Wo soll hier eine Unterbezahlung stattgefunden haben?
Screen: APA/OTS
„Falsch angemeldet und systematisch unterbezahlt: AK erkämpfte 18.500 Euro für Linzer
Kellnerin“, so lautet die Überschrift einer heutigen Presseaussendung der Arbeiterkammer
Oberösterreich.
Laut Angaben der AK arbeitete Frau S. drei Jahre lang als Kellnerin. Obwohl sie in Vollzeit
beschäftigt war, meldete sie ihr Chef nur mit 30 Wochenstunden (also 10 Stunden zu wenig)
an. Laut dem Unternehmer geschah dies auf ausdrücklichen Wunsch der Arbeitnehmerin.
Dieser Umstand (Hinterziehung von Sozialabgaben) könnte möglicherweise auch als Druck-
mittel gedient haben, das Unternehmen dahingehend zu bewegen, „freiwillig“ rund 18.500,-
Euro an seine ehemalige Dienstnehmerin nachzuzahlen.
Allerdings kann von einer Unterbezahlung bei Frau S. keinesfalls die Rede sein. Die Dame
erhielt nach eigenen Angaben im ersten Jahr 120,- Euro und anschließend 130,- Euro pro
Tag. Bei den Beträgen handelt es sich um Nettosummen. Zwei Jahre lang bekam sie kein
Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausbezahlt. Dazu wäre anzumerken, dass es im Gastgewerbe
durchaus üblich ist, die Bezahlung des 13. und 14. Monatsgehaltes aliquot in die laufen-
den Lohnauszahlungen zu integrieren.
Aber rechnen wir einmal nach. Laut Kollektivvertrag verdient eine Kellnerin bei einer
40 Stundenwoche 1.140,- Euro netto im Monat. Das ergibt einen Jahresnettogehalt (14
Gehälter) von 15.960,- Euro.
Frau S. erhielt einen Nettolohn von 130,- Euro pro Tag. Gehen wir davon aus, dass sie
während ihres Urlaubes keinen Gehalt erhielt: 130 (Tageslohn) x 5 (Tage zu je 8 Stunden)
x 4,33 (Formel zur Berechnung des Monatsgehaltes) x 11 (Monate – 1 Urlaubsmonat abge-
zogen) ergibt einen Jahresnettolohn von 30.959,50 Euro.
Damit verdiente Frau S. knapp doppelt soviel als es der Kollektivvertrag vorsieht. Wo in
in diesem Fall die AK eine systematische Unterbezahlung ortet, ist für uns nicht nachvoll-
ziehbar.
*****
2014-02-21
Aussendung der WKO
Unabhängig von jeder möglichen Änderung der Bestimmungen über den Alkoholaus-
schank wird das Gastgewerbe auch künftig alkoholfreie Jugendgetränke verstärkt an-
bieten und damit seinen Beitrag im Sinne des Jugendschutzes leisten.
Jugendschutz ist für uns ein wichtiges Thema. Die Gastgewerbetreibenden sind Part-
ner der Jugend und verstehen sich als Treffpunkt und Kommunikationsplattform. Wie
berichtet, sollen im Zuge dieser Reform die Bestimmungen über den Alkoholausschank
an Jugendliche und die Verpflichtung, so genannte Jugendgetränke anzubieten, ersatz-
los gestrichen werden.
Die bestehenden Bestimmungen dienten dem Schutz der Jugend und sollen weiterhin
bundeseinheitlich geregelt sein. Der Alkoholausschank an Jugendliche und die Aus-
preisung der Jugendgetränke sollen wie bisher bestehen bleiben. Derzeit müssen zwei
antialkoholische Getränke („Jugendgetränke“) billiger sein als das billigste alkoholische
Getränk.
Die drei obigen Absätze stammen aus einer Aussendung der Wirtschaftskammer Öster-
reich vom 05.03.2002. Weche Dilletanten bei diesem Zwangsverein Funktionen inne-
haben beweist der Umstand, dass die WKO in über 9 Jahren nicht in der Lage war ihre
irreführende Aussendung zu korrigieren.
Warum irreführend?
Liest man sich den Text der WKO-Aussendung durch, kommt jeder logisch denkende
Mensch zu folgenden Ergebnis: Bei dem Wort Jugendgetränk in Verbindung mit dem
Begriff Jugendschutz, kann es sich nur um den Schutz von Jugendlichen handeln.
Daher die Auflage an die Gastgewerbetreibenden, zwei antialkoholische Getränke
(„Jugendgetränke“) billiger als das billigste alkoholische Getränk anzubieten.
