Weihnachtsüberraschung


Kampusch und keine Ende

Der „Jahrhundertfall“ Kampusch lässt die österreichische Justiz nicht ruhen. Abgesehen
davon dass immer wieder der Eindruck entstand, dass an einer restlosen Aufklärung ohne-
hin kein wirkliches Interesse bestand, kommt jetzt die erste Nachgeburt ans Tageslicht.

Der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofes und Leiter der Evaluierungskom-

mission Ludwig Adamovich, musste nun ein erstaunliches Urteil einer Ex-Kollegin zur
Kenntnis nehmen.

Ist freie Meinungsäußerung üble Nachrede?

Die Richterin Birgit Schneider verurteilte Adamovic wegen übler Nachrede und verhängte
eine Geldstrafe von 10.000,- Euro, die Hälfte davon bedingt. Sie befand das der ehemalige
Höchstrichter, ein gegen die guten Sitten verstoßendes Verhalten an den Tag gelegt hatte,
dass geeignet war, die Mutter von Natascha Kampusch, Brigitte Sirny in der Öffentlichkeit
verächtlich zu machen.

Meinung über Mutter/Tochterverhältnis

Nun was hatte Adamovic bösartiges behauptet? Beschuldigte er Sirny etwa gegen das
Gesetz verstoßen oder sittlich unmoralische Tätigkeiten ausgeübt zu haben? Mitnichten,
er erlaubte sich lediglich seine Privatmeinung über das Mutter/Tochterverhältnis kundzu
-tun.

Adamovic hatte in Interviews gesagt, dass es seiner Meinung nach Natascha in ihrer
Gefangenschaft „allemal besser gehabt hätte“, als das was sie davor daheim erlebt habe.
Diese Meinung leitete er aus einer Aussage des Kinderpsychiater Max Friedrich ab, der

unmittelbar nach der Entführung mit der Mutter gesprochen hatte und dabei eine „große
Distanz“ zur Tochter feststellte, da sich diese nur „abfällig“ über Natascha äußerte.

Keine Erfüllung des Tatbestandes

Die bis zur Nataschas Flucht völlig unbekannte Brigitte Sirny, klagte daraufhin den ehe-
maligen Verfassungsgerichtshof-Präsident Ludwig Adamovich. Worin bei dieser Aussage
der Tatbestand einer üblen Nachrede erfüllt wird, ist wohl für jeden Menschen mit normalen
Rechtsempfinden nicht nachvollziehbar.

Der verurteilte Ludwig Adamovic, vertreten durch Christoph Herbst, meldete umgehend volle
Berufung an. Was sich die Richterin bei ihrem Urteilsspruch gedacht haben mag, wird wohl
für immer ihr Geheimnis bleiben.

Ob das für die weitere Karriere föderlich war?

Ob sich die Richterin Birgit Schneider mit diesem erstaunlichen Urteil selbst einen Gefallen
getan hat ist fraglich. Wenn Herr Adamovich noch über Beziehungen verfügt, sollte er diese
nützen um diese Richterin in die Schranken zu weisen.

Denn eine freie Meinungsäußerung die keineswegs beleidigend war und in gesitteter Form

von sich gegeben wurde, mit einer Verurteilung wegen übler Nachrede zu „belohnen“ ist
wohl mehr als erstaunlich.

Urteil wird nicht halten

Wir glauben das dieses Urteil im Berufungsverfahren aufgehoben wird. Dies wird auch im
Sinne einer freien Meinungsäußerung notwendig sein, denn wenn das Urteil der Richterin
Schneider Schule machen würde, dann kann man dem demokratischen Recht der freien
Meinungsäußerung nur mehr  „eine gute Nacht“  wünschen.

*****

2009-12-24
  

Adolf Hitler


Massenmörder in der Opernpassage präsent

Bei unserem Streifzug im WWW, haben wir auf dieser „Webseite“ eine wirklich erstaunliche
Geschichte entdeckt. In einem Geschäft im 1.Wiener Gemeindebezirk, genauer gesagt in der
Opernpassage, hängt das Konterfei des größten Massenmörders des vorigen Jahrhunderts.


(Fotoquelle: http://rosalie68.mywoman.at/)

Erstaunliche Gesetzesauslegung

Ja werte Leserin und werter Leser Sie sehen richtig. Inmitten der Weltmetropole Wien werden
Adolf Hilter-Bilder zum Verkauf angeboten. Wir haben nicht schlecht gestaunt und dachten
uns, dass das nicht Rechtens sein kann.

Leider wurden wir eines Besseren belehrt. In den einschlägigen Gesetzen ist zwar die Ver-
herrlichung des „Dritten Reiches“ verboten, jedoch nicht der Verkauf von Bildern, Büchern
oder anderer perverser Andenken. Der Verkauf dieser Dinge ist nicht gesetzeswidrig und fällt
erstaunlicher Weise unter Geschichte.

Keine Reklame für Wien

Interessant wäre, was sich wohl die zahlreichen Touristen denken, wenn sie in der Welt- und
Fremdenverkehrsstadt Wien an dieser Auslage vorbeigehen und das Konterfei von Adolf Hitler
erblicken.

*****

2009-12-13
  

Nein zur Marlboro, ja zum Joint


Grüne Nichtrauchersheriffs

Auch die GRÜNEN wollen nun beim Thema „Nichtraucherschutz“ mitmischen. Seitdem der
ehemalige kettenrauchende Parteischef A. Van Der Bellen in Pension ist, fällt es auch leichter
die Anliegen der Nichtraucher zu vertreten.

Da den grünen Parteigenossen die momentane Raucher-Nichtraucherregelung in den heim-

ischen Lokalen nicht gefällt, fordern sie für die Gastronomie ein komplettes Rauchverbot. Viel-
leicht kommt es noch soweit, dass sie sich dem „Rauchersheriff Dietmar Erlacher“ anschliessen.

Grüne Spezialisten

Auf der Webseite „favoriten.gruene.at “ stellen selbsternannte Spezialisten fest, was ohnehin
ein jeder Mensch weiß. Das Rauchen eine Sucht ist, die Gesundheit der Raucher gefährdet,
das Rauchen Lungenkrebs verursacht, usw., usw. Sie meinen auch, dass viele Lokalbesitzer
ums Geschäft bangen, falls sie ihren Gästen das Rauchen verbieten.

Momentane Situation ist O.K.

Wir finden die momentane Regelung mit Raucher und Nichtraucherlokalen eigentlich in Ord-
nung. So kann sich jeder Konsument aussuchen, welches Lokal er besuchen will. Auch für die
Lokalbetreiber ist es optimal, da sie wählen können, ob sie ihren Gästen das Rauchen erlauben
oder verbieten wollen.

In Lokalen ab einer gewissen Grössenordnung, sind ohnehin räumliche Trennungen vorge-

schrieben. Das ist den GRÜNEN aber zuwenig, den sie meinen dass ohne Strafmassnahmen
und mehrmalige Kontrollen, das Rauchverbotsgesetz keinen Erfolg bringen wird.

GRÜNE sind besorgt

An und für sich wäre dieses Thema nicht wirklich aufregend, wenn da nicht folgender Aspekt
wäre. Da setzt sich eine Partei für ein absolutes Rauchverbot ein, da sie sich um die Gesund-
heit der Bevölkerung sorgt.

Drogenfreigabe

Die selbe Partei plädiert aber bereits seit Jahren, für die Freigabe von „leichten“ Drogen
wie Haschisch und Marihuana. Das Nikotin ein schädlicher Giftstoff ist, ist unbestritten.
Aber Nikotin macht im Gegenteil zu Haschisch und Marihuana nicht „stoned“.

Ein Zigarettenraucher ist nach dem Genuss einer Zigarette nicht geistig umnebelt, was man

ja von einem Jointraucher nicht behaupten kann. Aber vielleicht ist die Stratgegie Zigarette
„nein“, Joint  „ja“ von den GRÜNEN beabsichtigt.

Möglicherweise in der Wahlkabine optimal

In Zeiten wo die GRÜNEN einen permanenten Stimmenverlust erleiden, ist es vielleicht
besser wenn der Wähler in der Wahlkabine nicht ganz nüchtern ist, um so manche erstaun-
lichen Wahlversprechen der Grünen Fraktion zu glauben.
Aber lassen wir einmal den Sarkasmus sein. Eines steht mit Sicherheit fest, keine Partei
hat zur Zeit in dieser Angelegenheit,  mehr an Doppelmoral zu bieten.
*****

2009-12-05
  

Der Jud ist tot, es lebe der Moslem


BZÖ blüht auf

Das Schweizer Minarettverbot ist Wasser auf die Mühlen des BZÖ. Vertreter der im
Sinkflug befindlichen Minipartei, die sich nur mehr in Kärnten mit der Vermarktung
des toten Jörg Haider hält, sehen durch den Bau von islamischen Gotteshäusern die
Demokratie, Menschrechte und Freiheit in Österreich gefährdet.
„Solange fanatische Islamisten ihre eigenen Moscheen als Kasernen, die Minarette als
Bajonette und die Kuppeln als Helme der Glaubenssoldaten bezeichnen, werden wir den
Bau solcher Einrichtungen zum Schutz unserer Demokratie, unserer Menschenrechte und
unserer Freiheit verhindern“, meint der steirische BZÖ-Chef und Nationalratsabgeordnete
Gerald Grosz in einer heutigen APA-Aussendung.

Fanatiker wird es immer geben

Es wird immer fanatische Fundamentalisten geben, egal welcher Religion sie angehören.
Sich nun auf den Islam zu fixieren ist mehr als erstaunlich. Der Grund könnte sich vielleicht
in der Ermangelung jüdischer Mitbürger begründen, welche in Österreich während dem
„Dritten Reich“ stark dezimiert wurden, indem man sie ermordete.

Integration „Ja“, Religionsfreiheit „Nein“

Wie immer in Krisenzeiten versuchen Kleinparteien aus der Diskriminierung von rassischen
oder religiösen Minderheiten, politisches Kapital zu schlagen. Es fragt sich nur wie mündig
die Bürger von heute sind, um den rassistischen Brei zu fressen der ihnen da vorgesetzt
wird.
Einerseits fordern die „Orangen“ das sich Fremde bei uns zu integrieren haben und wollen
ihnen aber die Ausübung ihrer Religion verbieten, indem sie ernsthaft ein Bauverbot für
Gotteshäuser verlangen. Im konkreten Fall betrifft es islamische Moscheen.
„Ich glaube, dass gerade Kärnten hier einen sehr erfolgreichen und sachlichen Weg be-
schritten hat. Ohne Hysterie wurden die Raumordnungsgesetze geändert, der Bau von
Minaretten unterbunden und damit eine emotionale Diskussion verhindert“, so Grosz weiter
und dürfte auf diese Ausführung noch stolz sein.

Statt Diskussion lieber Gesetzesänderung

Ob das Unterbinden von Diskussionen durch die Änderung eines Gesetzes einer Demokratie
würdig ist, sei dahingestellt. Warum hat sich das BZÖ nicht einer Volksbefragung gestellt um
zu erfahren, ob die Kärntner(innen) ebenso engstirnig denken wie die Schweizer(innen).

Das Judenproblem

Antisemitismus ist ein hausgemachtes Problem, so ist es zumindest einem Aufsatz von Jean-
Paul Sartres zu entnehmen. Religiöse, orthodoxe Juden wurden als nicht angepasst ver-
dammt.
  
Juden die aber hingegen angepasst lebten wurden verdächtigt, die Gesellschaft zu täuschen,
um mit ihrer vorgetäuschten Anpassung nur ein Ziel zu verfolgen, nämlich die Gesellschaft
und ihre Institutionen zu okkupieren.
Dieser perversen Logik der Antisemiten dürften nun die Islamisten zum Opfer fallen.  Da es
nicht mehr genügend Juden gibt, wären verbale Angriffe auf orthodoxe Juden und deren
Synagogen zwecklos. Außerdem könnte man ja in den Verdacht kommen ein „Nazi“ zu
sein.

Völkerwanderung der Jetztzeit

Da kommt doch die moderne Völkerwanderung etlichen Damen und Herren der Parteien
BZÖ  und FPÖ sehr entgegen. Muslime soweit das Auge reicht. Dunklere Hautfarbe und
fremde kulturelle Verhaltensweisen, schlagen sich in Hetzreden gut zu Buche.
In Zeiten einer Hochkonjunktur würden die Hetzreden solcher Herrschaften ungehört ver-
hallen. In Krisenzeiten ist dies schon etwas anders. War früher der „Jud“ an allem Schuld,
ist nun der „Moslem“ am besten Weg dazu, dem Juden seinen Rang abzulaufen.

Extreme Bildungslücken

Vielleicht sollten jene Herrschaften die Hetzreden über irgendeine Religions- oder Völker-
gruppe halten, sich vorher über die Lebensgewohnheiten von diesen Menschen infor-
mieren, um nicht einen derartigen Schwachsinn zu verzapfen.

Komplizierter Satz

Es hat schon seine Richtigkeit, dass sich unter den Moslems auch etliche Verbrecher befin-
den. Diese sind aber keine Verbrecher weil sie Moslems sind, sondern sind  nur Verbrecher
weil sie eben Verbrecher sind. Haben Sie diesen Satz verstanden Herr Grosz?
 
Stauni
2009-11-30 

Sittenwidrig? TEIL2


Wirtschaftskammer reagierte diesmal erstaunlich schnell

Im Beitrag „Sittenwidrig?“ haben wir die Meinung vertreten, dass es für eine Interessens-
vertretung einen Interessenskonflikt bilde, wenn dieser Strafgelder zugeführt werden, die
von der Behörde bei den Gewerbebetrieben kassiert wurden.
Die dazu gesetzliche Bestimmung in der Gewerbeordnung, ist unserer Ansicht nach sitten-
widrig. Noch dazu hat die Wirtschaftskammer bei der Erarbeitung bzw. Novellierung der
Gewerbeordnung, ein gewichtiges Wort mitzureden.
Das die  Wirtschaftskammer, die ausschließlich aus Zwangsmitgliedern besteht, ihre finan-
ziellen Einläufe verteidigt war und ist  klar. Allerdings sind die Argumentationen für die
Vereinnahmung von Strafgeldern, die jenen Leuten von der Behörde angeknöpft werden,
welche von der Wirtschaftskammer eigentlich vertreten werden sollten, in der Tat sehr
erstaunlich.
Die Wirtschaftskammer Wien schreibt:
Bereits die GewO 1859 sah in § 151 Abs. 1 leg. cit. seit der Gewerberechtsnovelle 1907
das Zufließen der Strafgelder wegen Übertretung der Gewerbeordnung an die entsprech-
ende Gewerbegenossenschaft vor, welche diese aber an bereits errichtete Krankenkassen
der Mitglieder der Genossenschaft bzw. an die Gehilfenkrankenkasse abzuführen hatte.
Eine weitergehende Recherche der Rechtslage vor dieser Gewerberechtsnovelle hätte uns-
eres Erachtens den Aufwand nicht gelohnt.

Berufung auf ein 150 Jahre altes Gesetz

Die Wirtschaftskammer beruft sich auf ein Gesetz aus dem Jahre 1859, welches 1907 novel-
liert wurde. Allein die Tatsache mit einem 150 Jahre alten Gesetz zu argumentieren, welches
vor 102 Jahre eine „Modernisierung“ erfahren hatte, beweist wie dringend notwendig eine
Novellierung der Gewerbeordnung ist.

Bäckerschupfen

In einem Punkt geben wir aber der Wirtschaftskammer recht. Eine weitergehende Recherche
der Rechtslage vor dieser Gewerberechtsnovelle, hätte sich wirklich nicht gelohnt. Da wäre
man vermutlich im Mittelalter gelandet, wo die Prügelstrafe oder das Bäckerschupfen noch
hochaktuell war.
Vielleicht wurden diese Strafmassnahmen seinerzeit von den Zunftmeistern durchgeführt,
wenn der Gewerbetreibende seinen Obolus nicht entrichtet hatte. Allerdings entzieht sich
dies unserer Kenntnis.

Kein Platz für Schwache

Die Wirtschaft ist kein Sanatorium und bietet keinen Platz für Schwache. Sollte jemand dem
beruflichen Druck eines Selbständigen nicht standhalten können, so ist er in diesem Business
eindeutig fehl am Platz.
Für solche Personen gibt es in Österreich anderwärtige Beschäftigungsmöglichkeiten. Beim
Staat oder den Gemeinden bzw. deren Betrieben sind Stellen vorhanden, wo man Personen
in weniger verantwortungsvollen Positionen „mitleben“ lässt, auch wenn diese dem geford-
erten Leistungsdruck nicht standhalten können.

Jeder ist sich selbst der Nächste

Dieses „Privileg“ gibt es bei Selbständige nicht. Hier heißt es „fressen“ oder „gefressen“
werden. Und das ist auch gut so, denn dadurch wird der Streu vom Weizen getrennt. Da
erscheint uns eine weitere Argumentation der Wirtschaftskammer wieder sehr erstaunlich.
Die Wirtschaftskammer Wien schreibt:
Vielmehr besteht seit 1.8.1974 für die Wirtschaftskammern die Verpflichtung, die von den
Gewerbebehörden überwiesenen Beträge zum Teil auch zur Unterstützung unverschuldet
in Not geratener Gewerbetreibender zu verwenden.

Wer sind die Opfer?

Was bedeutet „unverschuldet in Not geraten“ eigentlich? Ist der/die Betreffende viel-
leicht Opfer eines Erdbebens oder Terroranschlags geworden? Uns ist kein derartiger Fall
bekannt.
 
Oder waren es vielleicht Unfälle, Krankheiten oder wirtschaftliche Fehlentscheidungen, welche
das „Opfer“ in das wirtschaftliche „Aus“ manövriert haben.

Wettbewerbsverzerrung

Aus welchem Grund muss ein selbständiger Unternehmer, einen „abgestürzten“ Konkur-
renten finanziell unter die Arme greifen, sei es auch nur mit Strafgelder die er bezahlt hat.
Durch finanzielle Hilfen an eine solche Person entsteht eine Wettbewerbsverzerrung.
Diese „Opfer“ haben sich eben aus welchen Grunde auch immer, nicht in der beinharten
Wirtschaftswelt gehalten. Ein Ausscheiden aus dieser ist daher völlig korrekt und bedarf
keiner Unterstützung.

Wirtschaftskammer und Caritas

Es gibt genug karitative Organisationen an welche sich diese Personen wenden können.
Außerdem hat Österreich ein sehr gutes Sozialsystem, welches zwar immer wieder miss-
braucht wird, aber niemanden durch den Rost fallen lässt.  
Die Wirtschaftkammer hat eine Interessenvertretung  der Wirtschaft zu sein und soll es
tunlichst anderen Organisationen überlassen als „Caritas“ zu fungieren. Auch das
nächste Argument, zur Verteidigung von zugeflossenen Strafgeldern, hat es in sich.
Die Wirtschaftskammer Wien schreibt:
Abgeschafft könnten die Strafbestimmungen ja nur mit der Gewerbeordnung insgesamt
werden, weil sonst die Einhaltung die Regelungen der GewO nicht mehr durchsetzbar wäre.

