Hubert Keyl zog seine Bewerbung als Richter für das Bundesverwaltungsgericht zurück


Im Interesse der Sicherheit seiner Kinder und seiner Frau gehandelt

 


 

Mit solchen und so ähnlichen Meldungen (s. obiger Screenshot >ist nur ein kleiner Ausschnitt von zahlreichen Pressemeldungen<), machten Linke gegen den von der Bundesregierung designierten Bundesverwaltungsrichter Hubert Keyl, negative Stimmung, die man durchaus bereits als mediale Hetzjagd bezeichnen könnte. Nach tagelanger Kritik zog dieser nun seine Bewerbung für den Posten zurück. Keyl war einst enger Mitarbeiter des früheren Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf (FPÖ) und machte aufgrund seiner Stellungnahme zum Fall Franz Jägerstätter von sich reden.

 

Über seinen Anwalt, Dr. Michael Rami , gab Keyl heute folgende persönliche Stellungnahme ab:

„Aus Rücksicht gegenüber meiner Familie, ziehe ich meine Bewerbung als Richter für das Bundesverwaltungsgericht zurück“, so Mag. Hubert Keyl heute in einer Stellungnahme. Keyl betont, dass er die, trotz eines erfolgreich absolvierten, unabhängigen Auswahlverfahrens und einer Prüfung durch die Bundesregierung, in den letzten Tagen für ihn vorher unvorstellbare mediale Hetzjagd seiner Familie nicht mehr zumuten könne. „Als in Online Foren die Namen und Arbeitsstellen meiner Töchter veröffentlicht wurden, war jede Grenze überschritten. Ich nehme meine Verantwortung gegenüber meiner Familie wahr“.

 

Bzgl. seines über zehn Jahre alten Kommentars zur Causa Jägerstätter stellt Keyl klar, dass sich hier nicht nur die Rechtslage geändert habe, sondern auch seine persönliche Ansicht. „Ich würde diesen Artikel heute nicht mehr so veröffentlichen.“ Mag. Keyl bedankt sich vielmals bei den zahlreichen Unterstützern der letzten Tage und stellt erneut klar, dass er ausschließlich zum Schutze seiner Familie handle. „Ich habe im Interesse der Sicherheit meiner Kinder und meiner Frau zu handeln. Hier treten persönliche Interessen in den Hintergrund. Ich ersuche alle Vertreterinnen und Vertreter der Medien, künftig die Privatsphäre meiner Familie zu achten“.

 

Der Bundesverwaltungsgericht nahm die persönliche Entscheidung von Mag. Hubert Keyl, die Bewerbung zurückzuziehen, zur Kenntnis und hielt zu aktuellen Medienberichten wie folgt fest:


Auf Grundlage der verfassungsgesetzlichen und gesetzlichen Bestimmungen erfolgt die Ernennung der Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichtes durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung; dazu ist ein Besetzungsvorschlag – Dreier-Vorschlag – des Personalsenates einzuholen. Der Personalsenat besteht – wie gesetzlich vorgesehen – aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten sowie fünf von der Vollversammlung aus ihrer Mitte gewählten Richterinnen und Richtern.

 

Auf dieser Grundlage erstattete der Personalsenat nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen von etwa 130 Bewerberinnen und Bewerbern sowie Anhörungen von mehr als 110 Bewerberinnen und Bewerbern (mit jenen, die die formalen Voraussetzungen erfüllten) einen Besetzungsvorschlag an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz.  Bei der Auswahl der neuen Richterinnen und Richter orientierte sich der Personalsenat an den persönlichen Fähigkeiten der Bewerberinnen und Bewerber zur Ausübung des zukünftigen Richteramtes sowie an deren beruflichen Laufbahnen und Erfahrungen.

 

Der richterliche Personalsenat hat sich auf Grundlage der schriftlichen Bewerbungsunterlagen sowie aufgrund persönlicher Aufnahmegespräche im Rahmen von Anhörungen durch den Senat ein Bild über die fachliche Eignung, beruflichen und persönlichen Erfahrungen, das Auftreten und die Kommunikationsfähigkeiten aller Bewerberinnen und Bewerber verschafft. Die nunmehrige persönliche Entscheidung von Mag. Hubert Keyl, der seit Bestehen des Bundesverwaltungsgerichtes juristischer Mitarbeiter des Hauses ist und von dessen fachlich fundierter und positiver Arbeitsleistung man sich in den vergangenen Jahren täglich überzeugen konnte, ist zu respektieren.

 

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2018-09-17