So weit, so falsch. Zahlreiche Gastgewerbetreibende wurden von Marktamtsbeamten
abgestraft, da sie keine sogenannten „Jugendgetränke“ anboten. Dabei handelte es
sich um Betreiber jener Lokale, in denen Jugendliche unter 18 Jahre keinen Zutritt
hatten und haben. Es wäre ja nach den Worten der WKO unlogisch, wenn ein Nacht-
klub-Betreiber in dessen Lokal ein gesetzliches Jugendverbot besteht, Jugendge-
tränke anbieten muss.
Die Wortkreation „Jugendgetränk“ ist eine reine Erfindung der WKO. Die gesetzliche
Bestimmung (die übrigens nicht verändert wurde), dass Lokalbetreiber zwei anti-
alkoholische Getränke billiger anbieten müssen als das billigste alkoholische Ge-
tränk, hat mit dem Jugendschutz nicht das Geringste zu tun.
Was sagt das Gesetz? (§ 112 GewO Abs.4)
Gastgewerbetreibende, die alkoholische Getränke ausschenken, sind verpflichtet,
auf Verlangen auch kalte nichtalkoholische Getränke auszuschenken. Weiters sind
sie verpflichtet, mindestens zwei Sorten kalter nichtalkoholischer Getränke zu einem
nicht höheren Preis auszuschenken als das am billigsten angebotene kalte alkohol-
ische Getränk (ausgenommen Obstwein) und diese besonders zu kennzeichnen. Der
Preisvergleich hat jeweils auf der Grundlage des hochgerechneten Preises für einen
Liter der betreffenden Getränke zu erfolgen. (Quelle: jusline.at)
Warum korrigierte die WKO ihre Aussendung nicht?
Einige Nachtlokalbetreiber (der Red. bekannt) wandten sich an die Wirtschaftskam-
mer, da sie sich zu Unrecht bestraft fühlten. Diese wurden bei ihrer Zwangsinteres-
sensvertretung jedoch nur abgewimmelt oder vertröstet.
Eine im Gesetz verankerte Begriffsbestimmung „Jugendgetränk“ gab es nie und gibt
es auch bis heute nicht. Da stellt sich die berechtigte Frage mit welcher Qualifikation
wurde die seinerzeitige WKO-Aussendung erstellt. Eigentlich sollte die WKO ihren
Zwangsmitgliedern Gesetzestexte so vermitteln, dass jedermann(frau) weiß um was
es wirklich geht. Offenbar ist man aber in dieser Zwangsvereinigung nicht qualifiziert
genug dies durchzuführen und übt sich lieber im Erfinden irreführender Worte wie
„Jugendgetränk“.
Wichtiger erscheint uns aber die Frage warum hat die WKO bis dato (über 9 Jahre)
ihre irreführende Aussendung nicht korrigiert, obwohl sie in Kenntnis gewesen
sein muss, dass bereits zahlreiche Lokalbetreiber wegen dem fehlenden „Jugend-
getränk“ abgestraft wurden.
Da haben wir nur zwei Antworten parat. Entweder sitzen in der WKO zahlreiche
Dilettanten die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben, oder dies geschah mit
voller Absicht. Denn die eingehobenen Strafgelder des Marktamtes flossen und
fließen weiterhin in die Kassa der Wirtschaftskammer.
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2011-07-26
ÖGB jubelt über anonymen Bericht
„Wir sind froh über den großen Meilenstein, der mit der Vereinbarung zur Einkommens-
transparenz gelungen ist“, diese Meinung vertritt ÖGB-Präsident Erich Foglar. Bekannter-
weise müssen Betriebe welche mehr als 999 Mitarbeiter(innen) beschäftigen, ab dem Jahr
2011 bis hin zu Firmen ab 150 Beschäftigte ab dem Jahr 2014 einen anonymen Einkommens-
bericht veröffentlichen.
Diese Maßnahme wird im Gleichbehandlungsgesetz verankert und soll zur Einkommens-
transparenz dienen. Die erste Frage die sich für uns stellt ist, welche Transparenz soll durch
einen anonymen Bericht gewährleistet werden?
Kollektivvertrag übersehen?
Aber weiter geht es im Reigen der Erstaunlichkeiten. Die gesamte Rote Fraktion, begonnen
von der Frauenministerin Heinisch-Hosek, bis abwärts bis zum kleinsten Funktionär ist der
Meinung, dass diese Einkommenstransparenz zur Schließung der Einkommensschere von
Gehältern zwischen Mann und Frau dienen soll.
