Schadenfreude bei den Parksheriffs


Foto zeichnet Abkassierer-Charakterbild

Auf  ihrer  Webseite  wirbt  die  Stadt  Wien  für die Verwendung von öffentlichen Verkehrs-
mitteln zur Verwendung der Weihnachtseinkäufe.  An dem ist auch nichts auszusetzen. Die
Wiener  Bürger(innen) sollen augenscheinlich dazu angehalten werden,  ihre privaten Fahr-
zeuge daheim stehen zu lassen.  Auch gegen das ist nichts einzuwenden.
 
Allerdings wird darauf hingewiesen, dass „illegal“ geparkte Fahrzeuge abgeschleppt werden.
Da staunen wir aber, denn in der gesamten Straßenverkehrsordnung konnte der Tatbestand
des illegalen Parkens nicht gefunden werden.   An die Adresse des Möchtegernjuristen,  der
den Beitrag auf  „wien.gv.at“  verfasst hat:  Es heißt „vorschriftswidriges“ Parken.  Illegal ist
höchsten  das Zeltlager der (angeblichen) Flüchtlinge vor der Votivkirche im Sigmund Freud
Park.
 
Aber besonders bezeichnend für das Abkassierer-Charakterbild der rotgrünen Wiener Stadt-
regierung ist wohl das Foto der beiden Uniformierten der Parkraumüberwachung  (im Volks-
mund Parksheriffs genannt),  die schadenfroh im die Kameralinse grinsen.
 
Screen:  wien.gv.at
 
*****

2012-12-02
 

Falschparken wird massiv teurer


Strafe für Falschparken um 71,5 Prozent angehoben

Für das Falschparken nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sowie bei nicht
korrekter  Entrichtung der  Parkometerabgabe in Kurzparkzonen werden in Wien ab  1. Mai
2012 bei Ausstellung einer Organstrafverfügung  36,- statt bisher 21.- Euro fällig.  Auch die
Strafsätze der Anonymverfügungen und der – bei Nicht-Bezahlung – darauf folgenden Straf-
verfügungen werden entsprechend angehoben.   Diese Hiobsbotschaft versendete die rot-
grüne Wiener Stadtregierung mittels heutiger Presseaussendung.
 
Als  Begründung für die massive Verteuerung führt die Stadt Wien an, dass die Strafen seit
20 Jahren  „faktisch“  unverändert  geblieben sind und der  Verbraucherpreisindex  seit der
Euro-Umstellung  signifikant angestiegen ist. Was wohl die Verantwortlichen mit dem Wort
„faktisch“  (Originalausdruck in der Aussendung) meinen?
 
Obige Argumentation finden wir erstaunlich, denn sind es nicht gerade Vertreter(innen) der
SPÖ-Politiker(innen)-Riege  die  dem  Volk  permanent Glauben machen wollen,  dass es
durch die Euro-Umstellung zu keiner Verteuerung des Lebens gekommen ist.
 
Erstaunlich  finden wir auch die Ausrede mit dem gestiegenen Verbraucherindex.   Uns war
bis dato nicht bekannt,  dass Falschparken oder ähnliche  Verkehrsdelikte in der Produktion
Kosten verursachen. Also dürfen die ab 1. Mai 2012 massiv gestiegenen Strafen getrost als
weitere Bürger(innen)-Abzocke der rotgrünen Wiener Stadtregierung angesehen werden.
 

Mehr Geld für weniger Leistung

Zur  Allgemeinen Erheiterung unserer Leserschaft möchten wir eine Demonstration der Zu-
verlässigkeit  der Verantwortlichen für die offizielle  Webseite der Stadt Wien,  betreffend
der Parkraumüberwachung (MA 67) vorführen.
 
Unter dieser  „Internetadresse“  erhält man folgendes Bild, das dem User verspricht, durch
ein  Video  eine  kompakte Information über Kurzparkzonen und das richtige Ausfüllen des
Parkscheines zu erhalten.
 
Screen: wien.gv.at
 
Klickt dann der erwartungsvolle User zum Video weiter und dieses an, erhält er keine Infor-
mationen über Kurzparkzonen oder über das Ausfüllen des Parkscheines, sondern die ledig-
lich  die  Nachricht  „Server not found“.   Diese Ansage ist typisch für die rotgrüne Wiener
Stadtregierung, denn sie spiegelt das Motto „Mehr Geld für weniger Leistung“ wider.
 