Lesefehler

Werte Damen und Herren der Wirtschaftskammer! Da dürfte Ihnen ein Fehler beim Lesen
unseres Beitrages unterlaufen sein. Wir haben nicht für eine Abschaffung von Strafbestim-
mungen plädiert, sondern kritisierten das die eingehobenen Strafgelder Ihnen als Interessens-
vertretung zufließen.
Warum sollte man die Gewerbeordnung oder deren Strafbestimmungen abschaffen?  Wenn
in einem Haus eine Glühbirne kaputt ist, reißt man ja auch nicht das ganze Gebäude nieder.
Man ersetzt einfach die Glühbirne.

Novellierung erforderlich

Und so gehört auch dieser Absatz in der Gewerbeordnung, durch eine andere Bestimmung
ersetzt aus der hervorgeht, dass Strafgelder weiterhin zweckgebunden zu verwenden sind,
aber nicht der Wirtschaftskammer zuzufließen haben.

Wer hat wie viel kassiert?

Werte Damen und Herren der Wirtschaftskammer! Da uns natürlich brennend interessiert
wie viel Strafgelder Ihnen zugeflossen sind und welche Verwendung diese gefunden haben,
ersuchen wir Sie gleich auf diesem Weg, uns aussagekräftige Unterlagen der letzten 3 Jahre
zukommen zulassen.

Wir bleiben bei unserer Meinung

Abgesehen davon vertreten wir weiterhin die Meinung, dass eine Zwangsmitglied-
schaft nicht mehr zeitgemäß ist. Allerdings hätten Sie bei einer Abschaffung von dieser,
einen massiven Mitgliederschwund.
Auch halten wir weiter daran fest, dass Sie sich in einem Interessenskonflikt befinden, wenn
Sie als Interessenvertretung gleichzeitig Strafgelder von Behörden annehmen, welche von
Ihren Zwangsmitgliedern bezahlt wurden.
Wir glauben nicht, dass ein Autofahrerklub nur ein einziges Mitglied hätte, sollten diesen
Klubs die eingehobenen Strafgelder der Polizei zufließen.
 
Stauni
2009-11-26 

Wirtschaftskammer Wien

 

Stellungsnahme der Wirtschaftskammer Wien zum Beitrag

„Sittenwidrig?“

Sehr geehrter Herr Reder,
 
herzlichen Dank für das offene, sehr sachliche Gespräch am vergangenen Freitag.
Die Wirtschaftskammer Wien vertritt zu den Bestimmungen des § 372 (1) GewO
folgenden Standpunkt:
Bereits die GewO 1859 sah in § 151 Abs. 1 leg. cit. seit der Gewerberechtsnovelle
1907 das Zufließen der Strafgelder wegen Übertretung der Gewerbeordnung an die
entsprechende Gewerbegenossenschaft vor, welche diese aber an bereits errichtete
Krankenkassen der Mitglieder der Genossenschaft bzw. an die Gehilfenkranken-
kasse abzuführen hatte. Eine weitergehende Recherche der Rechtslage vor dieser
Gewerberechtsnovelle hätte unseres Erachtens den Aufwand nicht gelohnt.
Diese Regelung wurde durch die Bundesgesetze BGBl. II Nr. 322(1934 und  BGBl. Nr.
548/1935 dahingehend abgeändert, dass die Strafgelder an die damaligen (Landes-)
Kammern für Handel, Gewerbe und Industrie abzuführen waren, welche wiederum die
Hälfte davon an die damalige Gewerbeförderung institute des Landes (Vorgänger der
Wirtschaftsförderungs-institute) und die zweite Hälfte dem damaligen Landesgewerbe-
verband und der Kaufmannschaft im Verhältnis 2:1 abzuführen hatten.
Im Rahmen der Gewerbeordnungsnovelle 1973, BGBl. Nr. 50/1974 wurde beschlossen,
die Bestimmung des § 151 GewO 1859 grundsätzlich in § 372 GewO 1973 beizubehalten.
die Strafgelder sollten zwar weiterhin den Wifis zufließen, allerdings nicht mehr aber den als
Rechtsnachfolger der o.a. Organisationen anzusehenden Kammergliederungen. Vielmehr
besteht seit 1.8.1974 für die Wirtschaftskammern die Verpflichtung, die von den Gewerbe-
behörden überwiesenen Beträge zum Teil auch zur Unterstützung unverschuldet in Not
geratener Gewerbetreibender zu verwenden.
Nach Ansicht der WKW ist es für die Wirtschaft insgesamt vorteilhafter, diese Mittel weiter-
hin zu erhalten, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit der Hilfestellung für unver-
schuldet in Not geratene Gewerbetreibende. Hätte die WKO auf diese Bestimmung ver-
zichtet, hätte dies zur Folge gehabt, dass die Strafgelder allgemein für Zwecke der Sozial-
hilfe dem Land in dessen Gebiet die Strafen verhängt wurden, bzw. den in diesen Bundes-
land bestehenden Sozialhilfeverbänden,  zugeflossen wären (s. § 15 Abs. 1 VStG idgF).
Weiters ist anzumerken, dass Strafgelder wegen Nichteinhaltung von Vorschriften betref-
fend Betriebsanlagen, die einen nicht unwesentlichen Anteil an der Gesamtsumme der
verhängten Strafen ausmachen, gemäß §  372 Abs. 2 GewO 1994, nicht der Kammer,
sondern aufgrund der oben angeführten Bestimmung des § 15 Abs. 1 VStG dem Bundes
-land Wien bzw. den hier bestehenden Sozialhilfeverbänden zufließen.
 
Abgeschafft könnten die Strafbestimmungen ja nur mit der Gewerbeordnung insgesamt
werden, weil sonst die Einhaltung die Regelungen der GewO nicht mehr durchsetzbar wäre.
 
Ein Interessenkonflikt, wie dies auf der Homepage www.erstaunlich.at behauptet wird,
liegt aus unserer Sicht nicht vor. Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Wirtschaftskammer
maßgeblichen Einfluss auf die Tätigkeit der Behörden nehmen könnte, was definitiv nicht
der Fall ist. Wir ersuchen im Dialog mit den Behörden vielmehr immer wieder, die Mitglieder
in erster Linie zu beraten und erst bei nachhaltigem Zuwiderhandeln mit Bestrafungen vor-
zugehen.
Wenn im Rahmen einer individuellen Beratung seitens einer/s  WKW-Mitarbeiterin/ Mit-
arbeiters empfohlen wird, eine verhängte Strafe zu bezahlen, dann sicherlich nur, wenn
auf Grund der Darstellung des Mitglieds die Ergreifung eines Rechtmittels aller Voraussicht
nach nicht  den gewünschten Erfolg bringen, sondern lediglich höhere Kosten verursachen
würde. Wenn eine gewisse Erfolgsaussicht besteht, helfen wir unseren Mitgliedern bei der
Formu-lierung des Rechtsmittels – dies ist bedeutend häufiger der Fall, als wir die Bezahlung
der Strafe empfehlen.
Wir wollen diese Gelegenheit gerne auch dazu nützen, auf unser Beratungsangebot für die
Wiener Unternehmerinnen und Unternehmer, nicht nur wegen verhängter Strafen auf
Grund der GewO, sondern bei allen Rechtsund Fachfragen, aufmerksam zu machen.
 
Freundliche Grüße
 
Dr. Georg Beer
 
Wirtschaftskammer Wien
Abteilung Mitgliederservice
Stubenring 8 -10
1010 Wien
T 01 514 50-1504 | F 01 514 50-1735
E georg.beer@wkw.at | W  http://wko.at/wien
Wir bedanken uns für die Stellungsnahme der Wirtschaftskammer. Ein Beitrag über unsere
Ansicht, der zum Teil erstaunlichen Begründungen erfolgt in Kürze.
 
Erich Reder
 
2009-11-26 

Sittenwidrig?

Die Interessensbewahrer

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor. Sie werden von einer Behörde beschuldigt eine Ver-
waltungsübertretung begangen zu haben, die Sie jedoch bestreiten. Um Ihr Recht durchzu-
setzen, engagieren  Sie einen Rechtsanwalt.
In Ihren Augen ist dieser Anwalt der Bewahrer Ihrer Interessen und sollte sich so gut wie
möglich für Ihr Anliegen einsetzen. Dieser erhält natürlich für seine Aufgabe, das  gegen-
seitig freiwillig vereinbarte Honorar von Ihnen. 

Würden Sie so einen Anwalt engagieren?

Nun tritt jener Fall ein, dass Sie trotzdem gegen die Behörde verlieren  und Ihnen diese
ein Bußgeld auferlegt. Sie werden sich bestimmt nicht freuen und vielleicht geben Sie auch
dem Anwalt eine Mitschuld, weil dieser  Ihrer Meinung nach  nicht genug aktiv war.
Was würden Sie machen wenn Sie in Kenntnis gelangen, dass eingehobene Bußgelder
dem  Anwalt überwiesen werden? Würden Sie sich von einem solchen Anwalt  weiter
vertreten lassen, auch wenn er permanent beteuert Ihre Interessen zu wahren.

Wider den guten Sitten

Mit absoluter Sicherheit würden Sie mit diesem Anwalt nicht einmal ein Wort wechseln,
geschweige denn, ihn als Bewahrer Ihrer Interessen ansehen. Eine Vorgehensweise bei
der ein Interessensvertreter, gleichzeitig von den Behörden die eingehobenen Strafgelder
überwiesen bekommt, ist unserer Meinung nach wider den guten Sitten.

Gemeinsam sind wir stark

Anders dürfte dies die Wirtschaftkammer sehen.   Diese braucht ohnehin von niemanden
engagiert zu werden, denn sie besteht ausschließlich aus Zwangsmitgliedern. Obwohl die
Wirtschaftskammer ständig mit dem Slogan „Gemeinsam sind wir stark“ hausieren geht,
schickte sie eine Aussendung an eine bestimmte Zwangsmitgliedergruppe.

Keine Vertretung

Die Ursache dieser Mitteilung waren Verhandlungen mit der Stadt Wien, bezüglich einer
Senkung der Vergnügungssteuer.  Die Aussage in dieser Aussendung war in der Tat erstaun-
lich, denn sie lautete „Aus gesellschaftspolitischen Gründen, konnten wir Ihr Anliegen
nicht vertreten.“

Keine Moral

Allerdings hatte es die Wirtschaftkammer nicht davon abgeschreckt, weiterhin den Zwangs-
obolus  bei dieser Gruppe von Gewerbetreibenden einzuheben. Geld hat kein Mascherl und
daher ist es gesellschaftspolitisch unbedenklich, wird man sich bei der Wirtschaftkammer
gedacht haben.

Pleitier als Kammerfunktionär

Noch eine von zahlreichen Episoden der Wirtschaftskammer. Ein Unternehmer der bereits
eine behördliche Löschung einer seiner zahlreichen Firmen, einen Konkurs sowie eine Kon-
kursabweisung vorweisen konnte, saß jahrelang als hoher Funktionär in einem Kammer-
gremium.
Dieser Mann war nicht einmal mehr befugt als selbständiger Fensterputzer zu agieren und
leitete Geschicke in einem Gremium mit. „ERSTAUNLICH“ deckte diesen Skandal auf und
die Wirtschaftskammer trennte sich still und leise von diesem Mann. Über diesen Vorfall
haben wir noch keinen Beitrag geschrieben, behalten uns dies aber vor.

Erstaunliche Aussage

Wir haben am 28.Oktober den Beitrag „Magistrat unterstützt Einbrecher“ verfasst. In
diesem Bericht ging es auch um die nebensächliche Aussage eines Marktamtsbeamten
der behauptete, dass die Wirtschaftkammer einen Teil der eingehobenen Strafgelder
erhält.

Erfolglose Nachfrage

Zuerst dachten wir an einen schlechten Scherz, konnten aber kein Motiv dafür finden, dass
dieser Mann die Unwahrheit sprach. Also riefen wir umgehend in der Wirtschaftskammer an
und wollten genaueres dazu wissen.
Wie wir fast erwartet hatten kam keine Antwort. Bei Nachfragen war die zuständige Juristin
entweder nicht im Zimmer oder sie telefonierte gerade. Also haben wir uns an die Magistrats-
direktion Wien gewandt und unsere Anfrage dort deponiert.
Postwendend erhielten wir per Mail folgende Antwort, die in der Tat erstaunlich ist.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Anfrage wurde an uns weitergeleitet.
Sollte sich diese auf ein Telefonat eines Ihrer Mitarbeiter mit mir beziehen, in dem es um
ein Organmandat wegen Übertretung einer gewerbebehördlichen Bestimmung (äußere
Geschäftsbezeichnung) gegangen ist, darf ich Ihnen folgende Bestimmung aus der Gewerbe-
ordnung 1994 zur Kenntnis bringen:
„§ 372. (1) Die auf Grund dieses Bundesgesetzes verhängten Geldstrafen sowie der Erlös der
auf Grund des § 369 für verfallen erklärten Gegenstände fließen der Landeskammer der ge-
werblichen Wirtschaft zu, in deren Bereich die Behörde liegt, die  Verwaltungsübertretung
geahndet hat. Die Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft hat diese Beträge für die Wirt-
schaftsförderung sowie zur Unterstützung unverschuldet in Notlage geratener Gewerbetreib-
ender und ehemaliger Gewerbetreibender zu verwenden.“
Wie dieses Gesetz enthalten auch andere Gesetze Zweckwidmungen hinsichtlich der auf
dieser Rechtsgrundlage eingehobenen Strafgelder. Bundesgesetzliche Bestimmungen sind
über das Rechtsinformationssystem des Bundes, Gesetze des Landes Wien über das Wiener
Rechtsinformationssystem abrufbar.
Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen:
Die Abteilungsleiterin:
Mag. Adelheid S*******
Direktorin des Marktamtes
Da hatte sich der Beamte des Marktamts ein wenig geirrt. Nicht ein Teil der eingehobenen
Strafgeldern, sondern der volle Betrag, sowie der Erlös für verfallen erklärte Gegenstände
fließt der Wirtschaftskammer zu.

Wer sind die Unterstützten?

Und das Schöne daran ist , dass diese ganze Aktion durch die Gewerbeordnung gesetzlich
gedeckt ist. Jetzt kann man noch drei mal raten, wer am Entwurf der Gewerbeordnung
mitgearbeitet hat. Richtig geraten, es ist die Wirtschaftkammer.
Mit den überwiesenen Strafgeldern soll die Wirtschaftskammer unter anderem, unverschuldet
in Notlage geratene Gewerbetreibende unterstützen. Wahrscheinlich sind das jene, die nach
Konkursen und Konkursabweisungen, als hohe Funktionäre in verschiedenen Gremien
sitzen.

Eindeutiger Interessenskonflikt

Aber lassen wir einmal den Sarkasmus beiseite und betrachten diese Angelegenheit ganz
nüchtern. Eine Interessensvertretung die gleichzeitig in den Genuss der verhängten Straf-
gelder kommt, ist eindeutig in einem Interessenskonflikt.
Vermutlich ist das auch jener Grund, wenn Gewerbetreibende bei der Wirtschaftkammer
juristischen Rat suchen um sich gegen behördliche Strafen zu wehren und ihnen gesagt
wird, es sei besser zu bezahlen als lange Prozesse zu führen.

Ratschläge haben tieferen Sinn

Diese erstaunlichen Ratschläge der „Interessensvertretung“ ergeben somit auch einen
Sinn, da die Strafgelder an die Wirtschaftskammer überwiesen werden. Damit kassieren diese
doppelt, nämlich einerseits die Zwangsumlage und anderseits die Bußgelder.
Eine derartige Verhaltensweise ist in unseren Augen sittenwidrig, denn wie kann eine Interes-
sensvertretung die ausschließlich aus Zwangsmitgliedern besteht, in den Genuss von Buß-
geldern kommen, welche von Behörden verhängt werden.

Ohne Zwangsmitglieder gäbe es keine Wirtschaftkammer mehr

Das unsere Theorie stimmt, dass es die Wirtschaftskammer bei ihrer jetzigen Leistung und
Verhalten nicht mehr gäbe, wenn sie von freiwilligen Mitglieder leben müsste, lässt sich
durch diese erstaunliche Verhaltensweise einwandfrei beweisen.
Ist schon die Rekrutierung von Zwangsmitgliedern zumindest moralisch bedenklich, schlägt
wohl das Einkassieren von behördlich eingehobenen Strafgeldern als Interessensvertretung,
dem Fass den Boden aus.

Eine Lösung wird kommen müssen

In dieser Angelegenheit sollte die Wirtschaftskammer zum Vorteil ihrer „Zwangsmitglieder“
schnellstens aktiv werden, denn wir denken dass unser Beitrag sicher einige juristische
Aktivitäten auslösen wird.
Normalerweise müsste die Zwangsmitgliedschaft sofort aufgehoben werden. Mit der bis-
herigen Gangart der Wirtschaftskammer gewinnt man den Eindruck, dass es sich hier um
einen Staat im Staat handelt.

Leider sind die meisten Leute in Unkenntnis

Wir sind sich ziemlich sicher, dass diesen seltsamen Paragrafen in der Gewerbeordnung
fast niemand kennt und auch nur wenige Leute, wie Beamte und höherrangige Mitarbeiter
der Wirtschaftskammer, über diese Vorgehensweise Bescheid wissen.
Vermutlich haben wir auch deshalb keine Antwort der Wirtschaftkammer erhalten, weil diese
keinen unnötigen Staub aufwirbeln wollte. In diesem Fall hat sich die Direktion des Markt-
amtes äußerst korrekt verhalten und einem fragenden Bürger umgehend Antwort erteilt.
Stauni
   
2009-11-19
  

Arbeitsverbot für Selbständige


Unangebrachter Stolz

Voll Stolz wird in einer heutigen Presseausendung das Ergebnis einer gestrigen Kontrolle,
bezüglich der Einhaltung der Öffnungszeitenvorschriften präsentiert. Von den pragmati-
sierten Beamten des Marktamtes (MA 59), die allesamt einen sicheren  Arbeitsplatz haben,
weil dieser durch die Steuerzahler finanziert wird,  wurden 41(!) Anzeigen erstattet.

Am siebenten Tage sollst Du ruh´n

Grund für diese Anzeigeflut bei der gestrigen Schwerpunktkontrolle in Wien, war die Nicht-
einhaltung der Sonntagsruhe. Wer waren diese Betriebe die sich erdreisteten am Tag des
Herren oder des Marx, ihre Rollläden offen zu lassen.
Nein, es waren keine großen Handelsketten, die ihre Mitarbeiter gezwungen hatten zwischen
Sonntagsarbeit und Kündigung zu wählen. Es waren kleine Lebensmittelgeschäfte, meist Fa-
milienbetriebe.

