Verliehene Staatsbürgerschaft bei Verbrechen aberkennen
Die Anzahl der Fremden, die sich nach Verleihung der österreichischen Staatsbürger-
schaft als Kriminelle entpuppen, hat ein Ausmaß erreicht, welches nach wirksamen
Sanktionen ruft. Deshalb hat die FP-NÖ einen Antrag zur Behandlung im Nieder-
österreichischen Landtag eingebracht, der eine dementsprechende Novellierung
des Staatsbürgerschaftsgesetzes durch die Bundesregierung einfordert.
Die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft darf kein Geschenk auf
Lebenszeit ohne „Wenn“ und „Aber“ sein, sondern hat für Fremde die Verpflicht-
ung zu enthalten, die Gesetze in Österreich zu respektieren und einzuhalten.
Bei Begehung und Verurteilung von mit Freiheitsstrafe bedrohten Vorsatzdelikten
muss daher `de jure` die automatische Aberkennung der verliehenen österreich-
ische Staatsbürgerschaft erfolgen.
Die Brisanz dieser Forderung hat der jüngste Vorfall in St. Pölten aufgezeigt, wo
zwei eingebürgerte Fremde und ein Asylwerber einen Juwelier überfallen, als Geisel
genommen und verletzt haben. Aber diese kriminelle Akt war leider kein Einzelfall,
sondern Verbrechen von Eingebürgerten können tagtäglich in den Tageszeitungen
nachgelesen werden.
Wenn die Gastfreundschaft unserer Republik dermaßen missbraucht wird, haben
solche Verbrecher das Recht Österreicher zu sein verwirkt. Der FP- Antrag liegt
bereits im Rechtsausschuss. Eine schnellstmögliche Behandlung ist das Gebot der
Stunde. Ist nur zu hoffen, dass dieser einen breiten Parteienkonsens im Nieder-
österreichischen Landtag finden wird.
Denn dies wird eine Nagelprobe für die übrigen Fraktionen sein, ob sie sich hinter
die Verbrechensopfer stellen oder weiter kriminell gewordenen „Gästen“ die Mauer
machen.
***** 2012-03-10