Falter bringt 10 Jahre alten und abgehakten „Fall“ unter Top-Stories
Die in der Wochenzeitschrift „Falter“ erhobenen Vorwürfen gegen den freiheitlichen Abgeordneten Christian Lausch, sehen wir etwas anders. Erstaunlich finden wir auch, dass der Falter-Journalist, Florian Klenk, einen 10 Jahre alten und bereits abgehakten „Fall“ unter Top-Stories bringt.Der Falter schreibt wörtlich: “Wie hat das Justizministerium reagiert? Man kann es kurz- fassen: Die Frauen wurden komplett im Stich gelassen. Die Disziplinarkommission des Justizministeriums hatte zwar am 17. November 2005 einen Bescheid erlassen, dass die Vorwürfe so massiv seien, dass eine mündliche Verhandlung vonnöten sei. Doch der Bescheid wurde erst am 27. März 2006, also vier Monate später, zugestellt. Angenehmer Nebeneffekt: Der Fall verjährte.“ Obiges Falter-Zitat kann daher so verstanden werden, als wenn das Justizministerium die Disziplinaranzeige verjähren hätte lassen. Das ist unrichtig. Der „Fall“ wurde nicht vom Justizministerium geprüft und eingestellt, sondern von der Disziplinaroberkommission im Bundeskanzleramt. Die politische Motivation in dieser ist Sache offensichtlich, denn die Vorfälle sind angeb- lich 2003 passiert. Die Disziplinaranzeige wurde jedoch erst im Jahr 2005 eingebracht. Interessanter Weise genau zwei Monate nachdem NAbg. Lausch AUF Dienststellenaus- schussobmann in der JA Wien Josefstadt geworden ist. Offenbar um ihn mit dieser Anzeige politisch zu schaden, ist es dem politischen Gegner damit gelungen, C. Lausch kurzfristig während der Disziplinaruntersuchungen als DA- Obmann ruhig zu stellen – weil er seine Funktion während der Untersuchungen nicht aus- üben konnte. Das damalige politische Ziel wurde also erreicht. Der Falter berichtet weiters, dass Lausch anzügliche Mails an eine Beamtin geschickt haben soll. Aus zuverlässiger Quelle wissen wir, dass die angesprochenen Mails nie von Lausch verschickt wurden. Um das zu untermauern hat Lausch sogar beantragt, dass ein Sachverständiger den Disziplinaruntersuchungen beigezogen wird und ein Gutachten er- stellt wird, welches diese Sachlage bestätigt und Lausch entlastet. Bezüglich der angeblich von Lausch getätigten anzüglichen Aussagen, hat dieser in der Disziplinaruntersuchung selbst angeregt, alle Zeugen einzuvernehmen, welche diese an- geblich gehört haben sollen. Interessant ist auch die Tatsache, dass ausgerechnet jenes Mail, das Beweiskraft gehabt hätte, nämlich das Bild seines Brustwarzenpiercings, von der besagten Beamtin gelöscht wurde. Ist das nicht ein Zufall? Dieser nunmehr über zehn Jahre zurückliegende „Fall“ ist nach unserer Ansicht daher auch keiner, sondern soll einem politischen Gegner einmal mehr dazu dienen, in diesem Fall die FPÖ und/oder deren Abgeordnete in ein schiefes Licht zu bringen. Denn nicht zu vergessen, heuer finden Nationalratswahlen statt. *****
2013-03-20