Marktamt zockt ab

Hinter dem Verkaufspult standen also Herr und Frau Kleinunternehmer persönlich und keine
geknechteten Arbeitsnehmer(innen). In wirtschaftlich schweren Zeiten, so wie sie jetzt gegeben
sind, ist man froh wenn einige Euros zusätzlich in die Kassa fließen.
Das werden sich auch die Verantwortlichen des Marktamtes gedacht haben und haben unter
Anwendung eines völlig veralteten Gesetzes kräftig abkassiert. In der Markamtverordnung wim-
melt es nur so von unzeitgemäßen Gesetzen und Vorschriften.

Verhöhnung

Wie ein Hohn klingt es, wenn die für das Marktamt zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger
meint: „Die Sonntagsruhe dient in erster Linie dem Schutz der Arbeitnehmer(innen). Auch die
Handelsangestellten haben das Recht auf Zeit mit der Familie am Wochenende. Gegen schwarze
Schafe unter den Handelsbetrieben wollen wir daher streng vorgehen. Das sind wir auch jenen
Betrieben, die sich an die Sonntagsruhe halten, schuldig. Gesetze und Regeln haben für alle zu
gelten.“

Sicher keine Sklavenhaltung

Werte Frau Stadträtin! Die wenigen Handelsangestellten die Ihre Beamten bei dieser
Kontrolle angetroffen haben, sind sicherlich nicht zur Arbeit gezwungen worden. Dies ist
unter Bedachtnahme der großzügigen Arbeitslosenunterstützung gar nicht möglich, von
der ein(e) Arbeitnehmer(in) in diesem Fall sofort Gebrauch gemacht hätte.
Diese Arbeitnehmer haben mit absoluter Sicherheit freiwillig gearbeitet, um vielleicht für
das bevorstehende Weihnachtsfest einige Euros dazu zu verdienen, die ja schlussendlich
wieder ihren Weg in den Wirtschaftskreislauf  finden.

Wie ruiniert man Betriebe?

Das von Frauenberger hochgepriesenes Gesetz, findet nicht einmal mehr in den exkom-
munistischen Ländern Anwendung. Auch in der  Aussage, dass Gesetze und Regeln
für alle zu gelten haben, findet sich ein großer Widerspruch.
Denn wir können beim besten Willen nicht verstehen, dass eine Tankstelle rund um die
Uhr Lebensmittel verkaufen darf und der kleine Greissler am Eck nicht. Immer wieder
wird das Massensterben von Nahversorgungsbetrieben kritisiert. Mit diesen stolz ver-
kündeten „Kontrollen“ trägt das Marktamt massiv dazu bei.

Kein Problem mit Sonntagsarbeit

Vielleicht sollte man auch den Spitälern, Wachzimmern, Restaurants, Vergnügungsbetrieben,
Cafehäusern, Taxis, Öffis udgl. mehr, ebenfalls eine sonntägige Sperre verordnen. Denn er-
staunlicherweise gibt es bei diesen Betrieben mit der Sonntagsarbeit kein Problem und  auch
keine(e) Mitarbeiter(in) fühlt sich versklavt.

Motiv ist blanker Neid

Auch die Argumentation, dass die Verstöße und die Zahl der Beschwerden zunimmt und die
Stadt Wien deshalb auf Schwerpunktaktionen setzt, ist mehr als lächerlich. Die einzigen Be-
schwerden die einlaufen sind jene von Ladenbetreibern die sonntags nicht arbeiten wollen.
Unter dem Motto „Wenn ich nichts verdiene, steht es meiner Konkurrenz auch nicht
zu“ werden Anzeigen und Beschwerden eingebracht.

Kassiert die Wirtschaftskammer mit?

Interessant wäre eine Stellungsnahme der Wirtschaftskammer zu diesem Gesetz und der
darausfolgenden Abzocke durch das Marktamt. Aber vielleicht fließen hier ja auch Anteile
der eingehobenen „Strafgelder“, der Interessensvertretung zu.
Wir haben diesbezüglich schon eine Anfrage bei der Wirtschaftskammer gestellt. Antwort
kam bis heute keine. Allerdings haben wir uns vorgenommen, an der angeblichen Straf-
gelderbeteiligung der Interessensvertretung dran zu bleiben  und werden diesbezüglich
einen eigenen Beitrag verfassen.
Stauni
  
2009-11-16
  

Akademischer Tierschützer


Politiker steht über dem Gesetz

Wir haben zu Beginn dieses Monats den Beitrag „Der Eiermann“ verfasst. In diesem Bericht
ging es darum, wie sich ein Lokalpolitiker in Goschenreith (Waldviertel, über bestehende
Gesetze hinwegsetzt und trotz eines Verbotes eine Legebatterie betreibt.

 

Sind Justiz und BH blind?

Nachdem weder den Ordnungskräften, noch den Beamten der dortigen Bezirkshauptmann-
schaft der gesetzeswidrige Zustand aufgefallen war, „besetzten“ Aktivisten des „VGT“ die
Tierquälerfabrik, um auf den Missstand aufmerksam zu machen.

Live-Schaltung

Während dieser „Besetzung“ waren wir zeitweise mit dem Obmann des VGT telefonisch
verbunden, der uns eine Art Live-Berichterstattung vom Ort des Geschehens ermöglichte.
Wir kannten diesen Mann bis dato nicht, waren aber sehr neugierig diesen kennen zu lernen.

Also haben wir ihn in unsere Redaktion zu einem Interview eingeladen. Wir waren direkt
erstaunt, als wir ihn gesehen haben. Unter einem „Doppeldoktor“ hatten wir eigentlich
einen verschrobenen und übergewichtigen Bürokraten erwartet.

Dieses Bild hat sich bei Balluch jedoch nicht erfüllt. Er ist ein sportlicher Typ, den man auch
seine 45 Lenze nicht ansieht. Auch vom typischen  „Bürokraten“ ist er meilenweit entfernt.

Steckbrief:

Name: DDr. Martin Balluch
Alter: 45 Jahre
Hobbys: Bergsteigen und Wandern in der Wildnis
Ausbildung: Doktorate in Mathematik und Physik, sowie in Philosophie
Beruflicher Werdegang: 12 Jahre Forschung in Umwelt und Physik, an den Universitäten
Wien, Heidelberg und Cambridge. Ab 1997 Einstieg in den aktiven Tierschutz und zur Zeit
Obmann und Geschäftsführer des VGT.
ERSTAUNLICH:
Warum sind Sie aktiver Tierschützer geworden?
DDr. BALLUCH:
Meine Forschungsarbeiten an den verschieden Universitäten, befassten sich mit der Umwelt-
verschmutzung, die durch Tierfabriken verursacht werden. Bei meiner Arbeit erlangte ich
auch Kenntnis über das unendliche Leid, welches den Tieren in diesen zugefügt wird. Das
war der Auslöser dafür, dass ich in den aktiven Tierschutz eingestiegen bin.
ERSTAUNLICH:
Was sind Ihre Ziele?
DDr. BALLUCH:
Mir ist bewusst, dass ich keine Weltbewegung auslösen werde. Ich gebe mich auch keinen
Utopien hin, soviel Realist bin ich. Aber wenn man in kleinen Schritten den Leuten klar-
machen kann, dass sie vor Tiere Respekt haben sollen und der Abbau von Tierfabriken weiter
voran getrieben werden kann, ist schon viel erreicht.
ERSTAUNLICH:
Wie finanziert sich der VGT?
DDr. BALLUCH:
Der VGT hat zirka 18.000 Mitglieder. Der Verein finanziert sich aus den Mitgliedsbei-
trägen, sowie aus freiwilligen Spenden. Staatliche Unterstützung erhalten wir keine.
Der VGT hat auch dreizehn haupt- und nebenberufliche Mitarbeiter(innen).
ERSTAUNLICH:
Was halten Sie von militanten Tierschützern?
DDr. BALLUCH:
Jeder sieht seine ethischen Ideale woanders. Trotzdem sollten auch Tierschützer(innen) einen
respektvollen Umgang mit Leuten pflegen, die nicht ihrer Meinung sind.
ERSTAUNLICH:
Was sagen Sie zum Mafiaparagrafen und deren Auswirkung?
DDr. BALLUCH:
Ich befürchte, dass sich das Lager der Tierschützer(innen) spalten wird, wenn die Justiz
den aktiven Tierschutz wie eine kriminelle Organisation verfolgt. Die eine Gruppe wird
wahrscheinlich brav werden, während die andere Gruppierung ins Extreme verfallen könnte.
Das Ziel des aktiven Tierschutzes sollte sein, in gut dosierten Dosen der Gesellschaft auf die
Nerven zu gehen, um sie auf Unrecht gegenüber Tieren aufmerksam zu machen.
ERSTAUNLICH:
Warum glauben Sie, dass die Justiz nichts gegen Tierquäler a la Goschenreith unternimmt?
DDr. BALLUCH:
Ich glaube das die Justiz diese Tierquälereien als Kavaliersdelikt ansieht. Die Tierschützer
sind in ihren Augen eher Nörgler und Wirtschaftsschädlinge. Dabei spielt der Lobbyismus
auch eine entscheidende Rolle.
ERSTAUNLICH:
Wir danken für das Gespräch.
Stauni
  
2009-11-11
  

Asylanten auf den Hund gekommen


 Grundversorgungsgesetz

Im Beitrag „Von Beruf Asylant“ haben wir uns mit den Kosten auseinandergesetzt, mit
denen ein Asylant den österreichischen Steuerzahler monatlich belastet. Wir sind nach-
vollziehbar auf einen monatlichen Mindestbetrag von 570,- Euro gekommen.
Die vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber,
Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht ab-
schiebbare Menschen), wird im „Wiener Grundversorgungsgesetz – WGVG“ geregelt.

Missbrauch des WGVG

Wie gesagt, gilt dieses Gesetz nur für obig angeführten  Personenkreis. Obwohl wir an-
nehmen, dass ein Großteil der zu uns kommenden „Asylwerber“  Wirtschaftsflüchtlinge
sind, nehmen auch diese Personen die durch das Gesetz geregelten Sozialleistungen in
Anspruch.

Moralische Pflicht

Gehen wir einmal davon aus, dass es sich tatsächlich um einen „echten“ Flüchtling handelt.
In diesem Fall hat die Gesellschaft die moralische Pflicht, diesen Menschen solange mit
lebensnotwendigen Dingen zu versorgen, bis dieser auf eigenen Beinen steht und das
unabhängig davon, wie man zu dieser Thematik steht.

Die großzügige Stadt Wien

Die Versorgung mit lebensnotwendigen Dingen ist  im  „Wiener Grundversorgungsgesetz“
ganz klar geregelt. Die steinreiche Gemeinde Wien, die zwar ihre Bürger so gut wie es geht
abkassiert (z.B.: Kurzparkzonen bis 22Uhr) setzt allerdings noch einen drauf.


Mobilpass für 27-jährigen

Diese Wertmarke für einen Mobilpass, wurde einem 27-jährigen, gesunden Asylwerber
zugesandt.  Anstatt dem jungen Mann eine Arbeit zuzuteilen, erhält er zusätzlich erstaun-
liche Sozialleistungen.

Erstaunliche Zusatzleistungen

Da wäre einmal eine 50-prozentige Ermäßigung auf Fahrscheine der Wiener Linien.
Ist ja auch einzusehen, denn wenn der gute Mann ohnehin nichts zu tun hat, kann er sich
wenigsten die Stadt von der Straßenbahn aus ansehen, so wie er es aus seinem Heimatland
gewohnt war. Sofern es dort überhaupt öffentliche Verkehrsmittel gegeben hat.

Auch die ermäßigte Jahreskarte bei den städtischen Büchereien ist sehr wichtig. Hoffentlich
gibt es dort auch Bücher in jener Sprache, aus dem betreffenden Heimatland des Asylanten.
Wenn nicht, müssten sofort auf Steuerkosten solche angeschafft werden.

Wichtig ist auch der ermäßigte Eintritt in städtische Bäder. Sollen doch die Österreicher
auf die kostenlose Donauinsel gehen, wenn sie sich den Eintritt ins Oberlaaer Bad nicht
leisten können.

Der Oberhammer ist die Bezuschussung der Hundeabgabe. Na ja, ein Hund ist doch eine
lebensnotwendige Maßnahme die jeder Asylant unbedingt benötigt. Aus diesem offen-
sichtlichen Grund wird die „Hundesteuer“ von der Gemeinde Wien mit 50% bezuschusst.

Stellt sich nur die Frage, ob der Hund auch um den halben Fahrpreis in der Straßenbahn
fahren kann. Dies sollte man amtlicherseits unbedingt abklären, um den „Schwarzkapplern“
nicht unnötigen Stress zu verursachen.

Stauni
  
2009-11-03
  

Der Eiermann


Tierquäler haben es besser

Während die Justiz mit Tierschützern nicht gerade zimperlich umgeht, scheinen Tier-
quäler die besseren Karten zu haben. Gut vielleicht ist es nicht die feine englische Art,
Buttersäure zu versprühen oder Tierquälstationen zu besetzen, um auf unsägliches
Tierleid aufmerksam zu machen.
Aber wie in vielen Fällen, heiligt der Zweck die Mitteln. Dafür hat sich die heimische
Justiz im letzten allgemein hinlänglich bekannten Fall, bei Tierschutzaktivisten mit dem
„Mafiaparagrafen“  bedankt.

Der Pate lässt grüßen

Aus einer gewöhnlichen Sachbeschädigung und Besitzstörung, wurde auf einmal eine
„Kriminelle Organisation“. Tja, was liegt denn näher, als mit Kanonen auf Spatzen zu
schießen, wenn man verhindern will, dass Tierschützer auf etwas aufmerksam machen
wollen, wo die Justiz partout nicht hinsieht oder nicht hinsehen will.

Tatort Goschenreith

Aber nun zum gegeben Anlassfall unseres Beitrages. In Goschenreith am Taxenbache
(Waldviertel/NÖ) unterhält ein niederösterreichischer Bürgermeister eine Legebatterie
mit zirka 50.000 Hühnern. In einem Käfig dieser Tierfabrik, befinden sich jeweils 5 Hühner.
Diese Art der Tierhaltung ist seit Jänner 2005, mit einer 4-jährigen Übergangsfrist gesetzlich
verboten. Das hat den Bgmst. Karl Latschenberger, der seine Legebatterie in Goschenreith
betreibt, bislang offensichtlich sehr wenig interessiert.

Viele Eier machen, mit den Eiern

Dafür wurde er im März dieses Jahres, vom Verein Gegen Tierfabriken VGT angezeigt.
Da Ostern vor der Tür stand und er das Eiergeschäft nicht verpassen wollte, versprach er
den ungesetzlichen Zustand seines Betriebes, bis spätestens Ende April abzustellen.
Diese Information wurde uns vom Obmann des VGT DDr. Martin Balluch mitgeteilt.

Anfertigung von Beweismaterial

In den vergangenen zwei Tagen filmten und fotografierten Tierschützer den Betrieb, um
ausreichend Beweismaterial zu haben. Heute gegen 10:00 Uhr, begannen  dann ca. 30
Aktivisten  das Gelände der „Eierfabrik“ zu besetzten und mit Transparente auf das Tierleid
aufmerksam zu machen.
Wir waren mit Herrn DDr. Balluch während der „Besetzung“ zeitweise telefonisch verbunden
und konnten sich akustisch ein Bild über die Geschehnisse vor Ort machen. Ein Mann, ver-
mutlich ein Mitarbeiter des Betriebes, attackierte einen Tierschützer und riss ihm ein
Transparent aus der Hand.
Auch wurde versucht, die  Aktivisten mit Jauche zu besprühen. Die vor Ort anwesende
Polizei konnte aufkeimende Handgreiflichkeiten sofort schlichten. Gegen zirka 16:30 Uhr
wurde die „Besetzung“ beendet, nachdem Behördenvertreter zugesagt hatten, sich um
die Angelegenheit kümmern zu wollen.

Daten für den Mafiaparagrafen

Die Polizei war sehr bemüht, die Identität aller Tierschutzaktivisten festzuhalten. Vielleicht
gibt es ja wieder den „Mafiaparagrafen“ als Dankeschön für den Tierschutz und das
Aufmerksammachen eines ungesetzlichen Zustandes.

Das Gesetz bin ich!

Es ist schon erstaunlich, welcher Lobby der „Eierfabrikant“ angehören muss, dass er sich
als Politiker, der eigentlich eine Vorbildfunktion ausüben sollte, über bestehende Gesetze hin-
weg setzen zu kann.
Dieser Lobby dürften Tierschützer auf keinen Fall angehören, wie man es bei der Straf-
verfolgung deutlich sieht. Sie werden als lästige Aufdecker schwerstens  kriminalisiert.
Stauni
  
2009-11-02
  

Wenn Rechtsbrecher das Gesetz vertreten

 

Alles nach dem Gesetz?

Vorige Woche noch, hatte eine kleinformatige Familienzeitung das vorläufige Gutachten
des Schießsachverständigen im Kremser Schusswaffengebrauch angezweifelt.
Auch der Anwalt des betroffenen Polizeibeamten äußerte sich  in dem Familienblatt mit
den vielen Sexanzeigen dahingehend, dass der Polizist gesetzmäßig gehandelt hätte.

Wirklich Notwehr?

Wir haben bereits nach dem traurigen Vorfall in einem „Beitrag“ Zweifel gehegt, ob in
diesem Fall wirklich eine Notwehrsituation vorlag. Auch haben wir den Verdacht gehegt,
dass die Schüsse gezielt abgegeben wurden.

Gutachten liegt vor

Nun liegt ein detailliertes Gutachten auf dem Tisch, in dem der Schießsachverständige
zur Ansicht kommt, dass der 14-Jährige Junge von einem dunklen Bereich des Super-
markts in den hellen Verkaufsraum geflüchtet sein muss.

Dem Jugendlichen wurde aus einer Entfernung von zirka zwei Metern in den Rücken
geschossen. Diese Tatsachen bestärken uns in unserer Meinung, dass keine Notwehr-
situation vorlag.

Überfordert?

Eine Anklage gegen den Beamten wird jedenfalls immer wahrscheinlicher und der Anwalt
des Polizisten hüllt sich nun in Schweigen. Ob es tatsächlich zu einer Anklage kommt,
wird letztlich der Staatsanwalt entscheiden.

Warum der Polizeibeamte auf den Jungen geschossen hatte, wird wahrscheinlich nur
er selbst wissen. Vielleicht war er mit der Situation am  Tatort einfach überfordert.
Auf jeden Fall, hat er die Folgen seines Handelns zu tragen.

