Kinder-Radhelmpflicht
Die irrealen Ansichten der Grünen
Von den Grünen ist man ja einiges gewöhnt, wenn es um das Thema Strassenverkehr
geht. So werden zum Beispiel sichere Fahrzeuge wie SUV als gefährlich verteufelt, wenn
es die Sicherheit von Kindern betrifft. Dieser Auffassung können wir uns nicht anschliessen,denn was ist für ein Kind sicherer, als in einem großen Auto mitzufahren.
Uns ist schon klar, dass die Grünen dies mit der Kinder-Sicherheit anders meinen und zwar
bei einer Kollision zwischen einem Kind und einem SUV. Sollte es zu einem solchen trag- ischen Ereignis kommen wird es egal sein, ob ein Kind bei gleichen Voraussetzungen von einem „normalen“ Pkw oder einem Geländewagen angefahren wird.Unter dem Aspekt dieser irrealen Ansicht der Grünen müssten auch Kombis, Kleintranspor-
ter und die allseits beliebten Familien-Vans verteufelt werden. Von Fahrzeugen wie Lkw’soder Bussen gar nicht zu sprechen.
Politisches Kleingeld um jeden Preis
Die Grünen versuchen stets mit erstaunlichen Ansichten, politisches Kleinkapital heraus-
zuschlagen, auch wenn ihre Aussagen völlig sinnlos und widersprüchlich sind. Eineheutige Aussendung ist allerdings mehr als erstaunlich.
In dieser wird die beabsichtigte Radhelmpflicht für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, als un-
seriöse Verkehrspolitik bezeichnet. Was soll an einer solch sinnvollen Maßnahme unser- iös sein?Wörtlich ist in dieser Aussendung folgendes festgehalten: „Für die vorgebliche Familien-
partei ÖVP und für Verkehrsministerin Bures, die sich mit Radhelm-Inseratenlawinen als Kinder-Beschützerin stilisieren will, sollte diese Schmerzgrenze bei der von allen unab- hängigen ExpertInnen abgelehnten Kinder-Radhelmpflicht spätestens jetzt erreicht sein.“ (Quelle: APA-OTS)Diese Schmerzen und schwere gesundheitliche Folgen werden bei Kinder eintreten, wenn
diese mit dem Fahrrad stürzen und sich dabei ihren ungeschützten Kopf verletzen. Die obskurse Begründung zur Ablehnung der vorgesehenen Kinder-Radhelmpflicht vertretenTanja Windbüchler-Souschill, Jugendsprecherin und Christiane Brunner, Umweltsprech- erin der Grünen damit, dass den Eltern oder andere Aufsichtspersonen aus der Familie rechtliche Schwierigkeiten drohen, wenn ein Kind einmal den Helm abnimmt oder nicht völlig korrekt trägt.
Kennen die Grünen die Strassenverkehrsordnung nicht?
Hier soll offenbar der Eindruck entstehen, dass Eltern oder Aufsichtpersonen keinen Über-
blick darüber haben, ob Kinder bis zum 12. Lebensjahr ohne Helm radfahren, weil diese
allein mit dem Fahrrad unterwegs sind. Möglicherweise sind die Grünen nicht in Kenntnis
der Strassenverkehrsordnung in der festgehalten ist, dass die Teilnahme am öffentlichen
Verkehr mit dem Fahrrad und ohne Aufsicht, für Kinder erst ab dem 12. Lebensjahr gestat-
tet ist.
Vielleicht sollte den Grünen bewusst werden, dass Kinder nur in Begleitung einer Auf-
sichtsperson auf öffentlichen Strassen mit den Fahrrad fahren dürfen. In diesem Fall stehen sie ohnehin unter ständiger Beobachtung dieser Person. Sollte diese ihre Aufsichtspflicht verletzten und zulassen dass Kinder ihren Helm abnehmen, gehört diese Aufsichtsperson ohnehin rechtlich zur Verantwortung gezogen.Eltern haften immer für ihre Kinder
Offenbar sind die Grünen auch nicht in Kenntnis, dass Eltern in allen Bereichen für ihre Kin-
der haften, auch dann wenn sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzen. Ein kleines Beispiel zur
Demonstration. Ein Kind zertrümmert beim Fussballspielen eine Auslagenscheibe. Hier
werden die Eltern zur Verantwortung gezogen und zur Kasse gebeten.
