Hotellerie fordert unverzügliche Rücknahme der Besteuerung von Feiertagsarbeitsentgelt
WKÖ-Fachverbandsobmann Hotellerie Imlauer: "Der nächste Anschlag auf unsere Mitarbeiter"
Mit der Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG 19.12.2024, RV/3100544/2017) und der anschließenden Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen vom 02.04.2025 wurde die jahrzehntelange Finanzverwaltungspraxis das Entgelt für die Arbeit am Feiertag, das sogenannte Feiertagsarbeitsentgelt, als steuerfrei zu behandeln, überraschend beendet.
Arbeitnehmer erhalten für Feiertage, die auf einen regulären Arbeitstag fallen, ihren normalen Lohn, arbeiten sie an diesen Feiertagen auch, dann erhalten sie diesen noch einmal in Form des so genannten Feiertagsarbeitsentgelt.
Bis zum 31.12.2024 wurde dieser Lohn für die Arbeit am Feiertag steuerfrei behandelt, seit 1. Jänner 2025 muss er hingegen als regulärer Arbeitslohn versteuert werden.
„Dieser Schritt ist der nächste harte Schlag für die Mitarbeiter unserer Branche“, so Georg Imlauer, Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und oberster Branchensprecher. Denn auch die Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen belastet die Mitarbeiter. So können Überstundenzuschläge bei mehrmonatigen Durchrechnungszeiträumen nicht für jedes Monat, sondern nur für das letzte Monat der Durchrechnung steuerfrei geltend gemacht werden.
„Es ist nicht einzusehen, dass Mitarbeiter die an Feiertagen arbeiten und Überstunden leisten, nun steuerlich schlechter gestellt werden als bisher. Arbeit und Leistung muss sich wieder lohnen – mehr Netto vom Brutto! Wir kämpfen für die Anliegen unserer Mitarbeiterinnen und erwarten uns hier auch entsprechende Unterstützung von der Gewerkschaft.“
Appell und Forderung
Seit Monaten drängt die österreichische Hotellerie auf Gesetzesänderungen, die die Arbeit am Feiertag wieder dauerhaft von der Lohnsteuer freistellt und steuerfreien Überstundenzuschläge ermöglicht. „Wir appellieren die entsprechenden Gesetzesreparaturen im Sinne der Mitarbeiter so rasch als möglich vorzunehmen. Wir vertrauen darauf, dass auch die Gewerkschaft dieses Anliegen im Sinne ihrer Mitglieder unterstützt – ganz im Geist unseres gemeinsamen Verständnisses, dass es um die Sache und das Wohl der gesamten Branche geht. Eine Gesetzesänderung wäre nicht nur steuerpolitisch richtig, sondern zugleich ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber Mitarbeiter und Unternehmer, die die österreichische Gastfreundschaft täglich leben und weiterentwickeln“, so Obmann Imlauer abschließend.
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- Beitrag veröffentlicht:9. August 2025



Screen: SOS-Mitmensch
… und wurde dann vorerst dahingehend geändert:
Screen: SOS-Mitmensch
Dem menschenunwürdigen Stellenangebot (keinen Lohn für Arbeit) wurde der Satz
„Interessierte Studierende, die sich das unbezahlte Praktikum für ihr Studium anrechnen
lassen können,…..“ beigefügt. Eigentlich schade, dass man dieses Inserat nicht so stehen
gelassen hat, denn wir hätten auch dieses medial in der Luft zerrissen. Offensichtlich hat
man bei SOS-Mitmensch in letzter Sekunde mitbekommen, dass auch Praktikanten ein
Recht auf Bezahlung haben.
Hierzulande gibt es ein gesetzlich verankertes Recht auf Bezahlung eines Praktikanten, doch
„wo kein Kläger, da kein Richter“, sagt Andreas Kolm, Jugendsekretär bei der Gewerkschaft
der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-DJP).
Screen: SOS-Mitmensch
Abgesehen davon, dass auch dieses Angebot menschenunwürdig und unmoralisch bleibt
fragen wir uns, ob man bei SOS-Mitmensch Personen die sinnerfassend lesen können für
komplette Idioten hält. Zuerst wird ein(e) Praktikant(in) zum Nulltarif gesucht. Nachdem
wir diesen Skandal aufgedeckt haben und dementsprechender politischer Druck ausgeübt
wurde, mutiert der/die Praktikant(in) in Windeseile zum/zur ehrenamtlichen Mitarbeiter(in).
Foto: © erstaunlich.at
Also werte Exeperten vom ÖGB, GBH und WKO, packt Eure Sonnenmilch wieder ein
und sorgt dafür, dass an deren Stelle ausreichendes Pflegemittel der Firma Ottakrin-
ger in den Containern gelagert wird. Damit steigt Euer Beliebtheitsgrad bei den Bauar-
beitern mit absoluter Sicherheit.
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Fotocredit: ÖHV
Am Sonntag lieber beten statt arbeiten.