Verfolgungsjagd mit traurigem Ende

In dieser Woche ereignete sich ein Vorfall, bei der eine rumänische Einbrecherbande am
Tatort überrascht wurde und mit einem Klein-Lkw flüchtete. Die Verfolgungsjagd ging vom
16.Bezirk über den Gürtel und endete mit einem schweren Unfall am Matzleinsdorferplatz,
bei dem unschuldige Menschen verletzt wurden.

Polizisten handelten verwantwortungsvoll

Nun behaupten realitätsfremde Fanatiker, dass die verfolgenden Polizisten vermutlich
wegen des Kremser Vorfalls nicht geschossen hätten und es daher zu diesem Unfall kam.
Diese Behauptung ist natürlich absurd, denn jene Beamten werden sicher andere Gründe
gehabt haben.

Vermutlich konnten die Beamten nicht von der Schusswaffe Gebrauch machen, da sie
möglicherweise andere Personen gefährdet hätten. Bei einer Verfolgungsjagd mit hohem
Tempo, ist das durchaus nachvollziehbar.

Auf jeden Fall, haben sich die Beamten verantwortungsvoll verhalten. Das es dann zu diesem
Unfall kam, war Schicksal und kann nicht den Polizisten angelastet werden.

Was bringt die Polizei in Verruf?

Unsere Polizei ist nicht der schießwütige Haufen, wie ihn manche Gutmenschen darstellen.
Der Junge in Krems wurde nicht von der Polizei erschossen, sondern nur von diesen einem
Beamten.

Was unsere Polizei in Verruf bringt und die Gutmenschen aufjaulen lässt, sind die erstaun-
lich milden Gerichtsurteile, die über einzelne Beamte verhängt werden, wenn diese mit dem
Gesetz in Konflikt gekommen sind.

Zweierlei Maß

Es ist nicht nachvollziehbar warum ein Polizeibeamter der das Recht gebrochen hat, mit einer
wesentlich milderen Strafe davonkommt, als ein Schlossergeselle der die selbe Tat begangen
hat. Da der Mensch zum Globalisieren neigt, kommt aus diesem Grund ein ganzer Berufs-
stand ungerechtfertigt in Verruf.

Rechtsbrecher vertritt das Recht

Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass rechtskräftig verurteilte Polizeibeamte weiterhin
Exekutivdienst versehen. Mit welchem Recht will so ein Beamter darauf achten, dass Otto
Normalverbraucher die Gesetze einhält.

Wahrscheinlich wird es auch im Kremser Fall zu einem erstaunlich milden Urteil kommen
und jener  Beamte wird weiterhin bewaffnet für Recht und Ordnung sorgen.
Hätte ein Nachtwächter in jener Nacht diesen Jungen erschossen, wäre er mit Sicherheit
seinen Job los und müsste mit einer strengen Bestrafung rechnen.

Stauni
  
2009-10-14
  

Sippenhaftung

 

Mit dem Taxi zum Bankraub

Ein Fahrgast kommt zum Taxistandplatz, setzt sich in dieses und beordert den Fahrer
zur nächsten Bank. Dort ersucht er diesen auf ihn zu warten, denn er müsse noch Geld
abheben.
Was der Taxifahrer nicht weiß, der Kunde beraubt diese Bank. Zurück von der „Barab-
hebung“ weist der Fahrgast den Taxler an, ihn zum Flughafen zu bringen. Nach der
Fahrt wird das Taxi von der Polizei gestoppt.
Der Bankräuber ist längst über alle Berge und der übrigbleibende Fahrer wird vorläufig
festgenommen um abzuklären, ob er in diesen Überfall involviert war.

Ist der Taxifahrer schuld?

Wie gesagt, der Taxifahrer wusste nichts vom Vorhaben seines Gastes und kann dies auch
glaubhaft darlegen.  Trifft nun den Taxler ein Verschulden an dem Bankraub? Immerhin
hat er den Räuber zur Bank gebracht. Dieser konnte fliehen und kann daher nicht mehr zur
Verantwortung gezogen werden.
Der logische Menschenverstand sagt uns nein. Vermutlich wird es auch die Justiz so sehen.
Wir haben Ihnen diesen etwas hinkenden Vergleich dargelegt, um zu beweisen welche
erstaunliche Gesetze es gibt.

Extremvergleich

Im Vergleich mit einem neuen Gesetz für die Baubranche, würde  der Taxifahrer bestraft
werden und müsste auch für den entstandenen Schaden aufkommen. Nach diesem Gesetz,
dass seit 1.September 2009 in Kraft ist, haften Generalunternehmer für Subunternehmer.
Sicherlich werden uns jetzt etliche Leser vorwerfen, dass wir Äpfel mit Birnen vergleichen.
Uns ist der Unterschied zwischen den Delikten und Branchen sehr wohl bewusst.

Täter unwichtig, Hauptsache einen Schuldigen

Wir wollen aber mit diesem Extrembeispiel veranschaulichen, dass der Staat mit Hilfe der
Gesetzgebung Personen bestrafen will, die mit einem Delikt das andere Leute  setzen, gar
nichts zu tun haben.
Wenn dieses Beispiel  aber Schule macht, ließe sich das beliebig in alle Lebensbereiche fort-
setzen. Dieses Gesetz verstößt eindeutig gegen den Grundsatz, ohne Schuld keine Strafe.

Erstaunliche Haftung

Zum konkreten Fall. Ein Generalunternehmer gibt einem selbständigen Subunternehmer
einen Bauauftrag weiter, weil er z.B. ausgelastet ist. Nun ist jener, der den Auftrag weitergibt
dafür haftbar, dass jener der diesen annimmt sein Personal auch angemeldet hat und seine
Sozialabgaben abliefert.

Praxisfremd

Das heißt das der Generalunternehmer auf diesen Baustellen Personal abstellen muss, um
ständig zu kontrollieren das der Subunternehmer die angemeldeten Bauarbeiter nicht gegen
Schwarzarbeiter auswechselt. Wie soll das in der Praxis funktionieren?

Geldeintreiber

Weiteres ist der Generalunternehmer verpflichtet zu kontrollieren, ob der Subunternehmer
auch die Sozialabgaben für die Arbeiter abliefert. Das bedeutet in der Praxis, dass dieser zum
kostenlosen Inkassobüro für die Krankenversicherungsträger degradiert wird.
Sollte er diese Kontrolle verabsäumen, haftet er für die ausstehenden Sozialabgaben. Da
fragen wir uns natürlich, ob die Krankenversicherungsträger zu faul oder zu dumm sind,
um ihr Geld selbst einzutreiben.

Man hat es sich einfach gemacht

Sicher wird in der Baubranche viel Schindluder getrieben, dass darf jedoch nicht als Recht-
fertigung dienen, eine Person zu bestrafen die keine ungesetzliche Handlung gesetzt hat, nur
weil es so einfach bequemer ist zum Geld zu kommen.

Softbeispiel

Zum Abschluss wollen wir Ihnen noch ein Vergleichsbeispiel geben, dass nicht so extrem ist.
Jeder Kaufmann ist verpflichtet eine Buchhaltung zu führen. Viele Unternehmen geben diese
Aufgabe an selbständige Buchhalter weiter.
Keinen dieser Kaufleute wird es interessieren ob der Buchhalter seine Abgaben bezahlt oder
nicht. Aber vielleicht kommt es in Zukunft noch so weit, dass Unternehmen für die Sozial-
abgaben ihrer Anwälte, Buchhalter oder sogar Lieferanten haftbar gemacht werden können.
 
Stauni
  
2009-09-11
  

Der Anglerführerschein

 

Kein rechtsfreier Raum

Die Ausübung der Fischerei ist in Österreich an gesetzliche Bestimmungen gebunden. Die
Gesetzgebung ist Landessache und daher können Gesetze innerhalb der Bundesrepublik
von einander abweichen.

NÖ Fischereigesetz 2001 (NÖ FischG 2001)

§ 9
Rechtliche Voraussetzungen für das Fischen
(1) Wer fischt, muss eine gültige Fischerkarte (§ 14) oder
eine gültige Fischergastkarte (§ 16) und einen amtlichen
Lichtbildausweis mit sich führen.

So besagt es das niederösterreichische Fischereigesetz. Zur Erlangung einer gültigen Fischer

-karte für das Bundesland Niederösterreich, muss ein Kurs mit abschließenden positiven
Prüfungsergebnis absolviert werden.

Sinn und Zweck

Eine Art Führerschein für Angler. Das ist auch gut so, den die angehenden Petrijünger
sollen außer den Schonzeiten, Mindestmaßen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen
auch lernen, wie die einzelnen Fische überhaupt aussehen.

Was nützt es jemanden wenn er die Schonzeit und das Mindestmaß eines Zanders
auswendig lernt und  keine Ahnung davon hat, wie dieser Fisch eigentlich aussieht.
All dies wird in diesen Fischereikursen gelehrt.

Tourismus

Der Gesetzgeber hat unter Bedachtnahme der Fremdenverkehrswirtschaft eine Aus-
nahme bezüglich der  Fischergastkarte gemacht. Grund dafür war, dass es aus organi
-satorischen Gründen nicht machbar und einem Urlauber auch nicht zumutbar ist,
 diesen in einen Kurs zu schicken, wenn er in Niederösterreich angeln will.

§ 16
Fischergastkarten
(1) Die Fischereirevierverbände stellen auf Antrag Fischergastkarten für ein

Kalenderjahr an Fischereiausübungsberechtigte aus. Zuständig für die Aus-
stellung ist jeder Fischereirevierverband.

(6) Die Fischergastkarte ist nicht übertragbar. Die Ausübung der Fischerei mit
 einer Fischergastkarte ist höchstens 30 Tage pro Kalenderjahr zulässig.

Die Hintertür

Das sind die zwei wichtigsten Punkte aus dem § 16, welche die Ausnahme regeln, denn
mit einer Fischergastkarte braucht man weder Kurs, noch Prüfung.
Das rief natürlich etliche „Schlaue“ auf den Plan, die sich durch diese Regelung den
Fischereikurs ersparten.

Sie brauchten sich nur immer wieder eine Gastkarte lösen und taten damit dem Gesetz

genüge. Auch die Karten ausgebenden Fischereivereine dachten sich nichts dabei, denn
nach dem Gesetzestext war es legal.

Gleichheit vor dem Gesetz?

Eine solche Handhabung kann nicht im Sinne des Erfinders gewesen sein und wider-
sprach auch dem Gleichheitsgrundsatz. Beim Lösen einer Jahreskarte benötigte man
eine positiv absolvierte Prüfung und wer sich halt die Fischerkarte auf „Raten“ nahm,
ersparte sich dies.

Weil es in etlichen Fischereiverbänden, bzw. Vereinen so gehandhabt wird und wir dies

erstaunlich fanden, setzten wir uns mit der zuständigen Stelle, dem NÖ Landesfischerei-
verband in Verbindung.

Klärung auf höchster Ebene

Unser Gesprächspartner war Herr Dr. Anton Öckher, Landesfischermeister des NÖ LFV.
Der kompetente Jurist, der an der Konstruktion dieses Gesetzes mitbeteiligt war, wusste
von diesem Problem und setzte uns davon in Kenntnis, dass es aus diesem Grund auch
im heurigen Jahr eine Änderung des NÖ Fischereigesetzes 2001 gegeben hatte.

Der besagte Absatz in der Bestimmung über Fischergastkarten wurde wie folgt
geändert:  
   
Im § 16 Abs.6 wir die Wortfolge „höchstens 30 Tage pro Kalenderjahr“ durch die
Wortfolgepro Kalenderjahr nur für einen Zeitraum von 30 Tagen gerechnet
ab dem Tag der Ausfolgung,“ ersetzt.

Diese Aussage ist glasklar und bedarf keiner weiteren Erläuterung. Der „Fehler“ lag auf
unserer Seite, da wir das neue Gesetz noch nicht kannten. Aus diesem Grund wollten
wir eigentlich gar keinen Beitrag mehr darüber verfassen.

Auch so manche Fischereiverbände oder Vereine,  sind von der Gesetzesänderung nicht

in Kenntnis und daher verfahren diese noch immer nach der „alten Methode“.
Aus diesem Grund hat uns Herr Dr. Anton Öckher ersucht, trotzdem einen Beitrag über
das Thema zu veröffentlichen. Diesem Ersuchen sind wir auch gerne nachgekommen.

Stauni

   
2009-09-07
  

Hundekämpfe und Politik

 

Hundekampf in Ottakring

Wie in einer Medienberichterstattung zu lesen war, wurde ein Fußgängerweg im 16. Wiener
Gemeindebezirk, zu einer Hundekampfsportarena umgestaltet. Am 09.08.2009, gegen 23:00
Uhr, führten einige krankhafte Psychopathen, denn anders kann man solche Leute nicht be-
zeichnen, einen Hundekampf mit zwei Pitbull-Terrier durch.

Haben wir vielleicht ein „kültürelles“ Problem ?

Zum „Scharfmachen“ der Terrier wurde diesen ein Pudel vorgeworfen, der auch prompt zer-
rissen wurde. Dann begann der eigentliche Kampf, der mit dem Tod eines Pitbull endete.

Während des Kampfes wurden die Hunde von ihren Haltern angefeuert und zahlreiche
Zuschauer schlossen Wetten ab. Diese perverse „Veranstaltung“ dauerte zirka 15 Minuten.

Perverse Täter nicht mehr erwischt

Als die inzwischen alamierte Polizei eintraf, war der Spuk schon vorbei und die perversen
Hundehalter samt Wettkunden waren verschwunden. Die Beamten konnten lediglich nur
mehr Blutlachen feststellen, sowie einen Hundekadaver in einem Mistkübel sichern.

Ahnungsloser Politiker

Es ist eigentlich traurig, dass es Menschen gibt die sich vorsätzlich am Leid von Tieren er-
götzen und dieses Leid auch noch provozieren. Allerdings ist es ebenso traurig wie erstaun-
lich, dass ein Politiker unseres Landes, der noch dazu Tierschutzsprecher ist, von dement-
sprechenden Gesetzen offensichtlich keine Ahnung hat.

Diesen Beitrag haben wir heute in einer APA-Aussendung entdeckt:

Wien (OTS) – Anlässlich der Medienberichterstattung äußert heute NAbg. Bernhard Vock,
Tierschutzsprecher der FPÖ, seine Enttäuschung, dass Hundekämpfe noch immer straffrei
durchgeführt werden können……

Rückfragehinweis: FPÖ
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS – WWW.OTS.AT ***
OTS0070    2009-08-11/10:45

Zuerst lesen, dann sprechen

Werter Herr Vock, sollten Sie es noch nicht wissen, es gibt ein Gesetz das Hundekämpfe
verbietet und unter Strafe stellt. Und zwar das „Bundesgesetz über den Schutz der Tiere
(Tierschutzgesetz – TSchG) § 5 Abs. 2 Ziffer 5″

Zur besseren Information kann dieses Gesetz unter folgendem Link nachgelesen werden:

 http://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003541

Also Herr Vock, bevor Sie das nächste mal wieder auf Kosten von Tierleid zu polemisieren

beginnen, lesen Sie sich einfach die bestehenden Gesetze durch.

Stauni

  
2009-08-11
  

Die Dummschwätzer

 

Keine Neuigkeiten in der Spendenaffäre

Wir haben sich bereits einigemale mit der angeblichen Spendenaffäre beim Verein
„Engel auf Pfoten“ befasst. Schreiber eines anonmyen Webblog werfen dem Geschäfts-
führer Roland Komuczky massiven Betrug vor.

Anfänglich wurden wir aus den Vorwürfen dieser anonymen Schreiber nicht wirklich schlau

und luden daher R. Komuczky zweimal zu einem Interview ein. Aus diesen und dem Fehlen
von angeblichen Beweisen, die von den Blogschreibern zwar immer wieder angekündigt,
aber nie erbracht wurden, konnten wir uns keinen richtigen Reim aus der ganzen Angelegen
-heit machen.

Neutralität ist Mittäterschaft

Wir stellten in unseren Beiträgen klar, dass für uns die Unschuldsvermutung gilt, solange
nicht das Gegenteil erwiesen ist. Prompt wurden wir von diesen anonymen Blogschreibern
als Mittäter angeprangert.

Persönlicher Rachefeldzug

Nachdem wir die Beiträge auf dieser, inzwischen zum Dummschwätzer-Blog mutierten
Webseite verfolgten, verdichtete sich bei uns der Verdacht, dass die ganze Angelegen-
heit eher ein persönlicher Rachefeldzug ist, als zur Aufdeckung eines Spendenskandals
dienen sollte.

Gute Connection

Das hat sich auch im Laufe der letzten Zeit einwandfrei bewiesen. Da werden dem
R. Komuczky beste Verbindungen zur Polizei und Justiz angedichtet und das als Tat-
sache gewertet, dass er als Betrüger noch nicht im Gefängnis sitzt.

Da müßte dieser zumindest ein ranghoher Politiker sein, um so ein Privileg geniessen

zu können und das ist er bei Leibe nicht.  Auch ist uns der Widerspruch den einer dieser
Blogschreiber angibt nicht klar.

Widerspruch

Einerseits soll Komuczky in einer 30m2 Wohnung hausen, während er sich anderseits
aus Spendengeldern einen Ferrari gekauft hat. Das passt irgendwie nicht zusammen.
Was diese Dummschwätzer noch nicht beachtet haben ist, dass der Kauf von Luxusautos
vom Verkäufer dem Finanzamt gemeldet werden muss.
 

Finanz überprüft penibel

Selbst wenn dies nicht geschehen ist, hat die Finanzbehörde längts Kenntis davon, denn
Wirbel darum wurde in der Zwischenzeit dementsprechend veranstaltet. Bei der Finanz
muss dann sehr wohl nachgewiesen werden, woher man das Geld für ein derartiges Auto
hat.

Als Rechtfertigung gab Komuczky an, dass er  das Fahrzeug aus einer Versicherungssumme,

die ihm auf Grund eines Kunstfehler erstattet wurde, gekauft habe. Alle Zweifler können mit
absoluter Sicherheit davon ausgehen, das dies von der Finanzbehörde sicherlich genaues-
tens überprüft wurde.

Aber vielleicht kommt jetzt noch so ein Dummschwätzer auf die Idee, dass ja Komuczky

neben seinen hervorragenden Verbindung zur Polizei und Justiz, noch einen guten Draht
zur Finanz hat, um sich der Strafverfolgung entziehen zu können.

Hasstiraden

Nicht nur der Geschäftsführer des Blindenvereines kommt auf diesem Dummschwätzer-
blog schlecht weg, sondern auch alle anderen Personen, die keine Front gegen ihn be-
ziehen. Wir haben einige Beispiele herausgesucht.

Aber auch Familienangehörige und Personen die mit ihm überhaupt nichts zu tun
haben, werden auf dieser letztklassigen Webseite unter Beschuss genommen.

