Augenauswischerei und Beruhigungspille für die österreichische Bevölkerung

„Künftig dürfen in Österreich lebende AusländerInnen erst dann eine Waffe besitzen bzw. erwerben, wenn sie über ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in der EU verfügen. Auch für AsylwerberInnen und illegal in Österreich aufhältige Fremde soll demnach ab kommendem März ein ausdrückliches Waffenverbot gelten. Vorübergehend in Österreich aufhältige AusländerInnen, also etwa TouristInnen, werden vom Waffenverbot nicht betroffen sein. Bei Verstößen gegen die neuen Bestimmungen droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bzw. eine empfindliche Geldstrafe.“
Obiger Text ist einer heutigen Presseaussendung des Pressedienstes der Parlamentsdirektion zu entnehmen. Heute, dem 14.12.2016, wird das Waffengesetz im Nationalrat entsprechend novelliert. Das bringt uns natürlich zur Frage, warum bis dato der Erwerb und Besitz von Waffen für Asylwerber und illegal aufhältige Personen in Österreich nicht verboten – also erlaubt war und warum das Gesetz erst am März 2017 in Kraft tritt? Erstaunlich ist auch die Ausnahme für Touristen, denn die sogenannten „Kriminaltouristen“ freuen sich bestimmt, dass sie vom Waffenverbot ausgenommen sind.
Allerdings halten wir das Ganze für Augenauswischerei und für eine Beruhigungspille für die österreichische Bevölkerung. Denn kein Krimineller lässt sich von einem gesetzlichen Waffenverbot abschrecken und wird weiterhin bewaffnet durch die Gegend ziehen. Und bedenkt man aus welchen Ländern die „Flüchtlinge“ kommen, ist auch der Strafrahmen – bis zur einem Jahr Haft – in unseren Gefängnissen für kriminelle Asylwerber und Illegale nicht wirklich abschreckend. Rigorose Grenzkontrollen und sofortige Rückweisung dieser Personen wären da wohl wesentlich wirksamer.
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2016-12-14
Es geht doch noch peinlicher
Peinlicher als die Tatsache, dass Häftlinge zum Dienst beim Bundesheer herangezogen
werden (unser gestriger Beitrag), ist ein hilfloses Dementi des Bundesministeriums für
Landesverteidigung zu der pikanten Causa.
Da musste der Pressesprecher des Verteidigungsministers wohl Überstunden schieben,
denn exakt um 18:22 Uhr des gestrigen Abends erfolgte eine in sich widersprüchliche
Pressaussendung.
Zuerst wird in Abrede gestellt, dass bei den Pilotprojekten für ein Profiheer Freigänger
anstelle von Rekruten eingesetzt werden. Im gleichen Atemzug wird jedoch festge-
halten, dass Freigänger stundenweise in militärischen Liegenschaften arbeiten. Es
handelt sich hierbei um eine Resozialisierungsmaßnahme, so ist es jedenfalls in der
Presseaussendung zu lesen.
Also was stimmt nun? Versehen nun Häftlinge Dienst beim Bundesheer oder nicht?
Da sollte sich der Verteidigungsmnister Norbert Darabos doch zu einer klaren Aussage
durchringen können. Allerdings bleibt ihm diese erspart, denn in der gleichen Presse-
aussendung des Bundesministeriums für Landesverteidigung ist folgendes wörtlich
festgehalten:
„Die wenigen Freigänger übernehmen vor allem Tätigkeiten im Bereich der Landschafts-
pflege, Außengestaltung und Gebäudeerhaltung. Straftäter, die wegen schwerer
Eigentumsdelikte (Raub, Einbruch), terroristischer Handlungen oder Tätigkeiten, oder
wegen des Verstoßes gegen das Suchtmittel- oder Waffengesetz verurteilt wurden,
dürfen Arbeitseinsätze in militärischen Liegenschaften oder Liegenschaften, die sich in
der Verfügungsgewalt des Bundesheeres befinden, nicht eingesetzt werden. Ebenso
ausgeschlossen sind Strafgefangene ohne österreichische Staatsbürgerschaft.“
Damit ist eindeutig bestätigt, dass Strafgefangene beim Bundesheer Dienst versehen.
Interessant sind die Ausnahmen: Räuber, Einbrecher, Giftler, Waffenschieber ,Terror-
isten und Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft dürfen nicht „dienen“.
Auf Grund der haargenauen Aufzählung der Ausnahmen seitens des Verteidigungs-
ministeriums kommen wir zum Schluss, dass Mörder, Gewalttäter und Kinderschänder
sehr wohl beim Bundesheer Verwendung finden könnten. Denn laut Presseaussend-
ung bilden diese und auch keine anderen Gewaltdelikte eine Ausnahme.
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2012-03-10
H.C. Lagerfeld
Nun scheint H.C. Strache unter die Modefreaks gegangen zu sein. Gepaart hat er seine
neues Hobby mit religiöser Berufung.
Er forderte allen Ernstes ein generelles Kopftuchverbot für Schulen und den öffent-
lichen Dienst.
Erstaunliche Logik
Der FPÖ-Obmann verbindet das Tragen eines Kopftuches mit blutigen Auseinander-
setzungen zwischen verschiedenen Zuwanderergruppen in der Bundeshauptstadt.
Fehlende Deutschkenntnisse, daraus resultierende Arbeitslosigkeit und oftmals die
schier unlösbaren Konflikte in den Heimatländern werden immer öfters bei uns ausge-
tragen,so der FPÖ-Klubobmann DDr. Eduard Schock, der seinem Chef bei einer Presse-
konferenz am Donnerstag den Rücken stärkt.
Frauenkenner Strache
Strache gibt sich noch zusätzlich als Frauenkenner, den er sieht im Tragen des Kopf-
tuches ein politisches Symbol des Islamismus und ein Zeichen der Unterdrückung der Frau.
Ja, Frauenrechte und Gleichberechtigung werden in der FPÖ grossgeschrieben und darum
haben sie auch so gut wie keine Frauen in ihren politischen Spitzenfunktionen.
Wenn man bedenkt wieviele Frauen bei uns, vorallem im ländlichen Raum ein Kopftuch
tragen, müßte Österreich eigentlich schon längst eine Provinz der Türkei sein.
Schleichende Islamisierung bei christlichen Gottesdiensten ?
Diese meist älteren Damen „wagen“ es auch, mit einem Kopftuch bedeckten Haupt den
Gottesdienst in einer Kirche zu besuchen.
Polemischer Kreuzzug
Damit sind wir schon beim nächsten Anliegen der blauen Kreuzritter und ihrem Anführer.
Als Retter des christlichen Abendlandes, fordert Strache die sofortige Wiederein-
führung des „Kreuzes“ in den Schulklassenzimmern.
Die blauen Ritter sind unterwegs !
Er begründet dies damit, dass den christlich-kulturellen Wurzeln wieder Ausdruck zu
verleihen sind.
Um es nun mit der Polemik von Strache auszudrücken, sieht es für uns so aus:
Ein Waffenbesitzer, der auch für die Liberalisierung des Waffengesetzes eintritt,
fordert ein christliches Symbol der Nächstenliebe in allen Schulklassen aufzuhängen.
Einen schöneren Widerspruch in sich, haben wir in letzter Zeit nicht gefunden.
Stauni
2009-05-01