Angeblich verdienen Frauen gegenüber Männern, bei einer gleich qualifizierten Tätigkeit
bis zu 18 Prozent weniger. Da erscheint es doch erstaunlich, dass der ÖGB nicht locker
lassen will, bis eine völlige Gleichheit hergestellt ist.
Erstaunlich erscheint es deshalb, gibt es doch den Kollektivvertrag, welcher auch vom
ÖGB mitbeschlossen wurde. In diesem werden Löhne nach Arbeitsjahren und nicht nach
Geschlecht berechnet. Offensichtlich scheint ÖGB-Präsident Erich Foglar diesen Umstand
vergessen zu haben.
Verdienen Frauen wirklich weniger als Männer?
Wurde im Gleichbehandlungswahn bereits das Gesetz einer geschlechtneutralen Posten-
vergabe für Privatbetriebe geschaffen, scheint die Spitze dieses erstaunlichen Wahns noch
nicht erreicht zu sein.
Laut Kollektivvertrag muss ohnehin der gleiche Lohn für gleiche Arbeit bezahlt werden.
Wenn Unternehmen aus geschäftspolitischen Überlegungen heraus, ein Geschlecht egal
ob es sich dabei um eine Frau oder einen Mann handelt über den KV bezahlt, so ist dies
Angelegenheit des Betriebes. Ein Eingriff in die Entlohnungsstruktur eines Unternehmens
käme einer Enteignung gleich.
Möglicherweise ist es den Gleichberechtigungsfanatikern entgangen, dass es viele Berufe
gibt in denen Frauen bei gleicher Qualifikation mehr als ihre männlichen Geschlechtsge-
nossen verdienen. Als kleine Beispiele wollen wir den Gastgewerbebereich oder Dienst-
leister wie Friseure anführen.
Müssen Männer in Zukunft auch Kinder gebären?
Ist dieses ganze Gleichbehandlungsgerede nicht ohnehin schon erstaunlich genug, plant die
Frauenministerin eine weitere Absurdität. Firmen die in Zukunft keinen anonymen Einkom-
mensbericht veröffentlichen, kommen auf eine „schwarze Liste“.
Mittlerweile darf man sich schon die berechtigte Frage stellen, wann kommt die Frauen-
ministerin Heinisch-Hosek und ihre treuergebenen Parteigenossen, wie zum Beispiel Sozial-
minister Hundstorfer auf die Idee, dass auch Männer Kinder zu gebären haben.
Da diese fiktive Forderung zur Zeit aus anatomischen Gründen nicht möglich ist, wird man
vielleicht die Medizin bemühen und dies ebenfalls im Gleichbehandlungsgesetz verankern.
Gleichberechtigung der Geschlechter in allen Ehren, aber man sollte nicht das Kind mit dem
Bad ausschütten.
Ablenkungsmanöver?
Vielleicht dient dieses Gleichberechtigungs-Gehabe auch nur dazu, von den wirklichen Pro-
blemen abzulenken. Als ob Österreich momentan keine anderen ernsthaften Sorgen hätte,
befinden sich politisch Verantwortliche zur Zeit auf einem exzessiven Gleichberechtigungs-
Kreuzzug. Für dieses Verhalten gibt es allerdings eine neumodische Wortschöpfung, näm-
lich den Ausdruck „Genderwahn“.
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2010-06-07
Arbeitsmarkt- Liberalisierung rückt näher
Ab dem Jahr 2011 soll der Arbeitsmarkt gegenüber den neuen EU-Ländern des ehemaligen
Ostblocks geöffnet werden. Der AMS-Chef Kopf meint, dass sich dieses Liberalisierung im
kommenden Jahr fatal auf die Arbeitslosenzahlen in Österreich auswirken werde.
Auch der FPÖ-Vizebundesparteiobmann NAbg. Norbert Hofer schlägt in die selbe Kerbe
und kommt zur Ansicht, dass die Öffnung des Arbeitsmarkts für jene Oststaaten die 2004
der EU beigetreten sind, die Zahl der Tagespendler massiv erhöhen und gleichzeitig für
mehr arbeitslose Österreicher sorgen wird.
Entspannung am Personalmarkt
Die Ansicht der beiden Herren können wir zumindest aus dieser Sicht nicht teilen. Die
kommende Liberalisierung wird zu einer Entspannung am Personalmarkt beitragen. Vor-
allem die unter Personalmangel leidenden Branchen im Dienstleistungssektor, wie Hotel-
lerie und Gastgewerbe, werden endlich aufatmen können.
Wir fragen uns ohnehin, wie es z.B. eine(n) arbeitslos gemeldete(n) Kellner(in) geben kann,
wo doch die Gastronomie begonnen vom kleinen Beisl bis zu Sterne-Restaurant akuten
Personalmangel aufweist.
