Keine Fußfesseln für Sexualstraftäter


Opferschutz muss vor Täterschutz gehen

Der jüngste Vorschlag aus dem Justizministerium, Sexualstraftätern Sperrzonen aufzu-
erlegen  und  dies  mit  GPS zu überwachen,  geht völlig am Kern des Problems vorbei.
Für verurteilte Sexualstraftätern darf es keine Fußfessel geben. In diesem Punkt muss
der Opferschutz ganz klar oberste Priorität haben
 
Der  Vorschlag  von  Justizministerin  Beatrix Karl,  dass  sich Sexualstraftäter mit einer
Fußfessel  de facto  frei bewegen könnten ist eine Verhöhnung der Opfer und ist diesen
nicht zuzumuten. Was nutzt es, wenn das Opfer dem Täter gegenübersteht und irgend-
wo weit weg ein Alarm auslöst wird.
 
Es ist jetzt an der Justizministerin schnellst möglich eine Lösung zu finden.  Sexualstraf-
täter gehören hinter Gitter und das für möglichst lange Zeit. Alle rechtlichen Vorbehalte
sind nichts als Ausweichmanöver und Hinhaltetaktik.
 
Wäre  der  Bundesregierung  an  eine  Lösung  gelegen,  so  wäre eine entsprechende
Gesetzesänderung  noch  im Herbst möglich.   Der Kuschelkurs der Justizministerin mit
Sexualstraftäter erstaunt uns immer wieder aufs Neue.
 
Auch  der neue Vorschlag von Justizministerin Karl reiht sich in die Kette der bisherigen
Ablenkungsmanöver ein. Im Sinne der Opfer ist eine Lösung dringend geboten. Es darf
keine weiteren Fußfesseln statt Haft für Sexualstraftäter geben.
 
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2012-09-05