Screen: wien.gv.at
 
Aber es besteht noch vage Hoffnung, dass es durch die angehobenen Straftarife möglich
sein wird,  den Server auf dem das Video liegt wieder in Gang zu setzen.   Vielleicht sollte
sich die Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou dafür stark machen, fallen doch die Kurz-
parkzonen in ihr Ressort und lebt  dieses  zum  Leidwesen  der Wiener(innen) auch dem-
entsprechend aus.
Karikatur: Koechlin

Jetzt wird´s richtig teuer!
 
*****

2012-04-27 
 

Anti-Autofahrerclub


Gestiegene Lebensqualität bei minus 15 Grad

Wir haben uns schon einige Male mit den Publikationen des grünnahen Verkehrsclubs
Österreich (VCÖ) beschäftigt.   Falsche oder widersprüchliche Angaben sind in dessen
Pamphleten offenbar an der Tagesordnung.
Im Beitrag auf der Webseite des VCÖ versucht dessen Autor mit hanebüchenen und
nicht  nachvollziehbaren Argumenten,  den geneigten  Leser(innen) die rotgrüne Ab-
zocke der Wiener Parkraumbewirtschaftung schmackhaft zu machen.
So  ist man beim  VCÖ doch tatsächlich der Meinung,  dass sich die Parkraumbewirt-
schaftung in Wien bewährt habe, weil dadurch die Wiener(innen) immer seltener mit
dem Auto fahren.  Dieses Argument ist für uns nicht nachvollziehbar.   Es entspricht
vielmehr der Wahrheit,  dass dieser Umstand den enorm gestiegenen Treibstoffprei-
sen zuzuschreiben ist.
Die große Mehrheit der Wege, nämlich 71 Prozent, wird mit öffentlichen Verkehrsmit-
teln,  zu Fuß  oder  mit  dem Fahrrad zurückgelegt.   Das bedeutet  eine  gestiegene
Lebensqualität,  so  die  Aussage  beim  VCÖ.   Nun,  wenn die  Gehzeit zu den  Öffi-
Stationen und das endlose Warten  (wegen regelmäßiger erheblicher Verspätungen)
auf  Bus oder Bim bei  minus 15 Grad  (wie in diesem Winter),  sowie bei Regen- und
Schneefall als gestiegene Lebensqualität betrachtet werden kann, dann hat der VCÖ
recht.
Sicherlich bedeutet es auch eine gestiegene Lebensqualität, wenn der Wochenend-
einkauf  im Supermarkt für eine  vierköpfige Familie  mit dem Fahrrad durchgeführt
wird. Scheinbar verspürt man beim VCÖ eine gewisse sadistische Ader, wenn dieser
versucht,  der Bevölkerung eine Verschlechterung als gestiegene Lebensqualität zu
verkaufen.

Gestiegene Umweltbelastung

Interessant ist auch die Aussage, dass die Parkraumbewirtschaftung nicht nur der
Bevölkerung sondern auch der Wirtschaft zu Gute kommen soll. Offenbar scheint
es  dem  VCÖ entgangen zu sein,  dass immer mehr  Betriebe aus Wien  absiedeln
und  sich  in den nahen  Industriezentren des benachbarten Bundeslandes Nieder-
österreich niederlassen.
Dadurch  müssen  die  Wiener(innen) die  in  diesen  Betrieben arbeiten mitsiedeln,
was naturgemäß eine längere Wegzeit zum Arbeitsplatz beinhaltet.   Das bedeutet
in  Folge,  dass mit dem Auto längere Strecken zurückgelegt werden.  Das  wieder-
um bedeutet eine vermehrte Umweltbelastung, da mehr Schadstoffe ausgestoßen
werden.
Aus den obig angeführten Gründen führt sich die Aussage des VCÖ, dass die Park-
raumbewirtschaftung  ökonomisch vernünftig sei und die  Luftqualität verbessere,
selbst ad absurdum.
Der  VCÖ  schreibt  der  Parkraumbewirtschaftung  auch zu,  dass durch diese das
Falschparken  um rund 80 Prozent abgenommen   habe und dadurch der Verkehr
nicht  mehr  behindert  werde.   Ein derart  unsinniges  Argument haben wir selten
gelesen, denn was hat Falschparken mit der Parkraumbewirtschaftung zu tun. Wir
sehen  dies  sogar  gegenteilig,  denn nicht immer hat  ein(e)  Autofahrer(in)  einen
Kurzparkschein  zur Hand und stellt das Auto quasi vorschriftwidrig ab.  Das erhöht
wiederum die Einnahmen der Stadt Wien, mittels ihrer zahlreich schwadronierenden
Parksheriffs.