Keine Scheinselbständigen mehr
Aber auch die Baubranche wird Grund zur Freude haben. Endlich vorbei die Zeiten wo sich
ausländische Bauarbeiter einen Gewerbeschein als Rigipsplatten-Montageunternehmen lösen
mussten und sich bei der SVA pflichtversichern ließen, um auf einer hiesigen Baustelle arbei-
ten zu können.
Arbeitslosenzahl wird sich erhöhen
Doch der Schein trügt, denn die Arbeitslosenzahlen werden nach geraumer Zeit tatsäch-
lich in die Höhe schnellen. Österreich ist ein Paradies für Sozialschmarotzer und so wird der
einfältigste Slowake, Tscheche, Ungar oder Pole in kürzester Zeit begriffen haben, dass man
vom österreichischen Staat auch Geld erhält, ohne dafür eine Leistung erbringen zu müssen.
Sozialstaat wird noch mehr abgezockt werden
Nach Erfüllung der Mindestarbeitszeitdauer welche für die Inanspruchnahme der Arbeits-
losenunterstützung notwendig ist, wird ein nicht unerheblicher Teil dieser Herrschaften
diese Sozialleistung in Anspruch nehmen.
Und zwar nicht weil ihre Arbeitkraft nicht mehr gebraucht wird, sondern weil man auf eine
Kündigung seitens des Arbeitnehmers Wert legen wird. Dadurch wird das angekündigte
Szenario der Herren Kopf und Hofer tatsächlich eintreten, wenn auch aus einer anderen
Perspektive.
Keine Arbeit bedeutet Heimreise
Diesem könnte man ganz leicht einen Riegel vorschieben. Von ausländischen Arbeitkräften
wird keine Arbeitslosenversicherung eingehoben und dadurch besteht kein Anspruch auf
eine Arbeitslosenunterstützung. Sollte die notwendig gesetzliche Regelung noch fehlen,
so ist eine zu schaffen.
Tritt tatsächlich der Fall ein, dass eine ausländische Arbeitskraft nicht mehr benötigt wird,
so muss jene Person nur mehr die Heimreise antreten und fällt daher dem österreichischen
Staat nicht mehr zur Last.
Wir sind uns bewusst, dass die Gutmenschenfraktion ihre Hände zusammenschlagen und
zu einem Geheule anstimmen wird, wenn sie diesen Beitrag gelesen haben. Diesen Per-
sonen sei aber gesagt, dass selbst das heutige Sozialsystem bereits nicht mehr finanzier-
bar und nur mehr eine Frage der Zeit ist, bis dieses zusammenbricht.
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2010-04-08
Bußgeld und Datenschutz
Im Beitrag „Die kranke Krankenkasse“ haben wir berichtet, wie die WGKK einen Unter-
nehmer mit einem Bußgeld abzocken will, für eine Tat die er gar nicht begangen hatte.
Angeblich wurde die Beitragsmeldung für Oktober zu spät übermittelt, obwohl die WGKK
den Wahrheitsbeweis wegen „Datenschutz“ schuldig blieb und die Beitragszahlung nach-
weislich bereits vor dem Abgabetermin erhalten hatte.
Kundendesorientiert
Wie die WGKK mit ihren „Kunden“ umgeht beweist nachfolgendes Beispiel, welches uns
der Leser Herr Johann M. mitteilte. Dieser besitzt einen Gastgewerbebetrieb in Wien und
beschäftigt vier Arbeitnehmerinnen.
Neues erstaunliches Gesetz
Seit 1. Jänner 2009 besteht die gesetzliche Verpflichtung, Arbeitnehmer(innen) bereits vor
ihrem Dienstantritt bei der WGKK zu melden. In unseren Augen ein schwachsinniges Gesetz,
den durch „Nichtantritte“ werden Stornos verursacht, die unnötigerweise die Arbeitszeit
des Unternehmers und die der WGKK in Anspruch nehmen.
Mitarbeiterin kam nicht
Aber sei wie es sei, Herr Johann M. ist ein gesetztreuer Bürger und handelt auch dement-
sprechend. Am 24.März 2009 hätte die vom AMS gesendete Ilona S. ihren Dienst im Lokal
des Herrn M. antreten sollen.
Der Gastronom meldete die Kellnerin in spe ordnungsgemäß vor ihrem ersten Arbeitstag
an. Frau Ilona S. zog es jedoch vor nicht zu erscheinen. Vielleicht hatte sie woanders ein
besseres Angebot bekommen oder blieb in der „Arbeitlosen“.
