Für Sozialschmarotzer wird es eng
In diesem Online-Magazin wurden bereits etliche Beiträge über Sozialschmarotzer ver-
fasst. Das ist jenes arbeitsunwillige Gesindel, das sich auf Kosten der Allgemeinheit durch
ihr meist verpfuschtes Leben schmarotzt. Am schlimmsten ist aber jene Sorte, die wider-
rechtlich Arbeitslosenentgelt kassiert und nebenbei „schwarz“ arbeitet. Gott sei Dank sind
aber die Behörden mittlerweile aus ihrem Dornröschenschlaf erwacht und verfolgen diese
Personen mit der vollen Härte des Gesetzes.
Erwischte Missetäter haben mit strafrechtlichen Anzeigen zu rechnen und müssen die zu
Unrecht bezogenen Bargeld-Sozialleistungen rückerstatten. Das ist auch gut so, denn
wie kommt der anständige Bürger dazu, solche kriminelle Elemente auszuhalten. Neben-
bei bringen diese Betrüger noch jene Leute in Verruf, die wirklich auf Sozialleistungen
vom Staat angewiesen sind.
Jeder hat Anspruch auf Rechtsbeistand
In unserem Rechtsstaat hat jede Person die einer Gesetzesübertretung beschuldigt wird,
Anspruch auf Rechtsbeistand. Das gilt natürlich auch für die Spezies der Sozialbetrüger.
Nun sind wir beim heutigen virtuellen Spaziergang im Internet, auf folgenden Beitrag
gestossen, dessen Inhalt für uns teilweise nicht nachvollziehbar ist.

Screen: rechtschutzgruppe.at
AMS fordert 27.632,75 Euro zurück
Da wendet sich eine Person, die offenbar wegen unberechtigten Bezugs von Arbeitslosen-
entgeld ertappt wurde, hilfesuchend an einen gewissen Herrn Bugelmüller. Aus dem
Verlex-Beitrag ist der Schluss zu ziehen, dass gegen den nun Hilfesuchenden ein rechts-
kräftiger behördlicher Beschluss besteht, in dem bereits festgehalten wird, dass der Betrag
von 27.632,75 Euro zu Unrecht bezogen wurde und deshalb zurück bezahlt werden muss.
Denn anders lässt es sich nicht erklären, dass der Leistungsbezieher offenbar zu einer
Ratenzahlung bereit war, um die Rückforderung des AMS abzustottern.
Aus welchen Gründen auch immer, lehnt das AMS eine Ratenzahlung ab und fordert die
offene Summe nun zur Gänze ein. Und hier kommt die erste Passage, welche für uns nicht
nachvollziehbar ist.
Der Verlex-Autor schreibt wörtlich von „rechtswirksamen Ratenzahlungsgesprächen“.
Da dürfte der gute Mann einem fatalen Irrtum unterliegen, denn Gespräche können nicht
rechtswirksam sein. Eine Rechtswirksamkeit bezieht sich ausschliesslich auf Gerichts-
urteile oder Bescheide von Behörden.
Soziales Gewissen
Der absolute Hammer ist aber jener Satz im Verlex-Beitrag: „Wie soll das ein Mensch
zurück zahlen können, der völlig unverschuldet in diese Situation geraten ist. Ob das
ein soziales Gewissen ist, soll jeder für sich selbst entscheiden“.
Gehen wir davon aus, dass ein durchschnittliches Arbeitslosenentgelt rund 1.000,- Euro
im Monat beträgt. Das bedeutet im Klartext, dass jene Person über zwei Jahre lang
ungerechtfertigt diese Sozialleistung in Anspruch genommen hat. Es kann durchaus vor-
kommen, dass ein Arbeitloser vor lauter Freude über einen Job „vergisst“, seinen Arbeits-
antritt dem AMS unverzüglich mitzuteilen, obwohl das eigentlich seine Pflicht wäre.
Allerdings wenn der Zustand dieser freudigen Erregung über einen derart langen Zeit-
raum anhält, der es ermöglicht eine Summe von 27.632,75 Euro ungerechtfertigt zu kas-
sieren, kann von einer „völlig unverschuldet in diese Situation geraten“ wohl kaum mehr
die Rede sein. Und was das angesprochene „soziales Gewissen“ betrifft, hätte diese be-
treffende Person doch dieses bei sich selbst suchen sollen, anstatt ungerechtfertigt Sozial-
leistungen in Anspruch zu nehmen.
Der Verlex-Autor meint abschliessend, dass er weiters über den Fall berichten werde. Wir
bleiben ebenfalls an dieser Sache dran und werden Recherchen durchführen, um unsere
Leser(innen) in dieser Causa am Laufenden zu halten.
*****
2011-03-05
{jcomments off}
Vignettenkontrolle zu Stosszeit
Im Beitrag „Asfinag-Kontrolle verursachte Verkehrschaos“ haben wir dem staatlichen
Autobahnbetreiber quasi unterstellt, seine Abkassiermethoden ohne Rücksicht auf
Verluste durchzuführen. Grund hiefür war eine Vignettenkontrolle auf einer Zufahrt zur
A23 während der Stoßzeit.
Offenbar war die Verursachung eines Verkehrschaos für die Asfinag kein Problem, wenn
die Kasse stimmt. Auch die Mitarbeiter des staatlichen Autobahnbetreibers beäugten wir
mit Argwohn. Sind doch bei der Kapperltruppe etliche Personen dabei, die sich als
Möchtegern-Polizisten fühlen, nur weil ihnen eine Uniform verpasst wurde.
Im Zweifel für…..
Nach Erscheinen des eingangs erwähnten Beitrags, rief ein Verantwortlicher der Asfinag
in der Redaktion an und führte mit einem Redaktionsmitarbeiter ein langes Gespräch.
Der Anrufer versuchte Glauben zu machen, dass es nicht im Interesse der Asfinag
läge, absichtlich ein Verkehrschaos zu verursachen, um durch Kontrollen mehr Geld
einzubringen. Die Situation wäre mehr oder weniger ein Zufall gewesen. Auch wären alle
Asfinag-Mitarbeiter bestens geschult.
Ganz haben wir dem Mann zwar nicht geglaubt, dachten aber „im Zweifel für den Ange-
klagten“ und ließen die Sache auf sich beruhen. Dass jedoch nichts so fein gesponnen
ist, um nicht ans Tageslicht zu kommen, beweist ein heutiger Kronen Zeitungs-Artikel,
den wir vorerst für einen verfrühten Aprilscherz hielten.
Zum Original Krone-Beitrag Bild anklicken
Screen: Krone Print vom 09.02.2011
Tagesordnung: Autodiebstahl
Da erlebte eine Frau eine Situation, welche seit Öffnung der Ostgrenzen an der Tages-
ordnung steht, nämlich dass ihr Auto gestohlen wurde. Die Frau verständigte an Ort
und Stelle die Polizei, aber auch eine sofort eingeleitete Alarmfahndung verlief erfolg-
los.
Der Pkw wurde einige Zeit später in Kärnten aufgefunden und vom Dieb fehlte natür-
lich jede Spur. So weit so nicht gut. Und jetzt wird es in der Tat erstaunlich. Der Dieb
benützte bei seiner Fahrt die Autobahn und geriet auf der A23 in eine automatische
Vignettenkontrolle.
Hat die Asfinag ein eigenes Gesetzbuch?
Da die Dame nicht auf mautpflichtigen Strassen fährt, war ihr Pkw auch nicht mit einer
Autobahn-Vignette versehen. Aus diesem Grund schickte ihr die Asfinag eine Rechnung
über die Ersatzmaut. Die vorgelegte Anzeigenbestätigung der Polizei bewog den staat-
lichen Autobahnbetreiber zu folgender Mitteilung.
Screen: Krone Print vom 09.02.2011
Es muss ein eigenartiges Gesetzbuch sein in dem steht, dass eine Person für eine Sache
verantwortlich ist, bei der ihr durch Diebstahl die Verfügungsberechtigung über diese
entzogen wurde. Diesen Paragrafen würden wir sehr gerne sehen.
Nach der Logik der Asfinag hatte die Frau aber mächtiges Glück, dass der Dieb nieman-
den totgefahren hat. Folgt man nämlich der Schlussfolgerung des staatlichen Autobahn-
betreibers, müsste sich die Bestohlene dann zumindest wegen Beteiligung an einer fahr-
lässiger Tötung vor Gericht verantworten.
Logisches Denken? Fehlanzeige
Wie dieser Fall beweist, haben wir mit unserem eingangs erwähnten „Beitrag“ gar nicht
so Unrecht gehabt. Der Asfinag geht es offenbar nur ums Abkassieren, egal um welchen
Preis. Auch ihre Antwort an die Bestohlene lässt jegliches logische Denken missen, da in
dieser Angelegenheit gar keine Kulanz von Nöten ist. Denn diese würde ein Verschulden
der Bestohlenen voraussetzen.
Die Frau konnte beim besten Willen nicht die Fahrtroute des Autodiebes beeinflussen und
daher trifft sie in diesem Fall keine Schuld. Soviel zum logischen Denken und der bestge-
schulten Mitarbeiter(innen) der Asfinag.
*****
2011-02-09
Magistrat genehmigt Sexstudios im Sperrgebiet
Wie wir bereits im Beitrag „Das Rotlicht und das Rote Wien“ ankündigten, haben wir
mit Verantwortlichen einer Tageszeitung (Kronen Zeitung) über die Artikel-Veröffentlichung,
der Genehmigungen für Sexstudios (grindige Minibordelle) seitens des Wiener Magistrats,
Gespräche geführt.
Uns lag daran, dass eine breite Öffentlichkeit und auch verantwortliche Personen der
Wiener Stadtregierung, von diesen doch etwas erstaunlichen Vorgängen in Kenntnis
gesetzt werden. In der auflagenstärksten Tageszeitung Österreichs, erschien heute
nachfolgender Artikel.
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe)
MA 36 ist maßgeblich daran beteiligt
Es ist in der Tat erstaunlich, dass das Wiener Magistrat, bei dem auch die MA 36 maß-
geblich beteiligt ist, Genehmigungen für Sexstudios erteilt, obwohl diese in einer Sperr-
zone liegen. Entweder sind die zuständigen Beamten nicht in Kenntnis der Gesetzeslage
oder drücken aus welchen Gründen auch immer, beide Augen ganz fest zu.
Erstaunlich ist auch die Tatsache, dass seitens eines Beamten der MA 36 die Empfehl-
ung an eine biedere Kaffeehaus-Betreiberin abgegeben wird, ihr Lokal dem Rotlicht zur
Verfügung zu stellen, da man mit diesem keine Probleme habe.
*****
2011-02-07
Profitgier lässt Treibstoffpreise steigen
Pünktlich zum Semester-Ferienbeginn schnellten die Treibstoffpreise gewaltig in die Höhe,
obwohl in den vergangenen Monaten die Preise für Heizöl und Treibstoff ohnehin drastisch
angestiegen sind. So verteuerte sich innerhalb eines Jahres, Heizöl um 30 Prozent und
Diesel um mehr als 20 Prozent. Grund für diesen exorbitanten Preisanstieg sind nicht etwa
gestiegene Rohölpreise oder sonstige Aufwände, sondern lediglich die Profitgier der Miner-
alölwirtschaft.
Dabei ist dieser Wirtschaftszweig an Ausreden nicht verlegen. Sei es eine Magenverstimm-
ung des amerikanischen Präsidenten oder die zur Zeit anhaltenden Unruhen in Ägypten,
alles dient als Vorwand zur Erhöhung der Treibsotffpreise. Interessant sind auch die Preis-
steigerungen zu den Wochendbeginnen oder Ferienstarts. Da kostet der bereits in den
Tankstellen-Tanks, ein und derselbe abgefüllte Treibstoff, mit einem Schlage mehr.
Augenauswischerei
Da gleicht es auch einer Verhöhnung der Bevölkerung, wenn die novellierte Spritpreis- Ver-
ordnung des Wirtschaftsministeriums, voll Stolz präsentiert und als Erfolg verkauft wird. Seit
1. Jänner 2011 dürfen die Tankstellen die Spritpreise nur mehr um zwölf Uhr mittags er-
höhen. Mit dieser Maßnahme soll der Wettbewerb angekurbelt und mehr Transparenz
geschaffen werden. Wenn diese Jubelmeldung nicht so traurig wäre, könnte man direkt
darüber lachen.
Als Animation zur geistigen Selbstbefriedigung, versucht das Bundesministerium für Wirt-
schaft, Familie und Jugend, mittels einer wöchentlichen APA-OTS Aussendung die Bevöl-
kerung zu beruhigen, in dem jedesmal erklärt wird, dass die Treibstoffpreise in Österreich
billiger als im EU-Schnitt liegen.
Das heisst, dass immerhin knapp die Hälfte der EU-Länder billigeren Treibstoff haben, als
der in Österreich erhältliche. Da stellt sich die berechtigte Frage, warum wir nicht zu jenen
Ländern gehören, in denen die Preise für Treibstoff weit unter dem EU-Schnitt liegen.
Höchstpreisverordnung erforderlich
Am 20. Jänner 2011, kritisierte der Nationalratsabgeordneten Dr. Martin Strutz (FPÖ), im
Rahmen der aktuellen Stunde des österreichischen Parlaments, den Preiswucher und die
unverschämte Ausbeutung der Autofahrer an Österreichs Tankstellen. Er brachte ein Maß-
nahmenpaket der Freiheitlichen ein, das einen gesetzlichen Preisstopp für Benzin sowie die
Festsetzung eines Höchstpreises für die Dauer von sechs Monaten vorsieht. Ein derartiges
Gesetz gibt es in Luxenburg und dieses verhindert einen übermäßigen und ungerechtfertig-
ten Preisanstieg.
Das von Strutzt eingebrachte Maßnahmenpaket wird vermutlich in irgend einem Schreib-
tisch verschwinden, denn der Finanzminister hat an einer Höchstpreisgrenze für Treibstoff
kein Interesse. Verdient er doch an jedem verkauften Liter gut die Hälfte mit.
Der Finanzminister hat andere Sorgen
Erstaunlich ist es allerdings, wenn Josef Pröll (ÖVP) in der heutig ausgestrahlten ATV-Soap
„Die Fahnder“, ein offenbar gefälschtes Mobiltelefon gekünstelt in seinen Händen hält und
erklärt, dass Fälschungen ein Schaden für die Volkswirtschaft sind.