Mehr abgestellte Autos und dennoch mehr Parkplätze?

Am  erstaunlichsten finden wir jedoch die Argumentation,  dass einerseits durch die
Parkraumbewirtschaftung  mehr  Parkplätze  vorhanden  sind  und  anderseits  die
Wiener(innen) ihr Mobilitätsverhalten dahingehend veränderten, dass sie ihre Autos
weit weniger benützen.
Sofern  die Autos nicht in die  Wohnungen mitgenommen oder im Kellerabteil abge-
stellt  werden,  ist diese VCÖ-Aussage völlig widersprüchlich.  Ein Auto das nicht zur
Fahrt  benützt  wird  muss  zwangsläufig geparkt werden.   Also fragen wir uns,  wie
durch die Nichtbenützung von Autos mehr Parkraum entstehen soll?  Offenbar hat
man beim VCÖ nicht viel nachgedacht als man ein derartiges Argument ins Rennen
brachte.
Für uns ist die Parkraumbewirtschaftung ein reines Abkassieren bei der Wiener Be-
völkerung und hat nichts mit einer Verbesserung der Lebensqualität zu tun.   Eine
Frage hätten wir allerdings an den VCÖ. Warum nennt sich dieser Verein eigentlich
Verkehrsclub Österreich?   Wäre da nicht der Name  „Anti-Autofahrerclub“  an-
gebrachter?
*****

2012-03-09
 

Hellseher im Kommissariat Favoriten


Strafmandat für Langsamgeher

Ein  23-jähriger  Salzburger soll  40 Euro Strafe zahlen,  weil er in der  Stadt Salzburg
in der Nacht vom  10. auf den 11. Juni  offenbar zu langsam die  Straße überquert hat.
Diese Meldung füllt heute das Sommerloch etlicher österreichischer Boulevardblätter.

Laut Kronen-Zeitung stoppte ein Polizeibus und 5(!) Beamte sprangen heraus um die
Personalien des  Langsamgehers aufzunehmen.  Fünf Polizisten  für das Aufnehmen

der  Daten  des Langsamgehers  finden  wir  schon etwas erstaunlich.  Erstaunlich ist
auch die Rechtfertigung der Polizei.

Unterschied zwischen angemessener Eile und langsam?

„Die Anzeige wurde nicht wegen zu langsamen Gehens erstattet, sondern wegen vor-
schriftswidrigen  Verhaltens  als Fußgänge r nach Paragraf  76/Absatz 5  der Straßen-
verkehrsordnung“,  so  der  Sprecher  der  Salzburger  Polizei,  Mario Rieder.  Dieser
Paragraf  besage,  dass  Fußgänger  die  Fahrbahn  in angemessener  Eile  zu  über-
queren haben. (Quelle: Kronen-Zeitung)

Da stellt sich doch die berechtigte Frage, was der Unterschied zwischen langsamen
Gehen und angemessener Eile ist.  Offenbar sieht hier die  Salzburger Polizei einen
Unterschied.  Aber was soll’s,  Beamte haben  eben eigene  Auffassungen  wenn es

um das Abstrafen von Bürgern geht.

Unsere Sommerloch-Story

Wir wären aber nicht ERSTAUNLICH, wenn wir diese Sommerloch-Story nicht top-
pen könnten.  Wir  haben  ein Straßenaufsichtsorgan  (Polizist oder Parksheriff)  in
petto.  Diese(r)  hat  tatsächlich die Gabe Hellsehen zu können.

Stammleser Herr E. (Name der Red. bekannt) sandte uns nachfolgende Anonym-

verfügung des Polizei- Kommissariats Favoriten zu.



Anonymverfügungen werden dann ausgestellt, wenn keine Aufnahme der persönlichen
Daten  des  Lenkers  möglich  war  und  das  Vergehen  geringfügig  ist.  Beispielsweise
Radarstrafen bei geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken.

In diesem Fall ist sowohl die Anonymverfügung, als auch das zur Last gelegte Vergehen

erstaunlich.  Herrn E.  wird vorgeworfen  die Alarmblinkanlage  verwendet zu haben, ob-
wohl keine im Gesetz dafür genannten Gründe vorlagen.  