Stornomeldung ignoriert
Johann M. schickte eine Stornomeldung an die WGKK und dachte sich der Fall sei erledigt.
Mitnichten, denn die Krankenkasse dachte gar nicht daran Ilona S. zu stornieren und ver-
rechnete diese im Beitragsmonat März.
Gibt’s doch nicht, dachte sich M. und urgierte bei der WGKK. Reaktion „Null“ seitens der
Krankenkasse und das Monat für Monat, obwohl der Unternehmer monatlich reklamierte.
Frau Ilona S. blieb seitens der WGKK, weiterhin Beschäftige des Johann M. und der zahlte
fleißig die Beiträge ein um nicht exekutiert zu werden.
Erst mit Rechtsbeistand Erfolg
Erst als der Unternehmer im Vormonat seinen Rechtsbeistand einschaltete, bequemte man
sich bei der WGKK Frau Ilona S. per 31.10.2009 zu stornieren. Jetzt wartet er auf die Refund-
ierung der einbezahlten Beiträge für eine Dienstnehmerin die er gar nicht hatte.
Warum kein Strafgeld für die WGKK?
Was wir mit diesem Beispiel aufzeigen wollen ist, dass die Voll- oder Halbbeamten in der
Tintenburg der WGKK von den Unternehmern Genauigkeit verlangen, diese aber selbst nicht
an den Tag legen.
Auch mit der Verhängung von Bußgeldern ist man bei der Krankenkasse sehr schnell, sollte
einem Beitragspflichtigen einmal ein Fehler unterlaufen. Wenn dieses Strafgeldprinzip auch
für die Mitarbeiter(innen) der WGKK gelten würde, müssten so manche Krankenkassen-
Angestellten am Monatsende dazubezahlen, dass sie dort arbeiten dürfen.
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2009-12-14
Frühstück im Arlberger Hotel
Ein erstaunliches Urteil fällte der Vorsteher des Bezirksgerichts Bludenz, Richter Erich Mayer.
Aber zuerst zur Vorgeschichte. Was war geschehen? Eine Familie frühstückte im „Arlberger
Hotel“. Neben dem Frühstückstisch stand der Kinderwagen, indem sich der ein Monat alte
Säugling dieser Familie befand.
Mutter orderte heißes Wasser
Die Kindesmutter bestellte bei der Kellnerin heißes Wasser, da sie sich am Tisch einen
Tee zubereiten wollte. Die Kellnerin, die immerhin schon 16(!) Jahre im Servicebereich,
davon 4 Jahre im betreffenden Hotel tätig ist, brachte die Tasse mit dem heißen Was-
ser an den Frühstückstisch.
Die Kindesmutter war mit ihrem Mann in ein Gespräch vertieft und bemerkte die heran-
nahende Kellnerin nicht. Diese machte mit dem Wort „Entschuldigung“ auf sich auf-
merksam und wollte den Serviervorgang fortsetzen.
Mutter war ins Gespräch vertieft
Die Kindesmutter hörte dieses „Entschuldigung“ offensichtlich nicht und unterhielt
sich weiterhin angeregt mit ihrem Mann, wobei sie ihre Worte mit einer Handbewegung
unterstrich und der Kellnerin die Tasse mit dem heißen Wasser aus der Hand stieß.
Die aus der Hand der Kellnerin weggeschleuderte Tasse landete unglücklicherweise im
Kinderwagen. Das darin liegende ein Monate alte Mädchen, wurde dabei schwerstens
verletzt.
Schwerste Verbrennungen
Großflächige Verletzungen, zum Teil Verbrennungen der Haut bis zum dritten Verbrennungs-
grad, erforderten Operationen und Narbenkorrekturen. Wie schlimm und kompliziert das bei
einem Säugling ist, wird sich jeder vorstellen können.
Usus im Gastgewerbe
Es ist durchaus üblich und lebensnah, dass Kellner(innen) mit dem Wort „Entschul-
digung“ auf sich aufmerksam machen wenn sie sehen, dass sie von den Gästen nicht
bemerkt werden.
Auch könnte man einer Mutter eines Säuglings durchaus zumuten, dass sie diesen
ständig unter Beobachtung hat. Eine Mutter die heißes Wasser ordert und ihr Baby
ignoriert weil sie sich so vertieft unterhält, dass sie nicht einmal die herannahende
auf sich aufmerksam machende Kellnerin bemerkt, hat unserer Meinung nach ihre
Aufsichtspflicht gröbstens verletzt.
Realitätsfremdes Gutachten
Der Richter Erich Mayer sah das jedoch anders und urteilte zu Gunsten der klagenden
Familie. Seiner Meinung nach hat es sich um kein fachgerechtes Services gehandelt.
