Beatrix Karl: Große Ankündigung und nichts dahinter
„Mehr als 1.000 Rechtsbrecher haben in den vergangenen zwei Jahren zumindest einen Teil
ihrer Strafe im elektronisch überwachten Hausarrest (sogenannte Fußfessel) vollzogen. Eine
umfassende Evaluierung dieser neuen Vollzugsform zeige, dass sich diese neue Vollzugsform
sehr bewährt habe und nach Meinung der Experten insgesamt eine sinnvolle Ergänzung zu
den Justizanstalten sei“, so die Justizministern Beatrix Karl heute bei einer Pressekonferenz.
Sie wird den Evaluierungsbericht des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie in den kom-
menden Tagen dem Parlament zukommen lassen.
Karl räumt aber ein, dass es sich auch gezeigt habe, dass es bei einem besonders sensiblen
Bereich Nachschärfungsbedarf gibt, nämlich bei der Vergabe von Fußfesseln an Sexualstraf-
täter. Sie kündigte an, dass sie dem Parlament ein Maßnahmenpaket zur Verschärfung der
Vergabekriterien von Fußfesseln an Sexualstraftäter vorlegen wird.
Dieses Maßnahmenpaket der Justizministerin beinhaltet 4 konkrete Maßnahmen (wobei wir
hier „konkret“ nicht als positiv verstehen) zur angeblichen Verschärfung der Vergabekriterien
von Fußfesseln an Sexualstraftäter, dessen Inhalt wir nachfolgend wiedergeben:
Erstens: Rechtsbrechern, die wegen Vergewaltigung, geschlechtlicher Nötigung, sexuellem
Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person, sexuellem Missbrauch
von Unmündigen, pornographischen Darstellungen Minderjähriger oder sexuellem Miss-
brauch von Jugendlichen verurteilt wurden, können sich ihre Haftstrafe nicht mehr mit
einer Fußfessel ersparen.
Ein solcher Täter kann frühestens zur Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe um eine Fußfes-
sel ansuchen. Und auch nach der Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe kann die Fußfessel
nur nach genauer Prüfung durch die Justizanstalt und die Vollzugsdirektion gewährt werden.
Es muss vor allem gewährleistet sein, dass der Verurteilte den elektronisch überwachten
Hausarrest nicht missbrauchen wird.
Zweitens: für alle sonstigen strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität oder Selbst-
bestimmung oder jene gegen Leib und Leben oder die Freiheit, die begangen wurden, um
sich geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, darf die Fußfessel nur dann gewährt
werden, wenn aus besonderen Gründen Gewähr dafür geboten ist, dass der Verurteilte den
elektronisch überwachten Hausarrest nicht missbrauchen wird.
Drittens: Möchte Karl in Zukunft die Opfer stärker einbinden: „Ich werde vorschlagen, sämt-
lichen Opfern von Sexualdelikten und sexuell motivierten Gewaltdelikten ein Äußerungsrecht
einzuräumen. Damit geben wir auch den Opfern, die das wollen, in Zukunft eine Stimme“,
betonte Justizministerin Karl.
Viertens: Werden alle Sexualstraftäter, die trotz dieser strengen Kriterien eine Fußfessel zu-
erkannt bekommen, mit einer GPS-Fußfessel ausgestattet werden. Diese neue Technologie
bietet die Möglichkeit den Fußfesselträger permanent zu überwachen und gewisse Orte,
wie etwa die Wohnung oder den Arbeitsplatz des Opfers – zu sperren.
Justizministerin gibt Garantie, die sie nicht hält
„Damit garantieren wir, dass in Zukunft kein wegen einer derartigen Sexualstraftat Verur-
teilter mehr sich eine Gefängnisstrafe ersparen kann“, so die Justizministerin. Das ist
natürlich völliger Nonsens, was Beatrix Karl hier von sich gibt. Einerseits posaunt sie groß-
artig heraus, dass sich kein Sexualstraftäter mehr eine Gefängnisstrafe ersparen kann,
während sie im selben 4 Punkte- Programm einräumt, dass diese Täter nach der Ver-
büßung der halben Haftstrafe die Möglichkeit haben eine Fußfessel zu erhalten.