Offenbar hat der Finanzminister noch nicht begriffen, dass ein überhöhter Treibstoffpreis in
Wirklichkeit ein rigoroser volkswirtschaftlicher Schaden ist. Denn jede Semmel wird per
Kraftfahrzeug befördert und dabei schlägt sich der Spritpreis auch auf den Preis dieses Ge-
bäcks nieder.
Auch verursacht der hohe Heizölpreis nicht nur soziale Kälte, sondern lässt so manche
Räume kalt bleiben und einkommensschwache Personen und Mindestrentner frieren, die
sich aus finanziellen Gründen einen Literpreis von knapp einem Euro nicht mehr leisten
können.
Angesichts dieser Tatsachen werden gefälschte Markenhandys wohl das geringste Prob-
lem in Österreich sein. Es sei denn, der Finanzminister ist ein Vertreter dieser Markenlobby
und deren Sorgen liegen ihm mehr am Herzen, als jene der österreichischen Bevölkerung.
*****
2011-02-06
NGOs und ihr Verhältnis zum Gesetz
Jeder österreichische Staatsbürger, sowie Ausländer die in Österreich aufhältig sind,
haben sich an die bestehenden Gesetze unseres Landes zu halten. Für Gesetzesverstöße
haben die jeweilig verantwortlichen Personen, die daraus resultierenden Konsequenzen
zu tragen.
Dies wird jeden Menschen mit einem nur halbwegs ausgeprägten Rechtsverständnis ein-
leuchten. Allerdings gibt es keine Regel ohne Ausnahme und so scheinen Schwarzafri-
kaner(innen) vorwiegend aus Nigeria, welche sich in Österreich Asyl erschleichen wollen,
zu glauben dass es für sie eine Ausnahme vom Gesetz gibt.
Unterstützt werden die Asylbetrüger von einem Häufchen NGOs, die offenbar nichts bes-
seres zu tun haben, als gegen rechtskräftige Abschiebungen zu demonstrieren und diese
verhindern zu wollen. Einige Male ist ihnen dies sogar gelungen.
Abschiebungsverhinderung verhindert
In der Nacht von vorgestern auf gestern, kam es wieder zu einer Abschiebung von rund
30 Nigerianer(innen). Es fanden sich wieder eine Anzahl (rund 65 Personen) berufsde-
monstrierender Gutmensch(innen) ein, die versuchten den Gesetzesvollzug zu verhindern.
Offenbar hatten diese aus verhinderten Abschiebungen in jüngster Zeit Mut geschöpft
und glaubten dies funktioniere immer so.
Jetzt beschweren sie sich bitterlich darüber, dass sie von der Polizei eingekesselt und ihre
Identitäten durch Ausweiskontrollen festgehalten wurden. Auch wehklagen sie, dass diese
Kontrolle über eine Stunde lang dauerte und die Demonstration wegen Verkehrsbehinder-
ung aufgelöst wurde.
Was glauben diese Leute eigentlich? Sie können das Recht beugen ohne dafür zur Ver-
antwortung gezogen zu werden. Wobei wir gar nicht glauben, dass sie eine Strafe zu er-
warten haben, sondern die Polizei von den Spielchen entgültig genug hatte und wissen
wollte, wer diese Berufsdemonstranten eigentlich sind.
Kein automatischer Aufenthaltstitel
Erstaunlich sind auch die Aussagen der Grünen Menschrechtsprecherin Alev Korun. Sie
kritisiert unter anderen, dass ein Mann abgeschoben wurde, der beim Asylheim-Brand-
anschlag 2008 in Kärnten verletzt wurde. So traurig dieser Umstand auch sein möge,
resultieren aus Unfällen, Überfällen etc., keine automatischen Aufenthaltstiteln. Der
Mann war illegal in Österreich und daher bestand die Abschiebung zu Recht.
Aussage von Korun führt sich selbst ad absurdum
Interessant ist auch das Statement zur Abschiebung einer angeblich Zwangsprostit-
uierten. Laut Korun befand sich die Frau bereits 7 Jahre lang in Österreich und wurde
zur Prostitution gezwungen. Durch die Abschiebung gelange sie direkt in die Hände
ihrer Peiniger.
Aus dieser Aussage von Korun ist der Schluss zu ziehen, dass nigerianische Zuhälter-
banden Frauen nach Österreich einschleusen, um sie hier der Prostitution zuzuführen.
Das bedeutet aber in Folge, dass hier in Österreich eine Delegation des nigerianischen
Zuhälterrings sitzen muss, denn es ist unmöglich von Nigeria aus, die Geschäfte in der
Alpenrepublik zu kontrollieren.
Was stand in den Asylanträgen?
Interessant wäre es natürlich auch zu wissen, was im Asylantrag der Betroffenen und
denen der nigerianischen Zuhälter steht. Aber wir können es uns denken, denn diese
Anträge gleichen sich wie ein Ei dem anderen. Alle Nigerianer(innen) die bei uns landen
sind in ihrer Heimat politisch verfolgt und der Folter, wenn nicht gar dem Tod ausge-
setzt.
Wir glauben, dass jene Nigerianerin schon in ihrer Heimat der Prostitution nachging
und zwecks wirtschaftlichen Interessen nach Österreich kam. In Wien lässt sich nämlich
für die gleichen Dienstleistungen wesentlich mehr Geld vereinnahmen, als in Abuja.
Lügengebäude brach zusammen
Bedenkt man, dass ein nicht unerheblicher Teil der nach Österreich illegal eingewanderten
Nigerianer(innen) ihren Lebensunterhalt durch Drogenverkauf und Prostitution bestreiten,
wird vermutlich selbst der naivste Fremdenpolizist, die Lüge der betreffenden Dame durch-
schaut haben.
Eine offene Frage gibt es aber in dieser Causa noch. Wurden die nigerianischen Zuhälter
auch abgeschoben, oder schlafen diese, in ihrer Heimat politisch Verfolgten, noch immer
in der Hängematte des österreichischen Sozialsystems?
*****
2011-01-21
Serbischer Gewaltäter erschlägt Dreijährigen
Wie bereits aus den Medien allgemein bekannt ist, erschlug ein 25-jähriger serbischer Ge-
walttäter, in Vorarlberg ein dreijähriges Kleinkind. Sowohl die Mutter, als auch der in Früh-
pension befindliche ausländische Kriminelle sind im Ländle amtsbekannt.
Interessant ist eine heutige Presseaussendung des Amtes der Vorarlberger Landesregier-
ung. Darin äußerten der Bregenzer Bezirkshauptmann Elmar Zech und der Leiter der
Jugendwohlfahrt im Amt der Landesregierung, Werner Grabher, ihre tiefe Betroffenheit
zum Tod des 3-jährigen Cains.
Mitverschulden wird bestritten
Gleichzeitig wird jedoch jegliches Mitverschulden, durch eventuelle Versäumnisse der
Jugendwohlfahrt vom Tisch gefegt, obwohl diese bereits seit 2005 mit der betroffenen
Familie im amtlichen Kontakt steht. Da die damalige Maßnahme nur zur Unterstützung
der damals noch sehr jungen Mutter mit ihrem Kind diente, sah man offenbar keine be-
sondere Veranlassung, ein Auge zwecks Kindeswohl auf die Kindesmutter zu werfen.
Es klingelten bei der Jugendwohlfahrt auch keine Alarmglocken, als diese am 7. Juli 2010
einen Polizeibericht, wegen nicht ausreichender Beaufsichtigung der Kinder im Haushalt
erhielt. Ein Nachbar hatte beobachtet, dass das ältere der beiden Kinder vom Balkon aus
auf das Dach ihres Wohnhauses gestiegen war.
Die Mutter hatte zu diesem Zeitpunkt die Aufsicht über ihre Kinder dem Beschuldigten
übertragen. Es erfolgten keine weiteren Interventionen der Jugendwohlfahrt, da die Mutter
über diesen Vorfall bereits informiert worden war.
Aber es kommt noch dicker und wir zitieren nun einen Original-Textausschnitt der eingangs
erwähnten Presseaussendung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung.
Originaltext
Am 27. August 2010 wandte sich eine Person aus dem privaten Umfeld der Mutter an die
Jugendwohlfahrt. Dabei ging es um finanzielle Angelegenheiten der Mutter. Bei dieser Ge-
legenheit teilte diese Person mit, sie mache sich große Sorgen, weil die Mutter mit einem
Mann (dem nunmehrigen Beschuldigten) zusammen sei, der der Drogenszene zuzurechnen
sei.
Im Zusammenhang mit seinen Drogenkontakten habe er schon gegenüber anderen Perso-
nen massive Drohungen geäußert. Vier Tage später informierte die Jugendwohlfahrt die
Kriminalpolizei über die mitgeteilten Sachverhalte. Im Dezember 2010 kam es zu einem neu-
erlichen telefonischen Kontakt zwischen der Jugendwohlfahrt und der Meldungslegerin vom
27. August 2010.
Blauäugig oder unfähig?
Man war noch bemüht hinzuzufügen, dass kein Hinweis auf eine Gefährdung der Mutter
oder der Kinder bestand. Da stellt sich für uns die berechtigte Frage, wie blauäugig oder
unfähig die Jugendwohlfahrt in Bregenz wohl ist?
Auch finden wir es im höchsten Maße erstaunlich, wenn nun Grabher und Zech darauf hin-
weisen, dass bei keiner der Kontaktaufnahmen an die Jugendwohlfahrtsbehörde ein Hinweis
auf eine Misshandlung der Mutter oder der Kinder gegeben wurde. Offenbar gilt bei diesen
beiden Herren erst ein totes Kind als Hinweis.
Grüne versuchen politischen Profit daraus zu schlagen
Besonders erstaunlich ist auch der Beitrag auf der Webseite des Grünen Johannes Rauch,
seines Zeichens Klubobmann und Abgeordneter der Grünen im Vorarlberger Landtag.
Screen: rauch.twoday.net
Nicht das Fremdenrecht ist brutal und zynisch, denn wenn es nach diesem ginge, wäre
dieses kriminelle Subjekt bereits abgeschoben und das Kind würde noch leben. Brutal
und zynisch ist die Ideologie der Grün(innen), die sich für unkontrollierte und zügellose
Zuwanderung stark machen.
Offene Grenzen für Alle
Unter dem Grünen-Motto „Offene Grenzen für Alle“ reist massenhaft kriminelles Gesindel
nach Österreich ein. Und kommt es dann zu rechtmäßigen Abschiebungen von dubiosen
Personen, sind es die Grünen die sofort dagegen protestieren.
Wir können uns das Bild ganz gut vor Augen malen wie die Grünen protestiert hätten,
wenn dieser serbische Kriminelle in Schubhaft verfrachtet worden wäre, bevor er den
3- jährigen Cain brutal erschlagen hat. Da hätten sich sicher wieder einige Gutmenschen
gefunden, die dieses kriminelle Subjekt freigepresst hätten, da dieser ja vermutlich in
seiner Heimat behördlich verfolgt wird.
Politisches Asyl für mutmaßliche Vergewaltiger gefordert
Ob es den Tatsachen entspricht oder nicht, werden zum Beispiel Roman Polanski und
Julian Assagne der Vergewaltigung beschuldigt. Ihre Schuld zu klären steht jenen Ge-
richten zu, in deren Länder sie diese Tat begangen haben sollen.
Offenbar haben die Grünen nicht einmal Respekt vor der Gerichtsbarkeit der USA und
Schweden, denn sie forderten politisches Asyl für diese beiden Herren. Auch das ist bru-
tal und zynisch. Also werter Herr Rauch, versuchen sie nicht den „Schwarzen Peter“ für
die erstaunliche und realitätsfremde Einwanderungsideologie der Grünen, jemanden
anderen zuzuspielen.
Es ist an der Zeit
Es ist höchste Zeit das bestehende Fremdenrecht in Österreich zu vollziehen und sich
nicht vom Gejaule von sogenannten Gutmenschen, die meist einen asozialen Hintergrund
aufweisen, daran hindern zu lassen. Ausländer die über keine gültigen Aufenthaltstitel ver-
fügen oder sich kriminelle Straftaten zu Schulden kommen lassen, sind unverzüglich aus
Österreich auszuweisen. Und weigern sich diese auszureisen, dann ist eine Abschiebung mit
der vollen Härte des Gesetzes durchzuführen.
*****
2011-01-10
Pfarrer macht Publicity
Offenbar steht uns ein neuer Fall „Zogaj“ ins Haus. In Oberösterreich scheint sich wieder ein
erstaunliches „Drama“ anzubahnen, welches an stark Arigona und Company erinnert. Auch
ist wieder ein Pfarrer in den Fall involviert. Diesmal heißt er nicht Josef Friedl sondern Chris-
toph Eisl. Ja die Kirchenmänner haben schnell gelernt, wie man mit illegal Aufhältigen dem-
entsprechende Publicity machen kann.
Ort der Handlung ist diesmal Grünau im Bezirk Gmunden (Oberösterreich). Wie die „Kathol-
ische Presseagentur Österreich“ heute berichtet, setzt sich die Pfarrgemeinde in Grünau im
Almtal, für den Verbleib der von Abschiebung bedrohten Asylantenfamilie ein.
Illegal nach Österreich eingereist
Vor acht Jahren flüchtete der mittlerweile 32-jährige Sanasar Hovhannisyan, aus Armenien
nach Österreich. Mit seiner Frau Alina Hnatenko (31) die aus der Ukraine stammt, hat er in-
zwischen 2 Töchter im Alter von fünf und zwei Jahren, welche in Österreich geboren wurden.
Offenbar setzen Flüchtlinge darauf, mit Kindern eine Aufenthaltsbewilligung zu erzwingen.
Dass dies funktioniert haben die Fälle Zogaj und Komani unter Beweis gestellt.
Jedenfalls sollte die armenisch-ukrainische Familie in der Nacht von gestern auf heute in
die Ukraine abgeschoben werden. Diese weigerte sich jedoch in das Auto einzusteigen,
welches sie zum Flughafen bringen sollte.
Familie beschloss zu bleiben
Sanasar Hovhannisyan und seine Frau Alina Hnatenko haben nämlich beschlossen, im
Geburtsland ihrer Töchter, also in Österreich zu bleiben. Nun droht ihnen eine theoret-
ische Zwangsabschiebung. Theoretisch deshalb, weil diese nicht stattfinden wird, wie es
die gängige Praxis in Österreich bewiesen hat.
Mag sein, dass das Asylverfahren mit 7 Jahre zu lange gedauert hat und sich die Leute
bei uns eingelebt haben. Aber auch kurze Verfahren dürften auf die Durchsetzung öster-
reichischen Rechts keine Auswirkung haben. Der Fall „Ousmane Camara“ liefert den ein-
deutigen Beweis dafür. Ein wenig Randale und schon wird eine rechtmäßige Abschieb-
ung abgebrochen.
