Ex-Häftlinge werden ehemaligen Heimkindern bevorzugt


MA40 bezahlt für Ex-Häftling fehlende Versicherungsmonate

Es  ist  nichts  so  fein gesponnen,  um doch nicht eines Tage ans Sonnenlicht zu kommen.  So
auch  die  körperlichen,  seelischen  und  sexuellen   Misshandlungen  von   Kindern in Heimen
des Staates oder von Gemeinden in den 50er und 60er-Jahren. Das Horrorheim der Gemeinde
Wien steht als grausames Musterbeispiel dafür.
Zahlreiche  Jugendliche  musste in derartigen Heimen Zwangs- und Sklavenarbeit verrichten.
Das Perverse dabei war,  dass dies nicht einmal als Ausbildung gewertet wurde. Lohn gab es
keinen  und  vom  „Dienstgeber“  (besserer  Ausdruck  wäre  Ausbeuter)  wurden auch keine
Abgaben zur Sozial- und Pensionsversicherung entrichtet.
Dies  fällt  den  damaligen Heiminsassen heute auf den Kopf.   Fehlende Pensionszeiten müssen
von diesen heute nachgekauft werden. Selbstverständlich muss das aus eigener Tasche bezahlt
werden, denn diesbezügliche Förderungen wurden bis dato immer abgelehnt.   Da haben es Ex-
Häftlinge schon wesentlich besser,  wie es unser stellvertretendes Beispiel beweist.
Herrn XY fehlten auf seine Pension zahlreiche Versicherungsmonate.  Der Grund dafür ist, dass
er  in  dieser  Zeit  im Gefängnis saß.  Also reichte er bei der MA40 um eine Förderung ein.  Was
bei  ehemaligen Heimkindern,  die unbezahlte Sklavenarbeit verrichten mussten unmöglich ist,
ist bei einem Ex-Knacki augenscheinlich eine Selbstverständlichkeit.
Screens: © erstaunlich.at
Da  soll  noch  einmal  wer  sagen,  dass sich Verbrechen in Österreich nicht lohnt!   Dies ist
natürlich  sarkastisch  gemeint,  aber dass Ex-Häftlinge Heimkindern bevorzugt werden, ist
schon mehr als erstaunlich.
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2014-03-08