Was will die Justizministerin nun eigentlich? Fußfessel Ja oder Nein. Ihr 4 Punkte Maß-
nahmenpaket ist für uns eine reine Alibihandlung ganz unter dem Motto: „Wasch mir den
Pelz, aber mach mich nicht nass“.
Erstaunlich ist auch die Argumentation (Zweiter Punkt:) „Es muss vor allem gewährleistet
sein, dass der Verurteilte den elektronisch überwachten Hausarrest nicht missbrauchen
wird.“ Da müsste sie schon eine Hellseherin sein um das zu garantieren. Auch fehlt uns
bei Karls Ankündigungen eine Kritik an den überaus milden Urteilen (geringfügig bedingte
Haftstrafen) gegenüber Kinderporno-Konsumenten.
Wie kann es in einem Rechtsstaat möglich sein, dass beispielsweise ein Jugendrichter
oder ein Lehrer für den Konsum von kinderpornografischen Material derart geringe Strafen
bekommen und weiterhin in Amt und Würden bleiben dürfen. Zu dieser Thematik ließ die
Justizministerin keine Silbe verlautbaren.
Keine bedingte Haftstrafen und keine Fußfessel für Sexualstraftäter
Die anständige Bevölkerung will keine Sexualstraftäter oder Kinderporno-Konsumenten in
Freiheit sehen und/oder diese eventuell sogar als Nachbar genießen müssen. Dabei ist es
egal ob diese Perversen eine Fußfessel tragen oder mit einer bedingten Haftstrafe davon
gekommen sind.
Diese abartigen Personen gehören ins Gefängnis und sollten eine nicht zu geringe Strafe
– unter „normalen“ Häftlingen – absitzen müssen. Wir haben schon einmal erwähnt, dass
wir für die Einführung eines frei zugänglichen virtuellen Internetprangers für verurteilte
Sexualstraftäter, insbesondere Kinderpornographie-Konsumenten wären. Dort sollten die
vollständigen Daten (Foto, Name, Wohnort, Beruf etc.) aufscheinen. Mit einer solchen Maß-
nahme würden nämlich diese Perversling ihres Lebens nicht mehr froh werden, auch
wenn sie vor Gericht einen Fast-Freispruch für ihre abartigen Handlungen erhalten oder
als Belohnung für ihre Tat eine Fußfessel tragen dürfen.
Aber diese Forderung wird wohl ein frommer Wunschtraum bleiben, denn offensichtlich
besteht seitens der Justiz ein gewisser Hang, Sexualstraftäter und speziell Kinderporno-
Konsumenten mit Samthandschuhen anzufassen.
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2012-09-18
Ist der Ruf einmal ruiniert, dann lebt es sich recht ungeniert
Der allgemeine Ruf der Telefon- und Internetanbieter ist hinlänglich bekannt. Würde
eine Vertrauensumfrage gestartet werden so käme man vermutlich zum Ergebnis,
dass diese Branche hinter den Autoplatz-Eckhändlern rangiert. Allerdings muss zuge-
geben werden, dass die Telefon- und Internetanbieter alles daran setzen ihrem
schlechten Ruf gerecht zu werden und diesen zu erhalten.
Nicht nachvollziehbare Rechnungen sind noch das kleinste Übel, welches dem leidge-
plagten Kunden widerfahren kann. Diese lassen sich unter Umständen noch auf-
klären, sofern man im Callcenter des Betreibers eine(n) halbwegs brauchbaren
Mitarbeiter(in) erwischt.
Zurzeit können wir uns des Eindrucks nicht erwehren, dass A1 alles daran setzt, die
Spitzenposition des unbeliebtesten Telefon- und Internetanbieters zu erklimmen.
Beispielsweise können wir nur jedermann(frau) abraten bei A1 einen Internetvertrag
abzuschließen, wenn ein anderes Betriebssystem als Windows oder Mac verwendet
wird.
