Verhaltensregeln bei einem Einbruch

Wie vermeide ich Schmerzensgeldzahlungen an den Einbrecher oder gar eine gerichtliche Verurteilung?

Man glaubt es kaum, aber es niemanden anzuraten sein Eigentum vehement zu verteidigen. Denn ist durchaus möglich, dass man einen Einbrecher, den man auf frischer Tat in seiner Wohnung oder seinem Haus erwischt und von diesem noch dazu bedroht wird, anschießt, ein Schmerzensgeld zahlen muss und wenn es ganz dumm hergeht und der Kriminelle verstirbt, im günstigsten Fall wegen Notwehrüberschreitung oder gar wegen Totschlag vor Gericht landet.

Gestern am Abend traf ein 66 jähriger Pensionist in seinem Garten, im Salzburger Stadtteil Gnigl zwei Einbrecher auf frischer Tat und schoss auf den Mann, nachdem ihn dieser mit einem Messer bedroht hatte. Der Kriminelle verstarb heute an seinen Verletzungen. Wir vermuten, dass der Pensionist, der sein Eigentum und sein Leben verteidigt hatte, mit den größten Schwierigkeiten, wenn nicht sogar mit einer gerichtlichen Verurteilung zu rechnen hat.

Um unsere Leser(innen) vor Schwierigkeiten oder Schmerzensgeldzahlungen zu bewahren, möchten wir diesen einige Verhaltensregeln ans Herz legen.

Am besten man versperrt keine Haus- oder Wohnungstüren mehr, das spart nämlich Kosten für neue Schlösser. Das gilt auch für eventuell vorhandene Tresore. Oder man hinterlässt zumindest sichtbar die Zahlenkombination, sodass sich der Einbrecher nicht über Gebühr anstrengen muss.

Sollte man einen Einbrecher im Haus oder in der Wohnung antreffen, diesen keinesfalls erschrecken . Er könnte vielleicht einen Herzinfarkt erleiden und das könnte möglicherweise als fahrlässige Tötung ausgelegt werden.

Auf keinen Fall gegen den Einbrecher Waffengewalt anwenden. Das bringt einen in des Teufels Küche, wie man bereits aus diversen Prozessen ( ja, sogar gegen Polizisten – Schlagwort: Kremser Supermarkt) einwandfrei ersehen kann.

Besser man lädt den ungebetenen Gast zu Kaffee und Kuchen ein und verrät ihm in einem vertraulichen Gespräch freiwillig, wo das Geld und der Schmuck aufbewahrt ist. Sollte der Einbrecher der deutschen Sprache nicht mächtig sein, sollte man einen Dolmetscher hinzuziehen, um eventuelle Kommunikationsprobleme zu vermeiden.

Sollte der Einbrecher Komplizen mitgebracht haben, ist ein Augenmerk darauf zu legen, dass die Beute auch gerecht aufgeteilt wird. Dadurch könnte man sich eine Klage wegen seelischer Grausamkeit – von jenem Einbrecher – ersparen, der unter Umständen bei der Beuteverteilung benachteiligt wurde.

Sollten unter den Einbrechern Jugendliche sein, keinesfalls vergessen Schokolade und Kindermilchschnitten zu verteilen. Die Erwachsenen können mit dem Inhalt der Hausbar befriedigt werden.

Ist der Einbrecher mit einem Dacia oder Lada angereist, ist diesem der Familienwagen – Oberklassefahrzeuge werden bevorzugt – zur Flucht anzubieten. Es ist auch darauf zu achten, dass der Fluchtwagen vollgetankt ist.

Wenn Sie, werte Leserinnen und Leser, nun alle unsere empfohlenen Verhaltensregeln beachten, wird Ihnen – mit an Wahrscheinlichkeit grenzender Sicherheit – ein Prozess wegen Notwehrüberschreitung erspart bleiben. Nicht garantieren können wir dafür, ob Sie nicht eventuell im Spital oder gar auf dem Friedhof landen werden.

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Entflohener Häftling

Trotz aller Ernsthaftigkeit, Presseaussendung zum Schmunzeln

Gestern mittags flüchtete ein 19-Jähriger aus der Justizanstalt Mittersteig. Die Verfolgung durch Justizwachebeamte und Sofortfahndungsmaßnahmen der Wiener Polizei blieben bisher erfolglos. Zum Einsatz kam auch bereits ein Personenspürhund der Polizeidiensthundeeinheit sowie Kräfte der Bereitschaftseinheit und des zuständigen Stadtpolizeikommandos. Weitere Fahndungsmaßnahmen durch das Landeskriminalamt Wien sind bereits im Gange.

Personen, denen der Flüchtige während oder nach seiner Flucht aufgefallen ist, werden gebeten sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen. Hinweise (auch anonym) werden an das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Mitte, unter der Telefonnummer 01-31310-43800 erbeten.

So weit, so nicht gut. Allerdings lässt die Presseaussendung zu dieser ernsten Angelegenheit ein Schmunzeln zu, wenn man sich die veraltete Amtssprache, welcher sich die Polizei bedient, durchliest.  „Nacheile“  wäre ja noch ein harmloses Wort im Vergleich zu  „entwich“.  Denn „entweichen“ tut eine Flatulenz und keineswegs ein Mensch. Das sahen auch zahlreiche User(innen) so.

 

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Attentäter von Paris kamen als Flüchtlinge getarnt


Zum Leidwesen der Franzosen kam es, wie es voraussehbar war

Bereits  im  Frühjahr  hatte  der  IS  angekündigt,   dass  er  zahlreiche  Kämpfer  unter  die
„Flüchtlinge“ mischen werde,  um  in  Europa Anschläge verüben zu können.  Auch tauch-
ten  immer  wieder  Fotos  (wie  nachfolgend gezeigt) im Internet auf.   Seitens  der  Politik
wurde  dies  ignoriert  und  so  wurden  hunderttausende  „Flüchtlinge“  unkontrolliert  nach
Europa eingelassen. 
Personen,  welche  die unkontrollierte Flüchtlingsinvasion mit dem Hinweis auf die Ankündig-
ung des IS oder unter Hinweis auf Fotos  (wie beispielsweise obiges Bild)  kritisierten, wurden
als Spinner,  Verschwörungstheoretiker,   Rechte oder sogar als Nazis abgestempelt.
Zum  Leidwesen  der  Franzosen kam es wie es voraussehbar war.   Als Flüchtlinge getarnt,
kamen  die  islamistischen Terroristen  nach  Paris.   Dies  wird  sogar  von  der  „Fankfurter
Allgemeinen Zeitung“ bestätigt.  Allerdings wäre es interessant zu wissen, wie hoch eigent-
lich die Dunkelziffer ist.
Damit ist wohl die dumme Behauptung, dass islamistische Terrorristen per Flugzeug kommen
eindeutig  widerlegt.  Diese Mörder sind allesamt gut trainierte Kämpfer,  die bei ihrer Ausbild-
ung  Überlebenstrainings  in  den  unwirtlichsten  Gegenden  der Welt absolvieren.   Für diese
Personen,  ist  die  angeblich  „beschwerliche Flucht“  ein  Spaziergang  und  hat  den  Vorteil
– im  Gegenteil  zu  den  stark   kontrollierten  Flughäfen – . unentdeckt  zu  bleiben.   Waffen
brauchen  sie  auch  keine mit sich zu führen,  denn wie das Massaker in Paris bewiesen hat,
erhalten sie diese im Zielland.
Aber zurück zum Terroranschlag in Paris.   Die Reaktionen auf solche mörderischen Ereig-
nisse  wirken  bereits  wie  eingespielt.   „Berufsbetroffene“  eilen  vor  Mikros  und Kameras
und spulen ihre auswendig gelernten Beileidsbekundungen herunter.
Allerdings finden wir es erstaunlich,  welche Nachsicht man im Falle islamistischen Terrors
walten  lässt.   Meist gilt die erste Sorge nicht den  Opfern oder der  Verhinderung künftiger
Anschläge,  sondern  den  anderen  Muslimen,  die .– so  wird  dann  stets  betont –. damit
natürlich  nichts  zu  tun haben.   Zudem wird man auch nicht müde gebetsmühlenartig zu
wiederholen,  dass der Islam selbstverständlich auch nichts damit zu hat.
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2015-11-16

Willkommen im Irrenhaus der Guten


Lizenz zum Stehlen?

Der Text im obigen Screenshot  (ganzer Beitrag unter diesem LINK)  entstammt nicht
etwa einem politisch rechts orientierten Medium, sondern dem Wochenmagazin  „Die
ganze Woche“.   Diesem kann auch nicht nachgesagt werden,  dass sie Hetzbeiträge
verfassen.
Immer  wieder  werden die Ängste in der einheimischen Bevölkerung,  vor den illegal
nach  Österreich  eingereisten  Personen,  als  Hetze  und  Panikmache abqualifiziert.
Federführend  dabei  sind  die  linken  Gutmenschen.   Liest  man sich den Beitrag im
besagten  Wochenmagazin durch,  scheinen diese Ängste nicht unberechtigt zu sein.
Das Problem bei der Flüchtlingsthematik ist, dass niemand wirklich weiß, um welche
Personen es sich handelt,  die illegal nach Österreich einreisen.   Handelt es sich um
echte  Kriegsflüchtlinge,  Wirtschaftsflüchtlinge  oder einfach  nur  um  Kriminelle, die
aus ihren  Heimatländern geflohen  sind,  um dort der Strafverfolgung zu entgehen?
Dass  jenen  Personen,  die aus Kriegsgebieten flüchten mussten um ihr Leben zu
retten  geholfen  werden  muss,  steht  außer Frage.   Allerdings vermuten wir, dass
es  sich  dabei  um  einen  weitaus geringeren Anteil handelt,  als angegeben wird.
Den  Löwenanteil  stellt  unserer  Meinung  nach  die Gruppe der Wirtschaftsflücht-
linge.  Und diese sind wohl kaum schutzbedürftig.
Dann  wäre  noch  jene  Personen,  die  sich  der  Strafverfolgung  in ihren Heimat-
ländern  durch  Flucht  entzogen  haben und  hier angeben,  sie seien wegen dem
Krieg  geflüchtet.   Die  Drogendealer-Szene  in  Wien,  die  täglich  in  den Medien
publizierten „bedauerlichen Einzelfälle“ und der Beitrag im Wochenmagazin  „Die
ganze Woche“   legen  Zeugnis  dafür  ab,  dass  sich unter den  Asylwerbern eine
nicht unerhebliche Zahl an Kriminellen tummelt.
Was macht die Bundesregierung dagegen?   Nichts,  außer mit einem Gesetz zu
versuchen,  die ganze Situation noch zu verschlimmern.   Zudem wird die Polizei
kaputt  gespart,  der  auf  Kosten  der Sicherheit ein neues Betätigungsfeld zuge-
teilt  wurde.   Nämlich  die  Registrierung von illegal nach Österreich eingereisten
Personen.   Zusätzlich  wurde  dem  Beamtenapparat ein Maulkorb verpasst um
zu verhindern,  dass das ganze Desaster ans Tageslicht kommt.
Aber  sehr  wichtig scheint  es zu sein,  dass anständige Bürger(innen),  welche
sich  über  derart  chaotische  Zustände  berechtigterweise aufregen und ihrem
Ärger öffentlich Luft machen, vor dem Kadi landen.
Unser Resümee:   Auf Wiedersehen Rechtsstaat und willkommen im Irrenhaus
der Guten!
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2015-08-19

Wenn ein Linker zur Diskussion lädt


Flüchtete der Bürgermeister vor Uwe Sailer

und hatten die vielen Besucher Tarnkappen auf?

Vortrag  und  Diskussion in der Gemeinde Katsdorf am 02.05.2015 zum Thema
Demokratie,  oder  Sehnsucht  nach  einem  starken  Mann“,  ist  unter  anderem
in einem Beitrag auf der Facebook-Seite des (Noch?)Kriminalbeamten zu lesen,
der zu diesem Thema einen Vortrag hielt.
Sailer  schreibt  auch  wörtlich  von vielen Besuchern und präsentiert dazu ein
Foto, bei dem  wir herzhaft lachen mussten.   Auf diesem befinden sich ledig-
lich  seine  Person  und drei (3!) Zuhörer.   So schauen beim selbsternannten
Datenforensiker viele Besucher aus.
Da  wir  auf  die  Veröffentlichung des besagten Bildes verzichten,  ließen wir
unseren  Grafiker eine Zeichnung von diesem anfertigen,  um unserer Leser-
schaft einen Eindruck über die „vielen Besucher“ zu vermitteln.