Herr E.  schrieb uns dazu:  „Wie will der Beamte wissen ob keine gesetzlichen Gründe
für  die  Einschaltung  der  Warnblinkanlage  vorlagen?  Ich habe  nicht  einmal  einen
Polizisten gesehen,  geschweige denn  wurde ich dazu befragt oder gar meine Daten
aufgenommen. Normal sind die 35 Euro nicht der Rede wert, aber ich werde sie nicht
bezahlen und es auf ein Verfahren ankommen lassen.“

Hellseher unter den Beamten

Ganz einfach Herr E., der oder die Beamt(in) konnte Hellsehen. Auch ausschweifende
Fantasien sind bei Polizist(innen) oder Parksheriffs nichts ungewöhnliches und immer
wieder festzustellen. Zahlreiche UVS-Urteile bestätigen diesen Umstand. Und das mit
dem Verfahren finden wir gut.



Sie brauchen nur die 4-wöchige Einzahlungsfrist verstreichen lassen und dann muss
ein Verwaltungsverfahren eingeleitet werden.  Dieses hat auch den Vorteil,  dass Sie
Akteneinsicht erhalten müssen.

Wir sind  schon jetzt  darauf gespannt  wie ein  Straßenaufsichtsorgan  (Polizist oder
Parksheriff)  im Vorbeigehen-  oder Fahren  erahnen konnte,  dass die Warnblinkan-
lage  ungesetzlich eingeschaltet war,  obwohl  er/sie  den Lenker gar nicht dazu be-
fragte.

Jedenfalls haben wir Dank hervorragender Polizeiarbeit einen Beitrag zur Sommer-
lochbefüllung gehabt. Denn was die Boulevardblätter können, bringen wir ebenfalls
locker. Selbstverständlich werden wir vom Ausgang des Verfahrens berichten.

*****

2011-07-19
 

UVS urteilte knallhart


UVS-Entscheidungen spannender als Krimis

Die von uns verfassten Beiträge „Falschparken doch nicht gratis TEIL1 und TEIL2“ haben
uns dazu veranlasst in der  offiziellen Webseite des  UVS-OÖ  zu recherchieren.  Manche
der ergangenen und dort niedergeschrieben Entscheidungen, lesen sich spannender als
jeder Kriminalroman.

So haben wir am 6.April 2011 (vorgestern) eine Entscheidung des UVS Oberösterreich mit
der GZ.: VwSen-522722/21/KOF/EG ausfindig gemacht, in der folgendes zu lesen war.

Screenshot (Webseite des UVS-OÖ)

Screen: uvs-ooe.gv.at

Um was ging es im speziellen Fall? Ein gewisser „MB“(wer immer das auch sein möge),
welcher in der UVS-Entscheidung in Folge auch als X angeführt wird, wollte einen Ver-
kehrssünder vor dem UVS-Oberösterreich rechtlich behilflich sein. Mit der wirklich hart
formulierten Begründung, wurde dies vom Senatsvorsitzenden abgelehnt.

Das erweckte unsere Neugier und wir haben uns in  diese UVS-Entscheidung eingele-

sen. Alle nun folgenden Screenshots stammen von der offiziellen „Webseite“ des UVS-
Oberösterreich und wurden am 6.April 2011 angefertigt.

Screenshot (Webseite des UVS-OÖ) 



Die Klage mit der Zahl „GZ 4CG195/1Oz“ kam uns aus unserem Beitrag „Kostenlose Rechts-
hilfe? TEIL2″
sehr bekannt vor. In diesem berichteten wir über eine RAK-Klage,  in der zufäl-
liger Weise eine gleichlautende Geschäftszahl angegeben war.

Screenshot (Webseite des UVS-OÖ)


Auch dieser Satz kam uns sehr bekannt vor, denn dieser wurde im ERSTAUNLICH-Beitrag
„Kostenlose Rechtshilfe? TEIL2“ von uns zitiert.

Screenshot (Webseite des UVS-OÖ)


Auch da schlägt der Zufall wieder zu. Dies ist ein Screenshot aus unserem Beitrag „Kosten-
lose Rechtshilfe?“


Screen: webmart.de

Erstaunlicherweise taucht im o.a. Screenshot der Namen  „Verlex“  auf.  Zufälligerweise
vertreibt ein Herr Martin Bugelmüller über einen gleichnamigen Verlag nämlich auch mit
dem Namen „Verlex“ seine Publikationen.

