Dienst nichts zu suchen haben.
Stauni
  
2009-05-02 
  

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