Selbst eine Diskussionsteilnehmerin bestätigt lediglich die Anwesenheit von sage
und  schreibe elf (11!)  Personen  (Höchsstand)  und räumt unter anderem wörtlich
ein: Der  Ortschef  hat  uns  bereits  verlassen.  Schade!“ Da vermuten wir:  „Mög-
licherweise hat dieser die Flucht vor Uwe Sailer angetreten?“
Jedenfalls sehen wir es als Blamage, wenn Sailer bei einer Besucherzahl (laut Foto)
von  drei  Personen, von „vielen Besuchern“ schreibt.  Scheinbar ist Uwe Sailer kein
Publikumsmagnet und scheint auch nicht zu realisieren,  was „viele Besucher“ wirk-
lich bedeutet.
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2015-05-03

Ein besorgter Bürger fragt an


Präpotente Antworten des Bürgermeisters von Gleisdorf

Morgen am 22. März 2015 werden in 286 steirischen Gemeinden (mit Ausnahme in Graz)
neue Gemeinderäte gewählt.   Wahlberechtigt sind 770.425 Steirer(innen) und zusätzlich
sind  auch  30.386  Menschen  aus  anderen  EU-Mitgliedsstaaten wahlberechtigt,  die  in
einer steirischen Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben.
Der  Wahlkampf  war  auch  vom  Flüchtlingsthema  geprägt.   Speziell in der steirischen
Gemeinde  Gleisdorf,  in der unlängst  30 Flüchtlinge  aufgenommen wurden.  Entgegen
einem Versprechen waren es aber keine Familien (Kinder und Frauen) aus dem krisen-
geschüttelten  Syrien,  sondern  gesunde  kräftige  Männer im besten Alter aus Ländern
wie Afghanistan, Jemen, Nigeria, Kosovo, Russland und auch aus Syrien.
Dies verunsicherte die dort ansässige Bevölkerung.   Der ÖVP-Bürgermeister von Gleis-
dorf, Christoph Stark,  beschwichtigte jedoch und meinte dazu gegenüber  „meinbezirk
.at,  dass die Ängste in der Bevölkerung ernst genommen werden müssen.
Stark  merkte zudem an,  das die Ängste viel zu oft aber auf Unwissenheit beruhen und
das  Aussprechen  und  adäquate  Beantworten von Sorgen ein guter und richtiger Weg
sei. Ein verunsicherter Bürger machte die Probe aufs Exempel und bat heute die Stadt-
gemeinde Gleisdorf um Aufklärung.  Dazu benützte er seinen Facebook-Account.
Der Bürger wollte wissen,  ob folgende Behauptungen stimmen:
A) Dass zu 100% Männer aufgenommen wurden?
B) Stehen den Flüchtlingen teure Smartphones zur Verfügung?
C) Ist die Unterkunft (der ehemalige Kindergarten) nach verschiedenen Quellen zufolge
…..bereits  nach  kurzer  Zeit in keinem vernünftigen Zustand mehr,  da Sauberkeit und
…..Ordnung nicht eingehalten werden?
D) Dass teilweise Flüchtlinge aus Nicht-Kriegsgebieten (also Wirtschaftsflüchtlinge) unter-
…..gebracht sind?
Der  ÖVP-Bürgermeister,  Christoph  Stark,  ließ  sich herab,  die Fragen  des besorgten
Bürgers zu beantworten und bewies damit gleich, dass seine Aussage, dass die Ängste
in der Bevölkerung ernst  genommen werden müssen,  nichts weiter als ein  Lippenbe-
kenntnis war.
Grundsätzliche Antwort des Bürgermeisters:
Hier wird dem Bürger unterschwellig mitgeteilt,  dass er im Grunde genommen ein Idiot
ist,  der sich mit dem  Thema an sich bis gar nicht auseinandergesetzt hat.  Zudem wird
die  Grundinformation – wie  könnte  es  denn  anders sein – dem rechten  Lager zuge-
teilt, die diese natürlich zur Fremdenfeindlichkeit verwendet.
Antwort zur Frage A):
Diese Antwort sagt einiges aus. Nämlich, dass es unverantwortliche Männer gibt – die
unter  dem Deckmantel,  dass eine Flucht nach Europa gefährlich,  beschwerlich und
teuer ist – ihre Familien im Krisengebiet verrecken lassen,  um ihren eigenen Hintern
zu retten.
Antwort zur Frage B):
Wie  kommunizieren  die Flüchtlinge mit ihren Liebsten,  die sie schändlicher Weise in
den  Kriegsgebieten – auf  sich allein gestellt zurückgelassen haben?   Ob der IS oder
andere islamistische Terror-Organisationen diese Telefonate zulassen oder doch eher
unterbinden werden, indem sie Sendeeinrichtungen zerstören?
Antwort zur Frage C):
Diese  Antwort erstaunt,  denn der Bürgermeister bringt mit dieser zum Ausdruck, dass
Hygiene  und  Sauberkeit  nicht  eingehalten werden können,  weil die Flüchtlinge kein
zusammengeschweißter Clan sondern Einzelindividuen sind. Als besondere Frechheit
empfinden  wir,  dass  er  den  anfragenden  Bürger zu Putzdiensten in der Flüchtlings-
unterkunft auffordert.
Antwort zur Frage D):
Alle Screenshots im Beitrag: facebook.com (Textauszüge)
Welche  Frechheit  hatte  sich da der besorgte Bürger herausgekommen indem er an-
fragte,  ob teilweise Flüchtlinge aus  Nicht-Kriegsgebieten aufgenommen wurden.  Da
weiß  sich  der  Bürgermeister  von  Gleisdorf   aber  zu wehren und beantwortet diese
Frage  in präpotenter Art und Weise,  die wir als „das geht niemanden was an“ werten.
Also  wie  bereits  eingangs erwähnt,  finden morgen in der Steiermark Gemeinderats-
wahlen statt. Speziell in der Gemeinde Gleisdorf sollten sich besorgte Bürger doch gut
überlegen, wo sie ihr Kreuzchen machen.
*****
2015-03-21

Gewaltfreie Demos sind langweilig


Gewalt ist eine Domäne der Linken


Olja Alvir ist geboren 1989 in Bugojno,  Bosnien-Herzegowina. 1992 Flucht nach Österreich
vor  dem  Jugoslawienkrieg,  seitdem  wohnhaft  in  Wien.   Kann  sich für Politik,  Kultur und
Technik  gleichermaßen begeistern. Tätig als freie Journalistin für verschiedene Medien. So
steht es auf der Webseite der politisch links orientierten Jungjournalistin.

Scheinbar  ist die Erziehung ihrer Eltern,  mit denen sie vermutlich vor dem Jugoslawienkrieg
geflüchtet  ist,  an Olja spurlos vorbeigegangen.   Denn wir können uns kaum vorstellen, dass
diese ihrem Sprössling Gewalt gepredigt haben, denn sonst hätten sie ja nicht vor dem Krieg
fliehen müssen.

Screen: twitter.com (Account: Olja Alvir)
Bei den Angaben auf ihrer Webseite hätte Olja Alvir der Vollständigkeit halber noch angeben
können, dass  sie  sich auch für Gewalt begeistert.   Jedenfalls stellt sie mit ihrem Tweet unter
Beweis,  dass  Gewalt  eine  Domäne  der Linken ist,  wie dies bereits bei zahlreichen Demos
in der jüngsten Vergangenheit einwandfrei erkennbar war.
*****
2014-06-07

Versucht Uwe Sailer nun die Flucht nach vorne anzutreten?


Wir lassen uns mit Sicherheit nicht einschüchtern

Unser  gestriger  Beitrag „Uwe Sailer wiederholt ……“ dürfte  den  Kriminalbeamten aus Linz
ziemlich  getroffen  haben.  Augenscheinlich derartig,  dass es ihm vermutlich nicht möglich
gewesen sein könnte, unseren Beitrag samt vorliegenden Beweisen sinnerfassend zu lesen.
Denn heute kommentierte er auf seiner Facebook-Seite wie folgt:
Screen: facebook.com (Account: Uwe Sailer)
Ein altes Sprichwort besagt zwar: „Der Pfarrer predigt nur einmal“, aber wir wollen nicht so
sein und dem selbsternannten Datenforensiker unseren gestrigen Beitrag  „Step by Step“
zu Gemüte führen.
POSTING 1:
Screen: facebook.com
In  diesem  Posting  wird einer Frau Salmhofer unterstellt,  sie sei über weite Teile echt nicht
zurechnungsfähig.   Zudem habe die BH Hartberg mal den Auftrag gehabt, sie wegen einer
möglichen Sachwalterschaft ärztlich untersuchen zu lassen.
Nun  bestünde  theoretisch  die  Möglichkeit,  dass  es  im  Bereich  der BH Hartberg mehrere
Frauen mit dem Namen Salmhofer gibt.   Die Bezeichnung „Erdbeeramazone“ wird in einem
getrennten  Satz angeführt.   Auch hier wäre es theoretisch möglich, dass eine andere Person
damit gemeint sein könnte.
Wie  wir  schon  in  unserem  gestrigen  Beitrag: „Uwe Sailer wiederholt ……“ festgehalten
haben,  ist  die  betreffende  Frau Salmhofer aus Hartberg und schreibt im Internet unter
dem Nicknamen „Erdbeeramazone“.
POSTING 2:
Textausschnitt aus dem entlarvenden Posting
Screen: facebook.com (Account: Uwe Sailer)
Aus dem Text im obig abgebildeten Posting – nun für Uwe Sailer extra rot unterstrichenem
Satz – ist es für uns und vermutlich auch für jeden logisch denkenden Menschen schlüssig,
dass sehr wohl die Person Salmhofer im POSTING 1 gemeint ist.
Wenn  nun  Sailer  meint: „Nach  dem  Mediengesetz  ist  Erich Reder  verpflichtet Anschuldig-
ungen  zu  überprüfen  und den Beschuldigten zu Wort kommen zu lassen“, so hatte er dazu
ausreichend  Zeit.  Denn am 5. April 2014, um 10:19 Uhr,  erhielt er eine ausführliche Anfrage
bezüglich  des  Textes  im  POSTING 1  (Mail liegt uns vor).   Allerdings zog er es bis dato vor,
sich  dazu  vornehm  auszuschweigen.   Auch  gestern hatte er Gelegenheit dazu,  denn Frau
Salmhofer  bat  ihn zum Tisch vor der Kantine des HG Wiens, an dem unter anderem sie und
der  Herausgeber  dieses  Online-Magazins saßen.   Sailer zog es jedoch vor,  der Einladung
nicht zu folgen und verschwand wortlos  und rasch auf die gegenüberliegenden Straßenseite.
Interessant  wird  es  aber  nun  bei  folgendem  amtlichen Schriftstück.   Dass Sailer den Inhalt
von  diesem  nicht verstanden haben könnte oder möglicherweise nicht verstanden haben will,
erscheint uns erstaunlich.  Denn in diesem wird Frau Salmhofer eine sehr gute psychische und
physische Belastung bescheinigt.   Zudem steht dort wörtlich: „Anhaltspunkte für die Beschuld-
igungen aus dem Internet gibt es keine“.
Screen: © erstaunlich.at
Mit  dem  obigen Schriftstück ist der Beweis erbracht,  dass im POSTING 1 die Unwahrheit
geschrieben wurde.   Wie nun Herr Sailer den Wahrheitsbeweis antreten will erscheint uns
schleierhaft.   Seine  provokante  „Frage“: „Blüht  dem  Herrn nun auch ein Verfahren nach
dem  ABGB,  dem  Strafrecht  und dem Mediengesetz,  wie bei DDr. Königshofer?“ beein-
druckt uns nicht.   Wir lassen uns mit Sicherheit nicht einschüchtern und werden weiterhin
über den Kriminalbeamten aus Linz und selbsternannten Datenforensiker berichten.
Wir  haben das zwar bis jetzt noch nicht erwähnt,  aber interessant erscheint auch die Behaupt-
ung von Sailer, dass Salmhofer vom Verfassungsschutz schon einmal wegen ihres psychischen
Gesundheitszustandes  einvernommen  wurde.   Ob  das  tatsächlich  der   Fall ist  entzieht sich
unserer  Kenntnis und wir haben deswegen über diese Aussage von Sailer,  bis jetzt auch noch
nichts  geschrieben.   Wir  werden  aber  auch  in  dieser  Angelegenheit  Recherchen anstellen
und einen Beitrag darüber verfassen.
Wenn  dem  wirklich  so  wäre,  dass  Salmhofer bzgl.  ihres psychischen Gesundheitszustandes
einvernommen  wurde  stellt  sich für uns die Frage, wie kommt Uwe Sailer an diese Information.
Und  warum  stellte  er  diese  ins  Internet?   Abgesehen  davon,  dass  es  moralisch verwerflich
ist  eine  derartige  Information  (deren Herkunft noch zu durchleuchten sein wird)  zu  veröffent-
lichen,  wäre  hier  der  rechtliche  Aspekt  zu  prüfen.  Unseres  Wissens  nach  fällt derartiges in
den  persönlichen  Lebensbereich und  darf  selbst bei Personen öffentlichen Interesses – ohne
deren Zustimmung – nicht  veröffentlicht  werden.  Wir werden unseren  Anwalt beauftragen dies
zu prüfen und über das Ergebnis berichten.
*****
2014-04-15

Asylwerber beklagen Menschenrechtsverletzungen in Österreich


Warum flüchtet überhaupt wer nach Österreich?

Am 24. November begaben sich Flüchtlinge und/oder auch Personen die vorgeben solche zu
sein,  von  Traiskirchen nach Wien.   Dort errichteten sie ein illegales Zeltlager vor der Votiv-
kirche  im  Sigmund-Freud-Park.   Zu  den  Veranstaltern wollen wir gar kein Wort verlieren,
denn diese erscheinen uns ohnehin höchst unglaubwürdig, was den Zweck oder Sinn dieser
Demonstration betrifft.
 
Aber  wenden wir uns einmal den (angeblichen) Flüchtlingen zu.   Was ist deren Motivation
für  ihren  Protest?   Wir haben diesbezüglich recherchiert und sind dabei auf Erstaunliches
gestoßen.
 
Zunächst  geben  sie  an,  dass  im Asylverfahren grobe Mängel bestehen.   Grund dafür ist,
dass sie durch eine eventuelle Abschiebung in ihren Menschenrechten verletzt werden. Das
heißt für uns im Klartext,  dass diese Leute offenbar die Rechtsstaatlichkeit unseres Landes
in Frage stellen.
 
Sie  werten nämlich einen Negativbescheid automatisch als Verletzung ihrer Menschrechte,
denn sie sprechen sich generell gegen Abschiebungen aus.   Zusätzlich pochen diese Leute
auf  das  Recht  der  Familienzusammenführung.   Auf  gut Deutsch,  die im Herkunftsland
(welches  in  zahlreichen Fällen nicht einmal bekannt ist,  weil es verschwiegen wird)  ver-
bliebenen Angehörigen, müssten nach Österreich geholt werden.
 
Aber  es  kommt  noch besser,  denn diese (angeblichen) Flüchtlinge bemängeln auch die
Grundversorgung.   Was  fehlt  ihnen denn?   Auch da gibt es klare Aussagen.   Angeblich
erhalten sie kein ausreichendes und kein gesundes Essen.   Ferner reklamieren sie, dass
sie keinen Zugang zum Internet und zu internationalen Fernsehsendern haben.
 
Liest  man  sich  die  Kritik der (angeblichen) Flüchtlinge durch,  könnte man zur Annahme
kommen, dass der Österreichische Staat diese Leute misshandelt und ihre Rechte mit den
Füßen tritt. Dass dem nicht so ist, weiß allerdings ohnehin jeder logisch denkende Mensch.
 
Wenn  es  aber  tatsächlich  so  wäre  fragen wir uns,  warum jährlich eine steigende Zahl
dieser Menschen nach Österreich flüchtet, wo wir doch von sicheren Drittstaaten umgeben
sind?   Diese (angeblichen) Flüchtlinge  geben vor,  in ihrer Heimat verfolgt worden zu sein.
Eine Flucht nach Österreich würde ja dann bedeuten, vom Regen in die Traufe zu kommen.
Müssten  sich die angeblichen Missstände und Menschenrechtsverletzungen nicht schon bis
in  jene Länder  – aus denen die Leute zu uns flüchten –   herumgesprochen haben und die
Alpenrepublik als Zufluchtsland unattraktiv geworden sein?
 