Das Leben besteht aus Zufällen

Es ist schon erstaunlich wie viele Zufälle es im Leben geben kann. Da wir aber von Herrn
Martin Bugelmüller  den Eindruck  eines sozial gefestigten  und integeren Mannes haben,
der sich  selbstlos für  die Rechte  seiner Mitmenschen  einsetzt,  wollten wir ihn zu dieser
UVS-Entscheidung befragen.

Also rief der Herausgeber dieses Online-Magazins am 6. April  beim  „Verein Juridicum

Rechtschutzgruppe“ an,  um Herrn Bugelmüller  um eine Stellungsnahme zu ersuchen.
Eine telefonische Antwort gab es leider keine,  aber zumindest das Versprechen eines
Rückrufs, der allerdings nicht erfolgte.

Keine Stellungsnahme des Herrn Bugelmüller

Dafür flatterte  am selbigen Tag,  um 18:03 Uhr,  ein E-Mail  des Herrn Bugelmüllers im
elektronischen Briefkasten  von ERSTAUNLICH ein.  Darin teilte  er uns mit, dass er mit
uns nur schriftlich kommuniziere und uns zum Thema (GZ.: VwSen-522722/21/KOF/EG)
nichts  schicken  werde.   Ferner ließ  er uns  noch wissen:  „Wenn Sie schreiben wollen
machen Sie das, das wird sicher lustig“.

Wir finden dieses Thema eigenlich nicht so lustig,  sondern eher eine ernste Angelegen-
heit. Ein von uns, an Herrn Bugelmüller anschliessend versendetes E-Mail bzgl. Anfrage

und Stellungsnahme zur besagten UVS-Entscheidung, blieb leider unbeantwortet.  Der/
die geneigte Leser(in) kann unter diesem  L I N K  die gesamte, höchst interessante Ent-
scheidung des UVS-Oberösterreich nachlesen.

*****

2011-04-08
 
{jcomments off}
 
 

Falschparken doch nicht gratis TEIL2


Unser Beitrag sorgte für Aufregung

Offenbar haben wir mit  unserem gestrigen Beitrag  „Falschparken doch nicht gratis“  für
Aufregung gesorgt.  Das wird  zumindest in  der heutigen  Online-Ausgabe  der Kronen-
Zeitung bestätigt. Wir haben als einziges Medium darauf hingewiesen, dass der Beitrag
der auflagenstärksten  Tageszeitung Österreichs  nicht ganz der Realität entspricht und
haben dies in einem „Offenen Brief an die Kronen-Zeitung“ publiziert.


Screen: krone.at

Strafzettel landen doch nicht im Mistkübel

Auf Grund  des gestern veröffentlichten  Krone-Beitrags werden sicherlich nicht Zigtaus-
ende Strafzettel im Mistkübel landen. Zu dieser Meinung kam unser Gastautor, Günther
Richter, der sich die Mühe machte und zu diesem Thema etliche  juristische Entscheid-
ungen aus diversen Rechtssprechungen suchte, welche im gestrigen  ERSTAUNLICH-
Beitrag verlinkt wurden.

Bereits in der heutigen  Online-Ausgabe relativiert  die Kronen-Zeitung ihren gestrigen

Beitrag und schreibt nun folgendes.


Screen: krone.at

UVS-Urteil ist nicht bindend

So ist in  dem Krone-Beitrag zu lesen,  dass der  Linzer Polizeijurist Christoph Burger fol-
gendes zu diesem UVS-Erkenntnis  festhält:  „Es wird interessant,  weil es der bisherigen
Rechtsauslegung widerspricht“  oder:  „Es muss  nun ausjudiziert  werden,  ob das UVS-
Erkenntnis auch in anderen Fällen hält,  da es ein Einzelfall ist und somit nicht von vorn-
herein bindend ist“.

Genau diese  Meinung des  Linzer Polizeijuristen  war Tenor unseres gestrigen Beitrags
„Falschparken doch nicht gratis“.  Wir sind der Meinung,  dass es sich beim gegenständ-
lichen Fall  um  einen  Einzelfall handelt.  Offenbar hatte  der  betroffene  Parksünder ein
„Hintertürl“  im Gesetz  endeckt und dieses  für sich ausgenützt. Zusätzlich dürfte er auf

einen milden Senats-Vorsitzenden gestossen sein.

