Die Hintergründe
Gestern hatten wir noch den leisen Verdacht gehegt, dass die Nudelsieb-Aktion eine
Zeitungsente sein könnte. Das war sie ganz und gar nicht. Sie sollte vielmehr aufzeigen,
dass mittelalterliche religiöse Privilegien im 21.Jahrhundert nichts mehr verloren haben.
Die Webseite „www.kirchen-privilegien.at“ hat diesbezüglich nachfolgende Presseaus-
sendung verfasst.
Wie es kam, dass ein Führerschein-Foto des Unternehmers Niko Alm mit Nudelsieb auf
dem Kopf von der Behörde akzeptiert wurde – Niko Alm, Atheist und Mitinitiator des Volks-
begehrens gegen Kirchenprivilegien, ist bekennender Pastafari und hat 3 Jahre lang um
sein Recht auf einen Identitätsausweis mit Nudelsieb am Kopf gekämpft.
Der Pastafarianismus wurde 2005 vom US-Physiker Bobby Henderson gegründet, Gott-
heit ist das Fliegende Spaghettimonster. Niko Alms Sondergenehmigung hat dieser Tage
großes mediales Aufsehen erregt. Allerdings kann jeder das Privileg einer konfessionel-
len Kopfbedeckung am Passfoto in Anspruch nehmen.
Beweis darüber, wie absurd Kirchenprivilegien heute sind
Niko Alm möchte aufzeigen, dass religiöse Privilegien vielfach aus dem Mittelalter kommen,
oft skurril sind und im 21. Jahrhundert endlich beendet werden müssen.

Screen: http://blog.alm.at/
Alles über das Recht aufs Nudelsieb und den seit heute laufenden Wettbewerb „Pimp your
Head“ – zeig die kreativste konfessionelle Kopfbedeckung, präsentiert von den Initiatoren
des Volksbegehrens gegen Kirchenprivilegien.
Mit dabei: Univ. Prof. Heinz Oberhummer, Physiker und Wissenschaftskabarettist, Mitinitiator
des Volksbegehrens gegen Kircheprivilegien.
PK und Fotoshooting
Datum: 14.7.2011, um 08:30 Uhr
Ort: Café Prückel (Luegerplatz)
Stubenring 24, 1010 Wien
Url: www.kirchen-privilegien.at
Rückfragehinweis und persönliche Anmeldung:
FJ PUKARTHOFER PR, +43-664-4121491,
info@purkarthofer-pr.at
*****
2011-07-13
Pastafarianismus
Das „Fliegende Spaghettimonster“ (englisch Flying Spaghetti Monster, kurz: FSM) ist die
Gottheit einer im Juni 2005 vom US-amerikanischen Physiker Bobby Henderson gegrün-
deten Religionsparodie, die in Anspielung auf die Rastafari den Namen Pastafarianismus
trägt. (Quelle: Wikipedia) Weiterlesen…….
Bis dato war uns eine fliegendes Spaghettimonster als Gottheit unbekannt. Wie gesagt
bis jetzt, denn heute wurden wir auf Grund eines Artikels auf der Webseite „wien.orf.at“
eines Besseren belehrt.
Kurzer Themenwechsel
Kopfbedeckungen sind nicht erlaubt, Ausnahmen sind aus religiösen Gründen zulässig.
In diesem Fall gilt das Gesicht muss von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar
sein. Es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen. So steht es es auf der Web-
seite www.passbildkriterien.at“ unter Punkt 9.
Es dürfen keine anderen Gegenstände als der Kopf auf dem Foto sein. Der Hintergrund
muss einfärbig hell sein. Freundlich schauen ist nach wie vor erlaubt. Dieser Satz ist auf
der Webseite „www.scheckkartenfuehrerschein.at“ zu lesen.
Selbst wenn die Bedingung für ein Führerscheinfoto lautet, dass keine anderen Gegen-
stände als der Kopf auf dem Foto sein dürfen nehmen wir an, dass dies nicht für religiöse
Kopfbedeckungen gilt, sofern das Gesicht erkennbar ist.
Religiöse Kopfbedeckung
Nun zurück zum Thema. Welche Kopfbedeckung wird wohl dem fliegende Spaghettimon-
ster der Pastafariani-Anhänger zur Ehre gereichen? Ein Nudelsieb natürlich. Denn Nudel-
siebe und Spaghetti stehen irgendwie in einem ursächlichen Zusammenhang.
