Mann beim Hantieren mit Handgranate schwer verletzt

Eine im Müllraum gefundene Übungsgranate explodierte

Heute Vormittag wurde die Polizei aufgrund eines Unfalls mit einer Übungshandgranate in einer Wohnung in Wien-Floridsdorf alarmiert. Der 45-jährige Wohnungsmieter gab gegenüber eingetroffenen Beamten an, im Müllraum des Mehrparteienhauses eine Kiste mit diversen Kriegsmaterialien gefunden zu haben. Diese hätte er mit in seine Wohnung genommen und in weiterer Folge beim Hantieren mit dem Zünder einer Übungshandgranate ohne Sprengkörper eine Verletzung der linken Hand erlitten. Der Mann wurde durch einen Rettungsdienst notfallmedizinisch erstversorgt und in ein Spital gebracht. Nach ersten Einschätzungen der hinzugezogenen sprengstoffkundigen Organe befanden sich unter den aufgefundenen Gegenständen keine funktionsfähigen Sprengkörper, weshalb von ihnen keine größere Explosionsgefahr ausgegangen war. Die übrigen Kriegsmaterialien wurden sichergestellt und durch den Entschärfungsdienst der Direktion für Spezialeinheiten abtransportiert.

Der 45-Jährige wurde wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Waffengesetz angezeigt. Weitere Ermittlungen sind im Gange.

Präventionstipps der Wiener Polizei:
° Wenn Sie sprengstoffverdächtige Gegenstände oder Kriegsmaterial auffinden, merken Sie sich den Auffindungsort und  begeben Sie sich in sichere Distanz.
° Rufen Sie unverzüglich 133 oder 112.
° Sprengstoffverdächtige Gegenstände und Kriegsmaterial dürfen nicht bewegt oder manipuliert werden.

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Waffenverbot für Asylwerber und Illegale ab 1. März 2017


Augenauswischerei und Beruhigungspille für die österreichische Bevölkerung

 

 

„Künftig dürfen in Österreich lebende AusländerInnen erst dann eine Waffe besitzen bzw. erwerben, wenn sie über ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in der EU verfügen. Auch für AsylwerberInnen und illegal in Österreich aufhältige Fremde soll demnach ab kommendem März ein ausdrückliches Waffenverbot gelten. Vorübergehend in Österreich aufhältige AusländerInnen, also etwa TouristInnen, werden vom Waffenverbot nicht betroffen sein. Bei Verstößen gegen die neuen Bestimmungen droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bzw. eine empfindliche Geldstrafe.“

 

Obiger Text ist einer heutigen Presseaussendung des Pressedienstes der Parlamentsdirektion zu entnehmen.  Heute, dem 14.12.2016, wird das Waffengesetz im Nationalrat entsprechend novelliert.  Das bringt uns natürlich zur Frage, warum bis dato der Erwerb und Besitz von Waffen für Asylwerber und illegal aufhältige Personen in Österreich nicht verboten – also erlaubt war und warum das Gesetz erst am März 2017 in Kraft tritt?  Erstaunlich ist auch die Ausnahme für Touristen, denn die sogenannten „Kriminaltouristen“ freuen sich bestimmt, dass sie vom Waffenverbot ausgenommen sind.

 

Allerdings halten wir das Ganze für Augenauswischerei und für eine Beruhigungspille für die österreichische Bevölkerung.  Denn kein Krimineller lässt sich von einem gesetzlichen Waffenverbot abschrecken und wird weiterhin bewaffnet durch die Gegend ziehen.  Und bedenkt man aus welchen Ländern die „Flüchtlinge“ kommen, ist auch der Strafrahmen – bis zur einem Jahr Haft – in unseren Gefängnissen für kriminelle Asylwerber und Illegale nicht wirklich abschreckend.  Rigorose Grenzkontrollen und sofortige Rückweisung dieser Personen wären da wohl wesentlich wirksamer.

 

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2016-12-14


Wissensmangel bei der Grünen-Chefin

Eva Glawischnig vertritt die Meinung,

dass Kalaschnikows legal seien

 
Es ist immer wieder erschreckend festzustellen, welchen Wissensmangel und Informations-
defizit gewisse Politiker(innen) aufweisen.  So gestern die Grünen-Chefin und Abgeordnete
zum Nationalrat Eva Glawischnig, in einer gestrigen Live-Diskussion in der ZIB2.
 
Sie vertrat allen ernstes die Meinung, dass automatisierte Waffen wie Kalaschnikows legal
seien  und  stehe einem  Gesetz zur Verschärfung des Waffenbesitzes positiv gegenüber.
Nachfolgend der Ausschnitt aus der Videoaufzeichnung der ZIB2:
 
Werte Frau Glawischnig!
 
Automatisierte Waffen wie Kalaschnikows sind bei uns verboten und auch nicht legal
erhältlich.   An dieser Tatsache ändert sich nichts,  auch wenn ein kulturbereichender
Mitbürger mit einer derartigen Waffe gerne durch eine österreichische Stadt cruist.
 
 
 
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2015-11-17

Dürfen Mörder und Kinderschänder zum Bundesheer?


Es geht doch noch peinlicher

Peinlicher als die Tatsache, dass Häftlinge zum Dienst beim Bundesheer herangezogen
werden (unser gestriger Beitrag),  ist ein hilfloses Dementi des Bundesministeriums für
Landesverteidigung  zu der pikanten Causa.
 