Dass dies natürlich nicht für alle Parksünder gelten wird ergibt sich schon daraus,  dass

der Staat mit absoluter  Sicherheit nicht auf die Bußgelder aus Verkehrsdelikten verzich-
ten wird.

Wir finden es von der Kronen-Zeitung anständig, dass diese ihren Artikel umgehend re-
lativiert  haben,  um  nicht  Parksünder  dazu verleiten  ihre Strafmandate  wegzuwerfen

und damit einen größeren finanziellen Schaden zu erleiden.

*****

2011-04-03
 

Falschparken doch nicht gratis


GASTAUTOREN-BEITRAG

Offener Brief an die Kronen Zeitung

Sehr geehrte Redaktion!
 
Der Artikel ihres Redakteurs Markus Schütz mit dem Titel: Strafzettel für „Parksünder gegen

Menschenrechte“ mag zwar reißerisch  sein und dem Wunschdenken von Parksündern ent-
sprechen,  er ist inhaltlich  aber völlig  falsch und auf fahrlässige Weise geeignet, Personen
in die Irre zu führen und Ihnen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen.


Screen: krone.at

Ich darf mir  erlauben Ihnen zur  Kenntnis zu bringen,  dass in Österreich  gemäß Art 7 B-VG
noch immer der Rechtsgrundsatz herrscht: „Niemand kann sich in seinem Rechtsfall darauf
berufen,  wie die Behörde  gegen eine andere Person vorgegangen ist. Fehlverhalten einer
Behörde in anderen  Fällen begründet keinen  Anspruch auf gleichartiges Fehlverhalten im
eigenen Fall.“ Nachzulesen unter diesem „LINK“.

Zudem hat die strapazierte – rechtswidrige – Entscheidung des UVS noch nicht den Verwalt-
ungsgerichtshof  überstanden,  und entwickelt  daher  keinerlei  Bindungswirkung für  einen
anderen Prozeß.  In diesem Zusammenhang darf ich mir erlauben, sie auf die Entscheidung
des VwGH zur Gz.:  97/17/0334 zu verweisen, wo der VwGH in einem ähnlichen Fall bereits
festgestellt hat,  dass  die  erteilte Lenkerauskunft im  Verwaltungsverfahren auch  verwertet
werden darf und NICHT dem Art. 6 EMRK widerspricht: Nachzulesen unter diesem „LINK“.

Der obzitierten Enscheidung ist auch zu entnehmen, dass der § 103 KFG (Pflicht zur Len-
kerauskunft)  seit 1986  im Verfassungsrang  steht und:  „Ob sich  Österreich durch die er-

wähnte Verfassungsbestimmung des Art. II des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 384/1986 kon-
ventionswidrig verhält, entzieht sich der Prüfungsbefugnis des Verwaltungsgerichtshofes
und des  Verfassungsgerichtshofes  (vgl. wiederum  das hg. Erkenntnis  vom 27. Oktober
1997,  Zl. 96/17/0425, mwN),  könnte vom  Beschwerdeführer  also nur  mit Individualbe-
schwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geltend gemacht wer-
den.“ Nachzulesen unter diesem „LINK“.

Selbst der EGMR hat sich hienach bereits mehrfach mit dieser Problematik beschäftigt

und ist  in mehreren Entscheidungen  zur Erkenntnis gelangt,  dass KEINE  Verletzung
von Art 6 MRK vorliegt:

WEH gegen Österreich:
http://www.menschenrechte.ac.at/docs/04_2/04_2_10
 
Silvia Fischbach-Mavromatis gegen Österreich:
http://www.menschenrechte.ac.at/docs/05_3/05_3_04
 
O’Halloran und Francis gg. das Vereinigte Königreich:
http://www.menschenrechte.ac.at/docs/07_3/07_3_15

Lückhof und Spanner gg. Österreich:
„Der  GH verweist  auf den  Fall O’Halloran und  Francis/GB,  wo er feststellte,  dass die
bloße Verpflichtung zur Angabe, wer das Fahrzeug gelenkt habe, noch keine Selbstbe-
zichtigung darstellte.“  „In diesem  Zusammenhang wiederholt  der GH,  dass er  im Fall
Weh/A  bereits festgestellt hat,  dass das  Erfordernis,  eine einfache  Tatsache bekannt
zu geben,  nämlich wer  der Fahrer des Fahrzeugs war, nicht als solche belastend sei.“
Nachzulesen unter diesem „LINK“.