Wir räumen schon ein,  dass ein Aufenthalt in einem Flüchtlingsquartier sicherlich nicht mit
einer Unterkunft im Hotel Hilton vergleichbar ist.   Allerdings erhält jeder (auch angebliche)
Flüchtlinge ausreichend gesunde Nahrung, Bekleidung,  ein Dach über dem Kopf , ärztliche
Versorgung  und  auch  finanzielle  Unterstützung.   Bedenkt  man,  dass  diese  Leute aus
Ländern geflüchtet sind,  wo sie angeblich mit dem Tod bedroht wurden,  sind diese Maß-
nahmen mehr als ausreichend.
 
An  die Tatsache,  dass Österreich ein Rechtsstaat ist   – in dem ein Asylaufenthalt mittels
Bescheid bekundet wird –  sollten sich die (angeblichen) Flüchtlinge gewöhnen.  Niemand
wird gezwungen nach Österreich zu flüchten.  Und wenn es dem einen oder anderen bei
uns  nicht  gefällt oder dieser glaubt seiner Rechte beraubt zu werden,  dem können wir
nur  empfehlen,  einfach  wieder  auszureisen.   Für diese Ausreise ist nicht einmal eine
Flucht notwendig.
 
*****

2012-11-29
 

Rundumschlag der KJÖ


Peinlicher Versuch den Flop zu rechtfertigen

Die Flucht nach vorne scheint nun die KJÖ antreten zu wollen. Nach ihrem Flop des Jahres,
dem Fußballturnier  „Kicken gegen rechts“,  holen sie nun zum Rundumschlag aus.  Auf der
Webseite der KJÖ  ist nun folgendes zu lesen:

Die erwähnte Schlägerei steht – anders als in dem Artikel der Kleinen Zeitung „Schwere
Körperverletzung bei ‚Kicken gegen Rechts'“  behauptet – in keiner Verbindung mit dem
Fußballturnier,  fand nicht  „auf dem Spielfeld“  statt und ging auch nicht von Teilnehmer-
Innen des  Fußballturniers aus.  Wir  stellen mit  Bedauern fest,  dass die  Kleine Zeitung
in der  Berichterstattung nicht  den üblichen Maßstäben journalistischer Sorgfalt gerecht
geworden ist.

Wir  haben daraufhin,  in der  sicherlich nicht  FPÖ-freundlichen  „Kleine Zeitung“ recher-
chiert  und  sind auf  keine Entgegnung  oder Richtigstellung  gestoßen.  Da stellt  sich die
berechtigte Frage, warum soll sich der zuständige Redakteur den Vorfall aus den Fingern
gesogen haben?

Weiters ist auf der Kommunisten-Webseite folgendes zu lesen: Rechtliche Schritte kündigt
die KJÖ  gegen die FPÖ an,  die mittels  einer vor Unwahrheiten  strotzenden Aussendung

versucht, den bedauerlichen Vorfall für ihre rassistische Hetze zu nutzen.  Auf vier Spalten
ist es  FPÖ-Landtagsabgeordneten  Amesbauer gelungen, ganze sieben (!) Unwahrheiten
zu verpacken, unter anderem phantasiert er von einem nie stattgefundenen Polizeieinsatz.

Lügen und rassistische Hetze?

Das erweckte natürlich unsere Neugier und wir sahen auf besagter Webseite nach. Hier
der Originaltext der angeblich rassistischen Hetze:


Screen:  fpoe-stmk.at

„Gegen  rechte   Tendenzen und  Rassismus“ –  so  wollte  die Kommunistische Jugend  mit
einem „antirassistischen Fußballspiel“ im Augartenpark zum Kampf gegen die ihrer Ansicht
nach omnipräsentierte Fremdenfeindlichkeit und Gewaltbereitschaft blasen. Leider kam es
jedoch in  der Nähe  des Veranstaltungsortes zu einer wilden Schlägerei zwischen Auslän-
dern.

Laut Medienberichten  entpuppte  sich  jedoch aus  dem angepeilten  „Fair-Play“  eine wilde
Schlägerei  unweit  des  Veranstaltungsortes.  Fünf  Spieler  traten  dabei  auf einen  Gegen-
spieler  ein  und fügten diesem auf dem  Boden liegend schwere Verletzungen im Kopf- und
Oberkörperbereich zu.  „Während  die  kommunistische Jugend  vom friedlichen Zusammen-

leben von Menschen mit unterschiedlicher Herkunft und Kultur spricht, schlagen sich unweit
von ihrem  antirassistischen Fußballspiel  Ausländergruppen die  Köpfe ein“  kritisiert Ames-
bauer  den  Unterschied  zwischen  Anspruch und  Realität ohne  dabei der  KJÖ irgendeine
Schuld für diesen Vorfall zuschieben zu wollen.

Im Rahmen des „antirassistischen und internationalen Fußballturniers“ der Kommunistischen
Jugend ging  nach Angaben  der Polizei  eine ganze Mannschaft  auf einen Gegenspieler los

und fügte  dem Opfer  schwere Verletzungen zu. Bei den jugendlichen Tätern handelt es sich,
laut Auskunft  der Polizei,  um 16 bis 18-Jährige Tschetschenien. Sie konnten nach ihrem Ge-
waltausbruch flüchten, die Ermittlungen der Polizei laufen.

Der  Landesparteisekretär  der Steirischen  Freiheitlichen,  NAbg.  Mario Kunasek,  hat zum
Polizeieinsatz im  Rahmen der  KJÖ-Veranstaltung  bereits eine  Anfrage an die zuständige
Innenministerin gestellt. Kunasek: „Wir wollen der Sache auf den Grund gehen und von der
Ministerin wissen, was dem Steuerzahler der Polizeieinsatz für die linken Utopien der Kom-
munistischen Jugend kostet“ so Kunasek abschließend.

Was haben da die Kommunisten gelesen?

Wir können  im gesamten Inhalt des oben  angeführten Textes keinen einzigen klagsfähigen
Satz, geschweige eine rassistische Hetze erkennen. Vermutlich waren die kommunistischen
Veranstalter von  dem Vorfall derart verwirrt,  dass sie ein wenig den  Bezug zur Realität ver-
loren.  Möglicherweise kam  noch dazu,  dass sich kaum Personen für dieses Fußballturnier
interessierten.  Laut  eigenen  Angaben der  Kommunisten waren  (nur)  über  200 Zuseher-
(innen) anwesend. Wobei die Angabe „über 200“ auch 201 bedeuten kann.

Aber zurück zum Vorfall der Körperverletzung.  Wenn wir noch  ein wenig zuwarten könnte

es im  Bereich des  Möglichen liegen,  dass sich nach alter marxistisch-stalinischer Manier
die  Tatsachen ändern.  Das würde bedeuten,  umso mehr  Wasser die Mur hinabfließt  die
Chance besteht,  dass es sich bei den Gewalttätern gar nicht um Tschetschenen,  sondern
um böse Rechte gehandelt haben könnte.

*****

2011-06-16
 

Gebi schämt sich


Republik Gambia

Gambia ist  eine Republik  in Westafrika,  die an den Ufern des Gambias liegt.  Gambias
Bevölkerung ist zu 90 Prozent muslimisch, neun Prozent christlich und etwa ein Prozent
gehört traditionellen  indigenen afrikanischen  Religionen an.  Alle Religionen genießen
eine ruhige  und friedliche Koexistenz.  Gambia ist ein weltlicher Staat, der den Respekt
für alle kulturellen und traditionellen Werte fördert.

Gambia  ist eine  Republik mit einer demokratisch  gewählten Mehrparteienregierung unter
dem Präsidenten Yahya Jammeh. Der Anteil der Staatsausgaben für Verteidigung liegt bei
fünf Promille  des Bruttoinlandsproduktes (Schätzung 2006).  Damit gehört  Gambia zu den
Staaten mit den geringsten Militärausgaben weltweit.

Das Parlament,  das in der National Assembly tagt,  und das Staatsoberhaupt werden alle
fünf Jahre  direkt vom  Volk gewählt.  Die Wahlen selber fanden in der  Vergangenheit frei
und ohne Druck statt, es wurde keine Kritik von Oppositionellen und ausländischen Beob-
achtern geäußert.

Was veranlasst jemanden zur Flucht aus Gambia?

Die obigen  drei Absätze  stammen nicht  aus einem Reiseprospekt,  sondern sind  ein Aus-
zug aus dem international anerkannten Internetlexikon Wikipedia. Daraus geht hervor, dass
es sich  bei Gambia um  einen sicheren und  stabilen Staat handelt. Auch die geringen Aus-
gaben fürs Militär lassen darauf schließen, dass Gambia kein kriegerisches Land ist.

Da stellt sich die berechtigte Frage was jemand angestellt haben muß, um aus diesem Land
flüchten zu müssen. Jedenfalls dürfte der Gambier Lamin Jaiteh den österreichischen Behör-

den  gewaltige  Lügen aufgetischt  haben,  um  sich  den  Aufenthalt  in  unserem  Lande  er-
schleichen zu können.

Unverständliche Freilassung

Nun haben  die routinierten Beamten  auch nicht in der Pendeluhr geschlafen und dürften das
Lügengebäude von Lamin Jaiteh zum Einsturz gebracht haben. Jedenfalls sollte er schon an-
fangs Mai  abgeschoben werden,  was jedoch  selbsternannte  Menschenrechtsaktivisten ver-
hinderten, in dem sie stundenlang das Haller Polizeigebäude blockierten.

Warum sich die Behörde dem Druck einer rechtswidrigen Aktion beugte und den Abzuschieb-
enden freiließ  ist für uns  nicht nachvollziehbar.  Jedenfalls kündigten  die Grünen damals an,

weiter für den Gambier kämpfen zu wollen, da ihm laut eigener Aussage in seiner Heimat Ge-
fängnis und der Tod drohe.

Todesstrafe für Mörder und Drogen- und Menschenhändler

Nun haben wir uns ein wenig schlau gemacht und recherchiert. In Gambia wurde die Todes-
strafe 1981 abgeschafft und 14 Jahre später wieder eingeführt. Der Grund war die steigende
Kriminalität  beim Drogen- und Menschenhandel,  sowie bei Morden.  Allerdings wurde  kein
einzig ausgesprochenes Todesurteil vollstreckt.

Also  fassen  wir zusammen.  Die Todesstrafe  in Gambia  gilt für Mörder,  sowie für  Drogen-

und Menschenhändler. Das bringt uns wiederum zur Frage, was hat Lamin Jaiteh in seinem
Heimatland Gambia tatsächlich angestellt, dass er aus diesem flüchten musste,  weil er laut
den Grünen mit der Todesstrafe bedroht ist.

Der sich schämende Gebi

Diese Frage sollte sich auch der ERSTAULICH-Liebling, Gebi Mair, stellen. Der grüne Tiro-
ler  Landtagspolitiker  ist  deshalb  ein Liebling  der ERSTAUNLICH-Redaktion,  da es  ihm
immer wieder  gelingt ins  virtuelle Fettnäpfchen zu treten,  was wiederum  Stoff für erstaun-
liche Gebi-Beiträge liefert. Aber zurück zum Thema. Dieser Beitrag erschien heute auf dem
Blog des grünen Tiroler Landtagsabgeordneten.


Screen: gebimair.blogspot.com

Anstatt sich als Politiker (der eigentlich die Interessen Österreichs vertreten sollte) zu freuen,

dass die  Behörde eines  Illegalen habhaft  werden konnte  und diesen  in seine Heimat ab-
schiebt, schämt sich Gebi Mair für diese Vorgangsweise. Dies ist umso verwunderlicher, da
die Grünen am 10.Mai 2011 folgendes Statement abgegeben haben.


Screen: tirol.orf.at

Die Grünen  zitieren den  20-jährigen Gambier,  dass diesem in seiner Heimat Gefängnis
und Tod drohe. Um in Gambia zur Todesstrafe verurteilt zu werden,  müsste Lamin Jaiteh
ein Drogendealer,  Menschenhändler oder  Mörder sein. Da ist es doch erstaunlich, dass
sich ein österreichischer  Politiker schämt eine solche Person abzuschieben und die Auf-

fassung vertritt, dass in Österreich ein humanitäres Bleiberecht möglich gewesen wäre.

*****

2011-05-27
 

Wirtschaftsflucht


Offene Grenzen bedeutet Kriminalitätsanstieg

Wohin unkontrollierte und sperrangelweit offene Grenzen hingeführt haben, das haben
wir bereits in zahlreichen Beiträgen dokumentiert. Kriminelle Subjekte aus den ehemal-
igen Ostblockländern  können nach Gutdünken in die Alpenrepublik einreisen,  um hier
Straftaten zu begehen. Seit der Öffnung der Ostgrenzen ist die Kriminalität in Österreich
rasant angestiegen.

Ein neues Problem steuert auf uns zu

Nun kommt  ein neues  Problem auf uns zu. Obwohl Ägypten  als auch Tunesien nach
ihrer  Revolution   auf dem  Weg zu   demokratischen  Rechtsstaaten   sind,  ziehen es
Bürger aus diesen Ländern in Massen vor, ihrer Heimat den Rücken zu kehren.

Der  Grund  ist auch  leicht erkennbar.  Anstatt  sich  am  wirtschaftlichen  Aufbau  der

islamischen  Demokratien zu beteiligen,  ist es  wesentlich gemütlicher  im sozial gut
abgesicherten  Europa um  Asyl anzusuchen,  um sich  in die soziale Hängematte zu
legen und wenn Notwendigkeit dafür besteht ein wenig schwarz zu arbeiten.

Kriminalität ist vorprogrammiert

Sollte aus irgendwelchen Gründen dies nicht so funktionieren wie es sich so mancher
nordafrikanische  Wirtschaftsflüchtling  vorstellt und die finanziellen Quellen versagen,
bleibt diesem gar nichts anderes übrig als krumme Dinger zu drehen. Denn irgendwie
muss er  sich ja über  Wasser halten.  Auch sind  wir der Meinung,  dass unter  diesen
Flüchtlingen zahlreiche  Kriminelle sind.  Diese haben  die Gelegenheit  beim Schopf
gepackt und kommen nur deshalb zu uns, um ihren Lebensunterhalt durch kriminelle
Handlungen zu bestreiten.

Angesichts  der  nordafrikanischen  Flüchtlingsströme  nach  Europa,  welche  bereits
massiv  eingesetzt haben,  müsste  Innenministerin  Maria Fekter  sofort  handeln  und
das Schengen-Abkommen aussetzen. Die südlichen Grenzen müssten dicht gemacht
werden, solange Italien von Nordafrikanern gestürmt wird und diese Richtung Norden
umleitet.  Dabei kann  man den Italienern  nicht einmal böse sein,  denn diese werden
dem Problem nicht mehr alleine Herr.