Gutmenschen werden Abschiebung verhindern
Dass es nicht zu einer Zwangsabschiebung kommen wird, dafür werden wieder zahlreiche
Gutmenschen sorgen. So hat zum Beispiel der Grünauer Bürgermeister Alois Weidinger
(SPÖ) verlautbaren lassen, dass er den Wunsch der Familie nach Verbleib in Österreich
unterstützen werde.
Pfarrer Christoph Eisl legt noch einen drauf und meint, dass die Ausreise für den Vater und
den Töchtern in ein völlig fremdes Land ohne Zukunftsperspektiven, für die ganze Familie
ein „totales Drama“ wäre.
Siehe einer an, der Kirchenmann hat erkannt dass der Schmäh mit der politischen Verfolg-
ung in der Ukraine nicht funktioniert und bezeichnet diesen Staat nun als Land ohne Zu-
kunftsperspektive. Aus dieser Aussage geht einwandfrei hervor, dass es sich bei den bei-
den illegal eingereisten Personen um reine Wirtschaftsflüchtlinge handelt.
Fremdenrecht ersatzlos streichen
Wir sind sich ziemlich sicher, dass es zu keiner Zwangsabschiebung kommen wird. Je-
doch wäre es am besten, dass Österreichische Fremdenrecht samt allen gesetzlichen Be-
stimmungen ersatzlos zu streichen. Denn wie es zur Zeit aussieht, ist dieses das Papier
nicht wert auf dem es steht.
*****
2010-12-29
Widerstand gegen die Staatsgewalt
Wollten Sie sich schon einmal, gegen eine an Ihnen durchgeführte Amtshandlung körper-
lich zur Wehr setzen? Die Realisierung eines solchen Vorhabens sollten Sie tunlichst unter-
lassen, denn dies ist eine Straftat und nennt sich „Widerstand gegen die Staatsgewalt“.
Dabei ist es für das Gesetz unerheblich, ob Sie im Recht sind oder nicht.
Und sollten Sie das tatsächlich schon einmal durchgezogen haben, wurde Ihnen dann ein
Promi-Anwalt zur Verfügung gestellt, der Sie keinen Euro gekostet hat? Nein? Dann liegt
es vermutlich daran, dass Sie Inländer sind und die falsche Hautfarbe haben.
Abbruch der Abschiebung
Wie wir in unserem Beitrag „Hasta la vista Ousma …“ berichteten, reiste der Schwarzafrikaner
Ousmane Camara illegal nach Österreich ein und erzählte ein haarsträubendes Märchen um
politisches Asyl zu erlangen.
Zu seinem Erstaunen nahm ihm seine Geschichte niemand ab und er wurde zum Flughafen
Wien-Schwechat gebracht, um ihn in sein Heimatland Guinea abzuschieben. Am Airport kam
es dann zur Randale, worauf die „Abschiebung“ abgebrochen wurde.
Entlassung aus U-Haft trotz Fluchtgefahr
Ousmane Camara, der sich illegal in Österreich aufhält und keinen festen Wohnsitz hat,
wurde wegen des Verdachts auf „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ in Untersuchungs-
haft genommen. Wer nun geglaubt hat, dass dieser bis zu seiner Verhandlung in U-Haft ver-
bleibt, da ja bei ihm immerhin Fluchtgefahr besteht, der hat sich gewaltig geirrt.
Gestern wurde der Schwarzafrikaner gegen eine Kaution von 5.000,- Euro auf freien Fuß
gesetzt. Erstaunlich bei einem Tatverdächtigen, der nicht einmal einen ordentlichen Wohn-
sitz aufweisen kann. Da hätte Helmut Elsner wohl gerne mit Ousmane Camara getauscht.
Zangers Weihnachtswunder
Als Weihnachtswunder bezeichnete Anwalt Zanger die Freilassung von Camara und damit
hat er nicht Unrecht. Wir finden es ebenfalls verwunderlich, einen Mann der in Österreich
unter Verdacht steht Gesetze gebrochen zu haben und nicht einmal einen festen Wohnsitz
hat, aus der U-Haft zu entlassen.
Ebenfalls erscheint uns die Rechtsmeinung von RA Zanger erstaunlich. Dieser meint, dass
Camara ein Recht auf Notwehr gehabt hätte, wenn ihm in seiner Heimat Folter droht. Daher
habe er ein Recht gehabt, sich gegen die Abschiebung zu wehren.
Interessante These wenn man bedenkt, dass die Angaben von Folter und Verfolgung ledig-
lich unbewiesene Behauptungen von Camara sind. Ausserdem ist es nicht einmal eindeutig
geklärt, warum dieser wiederholt aus seinem Heimatland Guinea geflüchtet ist. Denn ausser
seiner erstaunlichen Geschichte, in der es vor Widersprüchen nur so wimmelt, gibt es keinen
Beweis dafür, dass er wirklich politisch verfolgt wird.
Interessantes Video
Wir haben ein You-Tube Video ausfindig gemacht, in der die Entlassung des Schwarzafrika-
ners gefilmt wurde und Aussagen von Camara, dessen Freunde und dem Anwalt Zanger
festgehalten sind.
Quelle: http://www.youtube.com/

Bitte hier „ANKLICKEN“
Wir wollen dieses Video gar nicht näher kommentieren, denn wir überlassen es unseren
Leser(innen) selbst, den erstaunlichen Unterhaltungswert dieses Streams zu beurteilen.
Auf eines sind wir jedenfalls gespannt und zwar, ob Camara zu der im Februar geplanten
Gerichtsverhandlung erscheinen wird.
*****
2010-12-25
Erstaunliches Erkenntnis des OGH
Der OGH ist zu einem erstaunlichen Erkenntnis gekommen. Wenn in einem Beitrag auf
die Unschuldsvermutung von jemanden hingewiesen wird, ist nicht selten das Gegenteil
gemeint. Dieser Satz werde von den Medien gerne verwendet, um nicht selbst mit dem
Gesetz in Konflikt zu geraten.
Also was soll man in Zukunft tun? Den Verweis auf die Unschuldsvermutung weglassen,
um sich eventuell eine Klage einzuhandeln. Mit einer derartigen Rechtsmeinung, würden
sich die meisten Berichterstattungen ad absurdum führen.
Kampf um jeden Leser
Auslöser für dieses erstaunliche OGH-Erkenntnis, war ein Rechtsstreit zwischen der Tages-
zeitung „Österreich“ und dessen Herausgeber Wolfgang Fellner mit der Gratis-Zeitung
„Heute“.
„Österreich“ das ist jene Zeitung die glaubte, vom Online-Magazin ERSTAUNLICH,
Fotos zum Nulltarif entnehmen zu dürfen. Vor Gericht wurde die Tageszeitung dann eines
Besseren belehrt.
Aber zurück zum Thema. „Österreich“ stritt mit „Heute“ wegen angeblich nicht, oder doch
bezahlter Autobahnvignetten. Nichts besonderes, aber wenn sich zwei nicht leiden können
und um die Gunst eines jeden Lesers buhlen, ist dies Grund genug für eine gerichtliche
Auseinandersetzung. Denn viele Leser bedeuten viele bezahlte Werbeeinschaltungen.
Unschuldsvermutung ist Schuldvermutung
Dieser Rechtsstreit ist auch nicht Thematik dieses Beitrags, sondern dass sich das Höchst-
gericht an der im „Heute-Beitrag“ schriftlich festgehaltenen Unschuldsvermutung von
Wolfgang Fellner stieß. Nebenbei bemerkt war diese überflüssig, da Schulden ohnehin
keinen strafrechtlichen Tatbestand bilden.
Zu der in der Tageszeitung „Heute“ zitierten Unschuldsvermutung von Fellner, meinte der
OGH wörtlich: „ Weshalb der durchschnittliche Leser aus diesen eindeutigen Formulierun-
gen ableiten soll, dass nicht der Kläger persönlich, sondern eine (nicht einmal von ihm ver-
tretene) Gesellschaft geklagt wurde, ist nicht erkennbar.
Vielmehr zielt der Artikel durch den ohne jede Grundlage erfolgenden Hinweis auf die Un-
schuldsvermutung in subtiler Weise darauf ab, den Kläger in einen strafrechtlichen Zusam-
menhang zu stellen.“
Aus dem Zitat des OGH könnte durchaus abgeleitet werden, dass die Höchstrichter den
österreichischen Durchschnittsleser für einen Vollidioten halten. Allerdings auch kein Wun-
der, will uns doch die Pisa-Studie Glauben machen, dass die meisten ohnehin nicht sinner-
fassend lesen können.
Lukratives Geschäft für Medienanwälte
Jedenfalls werden sich KHG und seine Freunde über eine derartige Rechtsmeinung des
OGH freuen. Schließlich fetten gewonnene Medienverfahren die Haushaltskassa dement-
sprechend auf. Wenn diese Meinung richtungsweisend ist, werden Medienanwälte in Zu-
kunft sehr viel zu tun bekommen.
Denn auch jeder Ostblockräuber wird sagen, dass ihm mit der Unschuldsvermutung in
einem Zeitungsartikel, ein vorsätzlich schuldhaftes Verhalten unterstellt wurde. Wir fragen
uns manchmal was sich Höchstrichter eigentlich denken, wenn sie derartiges der Öffent-
lichkeit kundtun.
*****
2010-12-20
Das Erotikforum
In unserer Anfangszeit und zwar genau am 11.Jänner 2009, hatten wir den Beitrag „Erotik-
forum“ veröffentlicht. Dieses Forum war ein Sammelbecken zahlreicher perverser Fantas-
ten, welche ihre geheimen und sexuellen Vorstellungen in Postings niederschrieben.
Als wir heute, also knapp 2 Jahre später diesem Forum wieder einen virtuellen Besuch ab-
statteten stellten wir fest, dass sich nichts geändert hat. Die Alterskontrolle erfolgt nach wie
vor per Mausklick und schon befindet sich der Besucher inmitten erstaunlicher Perversionen.

Screen: http://www.erotikforum.at/
Recherche über Peep-Show-Sterben
Da wir in naher Zukunft beabsichtigen einen Beitrag über das Thema „Peep-Show-Sterben“
in Wien zu bringen, waren wir daran interessiert, ob über diese Thematik im Erotikforum
geschrieben wird. Im Zuge dieser Internet-Recherche sind wir auf Erstaunliches gestossen.
Da fragt der User „dionysos31“, der offenbar noch nie eine Peep-Show besucht hat an, ob
in einem derartigen Lusttempel „mehr möglich ist“. Daraufhin erhielt der Neuling vorerst
einen vagen Hinweis.

Screen: http://www.erotikforum.at/
Was bietet eine Peep-Show an?
Nun, die Dienstleistung eines Peep-Show-Betreibers besteht darin, mehr oder weniger be-
kleidete Frauen auf einer Drehbühne tanzen zu lassen. Dem Besucher ist es nun freige-
stellt, ob er nur zusehen oder bei der erotischen Tanzvorführung selbst aktiv sein will,
indem er Hand an sich legt.
In den Einzelkabinen (sogenannten Solokabinen) kann der Gast individuelle Wünsche an
die Dame, bezüglich ihrer erotischen Tanzdarbietung stellen. Auch hier hat er die Auswahl
nur zuzusehen oder sich dabei selbst zu befriedigen.
Mehr ist in einer Peep-Show nicht möglich. Alle sexuellen Handlungen die Körperkontakt
erfordern sind ausgeschlossen. Strenge behördliche Auflagen und bauliche Gegeben-
heiten, lassen nicht mehr zu. Peep-Show-Tänzerinnen sind auch keine Prostituierten und
müssen daher zu keiner Gesundheitsuntersuchung.
Erstaunliche Antwort
Erstaunt waren wir aber, als dem Peep-Neuling im Erotikforum folgende detailierte Antwort
gegeben wurden.

Screen: http://www.erotikforum.at/
Peep-Shows der Geheimprostitution beschuldigt
Da wird dem Fragenden ganz unverblümt mitgeteilt, dass es in 3 Wiener Peep-Shows mög-
lich ist, sich per Handmassage, Oral- oder Geschlechtsverkehr verwöhnen zu lassen. Neben-
bei werden diesem auch die Tarife dafür genannt.
Nun ergeben sich aus diesen Postings zwei Möglichkeiten. Entweder werden mit diesen Ant-
worten bewusst Unwahrheiten verbreitet, um die betreffenden Peep-Show-Betreiber zu
schädigen, oder in den angeführten Lusttempeln wird wirklich Geheimprostitution betrieben.
Wir glauben nicht, dass die Betreiber gegen das Gesetz verstossen, hätte dies doch schwer-
wiegende rechtliche Folgen. Die Tänzerinnen haben nicht einmal eine Gesundheits-Kontroll-
karte für Prostituierte und somit wäre eine gesundheitliche Gefahr für die Besucher gegeben.
Virtueller Konkurrenzkampf
Daher kommt für uns die erste Variante in Frage. Offenbar wird in diesem Forum darauf ab-
gezielt, den Betreibern von Peep-Shows die Behörden auf den Hals zu hetzen um ihnen
dadurch finanziellen Schaden zuzufügen.
Das Motiv dürfte ziemlich klar auf der Hand liegen, liest man sich das Posting des Users
„nikolas080“ durch. Verweist dieser doch ganz offen auf ein Konkurrenzunternehmen und
stellt fest, dass Peep-Shows schön langsam von der Bildfläche verschwinden werden.
Okay, dieses Geplänkel zwischen konkurrierenden Unternehmen können wir noch nachvoll-
ziehen. Der Markt ist eng geworden und den Letzten beissen die Hunde. Was für uns aller-
dings unverständlich ist, ist die Tatsache dass der Forumsbetreiber hier offenbar mitspielt,
bzw. es billigend in Kauf nimmt, dass auf seiner Webseite derartige Postings verbreitet wer-
den.
Warum sieht der Forums-Betreiber seelenruhig zu?
Das Erotikforum verfügt über genügend Admins (oder sollte über solche verfügen) welche
die Gegebenheiten in Peep-Shows eigentlich kennen müssen und lassen trotzdem derartige
Einträge unberührt stehen, anstatt sie zu löschen. In jedem seriösen Forum werden Bei-
träge, in denen nicht bewiesene strafbare Handlungen unterstellt werden, unverzüglich von
einem Verantwortlichen entfernt.
