Sanktionen gegen kriminelle Eingebürgerte gefordert


Verliehene Staatsbürgerschaft bei Verbrechen aberkennen

Die Anzahl der Fremden, die sich nach Verleihung der österreichischen Staatsbürger-
schaft  als Kriminelle entpuppen, hat ein Ausmaß erreicht,  welches nach wirksamen
Sanktionen ruft.   Deshalb hat die  FP-NÖ  einen Antrag  zur Behandlung im  Nieder-
österreichischen  Landtag  eingebracht,  der  eine  dementsprechende Novellierung
des Staatsbürgerschaftsgesetzes durch die Bundesregierung einfordert.
 
Die  Verleihung  der  österreichischen  Staatsbürgerschaft  darf  kein  Geschenk auf
Lebenszeit ohne „Wenn“  und  „Aber“ sein,  sondern hat für Fremde die Verpflicht-
ung zu enthalten, die Gesetze in Österreich zu respektieren und einzuhalten.
 
Bei  Begehung und Verurteilung von mit  Freiheitsstrafe bedrohten Vorsatzdelikten
muss daher  `de jure`  die automatische Aberkennung der verliehenen österreich-
ische Staatsbürgerschaft erfolgen.
 
Die  Brisanz dieser  Forderung  hat  der jüngste Vorfall in St. Pölten aufgezeigt,  wo
zwei eingebürgerte Fremde und ein Asylwerber einen Juwelier überfallen, als Geisel
genommen und verletzt haben.   Aber diese kriminelle Akt war leider kein Einzelfall,
sondern Verbrechen von Eingebürgerten können tagtäglich in den Tageszeitungen
nachgelesen werden.
 
Wenn  die  Gastfreundschaft  unserer Republik dermaßen missbraucht wird,  haben
solche  Verbrecher  das  Recht  Österreicher zu sein verwirkt.   Der FP- Antrag liegt
bereits  im Rechtsausschuss.   Eine schnellstmögliche Behandlung ist das Gebot der
Stunde.  Ist nur zu hoffen,  dass dieser  einen  breiten Parteienkonsens  im Nieder-
österreichischen  Landtag finden wird.
 
Denn  dies wird eine  Nagelprobe für die  übrigen Fraktionen sein,  ob sie sich hinter
die Verbrechensopfer stellen oder weiter kriminell gewordenen  „Gästen“ die Mauer
machen.
 
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2012-03-10