Statt die beabsichtigten Kriegsspiele in Libyen wäre es vernünftiger wenn das Bundes-
heer  dem  italienischen Nachbarstaat  zur  Hilfe eilt,  sofern  dieser  auf Hilfe  Wert legt.
Eine Sicherung der europäischen Grenzen wäre nämlich weitaus sinnvoller, als im
libyschen  Wüstenstaat einen auf Wüstenfuchs zu machen.

Gutmenschen nach Nordafrika

Und wenn linkslinke  Gutmenschen-Organisationen der Meinung sind,  dass Angesichts
der aktuellen Entwicklungen in Nordafrika die Verpflichtung bestünde Verantwortung zu
übernehmen und die Flüchtlinge bei uns aufzunehmen, hätten wir an diese einen guten
Rat.

Sollen sich  doch diese  Gutmenschen nach  Ägypten und  Tunesien begeben  und den

Menschen dort erklären, dass es die Verpflichtung der jeweilig dortigen Bevölkerung ist,
ihre jetzigen demokratischen Länder wieder wirtschaftlich aufzubauen,  anstatt Fahnen-
flucht zu  begehen und  sich abzusetzen.  Denn es  kann ja wohl nicht Sinn der Revolu-
tionen gewesen sein, auf die eigene Heimat zu pfeifen und sein Heil in der Wirtschafts-
flucht zu suchen.

*****

2011-04-12
 

Hasta la vista, Ousmane Camara


Münchhausen würde vor Neid erblassen

Morgen soll der Schwarzafrikaner Ousmane Camara abgeschoben werden. Die Grünen
laufen gegen die  Abschiebung,  des angeblich politisch verfolgten  Mannes aus Guinea,
Sturm.  Wir haben  im Internet recherchiert  und sind auf ein  erstaunliches Dokument
gestoßen.
Es handelt sich um die persönliche Schilderung von Ousmane Camara, bei welcher der
Baron von  Münchhausen vor Neid erblassen würde.  Wir haben uns die  widersprüch-
lichsten und erstaunlichsten Passagen aus diesem Dokument herausgesucht und wol-
len Ihnen diese zur Kenntnis bringen.

Aktivist wider Willen?

Laut seiner eigenen Schilderung war Camara in seinem Heimatland, Mitglied und Sprecher
einer Studentenvereinigung der  Universität von Conakry.  Da wir nicht annehmen,  dass
der Mann zur Mitgliedschaft und Sprachrohr der  Bewegung mit vorgehaltener Waffe ge-
zwungen wurde, sind seine Aktivitäten wohl aus freiem Willen geschehen.
Auch sein  Intellekt als  Student hätte  ihm sagen  müssen,  dass  es in einer  Militärdiktatur
gefährlich sein kann,  sich gegen das Regime zu stellen.  Aber offensichtlich wurde Camara
vom Heldentum übermannt und nahm das Risiko auf sich. Solange nichts passiert, sind ja
die meisten Aktivisten Helden.

Probleme mit Zeitabläufen

In seiner persönlichen Schilderung bringt  Camara einige Jahreszahlen durcheinander, bzw.
lassen sich diese nicht  einwandfrei nachvollziehen.  Sollten wir sein Zahlen-Wirrwarr  richtig
interpretiert haben, wurde er im „Studienjahr 2005-2006“ verhaftet, gefoltert  und 25 Tage
in Einzelhaft gehalten.
Na so was, der Ärmste musste einen knappen Monat in einer Einzelzelle verbringen.  Da hat
die österreichische Justiz schon besseres zu bieten. Und wer dies nicht glaubt, braucht nur
Tierschützer oder Väterrechtsaktivisten zu befragen.

Narben als Beiweis

In Folge der angeblich erfolgten Misshandlung,  soll er zahlreiche Blutergüsse und Platzwun-
den am  ganzen  Körper und im  Gesicht erlitten haben.  Auch brach man ihm  sein rechtes
Bein  und folterte  ihn  mit  Stromkabeln.  Allerdings vergaß  Camara anzugeben,  ob dieses
Kabel überhaupt an einer Steckdose angesteckt war.
Die Narben seiner Folterung zeigte er den österreichischen Behörden während einer Einver-
nahme  am  19.11.2010,  als Beweis  seiner politischen  Verfolgung.  Für  wie  blöd  hält  der
Mann eigentlich österreichische Beamte? Narben können eine mannigfaltige Herkunft haben.
Sie können von Verkehrsunfällen oder sonstigen Aktivitäten, wie zum Beispiel Messerstecher-
eien herrühren.

Eltern dem Schicksal überlassen

Aber  zurück  zum Themenverlauf.  Nach seiner  Freilassung aus der Haft,  musste  er zwei
Wochen  im  Krankenhaus  verbringen.  Da  soll  noch  einer  sagen,  dass  man in  Guinea
ungnädig mit  Regimegegnern umgeht.  Danach reiste er zu seinen  Eltern um entgültig zu
genesen.
Im Januar und Februar 2007,   erhielt er  Morddrohungen vom Regime.  Da fragen wir uns
doch,  warum Camara nicht gleich im  Gefängnis exekutiert wurde und sich das Regime die
Mühe machte ihn freizulassen, sodass er sich in einem Spital erholen konnte?
Am 22. Februar 2007 soll das Militär auf unbewaffnete  Demonstranten geschossen haben.
Dabei gab es Tote und in Folge viele Verhaftungen, so Camara. Er selbst befand sich währ-
end dieses  Tages mit  seinen Eltern in der Region Kindia,  wo er  ebenfalls   Kundgebungen
organisierte.
Laut Camara  stürmte das  Militär,  am 23. Februar 2007  sein Haus und  nahm seine  Eltern
fest.  Ihm selbst gelang die Flucht durch ein Fenster,  bereits zu jenem Zeitpunkt,  als er nur
die Schreie der Soldaten hörte. Ein schöner Volksheld dieser Mann, sucht das Weite anstatt
seine Eltern zu verteidigen oder zumindest zu warnen.
Einige Zeit später musste er erfahren, dass sein Haus zerstört und seine Eltern getötet wur-
den.  Anstatt jetzt erst recht in den  aktiven Widerstand zu gehen,  suchte Camara wieder-
holt sein Heil in der Flucht. Am 01.04.2007  kam er in Österreich an und  stellte am gleichen
Tag einen Asylantrag. Tja, gelernt ist eben gelernt

Angst vor den bösen Österreichern

In Traiskirchen wurde er erkennungsdienstlich erfasst. Dieser Umstand bereitete ihm große
Sorgen, da er den gleichen  Vorgang bereits bei seiner  Verhaftung in Guinea erlebte.  Auch
entstand für ihn der Eindruck,  dass Österreich nichts besseres zu tun hätte,  als die Regier-
ung in seiner Heimat über seinen Aufenthaltsort zu informieren.
Dies schloss er daraus,  weil man  ihn in ein Dorf verlegte,  keine Informationen  zukommen
ließ und das  Recht auf  Arbeit verweigerte.  Der Ärmste,  war er doch in  Guinea ein echter
Workaholiker, der in Österreich auf Staatskosten zum Nichtstun verdammt wurde.
Als seine  Angst unerträglich wurde,  flüchtete Camara wieder und zwar diesmal nach Wien.
Im Zug  lernte er eine Frau aus Guinea kennen,  welche ihm durch ihre  Kontakte die Rück-
reise  in seine  Heimat  ermöglichte,  in der  er anschließend  drei Jahre lang  unter  falschen
Namen lebte.
Da fragen wir uns doch, warum Camara nicht gleich in Guinea eine falsche Identität annahm,
sondern nach  Österreich flüchtete?  Denn besonders helle können die Grenzbeamten in sei-
ner Heimat nicht sein.  Wurde er doch  erkennungsdienstlich behandelt  und Fingerabdrücke
sind unverwechselbar.

Wieder Reiselust verspürt

Im heurigen Jahr dürfte dem umtriebigen Guineaner wieder das Reisefieber gepackt haben.
Als Grund dafür gibt er an,  dass seine wahre  Identität aufgedeckt wurde.  Inzwischen offen-
bar zu Vaterehren gekommen,  ließ er seine Tochter durch eine  Bekannte nach Angola ver-
bringen.
Wir nehmen doch stark an, dass ein Vater sein Kind nur in ein Land bringt, in dem es auch
sicher ist.  Diese Sicherheit dürfte in  „Angola“,  dass  zwar auch nicht das Gelbe vom Ei ist,
aber  zumindest eine stabile politische Struktur in Form einer  Präsidialrepublik aufweist, ge-
geben sein.
Und hier stellt sich die nächste  berechtigte  Frage.  Warum bleibt  Camara nicht bei seiner
Tochter in Angola, sondern flüchtet diesmal über das politisch stabile „Gambia“ nach Lon-
don, um dort um politisches Asyl anzusuchen?

Keiner hatte mehr Lust zum Spielen

Allerdings  veranstalteten die Briten kurzes  Federlesen  mit dem  reisefreudigen Guineaner
und   schickten ihn ein  Monat später  (nach seiner Ankunft am 12.07.2010)  gleich weiter
nach Wien,  nachdem sie herausbekommen hatten,  dass Camara  das gleiche  Spielchen
schon in Österreich gespielt hatte.
Auch in Österreich war man nicht mehr  sehr spielfreudig und statt blauäugige  Spielpartner,
wartet die Polizei am 17.08.2010 am Flughafen Wien-Schwechat auf Camara.  Dieser wurde
dann in jenes Spielzimmer verfrachtet, welches seinem Verhalten entsprach. Nämlich richtig-
erweise in die Schubhaft.

Bitte Plätze im Flugzeug reservieren

Offenbar haben jene Grüne, die sich für ein Bleiberecht für diesen Mann einsetzen,  dessen
persönliche Schilderung,  in welcher es vor Widersprüchen nur so wimmelt,  nicht gelesen.
Diesen Unwissenden geben wir hier die Gelegenheit, sich das Dokument runter zu laden.
i
Quelle: Sozialistische Links Partei
Und wer nach diesem haarsträubenden Märchen noch immer der Meinung ist,  dass es sich
bei Ousmane Camara  um einen politischen Flüchtling handelt,  sollte gleich einen Platz im
selben Flugzeug reservieren. Vor Ort kann sich der ungläubige Gutmensch dann im Umfeld
des  Guineaners erkundigen,  was die wirklichen  Gründe sind,  warum Camara permanent
zwischen Afrika und Europa auf der Flucht ist.
*****

2010-12-13
 

Wer fürchtet sich vor Helmut Elsner?

 

Fußfessel für Elsner abgelehnt

Die  Staatsanwaltschaft hat den Antrag auf elektronische Fußfessel  für Helmut Elsner schon
vor  zwei Wochen genehmigt,  weiters sind  auch die  Vorbereitungen für den  Hausarrest
positiv  verlaufen,  ebenso  sind alle  Auflagen von der Bewährungshilfe „Neustart“ geprüft
worden und auch der Technik-Check in seiner Wohnung ist problemlos verlaufen. Trotzdem
bleibt Elsner in Haft . Es stellt sich daher die dringende Frage wer sich vor Elsner fürchtet.
 

Fürchten SPÖ-Bosse die Rache Elsners?

Sogar Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) hatte erklärt, dass Helmut Elsner theo-
retisch  für einen  elektronisch  überwachten  Hausarrest  infrage käme.  Es liegt daher der
dringende Verdacht nahe, dass mächtige Gewerkschaftsbosse der SPÖ bzw. hohe Würden-
träger der SPÖ, die Enthaftung Elsners fürchten würden, wie der Teufel das Weihwasser.

Offenbar wird seitens jener, die Elsner seinerzeit als Bauernopfer den Wölfen zum Fraß vor-
geworfen haben vermutet, dass dieser brisante Unterlagen auf Lager habe, die die Genos-
sen kurz vor der Steirischen oder Wiener Wahl, in arge Bedrängnis bringen könnten.

Eigenartige Optik in der Causa Elsner

Durch die heutige überraschende Entscheidung, Elsner die elektronische Fußfessel nicht zu
genehmigen, mehrt sich  der Eindruck,  dass dieser immer mehr das Opfer einer politischen
Justiz  wird.  Ein Eindruck,  der nicht zuletzt  dadurch entstanden ist,  dass die Richterin im
Bawag-Prozess Justizministerin wurde und der zuständige Staatsanwalt ihr Kabinettschef.
Eine mehr als eigenartige Optik.
 
Dafür spricht auch, dass bereits 15 Enthaftungsanträge trotz seines verschlechterten Gesund-
heitszustands  abgelehnt worden sind.  Selbstverständlich ist  Elsner kein  Chorknabe und hat
den  BAWAG-Skandal  zu verantworten. Wolfgang Flöttl, also jener Spekulant, der in Elsners
Auftrag Bawag-Gelder riskant anlegte, wird von Helmut Elsner immer mehr als eigentlicher Ver-
ursacher des BAWAG-Skandals gebrandmarkt.

Tatsache ist, dass beide erstinstanzlich  (also nicht rechtskräftig)  verurteilt wurden. Elsner we-
gen Untreue (Schadenssumme: 1,7 Milliarden Euro), schweren Betruges und Bilanzfälschung
zu neuneinhalb Jahren, Flöttl wegen Untreue zu 30 Monaten Haft (davon wurden nur 10 Mo-
nate unbedingt, der Rest auf Bewährung verhängt).
 

Wird es eine lebenslange Strafe?

Kurzum: Jemand, der unermüdlich, wenn auch in mitunter aufbrausender Art und Weise, um
seine Rehabilitierung kämpft, kann dies nicht fortführen, wenn er gleichzeitig flieht. Außerdem
könnte eine Flucht schon aus  Kostengründen schwierig werden,  da Elsners Vermögenswerte
behördlich eingefroren sind.

Im übrigen wird dem herzkranken U-Häftling von einem gerichtlich beauftragten Gutachter at-
testiert,  „nur sehr eingeschränkt fluchtfähig“  zu sein. Wie wir schon in einigen Beiträgen
berichteten hat es den Anschein, dass die verhängte Strafe über Helmut Elsner, für diesen zu
einer lebenslange Haftstrafe ausartet. Denn auf Grund seines Alters und seiner Erkrankungen
wird er die Gefängniszelle vermutlich nur mehr im Sarg verlassen können.

*****

2010-09-21
 

Ist Kinderpornografie ein Kavaliersdelikt?


Dümmer als dumm

Diese Geschichte ist so erstaunlich dumm, dass wir nicht herumkommen diese wiederzu-
geben. Ein Schwarzafrikaner aus Kamerun hausierte mit folgender Story. Er sei der Sohn
des  ehemaligen Finanzministers seines Heimatlandes und habe aus politischen Gründen
flüchten müssen.