Er stützt sich dabei auf ein Sachverständigengutachten, welches beim Service von
Heißgetränken besondere Vorsicht verlangt.
Die Kellnerin hätte mit der Kindesmutter Kontakt aufnehmen müssen, denn sie hätte
damit rechnen müssen, dass die Ankündigung „Entschuldigung“ unter Umständen
überhört wird.
Striptease beim Servieren?
Was hätte die Servicekraft denn machen sollen, um die werte Aufmerksamkeit der Dame
zu erlangen? Vielleicht wäre ein Striptease angebracht gewesen, denn dann hätte zumindest
der Ehegatte das Gespräch unterbrochen und in Folge die Kindesmutter der strippenden
Kellnerin die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt.
Für die Tat sühnt ein Unbeteiligter
Obwohl außer Zweifel stand, dass es die Kindesmutter war die der Kellnerin die Tasse aus
der Hand stieß, verurteilte der Richter den Hotelbesitzer, der diese „Tat“ gar nicht be-
gangen hatte, zu 30.000,- Euro Schadensersatz und zur Haftung für eventuelle Spätfolgen.
Lebensfremder Richter
Das Gutachter immer wieder realitätsfremde Expertisen erstellen ist kein Geheimnis. Aller-
dings taucht natürlich die Frage auf wie lebensfremd war der Richter in diesem Fall? Diese
Frage hat ihre Berechtigung, denn immer wieder fällen Gerichte Urteile mit der Begründung
der „lebensnahen Gegebenheiten“.
Auf der ganzen Welt machen Kellner(innen) mit dem Wort „Entschuldigung“ oder „Pardon“
auf sich aufmerksam. Vielleicht war der Richter Erich Mayer noch nie in einem Restaurant,
sondern speist immer zuhause.
Bedauernswertes Kind
Arm und bedauernswert in diesem Fall ist auf jeden Fall das kleine Mädchen. Wenn ihre
Mutter nicht einmal aufpasst, wenn in ihrer unmittelbaren Nähe heißes Wasser kredenzt
wird, wie schaut es dann auf dem Spielplatz oder in späterer Folge am Schulweg aus.
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2009-12-10
Erstaunliches Hobby
Ein erstaunlicher Zeitgenosse ist der Tischlermeister Dietmar Erlacher aus dem 22. Wiener
Gemeindebezirk. Er ist seines Zeichens selbsternannter „Rauchersheriff“. Diese sinnige
Bezeichnung ist auch für sein Hobby zutreffend. Er jagt Raucher.
Kalter Kaffee?
Erlacher gibt an, er sei Krebspatient. Ob ihn das so verhärmte, oder das „Vernadertum“
bei ihm angeboren ist, entzieht sich unserer Kenntnis. Es besteht natürlich auch die
Möglichkeit, dass er mit dem Gastgewerbe auf Kriegsfuss steht. Vielleicht hatte man ihm
kalten Kaffee oder warmes Bier serviert.
Die Sinnhaftigkeit
Über den Sinn oder Unsinn des Rauchens, haben wir im Jänner dieses Jahres den Beitrag
„Berufsdenunziant Nikotinsheriff“ verfasst. Wir finden auch nichts dabei, wenn in Speise-
lokale das Rauchen nicht gestattet ist. In Cafehäuser, Beisln und Bars ist unserer Meinung
nach, ein Rauchverbot nicht angebracht.
Auf dem Kreuzzug
Erlacher wirft den den Behörden in seiner „Webseite“ vor, keine Bestrebungen zu haben die
Einhaltung des Rauchverbotes zu kontrollieren. Aus diesem Grund sind Anzeigen von ihm,
dass einzige Mittel das bestehende Recht einzufordern. Aus diesem Grund versucht er auch,
mittels seiner Webseite, Deputysheriffs zu rekrutieren.
Nicht beliebt
Der selbsternannte Rauchersheriff beklagt sich, dass er und seine „Deputys“ immer wieder
beschimpft werden, wenn sie Anzeigen erstatten. Tja, man liebt zwar den Verrat, aber nicht
den Verräter. Diese Weisheit dürfte dem Herrn Erlacher entfallen sein.
Seine Ziele verfolgt er laut eigenen Angaben nur zum Selbstschutz, ohne eine oft behauptete
Militanz, meint der Law&Order-Mann auf seiner Webseite. Da ihm offensichtlich seine Helfer
ausgehen, greift er in die virtuelle Trickkiste.
