Opferschutz muss vor Täterschutz gehen
Der jüngste Vorschlag aus dem Justizministerium, Sexualstraftätern Sperrzonen aufzu-
erlegen und dies mit GPS zu überwachen, geht völlig am Kern des Problems vorbei.
Für verurteilte Sexualstraftätern darf es keine Fußfessel geben. In diesem Punkt muss
der Opferschutz ganz klar oberste Priorität haben
Der Vorschlag von Justizministerin Beatrix Karl, dass sich Sexualstraftäter mit einer
Fußfessel de facto frei bewegen könnten ist eine Verhöhnung der Opfer und ist diesen
nicht zuzumuten. Was nutzt es, wenn das Opfer dem Täter gegenübersteht und irgend-
wo weit weg ein Alarm auslöst wird.
Es ist jetzt an der Justizministerin schnellst möglich eine Lösung zu finden. Sexualstraf-
täter gehören hinter Gitter und das für möglichst lange Zeit. Alle rechtlichen Vorbehalte
sind nichts als Ausweichmanöver und Hinhaltetaktik.
Wäre der Bundesregierung an eine Lösung gelegen, so wäre eine entsprechende
Gesetzesänderung noch im Herbst möglich. Der Kuschelkurs der Justizministerin mit
Sexualstraftäter erstaunt uns immer wieder aufs Neue.
Auch der neue Vorschlag von Justizministerin Karl reiht sich in die Kette der bisherigen
Ablenkungsmanöver ein. Im Sinne der Opfer ist eine Lösung dringend geboten. Es darf
keine weiteren Fußfesseln statt Haft für Sexualstraftäter geben.
***** 2012-09-05