Es sei ihm aber gelungen sein Vermögen, umgerechnet etwa 3,2 Millionen Euro, aus
der Heimat mitzunehmen. In Wien versuchte der Mann aus Kamerun einen Betrug abzu-
ziehen, auf den nicht einmal der(die) Dümmste hineingefallen wäre.

Geldwäsche erforderlich

Er wies etlichen Personen einen Koffer voll schwarzer Papierschnitzel vor und behauptete,
er habe aus Sicherheitsgründen das Geld schwarz einfärben müssen. Nun benötige er rund
80.000,- Euro für eine spezielle Chemikalie, um die Banknoten wieder reinwaschen zu
können.

Niemand fiel auf dieses plumpe Lügenmärchen und die versprochene Provisionszahlung
hinein. Ein offenbar profilierungssüchtiger, verdeckter Ermittler der Polizei sah darin den
Kriminalfall seines Lebens. Er gab sich als Interessent aus und als die erste Rate der Zahl-
ung über die Bühne gehen sollte, klickten die Handschellen.

Erstaunliche Urteile

Nun bekam der Kameruner die Rechnung präsentiert. Für eine Geschichte die eigentlich ins
Reich der Dummheit zu verweisen wäre, fasste er vor Gericht 2 Jahre Haft aus. Davon waren
acht  Monate unbedingt, welche er absitzen muss.

Da ist es doch erstaunlich, dass ein pädofiler Pfarrer, der bereits 6 Jahre lang Kinderpornos
verbreitet hatte, vor 5 Tagen lediglich acht Monate bedingt ausfasste und damit keinen ein-
zigen Tag sitzen muss.

Milde für Pädofile

In Anbetracht dieses Urteils, wo für verbreiten und tauschen von Kinderpornos, sowie der
Besuch von einschlägigen Chatrooms über etliche Jahre hinweg nur eine bedingte Haftstrafe
verhängt wurde, ist dass Urteil gegen den Kameruner bezüglich des ausgesprochenen Straf-
ausmaßes, ein glattes Fehlurteil.

Der pädofile Gottesmann hatte mit seinem Verhalten Kinder geschädigt, da die Fotos und
Filme ja angefertigt werden mussten. Der Mann aus Kamerun hatte zwar einen Betrug vor,
den er jedoch derart stümperhaft und unglaubwürdig aufzog, dass ohnehin niemand darauf
hineingefallen war.

Angesichts dieser  Urteile stellt sich die berechtigte Frage,  warum lassen Gerichte bei Kinder-
porno-Delikten, immer wieder eine derart erstaunliche Milde walten. Vergleicht man die zwei
obigen Urteile könnte man direkt  zur irrigen Meinung gelangen,  dass Kinderpornografie ein
Kavaliersdelikt ist.

*****

2010-06-08
  

Auf der Flucht


Sind Sie auch ein Unwissender?

Gehören Sie zu jenen Personen die nicht  verstehen warum  Österreich jährlich horrende
Summen für Asylwerber ausgibt? Begreifen Sie auch nicht warum ein „Asylwerber“ monatlich
mindestens 570,- Euro erhält, während zum Beispiel heimische Mindestrentner in ihren Wohn-
ungen frieren, weil sie sich die Heizkosten nicht leisten können.
Dann sollten Sie das Gutmenschen-Computerspiel  „Last Exit Flucht“  spielen.  Die Grafik
erinnert an das Adventure-Game „Leisure Suit Larry“ aus den 80er Jahren. Die Spielfigur
Larry ist ständig auf der Suche nach seiner Traumfrau und der Spieler muss dazu beitragen,
dass er diese findet.

(Screen: www.lastexitflucht.org)

Das Gutmenschen-Game

Bei „Last Exit Flucht“ spielt man eine Person, welche aus einem namentlich nicht genannten
Land flüchten will . Als  Begründung dient, dass man sich in Gefahr befindet.  Warum wird
ebenfalls nicht erläutert. Jedenfalls wird nicht nach der Traumfrau, sondern nach dem Traum-
land gesucht.

Während man bei „Leisure Suit Larry“ zahlreiche Möglichkeiten hat den Spielverlauf selbst
zu gestalten, ist bei dem  Gutmenschen-Game alles vorprogrammiert, vermutlich um keine
eigenen Ideen aufkommen zu lassen.

Zuerst muss der Spieler in einem fiktiven „Polizeiverhör“ zehn Fragen beantworten. Diese
sollen offenbar vor Augen führen, aus welchem gefährlichen Land die Flucht geplant ist.

(Screen: www.lastexitflucht.org) 

Geld ohne Gegenleistung

Das Erstaunliche daran ist, dass die Hälfte dieser Fragen in ähnlicher Form auf jedem Be-
werbungsbogen für den Gemeinde- oder Staatsdienst in Österreich zu finden sind. Aller-
dings wird im vorprogrammierten Spielablauf, von dem es kein Abweichen gibt, die
Auswertung der Beantwortung auf erstaunliche Weise dokumentiert.

Wir haben aber einige Fragen vermisst. Zum Beispiel wird nicht hinterfragt, wovon man
sich bei einem eventuellen Auslandsbesuch ernähren will. Oder ob man auch Drogen ver-
kaufen würde. Auch die Frage ob es einem gefällt in einem anderen Land Geld zu erhalten,
ohne dafür eine Leistung zu erbringen, wurde ebenfalls nicht gestellt.

Testen Sie es selbst

Wir wollen den Spielverlauf dieses erstaunlichen Adventure-Game gar nicht näher doku-
mentieren. Wenn Sie allerdings wissen wollen warum dieses in keinem Verkaufsregal an-
geboten wird, sondern gratis im Internet zur Verfügung steht, sollten Sie einen Spieldurch-
gang riskieren.

Wenn Sie nach der Absolvierung eines oder mehrerer Spieldurchgänge noch immer nicht
verstehen warum Österreich jährlich horrende Summen für Asylwerber ausgibt, aber dafür
Mindestrenter frieren müssen, dann hat das Spiel aus unserer Ansicht seinen Zweck erfüllt.
*****

2010-05-12
  

Die Anwältin der Bankräuber


Securitymann beendet Bankräuberkarriere

Ein brandgefährliches Rauberduo hielt seit 2005 die Polizei auf Trab. Das Brüderpaar
Christian (24) und Alexander L. (26), überfiel in den letzten 5 Jahren vermutlich fünfzehn
Banken. In ihrer Gangart waren sie nicht zimperlich. Schwerbewaffnet stürmten sie die
Bankinstitute, um diese auszurauben.

Am 4.Dezember 2009 machte ein Securitymitarbeiter ein Bank in Blindenmarkt (Bezirk

Melk), dem munteren Treiben des Bankräuberduos ein jähes Ende. Wir haben im Beitrag
„Der bedrohte Bankräuber“ darüber berichtet.

Bei der Flucht aus dem Bankgebäude, schoss der aufmerksame Sicherheitsmann einen

der Räuber an. Diesen gelang es zwar sich noch in den Fluchtwagen zu retten, konnte je-
doch samt seinem Komplizen kurze Zeit später von der Polizei gestellt und verhaftet werden.

Bankräuber ortete Mordversuch

Wir haben bereits in unserem damaligen „Beitrag“ darüber berichtet, dass der angeschos-
sene Bankräuber ankündigte, einen Strafantrag gegen den Sicherheitsmann, wegen Mord-
versuchs zu erstatten. Seine Rechtfertigung für diese obskure Äusserung begründete er
damit, dass er seine Waffe bereits eingesteckt hatte.

Wir haben diese Ankündigung für einen schlechten Scherz gehalten. Wie wir nun feststellen
müssen, haben wir uns geirrt. Das Anwälte im Auftrag ihrer Klienten oft die erstaunlichsten
Klagen einbringen und Anzeigen erstatten ist traurige Realität.

Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man lachen

Allerdings das nun die Anwältin der beiden Profi-Bankräuber tatsächlich eine Anzeige wegen
Mordversuch gegen den Securitymann erstattet, ist mehr als erstaunlich. Mit dieser Anzeige-
erstattung hat sie die besten Chancen, zur traurigsten Lachnummer ihres Berufsstandes zu
avancieren.

Auch die Polizei bekommt ihr Fett weg. Da bemängelt doch die Anwältin tatsächlich, dass die
Beamten das Räuberduo zuerst überwältigt und gefesselt haben, anstatt Erste Hilfe zu leisten.
Na klar, Polizeibeamte haben nichts anderes im Sinn, als zuerst nach den „Weh-Wechen“ von

bis an die Zähne bewaffneten Räuber zu fragen. Möglicherweise ortet die Anwältin vielleicht
auch noch einen Raub, da sich die Beamten erlaubten den Brüdern die Waffen abzunehmen.

Berufsrisiko

Vielleicht sollte der Anwältin mitgeteilt werden, dass es ein ganz normales Berufsrisiko eines
Bankräubers ist, bei einem Banküberfall eventuell erschossen zu werden. Möglicherweise
ist der Dame auch nicht bewusst, wer ihre Klienten eigentlich sind. Es sind keine kleinen
Hendldiebe, sondern brandgefährliche Profi-Bankräuber.

Wir gehen natürlich auch davon aus, dass das Honorar dieser Advokatin aus Spendengelder

oder aus ehrlich verdienten Geld der Bankräuber bezahlt wird. Der Ordnung halber merken
wir an, dass für Christian und Alexander L. die Unschuldsvermutung gilt.

*****

2010-03-03
  

Wiener Wohnen kündigt Behinderte auf Verdacht


Skandal bei Wiener Wohnen

Wenn folgende Handlung ein privater Zinshausbesitzer machen würde, wären ihm Schlag-
zeilen in allen Tageszeitungen garantiert. Auch diverse Mietervereinigungen und die AK
(Arbeiterkammer) würden ihn in der Luft zerreißen.
Nicht so ist es wenn der größte Hausherr Wiens, die Gemeinde Wien,  eine derartige
Aktion abzieht. Da bewahren alle mögliche Stellen größtes Stillschweigen. In einer
heutigen APA-OTS Aussendung des freiheitlichen Behindertensprechers NAbg. Norbert
Hofer, sind wir auf diesen Skandal gestoßen und haben nachrecherchiert.
Ein Mitarbeiter von uns hat mit der betroffenen Person, Frau Eveline Ioannidis, ein sehr
langes Telefongespräch geführt und diese erzählte eine erstaunlich traurige Geschichte
über die soziale Kälte von Wiener Wohnen, gegenüber ihr als Behinderte.

Der Leidensweg

Frau Eveline Ioannidis ist seit 1986 Hauptmieterin einer Altbaugemeindewohnung in Wien
14., Spallartgasse 26-28/2/3/16. Die seinerzeit als Kategorie C angemietete Wohnung wurde
in Eigenregie auf Kategorie A aufgewertet. Auch ist sie noch nie mit dem Mietzins in Rück-
stand gewesen und das seit 24 Jahren, seit dem sie in dieser Wohnung lebt.
Die mittlerweile 50-jährige Eveline Ioannidis war 25 Jahre lang als Krankenschwester im
Geriatriezentrum Baumgarten tätig. Anfangs des neuen Jahrtausend schlug bei ihr das
Schicksal unbarmherzig zu.
Teilweise bedingt durch ihre körperlich schwere Arbeit im Pflegeheim, bekam sie Probleme
mit ihrem Rücken. Und als wenn dies nicht genug gewesen wäre, erkrankte sie zusätzlich
an der Autoimmunerkrankung.
Ihre Krankheit nahm von 2002 bis 2005 einen derart rasanten Verlauf, sodass man ihr im
Jahr 2005 eine 100-prozentige Erwerbsunfähig attestierte und sie in Pension schickte. Seit-
dem ist sie in Pflegestufe 2 und zu 50 Prozent behindert. Ferner benötigt sie permanent
ärztliche Betreuung und ständige Pflege.

Samstag und Sonntag im Wochenendhaus

Während der Wochentage lebt E. Ioannidis in der oben angeführten Gemeindebauwohn-
ung. Die Wochenenden verbringt sie mit ihrem Mann im gemeinsamen Wochenendhaus im
Burgenland. Ein ständiger Umzug dorthin kam aber nicht in Frage, da in der kleinen burgen-
ländischen Gemeinde, die von ihr benötigte ärztliche Versorgung nicht gegeben ist.
E. Ioannidis ist gehbehindert und besitzt auch keinen Führerschein. Auf Grund ihrer man-
gelnden Mobilität, entschloss sich das Ehepaar von Montag bis Freitag in Wien zu leben.
Da ihr Mann von Berufswegen aus öfters auf Dienstreise ist, sah sich E. Ioannidis um eine
Mitbewohnerin um, die ihr bei den alltäglichen Dingen des Lebens behilflich ist, da sie diese
aus eigener Kraft nicht mehr schafft.

Behindertenhelferin wird als Untermieterin gewertet

E. Ioannidis fand diese, in der Person der Bianka G., die mit ihrer kleinen Tochter seit dem
01.Oktober 2009 im gemeinsamen Haushalt, zwecks Unterstützung, bei ihr wohnt. Als sie
am 15.Jänner 2010 von Wiener Wohnen einen Brief bekam, fiel sie aus allen Wolken.
In diesen Brief wurde sie aufgefordert, ihre Wohnung mit Stichtag 28.02.2010, wegen
angeblicher Untervermietung zu kündigen. Sofort nach Erhalt dieses Schreibens setzte
sie sich mit Wiener Wohnen in Verbindung, um dieses offensichtliche Missverständnis
aufzuklären.

Wiener Wohnen übt sich als Detektei

Dort wurde ihr mitgeteilt, dass man durch ausgiebige Recherchen zu Annahme gekommen
sei, dass sie die Gemeindewohnung untervermietet habe. Auf die Frage welche Recherchen
diese Annahme bestätigen kam heraus, dass es sich um die Anwesenheit der Mitbewohnerin
handle.
E. Ioannidis wies die Sachbearbeiterin Sch. auf ihre Sachlage hin und bot an, eine Liste von
Hausparteien und nächsten Nachbarn zu bringen in  der bestätigt wird, dass sie selbst in
dieser Wohnung lebt.