Erlacher fordert ganz unverblümt, anonyme Anzeigen per E-Mail zu erstatten. Wir zitieren
wörtlich:
Warum wir lediglich anonyme Anzeigen senden: Wenn der Anzeiger namentlich bekannt ist,
dann muss er damit rechnen, dass er für eine Zeugenaussage vorgeladen wird. Die Behörde
ist jedoch gemäß Verwaltungsstrafgesetz §25 Abs.1 zur amtswegigen Verfolgung von
Verwaltungsübertretungen verpflichtet ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten und durch-
zufuhren, wenn sie von einem Verstoß Kenntnis erlangt hat (auf welche Weise auch immer!)
Nur keine Verantwortung tragen
Na wo kämen wir denn da hin, wenn sich Personen Ihrer Verantwortung stellen müßten,
nachdem sie jemanden angezeigt haben. Da ist es doch praktischer das Ganze anonym
zu tun ohne sich vor der Behörde äußern zu müssen, falls die Angezeigten den Sach-
verhalt vielleicht etwas anders darstellen.
Es entspricht schon der Tatsache, dass Rauchen gesundheitsschädlich ist, stinkt und un-
nötiges Geld kostet. Erstaunlicherweise lebten aber Raucher und Nichtraucher bis dato,
mehr oder weniger harmonisch miteinander.
Die EU macht es möglich
Erst eine EU-Verordnung machte es möglich, dass sich Leute wie ein Dietmar Erlacher in
Szene setzen konnten. Unserer Meinung nach, erweisen Personen „ala Erlacher“ dem
Nichtraucherschutz keinen guten Dienst. Selbst Nichtraucher belächeln selbsternannte
Rauchersheriffs und ihre Methoden.
Fragt sich nur, welches Betätigungsfeld hatte der Tischlermeister vor dem Erlass der EU-
Raucherverordnung. Vielleicht war er den Parksheriffs behilflich und zeigte jeden an, der
im Halteverbot parkte.
Stauni
2009-11-08
Umdenken in der SPÖ
Bei den Sozialdemokraten hat es den Anschein, dass ein Umdenken in der Beschäftigungs-
politik stattfindet. Zumindest hat der SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter einen
zaghaften Anfang gemacht, indem er sich für eine Lockerung der Arbeitsbestimmungen für
Asylwerber ausspricht.
Grünen derselben Meinung
Der GRÜNE Bundesrat Efgani Dönmez schlägt in die selbe Kerbe und meint, Asylwerber-
(innen) welche zum Asylverfahren zugelassen worden sind, „sollen“ bis zum rechts-
kräftigen Abschluss ihres Asylverfahrens, uneingeschränkt Arbeiten gehen dürfen.
Müssen statt sollen
Da hätten wir einen besseren Vorschlag. Wir würden das Wort „sollen“ auf „müssen“
austauschen. Das hätte den Vorteil, dass Asylwerber(innen) nicht auf der Tasche der
Allgemeinheit liegen würden, den Sozialschmarotzer gibt es in unserem Land ohnehin
genug.
Wer nimmt muss auch geben
Ausserdem würde ein geregelter Tagesablauf, den einen oder anderen Asylanten von
dummen Gedanken abbringen, weil er für diese dann keine Zeit mehr hätte. Auch sind
wir der Meinung, wer Hilfe von einer Gesellschaft in Anspruch nimmt, muss auch bereit
sein, für diese etwas zu tun.
FPÖ dagegen
Warum sich die FPÖ so vehement gegen eine Liberalisierung des Zuganges zum Arbeits-
markt für Asylwerber(innen) ausspricht ist erstaunlich. Die Alibibegründung der blauen
Mannen ist, dass dies Arbeitsplätze von Inländern gefährden würde.
Welche Jobs sind gefährdet ?
Da haben wir nachgedacht welche Tätigkeiten das wohl sein könnten, die sich Asylanten
zum Nachteil der heimischen Bevölkerung unter den Nagel reissen könnten.
Sind es vielleicht jene im Hotel-und Gastgewerbe oder Taxifahrer, Baustellenhilfsarbeiter
oder noch jene Hilfsarbeiten für die sich eine nicht unbedeutende Anzahl von Österreicher
-(innen) samt arbeitsberechtigten Ausländer(innen) ohnehin zu schade sind und daher
lieber in der Arbeitslosen verweilen ?
Das Motiv der FPÖ ?
Das Motiv der FPÖ dürfte wahrscheinlich in anderen Sphären liegen. Wie bereits eingangs
erwähnt, würde ein geregelter Tagesablauf mit Arbeit die Kriminalitätsrate von Asylwerber
-(innen) stark reduzieren.