Denn sollte ein Kunde Probleme haben und er verwendet zum Beispiel Linux, dann
wird er von A1 allein im Regen stehengelassen. Der Betreiber verkauft zwar Zube-
hör (wie z.B. Funkmodem udgl.) für dieses Betriebssystem, lässt aber dem Kunden
keinerlei geartete Unterstützung zukommen. Allerdings gibt es bei Vertragsabschluss
keinen Hinweis über diesen fragwürdigen Zustand.
Sollte bei einem Kunden in späterer Folge ein Problem auftauchen, welches normal-
erweise über das technische Callcenter zu lösen ist, hat dieser User einfach Pech. Er
bekommt lediglich folgende Telefonnummer: 0900-664-900 vermittelt. Dort wird
ihm dann mitgeteilt, dass A1 nur Windows oder Mac supported. Und diese Auskunft
ist nicht einmal gratis, denn die angeführte Telefonnummer ist mit 1,56 Euro in der
Minute schwer kostenpflichtig.
A1 betreibt Vertragsbruch
Gut, oben angeführtes Szenario kann verhindert werden, wenn man sich von A1 zu
den Betriebssystemen Windows oder Mac zwingen lässt. Nachfolgende Beispiele
lassen sich nur verhindern, wenn man auf Telefon oder Internet bei A1 verzichtet,
wie die eingescannte Rechnung beweist.
A1 verrechnet nach wie vor, die bereits gerichtlich untersagte „Erlagscheingebühr“.
Allerdings wurde diese alibihalber in „Entgelt für Zahlung ohne Einzugsermächtig-
ung“ umgetauft. Soll ja alles seine Richtigkeit haben.
Die größte Chuzpe allerdings ist der Posten „Internet Service Pauschale (jährlich)“.
Bekannter Weise hatten A1 und Telekom vor kurzer Zeit fusioniert. Diese Fusion
ging nur über die Bühne, da es sich um zwei Staatsbetriebe – obwohl dies stetig
geleugnet wird- handelte. Bei reinen Privatbetrieben hätte es keine gesetzliche
Zustimmung für eine derartige Fusion gegeben.
Aber sei es wie es sei, A1 nützte diese Fusion aus, um in bestehende Verträge der
Telekom einzugreifen und diese zu ihren Gunsten einseitig zu ändern. Der Passus
der jährlichen Internet Service Pauschale kam nämlich in den abgeschlossenen
Telekom-Verträgen nicht vor.
Mit diesem Schritt führt A1 die Rechtssicherheit bei Verträgen ad absurdum und
begeht außerdem Vertragsbruch. Als Alibihandlung stellte A1 den betroffenen
Kunden frei, aus dem Vertragsverhältnis auszusteigen. Wir verwenden absichtlich
den Ausdruck der „Alibihandlung“, da es im ländlichen Raum keine Alternative
zu A1 gibt, da diese die einzigen Festnetz-Internetanbieter sind. Daher bleibt den
Kunden nur übrig in den sauren Apfel zu beißen und zu bezahlen.
Erstaunliche Schlichtungsstelle
Wir wollten wissen, wie man in der Schlichtungsstelle „RTR“ (Rundfunk und Tele-
kom Regulierungs-GmbH) die ganze Angelegenheit sieht und stießen dabei auf
eine Überraschung. Eine Sachbearbeiterin (Name der Red. bekannt) hatte mit der
Vorgangsweise von A1 nicht das geringste Problem. Ganz im Gegenteil, sie ver-
suchte diese zu rechtfertigen.
Dies kam uns allerdings „spanisch“ vor und wir recherchierten ein wenig über die
RTR. Dabei kam Erstaunliches zu Tage. Die Schlichtungsstelle wird nämlich von
den Telefon- und Internetanbietern finanziert. Zusätzlich erhält diese Firma noch
staatliche Zuschüsse. Nun kann sich der/die geneigte Leser(in) selbst ein Urteil
darüber bilden wie sinnvoll es ist, sich bei RTR über eine Telefon- oder Internet-
rechnung zu beschweren oder gar um Unterstützung zu ersuchen.