Warum der Betreiber des Erotikforums seiner Pflicht nicht nachkommt, bleibt vorerst im Un-
klaren. Vielleicht sollten sich die Peep-Show-Betreiber dazu entschliessen, diesem eine
Klage umzuhängen, um sein Verhalten bei einer Gerichtverhandlung klären zu können.
*****
2010-12-12
Seine Exzellenz hat gesprochen
Wörtliches Zitat des türkischen Botschafters in Wien, Kadri Ecved Tezcan, bei seinem um-
strittenen Interview in der Tageszeitung „Die Presse“ am 9.November 2010:
Es geht um etwas anderes: um Toleranz. Jedes Jahr bekommen die Türken einen öffent-
lichen Ort, einen Park etwa, zugeteilt, um ihr Kermes-Fest zu feiern. Sie kochen, spielen,
tanzen, zeigen ihre eigene Kultur. Die einzigen Österreicher, die Kermes besuchen, sind
Politiker auf der Jagd nach Wählerstimmen. Wählen geht trotzdem nur die Hälfte der Tür-
ken.
Die Wiener schauen bei solchen Festen nicht einmal aus dem Fenster. Außer im Urlaub
interessieren sich die Österreicher nicht für andere Kulturen. Österreich war ein Imperium
mit verschiedenen ethnischen Gruppen. Es sollte gewohnt sein, mit Ausländern zu leben.
Was geht hier vor?
Tierabschlachtungsfest
Vom 16. bis 19.November wird das alljährliche islamische Opferfest „Kurban Bayrami“
gefeiert, bei dem vermutlich wieder Hunderttausende Schafe, Ziegen oder Kälber oft von
Laien ohne Betäubung per Halsschnitt umgebracht werden.
Man kann nur hoffen, dass für dieses grausige Ritual keine öffentlichen Flächen in Parks
zur Verfügung gestellt werden und die Österreicher zwecks Kulturbereicherung nicht ge-
zwungen werden, aus dem Fenster zu schauen.
Wieder Desinteresse an türkischer Kultur?
In unserem Kulturkreis ist es eben nicht üblich, lebenden Tieren den Hals durchzuschnei-
den und diese ausbluten zu lassen. Hoffentlich ortet hier seine Exzellenz, Kadri Ecved
Tezcan, nicht wieder ein Desinteresse der österreichischen Bevölkerung an der türkischen
Kultur.
Abgesehen davon, dass diese Art der Tiertötung gegen das Bundestierschutzgesetz ver-
stösst, ist diese grausam und barbarisch und hat unserer Meinung nach, nichts mit Kultur zu
tun. Und sollte dieses grausame Abschlachten von Tieren tatsächlich türkische Kultur sein,
wäre es angebracht, dass sich in Österreich lebende türkische Mitbürger, besser unserer
Kultur anpassen.
Was geht hier vor?
Um die Worte des türkischen Botschafters zu gebrauchen: „Es sollte gewohnt sein, mit Aus-
ländern zu leben. Was geht hier vor?“ Da wir Österreicher für die Türken Ausländer sind,
sollten sich Integrationsunwillige wirklich schleunigst daran gewöhnen, mit uns Ausländern
zu leben und unsere Sitten und Gebräuche zu respektieren und nicht umgekehrt. Sonst
könnte man wirklich die berechtigte Frage stellen: „Was geht hier vor“.
*****
2010-11-16
Präsenz der Webseite „alQ-Wien„

Weiter im Original-Text
Danke an alle die gestern teilgenommen haben. Das nächstes Treffen ist wie ausgemacht.
Nähere Information kommt bald als E-Mail. Und natürlich die 25% des Hetzers und Islam-
Feindes Strache in Wien. Die Stadt fühlt sich mit jeden Tag feindlicher an. So kann es
nicht weitergehen. Der wahre Islam ist bedroht.
So präsentiert sich eine neue Webseite im Internet. Nun muss man nicht unbedingt ein
Anti-Terror-Experte sein um das Namenskürzel erahnen zu können. Aus der Abkürzung
„alQ-Wien“ ergibt sich für uns der Name „Al Qaida Wien“.
Der Betreiber dieser Islam-fundamentalistischen Webseite hält sich bedeckt und vermeidet
ein Impressum oder einen Verantwortlichen zu veröffentlichen und meint dazu wörtlich:

Nun, wer nachfolgende Texte in einem demokratischen System veröffentlicht, welches durch
demokratische Spielregeln und Religionsfreiheit geprägt ist darf sich nicht wundern, die
Aufmerksamkeit der Sicherheitsbehörden auf sich zu ziehen.
Auch das wird publiziert
O ihr, die ihr glaubt, schließt keine Freundschaft, außer mit euresgleichen. Sie werden nicht
zaudern , euch zu verderben, und wünschen euren Untergang. Schon wurde Hass aus ihr-
em Mund offenkundig, aber das, was ihr Inneres verbirgt, ist schlimmer. Schon machten
Wir euch die Zeichen klar, wenn ihr es begreift.
Ihr Gläubigen! Nehmt euch nicht die Juden und die Christen zu Freunden! Sie sind unter-
einander Freunde (aber nicht mit euch). Wenn einer von euch sich ihnen anschließt, ge-
hört er zu ihnen (und nicht mehr zu der Gemeinschaft der Gläubigen). Allah leitet das
Volk der Frevler nicht recht.
Feige Hetze aus der Anonymität
Warum der Betreiber von „alQ-Wien“ zur Meinung kommt, dass Muslime überall im Westen
und auch hier (Österreich/ Red.Anm.) verfolgt werden, ist nicht nachvollziehbar. In Öster-
reich (2.Republik) ist kein einziger Fall bekannt, dass eine Person auf Grund ihres Glau-
bensbekenntnis verfolgt, verletzt oder getötet wurde.
Wer natürlich Drohungen austößt, zu Gewalttaten aufruft und gegen andere Religionen hetzt,
bekommt den Arm des Gesetzes zu spüren. Dies hat aber mit der Verfolgung einer bestimm-
ten Gruppe nichts zu tun, denn ein geordnetes Wertesystem hat die Pflicht und das Recht
sich vor gewalttätigen Fundamentalisten zu schützen.
Spinner oder Terrorist?
Wir wissen nicht ob der Betreiber der Webseite „alQ-Wien“ ein harmloser Spinner ist, oder
es sich wirklich um eine virtuelle Wien-Filiale der Terror-Organisation Al Qaida handelt. Mit
den auf seiner Webseite veröffentlichten Publikationen stößt er eindeutig Drohungen gegen
die in Österreich lebende Bevölkerung aus und hetzt gegen andere Religionsgemeinschaf-
ten.
In seinem fundamentalistischen Wahn übersieht er auch, dass der mit seinem Verhalten der
friedlich lebenden moslemischen Bevölkerung in Österreich großen Schaden zufügt. Rechte
Gruppierungen, die es leider auch bei uns gibt, werden derartige Äußerungen sicherlich für
sich zu nutzen wissen.
Aufruf an die Sicherheitsbehörden
Im Interesse des friedlichen Zusammenlebens der verschiedenen Volks- und Religionsgrup-
pen in Österreich, sowie der Aufrechterhaltung der Staatssicherheit, gehören Betreiber
derartiger Webseiten, von den Sicherheitsbehörden unverzüglich aus dem Verkehr gezogen.
*****
2010-10-17
Pflegenotstand in Österreich
Bedenkt man dass der Vorsitzende der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Gesundheits- und
Sozialberufe, Johann Hable, noch vor wenigen Tagen vor einen zu erwartenden Pflegenot-
stand warnte und in dieser Berufssparte massiver Personalmangel herrscht, kann man über
den Vorarlberger AMS-Landesgeschäftsführer Anton Strini nur ungläubig den Kopf schütteln.
Ausbildung nur für Frauen
Der 43-jährige arbeitslose Lagerist Michael K. wollte sich zum Pflegehelfer umschulen las-
sen und erhielt vom prompt eine Absage. Die erstaunliche Begründung war, nur arbeitslose
Frauen werden vom Arbeitsmarktservice für die Pflege in Altenheimen ausgebildet, Männer
nicht.
Irgendwie scheint man beim AMS im Ländle noch nicht mitbekommen zu haben, dass es ein
Gesetz gibt welches vorschreibt, dass Jobs und Ausbildungen nicht vom Geschlecht abhängig
gemacht werden dürfen.
Selbsherrlicher Landesgeschäftsführer
Strini gegenüber orf.at: „Dass Frauen über 45 Jahre dennoch in den Genuss der Ausbildung
kommen, habe etwas mit ihren sonst schlechteren Chancen zu tun. Das AMS versuche Be-
nachteiligungen am Arbeitsmarkt auszugleichen und Frauen „positiv“ zu diskriminieren.“
(Fotoquelle: http://123people.at)

Hat Anton Strini eine private Auslegung bestehender Gesetze?
Selbst der Vorarlberger Landeshauptmann Herbert Sausgruber setzte sich erst heute für die
Einführung des Lehrberufes „Pflege und Soziales“ ein, um dem Personalmangel in den Vor-
arlberger Pflegeheimen entgegen zu wirken.
Personalmangel und trotzdem 135 arbeitslose Pflegehelferinnen
Unter diesem Gesichtspunkt erscheint es auch erstaunlich dass man seitens des AMS ver-
lauten lässt, dass in Vorarlberg zur Zeit 135 Pflegehelferinnen arbeitslos sind. Dass bestätigt
uns wiederum in der Annahme, dass das AMS vorwiegend zur Verwaltung von Arbeitslosen
dient, als ihrer wirklichen Aufgabe nachzukommen und Stellen zu vermitteln.
Ist Anton Strini rücktrittsreif?
Zurück zum Vorarlberger AMS-Landesgeschäftsführer Anton Strini. Mit welcher Selbstherrlich-
keit nimmt sich dieser Mann heraus, ein bestehendes Gesetz zu missachten und die Möglich-
keit für Ausbildungen nach eigenem Gutdünken zu vergeben.
Vielleicht wäre es für die Vorarlberger Arbeitslosen besser, wenn Strini von seinem Posten
zurücktritt. Es bliebe ihm ja noch immer die Möglichkeit sich arbeitslos zu melden und sich
einer eventuell privaten Gesetzesauslegung des neuen Leiters auszuliefern.
*****
2010-08-13
So steht es auf Ritter’s Weblog
Samstag Abend, 22:00 Uhr: Alejandro spaziert Hand in Hand mit seinem Lebensgefährten
durch den Innenhof des Wiener Museumsquartiers. Trotz der späten Stunde ist der beliebte
und eigentlich als sehr liberal geltende Ort gut besucht. Aus heiterem Himmel wird das Män-
nerpaar im Vorbeigehen von vier Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren mit Ausdrücken
wie „Missgeburten“, „Scheiß Schwuchteln“ oder dem Sager „Gott hat nur zwei Geschlechter
geschaffen,“ beschimpft. Alejandro zeigt Zivilcourage und geht zu den Jugendlichen, um mit
ihnen zu reden. Er versucht sie auf einer Verständnisebene zu erreichen und die homopho-
ben Äußerungen zu thematisieren.
(Zitatquelle: http://www.thinkoutsideyourbox.net/?p=12345)
Rollenverteilung und Unvernuft
Wir kennen uns bei der Rollenverteilung von schwulen Männern zwar nicht aus, tippen aber
darauf dass dieser Alejandro der männliche Part des Paares ist. Vielleicht war es auch ein
Machogehabe, dass er die Jugendlichen zur Rede stellen wollte, um beim weiblichen Part
seiner Beziehung Eindruck zu schinden.
In manchen Fällen ist es ratsamer gewisse Bemerkungen zu überhören, vor allem wenn
man körperlich oder zahlenmässig unterlegen ist, sowie es in diesem Fall offensichtlich war.
Jedenfalls überschätzte er seine Überzeugungs- oder sonstigen Kräfte und bezog eine Tracht
Prügel.
Besonderer Schutz für Schwule gefordert
Solche Vorfälle sind zwar traurig, kommen aber in Wien tagtäglich etliche Male vor und
betreffen nicht nur schwule Männerpaare. Und das bringt uns zum Kernpunkt des Beitrags
von Oliver Ritter.
Er meint nämlich wortwörtlich: „Dieser Vorfall zeigt erneut, wie wichtig es ist, dass einerseits
die Politik entsprechende gesetzliche Rahmenbestimmungen schafft, welche in Österreich
leider immer noch fehlen. Es passiert viel zu wenig Aufklärung in Schulen. Denn gerade
unter Jugendlichen herrschen mangels Information massive Vorurteile und Vorbehalte vor.“
Welche entsprechende gesetzliche Rahmenbestimmungen meint Ritter denn, die von der
Politik geschaffen werden müssen? Das ein Mensch den anderen nicht verprügeln darf?
Offensichtlich ist Ritter in völliger Unkenntnis des Strafgesetzbuches, denn in diesem ist
dies bereits verankert und mit Strafe bedroht.
Gibt es besonderen Schutz für alte Damen?
Es ist auch per Strafe verboten eine alten Dame niederzuschlagen und die Handtasche zu
rauben. Allerdings findet sich hier keine Lobby, die für dieses Delikt eine entsprechende ge-
setzliche Rahmenbestimmungen fordert. Daher stellt sich die berechtigte Frage, warum
Schwule einen besonderen gesetzlichen Schutz in Anspruch nehmen wollen.
Der Vorfall welcher sich im MQ ereignet hat ist eine Straftat und im Strafgesetzbuch eindeutig
geregelt. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, egal ob es einen rechtwidrigen Angriff
gegen ein Schwulenpärchen oder gegen eine alte Frau betrifft.
Jugendlichen Toleranz eintrichtern
Das sich Oliver Ritter schön langsam zu Hardliner der homosexuellen Szene entwickelt, be-
weist auch seine Forderung nach Aufklärung in Schulen, da seiner Meinung nach unter den
Jugendlichen massive Vorurteile und Vorbehalte gegen Homosexuelle herrschen.
Dieser Meinung können wir uns nicht anschliessen. So wie unter den Erwachsenen, gibt es
auch unter den Jugendlichen verschiedene Standpunkte gegenüber der Homosexualität.
Diese äußern sich in Toleranz, Egalität und Ablehnung. Jedem Menschen muß es freigestellt
sein, sich über dieses Thema ungehindert äußern zu können.
Was will Ritter mit seiner geforderten Aufklärung in Schulen erreichen. Will er den Kids Toler-
anz einprügeln lassen, wenn diese Homosexualität ablehnen? Eine zwanghafte „Aufklärung“
wird vermutlich zu mehr Vorfällen wie im MQ führen und damit das Gegenteil bewirken.