Auf der Gehaltsliste

Der Herausgeber dieses Magazins und ein gewisser Mag. Herwig Baumgartner, der mit
Komuczky absolut nichts zu tun hat, stehen angeblich auf dessen Gehaltsliste.
Dazu möchten wir anmerken, dass sich Herr Roland Kommuczky den Herausgeber von
ERSTAUNLICH nicht leisten könnte.

Kriminelle Polizeibeamtin

Die Schwägerin von ihm, Karin Komuczky wird als kokainsüchtige Kriminelle bezeichnet.
Die Dame ist eine integere Beamtin der BPD Wien und befindet sich zur Zeit in Karenz.
Sinnigerweise bezeichnend für diesen Blog wird das Neugeborene, als „frisch geworf-
ener Scheisser“ bezeichnet.

Treuhänder sind auch Betrüger

Die Kammer der Wirtschafttreuhänder, die für die Vergabe des „Spendegütesiegels“
veranwortlich sind, werden als krimineller Verein tituliert, weil für dieses Siegel ein gewis-
ser Geldbetrag zu entrichten ist.

Versuchte Nötigung

Den ehemalige Pressesprecher der FPÖ Thomas Edtmeier, versucht man mit Drohungen
und Unterstellungen zu nötigen. Wenn er nicht aussagt, dass Komuczky ein Betrüger ist,
sei er ein Lügner und Komplize. Man versichert ihm, dass dies sicherlich nicht vorteilhaft,
für seine weitere Karriere sei.

Kinderschänder

Dem stv. Prior des Ritterorden Hl. St. Georg, Walter Deles wird unterstellt, dass er bzw.
sein Orden Kinderschänder beschützen. Da war wohl der Wunsch, Vater des Gedankens
beim Administrator dieser sonderbaren Webseite.

Webseite am absoluten Niveautiefpunkt

So und so ähnlich geht es auf dieser Webseite zu. Wir haben hier nur einige  Beispiele
herausgesucht. Als Zeichen ihrer Intelligenz, werden zu den schwachsinnigen und obs-
zönen  Texten noch skurille Fotomontagen veröffentlicht, die einem normalen Menschen
nicht einmal ein müdes Lächeln entlocken.

Grund für aussertourlichen Beitrag

An und für sich wollten wir erst in dieser Sache wieder berichten, wenn es behördliche
Ergebnisse gibt, die eine Schuld oder Unschuld von R. Komuczky beweisen.

Der Grund für diesen Beitrag ist, dass wir die absurden Anschuldigungen gegen die

genannten Personen nicht unbeantwortet im Raum stehen lassen wollten.

Auf jeden Fall hat sich dieser Dummschwätzerblog mit seiner diffamierenden und
beleidigenden Berichterstattung, soferne man dies überhaupt so nennen kann, ins
Abseits gestellt. Jedes letztklassige Schundheft hat mehr Niveau.

Stauni

  
2009-08-02
  

Der Schmäh mit dem Preis

 

Bestehen Sie auf Ihr Recht

Wer von uns hat folgende Situation noch nicht erlebt. Sie erspähen in einem Geschäft ein
günstiges Schnäppchen und schlagen darauf zu. Bei der Kassa stellt sich jedoch heraus,
dass es sich angeblich um eine falsche Auspreisung gehandelt hat.
Nun haben Sie zwei Möglichkeiten. Den Schmäh der Kassakraft zu glauben und Ihr beinahe
erworbenes Schnäppchen  frustriert am Ladentisch zurück lassen, oder sich auf die Beine
zu stellen und geltendes Recht in Anspruch zu nehmen.
Dieses besagt nämlich, dass Waren zum angebotenen Preis auch abgegeben werden müssen.
Sinn und Zweck dieser gesetzlichen Regelung ist, dass Firmen nicht mit unrealistischen Lock-
angeboten agieren können um Kunden anzulocken.

Lockangebote

Es wäre nichts leichter als z.B. einen Computer um 50,- Euro anzubieten, den es um diesen
Preis gar nicht gibt. Entweder ist er schon ausverkauft, oder man hat sich eben in der Aus-
preisung geirrt. Das wäre unlauterer Wettbewerb.
Diese gesetzlichen Bestimmungen gelten auch für das Dienstleistungsgewerbe und für den
Versandhandel. Der oft in Anboten vorhandene Schlusssatz  „Irrtümer vorbehalten“ hat
auf die Preisauszeichnungspflicht keine Rechtswirksamkeit.

Preisliche Überraschungen

Dies ist auch logisch nachvollziehbar. Stellen Sie sich vor, dass Sie in einem Restaurant
speisen und beim Bezahlen würde eine anderer Betrag gefordert werden, als er in der
Speisekarte angegeben ist, weil man sich eben geirrt hat.

Preisdumping

Unser o.a. fiktives Computerbeispiel hat vorgestern den Weg in die Realität gefunden.
Der Versandhändler „Otto“  hatte folgendes Angebot gemacht. Er bot Laptops vom
Typ Apple MacBook Air um 49,95 Euro an. Dieses Gerät kostet regulär immerhin zirka
1.700,- Euro.
(Fotoquelle: www.computerbild.de)
Der dümmste Verkäufer verwechselt keinen Betrag von 1.700,- mit 50,- Euro
  

Alles ein Irrtum

Binnen weniger Stunden wurden rund 2.700 Bestellungen getätigt. Plötzlich hieß es von
seitens der Firma „Otto“, dass ganze sei ein Fehler, weil sich ein Verkäufer bei der Aus-
preisung geirrt hatte.
Da stellen wir uns die gerechtfertigte Frage, mit welch qualifizierten Personal betreibt dieser
Händler seinen „Online-Shop“. Wir glauben das Märchen vom „dummen“ Verkäufer nicht
und vermuten hinter der ganzen Angelegenheit eine gezielte Werbestrategie.

Gezielte Werbung ?

Der nächste Schritt von „Otto“ lässt uns nämlich zu dieser Annahme kommen. Der Versand-
händler entschuldigt sich bei den Bestellkunden und lässt jedem als „Trostpflaster“ einen
Gutschein von 100,- Euro zukommen.
Auf einmal haben 2.700 Leute einen 100,- Euro Gutschein des Versandhändlers. Und was tut
man mit einem Solchen, man wird ihn zum Einkaufen verwenden. Das heißt im Klartext, dass
Leute die sonst keine Kaufabsicht gehegt haben dazu verleitet sind, diesmal bei „Otto“ ein-
zukaufen. Und der „Trostpflastergutschein“ soll die notwendige Inspiration dazu sein.
Abgesehen davon, war man durch diese Aktion in aller Munde und Negativwerbung ist ja
bekanntlich auch Werbung.

Kaufvertrag ungültig

Der Versandhändler „Otto“ vertritt allerdings eine erstaunliche  Rechtsmeinung und zwar
meint das Unternehmen, dass die Besteller ohnehin keinen Anspruch auf die Lieferung
dieses Laptops gehabt hätten, den der Kaufvertrag würde erst beim Zugang der Ware
beim Kunden wirksam werden.

Kostenlose Stornos ?

Das würde im Klartext heißen, man könnte sich bei „Otto“ Waren bestellen und so lange
diese nicht eintreffen, hat der Kaufvertrag keine Rechtsgültigkeit. Man könnte auch bestellte
Waren stornieren, weil man sie zum Beispiel woanders billiger gesehen hat.
Onlinehändler „Otto“ würde das dann ohne Stornogebühren akzeptieren, da der Kauf-
vertrag ja noch keine Gültigkeit hat, weil die Ware noch nicht beim Kunden eingetroffen ist.
Hallo Firma „Otto“ für wie blöd haltet Ihr die Leute eigentlich? Man kann nur hoffen, dass
zahlreiche Kunden von ihrem Recht Gebrauch machen und Ihr die Laptops um diesen ange-
botenen Preis abgeben müsst.
Stauni
  
2009-07-31
  

Martin Bellak

Anonymes Internet

Der Betreiber und Autor des Webblog „POLILOG“, Dominik Leitner, verfasste am 11.Juli
einen sehr interessanten Beitrag über die Anonymität im Internet.
http://polilog.wordpress.com/2009/07/11/gegen-die-anonymitat-im-internet/
Solche Themen lösen offensichtlich immer Reaktionen, in völlig verschiedenen Richtungen
aus.
Wir sind der gleichen Meinung wie Leitner und sprechen uns gegen die Anonymität im Inter
-net aus. Wenn wir was zu sagen/schreiben haben, tun wir das auch und stehen dafür gerade.

Krimineller Schmuddelblog

Das dies einige Leute nicht so sehen, haben wir im nachfolgenden Beitrag vom 18.Juli fest-
gehalten.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=317;krimineller-administrator&catid=1;erstaunliches
   
In diesem schmuddeligen Blog scheut man nicht davor zurück, Unterstellungen und Beleid-
igungen gegen Personen auszusprechen die man gar nicht kennt, sondern die lediglich nicht
einer Meinung mit dem Betreiber sind.

Schlug Wellen

Auch dieser Beitrag hat offensichtlich einige Reaktionen ausgelöst, die sich bis in eine
andere Webseite fortsetzten. Im Forum Genderwahn haben wir folgenden bedenklichen
Beitrag gefunden.
http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=21&t=4280&sid=604e9ed9f5b11e1f21f5b67ebd9c04a1  

Anonym vs. Anonym

Da wird ein gewisser Martin Bellak, von einem User mit dem sinnigen Nicknamen „John
Rambo“  in einer sehr bedenklichen Art vorgeführt. Er soll in diesem Schmuddelblog, den
Nicknamen „Redaxel“ führen.
Wir kennen diesen Martin Bellak zwar nicht, aber sollte er tatsächlich mit diesem äußerst
dubiusen „Komuczky-Blog“ etwas zu tun haben, scheint dieser „Rambo“ eine Art Waffen-
gleichheit gewählt zu haben.
Offensichtlich kennen sich die beiden, zumindest vermittelt der Genderwahn-User diesen
Eindruck. Man darf gespannt sein, wie sich diese Sache entwickeln wird und welche Tat-
sachen (ob wahr oder nicht wahr) noch ans Tageslicht befördert werden.

Wer ist Martin Bellak ?

Wir haben über diesen Martin Bellak ein wenig im Internet recherchiert und sind allerdings
auch ein wenig erstaunt. Da betreibt dieser Mann unter anderem auch die Webseite
www.bellak.at
Auf dieser veröffentlicht er den Kindergeburtstag eines kleinen Mädchens, dass offensichtlich
seine Tochter ist.  Warum tut dieser Martin Bellak das? Ist er sich nicht bewusst, dass auf die-
ser Welt auch sehr schlechte und perverse Menschen leben.

Geltungsdrang ?

Niemand in unserem Bekannten- oder Verwandtenkreis würde auf die Idee kommen, sein
Privatleben im Internet auszubreiten. Vielleicht hat Martin Bellak ein besonderes Geltungs-
bedürfnis.
Was ihn zu dieser Handlung veranlasst hat, wird wahrscheinlich nur er selbst wissen. Wenn
es beruflich notwendig gewesen wäre, würden wir das noch verstehen.

Vielbeschäftigt

Und damit sind wir auch schon beim nächsten Punkt, mit dem uns Martin Bellak erstaunt.
Er betreibt mehrere Webseiten und dazu noch eine Agentur für Dienstleistungen in der
automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik.
Weiters betreibt er ein Handels- und Handelsagentengewerbe, eine Werbeagentur und
führt noch zusätzlich ein Call-Center.
Nebenbei soll er laut Genderwahn-User „Rambo“, unter dem Nicknamen Redaxel in
diesem kriminellen „Komuczky-Blog“ als User schreiben.
Für einen Mann mit schwerster Sehbehinderung ist das eine erstaunliche Leistung.
  
Stauni
   
2009-07-21
  

Krimineller Administrator

 

Unschuldsvermutung

Vor einiger Zeit haben wir über einen angeblichen Spendenskandal berichtet. Wir haben
den mußmasslichen Verantwortlichen Roland Komuczky auch zu den Vorwürfen befragt.

Obwohl uns einige Tatsachen, wie z.B. der Fuhrpark dieses Herrn, erstaunlich vorgekom-

men ist, haben wir keinen wirklichen Anhaltspunkt gefunden der bewies, dass Komuczky
kriminelle Taten begangen haben soll. Also galt für uns die Unschuldsvermutung, wie sie
in einem Rechtsstaat auch zu gelten hat.

Der Fanklub

Das haben wir auch in unseren Beiträgen festgehalten. Das hat dem „Fanklub“ von
Komuczky, ein dubioser Webblog der sich mit der „ganzen Wahrheit“ in dieser Angelegen-
heit beschäftigt, gar nicht gefallen. Auch scheint es dieser „Klub“ mit dem Einhalten gesetz-
licher Bestimmungen nicht so genau zu nehmen.

Überfall geplant

Es wurde über den Herausgeber dieses Magazins mit Schimpftiraden hergezogen. Aber
nicht nur dieser wurde Opfer der verbalen Kraftausdrücke, sondern alle die nicht gegen
Komuczky Front bezogen.   

Da wurde z.B. ein „Ritterorden“ bei dem Komuczky Mitglied war, bedrängt diesen hinaus-

zuwerfen. Aber zu diesem Punkt kommen wir etwas später zurück. Man scheut auf diesem
Seltsamblog auch nicht, sich als Polizeibeamte auszugeben.
Auch ein Überfall auf eine Angestellte der Staatsanwaltschaft ist in Planung.

Beitrag von: Irgendwer am 15.07.2009, 09:43 Uhr
===============================================
Habe sämtliche Kommentare von “Kiwera 12″ gelesen. Also, wenn das alles stimmen sollte

und wir es hier wirklich mit einem echten Polizeibeamten zu tun haben, dann brachen wir
also nur mit dem Aufzug in den 4. Stock des Landesgerichtes zu fahren und alle Türschilder
lesen, wie oft dort auch der Vornamen von Komuczkys Schwägerin vertreten ist. Dann legen
wir uns dort einfach auf die Lauer, warten bis unsere Zielperson rauskommt und reißen ihr
dann schnell ein Büschel Haare, für einen Drogentest aus. Wenn der positiv auf Kokain an-
schlägt, dann haben wir unseren Täter gefunden. Also wirklich ganz einfach!
Irgendwer

Das erste Angebot 

Das bezeichnende für diesen Blog ist, dass kein Impressum vorhanden ist und alle Schreiben
anonym unter Nicknamen veröffentlicht werden.

Nachdem wir uns von den Beschimpfungen dieses anonymen Seltsamblogs unbeeindruckt

zeigten, erhielten wir von diesen ein Angebot das Sie unter folgenden Beitrag nachlesen
können.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=232;blind-im-ferrari-teil-2&catid=1;erstaunliches

Es kamen jedoch keine Hinweise auf belegbare Tatsachen, mit denen man Komuczky ein

Fehlverhalten nachzuweisen hätte können. Es gab weiterhin nur anonyme, nicht beweisbare
Anschuldigungen.

Nochmalige Recherche

Wir haben damals in der Causa Komuczky nochmals nachgehakt, kamen aber zu keinerlei
verwertbaren Ergebnissen.

http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=237;sind-sie-ein-moerder-herr-k&catid=1;erstaunliches

Daraufhin haben wir die Sache auf sich beruhen lassen und keine weiteren Recherchen mehr

angestellt.

Anonymität schützt nicht vor Strafverfolgung

Erstaunlich war auch die Rechtfertigung der Anonymität, die wurde nämlich damit begründet,
dass man sich vor Komuczky fürchtet. Nachdem wir heute nachfolgendes E-Mail erhalten
haben, steht für uns fest, dass die Anonymität eigentlich nur dazu dient, sich vor Strafver-
folgung zu schützen.
 
Nachfolgend erstaunliches E-Mail haben wir heute erhalten:

Betreff: Komuczky Roland     Attachment
Von: Franz müller
Datum: 18.07.2009 08:19
An: <office@erstaunlich.at>
Sicherheitsstufe:
HTML-   Ansicht   Header
<<
Herr Reder
Sie sind offenbar ein hartnäckiger Mensch. Die Beschimpfungen die ich auf meiner Webseite

auf Sie loslasse scheinen Sie nicht zu berühren. Ich weiß das Sie mit Komuczky nichts zu tun
haben, aber das gibt Ihnen nicht das Recht positiv über diesen Betrüger zu schreiben. Auch
weiß ich das dieser Marcus Oswald ein windiger Typ ist und seine Beiträge nicht immer der
Wahrheit entsprechen. Aber mir ist jedes Mittel recht den Komuczky gesellschaftlich zu
vernichten. Also stehen Sie mir dabei nicht im Weg.  Ich mache Ihnen ein Friedensangebot.
Sie verfassen einen negativen Artikel über Komuczky und ich lösche alle Beiträge aus meiner
Webseite über Sie. Der Stv. Großprior Walter Deles vom Heiligen St. Georg Ritter Ordens wollte
zuerst auch nicht kooperieren und berief sich auf die Unschuldsvermutung. Nachdem ich dem
Orden ein Mail mit ihren Zukunftsaussichten geschrieben habe, hat der Großprior Mag. Ladislaus
Kelemen seine Meinung schnell geändert und Komuczky rausgeworfen. Ich werde Komuczky
gesellschaftlich vernichten und jeden dazu der mir dabei ihm Weg steht. Also Herr Reder wie
steht es jetzt mit Ihnen ?
Falls Sie dieses Mail veröffentlichen werde ich bestreiten das es von unserer Seite gekommen
ist. Auch brauchen Sie sich nicht bemühen herauszufinden von welcher IP-Adresse dieses Mail
herkommt. Es wird Ihnen nicht gelingen, genausowenig wie meine Webseite abzudrehen.
Sollte es doch passieren ist es bei WordPress kein Problem in kürzester Zeit eine neue Seite
zu bekommen.
Es zeichnet der Verantwortliche und Administrator für das Blog-Team der Webseite
Die ganze Wahrheit über Ritter Roland Komuczky und seinem Verein Engel auf Pfoten

Kein Fake

Wir dachten zuerst an ein Fake eines Trittbrettfahrers. Jedoch bei genauerer Analyse dieses
E-Mails kommt man zu Kenntnis, dass dieses echt ist.
Typisch dafür ist die Passage mit dem Ritterorden, die sich mit den Kommentaren aus deren
Blog, der von einem kriminellen Verantwortlichen und Administrator betrieben wird, einwand-
frei deckt.

Versuchte Nötigung

Über diesen überaus erstaunlichen Dialog, haben wir seinerzeit nachfolgenden Beitrag verfasst.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=255;engel-auf-pfoten&catid=1;erstaunliches

Offensichtlich war es den Ordensbrüdern zu mühselig, sich mit einem kriminellen Administrator

eines anonymen Webblogs herumzuschlagen und suspendierten daher Komuczky bis zur
entgültigen Aufkärung der Angelegenheit.

Der Komplize

Werter Herr Franz Müller, oder wie Sie in Wirklichkeit auch immer heissen mögen. Wir legen
auf Ihr „Friedensangebot“ keinen Wert und Sie dürfen es sich daher in einen Körperteil Ihrer
Wahl plazieren.