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2011-08-08
Alle Hunde zum Führerschein
Nachdem sich die Wiener und Wienerinnen für die Einführung eines „Hundeführerscheins“
für bestimmte Hunderassen ausgesprochen haben, fühlt sich die Klubobfrau der Grünen Wien,
Maria Vassilakou bemüßigt eine Nachjustierung zu fordern. Sie will alle Hunde, respektive deren
Besitzer in einen Kurs schicken.
Im falschen Kurs gewesen?
Sie meint das Rasselisten weder wissenschaftlich noch von den Beißstatistiken her begründ-
bar sind. Da müssen wir Frau Vassilakou Recht geben aber ihr gleichfalls entgegnen, dass
der „Hundeführerschein“ allgemein unter die Rubrik unnötiger Schwachsinn zu verweisen
ist.
Die Ursache liegt beim Handel
Keine Schulung dieser Welt kann nur einen einzigen Beißunfall mit einem Hund verhindern.
Die Hauptursache dieser Unfälle ist darin zu finden, dass der private Handel mit Hunden
boomt und beim Verkauf die Fachberatung fehlt. So gelangen Hunde zu Besitzer, die für
deren Haltung meist gar nicht geeignet sind.
Solange in Plattenbau- und Schrebergartensiedlungen unkontrollierte Hundezucht betrieben
wird und die Welpen dann meist noch zu früh an irgendwelche zahlungsbereiten Interes-
senten verkauft werden, solange wird es „Problemhunde“ geben, die dann meist für Beiß-
unfälle verantwortlich sind.
Sollte Frau Vassilakou unseren Ausführungen keinen Glauben schenken, können wir Ihr einen
Blick in die „Krone“ oder den „Bazar“ empfehlen, um sich selbst von den einschlägigen In-
seraten zu informieren.
Pitbulls von Ötzkür im Beserl-Park
Auch könnte die Grüne Klubobfrau einen Lokalaugenschein in einem X-beliebigen Park des
zehnten Wiener Gemeindebezirks absolvieren. Sie wird erstaunt sein, wie viele 6-Wochen
alte Pitbulls sie von Ötzkür oder Erkan für 400,- Euro erwerben kann.
Unserer Meinung nach liegt dort die Problematik. Es würde sofort unterbunden werden, wenn
Privatpersonen einen schwunghaften Handel mit gefährlichen Waffen aufziehen würden. Bei
aller Tierliebe muss jedoch gesagt werden, dass ein Hund ab einer gewissen Größe ebenfalls
als gefährliche Waffe eingesetzt werden kann.
Zucht und Handel gehört in professionelle Hände
Es wäre zwar keine hundertprozentige Garantie zur Vermeidung von Beißunfällen, wenn der
Hundehandel nur von befugten Züchtern betrieben werden könnte, aber wenigstens eine
Chance derartige Unfälle einzudämmen.
Ein verantwortungsvoller Züchter wird einen Hund nicht an eine Person weitergeben, von der
er überzeugt ist, dass diese nicht für die Haltung dieses Hundes geeignet ist. Dadurch wären
weniger verhaltensgestörte Hunde auf den Strassen, was folglich auch zur Eindämmung von
Beißunfällen führen sollte.
Die Einführung des sogenannten Hundeführerscheins ist für uns nur eine Alibihandlung zur
Abzocke der Kursgebühr und wird keinen einzigen Beißunfall verhindern.
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2010-02-19
Kein Aprilscherz
Die in unserem gestrigen Beitrag „Der Schmäh mit dem Schnee“, zitierte Aussage des Chefs
der Firma Attensam, haben wir für einen verfrühten Aprilscherz gehalten.
Nachdem wir heute einige Tageszeitungen und Onlinemagazine gelesen haben, sind wir zu
der Erkenntnis gekommen, daß dieser Mann seine Rechtfertigung ernst meint.
Wer ist verantwortlich ?
Statt daß sich der Unternehmenschef seiner Verantwortung stellt, die ein jeder Geschäfts
-mann zu tragen hat, behauptet dieser, daß dem Unglückslenker das Fahrzeug von einem Ver-
wandten übergeben worden sei. Wahrscheinlich hofft er auch, daß es damit abgetan ist.