Unterteilung Wiens in homophobile und homophobe Stadtteile
Aber Oliver Ritter geht sogar noch einen Schritt weiter. Gerade er, der die Einteilung in Klas-
sen ablehnt, beginnt Wien in Zonen einzuteilen. Er stellt in seinem Beitrag fest, dass sich das
Wiener Museumsquartier eigentlich in einem “homophobilen” Stadtteil von Wien befindet.
Diese Äußerung lässt eindeutig den Schluss zu, dass es auch homophobe Stadteile in der
Bundeshauptstadt geben muß. Es wäre natürlich interessant zu wissen, welche Bezirke davon
betroffen sind.
Dass dies absoluter Nonsens ist und es in seinem Beitrag von polemischen Äusserungen nur
so wimmelt, weiß wahrscheinlich auch Oliver Ritter. Es gibt keine Stadtteile oder Zonen welche
nur Gegner oder Befürworter der Homosexualität beherbergen, denn diese sind in Wien, so wie
in anderen Städten gleichermaßen verteilt.
*****
2010-06-03
Internationaler Hurentag
„Anlässlich des ‚Internationalen Hurentages‘ am 2. Juni sieht Judith Schwentner, Frauen-
sprecherin der Grünen, Handlungsbedarf: „Derzeit können Sexarbeiterinnen nicht einmal
den vereinbarten Lohn einklagen, weil ihre Tätigkeit als sittenwidrig gilt. Fehlende Rechte
treiben Sexarbeiterinnen in die Abhängigkeit und begünstigen Gewalttaten. Auch Sexar-
beiterinnen sollten Arbeitsverträge abschließen dürfen.“
Dieser obige Absatz stammt aus einer heutigen APA-OTS Aussendung der Grünen. Die
Forderungen sind begrüßenswert, werden sich in der Realität aber leider nicht umsetzen
lassen.
Vertrag mit Freier?
Kein Freier dieser Welt wird einen Vertrag mit einer Sexarbeiterin, bezüglich ihrer Dienst-
leistungen abschließen. Denn offiziell geht ohnehin niemand zu einer Prostituierten. Und
wenn einmal ein Politker in einem Bordell ertappt wird, war er nur zur Kontrolle der Arbeits-
bedingungen der dort arbeitenden Damen anwesend.
Damit führt sich auch die Forderung nach der Klagefähigkeit des Schandlohnes, wie dieser
von amtlicher Seite genannt wird, ad absurdum. Wir können uns beim besten Willen nicht
vorstellen, dass ein Gericht eine derartige Klage verhandeln will, wenn möglicherweise
ein hochangesehenes Mitglied der Gesellschaft betroffen ist.
Verträge gab es schon vor Jahren
Was Arbeitsverträge zwischen Sexarbeiterinnen und Lokalbetreibern betrifft, hat es diese
bereits über einen längeren Zeitraum gegeben. Die Unternehmer führten sogar Sozialab-
gaben für die Damen ab, womit diese kranken- und pensionsversichert waren.
Da die Lokalbetreiber für die Abführung der Abgaben verantwortlich waren, kam es kaum
vor dass auf diese vergessen wurde. Und wenn ja, stand sofort der Exekutor der Kranken-
kasse vor dem Lokal. Damit war zumindest eine soziale Absicherung der Damen gegeben.
Behördenkriege und die Auswirkungen
Profilierungssüchtige KIAB-Beamte witterten in diesen Verträgen ein zumindest „Dienst-
nehmer ähnliches Arbeitsverhältnis“ und zeigten die Lokalbetreiber reihenweise an. Dies
führte wiederum dazu, dass sich die Unternehmer jahrelang mit den Verwaltungsbehörden,
bis hin zum UVS herumschlagen mussten.
Offensichtlich wollte man behördlicherseits, zumindest nach der Logik von etlichen KIAB-
Beamten, kein geordnetes Arbeitsverhältnis für Sexarbeiterinnen und so tat man dem
Gesetz genüge, was sich allerdings zum Nachteil der Damen erwies.
Die Lokalbetreiber beriefen sich auf das Prostitutionsgesetz, in dem vermerkt ist, dass mit
einer Prostituierten kein Beschäftigungsverhältnis eingegangen werden kann. Heute sind
alle Sexarbeiterinnen selbständige Unternehmerinnen.
Gewalt gegen Sexarbeiterinnen
Die Gewalt gegen Prostituierte steht wieder auf einem anderen Blatt Papier. Nicht fehlende
Rechte begünstigen Gewalttaten, sondern fehlender Schutz. Während Lokalbetreiber ihre
Betriebe mit Sicherheitspersonal absichern, sind Sexarbeiterinnen die außerhalb von Lo-
kalen ihre Dienste anbieten, naturgemäß einer größeren Gefahr ausgesetzt. Bester Beweis
ist zur Zeit, das am Wiener Gürtel herrschende Vakuum.
Dieses haben sich rumänische Schutzgelderpresserbanden zu Nutze gemacht und erpres-
sen Sexarbeiterinnen die auf dem Straßenstrich ihre Dienste anbieten. Sollte es einmal an
Zahlungsmoral fehlen, schrecken diese auch nicht vor dem Anzünden einer Frau zurück.
Die feine Gesellschaft
Wir glauben nicht, dass sich bezüglich der Rechte von Sexarbeiterinnen etwas ändern wird.
Schuld daran ist das Verhältnis, welches zwischen der Gesellschaft und den Prostituierten
herrscht.
Die Gesellschaft nimmt zwar die Dienstleistungen der Damen inoffiziell in Anspruch, möchte
aber offiziell nichts damit zu tun haben. Während normale Zuhälter zu ihren Mädchen stehen
und diese beschützen, kann man dies von der Gesellschaft nicht behaupten.
Die Gesellschaft, und die Damen mögen uns die harte Ausdrucksweise verzeihen, benutzt
Sexarbeiterinnen wie einen Gebrauchsgegenstand. Also was sollte diese veranlassen, einen
Menschen der nur zur Befriedigung von sexuellen Gelüsten gebraucht wird, irgendwelche
Rechte zukommen zu lassen.
*****
2010-06-01
Geplante Meinungsunterdrückung
Wir haben im Jänner den Beitrag „Der Tod der Meinungsfreiheit“ verfasst. Der Artikel be-
schäftigt sich mit nachfolgend geplanter Gesetzesnovelle, welche unter dem Deckmantel
der Terrorismusbekämpfung im Strafgesetzbuch verankert werden soll.
119/ME XXIV. GP – Ministerialentwurf – Gesetzestext
„§ 283. (1) Wer öffentlich zu Gewalt oder Hass oder auf eine Weise, die geeignet ist, die
öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine
nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltan-
schauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen
Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung
definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen des-
sen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich eine der in Abs. 1 bezeichneten Gruppen in einer
die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.“
B. Dieser Artikel tritt mit XX. XXXX 2010 in Kraft.
Auch andere Webseiten beschäftigt diese Thematik
Nun beschäftigt sich eine weitere Webseite recht ausführlich mit dieser beabsichtigten
Gesetzesnovellierung. Unter der Internet-Adresse http://www.terrorgesetz.at/ können
sich Leser(innen) über den Inhalt informieren.

Mit einem provokanten Logo in Web vertreten.
*****
2010-05-30
Neues Gesetz als Sicherheitsleistung
Dem Kriminaltourismus soll ein neuerlicher Riegel vorgeschoben werden. Um zu verhindern
dass sich ausländische Täter, sofern über diese keine U-Haft verhängt wurde, wieder ins
Ausland absetzen und nicht zum Prozess erscheinen, soll ab 1.August 2010 eine neue gesetz-
liche Regelung in Kraft treten.
Ausländische Beschuldigte sollen je nach der zu erwartenden Geldstrafe, eine Sicherheits-
leistung erlegen. Damit will man verhindern, dass Staat und Opfer auf ihren Kosten sitzen
bleiben, wenn der Angeklagte beim Prozess durch Abwesenheit glänzt.
Beschlagnahme von Geld, Schmuck und Auto
Wird die Sicherheit nicht unverzüglich geleistet, können Geld, Schmuck oder andere geld-
werte Gegenstände abgenommen werden, die der Beschuldigte mit sich führt, so steht es
zumindest in einer heutigen APA-OTS Aussendung des Justizministeriums.
Das heißt im Klartext, der Beschuldigten kann sein Auto oder in diesem mitgeführte
Ware, sowie seinen Schmuck und Bargeld, als Sicherheitsleistung hinterlegen.
Das Märchen
Es ist ja gängige Praxis, dass ausländische Kriminaltouristen die vorwiegend aus den ehe-
maligen Ostblockstaaten kommen, mit einem Audi Q7 oder einer ähnlichen Nobelkaros-
sen anreisen.
Auch sind die Kofferräume ihrer Fahrzeuge mit Laptops, TV-Geräte oder ähnlichen
Gegenständen vollgeladen, die diese selbstverständlich aus ihren Heimatländern mit-
bringen.
Nicht zu vergessen das Mitglieder von Ostblockräuberbanden auch jede Menge Bargeld
und Brillantencolliers aus ihrer Heimat nach Österreich mitbringen, um hier einbrechen
zu gehen.
Die Realität
Nun aber zum Ernst der Lage. Sollten tatsächlich die Autos der Kriminaltouristen als Sicher-
heit beschlagnahmt werden, werden die Entsorgungskosten, den Wert von Dacias und Ladas
um ein vielfaches übersteigen. Wenn ein Täter in einer Nobelkarosse gestellt wird, kann man
getrost davon ausgehen, dass er diese hier gestohlen hat.
Auch Bargeld, Schmuck und Elektronikgeräte die er bei sich führt, hat er sich mit Sicherheit
erst in Österreich widerrechtlich angeeignet. Daher würde eine Sicherheitsleistung mit diesen
Gegenständen einer Hehlerei gleichkommen.
Dieses Gesetz geht voll an der Praxis vorbei
Daher finden wir die Aussage der Justizministerin im heutigen Ö1-Morgenjournal: „Ziel ist die
Sicherung der Durchführung des Strafverfahrens, die bessere Absicherung der Ansprüche
der Opfer und die Abschreckung der Täter“ höchst erstaunlich.
In der Realität lässt sich kein Krimineller durch diese gesetzliche Regelung von irgendeiner
Straftat abschrecken. Und sollten Opfer oder Staat mit den beschlagnahmten Gegenständen
finanziell befriedigt werden kann man davon ausgehen, dass dies mit geraubten oder gestoh-
lenen Gegenständen passiert.
*****
2010-04-23
Verlogenes Gesetz
Über Glückspiele und vor allem Geldspielautomaten herrschen sicherlich geteilte Meinungen.
Fakt ist jedoch, dass es nur einen Gewinner gibt und zwar den Betreiber. Verlierer ist immer
der Spieler.
Da ist die Novellierung des Glückspielgesetzes, die unsinnigerweise mit dem Argument des
Spielerschutzes gerechtfertigt wird, nicht nur eine Augenauswischerei, sondern eine Lüge.
Schlimmer sogar, denn durch die nun gesetzlich gedeckte Anhebung des Höchsteinsatzlimits,
sind menschliche Tragödien vorprogrammiert.
Vom Standpunkt der Ökonomie
Lassen wir nun wie die Politiker, alle menschlichen Aspekte bei Seite und betrachten die
Angelegenheit aus ökonomischer Sicht. Das vorrangige Ziel von Geldspielautomaten-
Betreibern ist es, dem Spieler so viel Geld wie möglich abzunehmen.
Unter diesem Aspekt ist es fraglich warum ein Gesetz geschaffen wird, welches der Ver-
fassung zuwider läuft. Denn diese garantiert nämlich, dass alle Menschen vor dem Gesetz
gleich sind.
Mehr Privilegien für Privilegierte
Während Spielhallenbetreiber wie Novomatic ohnehin schon in der privilegierten Lage sind,
in einer Räumlichkeit mehr als zwei Geldspielautomaten aufstellen zu können, erhalten sie
zusätzlich einen Wettbewerbsvorteil.
Bei Novomatic und Co darf nämlich beim sogenannten „kleinen Glückspiel“ um 10,- Euro
pro Spiel (Tastendruck) gespielt werden, während auf dem Automaten vom Eckwirt, maxi-
mal 1,- Euro Höchsteinsatz pro Spiel erlaubt ist.
Großes Geld nur mehr für Novomatic und Co
Spieler werden auf höhere Gewinne hoffen
In Klartext bedeutet dies, dass Spielhallenbetreiber die meist ohnehin finanziell wesentlich
besser gestellt sind, vom Gesetzgeber zusätzlich privilegiert werden. Wie gesagt, ohne den
menschlichen Aspekt zu beachten, werden pathologische Spieler in Zukunft ihrer Sucht
nur mehr in Spielhallen frönen, da sie durch die höhere Einsatzmöglichkeit einen höheren
Gewinn erhoffen.
Damit werden Gastwirte in ohnehin wirtschaftlich schweren Zeiten um eine zusätzliche
Einnahmequelle gebracht. Nicht genug dass sie wegen des Nichtraucherschutz-Gesetztes
erhebliche Summen in Umbauten investieren müssen und mit ständig schwindenden Um-
sätzen zu kämpfen haben.
Ein Plätzchen in Brüssel
Schieder (SPÖ) und Lopatka (ÖVP) haben in Vertretung ihrer Parteien einen Kniefall vor
Firmen wie Novomatic und Co vollzogen und befinden sich am besten Weg auf den Spuren
von Johannes Hahn zu wandeln. Aber möglicherweise wird auch für diese beiden Herren ein
Plätzchen in Brüssel frei werden, wenn man sie hier nicht mehr benötigt.
*****
2010-04-15
Novellierung des Glückspielgesetzes
Heute, Dienstag den 13.April 2010 hat sich die Regierung auf ein neues Glückspielgesetz
geeinigt. Gleichzeitig wurde das sogenannte „kleine Glückspiel“ novelliert. Der bisherige
Höchsteinsatz von 0,50 Euro wurde auf 10,- Euro erhöht. Damit wurde offensichtlich einem
lang gehegten Wunsch der Firma Novomatic Rechnung getragen.
Dem Gesetz sei Dank, es darf nun weit höher gezockt werden!
Automatiktaste ist nicht mehr notwendig
Auch bei Einzelautomaten in Gasthäusern wurde der Spieleinsatz auf 1,- Euro erhöht.