Sollten die Anschuldigungen gegen Roland Komuczky, die in Ihrem Blog erhoben werden,
tatsächlich der Wahrheit entsprechen, kommen wir zu folgendem Schluss.
Sie sind ein Komplize von ihm und wurden beim Abteilen der Beute über den Tisch gezogen.

Das ist auch der Grund, warum Sie auf Anonymität soviel Wert legen.

Sie versuchen den Eindruck eines Opfers zu erwecken, doch in Wahrheit sind Sie als Admin-

istrator und Verantwortlicher Ihres Blogs, schwer kriminell und versuchen dies zu kaschieren,
indem Sie alles probieren Komuczky ans Messer zu liefern, ohne dabei selbst mit zu rutschen.

Durchsichtige Aktionen

Da kommen Ihnen natürlich Personen welche die Unschuldsvermutung gelten lassen, sehr
ungelegen und versuchen diese auf Ihren Webblog mundtot zu machen.
Ihre Praxis, unter mehreren Nicknamen, Personen die Sie nicht einmal kennen auf diesen
zu beleidigen, ist mehr als durchsichtig.

Geistesgestörter Krimineller

Selbstverständlich können Sie nicht offiziell in Erscheinung treten, den wer weiss, was da
so alles ans Tageslicht kommen würde, was Ihre Person betrifft.
Auch würde wir Ihnen anraten, sich unbedingt in ärztliche Behandlung zu begeben, den
der Passus in Ihrem E-Mail  „Also stehen Sie mir dabei nicht im Weg.“  lassen auf eine
Geistesstörung schliessen.

Wir wissen auch, dass unser Online-Magazin von Polizei und Justiz gelesen wird.
Vielleicht fühlt sich jetzt jemand veranlasst, gegen Sie strafrechtlich zu ermitteln.
Da wird Ihnen auch die viel geliebte Anonymität nichts mehr helfen, den dem Rechts-
staat stehen schon Möglichkeiten zur Verfügung, kriminelle Typen wie Sie zu entlarven.
 
Stauni

  
2009-07-18
  

Deckel weg

 

Führerscheinentzug

In Salzburg will man neue Wege gehen, bzw. wurden diese schon beschritten. Leute die
sich prügeln, werden zum Fußgänger degradiert. Die Bezirkshauptmannschaft Zell am
See will jugendlichen „Gewalttätern“ den Führerschein entziehen, bzw. eine Sperre für
den Führerscheinantritt erlassen.

Gibt es schon lange

Diese Sperre ist nichts Neues, den für den Erwerb des Führerscheines ist die Zuverlässig-
keit eines Bewerbers Voraussetzung. Diese kann angezweifelt werden, wenn  Mann/Frau
wegen eines Gewaltdeliktes gerichtlich verurteilt wurde.

Gesetzlich nicht gedeckt

Die Sache mit dem Führerscheinentzug wegen Raufhandels ist jedoch neu und entspricht
auch nicht den geltenden gesetzlichen Richtlinien.
Bei der Verwaltungsbehörde übt man sich jedoch in vorauseilenden Gehorsam und lässt
wissen, wenn eine Anordnung von „Oben“ kommt, werde man diese befolgen.

Da wird auf den Verwaltungsgerichtshof einige Arbeit zukommen, sollten die Salzburger auf

ihrer Linie beharren.
Einen konkreten Anlassfall gibt es bereits. Einem 19-jährigen wurde der Führerschein
entzogen, weil er auf eine andere Person eingeprügelt hatte.

Praktischer Arzt als Spezialist

Die Dauer des Entzuges hängt vom psychiatrischen Gutachten ab, welches über so eine
Person erstellt wird. Der Polizeiamtsarzt wird dann zu prüfen haben, wie lange der betref-
fenden Person der Führerschein entzogen wird.
Nun, ob ein praktischer Arzt dazu in der Lage ist dies zu beurteilen, sei dahingestellt.

Keine Gleichheit vor dem Gesetz

Es ist zwar zum Befürworten, dass gegen Gewalttäter ausreichende Sanktionen verhängt
werden, ob dies jedoch der richtige Weg ist, darf angezweifelt werden.

Es fehlt nämlich die Gleichheit vor dem Gesetz. Während einem Besitzer eines Führer-
scheines, dieser entzogen werden kann und damit möglicherweise auch seine berufliche

Existenz zerstört wird, hat dies ein „Führerscheinloser“ nicht zu befürchten.

Was will man einer Person entziehen die keinen Führerschein besitzt ?
Die Wochenkarte der Strassenbahn oder die Saisonkarte seines Fussballklubs.

Politiker privilegiert

Ausserdem wären Politiker wieder schwer im Vorteil. Diese könnten dann weiterhin, dem
von Steuergelder finanzierten Leibwächter den Befehl „Geh, hau eam ausse!“ geben, wenn
ihnen ein Gast oder Fotograf auf einer Parteiveranstaltung nicht in den Kram passt.

Da gibt es dann höchstens eine Verurteilung wegen falscher Zeugenaussage. Den Deckel

müsste in diesem Fall der Leibwächter abgeben.
 
Stauni
  
2009-07-16
   

Hans im Glück TEIL 2

 

Jede Menge Mails

Heftige Reaktionen gab es auf den „CLUB 2“ vom 1.Juli, über den wir nachfolgenden Beitrag
verfasst haben.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=299;hans-im-glueck&catid=1;erstaunliches
Einige interessante Mails haben wir für Sie nachfolgend veröffentlicht.
Identität, sowie die Mailadresse der Schreiber(innen) haben wir aus Datenschutzgründen weg-
gelassen. Besonderer „Publikumsliebling“ war dabei die Vertreterin der Firma Novomatic,
Frau Monika Racek.
========================================================

Guten Tag,
ich bin der Meinung, dass diese Club2 Sendung zum Thema Glücksspiel furchtbar

moderiert und auch schon schlecht zusammengestellt worden ist. Zwei rethorisch

zumindest von der Moderatorin unkontrollierbare Leute reden endlos aus einer

trotzigen subjektiven Perspektive an interessanten und konstruktiven Themen vorbei

und liefern nicht den geringsten Beitrag zu einer sinnvollen Diskussion. Ihr Angriffs-

ziel eine Firma, deren  Vertreterin vermeintlich zu einem anderen Thema eingeladen

wurde.

daniel

========================================================

 Hallo

Die Gäste hatten wirklich in fast allen Belangen recht was die Vorwürfe gg Novomatic

betreffen. Leider wurde aber nicht gesagt dass das ganze auch bei der Casino?s das

gleiche ist. Wenn jemand von sich selbst aus so weit ist sich sperren zu lassen braucht

er das Casino eh nicht mehr. Sehr schade ist aber dass die meisten Süchtigen die Send-

ung nicht gesehen haben weil sie ziemlich sicher spielen waren 🙁 Ps : Haben sie zu-

fällig mitgezählt wie die völlig überforderte Frau Racek das Wort „absurd“

verwendet hat ?
Hans-Peter

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ich bezichtige frau racer öffentlich der lüge!
mein ex lebensgefährte hat in einem jahr!!!
4,5 millionen schilling
an den automaten verloren!!!

sissi

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Bezüglich des Glücksspiel darf ich auf einen von mir inizierten Artikel in den Salz-

burger Nachrichten (Beilage) Seite 1,4 und 5 vom 19.5.09 verweisen. Die Aussagen

von Frau Racek sind Grundsätzlich als Schutzbehauptung zu werten. Ich stehe Ihnen

gerne für weitere, vor allem technische Informationen zur verfügung.Automaten sind

Grundsätzlich durch einen Algorithmus gesteuret, dies ermöglicht einen Einstellung der

Gewinnquote. Der Tochterbetrieb der Fa.Novomatic, Admiral bietet Hundewetten an,

die mit Wetten nichts zu tun haben sondern getarnte Glücksspielautomaten sind.
Christian

==========================================================

Bitte  Sie höflichst um die Adresse wo man sich diese Klage die im 

club2 Diskussion erwähnt ist anschliessen kann „sammelklage gegen 
novomatic“
Besten Dank im Voraus
Frau Tina

========================================================

S.g. Damen und Herren!

Habe selbst einmal an einem automat gespielt:
automat nahm keine münzen und ich habe mit einem einzigen knopfdruck 5 euro

verspielt! automat befand sich in einer kleinen seitengasse am graben in wien.
Freundliche Grüße.
Matthias

=========================================================

die dame von der fa. novomatic lügt wie gedruckt. sicherlich kann man pro spiel

20 euro (pro knopfdruck) verlieren. warum haben sich diese teilnehmer nicht vor-

her bei einem gerät sich informiert.leider eine schlechte gesprächsleiterin bei so

einen wichtigen thema
besten dank
Helmut

=========================================================

 Thema „Spielsucht“

Die Vertreterin der Firma Novamatic erscheint sich mit ihrer permanent ag-

gressiven Art sehr unglaubwürdig, da Sie ständig mit Drohungen um sich wirft,

was eigentlich nur jemand nötig hat, der/die etwas zu verstecken hat.
Ich denke nicht, dass der Firma Novomatic mit dieser Vertretung im TV

geholfen ist. Nebenbei sei erwähnt, dass die Möglichkeiten beim Spielen viel viel-

fältiger sind, als es Novomatic hier glaubhaft machen möchte. Es wäre in solchen

Fällen von Vorteil, einen Versuch beim Spielen zu filmen und in der Diskussion

vorzuführen.
Christian

========================================================

CLUB2;

Ist der ORF von Novamatic gekauft?
Die unkompentete Dame von Novomatic lehnt jede Vorfälle ab, hat mehr als 50%

aller anderen und kennt keine Art der Programmierung ihrer Automaten.
Und die Modaratorien versteht nach Ihrer Aussage keine Mathemathik und deshalb

würgt sie Themen ab. Vieleicht sind manche Zuschauer intelligenter und haben sich

mit Mathematik befasst und sind nicht nur Moderatoren.
Ich wurde auch mal von Novomatic angeworben und ich weiß das diese Automaten

auf einen Gewinn-Prozent-Satz programmiert werden. Schade um die Opfer. Diese

Dame von Novomaticist nicht nur unnötig sondern unterstützt eine Art unkontrollier-

barer Mafia.
Peter

========================================================

99% der Erwachsenen haben kein Problem mit dem Glücksspiel, weil 98% einen

weiten Bogen um solche Automaten machen. Seriös wäre es, zu benennen, welcher

Anteil des Umsatzes von Spielsüchtigen stammt.
Dass Sie die „nette“ Dame diesen 99%-Satz viele male ohne Zurechtweisung sagen

lassen haben,finde ich unerträglich.
Peter

=========================================================

Diese Frau von Novomatic ist wirklich unglaublich peinlich, jung und gut bezahlt,

wahrscheinlich WU-Absolventin, kann zum Thema nichts essentielles einbringen,

spricht für ihren Arbeitgeber, wohl nicht schlecht bezahlt – nicht auszuhalten –

wer hat sie eingeladen. Das ist fast zum Abschalten
Elisabeth

=========================================================

Ich war selber 8 Jahre Mitarbeiter der Novomatic-Tochter Admiral Sportwetten.

Aus Erfahrung kann ich Ihnen mitteilen, dass mehr als 90% der Kunden offensichtlich,

für jeden Laien erkennbar, spielsüchtig sind.
Frau Racek ist ein typischer Vertreter der Novomatic und deren Geschäftsphilosophie:

Aussagen, welche dem Konzern nicht passen, auch wenn den Tatsachen entsprechend,

werden mit Drohungen und Einschüchterungen abgetötet. Dass man z.B. einen 500 Euro

Schein in den Wechsler schieben und danach mit Einsätzen von 10 Euro oder höher spielen

kann, können Sie in jedem Admiral Sportwetten Lokal gleich jetzt testen. Das Personal

wird Sie gerne beraten.Betrachten Sie das Wechselspiel zwischen Geschäftsführung der

Novomatic und politischen Positionen. Jedesmal wenn hier ein Austausch stattfindet, sind

irgendwelche Erleichterungen für den Konzern zu beobachten. Gerne stehe ich für weitere

Auskünfte zur Verfügung.
Robert

=========================================================

 Betreff heutiger Diskussion.Wenn Frau Racek behauptet die anderen lügen und bei

ihren Automaten kann mann pro Spiel nicht mehr als 50 cent verspielen dann lügt sie

und das sag ich auch gerne vor laufender Kamera!Ich fordere sie auf gleich jetzt ins

nächste Wettbüro zu gehn und es auszuprobieren!man kann bis zu 10 € auf einen

Drücker verspielen.Ich beweise es ihnen sofort und überall.

Diese Dame ist soetwas von verlogen und präpotent das ich sie gerne selber verklagen

würde.Ich hab schon mal 1000 euro in einer halbe stunde bei ihren Automaten verloren!

von wegen Unterhaltung hahaha
Alex

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Es geht um Spielsucht und nicht um Werbung für die Firma Novomatic und die legale

Spiellandschaft. Frau RAcek ist eine geschulte Rethorikerin, die sich brutal Redezeit

nimmt und menschenverachtend argumentiert. Bitte eindämmen. Ihre Drohungen

gegenüber den nun kritischen, ehemaligen Spielern ist unverschämt.
Margit

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Furchtbare Moderation ?

Das dieser „CLUB 2“ furchtbar moderiert war, wie Daniel schreibt, kann man so nicht sagen.
Anfänglich neigte zwar die Moderatorin Corinna Milborn, der Novomatic-Vertreterin  das Feld
zu überlassen, offensichtlich aus falsch verstandener Loyalität.
Vielleicht dachte sie, dass Frauen unter allen Umständen zusammen halten müssen.
Nach dem ersten Drittel der Show gelang es ihr dann das Ruder an sich zu reißen und eine
halbwegs brauchbare Moderation über die Bühne zu bringen.

Teilnehmer(innen)

Die souveränste und seriöseste Teilnehmerin war für uns, die Kulturwissenschafterin Gabriele
Sorgo. Ihre Aussagen und Einwände hatten stets Hand und Fuß.
Warum der Neurologe und Psychiater  Peter Berger an diesem „CLUB 2“ überhaupt teilge-
nommen hat, ist uns bis heute ein Rätsel.
Viele seiner Antworten passten gar nicht zu den gestellten Fragen und überhaupt hatte man
den Eindruck, dass dieser Mann zeitweise geistig ganz wo anders war.

Showstar

Nun zum „Star“ dieser Sendung, die Vertreterin der Firma Novomatic Frau Monika Racek.
Frau Margit meint in ihrem Mail, dass diese eine geschulte Rhetorikerin sei, die sich brutal
ihre Redezeit nahm und menschenverachtend argumentierte.
Die letzten zwei Punkte seien unwidersprochen, jedoch der erste Punkt stimmt mit Sicher-
heit nicht. Gute Rhetoriker wiederholen sich nicht ständig und haben es auch nicht not-
wendig, anderen Diskussionsteilnehmern permanent zu drohen.

In der Schule gefehlt ?

In jener Fachhochschule die Frau Racek besucht hat, dürfte sie im Fach „Rethorik“ öfters
gefehlt haben. Auch ihre aggressive Art lies auf jede Menge Unsicherheit schliessen.
 
Bei ihr entstand der Eindruck, dass man sie einen Text auswendig lernen ließ, den sie ständig
herunterspulte. Ein Kassettenrecorder mit Replayfunktion hätte den selben Zweck erfüllt.
Anders ist es nicht erklärbar, dass Frau Racek allen Ernstes behauptete, dass auf Spielauto-
maten der Firma Novomatic, nur ein maximaler Spieleinsatz von 50 Cent möglich ist.

Verhöhnung

 
Der größte Hohn aber bei dieser ganzen Angelegenheit ist, dass ein Betrieb der Glückspiel
betreibt die Chuzpe hat, einen Angestellten für Spielerschutz anzustellen.
 
Vielleicht sollten auch alkoholausschenkende Betriebe eine Arbeitskraft zum Schutz für
alkoholgefährdete Personen oder Rotlichtbetriebe jemanden zum Schutz sexsüchtiger
Kunden einstellen.
Sollte die Glückspielbranche doch noch einen Funken an Glaubwürdigkeit besessen haben,
ist sie mit diesem „CLUB 2“ verloren gegangen.
 
Stauni
2009-07-06

 

Leihopa unerwünscht Teil 2

 

Pädophil ?

Am 22.04.2009 haben wir den Beitrag „Leihopa unerwünscht“ verfasst, den Sie unter nach-
folgenden Link nachlesen können.
 
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=203;leihopa-unerwuenscht&catid=1;erstaunliches
 
Es ging darum, dass eine Zeitung einem rüstigen Pensionisten, die Annahme eines Inserates
verweigerte, indem er seine Dienste als „Leihopa“ zur Verfügung stellte.
Die Ablehnung wurde mit den Worten „Es könne sich ja um jemanden handeln, der
Kinder missbraucht“ begründet.

Geschlechtsneutral ?

Abgesehen davon, dass hier einem unbescholtenen Bürger eine eventuell beabsichtigte
Straftat unterstellt wurde, ist es ein eindeutiger Verstoß gegen das Gleichbehandlungs-
gesetz.
Wir sind felsenfest davon überzeugt, dass man das Inserat von einer „Leihoma“ ohne
weitere Probleme angenommen hätte.

Parlamentarische Anfrage

Wir wollten in Erfahrung bringen, um welche Tageszeitung es sich gehandelt hat und
setzten uns mit Herrn Norbert Hofer (FPÖ) in Verbindung, dem die Beschwerde dieses
Pensionisten im Gleichbehandlungsbericht aufgefallen war.
Da auch Herr Hofer keinerlei Information über das betreffende Medium hatte, wurde uns
zugesagt, dass die FPÖ eine parlamentarische Anfrage starten werde.
Am 01.07.2009 langte die erstaunliche Antwort auf diese Anfrage ein und Sie können diese
nachfolgend selbst lesen.
 

Wasch mich, aber mach mich nicht nass

Aus der gesamten Beantwortung der parlamentarischen Anfrage, ist keine befriedigende Ant-
wort zu erkennen.
Es wird lapidar auf die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Gleichbehandlungsgesetz und den
Rechtsweg  hingewiesen.
Auf keine einzige Frage erfolgte eine konkrete Antwort. Die allgemeinen Ausführungen die hier
als „Alibiantwort“ verwendet wurden, haben wir und sicher auch Herr Hofer selbst gewusst.
Nicht einmal der Namen der Tageszeitung war zu erfahren.

Was wäre wenn ?

