Verlust der Zahlscheingebühr ist damit ausgeglichen
Im Beitrag „EuGH verbietet Zahlscheingebühr“ berichteten wir darüber, dass die Einhebung einer sogenannten „Zahlscheingebühr“ oder wie sie auch sonst immer genannt wurde, rechtswidrig ist. Nicht so schien das der Mobilfunkanbieter DREI zu sehen, der bei uns schon einige Male in die Schlagzeilen geriet. Völlig unbeeindruckt von den bisherigen Urteilen, verrechnete dieser weiterhin diese Gebühr.
Unmittelbar nach dem unser eingangs erwähnter Beitrag erschienen war, stellte DREI die Verrechnung der Zahlscheingebühr ein. Wer nun glaubt, dass den Kunden daraus ein finanzieller Vorteil erwächst, der irrt gewaltig. Denn der Mobilfunkanbieter scheint auf die rund 3,- Euro (brutto) monatlich nicht verzichten zu wollen. Und so schickte er dieses Monat seinen Kunden ein Schreiben in dem er mitteilt, dass er ab Oktober 2014 seine monatliche Grundgebühr erhöht.
Interessanterweise beträgt die Summe (bis auf ein paar Cent abgesehen) der Erhöhung just
jenen Betrag, auf den DREI durch den Wegfall der Zahlscheingebühr verzichten muss.
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2014-09-22