Kein Angeln für Behinderte
Der Herausgeber dieses Online-Magazins ist seit 40 Jahren passionierter Sportangler.
In den Monaten in denen der Angelsport nicht ausgeübt wird, konzentriert man sich mehr
auf das Lesen diverser Fachzeitschriften um eventuelle Tips für die kommende Saison zu
erhalten.
In der akutellen Ausgabe der Zeitschrift „Fisch&Wasser“ steht der sehr interessante
Beitrag „Angeln im Rollstuhl“, den eine Frau Heidi Pletzenauer verfasst hatte. Dies
veranlasste uns, der Autorin des besagten Beitrags, ERSTAUNLICH als Plattform für
ihr Anliegen anzubieten.
Wir wollen im Vorwort dem Inhalt des Artikels von Heidi Pletzenauer nicht vorgreifen
und ersuchen unsere Leser(innen) ihren Leserbrief aufmerksam durchzulesen, den wir
nachfolgend wörtlich wiedergeben.

LESERBRIEF VON HEIDI PLETZENAUER
An was denken wir Angler wenn wir unserem geliebten Hobby nachgehen?
Logisch: „Wie schön es doch hier am Wasser ist, wie angenehm und ruhig es in der freien
Natur ist, endlich wieder abschalten zu können und natürlich an einen kapitalen Fisch,
den wir hoffentlich eines Tages landen werden.
Kaum einer denkt daran dass man plötzlich und unerwartet, durch einen Unfall oder durch
eine schwere Krankheit, auf einmal ein anderes Leben führen muss. Auch ich nicht! Aber
es gibt sie, jene Menschen die mit einem HANDICAP LEBEN MÜSSEN.
So wie mein Freund Manfred. Durch eine plötzliche Krankheit ist er seit einigen Jahren
halbseitige Querschnittsgelähmt. Mit Hilfe seiner Frau und seinem Sohn meistert er, so
gut es geht, sein Leben. Die Gedanken, einfach wieder einmal angeln zu gehen, hat er ver-
worfen. Doch dieses Jahr wird er wieder mit dem angeln beginnen. Ich habe es ihm nämlich
versprochen.
Als ich ihm das Versprechen gab, wusste ich noch nicht mit welchen Hindernissen dieses
Versprechen verbunden ist.
1. Geeignete Angelhilfen zu finden. (Keine gefunden also hab ich welche machen lassen)
2. Geeignete Angelgewässer ausfindig machen. Ich musste mich regelrecht durchfragen ob
ich mit einem Rollstuhlfahrer an einen bestimmten See überhaupt an eine Angelstelle hin-
komme.
Wir Angler brauchen uns über so etwas keine Kopfzerbrechen machen. Menschen mit Handi-
cap schon .Deshalb habe ich das Projekt „Angeln mit Handicap“ ins Leben gerufen.
In vorderster Front soll bei diesem Projekt den Menschen mit Handicap geholfen werden
das Hobby „Angeln“ näher zu bringen und dass sie mit unserer GEMEINSAMEN Hilfe dieses
Hobby auch ausüben können.
Gewässerbesitzer und Angelvereine davon zu überzeugen, dass die Eingliederung von
Handicapfischern eine Geste der Freundschaft ist und nicht des Mitleides, denn sie sind
trotz Handicap, Menschen wie du und ich. Man sollte nie vergessen: „Es könnte jeden ein-
mal treffen. Geeignete Angelplätze auf einer eigenen Homepage aufzulisten. Angelveran-
staltungen organisieren. Angelpartner für Handicapfischer zu finden und vieles mehr.
Setzen wir GEMEINSAM ein sichtbares Zeichen und verschließen wir unsere Augen nicht vor
den Tatsachen und helfen wir jenen Menschen, die sich durch ihr Handicap trotz allem nicht
unterkriegen lassen. Ihnen gebührt nicht nur unsere HOCHACHTUNG sondern auch unsere
BEWUNDERUNG.
