Dürfen Mörder und Kinderschänder zum Bundesheer?


Es geht doch noch peinlicher

Peinlicher als die Tatsache, dass Häftlinge zum Dienst beim Bundesheer herangezogen
werden (unser gestriger Beitrag),  ist ein hilfloses Dementi des Bundesministeriums für
Landesverteidigung  zu der pikanten Causa.
 
Da musste der Pressesprecher des Verteidigungsministers wohl Überstunden schieben,
denn exakt um  18:22 Uhr des gestrigen Abends erfolgte eine in sich widersprüchliche
Pressaussendung.
 
Zuerst wird in Abrede gestellt, dass bei den Pilotprojekten für ein Profiheer Freigänger
anstelle  von Rekruten eingesetzt werden.   Im gleichen Atemzug wird jedoch festge-
halten,  dass  Freigänger  stundenweise in militärischen  Liegenschaften  arbeiten.  Es
handelt  sich  hierbei  um  eine  Resozialisierungsmaßnahme,  so ist es jedenfalls in der
Presseaussendung zu lesen.
 
Also was stimmt nun?   Versehen nun Häftlinge  Dienst beim Bundesheer oder nicht?
Da sollte sich der Verteidigungsmnister Norbert Darabos doch zu einer klaren Aussage
durchringen können.  Allerdings bleibt ihm diese erspart, denn in der gleichen Presse-
aussendung  des  Bundesministeriums  für  Landesverteidigung  ist folgendes wörtlich
festgehalten:
 
„Die wenigen Freigänger übernehmen vor allem Tätigkeiten im Bereich der Landschafts-
pflege,  Außengestaltung  und  Gebäudeerhaltung.   Straftäter,  die  wegen schwerer
Eigentumsdelikte (Raub, Einbruch), terroristischer Handlungen oder Tätigkeiten,  oder
wegen  des Verstoßes gegen das  Suchtmittel- oder Waffengesetz  verurteilt wurden,
dürfen Arbeitseinsätze in militärischen Liegenschaften oder Liegenschaften,  die sich in
der Verfügungsgewalt des Bundesheeres befinden, nicht eingesetzt werden.  Ebenso
ausgeschlossen sind Strafgefangene ohne österreichische Staatsbürgerschaft.“
 
Damit ist eindeutig bestätigt,  dass Strafgefangene beim Bundesheer Dienst versehen.
Interessant sind die Ausnahmen:  Räuber, Einbrecher, Giftler, Waffenschieber ,Terror-
isten und Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft dürfen nicht „dienen“.
 
Auf  Grund  der haargenauen  Aufzählung der Ausnahmen seitens des  Verteidigungs-
ministeriums kommen wir zum Schluss,  dass Mörder, Gewalttäter und Kinderschänder
sehr wohl beim Bundesheer Verwendung finden könnten.  Denn laut Presseaussend-
ung bilden diese und auch keine anderen Gewaltdelikte  eine Ausnahme.
 
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2012-03-10