Die FalterTop(f)-Stories


Falter bringt 10 Jahre alten und abgehakten „Fall“ unter Top-Stories

Die  in  der  Wochenzeitschrift  „Falter“  erhobenen  Vorwürfen  gegen  den freiheitlichen
Abgeordneten  Christian Lausch,  sehen  wir  etwas anders.   Erstaunlich finden wir auch,
dass  der  Falter-Journalist, Florian Klenk,  einen 10 Jahre alten und bereits abgehakten
„Fall“  unter Top-Stories bringt. 
Der Falter schreibt wörtlich:  “Wie hat das Justizministerium reagiert?   Man kann es kurz-
fassen:   Die Frauen wurden  komplett im Stich gelassen.   Die Disziplinarkommission des
Justizministeriums  hatte  zwar am 17. November 2005 einen Bescheid erlassen, dass die
Vorwürfe  so  massiv  seien,  dass  eine mündliche Verhandlung vonnöten sei.   Doch der
Bescheid wurde erst am 27. März 2006, also vier Monate später, zugestellt. Angenehmer
Nebeneffekt: Der Fall verjährte.“
Obiges Falter-Zitat kann daher so verstanden werden, als wenn das Justizministerium die
Disziplinaranzeige verjähren hätte lassen.   Das ist unrichtig.   Der „Fall“ wurde nicht vom
Justizministerium geprüft und eingestellt,  sondern von der Disziplinaroberkommission im
Bundeskanzleramt.
Die  politische  Motivation in dieser ist Sache offensichtlich,  denn die Vorfälle sind angeb-
lich  2003  passiert.   Die Disziplinaranzeige wurde jedoch erst im Jahr 2005 eingebracht.
Interessanter  Weise  genau  zwei Monate nachdem NAbg. Lausch AUF Dienststellenaus-
schussobmann in der JA Wien Josefstadt geworden ist.
Offenbar um ihn mit dieser Anzeige politisch zu schaden,  ist es dem politischen Gegner
damit  gelungen,  C. Lausch  kurzfristig  während  der  Disziplinaruntersuchungen als DA-
Obmann ruhig zu stellen – weil er seine Funktion während der Untersuchungen nicht aus-
üben konnte. Das damalige politische Ziel wurde also erreicht.
Der  Falter  berichtet  weiters,  dass  Lausch  anzügliche  Mails an eine Beamtin geschickt
haben soll.   Aus zuverlässiger Quelle wissen wir, dass die angesprochenen Mails nie von
Lausch verschickt wurden. Um das zu untermauern hat Lausch sogar beantragt, dass ein
Sachverständiger  den  Disziplinaruntersuchungen beigezogen wird und ein Gutachten er-
stellt wird, welches diese Sachlage bestätigt und Lausch entlastet.
Bezüglich  der  angeblich  von Lausch getätigten anzüglichen Aussagen,  hat dieser in der
Disziplinaruntersuchung selbst angeregt,  alle Zeugen einzuvernehmen,  welche diese an-
geblich gehört haben sollen.  Interessant ist auch die Tatsache, dass ausgerechnet jenes
Mail,  das  Beweiskraft gehabt hätte,  nämlich das Bild seines Brustwarzenpiercings,  von
der besagten Beamtin gelöscht wurde. Ist das nicht ein Zufall?
Dieser  nunmehr  über  zehn  Jahre  zurückliegende  „Fall“  ist nach unserer Ansicht daher
auch keiner,  sondern  soll einem  politischen Gegner einmal mehr dazu dienen, in diesem
Fall die FPÖ und/oder  deren  Abgeordnete in ein schiefes Licht zu bringen.  Denn nicht zu
vergessen, heuer finden Nationalratswahlen statt.
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2013-03-20