Diskonter Hofer rationiert seine Ware


Abgabebeschränkungen bei Lockangeboten

Supermärkte bieten immer wieder Waren zu Aktionspreisen an, die als Lockangebote dienen
und  an denen sie  kaum etwas verdienen.   Da ist  es bedingt verständlich,  dass die Abgabe
dieser Waren auf „Haushaltsmengen“ beschränkt ist. Dies wird auch für die Kunden ersichtlich
angeschrieben.

 

Allerdings hatte ein Kunde am vergangenen Donnerstag beim Lebensmitteldiskonter „Hofer“
in Bruck an der Leitha (NÖ) diesbezüglich ein Erlebnis, das eher als Rationierungsmaßnahme
zu werten ist, wie es nach dem 2. Weltkrieg in Österreich üblich war.

 

Foto: © erstaunlich.at

Hofer-Filiale in Bruck an der Leitha

 

Rationierung bei regulärer Ware

Herr X. (Name der Red. bekannt) beabsichtigte an Geschäftspartner  – 33 an der Zahl –  eine
kleine Aufmerksamkeit zu verschenken.   Da es  sich um keine Freunde handelt,  kam für ihn
der Werbeslogan  „Guten Freunden schenkt man ein Küsschen“  nicht in Frage.

 

Er entschloss sich für eine prickelnde Aufmerksamkeit und so fiel seine Wahl auf den Sekt der
Marke „Herzog Alba“ zu 1,39 Euro je Flasche.   Der Sekt war kein Sonderangebot,  sondern
war im regulären Angebot der Firma Hofer und wurde nicht verbilligt angeboten.   Auch war
keine Beschränkung einer Abgabenmenge ersichtlich.

 

Fotos: © erstaunlich.at

  Kassa Bon                                                   Das Objekt der Begierde

 

Herr X. verfrachtete 33 Flaschen des Schaumweins in sein Einkaufswagerl und begab sich zur
Kassa.  Als er bezahlen wollte, wurde er von der Kassiererin in unhöflichen Ton angeherrscht,
dass  es untersagt sei eine derartig große  Anzahl von Sekt zu kaufen.   Da staunte der Kunde
nicht schlecht,  als er wie ein ertappter Dieb  behandelt wurde und verlangte  nach dem Filial-
leiter.

 

Die  Filialleiterin Frau D.  erklärte dem Kunden,  dass sie vom Gebietsleiter  den Auftrag habe
nur 10 Flaschen pro Einkauf abgeben zu dürfen. Denn die Firma Hofer lege Wert darauf, dass
alle Kunden Ware erhalten.  Herr X. fragte daraufhin was wäre, wenn er nun dreimal hin und
her gehen würde,  ob er dann die von ihm gewünschte Menge käuflich erwerben könne.  Dies
wurde von Frau D. bejaht.

 

Als  Herr X. nun der Filialleiterin erklärte,  dass dies eigentlich  keinen Sinn mache und zudem

kundenfeindlich  sei,  dürfte  diese  die  offensichtliche  Schwachsinnigkeit  des  erstaunlichen
Orders erkannt haben und gab die 33 Flaschen zum Verkauf frei.  

 

Schlecht geschultes Personal?

Aus  diesem erstaunlichen  Vorfall bei der  Firma Hofer  ergeben sich für uns einige Fragen.
Was  passiert eigentlich,  wenn eine Ware ausverkauft ist und dadurch  nachfolgende Kunden

nichts  mehr erhalten?   Müssen dann an der Kassa  stehende Kunden  einen Teil  ihrer Ware

zurückgeben?  Ist man bei einem Konzern wie Hofer nicht in der Lage, die Filial- oder Gebiets-

leiter so zu schulen, dass diese ausreichend Ware einkaufen oder nachbestellen können?

 

In jeder kleinen Greißlerei ist es möglich den Wareneinkauf  so zu gestalten, dass es zu keinen

Engpässen kommt.  Und wenn ja,  dann ist es eben so, denn in Österreich herrscht das markt-
wirtschaftliche Prinzip. Das bedeutet wer zuerst kommt und bezahlt, der mahlt auch als Erster.

 

Mit  dem Order  der Rationierung,  welche die Brucker  Filialleiterin von ihrem Gebietsleiter er-
halten hat,  passt  Hofer  eher in das Wirtschaftssystem  eines kommunistischen Staates.  In
diesem  Fall wäre zum Beispiel Nordkorea zu empfehlen,  denn dort herrschen noch Planwirt-
schaft und Rationierung.

 

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2011-12-17