Das veranlasste den Wiener Unternehmer und bekennende Atheist Niko Alm, der ein An-
hänger des Pastafarianismus und somit des fliegenden Spaghettimonsters ist dazu, sich
für sein Führerscheinfoto mit einem Nudelsieb auf dem Kopf ablichten zu lassen. Er reichte
dieses Foto auch am Verkehrsamt ein.
Doch statt dem ersehnten rosa Schein flatterte dem Spaghettimonster-Anhänger eine Vor-
ladung zum Amtsarzt ins Haus. Der wiederum stellte fest, dass Alm „psychisch befähigt“
sei, ein Auto zu lenken. Möglicherweise gehört der Herr Doktor ebenfalls dieser Sekte an.
Laut „wien.orf.at“ erhielt Alm nach mittlerweile drei Jahren, den von der Polizei bewilligten
Führerschein. Vom Verkehrsamt war heute niemand für eine Stellungnahme erreichbar.
Wir sind uns nicht sicher ob diese Story echt oder eine Zeitungsente ist. Sollte sie eine Ente
sein, dann ist sie eine erstaunliche Befüllung des Sommerlochs.
*****
2011-07-12
Wettbewerb in Leichenschänderei
Wie bereits hinlänglich bekannt ist, soll der tödlich verunglückte Kärntner Landeshauptmann
Dr. Jörg Haider, 45 Millionen Euro aus dunklen Kanälen nach Liechtenstein geschleust haben.
Dies ist zumindest einer Exklusiv-Story des Nachrichtmagazins „Profil“ zu entnehmen.
Daraufhin ging ein Aufschrei durchs Land und diverse Politiker und solche die es gern sein
wollen, ereiferten sich in einem Wettbewerb der Leichenschänderei. Denn ausser dem Profil-
Beitrag, gab und gibt es keinerlei Anhaltspunkte ob diese Story überhaupt der Wahrheit ent-
spricht, oder nur eine Sommerloch-Ente ist.
Wir trauen dem Profil-Artikel nicht
Dass im Nachrichtmagazin „Profil“ desöfteren Artikel zu lesen waren die nicht den Tatsachen
entsprachen, beweist sich in etlichen Entgegnungen und diversen Klagen. Sollte sich die
Haider-Lichtenstein-Story als Erfindung herausstellen, wird „Profil“ vermutlich Glück haben,
denn Tote können nicht mehr klagen.
Wir haben uns in dieser Angelegenheit absichtlich in Zurückhaltung geübt, denn es ist nicht
unsere Art über unbewiesene Tatsachen zu berichten oder diese zu kommentieren. Auch
finden wir diese Art der Leichenschänderei verwerflich, denn Tote können sich nicht mehr
wehren.
Roter Politnachwuchs bringt sich ein
Allerdings hat uns eine heutige Presseaussendung der Sozialistischen Jugend Österreichs
(SJÖ) doch dazu veranlasst, einige Zeilen zum Anlassfall zu verfassen. Dabei geht es nicht
um die angeblich verschwundenen Haider-Millionen, sondern darum aufzuzeigen wie sich
der Rote Politnachwuchs in das Geschehen einbringt.
„Die aktuell öffentlich gewordenen Verstrickungen rund um BZÖ und FPÖ zeigen einmal
mehr, dass das Bankgeheimnis dringend fallen muss“, fordert Wolfgang Moitzi, seines Zei-
chens Vorsitzender der SJÖ. Wenn der SJÖ-Vorsitzende mit den Verstrickungen die unbe-
wiesenen Behauptungen im „Profil“ meint, befindet er sich mit den Leichenfledderern in
bester Gesellschaft . Mit seriöser Politik hat dieses Aussage jedenfalls nichts zu tun.
Moitzi der Bankspezialist
Moitzi lässt sich dann in dieser Presseaussendung noch deftig über die Parteien BZÖ und
FPÖ aus, bevor er zu einem erstaunlichen Erkenntnis kommt. Seiner Meinung nach gehe
es beim Aus für das Bankgeheimnis nicht darum, jede Bewegung auf den Konten der Öster-
reicherinnen und Österreicher offen zu legen.