SP-Staatssekretär Schieder meint in einer heutigen APA Presse Meldung: „Die auf
vielen Apparaten heute präsente Automatiktaste sowie Parallelspiele soll es künftig nicht
mehr geben, alle diese Tricks, man könnte auch sagen, gezielte Abzocke werden verboten.“
Damit gesteht er allerdings auch ein, dass bisher das „kleine Glückspiel“ ausgetrickst wurde.
Ausserdem wer garantiert dafür, dass es diese Taste nicht weiterhin geben wird, um die
neu festgelegte Höchsteinsatzgrenze von 10,- Euro auszutricksen?
Ob nur die Automatiktaste als Abzocke bezeichnet werden darf, lassen wir dahingestellt.
Eigentlich ist es die Aufstellung des kompletten Spielautomaten die darauf abzielt den
Spieler abzuzocken.
Spieler nun schneller pleite
Es macht keinen Unterschied ob mit einer versteckten Taste 10,- Euros gesetzwidrig oder
mit dem novellierten Gesetz der gesamte Betrag mit einer offiziellen Taste verspielt wird.
Diese Novellierung hat nur eines gebracht und zwar, dass Firmen wie Novomatic den
Spielern ihr Geld schneller abnehmen können.
Die realitätsfremde Weltanschauung des VP-Staatssekretärs Lopatka, dass durch die Novel-
lierung des Gesetztes das illegale Automatenspiel in den Hinterzimmern der Wirtshäuser
auszutrocknen bzw. in Spielsalons abzudrängen, in denen es besser kontrolliert werden kann,
wird sich nicht bewahrheiten, da es illegales Glückspiel immer gegeben hat und immer geben
wird.
Grüne diesmal am Boden der Realität
Der Grüne Politiker Peter Pilz hat Recht wenn er sagt: „Das Gesetz ist gemeingefährlicher
und verfassungswidriger Pfusch von Politikern im Dienste der Automatendealer. Dieses Ge-
setz haben Lopatka und Schieder offenbar in einer Automatenhalle gemacht.“
Erstaunlich ist die Aussage des SPÖ-Finanzsprecher Jan Krainer. Er begrüßt dieses Gesetz
und meint: “Einsatzhöchstgrenzen sowie klare Limits für die Spieldauer beim Automaten-
glücksspiel seien ebenso im Gesetzesvorschlag vorgesehen. Das war uns Sozialdemokraten
am wichtigsten.“
Da hat der gute Mann etwas übersehen. Es gab ohnehin eine Einsatzhöchstgrenze von 0,50
Euro. Mit der Verzwanzigfachung des Einsatzes ist eine lange Spieldauer ohnehin nicht mehr
von Nöten. Durch diese extreme Anhebung des Höchsteinsatzes werden die Spieler in kürz-
ester Zeit pleite sein.
Spielhallenbetreiber sind Nutznießer dieses Gesetzes
Auch wir finden, dass dieses Gesetz nicht dem Spielerschutz dient und eine Pfuschlösung ist.
Die Spieler werden nach wie vor die Verlierer sein, jedoch Firmen wie Novomatic werden
ihre Einnahmen wesentlich schneller vermehren können.
*****
2010-04-13
Deja-vu?
Wie sich nun herausstellte, war jenes Mon Cheri welches am Auto der Eibiswalder
Bürgermeisterin hinterlegt wurde nicht giftig. Die Praline wies angeblich ein Einstichs-
loch auf. Ein Schreiben war ebenfalls beigelegt. Auf diesem stand: „Du bist etwas
besonderes für uns, bitte mach weiter“.
Da sich die Eibiswalder Ortschefin Margarethe Franz (ÖVP) sofort an das Szenario in
Spitz (NÖ) erinnerte, wo auf den dortigen Bürgermeister Hannes Hirtzberger ein Gift-
anschlag erfolgt war, verständigte sie die Polizei.
Die zur Zeit gefährlichste Praline der Welt
Ein heimlicher Verehrer?
Eine umfangreiche Untersuchung und chemische Analyse ergab, dass dieses Mon Cherie
nicht giftig war und zum Verzehr geeignet gewesen wäre. Ob es sich nun um einen Fan
von Margarethe Franz gehandelt hat, der ihr lediglich das Leben versüßen wollte, lässt
sich nicht eruieren.
Auf jeden Fall sieht die Polizei in der Mon Cherie – Aktion eine gefährliche Drohung
und ermittelt weiter. Was bedeutet dies im Klartext? Wenn Sie mit dem Gesetz nicht in
Konflikt geraten wollen, ist es ratsam keine Mon Cheries zu verschenken.
Scheidungsgrund
Bieten Sie auch niemanden diese Praline an, denn wenn Ihr Gegenüber schlecht drauf ist,
könnte er/sie das als gefährliche Drohung auffassen. Der Ehefrau eine ganze Schachtel
Mon Cherie zu schenken, ist sicherlich ein Scheidungsgrund. Anwältinnen der feminist-
ischen Liga zerbrechen sich sicher schon ihre Köpfe darüber, wie ein derartiges Präsent
zu werten ist.
Mon Cherie – Verbot?
Wie wir aus unbestätigter Quelle erfahren haben, überlegen bereits Politiker ein österreich-
weites Mon Cherie – Verbot zu beschließen. Wenn Sie also eine Person mit Süßigkeiten
verwöhnen wollen, greifen Sie lieber zu Manner-Schnitten.
Diese wurden von Politikern selbst erprobt und außerdem „Manner mag man eben“, auch
wenn sie nicht zum erwünschten Wahlerfolg verhelfen.
*****
2010-03-26
Angebliche Vergewaltigung durch einen Polizisten
Eine sehr erstaunliche Geschichte traurigsten Ausmaßes soll sich im Polizeianhaltezentrum
(PAZ) Wien abgespielt haben. Ein Polizist soll laut Angabe eines Schubhäftlings, diesen
vergewaltigt haben.
Tatort oder Ort der Verleumdung?
Eine Mitarbeiterin des Migrantinnenvereins St. Marx berichtet
Ein Mitarbeiter unserer Redaktion führte heute ein Telefonat mit Frau F., einer Mitarbeiterin
des Migrantinnenvereins St. Marx, welche(r) den angeblichen Vorfall ins Rollen gebracht hat.
Frau F. wollte zwar keine Details preisgeben, da die Staatanwaltschaft in dieser Sache ermit-
telt, erzählte jedoch einiges über den Vorfall.
Der heute 19-jährige Gambier kam 2006 nach Linz in Oberösterreich, wo er auch seinen
Asylantrag stellte. Der junge Schwarzafrikaner war nie kriminell und hatte einen ordent-
lichen Lebenswandel.
Er lebte in Linz mit seiner Lebensgefährtin zusammen und ist Vater eines 7 Monate alten
Babys. Er war im „gelinderen Mittel“ was soviel heißt, dass er in keinem Asyllager auf-
hältig sein musste, sondern sich täglich auf einer Polizeistation zu melden hatte.
Dieser Verpflichtung ist er laut Frau F. auch nachgekommen. Trotzdem wurde sein Asyl-
antrag negativ bescheidet. Als er am 7.Februar 2010 seiner Meldepflicht nachkam, wurde
er von Polizeibeamten in Gewahrsam genommen, da ein Haftbefehl gegen ihn vorlag.
Angeblich wurde ihm nie die Information über die Verpflichtung zu Ausreise zugestellt,
wodurch er keine Kenntnis darüber erlangen konnte, dass er die Republik Österreich zu
verlassen hat und es zum besagten Haftbefehl kam.
Polizisten eskortierten ihn in seine Wohnung, wo er seine Sachen packen und sich von
seiner Familie verabschieden musste. Anschließend kam er in Linzer Polizeigewahrsam
und wurde am selben Tag nach Salzburg überstellt.
Von dort aus ging die Reise am 8.Februar 2010 nach Wien ins PAZ. Einige Stunden
vor der Abschiebung am 9.Februar 2010 soll es dann zu dieser Vergewaltigung durch
einen Polizisten gekommen sein.
Nach dem angeblichen sexuellen Missbrauch verletzte sich der junge Mann selbst.
Er fügte sich Schnittwunden an Hals und Brust zu. Laut seinen Angaben tat er dies aus
Verzweiflung.
Da seine Verletzungen nur oberflächlich waren, wurden diese ärztlich versorgt und
taten der Abschiebung keinen Abbruch. In Brüssel fielen aber einem Arzt die Wunden
auf und erklärte den Gambier für nicht abschiebungsfähig.
Also ging es nach Wien zurück und zwar wieder ins Polizeianhaltezentrum Wien. Als ihn
am Sonntag (Besuchstag) den 14.Februar 2010 seine Lebensgefährtin besuchte, er-
zählte er ihr den Vorfall über die angeblich stattgefunden Vergewaltigung.
Die Frau erstatte in einem Wachzimmer die Anzeige. Polizeisprecher Mario Hejl bestätigte
die Anzeigenerstattung. Die Staatsanwaltschaft und das BBE prüfe nun die Misshandlungs-
vorwürfe.
Seit Bakary ist alles anders
Normalerweise würde man einen derartigen Vorwurf sofort ins Reich der Fantasie verweisen,
bzw. als verleumderische Schutzbehauptung gegen eine bevorstehende Abschiebung wer-
ten. Allerdings ist seit dem Fall „J. Bakary“ Vorsicht geboten, ein eventuelles Opfer sofort
als Lügner abzustempeln.
Da ereignete sich ein Vorfall, den auch niemand für wahr gehalten hätte. Drei Polizeibeamte
verprügelten damals den mit Handschellen geschlossenen Schwarzafrikaner krankenhausreif,
nur weil dieser bei der Abschiebung Randale gemacht hatte.
Der Vorwurf des jungen Gambiers scheint ebenfalls unglaublich und kein normaldenkender
Mensch kann oder will sich vorstellen, dass ein Polizist einen Häftling vergewaltigt. Möglich-
erweise ist es eine Verleumdung die der Mann in den Raum stellt.
Warum die Eile mit der Abschiebung?
Sollte der Mann gelogen haben, hat er dafür die vollen rechtlichen Konsequenzen zu tragen.
Jedenfalls gehört dieser angebliche Vorfall gründlichst untersucht. Wir sind daher sehr erstaunt,
dass man es so eilig hat und diesen nächste Woche abschieben will.
Wenn sich der Vorwurf als unwahr herausstellt, muß den Gambier die volle Härte des Gesetzes
treffen und was macht es da schon aus, wenn er bis zum Abschluss der Ermittlungen noch in
österreichischer Schubhaft verbringt. Dies wäre auf jedenfalls günstiger, als wenn er als Zeuge
oder Beschuldigter in einem eventuellen Gerichtsverfahren wieder nach Österreich eingeflogen
werden muss.
*****
2010-02-23
Die neue Kriminalstatistik ist da
Beim heutigen Studieren der APA-OTS Pressemeldungen, stießen wir auf eine Aussendung
des Bundeskriminalamtes. Dieses lädt die Vertreter der Medien zu einem Pressetermin,
zwecks Präsentation der „Kriminalstatistik NEU“ ein.
Ort des Geschehens ist das Bundeskriminalamt in Wien 9., Josef Holaubek Platz 1.
Zu spät kommen ist nicht möglich
Erstaunlich ist allerdings der Termin für diese Einladung, denn laut Ausschreibung findet,
bzw. fand dieser am „12.Jänner 2009“ statt. Das heißt zu diesem Konvent braucht
sich niemand zu beeilen, denn zu spät kommen ist nicht mehr möglich.
Wir hoffen nur, dass die „Kriminalstatistik NEU“ korrekter verfasst ist, als diese Presse-
einladung. Denn sich um ein ganzes Jahr und zusätzlich einen Monat zu irren, ist schon
erstaunlich.
Beim Strafzettel austeilen, ein bisschen Nachdenken
Wäre diese Presseaussendung ein Kurzparkschein, würde die Angelegenheit mindestens
21,- Euro kosten. Dies sollte sich der eine oder andere uniformierte Vertreter des Gesetzes vor
Augen führen, wenn er(sie) dem nächsten Autofahrer einen Strafzettel in einer Kurzparkzone
verpasst, nur weil sich dieser am Jahresanfang in der Angabe des Jahres verschrieben hat.
*****
2010-02-11
An den Herausgeber von „Oesterreichwatch“
Sehr geehrter Herr Kirchleitner!
Mit Wohlwollen habe ich zur Kenntnis genommen, dass Sie durch die Deaktivierung Ihres
Blogs „oesterreichwatch“ zur Vernunft gekommen sind und meiner, sowie der Aufforderung
meines Anwaltes Folge geleistet haben und Fotos meiner Person von allen Ihren betrieb-
enen Webblogs entfernt haben.
Warum Sie es auf eine juristische Machtdemonstration ankommen und nicht gleich Vernunft
walten ließen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Auf jeden Fall ist es Ihnen nun wieder mög-
lich, den besagten Blog weiter zu betreiben.
Nachdem Sie aber offensichtlich Ihr Unrecht eingesehen haben, werde die Sache nicht weiter-
verfolgen und von einer Klage Abstand nehmen. Für die Zukunft kann ich Ihnen nur anraten,
keinerlei Bildmaterial meiner Person, auf irgendeinen Ihrer Blogs zu veröffentlichen, ohne
von mir die ausdrückliche schriftliche Erlaubnis dafür zu haben.
Auch würde ich Sie ersuchen auf Ihre Wortwahl zu achten, wenn Sie sich wieder bemüßigt
fühlen einen Beitrag über mich zu schreiben. Ich habe nichts gegen sachliche Kritik, denn es
kann nicht jeder meiner Meinung sein.
Allerdings werde ich eventuelle diffamierende, verleumderische oder beleidigende Worte über
mich nicht akzeptieren und mit Sicherheit rechtliche Schritte dagegen unternehmen. In Zukunft
werde ich mich nicht mehr so grosszügig zeigen und Sie mit einer Abmahnung davonkommen
lassen.
Aber ich hoffe Sie haben aus diesem Vorfall eine Lehre gezogen, sodass ich in Zukunft nicht
genötigt sein werde, Klage gegen Sie einzubringen die dann wirklich teuer für Sie wird. Ich
wünsche Ihnen für Ihre weitere journalistische Laufbahn noch viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Erich Reder
*****
2010-02-10
Auch für Gratisblogger gilt das Gesetz
Das die Inanspruchnahme von Gratis-Blogs nicht davon befreit, sich an gesetzliche Vor-
schriften zu halten, diese Erfahrung musste Herr Wolfgang Kirchleitner nun machen.
Dieser Mann betreibt zahlreiche Web-Blogs des Providers und Medieninhabers „twoday.
net“.
