Tiroler Landtagswahl hat auch Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Länderkammer
Des Pressedienst der Parlamentsdirektion, teilt in einer heutigen Aussendung wie folgt mit: Das Ergebnis der Landtagswahlen in Tirol wirkt sich auch auf die Zusammensetzung des Bundesrats aus. Die Grünen haben ihr Mandat verloren und werden damit künftig nur noch mit drei BundesrätInnen in der Länderkammer des Parlaments vertreten sein. Dadurch wackelt auch ihr Fraktionsstatus im Bundesrat und in weiterer Folge die Klubförderung.
Grundsätzlich braucht es für die Bildung einer Fraktion mindestens fünf Bundesrät(innen). Stimmt der Bundesrat zu, können sich aber auch weniger Mandatar(innen) zu einer Fraktion zusammenschließen. Zuletzt hat die Länderkammer im Dezember 2015 – nach den Wiener Landtagswahlen – den vier Grünen Mandatar(innen) aus Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Wien die Bildung einer Fraktion ausdrücklich zugestanden. Da die Grünen nicht mehr im Nationalrat vertreten sind, hängt auch ihre Klubförderung an der Bundesratsfraktion: derzeit steht ihnen pro Quartal ein Grundbetrag von 44.585 € sowie zusätzlich 47.343 € für vier Bundesrät(innen) und drei Europaabgeordnete zu.
Gewonnen hat das Mandat der Grünen die FPÖ. Die ÖVP konnte ihre drei Mandate halten, auch die SPÖ wird weiterhin mit einem Tiroler Sitz in der Länderkammer vertreten sein. Insgesamt entsendet Tirol fünf Mandatar(innen) in den Bundesrat. Gemeinsam mit der Mandatsverschiebung durch die Landtagswahl in Niederösterreich ergibt sich damit künftig folgende Zusammensetzung: ÖVP 22, SPÖ 20, FPÖ 14, Grüne 3, ohne Fraktion 2.
Wirksam werden die Mandatsverschiebungen mit der Wahl der neuen BundesrätInnen durch die jeweiligen Landtage. Der neue niederösterreichische Landtag wird am 22. März zu seiner ersten Sitzung zusammentreten, die Frist für die konstituierende Sitzung des Tiroler Landtags läuft bis zum 1. April.
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2018-02-26