Da irrt der gute Mann gewaltig, denn gerade um das geht es. Nicht umsonst muss sich jede
Person bei einer Einzahlung oder Abhebung von einem Sparbuch legitimieren. Selbst die
zugesagte 15.000,- Euro-Grenze hat keine Gültigkeit mehr.
SJÖ als Law and Order-Gesellschaft
Daher ist das Bankgeheimnis ohnehin schon löchriger als ein Schweizer Käse und kann
getrost ganz abgeschafft werden. Diese Tatsache wird auch durch das umstrittene Swift-Ab-
kommen zwischen der USA und der EU bestätigt. Seit Sonntag können US-Behörden auf
die Daten von Millionen europäischer Bankkunden zugreifen.
Wolfgang Moitzi meint weiters, ihm gehe es vielmehr darum die Rechtmäßigkeit beim Zustan-
dekommen von Vermögen zu überprüfen. Nun wenn dies das dringende Anliegen des selbst-
ernannten Law and Order-Mann ist, hätten wir ein Tip für ihn.
Parteispenden offenlegen
Viel besser gehütet als jedes Bankgeheimnis, sind wohl die Geldflüsse der Parteispenden.
Vielleicht bestünde die Möglichkeit diese offen zu legen und nicht mit obskuren Ausreden
zu beschützen.
Werter Herr Moitzi. Begeben Sie sich doch mit diesem Vorschlag zur Ihrem Parteivorsitzen-
den. Wir sind sicher, dass er Sie ersuchen wird die Türe von aussen zu schliessen, nach-
dem Sie ihm den Vorschlag der Transparenz von Parteispenden offeriert haben.
*****
2010-08-02
Der Fanklub
Was hat die FPÖ Politikerin Susanne Winter, was der wichtigste Oppositionspolitiker
unseres Landes Herr Westenthaler nicht hat.
Sie hat einen eigenen Fanklub unter http://www.pi-news.net
„Willkommen meine treuen Fans !“
Foto Quelle: www.news.at
Spendenaktion
Einen solchen Fanklub sollte der BZÖ Mann und ewiges Justizopfer vielleicht auch
gründen.
„Wo sind eigentliche meine Fans geblieben ?“
Foto Quelle: www.news.at
Aber zurück zum eigentlichen Thema. In der heutigen Online-Ausgabe der Presse
ist zu lesen, das man auf dem o.a. islamkritischen Onlineportal ein Spendenkonto für
Susanne Winter eingerichtet hat um für ihre Geldstrafe zu sammeln.
Dies dürfte eine „Zeitungsente“ sein, denn trotz intensivster Nachschau konnten wir
nichts derartiges finden. Ja, beim Geld hört sich die Freundschaft bekanntlich auf.
Winters Rechtsverständnis
Die FPÖ-Politikerin hatte im Grazer Gemeinderatswahlkampf 2008 unter anderem den
Propheten Mohammed als „Kinderschänder im heutigen Rechtsverständnis“ bezeichnet,
der den Koran im Rahmen epileptischer Anfälle geschrieben habe.
Dafür wurde sie im Jänner 2009 wegen Herabwürdigung religiöser Lehren und Verhetzung
zu drei Monaten bedingter Haft und 24.000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Dieses Urteil gegen das Winter berief, wurde im Juni 2009 vom Oberlandesgericht Graz
bestätigt.
Gibt es Gott doch ?
Eigentlich müssten alle Atheisten, egal welchem Lager sie angehören, nach dieser Urteils-
verkündung laut aufgeschrien haben. Denn vielleicht hat Susanne Winter auch nur nach-
folgendes Plakat zu wörtlich genommen
Eine der unsinnigsten Werbeaktionen
Schlussfolgerung
Möglicherweise war ihr Gedankengang folgender. Es gibt keinen Gott, daher erübrigt sich
auch ein Prophet, Messias oder sonstiger Gesandte und wem es nicht gibt, den kann man
nicht beleidigen. Wenn keine Beleidigung vorhanden ist, gibt es auch keine Herabwürdigung
und keine Verhetzung.
Das ist natürlich absoluter Schwachsinn, Susanne Winter wurde völlig rechtens verurteilt,
zeigt aber auf, wie unsinnig die Werbeaktion „Es gibt keinen Gott“ ist.
Stauni
2009-06-26