Aus welchen Gründen auch immer sah er sich dazu veranlasst, über den Herausgeber
dieses Onlinemagazins auf einem seiner Blogs „oesterreichwatch“ unqualifizierte Beiträge
zu verfassen. Dazu stellte er noch Bilder in seinen Blog, für deren Veröffentlichung er
keinerlei Erlaubnis hatte.
Hochmut kommt vor den Fall
Am 23.Jänner 2010 wurden diese Beiträge und Bilder von uns entdeckt und Herr Kirchleitner
wurde am selben Tag aufgefordert, diese unverzüglich zu entfernen. Sein lakonischer Kom-
mentar war: „Soll ich die Verteidigungsrede für ihren Anwalt machen?“
Da die Sache offenbar nicht in Güte zu regeln war, übergaben wir die Angelegenheit un-
serem Firmenanwalt. Auch dieser forderte Herrn Kirchleitner auf, den bestehenden Missstand
zu beseitigen. Auch diese Aufforderung wurde ignoriert. Ob dies aus juristischer Unkenntnis
oder einem Justament -Standpunkt geschah, entzieht sich unserer Kenntnis.
Twoday.net reagierte korrekt
In der Folge setzte sich unser Anwalt mit dem Provider und Medieninhaber „twoday.net“
in Verbindung und informierte ihn über die Sachlage. Da dieser nach Kenntniserhalt, als
Medieninhaber für den Inhalt von vergebenen Blogs verantwortlich ist, tat er das einzig
Richtige. Er hielt sich an die österreichischen Rechtsvorschriften und deaktivierte den
besagten Blog.
Austriawatch
Das war offensichtlich ein herber Schlag ins Gesicht des Herrn Kirchleitner. Jedenfalls
fühlte er sich bemüßigt, sofort einen neuen Blog mit dem Namen „austriawatch“ ins
Leben zu rufen, auf den er folgendes veröffentlichte.
Wir sind vor Ehrfurcht erstarrt, als wir den Punkt 2.1) gelesen haben, nehmen es aber trotz-
dem mit Gelassenheit zur Kenntnis. Der Herausgeber dieses Magazins hat nichts dagegen,
wenn über ihn berichtet wird. Allerdings sollte dies in einer gesitteten und nicht beleidigen-
den Form geschehen.
In Zukunft die Regeln beachten
Also Herr Kirchleitner, wenn Sie das nächste mal berichten dann wäre es ratsam, ausreich-
ende Recherchen anzustellen und persönliche Beleidigungen zu unterlassen. Bei der Ver-
wendung von Bildern, sollten Sie den Urheber um Erlaubnis fragen, um sich Schwierigkeiten
zu ersparen.
Im Bereich der Akzeptanz ist es noch, wenn Bilder unter Quellenangabe und mit einem
sachbezogenen Beitrag veröffentlicht werden, ohne die Erlaubnis des Urhebers einzuholen.
Allerdings Fotos in Verbindung mit unsinnigen und beleidigenden Texten ins Netz zu stellen,
ist ein absolutes „No Go“.
Wir werden Ihre Aktivitäten in nächster Zeit im Auge behalten und hoffen doch, dass Sie
aus dieser Angelegenheit eine Lehre gezogen haben.
*****
2010-02-09
Abtreibung in Österreich
In Österreich ist der Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche erlaubt.
Diese gesetzliche Bestimmung gibt es seit 1975 und ist im § 97 des Strafgesetzbuches
niedergeschrieben.
In dem besagten Paragrafen wird die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruches geregelt.
Wir haben uns diesen Paragrafen einmal genauer angesehen und entdeckten eine erstaun-
liche Tatsache der wohl traurigsten Art.
Der 1. Absatz Punkt 2 dieses Paragrafen hat es in sich. Wir wollen Ihnen den Gesetzestext,
nachfolgend wiedergeben:
§ 97 Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs
(1)Die Tat ist nach § 96 nicht strafbar,
2. wenn der Schwangerschaftsabbruch zur Abwendung einer nicht anders abwendbaren
ernsten Gefahr für das Leben oder eines schweren Schadens für die körperliche oder seel-
ische Gesundheit der Schwangeren erforderlich ist oder eine ernste Gefahr besteht, dass
das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde, oder die Schwangere zur
Zeit der Schwängerung unmündig gewesen ist und in allen diesen Fällen der Abbruch von
einem Arzt vorgenommen wird;
Dieser Paragraf ist unglaublich
Es ist kaum zu glauben was da geschrieben steht. Das Gesetz erlaubt es, ein Kind bis unmit-
telbar vor der Geburt zu ermorden, wenn unter anderem eine ernste Gefahr besteht, dass
dieses geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde.
Im Gesetzestext ist nicht einmal festgehalten, dass das Kind schwer geschädigt sein muss.
Das heißt der bloße Verdacht einer derartigen schweren Schädigung erlaubt es, dieses Kind
zu töten, solange es sich noch im Mutterleib befindet.
So etwas gab es im Dritten Reich
Ein solches Gesetz ist vielleicht von 1939 – 1945 möglich gewesen. Im Dritten Reich wurde
nämlich entschieden, was lebenswert ist oder nicht. Nach diesem Gesetz gibt es also Kinder
die es wert sind geboren zu werden und solche die es nicht wert sind.
Allein der Verdacht genügt
Nur auf Grund einer Behinderung, ja sogar nur auf den Verdacht einer solchen, besteht
die gesetzliche Möglichkeit, dieses Kind zu töten und zu entsorgen. Wir können es uns
auch bildlich vorstellen, wie ein Arzt eine Frau die vor der Niederkunft steht mit der
Frage: „Das Kind ist behindert, wollen Sie es wirklich lebend zur Welt bringen“
konfrontiert.
Die Gebärende die sich knapp vor der Geburt in einem Ausnahmezustand befindet, wird
diese Frage mit Sicherheit nicht objektiv beantworten können. Aber das ist noch nicht alles,
denn das Erstaunlichste kommt noch.
Kindstötung bei seelischer Gefahr
Das Kind kann auch getötet werden, wenn für die Schwangere eine ernste Gefahr für ihren
seelischen Zustand besteht. Es ist schon durchaus möglich, dass Mütter nach der Geburt
einen seelischen Schock erleiden und das Kind ablehnen.
Anstatt das Kind zur Adoption freizugeben, sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit einer
Tötung dieses Kindes vor. Da stellt sich für uns die berechtigte Frage, in welchem Land
leben wir eigentlich.
Flittchen entscheiden über Tod oder Leben
Auch kann jede Frau, oder besser gesagt Mädchen darüber verfügen ihr Kind töten zu lassen,
sofern sie bei der Schwängerung noch unmündig gewesen ist. Diesen Satz muss man sich auf
der Zunge zergehen lassen.
Jedes Flittchen die es nach Lust und Laune treibt und dabei vor ihrem vollendeten 14.Lebens-
jahr schwanger wird, kann bis unmittelbar vor der Geburt über Tod oder Leben ihres Kindes
entscheiden. Auch hier ist niemanden die Idee der Adoption eingefallen.
Eugenische Indikation
Maßgebend für die Ermordung des Kindes ist, dass es noch im Mutterleib geschehen muss
und sei es eine Minute vor der Geburt. Dieser Kindermord nennt sich dann „Eugenische
Indikation“.
Laut Aussage des freiheitlichen Behindertensprecher NAbg. Ing. Norbert Hofer, werden in
Wien pro Jahr, Dutzende Kinder außerhalb der Fristenlösung getötet, weil sie nach der
Geburt möglicherweise behindert sein könnten.
Herzstich
Die Tötung des noch im Mutterleib befindlichen Kindes, auch unmittelbar vor der Geburt,
erfolgt durch einen Herzstich. Ist ja möglicherweise auch einfacher, bevor man einem be-
hinderten Kind die möglichst beste medizinische Betreuung angedeihen lässt.
Für uns sind die in unserem Beitrag aufgezählten Möglichkeiten des § 97 Strafgesetzbuch,
welche die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb der Fristenlösung regeln,
ausgenommen wenn absolute Lebensgefahr für die Gebärende bestünde und es keine an-
dere Alternative (z.B. Kaiserschnitt) gäbe, staatlich genehmigter Kindermord und eines
Rechtsstaates wie Österreich nicht würdig.
*****
2010-02-03
Gesetzesnovelle
Unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung, bereitet das Justizministerium eine
der wohl erstaunlichsten Gesetzesnovellen vor. Sollte der Absatz 2 dieses Paragraphen
tatsächlich im Strafgesetzbuch seinen Niederschlag finden, ist der erste Schritt zurück in
stalinistische Zeiten vollzogen.
119/ME XXIV. GP – Ministerialentwurf – Gesetzestext
„§ 283. (1) Wer öffentlich zu Gewalt oder Hass oder auf eine Weise, die geeignet ist, die
öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine
nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltan-
schauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen
Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung
definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen des-
sen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich eine der in Abs. 1 bezeichneten Gruppen in einer
die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.“
B. Dieser Artikel tritt mit XX. XXXX 2010 in Kraft.
Gewalt ist abzulehnen
Der ersten Absatz dieses Paragraphen ist für jeden zivilisierten Menschen nachvollziehbar.
Um seine Meinung zu propagieren sollte niemanden das Recht zustehen, dies mit einem
Aufruf zur Gewalt zu tun. Auch die Verbreitung von Hassreden die geeignet sind die öffent-
liche Ordnung zu gefährden, sind kein adäquates Mittel zur Meinungsäußerung.
Es lebe Stalin
Der zweite Absatz des § 283, würde eher in die ehemalige stalinistische Sowjetunion oder
ins kommunistische China passen. Ein derartiger Text ist einer Demokratie nicht würdig.
Mit einer geeigneten Interpretation dieses Gesetzestextes, ist die Meinungsfreiheit in Öster-
reich gestorben.
Was heißt „beschimpft“ oder „verächtlich machen“. Eine Kritik wird nie eine Lobeshymne
auf einen Zustand oder eine Person sein. Kritik kann immer subjektiv als Beschimpfung oder
Verächtlichmachung empfunden werden.
Objektivität unmöglich
Während z.B. ein Einbruch immer ein Einbruch bleiben wird, kann eine Verächtlichmachung
nicht objektiv beurteilt werden. Ist der Richter derselben Meinung wie der Beschuldigte, wird
es ganz anders aussehen, als wenn dieser gegenteiliger Meinung ist.
Nehmen wir ein praktisches Beispiel. Herr YX lehnt Homosexualität ab. Er findet es abartig,
wenn sexuelle Handlungen unter Männer stattfinden. Dies ist seine Meinung und die tut er
auch kund. Macht er damit Schwule verächtlich oder nicht?
Ist der Richter selbst homosexuell, darf der Delinquent mit einer Verurteilung rechnen. Lehnt
der Richter Homosexualität ab, wird es sicherlich ein Freispruch. Mit diesem Beispiel wollen
wir demonstrieren, dass es hier kein objektives Urteil geben kann.
Freibrief für Kinderschänder
Bleiben wir bei sexuellen Ausrichtungen und Neigungen unter denen auch die Pädophilie
fällt. Jeder der sich nun über diese perversen Menschen abfällig äußert, würde sich nach
§ 283 Absatz 2 strafbar machen. Das kann wohl nicht der Sinn eines Gesetzes sein.
Diese Beispiele würden sich endlos fortsetzen lassen. Ob nun klerikale Einrichtungen
kritisiert werden, etc., etc. Selbst Redewendungen wie: „Die hausen wie die Zigeu-
ner“ wären auf einmal strafbar.
Politische Gegner und Kritiker einsperren
Den größten Vorteil allerdings würden die jeweiligen Machthaber aus diesem Paragraphen
ziehen. Jede politische Kritik die nicht im Sinne der jeweiligen Regierung ist, würde sofort
mit einer Strafanzeige geahndet.
Mit einem dem jeweiligen Regime zugeneigten Staatsanwalt und Richter, würden politische
Gegner oder Kritiker, zur Zeit bis zu zwei Jahre hinter Gitter verschwinden. Wenn es dem-
entsprechend viele Anzeigen gibt, kann es natürlich durchaus möglich sein, den Strafrahmen
nach Belieben zu erhöhen, um „Unbelehrbare“ eines Besseren zu belehren.
Während in totalitären Staaten Menschen auf die Strasse gehen und auch im Gefängnis
landen um solche Gesetze abzuschaffen, bemüht man sich in der demokratischen Republik
Österreich, ein solches Gesetz einzuführen.
*****
2010-01-28
Richter und Ärzte
Richter sind wie Ärzte hoch angesehene Mitglieder unserer Gesellschaft. Ärzte können
durch Kunstfehler, Menschen schweren körperlichen Schaden bishin zum Tod zufügen.
Ein Arzt muss sich in so einem Fall seiner Verantwortung stellen und hat die Konsequen-
zen daraus zu ziehen.
Fehlurteile und Kunstfehler
Aber auch Richter können durch Kunstfehler, sprich Fehlurteile die Existenz von Menschen
vernichten. Egal ob es sich dabei um Angeklagte, die aktuellen oder eventuell spätere
Opfer handelt. Typisches Beispiel eines Fehlurteiles ist der Fall „Natschläger“.
Da erhielt ein Täter, der den Tod eines Pensionisten verursachte eine derart milde
Strafe, die ihn offensichtlich veranlasste seine „kriminelle Karriere“ fortzusetzen.
Ärzte haben die schlechteren Karten
Anders als Ärzte brauchen sich Richter im Falle von Fehlurteilen nicht ihrer Verant-
wortung stellen und auch keine Konsequenzen daraus ziehen. Einerseits ist es gut
das ein Richter frei in seiner Entscheidung ist, anderseits darf dies jedoch nicht
zu Urteilen führen, die selbst von einen Laien als Fehlurteil erkannt werden.
Immer wieder Fehlurteile
Leider konnte man in letzter Zeit immer wieder feststellen, dass Angeklagte für Mini-
maltaten die volle Härte des Gesetzes traf, während anderseits Beschuldigte für be-
gangene Taten freigesprochen wurden, oder ein extrem mildes Urteil erhielten. Erst
vergangene Woche wurden zwei solcher Urteile gefällt.
Fall 1 der vergangenen Woche
Eine 27-jährige Studentin „bombardierte“ einen Arzt zweieinhalb Jahre lang mit sage und
schreibe 30.000(!) SMS. Als er jedoch per Post Briefe erhielt, denen unter anderem „Wehe,
du hast eine andere Partnerin!“ zu entnehmen war, und Pakete mit aufreizenden Damen-
slips und Sexspielzeug zugestellt bekam, erstattete er Anzeige.