Krumpholz gg. Österreich:
„In den Fällen  O’Halloran und Francis/GB und  Lückhoff und Spanner/A stellte der GH fest,
dass die Pflicht des Fahrzeughalters, zu offenbaren, wer das Fahrzeug zur Zeit der Begeh-

ung eines  Verkehrsdelikts gelenkt hatte,  nicht gegen  das Recht  verstieß,  zu schweigen
und sich nicht selbst belasten zu müssen.“ Nachzulesen unter diesem „LINK“.

Unter Berücksichtigung  der journalistischen Sorgfaltspflicht  würde ich es  jedenfalls für

angebracht empfinden, ihre Leserschaft über die oben ersichtliche tatsächliche Rechts-
lage zu  informieren um  diese zumindest  vor weiteren witschaftlichen  Schäden zu be-
wahren.

Mit besten Grüßen
Günther Richter

2011-04-02
 

Integrationsunwillige Türkin???


Weisheiten aus dem Kurier

„Zuwanderung: Eine Studie zeigt, dass sich Migranten in Österreich meist gut integrieren.
Ausnahme sind die Türken“.
Diese Weisheit stammt nicht von uns, sondern war im Samstag-
Kurier auf Seite 3 zu lesen.

Das ist auch jener Standardsatz, der von H.C. Strache bei jeder Wahlveranstaltung gebets-
artig heruntergeleiert wird. Wir haben da eine Geschichte, wo der Integrationswille einer
Türkin amtswegig behindert wird.

Lieber bei der Schweiz

In Vorarlberg, dass ist jenes österreichisches Bundesland das lieber bei der Schweiz
wäre, wird einer 30-jährigen Frau mit türkischen Migrationshintergrund die österreich-
ische Staatsbürgerschaft mit einem wirklich erstaunlichen Grund verweigert.

Wer ist die Türkin?

Hilal Iscakars, 1979 in Feldkirch (Österreich) geboren, Absolventin des BORG Innsbruck
und studierte Psychologin, zur Zeit Geschäftsführerin des Vereins Offene Jugendarbeit
Hohenems. Mehr Integrationswillen kann wohl nicht aufgeboten werden.

Diese Frau hat nun um die österreichische Staatsbürgerschaft eingereicht und diese wurde
ihr vorerst verweigert (Quelle:www.vol.at). Was hat Hilal Iscakars wohl angestellt, dass das

Amt so reagierte. Hat sie eine Bank ausgeraubt oder gehört sie einer Einbrecherbande an?

Kein Kopftuch

Nein, sie trägt nicht einmal das von Strache viel gehasste Kopftuch, geschweige eine Burka.
Ihre Verbrechen bestanden daraus, dass sie vier Mal falsch parkte und sechs Mal zu schnell
gefahren war, wobei die Polizeistrafen zwischen 50,- und 90,- Euro von ihr bezahlt wurden.

Das was sich hier wie ein schlechter Witz anhört, ist leider traurige Realität. Vermutlich
basiert die im Kurier angegebene Studie auf solchen Tatsachen. Es gibt ein Sprichwort das
besagt, dass der frömmste nicht in Frieden leben kann, wenn es dem bösen Nachbarn nicht
gefällt.

Integrationsablehnende Beamte

Das ist ein, vermutlich von etlichen unbekannten Fällen, bekannt gewordener Fall, wie amt-
liche Bürokraten in der Realität mit dem Integrationswillen von Türken umgehen. Wo kämen
wir denn hin, wenn sich eine jede hier geborene Türkin integriert, indem sie auch noch ein
Hochschulstudium abschliesst, werden sich jene Beamte mit Hauptschulabschluss in Hohen
-ems gedacht haben.

Fussballer wäre einfacher

Da wäre es doch auf jeden Fall besser gewesen, wenn Frau Hilal Iscakars als Mann erst ein-
ige Monate in Österreich aufhältig wäre, kein Wort Deutsch kann, aber dafür ein Fussballer
wäre.

Vielleicht sollte man auch bei der nächsten Studie die ablehnende Haltung von etlichen staat-
lichen Bürokraten gegenüber integrationswilligen Türken mit einbeziehen, um ein korrektes
Bild zu erhalten.

Stauni

  
2009-10-25
  

Blinde Justitia

  

Hohe Haftstrafe für falsches Parken

Eine Grazer Vertragsbedienstete hat ihr Auto innerhalb von zwei Jahre, 123 mal in einer
gebührenpflichtigen Kurzparkzone geparkt ohne das dafür notwendige Ticket zu lösen.
Auch ignorierte sie die zugestellten Strafbescheide und so kamen stolze 25.000,- Euro
Strafe zusammen.
      