Wer mehr wissen möchte, bei Interesse, bei Mithilfe, bei Fragen und sonstigen schreibt mir.
heidi1appy@hotmail.com
Behinderte Menschen integrieren
In allen möglichen Sportarten und Freizeitbeschäftigen ist es der Gesellschaft gelungen
behinderte Menschen zu integrieren. Beim Sportangeln besteht jedoch ein starkes Defizit.
Vermutlich liegt es an den Zufahrten und Zugängen der Örtlichkeiten, an denen die Sport-
angelei ausgeübt werden kann.
Wir ersuchen daher alle Leser(innen), die sich mit der Sportangelei beschäftigen und
in Kenntnis geeigneter Fischwasser sind, welche mit einem Rollstuhl erreicht werden
können oder in dieser Sache sonst irgendwie behilflich sein können, sich mit Heidi
Pletzenauer in Verbindung zu setzen. Vielen Dank.
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2010-04-11
Frau Mag. Lapp reagiert
Erstaunlich schnelle Reaktion erfolgte auf unseren heutigen Beitrag „Zutritt für Männer
verboten“.

Die SPÖ-Abgeordnete Mag. Christine Lapp kommentierte auf Ihrer „Webseite“ unseren
Beitrag mit folgendem Zitat:

Schönheitsfehler
Die überaus prompte Reaktion hat nur einen Schönheitsfehler, denn in der Eile dürfte
Frau Lapp unseren Beitrag nicht aufmerksam gelesen haben. Wir haben nicht den Wei-
berball kritisiert, sondern das Verhalten bzw. die Einstellung der Frauenministerin.
Diese ortet nämlich in einer geschlechtspezifischen Lokal-Zutrittsverweigerung, eine
schwere Diskriminierung, welche unter Strafe gestellt werden sollte. Unter diesem
Aspekt erschien es uns doch ein wenig erstaunlich, dass die Frauenministerin diese
Veranstaltung so kommentarlos hinnimmt.
Der Herausgeber dieses Magazins, der von Frau Lapp als „empörter Mann“ bezeichnet
wird, hat auf deren Webseite einen Kommentar hinterlassen. Wir sind schon gespannt,
ob dieser auch veröffentlicht wird.
Ein wenig Recherche hätte genügt
Was den Vorwurf des verabsäumten Zeitraums von 10 Jahren betrifft, in den der Weiber-
ball bereits veranstaltet wird, hätte ein kleiner Blick ins Archiv von ERSTAUNLICH genügt
um festzustellen, dass es dieses Magazin erst seit knapp über einem Jahr gibt.
Nachdem wir des Rechnens kundig sind, können wir aus der Ankündigung „11.Weiber-
ball“ schon den Schluss ziehen, dass dieser bereits zehnmal stattgefunden haben muss.
Transenball?
Allerdings wissen wir das Zitat: „.. weiß er nicht, dass wir schon einige Male Männer als
Gäste hatten. Diese hatten aber solche High Heels und Kleider an, dass so manche
Ballbesucherin vor Neid erblasst ist“ nicht zu werten.
Mussten die Männer High Heels und Frauenkleider anziehen um diesen Event zu be-
suchen, oder hatten diese lediglich Lust als Transvestiten eine rauschende Ballnacht
zu verbringen?
Das wäre ein Skandal
Wir sind uns absolut sicher, wenn sich Frauen Männerkleidung anziehen (müssen) um
den Zutritt zu einem Männerball zu erlangen, wäre der Skandal perfekt. Wir können uns
bildlich vorstellen, welche Kritik von der Frauenministerin käme.
Wir vertreten die Meinung, jede Gesellschaft hat das Recht unter sich zu bleiben, wenn
sie das wünscht. Auch muss es jedem Veranstalter oder Lokalbesitzer freigestellt sein,
wen er in seine Räumlichkeiten einlassen will.
