Es geht doch noch peinlicher
Peinlicher als die Tatsache, dass Häftlinge zum Dienst beim Bundesheer herangezogen
werden (unser gestriger Beitrag), ist ein hilfloses Dementi des Bundesministeriums für
Landesverteidigung zu der pikanten Causa.
Da musste der Pressesprecher des Verteidigungsministers wohl Überstunden schieben,
denn exakt um 18:22 Uhr des gestrigen Abends erfolgte eine in sich widersprüchliche
Pressaussendung.
Zuerst wird in Abrede gestellt, dass bei den Pilotprojekten für ein Profiheer Freigänger
anstelle von Rekruten eingesetzt werden. Im gleichen Atemzug wird jedoch festge-
halten, dass Freigänger stundenweise in militärischen Liegenschaften arbeiten. Es
handelt sich hierbei um eine Resozialisierungsmaßnahme, so ist es jedenfalls in der
Presseaussendung zu lesen.
Also was stimmt nun? Versehen nun Häftlinge Dienst beim Bundesheer oder nicht?
Da sollte sich der Verteidigungsmnister Norbert Darabos doch zu einer klaren Aussage
durchringen können. Allerdings bleibt ihm diese erspart, denn in der gleichen Presse-
aussendung des Bundesministeriums für Landesverteidigung ist folgendes wörtlich
festgehalten:
„Die wenigen Freigänger übernehmen vor allem Tätigkeiten im Bereich der Landschafts-
pflege, Außengestaltung und Gebäudeerhaltung. Straftäter, die wegen schwerer
Eigentumsdelikte (Raub, Einbruch), terroristischer Handlungen oder Tätigkeiten, oder
wegen des Verstoßes gegen das Suchtmittel- oder Waffengesetz verurteilt wurden,
dürfen Arbeitseinsätze in militärischen Liegenschaften oder Liegenschaften, die sich in
der Verfügungsgewalt des Bundesheeres befinden, nicht eingesetzt werden. Ebenso
ausgeschlossen sind Strafgefangene ohne österreichische Staatsbürgerschaft.“
Damit ist eindeutig bestätigt, dass Strafgefangene beim Bundesheer Dienst versehen.
Interessant sind die Ausnahmen: Räuber, Einbrecher, Giftler, Waffenschieber ,Terror-
isten und Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft dürfen nicht „dienen“.
Auf Grund der haargenauen Aufzählung der Ausnahmen seitens des Verteidigungs-
ministeriums kommen wir zum Schluss, dass Mörder, Gewalttäter und Kinderschänder
sehr wohl beim Bundesheer Verwendung finden könnten. Denn laut Presseaussend-
ung bilden diese und auch keine anderen Gewaltdelikte eine Ausnahme.
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2012-03-10