Wäre so eine geschlechtliche Ungleichbehandlung im umgekehrten Sinn abgelaufen, hätte
es sicher andere Reaktionen gegeben.
Wir können es uns bildlich vorstellen was sich abgespielt hätte, wenn einer Frau auf Grund
ihres Geschlechtes eine eventuelle beabsichtigte strafbare Handlung unterstellt worden wäre,
abgesehen von der Verweigerung des Stellenanbotes.
Wir fragen uns jetzt, wo sind denn die vielen Befürworter der „Geschlechtsneutralität“ ?
Was sagen die GRÜNEN zu diesem Fall und der erstaunlichen „Alibiantwort“  auf eine
diesbezügliche parlamentarische Anfrage.

Ein Frauengesetz

Es wird immer deutlicher, das die „Geschlechtsneutralität“ offensichtlich nur für das weibliche
Geschlecht gültig ist, wie es dieser Fall beweist.
Die militanten Rufer und Ruferinnen der geschlechtlichen Gleichberechtigung können nun ihre 
Glaubwürdigkeit unter Beweis stellen, indem sie im vorliegenden Fall des „Leihopas“ sofort tätig
werden.
Damit würden sie zumindest dokumentieren, dass ihnen an Gerechtigkeit wirklich gelegen ist.
Sollten sie jedoch untätig verharren, wäre es besser wenn sie in Zukunft den Mund halten würden,
denn jede weitere Aussage über „Geschlechtsneutralität“ wäre dann als Witz zu werten.
Stauni
   
2009-07-03
  

Hans im Glück

 

Glücksritter

In Krisenzeiten boomt das Glückspiel extrem. Grund dafür ist, das Menschen versuchen
ihr weniges Hab und Gut zu vermehren, indem sie auf den Faktor Glück setzen.
Besonders beliebt sind Geldspielautomaten. Die Gefahr dabei ist jedoch, dass diese Leute
in Gefahr laufen,  „spielsüchtig“ zu werden,

Der Club 2

Spielsucht ist eine Sucht wie viele andere auch und diesbezüglich gibt es zahlreiche ärztliche
Gutachten. Alarmierend bei der ganzen Sache ist, dass die Spieler immer jünger werden.
Diese Tatsache sollte auch gestern Thema eines „Club 2“ im ORF sein, der von der Modera-
torin Corinna Milborn geleitet wurde.
Anwesende Diskussionsteilnehmer waren:

Herbert Beck
Leiter „Responsible Gaming“ (Spielerschutz) Casinos Austria und Österr. Lotterien
Monika Racek
Leiterin des Spielerschutzes Novomatic
Hans Ploss
Mathematiker und „Anti-Glücksspiel-Aktivist“
Peter Berger
Neurologe und Psychiater, Spielsuchthilfe
Thomas Adrian Nemeth
ehemaliger Spieler, Moderator und Stimmenimitator
Gabriele Sorgo
Kulturwissenschafterin

Vom Thema abgekommen

Vom eigentlichen Thema „Spielsucht“ war nicht wirklich etwas zu vernehmen. Es wurde
zwar am Rande gestreift, jedoch der Schwerpunkt lag ganz wo anders.
Frau Monika Racek (Novomatic) war während der gesamten Sendezeit bemüht darzu-
stellen, wie kundenfreundlich und gesetzestreu doch der Spielautomatenkonzern sei.
Das sie allerdings nach den ersten 15 Minuten in verbale Wiederholungswiederholungen
fiel, dürfte ihr nicht aufgefallen sein. Kritiken anderer Diskussionsteilnehmer an der Firma
Novomatic quittierte sie stets mit den Drohungen „passen Sie auf was Sie sagen“ oder
wir werden uns zu wehren wissen“.

Der Bock als Gärtner(in)

Sehr erstaunlich ist auch ihre Tätigkeit beim Spielautomatenkonzern, den sie ist ihres Zeichens
„Leiterin des Spielerschutzes Novomatic“.
Das wäre ungefähr gleichzusetzen , wenn eine Branntweinstube einen „Leiter für Alkohol-
suchtgefährdete“ beschäftigen würde.

Gesetzesverstoß ?

Auch auf den Vorwurf von zwei ehemaligen spielsüchtigen Teilnehmer, dass auf den
Spielautomaten der Firma Novomatic mit einem Einsatz bis zu 10,- Euro pro Spiel gespielt
werden könne und dadurch gegen die Bestimmungen des „kleinen Glückspiels“ verstoßen
wird, reagierte sie mit einer erstaunlichen Ausrede.
„Das kann sicher nicht sein, denn man sei in etlichen Ländern lizenziert und man würde diese
Lizenzen wegen des kleinen österreichischen Marktes nicht riskieren“, so die sinngemäße
Antwort von der Spielerschutzleiterin der Firma Novomatic.
Offensichtlich kennt die Dame die firmeneigenen Geräte nicht, sonst hätte sie eine derartige
Aussage nicht tätigen können.

Kleines Glückspiel

Für all jene Leser die nicht wissen was das „kleinen Glückspiel“ ist, eine kurze Erläuterung.
Der Höchsteinsatz bei einem Spiel darf maximal  0,50 Euro und der Gewinn maximal  20,-
Euro betragen. Das heißt, für das einmalige Laufen der „elektronische Walze“  am Flat-
screen, dürfen maximal 50 Cent gesetzt werden. Sollte der Spieler einen Gewinn erzielen,
darf dieser nicht höher als 20,- Euro sein.

Einsatz bis 5,- Euro möglich

Wir haben etliche Geräte der Firma Novomatic ausprobiert. Den 10,- Euroeinsatz können wir
nicht bestätigen, vielleicht gibt es da einen eigenen Trick dafür.  Jedoch einen Einsatz bis 5,-
Euro konnte wir mühelos tätigen.   
Noch ein interessanter Aspekt ist uns aufgefallen. Bei manchen Automaten hat der Spieler,
nachdem er einen Gewinn erzielt hat, die Möglichkeit „doppelt oder nichts“ weiterzuspielen.
Er wird dazu vom Spielprogramm des Automaten aufgefordert.
Bei allen von uns gestesteten Automaten konnte man durch das Erraten von Spielkarten,
seinen gesamten Gewinn verdoppeln oder verlieren.
Allein durch diese Möglichkeit, vom 5,- Euro-Einsatz ganz abgesehen, ist es Tatsache, dass
die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Bestimmungen für das „kleine Glücksspiel“ nicht
eingehalten werden.

Wertvorstellungen

Aber Frau Monika Racek (Novomatic) lies mit einer weiteren erstaunlichen Aussage aufhören.
Als sie von Hans Ploss (Mathematiker und „Anti-Glücksspiel-Aktivist“), der laut eigenen An-
gaben früher selbst spielsüchtig war, auf das „süchtig machen“ von Spielautomaten
angesprochen wurde, antwortete sie sinngemäß: „Auf so pathologische Spieler wie Sie,
legen wir ohnehin keinen Wert“.

Nur Unterhaltung

Auch behauptete sie, dass der Besuch einer Spielautomatenhalle der Firma Novomatic
eigentlich zur Unterhaltung diene und das man sich einen schönen Abend machen könne.
Die Dame dürfte von Unterhaltung eine eigene Ansicht haben. Wir fragen uns, was daran
unterhaltenswert sein soll, stundenlang alleine vor einem Geldspielautomaten zu sitzen.
Auch einen „schönen Abend“ stellen wir uns etwas anders vor.
Was die „pathologischen Spieler“ betrifft, auf welche die Firma Novomatic keinen Wert
legt, sei der Frau Racek (Novomatic) folgendes ins Stammbuch geschrieben.
Ihr Brötchengeber lebt von diesen Leuten und wenn es diese nicht gäbe, müsste sie sich
ihren Gehalt wahrscheinlich auf einen firmeneigenen Geldspielautomaten erspielen.

Der Spezialist

Aber auch Herbert Beck (Leiter „Responsible Gaming“ (Spielerschutz) Casinos Austria und
Österr. Lotterien), der ebenfalls ein Spielerschützer ist, lies mit der wohl erstaunlichsten Aus-
sage des Abends aufhören.
Er wurde von Hans Ploss angesprochen, ob er die Praxis an den Novomaticgeräten bestätigen
könne, da die Austria Casino AG ja ebenfalls Spielautomaten von diesem Hersteller hat.
Zuerst windete er sich indem er behauptete, er kenne die Automaten der Firma Novomatic
nicht.
Als ihn jedoch die Diskussionsrunde ungläubig anstarrte, bequemte er sich zu folgendem
Statement.
„Auf Grund des Einzugs der Mikroelektronik sind die Spielabläufe der Automaten so schnell
geworden, dass es durchaus möglich sei, einen solchen gar nicht zu erkennen“, so der Casino
Austria Mann.

Bezahlen für nix

Was will uns der Mann damit sagen ?  Wenn wir diese Aussage aus unserer Sicht inter-
pretieren, kann das nur bedeuten, dass der Spieler für etwas bezahlt, was er gar nicht sieht.
Vielleicht ist das der Unterhaltungswert, den Frau Racek (Novomatic) meint.
Wäre es da nicht sinnvoller eine Münze in den Donnerbrunnen zu werfen, um es wenigstens
platschen zu hören ?  Außerdem könnte man diese wieder herausnehmen.

Doppelmoral

Was uns an diesen beiden Herrschaften so gestört hat, war die Doppelmoral die an den
Tag gelegt wurde.
Beide Unternehmen leben vom Glückspiel und das heißt, wenn sie Gewinne machen wollen
müssen andere verlieren. So einfach ist das.
Wir finden es erstaunlich das diese Unternehmen, wenn sie auf ihre Geschäfte angesprochen
werden, um diese wie die Katze um den heißen Brei herumschleichen.
Wer ein Geschäft betreibt das den Beigeschmack einer gewissen Unmoral hat und damit auch
sehr viel Geld verdient, sollte zu diesem stehen und nicht versuchen den Gutmenschen heraus-
hängen zu lassen.
Stauni
  
2009-07-02
   
  

Korrupt ?

 

Gesetze

Einfach ausgedrückt dienen Gesetze eigentlich dazu, den Bürgern mitzuteilen, was
verboten bzw. erlaubt ist . Dadurch wird auch das Zusammenleben weitgehend geregelt.
Wenn sich ein jeder Mensch an die Gesetze halten würde,  gäbe es keine Kriminalität.
Das ist natürlich ein frommer Wunschtraum, der jeglicher Realität entbehrt.
Das Strafmaß ist meistens an die Schwere des Deliktes angepasst, sofern so etwas bei
gewissen Verbrechen überhaupt möglich ist.

Verschärfung

Sollte sich dieses Strafmass in der Praxis als zu  gering oder die Auslegung eines
Gesetzes als zu unpräzise erweisen, beschließt der Gesetzgeber meistens eine Ver-
schärfung des Gesetzestextes, bzw. des Strafausmaßes.
Da ist es doch erstaunlich, dass es in Österreich offensichtlich notwendig war, das
Antikorruptionsgesetz zu verschärfen.
Zwar ist die Bevölkerung großteils der Meinung, dass ein nicht unerheblicher Teil der Beamten
im allgemeinen nicht die schnellsten  und gewiefsten sind ,  jedoch hat die Beamtenschaft in 
Österreich durchwegs nicht als korrupt gegolten.
Schwarze Schafe hat es sicherlich immer gegeben und wird es immer geben.
Da lässt einen doch die Aussage der Innenministerin Dr. Maria Fekter erstaunt aufhorchen.
Wir zitieren aus der Website des Bundesministerium für Inneres:
„Mein Ziel ist, dass Österreich das sicherste Land der Welt mit der höchsten Lebens-
qualität wird. Ein wesentlicher Beitrag dazu ist das heute beschlossene Bundesamt
zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung“, zeigte sich Innenministerin
Dr. Maria Fekter nach dem heutigen Ministerrat erfreut.

Den gesamten Textinhalt können Sie nachfolgendem Link entnehmen:
 
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI/_news/BMI.aspx?id=72655461746D5A703365673D&page=0&view=1

(Foto Quelle: BMFI)
     Ist über die Gesetzesverschärfung erfreut
 

Sind unsere Beamten korrupt ?

 
Um das Ziel,  das Österreich eines der sichersten Länder der Welt wird, war es offen-
sichtlich notwendig, das Antikorruptionsgesetz zu verschärfen.
Hier weis die Innenministerin augenscheinlich mehr, als der Rest der Bevölkerung.
Wenn man der Aussage von Frau Dr. Fekter folgt, muss der Bevölkerung die Tatsache
einer „ausufernden korrupten Beamtenschaft“  verheimlicht worden sein, ansonsten
wäre ja eine Verschärfung dieses Gesetzes nicht notwendig gewesen.
Es ist eigentlich erstaunlich, welches Vertrauen die Innenministerin in ihre Beamten
haben muss, um über eine derartige Gesetzesverschärfung so erfreut zu sein.
Stauni
  
2009-06-10
   

Schilda lebt

 

Verkehrsschild(er)a  stehen 

Das ist die Pressemeldung, die wir heute in den APA-OTS entdeckt haben.
 
 ASFINAG: Überholverbot auf der A 4 seit Freitag, 22. Mai 2009 in Kraft
Utl.: Beschilderung des Überholverbotes abgeschlossen
Wien (OTS) - Das zusätzliche LKW Überholverbot auf der A 4 Ost
Autobahn ist mit 22. Mai 2009 durch die Fertigstellung der
Beschilderung endgültig in Kraft.
   Das LKW-Überholverbot gilt auf der Richtungsfahrbahn Ungarn
zusätzlich von Kilometer 27,200 bis 37,900 und auf der
Richtungsfahrbahn Wien von Kilometer 37,900 bis 27,400.

Rückfragehinweis:

Alexandra Vucsina-Valla
Pressesprecherin
ASFINAG AUTOBAHN SERVICE GMBH OST
Tel: +43 (0) 50108-17825
Mobil.: +43 (0) 664 60108-17825
mailto: alexandra.vucsina-valla@asfinag.at

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0019 2009-05-23/10:40
231040 Mai 09

 

Anfrage bei der ASFINAG

Wir haben die Pressesprecherin der ASFINAG Frau A.Vucsina-Valla kontaktiert und
angefragt ob sie in Kenntnis sei, dass auf Autobahnen ohnehin ein Überholverbot für
LKW’s über 3.5 t besteht.
Dieses Verbot stützt sich eindeutig auf die bestehende Strassenverkehrsordnung.
Das Anbringen von Überholverbotstafeln für LKW`s ist genauso sinnvoll, als würde
man Fahrverbotstafeln für Fahrräder auf der Autobahn aufstellen.
Fairerweise muß man sagen, dass heute Samstag ist und daher die Pressesprecherin
der ASFINAG keine konkrete Aussage machen konnte, weil sie keine Unterlagen zur
Hand hatte.
Sie ersuchte uns aber ein Mail zu schicken, das sie sofort den Experten weitergeben
wird. Aus den Worten der Presseaussendung „Das zusätzliche LKW Überholverbot“
schliessen wir, dass man bei der ASFINAG ohnehin nicht ganz sicher ist.
  
Wir werden bei der ASFINAG schriftlich anfragen  und sind auf die Antwort mehr als
gespannt.
Unsere Leser(innen) werden wir diesbezüglich auf dem laufenden halten.

Stauni  
  
2009-05-23
   

Das Über(hol)verbot TEIL 2


Tag des Verbotes

Wir haben am Tag der Arbeit, dem 1.Mai 2009 den Beitrag „Das Über(hol)verbot“
verfasst. Eine Abschrift dieses Artikels haben wir auch an das Verkehrsministerium
gesendet.
Es ging darum, warum man ein Überholverbot für ein bereits bestehendes Überhol-
verbot erlassen hatte.
Gilt ohnehin schon, auf Grund der Gesetzeslage
Vollmundig wurde von der Verkehrsministerin Doris Bures verkündet, dass ab Mitte
dieser Woche ein „gesetzliches“ Überholverbot für LKW über 7,5 t eintreten wird.

Problemstrecke A4

Betroffen von diesem Verbot ist die Strecke der Ostautobahn A4, zwischen der Rast-
station Göttlesbrunn und der Autobahnausfahrt Neusiedl/See.
  
Ausschlaggebend für dieses Verbot des Verbotes, war ein Gutachten des Landes Nieder-
österreich, welche Begründung auch immer darin gestanden haben mag.
Auf jeden Fall hätte die Asfinag im Laufe dieser Woche Überholverbotstafel für das
ohnehin schon bestehende Überholverbot aufstellen sollen.
 
Heute ist bereits Freitag und es wurde kein einziges Verkehrsschild aufgestellt.

Dafür kann es mehrere Gründe geben

   1. Die Mautsheriffs sind mit der Jagd auf Mautsünder zu sehr beschäftigt.
   2. Dem Schildermaler ist die Farbe ausgegangen.
   3. Im Verkehrsministerium hat man sich unseren Bericht durchgelesen und war
      erstaunt, dass man über das bestehende Verbot nichts wusste.
     Vielleicht hat man daraufhin in den Gesetzesbüchern nachgeschlagen oder in einer
     Fahrschule nachgefragt um sich zu vergewissern, dass unsere Angaben stimmen.

Pröll unerfreut ?

Nach der seinerzeitigen Ankündigung der Verkehrsministerin, war der Landeshauptmann
von NÖ, Dr. Erwin Pröll höchst erfreut, dass ein wichtiges Anliegen im Sinne der Ver-
kehrssicherheit und der Mobilität in Niederösterreich durchgesetzt werden konnte.
Diese Vorfreude wird jetzt der Ernüchterung gewichen sein, den die „Brummifahrer“
liefern sich nach wie vor  kilometerlange „Elefantenrennen“, behindern und gefährden
damit weiterhin andere Verkehrsteilnehmer.

Ein kleiner Vorschlag

Auf Grund der bestehenden Gesetzeslage dürfen LKW über 3.5 Tonnen, auf Autobahnen
ohnehin nicht mehr überholen. Wir fänden es jetzt müßig wenn wir wiederholt Gesetzes-
texte und  deren Erläuterungen nochmals wiedergeben müssten.
Daher ein kleiner Vorschlag von uns an die Experten des Verkehrsministeriums.
Lassen Sie einfach durch die Exekutive die gültigen Gesetze überwachen und exekutieren.
  
Das würde die Verkehrssicherheit schlagartig verbessern und auch erhebliche Kosten
einsparen.
Stauni
  
2009-05-08 
   

Das Über(hol)verbot

Alte Thematik

Wir haben am 12.04.2009, im Beitrag „Neue Abzocke ?“ über die Problematik bezüglich
der Überholmanöver von LKW’s auf der Ostautobahn A4 berichtet.
   
Der tägliche Horror auf der Ostautobahn A4
  
Etliche „Brummifahrer“ liefern sich dort kilometerlange „Elefantenrennen“ und behindern
und gefährden damit den Verkehr. Also ein typischer Verstoß gegen die Stvo, der aber
bis dato niemand wirklich interessierte.

Die Erleuchtung

Dafür hat jetzt Verkehrsministerin Doris Bures den Stein der Weisen gefunden.
Ab Mitte nächster Woche tritt auf der A4 ein „gesetzliches“ Überholverbot für LKW
über 7,5 t ein.