Sachbearbeiterin fühlt sich als Richterin

Auf diesen Deal ließ sich Frau Sch. von Wiener Wohnen ein und versicherte ihr, dass mit
so einer Bestätigung die Sache vom Tisch sei. Am 20.Februar 2010 schickte  E. Ioannidis
besagte Bestätigungsliste mit zahlreichen Unterschriften, sowie einer schriftlichen Bestätig-
ung der Hausbesorgerin und einem Begleitschreiben, eingeschrieben an Wiener Wohnen.
Nachdem sich aber in der Angelegenheit nichts rührte, rief E. Ioannidis bei Wiener Wohnen,
Frau Sch. an und wollte sich um den Stand der Dinge erkundigen. Diese erklärte ihr aber
lediglich lakonisch, sie müsse erst die Glaubwürdigkeit der unterzeichneten Personen
prüfen und man werde sich dann schriftlich melden.
Da fragen wir uns aber schon, was sich eine Sachbearbeiterin bei Wiener Wohnen anmaßt.
Wer ist diese Frau überhaupt um zu glauben, sie sei dazu berechtigt die Glaubwürdigkeit
von 13 Mietern und der Hausbesorgerin überprüfen zu können.
Gestern erhielt Frau Eveline Ioannidis jedenfalls ein E-Mail von der Direktorin von Wiener
Wohnen. In diesem wurden die Telefonate mit Frau Sch. bestätigt. In weitere Folge wurde
der behinderten Mieterin mitgeteilt, dass man die Kündigungsangelegenheit an das Bezirks-
gericht Fünfhaus weiterleite.

Mögliches Motiv?

Wie bereits Eingangs erwähnt, hat Frau Eveline Ioannidis  diese Wohnung 1986 als
Kategorie C angemietet und in Eigenregie auf  Kategorie A umgebaut. Sie bezahlt heute
für diese 72qm-Wohnung einen monatlichen Mietzins inklusive Betriebskosten von 314,-
Euro.
Eine derartige Wohnung kann mit einem neuen Mietvertrag heute locker um 600,- Euro
vermietet werden. Einem jeden privaten Zinshausbesitzer würde sofort unterstellt werden,
diese ganze Show nur aus einem Grund abgezogen zu haben. Nämlich um den Altmieter
mit dem günstigen Zins loszuwerden, um die Wohnung neuerlich teurer vermieten zu
können.
Ganz abgesehen von der sozialen Kälte die vom Gemeindebetrieb Wiener Wohnen gegen-
über einer Behinderten an den Tag gelegt wird, ist es schon sehr erstaunlich wenn ein
Mieter eine Aufforderung zur Selbstkündigung, unter Androhung von gerichtlichen Schrit-
ten erhält.

Flucht nach vorne

Warum hat Wiener Wohnen nicht gleich eine gerichtliche Aufkündigung veranlasst. Bestan-
den vielleicht Bedenken, dass das Ganze nicht so funktioniert, wie es sich gewisse Herr-
schaften vorgestellt haben.
Offensichtlich hat man sich aber bei Wiener Wohnen zu weit aus dem Fenster gelehnt
und versucht jetzt sein Heil unter dem Motto „Angriff ist die beste Verteidigung“.
Man kann nur hoffen, dass der/die Richter(in) dem größten Hausherrn von Wien klar
macht, dass das MRG auch für Gemeindewohnungen gilt.
*****

2010-03-02
  

Ein Hoch auf die offenen Grenzen


Mordversuch an einem Polizisten

Wie wir bereits vorgestern im Beitrag „Wer Gewalt sät“ berichtet haben, wurde ein junger
Polizist von einem, zum damaligen Zeitpunkt noch unbekannten Täter angeschossen. Der
Beamte wollte den Fahrer kontrollieren, nachdem dieser mehrere gelbe Ampeln überfahren
hatte.
Wir haben damals schon gemutmaßt, dass es sich um keinen „normalen“ Autofahrer ge-
handelt haben kann. Wie sich am Folgetag herausstellte, haben wir Recht behalten. Bei dem
Schützen handelt es sich um einen serbischen Berufsverbrecher.

Schuld ist die Armut

Hoch interessant ist, was heute auf einigen Gutmenschen-Blogs zu lesen ist. Man zeigt sich
zwar scheinheilig entrüstet, schiebt aber der Armut die Schuld zu, dass Menschen zu solchen
Verbrechern werden.
Auch die rosarote Zeitung berichtet über den Vorfall sehr verhalten und emotionslos. Das
sind wir von dieser Postille gar nicht gewöhnt, denn immer wenn ein Mensch zu Schaden
kommt, schlagen dort die Emotionen durch.
Allerdings meist dann, wenn es sich um einen farbigen Drogendealer oder ausländischen
Verbrecher handelt und dieser Schaden von einem österreichischen Polizisten  verursacht
wurde.
Es hat schon seine Richtigkeit, wenn über Polizeiübergriffe eine dementsprechende Bericht-
erstattung erfolgt, aber dass man sich im umgekehrten Fall fast ausschweigt, ist wohl höchst
erstaunlich.

Die Causa Krems

Einer der wohl erstaunlichsten Kommentare war „Mit Krems hat das nichts zu tun“, den
wir auf einem Gutmenschen-Blog entdeckt haben. Was will der Autor mit dieser Aussage dem
Leser eigentlich sagen?
Wir waren seinerzeit auch gegen diesen Waffengebrauch beim Supermarkteinbruch in Krems.
Aber wie sagte schon Konrad Adenauer: „Es kann keinem Menschen verwehrt werden,
sich am Abend niederzulegen und in der Früh klüger aufzuwachen“.
Aus der Sicht des traurigen Ereignisses von vorgestern gesehen, müssen wir unsere Meinung
revidieren. Der in  Ottakring niedergeschossene Polizist hatte vielleicht auch aus Gründen des
„verdammt werden“ seine Eigensicherung zu sehr außer Acht gelassen und dadurch fast
mit seinem Leben bezahlt.

Auch flüchtende Verbrecher schießen

Es erscheint nicht abwegig, dass ein Verbrecher zwar flüchtet, aber sich doch jederzeit um-
drehen könnte, um auf den verfolgenden Beamten zu schießen, wie es sich in Ottakring nun
bestätigt hat.  Daher sehen wir den Schusswaffengebrauch in Krems als gerechtfertigt.
Aus der Sicht des Polizisten war es wahrscheinlich eine Sekundenentscheidung, ob er sein
eigenes Leben leichtfertig aufs Spiel setzen soll oder nicht. Es ist eben das Berufsrisiko eines
Einbrechers eventuell zu Schaden zu kommen, wenn er in der Nacht in einem Objekt ange-
troffen wird.

Tür und Tor geöffnet

Der 33-jährige serbische Berufsverbrecher, welcher den Polizisten in Ottakring nieder-
geschossen hatte, war unter dem Vorwand eines Asylwerbers nach Österreich gekommen.
Er wurde Ende 2008 abgeschoben und reiste danach wieder illegal ins Bundesgebiet ein.
Diese komplizierte Vorgehensweise ersparen sich nun Verbrecher aus Serbien. Denn ab
1. Jänner dieses Jahres benötigen Serben kein Visum mehr, um nach Österreich einreisen
zu können.
Damit wollen wir nicht sagen, dass alle Personen die nun von Serbien kommen automatisch
Verbrecher sind. Aber welch gewaltiges Potential an Kriminellen in diesem Land schlum-
mert, werden wir spätestens dann bemerken wenn die nächsten Schüsse fallen.

*****

2010-01-14
  

Meinungsfreiheit in Gefahr?


Die Gefahr der freien Meinungsäußerung

Unser gestriger Beitrag „Weihnachtsüberraschung“ war keine Sympathiekundgebung für den
ehemaligen Präsident des Verfassungsgerichtshofes Dr. Ludwig Adamovich. Wir wollten mit
diesem Beitrag aufzeigen, dass es auch in Österreich gefährlich sein kann, seine Meinung
frei zu äußern.

Perverses Kinderfoto

Dazu wollen wir ein Beispiel anführen. Wie sich etliche Leute sicher noch erinnern
können, erschien nach der Flucht von Natascha Kampusch, in einer Zeitung ein perverses
Kinderfoto von ihr. Auch etliche Medien haben dies damals zum Anlass genommen, darüber
zu berichten.

Dies ist ein Auszug aus einem „Spiegel Online“-Beitrag aus dem Jahre 2006.

Das Buch beschuldigt vor allem Kampuschs Eltern, sie hätten ihr Kind stark vernachlässigt.
Die Autoren verweisen auf Fotografien, die der Sonderkommission Natascha kurz nach

ihrem Verschwinden 1998 vorgelegen haben. Sie sollen das Mädchen in Posen gezeigt
haben, die den damaligen Ermittlungsleiter Max Edelbacher dazu veranlasst haben, von
sexuellem Missbrauch vor Nataschas Entführung auszugehen.
 
Die Ermittlungen im engsten familiären Umfeld seien aber erfolglos geblieben: „Wir konnten
nichts beweisen“, zitiert die Schweizer Zeitung 20Minuten“ den 62-Jährigen. Dem Interview
mit Edelbacher zufolge war das Mädchen auf einem Bild fast nackt zu sehen, bekleidet ledi
-glich mit Stiefeln, Peitsche und einem kurzen Top.

Die Eltern hätten damals gesagt, die Fotos seien aus „Jux“ entstanden. Nataschas Schwester
Claudia habe sie gemacht.

Muß man seine Meinung für sich behalten?

Wenn sich nun jemand auf Grund des Fotos oder diverser Berichtertattungen darüber seine
Meinung gebildet hatte, müßte er diese für sich behalten, zumindest wenn es nach dem
Urteil der Richterin Birgit Schneider geht. Ansonsten läuft er in die Gefahr, sich der  „Üblen
Nachrede“ strafbar zu machen.

Wußte Adamovic was er tat?

So erging es auch dem Spitzenjuristen Dr. Ludwig Adamovich, der es eigentlich besser wissen
müßte. Also gehen wir davon aus, dass der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichts-
hofes genau wußte was er tat und sich auch im Recht sah, als er seine Meinung kundtat. Das
ihn eine Ex-Kollegin derart abservierte, mit dem wird er wohl nicht gerechnet haben.

Irrige Rechtsmeinung

Die Richterin Birigt Schneider ließ keine Beweisanträge zu. Die immer  wieder verbreitete
Meinung, dass beim Delikt der üblen Nachrede, Beweise nicht zulässig sind wenn sie die
Privatsphäre von Personen betreffen, können wir nicht teilen.

Der Beweis muss nur mit der Behauptung in einem Zusammenhang stehen. Ob das bei der

von Adamovich genannten Zeugin zutraf, konnte die Richterin gar nicht wissen, da sie die
Zeugin als Beweis bereits im Vorfeld im ablehnte.

Warum wurde die Zeugin nicht gehört?

Es wäre also im Sinne der Rechtsfindung nicht zuviel verlangt gewesen, die Zeugin anzu-
hören und danach zu entscheiden, ob diese glaubwürdig ist oder nicht. So erscheint uns
diese Verhandlung als Farce, bei der die Richterin gleich das Urteil verkünden hätte können
ohne einen Prozeß durchzuführen.

Ein Freispruch hätte Signalwirkung

Daher hoffen wir, dass dieses Urteil in der Berufung aufgehoben wird. Nur ein Freispruch
von Adamovich hätte die erforderliche Signalwirkung, dass in Österreich die verfassungs-
mäßig gewährleistete Meinungs- und Redefreiheit nicht nach Gutdünken abgestellt werden
kann.

*****

2009-12-25
  

Weihnachtsüberraschung


Kampusch und keine Ende

Der „Jahrhundertfall“ Kampusch lässt die österreichische Justiz nicht ruhen. Abgesehen
davon dass immer wieder der Eindruck entstand, dass an einer restlosen Aufklärung ohne-
hin kein wirkliches Interesse bestand, kommt jetzt die erste Nachgeburt ans Tageslicht.

Der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofes und Leiter der Evaluierungskom-

mission Ludwig Adamovich, musste nun ein erstaunliches Urteil einer Ex-Kollegin zur
Kenntnis nehmen.

Ist freie Meinungsäußerung üble Nachrede?

Die Richterin Birgit Schneider verurteilte Adamovic wegen übler Nachrede und verhängte
eine Geldstrafe von 10.000,- Euro, die Hälfte davon bedingt. Sie befand das der ehemalige
Höchstrichter, ein gegen die guten Sitten verstoßendes Verhalten an den Tag gelegt hatte,
dass geeignet war, die Mutter von Natascha Kampusch, Brigitte Sirny in der Öffentlichkeit
verächtlich zu machen.

Meinung über Mutter/Tochterverhältnis

Nun was hatte Adamovic bösartiges behauptet? Beschuldigte er Sirny etwa gegen das
Gesetz verstoßen oder sittlich unmoralische Tätigkeiten ausgeübt zu haben? Mitnichten,
er erlaubte sich lediglich seine Privatmeinung über das Mutter/Tochterverhältnis kundzu
-tun.

Adamovic hatte in Interviews gesagt, dass es seiner Meinung nach Natascha in ihrer
Gefangenschaft „allemal besser gehabt hätte“, als das was sie davor daheim erlebt habe.
Diese Meinung leitete er aus einer Aussage des Kinderpsychiater Max Friedrich ab, der

unmittelbar nach der Entführung mit der Mutter gesprochen hatte und dabei eine „große
Distanz“ zur Tochter feststellte, da sich diese nur „abfällig“ über Natascha äußerte.

Keine Erfüllung des Tatbestandes

Die bis zur Nataschas Flucht völlig unbekannte Brigitte Sirny, klagte daraufhin den ehe-
maligen Verfassungsgerichtshof-Präsident Ludwig Adamovich. Worin bei dieser Aussage
der Tatbestand einer üblen Nachrede erfüllt wird, ist wohl für jeden Menschen mit normalen
Rechtsempfinden nicht nachvollziehbar.

Der verurteilte Ludwig Adamovic, vertreten durch Christoph Herbst, meldete umgehend volle
Berufung an. Was sich die Richterin bei ihrem Urteilsspruch gedacht haben mag, wird wohl
für immer ihr Geheimnis bleiben.

Ob das für die weitere Karriere föderlich war?

Ob sich die Richterin Birgit Schneider mit diesem erstaunlichen Urteil selbst einen Gefallen
getan hat ist fraglich. Wenn Herr Adamovich noch über Beziehungen verfügt, sollte er diese
nützen um diese Richterin in die Schranken zu weisen.

Denn eine freie Meinungsäußerung die keineswegs beleidigend war und in gesitteter Form

von sich gegeben wurde, mit einer Verurteilung wegen übler Nachrede zu „belohnen“ ist
wohl mehr als erstaunlich.

Urteil wird nicht halten

Wir glauben das dieses Urteil im Berufungsverfahren aufgehoben wird. Dies wird auch im
Sinne einer freien Meinungsäußerung notwendig sein, denn wenn das Urteil der Richterin
Schneider Schule machen würde, dann kann man dem demokratischen Recht der freien
Meinungsäußerung nur mehr  „eine gute Nacht“  wünschen.