Die rührende Fürsorge gegenüber der Familie des Opfers, betrachten wir als Alibihandlung.
Es wäre ja auch peinlich für ein Unternehmen, das so viele Aufträge von der Gemeinde Wien
erhält, wenn dieses keine publicityträchtige Reaktion setzen würden.
Alles Selbständige ?
Ein Pressesprecher der Firma Attensam zu dem Vorfall: „Unsere Vertragspartner haben den
Wagen zu Hause und melden sich telefonisch zum Dienst und ebenso wieder ab“.
Es ist eigentlich erstaunlich, daß eine Firma nicht kontrolliert wer ihre Wagen wirklich
fährt.
Seltsam, die Mitarbeiter von Attensam melden sich zwar zum Dienst und ebenfalls wieder
ab, erhalten zur Ausübung ihrer Tätigkeit maßgebliches Werkzeug (nämlich den Räumwagen)
und werden aber „Vertragspartner“ genannt.
Was ist ein Vertragspartner ?
Aus dem Wort „Vertragspartner“ schliessen wir, daß es sich bei den betroffenen Mit-
arbeitern von Attensam um Personen handelt, die ihre Tätigkeit als „Selbständige“
ausüben.
Sollte das wirklich der Fall sein, könnte auf Attensam ein massives Problem zukommen.
Selbständige „melden“ sich weder zum Dienst an oder ab. Auch das Überlassen von
maßgeblichen Werkzeug zur Aufgabenerfüllung, stellt zumindestens ein sozialversicherungs-
pflichtiges „arbeitnehmerähnliches“ Dienstverhältnis dar. Diesbezüglich gibt es ein-
deutige Rechtssprechungen vom UVS und VwGH.
Auch wenn das Fahrzeug vom Schneeräumer offiziell angemietet wurde, wird das an der
Situation vermutlich nichts ändern.
Neue Ära des Arbeitsmarktes ?
Wenn unsere Vermutung stimmt, die sich darauf begründet, daß Mitarbeiter bei Attensam
als „Vertragspartner“ bezeichnet werden, der Fall tatsächlich so liegt und die Firma
Attensam ungeschoren davon kommt, dann brechen neue Zeiten für Taxi- und Mietwagen-
unternehmer an.
Alle Fahrer dieser Unternehmensgruppe könnten dann mit einem Schlage als Selbständige
agieren. Voraussetzung ist nur die SVA-Anmeldung und die Gewerberechtigung. Fahrzeug
benötigt man keines, das bekommt man ohnehin vom Unternehmer und man ist automatisch
Vertragspartner.
Dieses Beispiel könnte man auch auf die Baubranche umwälzen. Denn auch Kräne, Bagger
und dergleichen mehr, die als maßgebliches Arbeitsgerät anzusehen sind, kann man auch
an die Arbeiter vermieten.
Für die Unternehmen wäre der Wegfall von Lohnnebenkosten ein erheblicher finanzieller
Vorteil, ganz abgesehen davon keine Verantwortung mehr tragen zu müssen, wenn ein
Angestellter mächtig Mist baut.
Alles Nonsens, es gibt eindeutige gesetzliche Bestimmungen, an die sich alle zu halten
haben. Aber das zu prüfen, wird ohnehin Aufgabe der zuständigen Ermittlungsbehörden sein.
Oder doch angestellt ?
Nehmen wir an, daß das Wort „Vertragspartner“ ein Versprecher war und die Mitarbeiter
ohnehin in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, dann kann sich
die Firma Attensam ihrer Verantwortung nicht entziehen.
Sie sind zwar nicht für den Verkehrsunfall verantwortlich, aber dafür, daß ein Firmenfahrzeug
von einem Unberechtigten zur Arbeitsausführung gelenkt wurde und offensichtlich der Kontroll
-mechanismus versagt hat oder gar nicht vorhanden war.
Es kann nicht sein, daß ein Firmenchef mit einer derartigen Aussage glaubt, für ihn
hätte sich der Fall erledigt, auch dann nicht wenn man gute Beziehungen zur Stadt-
verwaltung hat.
Stauni
2009-02-25