Erstaunlicherweise wurde dieses „Gesetz“ für den Streckenabschnitt zwischen
Göttlesbrunn und Neusiedl/See limitiert.
„Mit dem neuen Gutachten des Landes Niederösterreich wird nachgewiesen, dass auf der
zwischen diesen Abschnitten liegenden Strecke ein Überholverbot gerechtfertigt ist“,
so die Verkehrsministerin.
Diesbezügliche Überholverbotsschilder werden in den nächsten Tagen noch aufgestellt.

Auch Pröll freut sich

Auch der Landeshauptmann von NÖ, Dr. Erwin Pröll ist höchst erfreut, dass ein wichtiges
Anliegen im Sinne der Verkehrssicherheit und der Mobilität in Niederösterreich durch-
gesetzt werden konnte.
„Es freut mich, dass die niederösterreichischen Argumente Gehör gefunden haben. Damit
ist ein wichtiger Schritt für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer auf dieser Autobahn
erfolgt“, betont der Landeshauptmann

Informationsmangel bei Politikern

Es ist immer wieder erstaunlich wie wenig Ahnung so manche Politiker von Gesetzen des
eigenen Landes haben, in welchen sie regieren.
Wir wissen nicht ob Herr Pröll und Frau Bures einen Führerschein besitzen. Wenn nicht
sollten sie sich vielleicht von Ihren Fahrer(innen) über „Überholverbote“ aufklären
lassen.
Falls diese zu beschäftigt sind, wollen wir den Herrschaften einen kleinen Crashkurs
bezüglich der eindeutigen Gesetzeslage geben.

Auszüge aus der Strassenverkehrsordnung:

§ 46. Autobahnen.
(1) Autobahnen dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benützt werden, die eine Bauartge-
schwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit
überschritten werden darf; dies gilt nicht für Fahrzeuge des Straßendienstes……
Tempo 80 auf Autobahnen
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt für alle Kraftfahrzeuge über 3,5 t.
Seit 1. Jänner 2005 müssen alle neu zugelassenen LKW ab 3,5 t und alle Busse mit
einem elektronischen Tempobegrenzer ausgerüstet sein. Diese Tempobegrenzer …..
Die Geschwindigkeit von 80/kmh wird vom schleißigsten Ostblock-LKW auf der Autobahn
gefahren. (Anm. der Redaktion)
§ 16. Überholverbote.
(1) Der Lenker eines Fahrzeuges darf nicht überholen:
a) wenn andere Straßenbenützer, insbesondere entgegenkommende, gefährdet oder behindert
werden könnten oder wenn nicht genügend Platz für ein gefahrloses Überholen vorhanden
ist,…..
b) wenn der Unterschied der Geschwindigkeiten des überholenden und des eingeholten Fahr-
zeuges unter Bedachtnahme auf allenfalls geltende Geschwindigkeitsbeschränkungen für einen
kurzen Überholvorgang zu gering ist,….
Wer unseren Angaben keinen Glauben schenkt, kann sich noch zusätzlich in der Fahrschule
informieren. Wir haben dazu eine X-beliebige aus dem Internet herausgesucht und unter
nachfolgendem Link, kann sich der geneigte Leser(in) ausführlich Informationsmaterial
beschaffen.
http://www.fuerboeck.at/fuehrerschein_tipps_b/ueberholen_ueberholtwerden.html

So lernt man es in der Fahrschule 

Fahrschule Fürböck

.       Leichter Lernen.
        Besser Fahren.
Kontrollen vor dem Überholvorgang
    * Werde ich selbst überholt?
    * Reicht die Überholsichtweite aus?
    * Reicht die Fahrbahnbreite aus?
    * Sind 20 km/h Geschwindigkeitsunterschied möglich?
    * Ist das Einordnen sicher möglich?
    * Gilt ein Überholverbot?
So steht es im Lehrbuch der Fahrschule.
Wenn man sich nun die Gesetzestexte zu Gemüte führt, ist es schon für jeden Schüler
einer Fahrschule erkennbar, dass auf Autobahnen ohnehin ein Überholverbot für LKW’s
über 3.5 t besteht.

Das Übergesetz

Warum man nun ein Gesetz fürs Gesetz schafft ist erstaunlich. Dieses „Übergesetz“ wird
genauso wertlos sein, wie die bereits bestehende Gesetzeslage, wenn dieses weiterhin
nicht überwacht und exekutiert wird.

Warum ?

Eine Motivation für die Schaffung dieses Gesetzes gibt es freilich schon. Es werden
neue Verkehrsschilder produziert, welche die Asfinag auf der Autobahn aufstellen wird.
Einige Leute werden schön daran verdienen und der „Dumme“ ist wieder der Steuerzahler,
denn er darf das Ganze finanzieren.

Neue Übergesetze müssen her  

Als Tüpfelchen auf dem „i“ fehlt jetzt noch ein neues Gesetz zu schaffen, dass man
betrunken nicht Autofahren darf. Dazu müsste man natürlich  neue Verkehrsschilder
produzieren und aufstellen lassen, auf denen z.B. eine torkelnde Person zu sehen ist,
die ein Auto in Betrieb nehmen will und mit einem dicken roten Querstrich durchge-
strichen ist.
Stauni
  
2009-05-01 
   

Kinder im Gefängnis

 

Die Fakten

Eine fünfköpfige Familie ist aus ihrem Heimatland Afghanistan geflüchtet und über
Griechenland illegal nach Österreich eingereist.
Klar ist, dass hier eindeutig Gesetze verletzt wurden und der Rechtsstaat zum Handeln
aufgefordert war.

Schweinerei

Doch für das was nun passierte, ist der Ausdruck „Schweinerei“ noch ein Adelsprädikat.
Während die psychisch kranke Mutter ins Krankenhaus eingeliefert wurde, sperrte man den
Vater samt seiner drei kleinen Kinder ins Gefängnis.
    Durch blinden Gehorsam auch in Österreich möglich, Kinder im Gefängnis
  
Von Dienstag, den 07.04.2009 bis Freitag den, 10.04.2009 saßen ein vierjähriges Mädchen
und seine sieben bzw. elf Jahre alten Geschwister in Schubhaft.

Medialer Druck

Dieser Zustand würde wahrscheinlich noch immer andauern, wäre die Öffentlichkeit nicht
durch die Medien informiert worden. Offensichtlich wurde der Druck auf das Innenminis-
terium zu gross und man entschied sich, die Kinder einstweilen anderswärtig unterzubringen
und entliess sie mit ihrem Vater am Freitag aus dem Gefängnis.

Rechtfertigung des Innenministeriums

Wenn Kinder in eine Abschiebung involviert sind, versuche man generell, sie in Quartieren
unter zu bringen. In diesem Fall sei dies nicht möglich gewesen, da eine unmittelbare
Abschiebung vorgesehen war, so Ministeriumssprecher Gollia.
Ein trauriger Rechtfertigungsversuch dafür, drei strafunmündige Kinder im Alter von
4 bis 11 Jahren ins Gefängnis zu stecken, die selbst nicht strafbares gemacht hatten.
Das Österreich immer wieder in die Negativschlagzeilen diverser Menschenrechtsorgani-
sationen gerät, verdankt es solchen Aktionen und deren ausführenden Beamten.
Das der Vater zu Recht inhaftiert wurde bestreiten wir nicht, aber die Kinder hätte man
in der Zwischenzeit in einer Kinderbetreuungsstätte unterbringen können.
Warum funktionierte  es auf einmal, nachdem der Skandal aufgeflogen war ?

Scharfe Worte der GRÜNEN

Das wir keine glühenden Verehrer der GRÜNEN sind, dürfte mittlerweile bekannt sein,
aber in diesem Fall müssen wir Alev Korun unwidersprochen Recht geben, wenn sie meint:
„Ich verlange eine Garantieerklärung der Ministerin vor dem Menschenrechtsausschuss
nächste Woche, dass in Österreich keine Kinder in Schubhaft kommen. Eine Innenminis-
terin muss in einem demokratischen Rechtsstaat in der Lage sein zu garantieren, dass
die Menschenrechte in ihrem Ressort eingehalten werden. Dass die Inhaftierung eines
erst vierjährigen Kindes ein Bruch der Menschenrechte und ein Skandal ist, daran be-
steht ja wohl kein Zweifel“

Blinder Gehorsam

Erstaunlich ist auch die Haltung der Beamten, die diesen „Befehl“ ausgeführt haben.
Uns ist bewußt, dass der Staat von seinen Beamten blinden Gehorsam erwartet und
auf selbständiges Handeln und Denken keinen besonderen Wert legt.
Nur wenn dieser blinde Gehorsam soweit führt, dass drei Kinder die nichts verbrochen
haben ins Gefängnis gesperrt werden, erscheint er uns mehr als bedenklich.
    
In diesem Fall wäre Zivilcourage angebracht gewesen und eine „Befehlsverweigerung“
hätte von einer positiven Charakterstärke gezeigt.
Stauni
 
2009-04-12   

 

Smoking Joe

Rauchverbot in der Gastronomie

Ab 1.Jänner 2009 gilt dieses generelle Rauchverbot aufgrund der Tabakgesetznovelle
nun auch bei uns in der Gastronomie und Hotellerie.
Während in anderen Ländern der EU ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie
verhängt wurde, war man in Österreich wenigstens so intelligent einige Ausnahmen
zu schaffen. Bei unserem Nachbarn Deutschland führte das Rauchverbot zu existenz-
iellen Zuständen. Zahlreiche Gastrobetriebe schlitterten in die Pleite und andere
wurden erfinderisch. Sie gründeten Raucherklubs in ihren Lokalen um nicht in
Konkurs gehen zu müssen. Politiker die sich zuerst für das Rauchverbot stark ge-
macht hatten, mußten nun über Nacht ihre Meinung ändern und eine neuerliche
Gesetzesänderung mußte durchgeführt werden.
Das wollte man sich offensichtlich bei uns ersparen und so entstand eine typische
österreichische Lösung.

 

„Nichtraucherschutz in Räumen der Gastronomie“
§ 13a. (1) Unbeschadet arbeitsrechtlicher Bestimmungen und der §§ 12 und 13 gilt
Rauchverbot in den der Verabreichung von Speisen oder Getränken an Gäste dienenden
Räumen
1.der Betriebe des Gastgewerbes gemäß § 111 Abs. 1 Z 2 der Gewerbeordnung 1994
(GewO), BGBl. Nr. 194/1994, in der geltenden Fassung, 4 von 6
610 der Beilagen XXIII. GP – Regierungsvorlage – Gesetzestext
2.der Betriebe des Gastgewerbes mit einer Berechtigung zur Beherbergung von Gästen
gemäß § 111 Abs. 1 Z 1 oder Abs. 2 Z 2 oder 4 der GewO,
3. der Betriebe gemäß § 2 Abs. 9 oder § 111 Abs. 2 Z 3 oder 5 der GewO.
Als Ausnahme vom Verbot des Abs. 1 können in Betrieben, die über mehr als eine für
die Verabreichung von Speisen oder Getränken an Gäste geeignete Räumlichkeit verfügen,
Räume bezeichnet werden, in denen das Rauchen gestattet ist, wenn gewährleistet ist,
dass der Tabakrauch nicht in die mit Rauchverbot belegten Räumlichkeiten dringt und das
Rauchverbot dadurch nicht umgangen wird. Es muss jedoch der für die Verabreichung von
Speisen oder Getränken vorgesehene Hauptraum vom Rauchverbot umfasst sein, und es
darf nicht mehr als die Hälfte der für die Verabreichung von Speisen oder Getränken
vorgesehenen Verabreichungsplätze in Räumen gelegen sein, in denen das Rauchen
gestattet wird.
 3.Das Rauchverbot gemäß Abs. 1 gilt ferner nicht, wenn nur ein für die Verabreichung
von Speisen oder Getränken an Gäste geeigneter Raum zur Verfügung steht, und
1. der Raum eine Grundfläche von weniger als 50m2 aufweist, oder,
sofern der Raum eine Grundfläche zwischen 50m2 und 80m2 aufweist, die für eine Teilung
des Raumes zur Schaffung eines gesonderten Raumes für den im Abs. 2 genannten Zweck
erforderlichen baulichen Maßnahmen aufgrund einer rechtskräftigen Entscheidung der nach
den bau-, feuer- oder denkmalschutzrechtlichen Vorschriften zuständigen Behörde nicht
zulässig sind. . . . . . . . . . . . .
 
Kennzeichnungspflicht
§ 13b. (1) Rauchverbote gemäß den §§ 12 und 13 sind in den unter das Rauchverbot fallenden
Räumen und Einrichtungen durch den Rauchverbotshinweis „Rauchen verboten“ kenntlich zu
machen.
(2) Anstatt des Rauchverbotshinweises gemäß Abs. 1 können die Rauchverbote auch durch
Rauchverbotssymbole, aus denen eindeutig das Rauchverbot hervorgeht, kenntlich gemacht
werden.
(3) Die Rauchverbotshinweise gemäß Abs. 1 oder die Rauchverbotssymbole gemäß Abs. 2 sind
in ausreichender Zahl und Größe so anzubringen, dass sie überall im Raum oder der Einrichtung
gut sichtbar sind.
(4) In Betrieben gemäß § 13a Abs. 1 ist kenntlich zu machen, ob in den der Verabreichung von
Speisen oder Getränken an Gäste dienenden Räumen Rauchverbot gilt oder nicht, oder, sofern
Rauchverbot nicht gilt, das Rauchen vom Inhaber gestattet wird oder nicht. In Räumen, in denen
geraucht werden darf, hat die Kennzeichnung überdies den Warnhinweis „Rauchen gefährdet Ihre
Gesundheit und die Gesundheit Ihrer Mitmenschen“ zu enthalten und ist die Kennzeichnung in
ausreichender Größe und Zahl so anzubringen, dass sie überall im Raum gut sichtbar und der
Warnhinweis gut lesbar ist   . . . . . . . . . . . . . .
 

Kaffehauskultur

Offensichtlich weis man im realitätsfremden, abgehobenen EU-Parlament nicht, warum
Menschen überhaupt in ein Kaffehaus gehen. Vielleicht hätte man den dort ausgemuster-
ten Politikern einen Kurs in Kulturgeschichte bezahlen sollen. Es gibt Traditionen die
man nicht einfach per Gesetz abschaffen kann.
Seit Jahrhunderten besuchen Menschen Kaffehäuser und Gaststätten um vom Alltag
abzuschalten. Sich bei einer Tasse Kaffe, beim einem Gläschen Wein oder sonstigen
Getränken, verbunden mit dem Genuss einer Zigarette oder Zigarre, mit anderen
Leuten zu kommunizieren oder einfach die Tageszeitung zu lesen.
Das ist Kaffehauskultur. Ob nun der Genuss von Koffein, Alkohol oder Nikotin beson-
ders sinnvoll und gesund ist, ist eine andere Frage. Aber solange diese Staaten, Milliar-
den am Verkauf dieser Genussmitteln verdienen ist es mehr als scheinheilig, unter dem
Deckmäntelchen des Nichtraucherschutzes ein derartiges Verbot zu erlassen.
Aber Gott sei Dank haben einige österreichische Politiker erkannt, daß man nicht jeden
EU-Schwachsinn mitmachen muß und haben eine „wasch mich – aber mach mich nicht
nass“ -Lösung gefunden.
Stauni

 

Die Glücksspiel Doppelmoral

 

Man kann über das Glückspiel geteilter Meinung sein. Für die einen ist es in Ordnung
und die Anderen verteufeln es. Was allerdings der Nochfinanzminister W. Molterer jetzt
abzieht, rechtfertigt den Ausdruck der „Doppelmoral“.

Einarmiger Bandit

 

 

Doppelmoral des Nochfinanzministers
 

Ganz still und leise während der Koalitionsverhandlungen wird durch einen neuen Gesetz
-esentwurf, das komplette System des Glücksspielwesens über den Haufen geworfen. Der
vom Nochfinanzminister Wilhelm Molterer ausgesandte Gesetzesentwurf sieht für das Auto-
matengeschäft mit limitierten Einsätzen („kleines Glücksspiel“) eine bundesweite Konzes-
sion vor, wenn in einem Salon mehr als 15 Geräte stehen. Wer  eine Konzession bean-
tragt, muss ein Stammkapital von fünzig (50) Mio. Euro und zudem einen Haftungsbetrag
von zehn (10) Mio. Euro vorweisen. Einen derart hohen Betrag, kann ausschließlich nur der
Novomatic Konzern vorweisen.Dieser hat mit Ex-Vorstand Johannes Hahn (ÖVP) und Auf-
sichtsrat Karl Schlögl (SPÖ) beste Verbindungen zur Regierung.

 am besten keine Konkurrenz für den Staatsbetrieb

 

 

Schon einmal probiert 

Vor einigen Jahren (noch in der Schillingzeit) hatte man bereits versucht, einen Gesetz-
esentwurf durchzubringen, in dem man für die Erteilung einer Konzession für das „kleine
Glückspiel“  einhundert (100) Mio Schilling nachweisen hätte müssen. Als Ergebnis kam
aber heraus, daß man sich auf „nur“ zehn (10) Mio Schillinge einigte. Diese Gesetzes-
änderung brach damals bereits zahlreichen Kleinunternehmer in dieser Branche das Genick.

 

 

Das Ende für über 2000 Unternehmer
 

Heute gibt es in Österreich etwa noch 2300 Betreiber des „kleinen Glückspiels“ und ein
Durchbringen dieses Gesetzesentwurfes zum Gesetz, wäre vermutlich das Ende dieser
Klein – und Mittelbetriebe.
Übrigbleiben würden nur die Casino Austria AG (Staatsbetrieb) und der, von gewissen
Politikern hofierte multinationale Novomatic Konzern.

 hofierter multinationaler Konzern

 

 

Angeblicher Schutz für Spieler

Im Finanzministerium begründet man den Vorstoß mit dem erhöhten Spielerschutz und
der Beseitigung von Rechtsunsicherheit.
Alles Nonsens. Man hat schon lange erkannt, daß das Glückspiel ein gutes Geschäft ist,
denn die Österreicher setzen in dieser Branche mehr als eine Mrd. Euro im Jahr um.
Aber aus „moralischen“ Gründen hatte man einen derartigen Frontalangriff nicht gewagt.
Nun scheinen die moralischen Schranken doch etwas weiter aufgegangen zu sein und
man will sich dieses Geschäft unter den Nagel krallen. Ob dabei mehr als 2000 Klein- und
Mittelbetriebe vor die Hunde gehen, schert hier niemanden.

 

 bald für über 2000 Unternehmer ? ? ?

Werter Herr Nochfinanzminister Molterer, wenn Sie schon so um das Wohl der Leute, die
dem Glückspiel fröhnen, besorgt sind, dann wäre es sinnvoller Sie würden es verbieten.
 
Stauni
  

 

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