Der Arzt hatte die junge Frau nicht einmal gekannt, so dass man von einer eventuellen
Revanche einer schief gegangen Beziehung sprechen hätte können. Sie hatte den Arzt
lediglich in einem Spital gesehen und sich in ihn verliebt, so die Studentin.
Im Prozess wurde die 27-Jährige wurde freigesprochen, weil nach Ansicht von Richterin
Karin Burtscher die Tatbestandsmerkmale des Stalking-Paragrafen nicht erfüllt wurden:
„Dass Sie ihn in massiver Weise belästigt habe, war sicher gegeben. Aber die vom
Gesetz geforderte unzumutbare Beeinträchtigung seiner Lebensführung lag wohl
eher nicht vor“, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.
Nun dann sollte einmal die Richterin bis zu 140 SMS täglich, Liebesbriefe und Sexspiel-
zeug von einem unbekannten Verehrer bekommen und dann möchten wir gerne wissen,
ob sie dies dann nicht als unzumutbare Beeinträchtigung ihrer Lebensführung sieht.
Fall 2 der vergangenen Woche
Eine Frau überreichte ihrem Mann im Oktober 2009 die Scheidungspapiere. Der 46-jährige
türkischstämmige Familienvater, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, rastete daraufhin aus,
ergriff ein Messer und stach seiner Noch-Ehefrau über ein Dutzend Mal in den Kopf, Brust
und Hals.
Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen
Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischenwarf. Das die Frau diese Attacke über-
lebte grenzte an ein Wunder.
Ein klassischer Mordversuch, für den der Strafrahmen von 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe
vorsieht. Beim Prozess im Straflandesgericht Wien, wurde der Mann zu 6 Jahren wegen
versuchten Totschlags verurteilt.
Der Richter billigte dem Täter zu, in einer „allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbe-
wegung“ gehandelt zu haben. Auf Grund des Migrationshintergrundes des Täters kam
man zu dem Schluss, dass zwar „ein affektbedingter Tötungsvorsatz“, aber kein Mord-
versuch vorlag.
Erstaunlich sagen wir, der Mann lebt bereits 20 Jahre in Österreich und besitzt die öster-
reichische Staatsbürgerschaft. Abgesehen davon, muß es bei einer derartigen Straftat
egal sein von wo der Täter stammt.
Auch Richter haben Stress
Richter sind auch nur Menschen die beruflichen und privaten Stress ausgesetzt sind.
Das darf jedoch nicht dazu führen, dass ihr Urteilvermögen getrübt wird oder sie aus
welchen Gründen auch immer Urteile fällen, bei denen keine Unparteilichkeit mehr zu
erkennen ist.
Was spricht gegen einen Psychotest?
Jeder Busfahrer wird in regelmäßigen Zeitabständen ärztlich überprüft, ob er physisch
und psychisch noch in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Was spricht also dagegen
wenn Richter(innen) ebenfalls in gewissen Zeitperioden ärztlich überprüft werden, ob
sie psychisch noch in der Lage sind, die Anstrengungen des Richteramtes zu tragen.
*****
2010-01-17
Neugeborenes getötet
Im August dieses Jahres gebar eine 22-jährige Grazerin, einen gesunden und lebensfähigen
Knaben. Die Studentin brachte ihr Kind heimlich im Wohnhaus ihrer Eltern zur Welt. Von der,
seit 2001 bestehenden Möglichkeit einer anonymen Geburt, bzw. der Inanspruchnahme einer
Babyklappe machte sie keinen Gebrauch, sondern erstickte das Neugeborene gleich nach der
Geburt.
Spitalspersonal verständigte Polizei
Das Ganze kam ans Tageslicht, weil die 22-Jährige einige Stunden nach der Geburt starke
Blutungen bekam und ins LKH Graz eingeliefert wurde. Dort stellte man sofort fest, dass die
junge Frau entbunden haben mußte. Weil aber vom Säugling jegliche Spur fehlte, wurde
die Polizei informiert.
Staatsanwaltschaft ermittelte
Bei der Suche nach dem Neugeborenen traf die Polizei die Eltern der Studentin an, wie
diese gerade massiv vorhandene Blutspuren wegwischten. Laut Polizei ist nicht bekannt
ob die Eltern von der Geburt wußten, aber ein „psychischen Ausnahmezustand“ der 22-
Jährigen, wurde seitens der Sicherheitsbehörde bestätigt. Der Fall wurde der Staatan-
waltschaft Graz übergeben.
Was sagt das Gesetz
Das Gesetz schlägt bei einer solchen Kindstötung zwar nicht mit voller Härte zu, jedoch ist
die Rechtslage in Österreich eindeutig geregelt.
§79 StGB: Tötung eines Kindes bei der Geburt: Eine Mutter, die das Kind während der Geburt
oder solange sie noch unter der Einwirkung des Geburtsvorganges steht, tötet, ist mit Frei-
heitsstrafe von einem bis fünf Jahren zu bestrafen.
Anklage zurückgelegt
Da ist doch erstaunlich, dass die Grazer Staatsanwaltschaft heute die Anklage gegen die
junge Frau zurücklegte. Diese präsentierte nämlich ein Gutachten, dass sie zum Tatzeit-
punkt wegen hohen Blutverlustes nicht zurechnungsfähig gewesen sei.
Auch die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher stand nicht zur De-
batte, da die Studentin jetzt wieder im vollen Besitz ihrer geistigen Kräfte ist. Für die Staats-
anwaltschaft Graz hat sich der Fall damit erledigt.
Sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich?
In unserer Naivität glauben wir immer wieder, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.
Für diese Irrmeinung werden wir aber immer wieder mit der harten Realität bestraft.
Eine 17-Jährige, die sicherlich nicht den Reifegrad einer 22-jährigen Studentin aufweist und
sich psychisch ebenfalls in einer Ausnahmesitation befunden haben muss, wurde heuer in
Niederösterreich genau für das gleiche Delikt, „strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.“
*****
2009-12-30
Ein sonderbares Gesetz
Wir haben im März dieses Jahres den Beitrag „Geschlechtsneutral“ verfasst. In diesem geht
es um das erstaunliche Gesetz der geschlechtsneutrale Stellenausschreibung. Mit diesem
Gesetz werden Unternehmer daran gehindert, rasch und zielgerecht geeignetes Personal
für ihre Betriebe zu suchen.
Da die Stellenausschreibungen geschlechtsneutral und ohne spezielle Anforderungen, wie
Höchst- oder Mindestalter oder eventuelle körperliche Voraussetzungen udgl. mehr ausge-
schrieben werden müssen, erschwert dieses Gesetz auch den Arbeitssuchenden die Suche
nach einer geeigneten Stelle und erweckt vielleicht Hoffnungen, die dann nicht erfüllt werden
können.
Verwarnung für Schneidermeister
Welche seltsame Blüten dieses Gesetz nun hervorgebracht hat, war gestern auf „salzburg.orf.
at“ zu lesen. Ein Schneidermeister aus Salzburg suchte per Inserat eine Damenschneiderin
für seine Maßschneiderei.
Das bescherte ihm eine Verwarnung der Gleichbehandlungsanwältin Monika Groser, da der
Unternehmer die Stelle auch männlichen Bewerbern anbieten hätte müssen. Der Schneider-
meister wollte aber keinen Mann für die Damenabteilung seiner Maßschneiderei.
Weibliche Kundschaft will weibliche Bedienung
Als Begründung führte er an, dass seine weibliche Kundschaft keinen Wert darauf lege, wenn
ein Mann im Damenschritt Maß nehme. Eine völlig einleuchtende Begründung finden wir. Als
Kunde muß es wohl jedem Einzelnen überlassen sein, von wem er bedient werden will.
Unterschied zwischen Frauenarzt und Schneiderei
Die Frauenanwältin Monika Groser sah dies jedoch anders und begründete ihre Verwarnung
damit, dass auch 80 Prozent der Gynäkologen Männer sind. Aus diesem Satz schliessen wir,
dass Frau Groser entweder noch nie beim Frauenarzt oder nie in einer Maßschneiderei war,
denn sonst würde sie den Unterschied kennen.
Gesetzestreues Inserat
Für diese Dame haben wir heute in der Kronen Zeitung, auf Seite 36 unter der Rubrik Touristik-
Hotellerie/Gastgwerbe folgendes Inserat gefunden, welches wir wörtlich wiedergeben.
SUCHEN Stubenmädchen (m/w) für 3*** Hotel in Wien, Montag bis Freitag, geringfügig. Tel:
0650/……
Mit diesem Text hat der Hotelunternehmer dem Gesetz der geschlechtsneutralen Stellenaus-
schreibung voll genüge getan. Da wird sich auch eine Frau Groser die Zähne daran ausbeißen,
wenn sie hier eine Verwaltungsstrafe verhängen oder eine Verwarnung aussprechen will.
Lügen oder sich zum Affen machen
Allerdings hat sich dieser Unternehmer aus der Not heraus zum Affen gemacht. Denn ein männ-
liches Stubenmädchen gibt es nicht. Das ergibt sich schon allein aus dem femininen Wort „Stu-
benmädchen“.
Dieses erstaunliche Gesetz, dass völlig praxisfremd und unlogisch ist, zwingt Unternehmer zum
Lügen oder sich als Trottel darzustellen.
Nachdenken wäre erwünscht
Vielleicht sollte Frau Groser in einer besinnlichen Stunde in sich gehen und darüber nachdenken.
Laut ihrer eigenen Aussage ist jedes vierte Inserat nicht geschlechtsneutral und das werte Frau
Gleichbehandlungsanwältin hat auch seinen guten Grund.
Wenn Frau Groser einmal nach Wien kommt, sollte sie unbedingt die nach einer Oper benannten
Konditoreikette besuchen. Obwohl diese Firma ihre Stellenausschreibungen gemäß dem Gesetz
geschlechtsneutral verfasst, haben wir noch in keiner einzigen Filiale eine männliche Bedienung
gesehen.
Bauer sucht…..
Aber wir können Frau Groser noch einen Tip geben. Die im „ATV“ laufende Sendung „Bauer
sucht Frau“, wäre eigentlich auch nicht gesetzeskonform. Zum Ersten weil die Suche nicht
geschlechtsneutral ausgeschrieben ist und zum Zweiten weil dadurch Schwule diskriminiert
werden.
Also folgt man den Buchstaben des Gesetzes, müsste es heißen „Bauer sucht Frau oder
Mann“.
*****
2009-12-29
Die Gefahr der freien Meinungsäußerung
Unser gestriger Beitrag „Weihnachtsüberraschung“ war keine Sympathiekundgebung für den
ehemaligen Präsident des Verfassungsgerichtshofes Dr. Ludwig Adamovich. Wir wollten mit
diesem Beitrag aufzeigen, dass es auch in Österreich gefährlich sein kann, seine Meinung
frei zu äußern.
Perverses Kinderfoto
Dazu wollen wir ein Beispiel anführen. Wie sich etliche Leute sicher noch erinnern
können, erschien nach der Flucht von Natascha Kampusch, in einer Zeitung ein perverses
Kinderfoto von ihr. Auch etliche Medien haben dies damals zum Anlass genommen, darüber
zu berichten.
Dies ist ein Auszug aus einem „Spiegel Online“-Beitrag aus dem Jahre 2006.
Das Buch beschuldigt vor allem Kampuschs Eltern, sie hätten ihr Kind stark vernachlässigt.
Die Autoren verweisen auf Fotografien, die der Sonderkommission Natascha kurz nach
ihrem Verschwinden 1998 vorgelegen haben. Sie sollen das Mädchen in Posen gezeigt
haben, die den damaligen Ermittlungsleiter Max Edelbacher dazu veranlasst haben, von
sexuellem Missbrauch vor Nataschas Entführung auszugehen.
Die Ermittlungen im engsten familiären Umfeld seien aber erfolglos geblieben: „Wir konnten
nichts beweisen“, zitiert die Schweizer Zeitung 20Minuten“ den 62-Jährigen. Dem Interview
mit Edelbacher zufolge war das Mädchen auf einem Bild fast nackt zu sehen, bekleidet ledi
-glich mit Stiefeln, Peitsche und einem kurzen Top.
Die Eltern hätten damals gesagt, die Fotos seien aus „Jux“ entstanden. Nataschas Schwester
Claudia habe sie gemacht.
Muß man seine Meinung für sich behalten?
Wenn sich nun jemand auf Grund des Fotos oder diverser Berichtertattungen darüber seine
Meinung gebildet hatte, müßte er diese für sich behalten, zumindest wenn es nach dem
Urteil der Richterin Birgit Schneider geht. Ansonsten läuft er in die Gefahr, sich der „Üblen
Nachrede“ strafbar zu machen.
Wußte Adamovic was er tat?
So erging es auch dem Spitzenjuristen Dr. Ludwig Adamovich, der es eigentlich besser wissen
müßte. Also gehen wir davon aus, dass der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichts-
hofes genau wußte was er tat und sich auch im Recht sah, als er seine Meinung kundtat. Das
ihn eine Ex-Kollegin derart abservierte, mit dem wird er wohl nicht gerechnet haben.
Irrige Rechtsmeinung
Die Richterin Birigt Schneider ließ keine Beweisanträge zu. Die immer wieder verbreitete
Meinung, dass beim Delikt der üblen Nachrede, Beweise nicht zulässig sind wenn sie die
Privatsphäre von Personen betreffen, können wir nicht teilen.
Der Beweis muss nur mit der Behauptung in einem Zusammenhang stehen. Ob das bei der
von Adamovich genannten Zeugin zutraf, konnte die Richterin gar nicht wissen, da sie die
Zeugin als Beweis bereits im Vorfeld im ablehnte.
Warum wurde die Zeugin nicht gehört?
Es wäre also im Sinne der Rechtsfindung nicht zuviel verlangt gewesen, die Zeugin anzu-
hören und danach zu entscheiden, ob diese glaubwürdig ist oder nicht. So erscheint uns
diese Verhandlung als Farce, bei der die Richterin gleich das Urteil verkünden hätte können
ohne einen Prozeß durchzuführen.
Ein Freispruch hätte Signalwirkung
Daher hoffen wir, dass dieses Urteil in der Berufung aufgehoben wird. Nur ein Freispruch
von Adamovich hätte die erforderliche Signalwirkung, dass in Österreich die verfassungs-
mäßig gewährleistete Meinungs- und Redefreiheit nicht nach Gutdünken abgestellt werden
kann.
*****
2009-12-25