Das es nicht unbedingt die feine englische Art ist, was die diese Dame hier praktiziert
hat ist unbestritten, aber eine Ersatzfreiheitsstrafe von 500 Tagen (daß ist 1 Jahr und
4  1/2 Monate) fixe Haft zu verhängen, entbehrt jeglicher juristischer und menschlicher
Realität.
      
     
       Von der Kurzparkzone in die Gefängniszelle

Realitätsfremde Urteile

Wir haben uns drei Urteile herausgesucht, die in letzter Zeit von Strafgerichten ver-
hängt wurden und bei der Menschen getötet, schwerstens verletzt oder schwerstens
gefährdet wurden,oder bei denen beträchtlicher Sachschaden entstanden ist.
     
Salzburg: Ein freiwilliger Feuerwehrmann, der 17 Brände gelegt hatte und dabei erheblichen
               Sachschaden angerichtet und Menschen in Lebensgefahr gebracht hatte, erhielt
               3 Jahre Gefängnis, eines davon unbedingt. Dieser Brandstifter mußte für seine
              Taten genau 365 Tage absitzen.
     
Wien:     Drei Polizisten, die einen mit Handschellen gefesselten,schwarzafrikanischen
             Schubhäftling in einer Lagerhalle derart verprügelten, sodaß er schwerste 
             Verletzungen davontrug, bekamen jeweils 8 Monate bedingt. Keiner mußte einen
             einzigen Tag in der Zelle sitzen.
     
Wien:    Ein 20-jähriger Halbstarker attackiert einen zufällig im Weg stehenden pension-
            ierten Bezirksrat derartig mit den Fäusten, sodaß dieser einige Tage nach der 
            Attacke verstirbt. Dieser erhält vom Gericht 2 Jahre Haft, davon 3 Monate unbe-
            dingt, die mit der Untersuchungshaft abgetan waren. Dieser Mann mußte für einen
           Toten 90 Tage im  Gefängnis sitzen.
  

Behörde hat verschlafen

Diese Frau hat weder etwas beschädigt, niemanden verletzt und sich schon gar nicht am Tod
eines Menschen schuldig gemacht und erhält 1 Jahr und 4 1/2 Monate für vorschriftswidriges
Parken. Was denkt sich eigentlich der zuständige Strafreferent in dieser Causa dabei, wenn
er eine derartige Strafen verhängt ?
   
Wie kann es überhaupt dazu kommen, das jemand 123 mal vorschriftwidrig parkt und man
eine Strafsumme auf 25.000,- Euro anwachsen lässt. Spätestens nach dem 20. mal hätte
man dieser ganzen Situation Einhalt gebieten müssen.
Da die Frau offensichtlich nicht in der Lage ist die Strassenverkehrsordnung einzuhalten,
hätte man ihr wegen Unzuverlässigkeit im Strassenverkehr den Führerschein abnehmen können.
Auch wäre die Möglichkeit bestanden das Auto exekutieren zu lassen, um die Strafschulden
einzutreiben.
   

Blinde Justitia

Die Parksünderin sitzt seit dem 7.Jänner in Haft. Es werden sich daraus familiäre und
soziale Probleme ergeben und mit größter Wahrscheinlichkeit wird auch ihr Job weg sein.
Alles weil eine Autolenkerin eine notorische Falschparkerin ist und es die Behörde ver-
absäumt hat, das Verhalten der Lenkerin rechtzeitig einzustellen.
     
An Gelegenheit dazu wird es ja nicht gemangelt haben und da hätte man die Möglichkeit
gehabt sie z.b. zu Sozialdiensten am Wochende einzuteilen, wenn die Strafe uneinbringlich
gewesen ist. 
So vernichtet man aber lieber eine Existenz für eine „Verwaltungsübertretung“ , die in
Österreich tausende Male am Tag begangen wird.
   
 Trägt in diesem Fall die Augenbinde zu Recht
    
Wenn man die von uns oben angeführten Taten und den daraus resultiernden rechtlichen
Konsequenzen, mit dem Fall dieser Parksünderin vergleicht, kommt man wirklich zu der
Ansicht das Justitia in manchen Fällen sehr blind ist und zwar in beiden Richtungen.
     
Stauni
 
2009-02-05

Inhalts-Ende

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