Da musste der Pressesprecher des Verteidigungsministers wohl Überstunden schieben,
denn exakt um  18:22 Uhr des gestrigen Abends erfolgte eine in sich widersprüchliche
Pressaussendung.
 
Zuerst wird in Abrede gestellt, dass bei den Pilotprojekten für ein Profiheer Freigänger
anstelle  von Rekruten eingesetzt werden.   Im gleichen Atemzug wird jedoch festge-
halten,  dass  Freigänger  stundenweise in militärischen  Liegenschaften  arbeiten.  Es
handelt  sich  hierbei  um  eine  Resozialisierungsmaßnahme,  so ist es jedenfalls in der
Presseaussendung zu lesen.
 
Also was stimmt nun?   Versehen nun Häftlinge  Dienst beim Bundesheer oder nicht?
Da sollte sich der Verteidigungsmnister Norbert Darabos doch zu einer klaren Aussage
durchringen können.  Allerdings bleibt ihm diese erspart, denn in der gleichen Presse-
aussendung  des  Bundesministeriums  für  Landesverteidigung  ist folgendes wörtlich
festgehalten:
 
„Die wenigen Freigänger übernehmen vor allem Tätigkeiten im Bereich der Landschafts-
pflege,  Außengestaltung  und  Gebäudeerhaltung.   Straftäter,  die  wegen schwerer
Eigentumsdelikte (Raub, Einbruch), terroristischer Handlungen oder Tätigkeiten,  oder
wegen  des Verstoßes gegen das  Suchtmittel- oder Waffengesetz  verurteilt wurden,
dürfen Arbeitseinsätze in militärischen Liegenschaften oder Liegenschaften,  die sich in
der Verfügungsgewalt des Bundesheeres befinden, nicht eingesetzt werden.  Ebenso
ausgeschlossen sind Strafgefangene ohne österreichische Staatsbürgerschaft.“
 
Damit ist eindeutig bestätigt,  dass Strafgefangene beim Bundesheer Dienst versehen.
Interessant sind die Ausnahmen:  Räuber, Einbrecher, Giftler, Waffenschieber ,Terror-
isten und Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft dürfen nicht „dienen“.
 
Auf  Grund  der haargenauen  Aufzählung der Ausnahmen seitens des  Verteidigungs-
ministeriums kommen wir zum Schluss,  dass Mörder, Gewalttäter und Kinderschänder
sehr wohl beim Bundesheer Verwendung finden könnten.  Denn laut Presseaussend-
ung bilden diese und auch keine anderen Gewaltdelikte  eine Ausnahme.
 
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2012-03-10
 

Kopftücher und Kruzifixe

H.C. Lagerfeld

Nun scheint H.C. Strache unter die Modefreaks gegangen zu sein. Gepaart hat er seine
neues Hobby mit religiöser Berufung.
Er forderte allen Ernstes ein generelles Kopftuchverbot für Schulen und den öffent-
lichen Dienst.

Erstaunliche Logik

Der FPÖ-Obmann verbindet das Tragen eines Kopftuches mit blutigen Auseinander-
setzungen zwischen verschiedenen Zuwanderergruppen in der Bundeshauptstadt.
Fehlende Deutschkenntnisse, daraus resultierende Arbeitslosigkeit und oftmals die
schier unlösbaren Konflikte in den Heimatländern werden immer öfters bei uns ausge-
tragen,so der FPÖ-Klubobmann DDr. Eduard Schock, der seinem Chef bei einer Presse-
konferenz am Donnerstag den Rücken stärkt.

Frauenkenner Strache

Strache gibt sich noch zusätzlich als Frauenkenner, den er sieht im Tragen des Kopf-
tuches ein politisches Symbol des Islamismus und ein Zeichen der Unterdrückung der Frau.
Ja, Frauenrechte und Gleichberechtigung werden in der FPÖ grossgeschrieben und darum
haben sie auch so gut wie keine Frauen in ihren politischen Spitzenfunktionen.

Wenn man bedenkt wieviele Frauen bei uns, vorallem im ländlichen Raum ein Kopftuch
tragen, müßte Österreich eigentlich schon längst eine Provinz der Türkei sein.
Schleichende Islamisierung bei christlichen Gottesdiensten ?
Diese meist älteren Damen „wagen“ es auch, mit einem Kopftuch bedeckten Haupt den
Gottesdienst in einer Kirche zu besuchen.

Polemischer Kreuzzug

Damit sind wir schon beim nächsten Anliegen der blauen Kreuzritter und ihrem Anführer.
Als Retter des christlichen Abendlandes, fordert Strache die sofortige Wiederein-
führung des „Kreuzes“ in den Schulklassenzimmern.
Die blauen Ritter sind unterwegs !
Er begründet dies damit, dass den christlich-kulturellen Wurzeln wieder Ausdruck zu
verleihen sind.
Um es nun mit der Polemik von Strache auszudrücken, sieht es für uns so aus:
Ein Waffenbesitzer, der auch für die Liberalisierung des Waffengesetzes eintritt,
fordert ein christliches Symbol der Nächstenliebe in allen Schulklassen aufzuhängen.
Einen schöneren Widerspruch in sich, haben wir in letzter Zeit nicht gefunden.
Stauni
  
2009-05-01
  

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