*****

2009-12-24
  

Der bedrohte Bankräuber


Banküberfall

Am 4.Dezember überfiel das Brüderpaar Christian und Alexander S. eine Raika-Filiale in
Blindenmarkt (Bezirk Melk). Die beiden Brüder waren schon längere Zeit im Visier der
Polizei, konnten aber diesen Banküberfall trotzdem durchziehen.

Maskiert und schwer bewaffnet, betrat Christian S. die Bankfiliale und bedrohte die dort
anwesenden Personen mit dem Umbringen, falls seine Forderungen nicht erfüllt würden.

Ein privater Sicherheitsmann der die Bank bewachte, beobachtete den Überfall.

Security nahm Räuber unter Beschuss

Aus Sicherheitsgründen wartete er bis der bewaffnete Räuber die Bankfiliale verließ und
forderte diesen unter Androhung eines Schusswaffengebrauches zum Anhalten auf.
Christian S. eröffnete daraufhin sofort das Feuer auf den Securitymann.

Dieser schoss zurück und der Bankräuber erlitt bei dem Schusswechsel einen Lungendurch

-schuss. Er konnte sich aber trotzdem in den vor der Bank wartenden Fluchtwagen retten,
welcher von seinem Bruder gelenkt wurde.

Brandgefährliches Duo

Da der Bankräuber durch den skrupellosen Gebrauch der Schusswaffe seine Gefährlichkeit
unter Beweis gestellt hatte, schoss der Securitymann auch auf den Fluchtwagen. Den beiden
Brüdern gelang jedoch die Flucht und wurden einige Zeit später von einer Eliteeinheit der
Polizei auf einem Autobahnrastplatz gestellt und festgenommen.

Im Kofferraum des Fluchtwagens fanden die Beamten zwei halbautomatische Handfeuer-

waffen, eine Maschinenpistole und dazu jede Menge Munition. Dieser Fund allein unterstrich
die Gefährlichkeit der Brüder, die laut Polizei mindestens 7 Banküberfälle verübt haben. Der
Ordnung halber merken wir an, dass für Christian und Alexander S. die Unschuldsvermutung
gilt.

Erstaunlichste Anzeige des Jahres

Das die beiden Brüder offensichtlich nicht nur abgebrühte Bankräuber sind, sondern auch
eine gehörige Portion Frechheit besitzen, kam am vergangenen Donnerstag ans Tageslicht.
Da langte nämlich bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten, die wohl erstaunlichste Anzeige des
Jahres ein.

Christian S. stellte gegen den Sicherheitsmann, dem eigentlich zu verdanken ist dass die
Bankräuberkarriere ein Ende fand, einen Strafantrag wegen Mordversuchs. Er begründete

seine Anzeige mit der Rechtfertigung, dass er seine Waffe bereits eingesteckt hatte.

Bankräuber fühlte sich bedroht

Der Securitymann habe ihm die Maske vom Gesicht gerissen und mit der Waffe bedroht.
Auch der Beschuss des Fluchtwagens spreche für einen Mordversuch, so der verhinderte
Bankräuber. Das sie den Mordversuch überlebt hatten sei nur Glück gewesen, so Christian
S. weiter.

Was hatte Christian S. eigentlich erwartet? Das ihm der Sicherheitsmann die Fahrzeugtüre

öffnet und vielleicht noch beim Verstauen der Beute behilflich ist. Für diesen eingebrachten
Strafantrag müßte es zusätzlich eine saftige Freiheitsstrafe geben, um eventuelle Nachahm-
ungstäter abzuschrecken.

Für uns war es Notwehr, bzw. gerechtfertigter Notstand

Das sich der Sicherheitsmann vor Gericht verantworten wird müssen ist klar. Immerhin hat
er eine Person, wenn auch nur den Bankräuber, angeschossen und erheblich verletzt. Aller-
dings wird ihn jeder realdenkende Richter freisprechen und auch der Staatsanwalt sollte
gegen diesen Freispruch keinen Einspruch erheben.

Sollte das Verfahren gegen Securitymann, gegen unserer Erwartung nicht mit einem Frei-

spruch enden, kann man für die Zukunft nur jedem Überfallenen anraten, sich auf keinen
Fall zu wehren und dem Räuber auch bei Flucht behilflich zu sein.

Auch sollte man dann der Polizei keine Personenbeschreibung geben, denn wenn diese

zur Ausforschung des Täters führt, könnte dieser vielleicht wegen Freiheitsberaubung klagen.

*****

2009-12-20
  

Selbstmord durch Polizeikugel

Erstaunlicher Selbstmord

Heute nachmittag beendete ein 31-jähriger Mann in Wien, auf erstaunliche Weise sein
Leben. Er ließ sich von einem Polizeibeamten erschießen.
Täuschend echt nachgemachte Gaspistole.

Notruf von der Lebensgefährtin

Die Polizei war wegen eines angekündigten Selbstmordes, von der Lebensgefährtin des
Lebensmüden verständigt worden. Die Beamten trafen gegen 13:00 Uhr in der Wohnung
des lebensmüden Mannes, im 10. Wiener Gemeindebezirk ein.
Während die Beamten auf den verständigten Amtsarzt, der in solchen Fällen immer gerufen
wird, warteten und den Mann zu beruhigen versuchten, zog dieser plötzlich eine Pistole
und richtete diese auf einen der Polizisten.

Suicide by Cop?

Der Beamte zog seine Dienstwaffe und feuerte zweimal auf den Mann. Tödlich getroffen sank
dieser zu Boden. Wie es sich im Nachhinein herausstellte, handelte es sich bei der Waffe des
Lebensmüden um eine Gaspistole, die einer echten Pistole täuschend echt nachgemacht war.
Vielleicht hatte der Mann vor, einen Selbstmord durch „Suicide by Cop“ durchzuführen, um
seinen Abgang spektakulär zu veranstalten. Diese Art der Selbsttötung kommt in den Verein-
igten Staaten immer wieder vor.

Gerechtfertigte Notwehr

Für den Polizeibeamten war es sicherlich eine schwierige Situation. Einserseits wollte er
dem Mann das Leben retten, anderseits gab es keinen Anlass dafür, dass er sich für seine
Hilfsbereitschaft verletzen oder gar töten lassen sollte.
Eine solche Situation ist aus unserer Sicht ein einwandfreier Fall von Notwehr, nicht so wie
in Krems wo einem 14-jährigen Einbrecher der sich bereits auf der Flucht befand, in den
Rücken geschossen wurde.
Stauni
  
2009-11-22
  

Stalking

 

Das Gesetz

Was versteht man eigentlich unter dem Begriff Stalking ?  Nun der Gesetzgeber hat es
mittels dem § 107a des StGB auf den Punkt gebracht.
 
§ 107a StGB  Beharrliche Verfolgung
  
(1) Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu
     einem Jahr zu bestrafen.
(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebens-
     führung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt


1) ihre räumliche Nähe aufsucht,
2) im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommuni
    kationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,
3) unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für
    sie bestellt oder
4) unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt
    aufzunehmen.
(Quelle)  http://www.jusline.at/107a_Beharrliche_Verfolgung_StGB.html
Zu Absatz 1. Das Aufsuchen der räumlichen Nähe:
  
Darunter ist das Auflauern, wie z.B. sich vor dem Haus des Opfers aufzuhalten, oder über-
triebene Präsenz, wie etwa in der Nähe der Wohnung oder der Arbeitsstätte der gestalkten
Person, zu verstehen.
Zu Absatz 2. Beharrliches Verfolgen im Wege einer Telekommunikation, unter
Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte:
  
Bei diesen Formen des Herstellens von mittelbarem Kontakt zum Opfer, ist insbesondere an
telekommunikative  Hilfsmittel zu denken.
Hier fallen insbesondere der mittelbare Kontakt  zum Opfer durch Telefonanrufe, E-Mails
oder SMS darunter.
Auch die Kontaktaufnahme durch Briefe, Paketsendungen oder etwa auch das Hinterlassen von
Nachrichten an der Auto-Windschutzscheibe fallen unter diesen Absatz.
Über Dritte wird der Kontakt hergestellt, indem der Täter über Angehörige oder sonstige
Personen, beispielsweise Arbeitskollegen des Opfers mit diesem in Verbindung tritt.        
Zu Absatz 3. Bestellung von Waren oder Dienstleistungen

Die Erfüllung des Tatbestandes ist hier die Aufgabe, Bestellungen von Waren oder Dienst-
leistungen durch den „Stalker“ unter Verwendung personenbezogener Daten des Opfers .
Sollte eine Bereicherungsabsicht des Täters bestehen, kommt der Tatbestand des Betrugs zur
Anwendung.
 
Zu Absatz 4. „Stalking“ in Form der Veranlassung Dritter, mit dem Opfer Kontakt
aufzunehmen.
Hier ist als mögliche Tathandlung das Schalten von Zeitungsannoncen in Erwägung zu ziehen.
So könnte etwa der Täter selbst eine Kontaktanzeige mit dem Angebot sexueller Dienstleist-
ungen aufgeben und dort die Telefonnummer des Opfers anführen.
(Informationsquelle: Vereinigung der Juristen der österreichischen Sicherheitsbehörden)

Stalker wollen Kontakt erzwingen

In der Praxis sieht dann diese „beharrliche Verfolgung“ meist so aus, dass der Stalker,
Briefe, E-Mails oder SMS direkt an sein Opfer oder deren unmittelbarer Umgebung, wie
z.B. Freunde, Arbeitskollegen, etc. schickt, um eine Kontaktaufnahme zu erzwingen.
 
Häufiges Erscheinen in der Nähe der Wohnung oder am Arbeitsplatz des Opfers, sowie
Telefonterror gehören ebenfalls zu den Methoden eines Stalkers. 

 

Auch unerwünschte Geschenke und schriftliche Liebesbezeugungen stehen an der Tages-
ordnung. Stalking tritt meistens dann auf, wenn Liebe oder Bewunderung in Gewalt oder
Belästigung umschlägt.

Grazer Studie

Durch eine Studie der Universität Graz wurde erhoben, dass Stalking auch bei uns in
Österreich, ein beträchtliches Problem darstellt.
In dieser Studie wird bestätigt, dass Stalking zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung
der gesundheitlichen und sozialen Lebensqualität führen kann und nicht bagatellisiert werden
darf.
Eine sehr interessante Studie über Stalking und Stalker finden Sie unter folgendem Link:
https://online.meduni-graz.at/mug_online/edit.getVollText?pDocumentNr=15152
Für uns sind Stalker geistig kranke Menschen, die unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch
nehmen sollten, bevor sie noch mehr Schaden anrichten.
Stauni
  
2009-06-03
   

Der Beobachter

Politik in der Familie

Da sich die  Meisten ohnehin zur Zeit mit tagespolitischen Themen auseinander-
setzen, verbleiben wir noch etwas in der Familienpolitik.
Auch das ist ein wichtiges Thema, den Politik fängt bereits in der Familie an.
 
Eine gesunde politische Struktur, soll das Zusammenleben von Menschen regeln
und das gilt auch im Familienverband.
  
Wir haben bereits in zwei Beiträgen von der bedauernswerten jungen Dame
Anastasiya S. berichtet und waren gar nicht erstaunt, dass auf der Website des
Herrn Hans L. folgende Notiz erschienen ist.

—————————————————————————————————

01.06.2009  17h58
 
Neben verschiedenen anderen Foren und Medien in welchen über diese Website
berichtet wird, beobachte ich seit gestern auch „Erstaunlich Das Internet Medium“.
 
Der Autor berichtet – wie könnte es auch anders sein – manipulativ und unter Aus-
lassung wesentlicher Teile der Geschichte der A.S. Es entsteht damit ein teilweise
anderes Bild als es den Gegebenheiten entspricht! Soll sein.
 
Auch möchte er ein Interview mit A.S. durchführen und darüber berichten!
Für diesen Fall, kann er sich ruhig an mich wenden. Ich habe schon lange Fragen an
A.S. Vielleicht lässt er sich von mir einige Fragen vorlegen. Wäre sicher interessant!
 
Ansonsten kann man an den spärlichen Kommentaren der User sehen dass die Be-
richterstattung keinen vom Hocker reißt.
 
Am Titel sollte man etwas über die Blattlinie erfahren können, doch muss man sich
dazu erst anmelden. Das lass ich lieber.
—————————————————————————————————–
 
Diese Notiz nehmen wir zu Anlass, Herrn Hans L. einen offenen Brief zu
schreiben:
 
Es ehrt uns sehr, dass wir von Ihnen beobachtet werden. Offensichtlich haben unsere
Beiträge Ihr Interesse in irgendeiner Form geweckt.
    
Vielleicht suchen Sie auch nur einen klagefähigen Inhalt in unseren Beiträgen.
Das schließen wir daraus, da Sie sich in Ihrer Website sehr klagefreudig darstellen.
Auf jeden Fall wünschen wir  Ihnen beim Suchen viel Spaß.

Sie unterstellen uns „manipulative“ Berichterstattung, unter Auslassung wesentlicher
Teile der Geschichte.

Das ist unrichtig Herr L., wir haben lediglich die für uns erstaunlichsten Berichte Ihrer
Website „wortwörtlich“ wiedergegeben. Auch von einer Auslassung kann keine Rede
sein, den wir haben sogar einen Link zu Ihrer Seite gesetzt.

So kann sich der geneigte Leser selbst überzeugen, was Sie virtuell von sich geben.
Außerdem wird es Ihnen wieder jede Menge an „Zugriffe“ gebracht haben, über die
Sie doch stets höchst erfreut sind und demonstrativ veröffentlichen.

Sie können uns aber getrost glauben, dass diese Zugriffe nicht als Erfolg Ihrer
Berichterstattung zu verbuchen sind, sondern das die Leser nach dem Sie Ihre Seite
gelesen haben, ein grosses  Mitleid mit Frau Anastasiya S. verspüren.
Auch sind Sie im Irrglauben wenn Sie annehmen, dass spärliche Kommentare auf eine
uninteressante Berichterstattung schließen lässt.
Werter Herr Hans L., in Ihrem Fall gibt es kaum noch etwas zu kommentieren.
   
Unsere Leser und Leserinnen haben dementsprechendes Niveau und halten es offen-
sichtlich für angebracht, sich jeglichen Kommentars  Ihrer Person zu enthalten.

 Es steht Ihnen aber auch frei, bei uns einen Kommentar zu hinterlassen. Wie Sie
bereits richtig erkannt haben, ist jedoch eine Registrierung erforderlich.

Schlussendlich werden vermutlich die Gerichte in der Angelegenheit Hans L.
gegen Anastasiya S. das letzte Wort haben und das ist auch gut so.
  