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2010-02-16
11.Weiberball
Die SPÖ Simmering lädt zum 11.Weiberball. Ort der Veranstaltung ist das Zentrum Sim-
mering, 1110 Wien, Simmeringer Hauptstraße 96a, am Freitag den 19.Februar 2010.
Keine Männer
Das Erstaunliche an diesem Event ist, dass nur Frauen Zutritt haben. Die beiden Männer
die sich auf diesem Ball befinden, dienen ausschließlich zur Unterhaltung des weiblichen
Publikums.
Es wäre im Prinzip auch nichts einzuwenden, wenn eine Menschengruppe unter sich sein
will und es sollte einem Veranstalter oder dem Lokalbesitzer auch freigestellt sein, wen er
in seine Räumlichkeiten einlassen will.
Ahnungslose Ministerin?
Wie gesagt, im Prinzip. Wenn da nicht die sozialdemokratische Frauenministerin Heinisch-
Hosek wäre, die sich übermäßig stark gegen angebliche Diskriminierungen einsetzt. So ist
mehreren Pressemeldungen zu entnehmen, dass es die Frauenministerin als Diskriminier-
ung wertet, wenn einer Person auf Grund seiner Hautfarbe oder seines Geschlechts der
Zutritt in ein Lokal verwehrt wird.
Bei diesem „Weiberball“ ist Männern der Zutritt zur Veranstaltung, auf Grund ihres Ge-
schlechts untersagt. Da weiß Frau Heinisch-Hosek offenbar nicht, was in den eigenen Rei-
hen so vor sich geht.
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass die Ministerin Wasser predigt und selbst Wein
trinkt. Wir vermuten aber, dass die „Diskriminierungsmasche“ von Frau Heinisch-Hosek
ausschließlich dem Zweck des Stimmenfangs im grünen Lager dient.
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2010-02-16
Entscheidungen von Höchstgerichten
Zum Jahresausklang wollen wir Sie ein wenig zum Schmunzeln bringen. Nachstehende
Entscheidungen wurden von österreichischen Höchstgerichten getroffen. Bitte verrenken
Sie sich beim Kopfschütteln nicht Ihr Genick.
VwGH, Zl. 96/20/0793
Der Ausdruck „Soziale Gruppe“ wurde als Auffangtatbestand in die Flüchtlingskonvention
eingefügt und als solcher in den § 1 Z 1 AsylG übernommen. Die Gruppe aller Ehebrecher
ist nicht eine solche „Soziale Gruppe“ im Sinne des Asylgesetzes.
§ 11 Abs 2 Bienenseuchengesetz
Die Einfuhr von Bienenköniginnen ist mit höchstens 15 Begleitbienen zulässig und bedarf
der Bewilligung des Bundeskanzlers.
OGH, 8 Ob A 206
Die Beleidigung eines Lehrer-Kollegen mit den Worten „Schleich dich, du Trottel“ ist dem
Ansehen des Dienstes abträglich und kann auch nicht mit der angespannten Situation
einer Sondererziehungsschule entschuldigt werden.
VwGH, 91/17/0064
Als Getränke sind solche Flüssigkeiten anzusehen, die verkehrsüblicherweise „zum Trinken“
– d.h. zum Stillen des Durstes oder zur Befriedigung eines geschmacklichen Bedürfnisses
verwendet werden. Heißwasser wird auch in Tirol nicht üblicherweise zum Trinken verwendet.
Auch in der Alpin-, Brauchtums- und Kochbuchliteratur findet sich kein entsprechender
Hinweis. Heißwasser ist daher kein Getränk, sondern ein flüssiger Grundstoff.
OLG Wien, 14 R 12
Das Abdrehen eines Radios, das von der Ehegattin nur für den Hund angedreht wurde, durch
den Ehemann, der keine Musikberieselung will, ist keine schwere Eheverfehlung.
VwGH, 89/13/0259
Der Betriebsinhaber, der in den Betriebsräumen das WC benützt, tätigt dadurch keine
(steuerlich abzugsfähige) Privatentnahme.
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2009-12-31