Viele kriminelle Taten resultieren vermutlich daraus, dass sehr viel Zeit zum Nachdenken
besteht, wie man seine wirtschaftliche Situation verbessern könnte. Mit Arbeit ist es nicht
möglich, da ja diese untersagt ist. Da bleiben naturgemäß nicht mehr viele Alternativen übrig.
Feindbild würde fehlen
Eine durch Arbeit reduzierte Kriminalitätsrate von Asylwerber(innen) dürfte offensichtlich nicht
im Interesse der FPÖ liegen. Denn wen hätte man sonst, auf den man bei Bierzelt-Wahlveran-
staltungen verbal losgehen könnte.
Stauni
2009-09-01
Zahlreiche Reaktionen
Zu den Artikeln SMOKING JOE (Archiv 12/08) betreffend des Nichtrauchergesetzes und
dem Beitrag zu den BERUFSARBEITSLOSEN aus diesem Monat, haben wir jede Menge
Zuschriften erhalten und zwar speziell aus dem Bereich des Gastgewerbes.
Wirt als Sündenbock
Viele Gastwirte haben sich darüber beschwert, daß sie für die Einhaltung des Rauchver-
botes verantwortlich sind und vorallem auch dafür bestraft werden können.
Dies ist im wahrsten Sinne des Wortes sehr erstaunlich, denn was soll der Wirt denn
unternehmen wenn sich ein Gast eine Zigarette anraucht ?
Klar er wird diesen auf das Rauchverbot aufmerksam machen, aber wenn es dem Gast egal
ist, wie soll der Wirt dann reagieren ?
Er könnte den Gast, der vielleicht noch dazu eine gute Zeche gemacht hat, des Lokales
verweisen. Das wäre sowieso der Beginn eines wirtschaftlichen Selbstmordes.
Und nehmen wir an der Wirt erteilt so einen Verweis und der Gast geht nicht, soll er
ihn dann mit mit körperlicher Gewalt aus dem Lokal werfen und eine Rauferei riskieren.
Polizei lässt sich nicht missbrauchen
Die Polizei braucht er erst gar nicht zu rufen, den diese hat bereits aus den verant-
wortlichen Kreisen mitteilen lassen, daß sie sich nicht zu „Nichtrauchersheriffs“
dekradieren lassen werde. Sie haben andere weitaus wichtigere Aufgaben zu erfüllen,
was ja auch stimmt.
Hier hat es sich der Gesetzgeber sehr einfach gemacht. Er bestraft hier einen Unschul-
digen für die Gesetzesübertretung (nichtbeachtung des Rauchverbotes) die ein anderer
begeht. Jeder erwachsene und geistig normale Mensch ist für seine Taten selbst verant-
wortlich und nur er kann für seine ungesetzliche Handlungen bestraft werden.
Man kann nur abwarten wie die Höchstgerichte darüber urteilen werden, wenn dann der-
artige Strafen beeinsprucht werden, zu denen es sicherlich kommen wird.
Verantwortung
Ein gutes Beispiel dafür ist die Gurtenpflicht in Autos, denn hier ist der Lenker
auch nicht für die anderen erwachsenen Fahrgäste verantwortlich.
Gurtenpflicht besteht für alle Insassen und Insassinnen eines Fahrzeugs, d.h. sowohl
für den Fahrer oder die Fahrerin und den Beifahrer oder die Beifahrerin als auch für
alle, die sich auf der Rückbank befinden.
Für die Einhaltung der Gurtenpflicht ist jeder Insasse oder jede Insassin, der oder
die über 14 Jahre alt ist, selbst verantwortlich und kann auch bei Nichteinhaltung
bestraft werden. Für unter 14-Jährige ist der Lenker oder die Lenkerin verantwortlich.
Abzocke geplant ?
So steht es im Gesetz (Strassenverkehrsordnung) und so ist es auch korrekt.
Warum will man es sich beim „Nichtrauchergesetz“ so einfach machen. Wahrscheinlich
weil es wieder nur um´s abkassieren geht, egal von wem.
Es wäre nicht verwunderlich, wenn es auf einmal einen neuen Beruf gäbe, nämlich den
„NICHTRAUCHERSHERIFF“ der von Lokal zu Lokal wandert.
Als Uniform sollte man ihnen ein nikotingelbes Dress verpassen. Das hätte den Vorteil
das sie sich unbemerkt anpirschen können und sich von den „Parksheriffs“ optisch
unterscheiden.
Zu den Zuschriften und Reaktionen über den Artikel „BERUFSARBEITSLOSEN“ müssen wir
noch einige Recherchen durchführen.
Diese werden wir hoffentlich in kürze erledigt haben und wieder einen interessanten
Bericht folgen lassen.
Stauni