Stauni
  
2009-06-02
   

Neuer AKH-Skandal ? TEIL 2

 

Viele Zuschriften

Nach der Veröffentlichung unseres gestrigen Beitrages „Neuer AKH-Skandal?“, haben
wir zahlreiche E-Mails erhalten.
Dies hat uns veranlasst, etwas tiefer in diese Materie einzutauchen und haben dabei
erstaunliche Tatsachen zu Tage gefördert.

Zum Treffen zwingen

Hans L. hat immer wieder versucht, Kontakt mit seiner Adoptivtochter aufzunehmen.
Diese dürfte aber sehr gute Gründe gehabt haben, ihrem Adoptivvater aus dem Wege
zu gehen.
Auf Grund unserer Recherche, dürften diese Gründe auch klar auf der Hand liegen.

Hans L. beschreibt ein „Geschehen“ vom 05.04.2007 in seiner Website:

 
—————————————————————————————————————————
Wie schon öfters, hatte A.S. einem Termin zwecks Treffen mit mir vereinbart und hochheilig
versichert dass sie tatsächlich kommen würde.
Sie kam natürlich nicht zum vereinbarten Treffpunkt im Cafe des AKH um 13h.
Da ich mittlerweile gewohnt war dass sie sich nur mittels Lügen per Telefon, aber keineswegs
von Angesicht zu Angesicht zu rechtfertigen im Stande war,  beschloss ich, sie zu einem Ge-
spräch zu zwingen.
Ich ging in ihr Labor welches unbeaufsichtigt war, und nahm von ihrem Arbeitsplatz den von
mir finanzierten, ihr zu Verfügung gestellten Rucksack samt Inhalt an mich und verlies unbe-
helligt das Labor!
Dazu möchte ich anfügen, dass nicht nur der Rucksack selbst, sondern auch sämtlicher Inhalt
von meiner Gattin und mir finanziert wurde.
Ich hinterlies ein Schreiben auf dem Laborplatz. Inhalt: Ich habe diesen Rucksack an mich
genommen, da er mein Eigentum ist und sie mich am Handy zwecks persönlichem Gespräch
und Übergabe des Rucksacks erreichen könne. Es war mir klar, dass sich im Rucksack die
Schlüssel zu ihrem damaligen Unterschlupf in der Anzengrubergasse 11 im 5. Bezirk befinden
würden.
——————————————————————————————————————————-

Resümee

Wir halten fest, Herr Hans L. begibt sich ins AKH um A.S. zu einem Gespräch zu zwingen.
Nachdem er sie nicht antrifft, begibt er sich auf den von ihm „finanzierten“ Arbeitsplatz und
nimmt den von ihm „finanzierten“ Rucksack, mit persönlichen Inhalt und Wohnungs-
schlüsseln der A.S. an sich.

Er hinterlässt ein Schreiben das sie die Rückgabe ihres Rucksackes, nur mit einem persön-

lichen Gespräches erreichen kann. Es war ihm auch bewusst, dass er nun im Besitz der
Wohnungsschlüsseln von A.S. war.

Verängstigt

Anastasyia S. war nun verzweifelt  und verabredete sich mit Hans L. in einem Cafe in der
SCS.  Da sie offensichtlich Angst hatte, ließ sie sich von einem Kriminalbeamten zu diesem
Treffen begleiten.

Polizei beschuldigt

Eine ganz normale Handlung einer verängstigten jungen Frau.  Herr Hans L. sieht das natur-
gemäß wieder etwas anders. Da die Amtshandlung offensichtlich nicht so verläuft wie er sich
es vorgestellt hat, beschuldigt er den Polizeibeamten in seiner Website wortwörtlich:

—————————————————————————————————————————–
ICH BESCHULDIGE HIERMIT DEN CHEFINSPEKTOR DER BEEINFLUSSUNG UND
MANIPULATION VON ZEUGEN INFOLGE PRIVATER INTERESSEN!

Gleichzeitig stelle ich fest, dass von diesem Chefinspektor, eine nicht genehmigte Ortung

meines damals verwendeten Handys veranlasst und durchgeführt wurde!
—————————————————————————————————————————-
Soviel zum Rechtsempfinden des Herrn Hans L.
  

WEGA wäre besser gewesen

Hätte Anastasyia S. zum damaligen Zeitpunkt den Vorfall vom 09.Mai 2007 erahnen
können, wäre es für sie besser gewesen, sich zum Treffen mit ihrem Adoptivvater
von einem Spezialkommando der Polizei begleiten zu lassen.  

Der vorläufige Höhepunkt

Werte Leserin und werter Leser !
In nachfolgende Links können Sie einsehen, was sich an dem besagten 09.Mai 2007 ereignet hat.

http://wien.orf.at/stories/218555/

http://www.vol.at/news/co:austria:panorama/artikel/bombendrohung-gegen-krone-pressehaus/cn/news-20070509-06365669

http://www.news.at/articles/0719/10/172603/bombendrohung-wien-doebling-taeter-rueckkehr-stieftochter

Wer fürchtet sich vor Klagen ?

Da ist es doch mehr als erstaunlich, dass dieser Mann in seiner Website ankündigt,
auf rein gehässige oder provokativ angelegte Beiträge nicht eingehen, sondern allenfalls
klagen wird.

Er rät noch allen Usern, sich an eventuelle Hinweise seinerseits zu halten um Klagen zu vermeiden.

Was auch immer dieser erstaunliche Satz aussagen soll, so hoffen wir das Herr Hans L. diesen

irgendwann für „Normalsterbliche“ erläutern wird.

Stauni

  
2009-06-01
  

Neuer AKH-Skandal ?

 

Äusserst erstaunliche Website

Von einem Leser wurden wir auf folgende Website aufmerksam gemacht:
http://akh-derkriminalfall.info/
Wer nun einen neuen AKH-Skandal vermutet liegt falsch. Normalerweise machen wir für
so eine Seite keine „Reklame“ indem wir sie in einem Beitrag namentlich anführen,
jedoch ist diese derart erstaunlich, sodaß wir keine andere Wahl haben.

Vorbereitung

Um Sie vorzubereiten was Sie auf dieser Website erwartet, schildern wir Ihnen eine Kurz-
version des Inhaltes.

Hans L., der Betreiber dieser Seite, war anfangs der 80er Jahre an der US-Botschaft
in Moskau beschäftigt. Dort lernte er seine Frau Ludmilla kennen, die er 1982
heiratete.
 
In diesem Zeit heirateten auch die leiblichen Eltern seiner späteren Adoptivtochter Anastasiya S.

Das Mädchen wurde im Februar 1983 geboren und der leibliche Vater von dieser, ist der Cousin
seiner Gattin.

Adoption

Da zwischen den beiden Ehepaaren offensichtlich ein sehr gutes Verhältnis herrschte
und im Heimatland von Anastasiya S. keine Zukunftsaussichten gegeben waren,
entschlossen sich die vier, dass das Mädchen von Hans und Ludmilla L. adoptiert
werden soll.

Ein nobler Zug von Herrn Hans L., auch in Anbetracht das zwischen seiner Gattin und dem

leiblichen Vater eine Blutsverwandtschaft bestand.
Es wurden hier zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Das kinderlose Ehepaar L.
hatte auf einmal eine Tochter und die Gattin von Hans L. konnte einer Blutsverwandten eine
sichere Zukunft bieten.

Im Juli 2002 war es dann endlich soweit. Die Adoptivtochter von Hans und Ludmilla L.,

Anastasiya S. traf in Wien ein.
Die junge Dame entwickelte sich prächtig und setzte auch alles daran, ein wertvolles Mitglied
der Gesellschaft zu werden.

Musterbeispiel an Integration

Sie studierte an der Akademie für „Medizinisch Technische Analytiker“  und schloss im
September 2006 mit “Auszeichnung“ ab. Seitdem arbeitet sie im Forschungslabor des AKH,
an der Universitätsklinik für Innere Medizin III.

Liebe und Flucht

Im Dezember 2006 passierte nun das, was früher oder später in jeder Kind/Eltern –
Beziehung passiert.
Die junge Dame, inzwischen 23 Jahre alt geworden, verliebte sich in einen Mann.
Diese neue Situation missfiel dem Hans L. ganz offensichtlich.

Es dürfte in der Folge dann zu derartigen Spannungen im Elternhaus gekommen sein, was

Anastasiya S. dazu veranlasst hatte, dieses im März 2007 in einer Nacht- und Nebelaktion
fluchtartig zu verlassen.

Wir wissen nicht was genau vorgefallen ist, jedoch dürften die Spannungen derart
groß gewesen sein, das sich Anastasiya S. vorerst entschlossen hatte, jeglichen
Kontakt mit ihren Adoptiveltern abzubrechen.

In der Ehre gekränkt ?

Da war natürlich „Feuer am Dach“ des Herrn Hans L. Wie konnte sich seine Adoptiv-
tochter erdreisten, mit 23 Jahren eigene Entscheidungen zu treffen ?
Hat man ihr doch zweimal das Leben gerettet, ihr das Studium finanziert, halb Europa
gezeigt, etc., etc.

Also was macht ein Mann, der in seiner Ehre derart gekränkt wurde.
Er kreiert eine Website, in der er das Leben seiner „missratenen“ Adoptivtochter ohne

deren Erlaubnis bis ins kleinste Detail ausbreitet.

Illegale Erbschleicherin ?

Aber dem ist nicht genug, er unterstellt ihr auch auf seiner Website, dass ihr derzeitiger
Aufenthalt in Österreich illegal sei.

Und dann kommt noch die Sache mit dem Erbe. Eine Adoptivtochter die ihr eigenes Leben

führen will, ist nicht würdig zu erben und so setzt Hans L. alles daran, Anastasiya S. zu einem
Erbschaftsverzicht zu bewegen.

Über „Klicks“ erfreut

Weil das alles offensichtlich nicht ausreicht, versendete er an ihre Arbeitskollegen hunderte
Mails und zeigt sich über die „Klicks“ auf seiner Seite erfreut.

Werter Herr Hans L., diese „Klicks“ beruhen wahrscheinlich darauf, dass die Leser Anteil-

nahme am Schicksal Ihrer Adoptivtochter genommen haben.
Sie werden wahrscheinlich aus dem selben Grund eine erhöhte Zugriffszahl verzeichnen,
nachdem wir unseren Beitrag online gestellt haben.

Klagsankündigung

Auch über Kritikfähigkeit scheint Herrn Hans L. eine eigene Meinung zu haben.
In seiner erstaunlichen Website kündigt er eine Anzeige gegen den Betreiber
eines Web-Blog wegen des Beitrages http://warteschlange.twoday.net/stories/5677792/
an.

Auch wir, werter Herr Hans L. stehen Ihnen für diesen Beitrag selbstverständlich für eine

Klage zu Verfügung.
Wir werden in dieser Sache am „Ball“ bleiben und auch mit Ihrer Adoptivtochter Kontakt
aufnehmen. Wir werden sie ersuchen, uns für ein Interview zur Verfügung zu stehen, welches
wir veröffentlichen werden.

Stauni

  
2009-05-31
  

Kinder im Gefängnis

 

Die Fakten

Eine fünfköpfige Familie ist aus ihrem Heimatland Afghanistan geflüchtet und über
Griechenland illegal nach Österreich eingereist.
Klar ist, dass hier eindeutig Gesetze verletzt wurden und der Rechtsstaat zum Handeln
aufgefordert war.

Schweinerei

Doch für das was nun passierte, ist der Ausdruck „Schweinerei“ noch ein Adelsprädikat.
Während die psychisch kranke Mutter ins Krankenhaus eingeliefert wurde, sperrte man den
Vater samt seiner drei kleinen Kinder ins Gefängnis.
    Durch blinden Gehorsam auch in Österreich möglich, Kinder im Gefängnis
  
Von Dienstag, den 07.04.2009 bis Freitag den, 10.04.2009 saßen ein vierjähriges Mädchen
und seine sieben bzw. elf Jahre alten Geschwister in Schubhaft.

Medialer Druck

Dieser Zustand würde wahrscheinlich noch immer andauern, wäre die Öffentlichkeit nicht
durch die Medien informiert worden. Offensichtlich wurde der Druck auf das Innenminis-
terium zu gross und man entschied sich, die Kinder einstweilen anderswärtig unterzubringen
und entliess sie mit ihrem Vater am Freitag aus dem Gefängnis.

Rechtfertigung des Innenministeriums

Wenn Kinder in eine Abschiebung involviert sind, versuche man generell, sie in Quartieren
unter zu bringen. In diesem Fall sei dies nicht möglich gewesen, da eine unmittelbare
Abschiebung vorgesehen war, so Ministeriumssprecher Gollia.
Ein trauriger Rechtfertigungsversuch dafür, drei strafunmündige Kinder im Alter von
4 bis 11 Jahren ins Gefängnis zu stecken, die selbst nicht strafbares gemacht hatten.
Das Österreich immer wieder in die Negativschlagzeilen diverser Menschenrechtsorgani-
sationen gerät, verdankt es solchen Aktionen und deren ausführenden Beamten.
Das der Vater zu Recht inhaftiert wurde bestreiten wir nicht, aber die Kinder hätte man
in der Zwischenzeit in einer Kinderbetreuungsstätte unterbringen können.
Warum funktionierte  es auf einmal, nachdem der Skandal aufgeflogen war ?

Scharfe Worte der GRÜNEN

Das wir keine glühenden Verehrer der GRÜNEN sind, dürfte mittlerweile bekannt sein,
aber in diesem Fall müssen wir Alev Korun unwidersprochen Recht geben, wenn sie meint:
„Ich verlange eine Garantieerklärung der Ministerin vor dem Menschenrechtsausschuss
nächste Woche, dass in Österreich keine Kinder in Schubhaft kommen. Eine Innenminis-
terin muss in einem demokratischen Rechtsstaat in der Lage sein zu garantieren, dass
die Menschenrechte in ihrem Ressort eingehalten werden. Dass die Inhaftierung eines
erst vierjährigen Kindes ein Bruch der Menschenrechte und ein Skandal ist, daran be-
steht ja wohl kein Zweifel“

Blinder Gehorsam

Erstaunlich ist auch die Haltung der Beamten, die diesen „Befehl“ ausgeführt haben.
Uns ist bewußt, dass der Staat von seinen Beamten blinden Gehorsam erwartet und
auf selbständiges Handeln und Denken keinen besonderen Wert legt.
Nur wenn dieser blinde Gehorsam soweit führt, dass drei Kinder die nichts verbrochen
haben ins Gefängnis gesperrt werden, erscheint er uns mehr als bedenklich.
    
In diesem Fall wäre Zivilcourage angebracht gewesen und eine „Befehlsverweigerung“
hätte von einer positiven Charakterstärke gezeigt.
Stauni
 
2009-04-12   

 

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