Es ist in der Tat erstaunlich wie die Grünen mit billiger Polemik und an den Haaren herbei-
gezogenen Argumenten, die Sicherheit von Kindern aufs Spiel setzen, nur um politisches Kleingeld vereinnahmen zu wollen. Schön langsam entsteht für uns der Eindruck, dass die Grünen nicht einmal in ihrer eigenen Domäne, nämlich dem Fahrradfahren, ernst zu neh- men sind.*****
2011-04-06Das Märchen von der „Ltd.“
Alles Selbstmörder?
Wenn man sich nachfolgendes Schreiben durchliest, könnte der Eindruck entstehen
dass alle Unternehmer welche ihre Firma als Einzelunternehmen, OG, KG oder GmbH
registriert haben, eigentlich wirtschaftliche Selbstmörder sind.
Wir wollen auf die Versprechungen die in diesem Anbot enthalten sind gar nicht näher
eingehen, sondern überlassen es dem geneigten Leser sich selbst ein Bild zu machen.
Nachteile werden verschwiegen
Der Verfasser dieses des oben angeführten Schreibens verspricht dem Leser das Blaue
vom Himmel und sieht in der Gründung einer „Privat Limited Company“ nur Vorteile.
Über Nachteile einer solchen „Ltd.“ schweigt er sich geflissentlich aus oder ist nicht in
deren Kenntnis. Dabei hätte er nur auf den Webseiten „Rechtsfreund“ oder „Unterneh-
merbörse“ nachsehen müssen
Ltd. ist kein Freibrief
Aber bringt die Gründung einer „Limited Company“ wirklich nur Vorteile? Bekanntlich hat
es der Europäische Gerichtshof möglich gemacht, dass sich alle in einem EWR/EU- Land
gegründeten Gesellschaften überall im EWR niederlassen können, ohne dass die im je-
weiligen Land geltenden Gründungsbestimmungen, insbesondere auch die Vorschriften
über die Kapitalaufbringung, beachtet werden müssen.
Aufgrund dieser rechtlichen Möglichkeit erfreuen sich in letzter Zeit vor allem britische „Limited Companies“ (Ltd.) besonderer Beliebtheit, da deren Gründung relativ günstig ist und lediglich ein paar britische Pfund dafür berappt werden müssen. Ist diese Ltd. einmal gegründet, kann sie sich überall in der EU niederlassen, ohne die dort jeweils geltenden Kapitalaufbringungs-Vorschriften einhalten zu müssen. Dies auch dann, wenn der eigent- liche Hauptsitz dieser Gesellschaft gar nicht im Gründungsstaat (z.B. England), sondern beispielsweise in Österreich liegt.
Schlechte Karten ohne Haftungsfond
Wie aber die Beratungspraxis zeigt, treten die erhofften Vorteile jedoch nicht immer ein.
Sieht man einmal von jenen Gründern ab, die solche Ltd. zwecks Steuerhinterziehung
errichten, was sich allerdings in Finanzkreisen auch schon herumgesprochen hat, bringt eine
Limited nämlich kaum Vorteile. Vielmehr merken immer mehr Unternehmer, dass mangels
jeglichem Haftungsfonds, bei Vertragsabschlüssen mit solchen Firmen Vorsicht geboten ist.
Steuer-, Sozial- oder Gewerberecht kann nicht umgangen werden
Häufig werden solche Gesellschaften auch nur deswegen gegründet, weil anscheinend viele
Gründer der irrigen Meinung sind, mit dem Stammkapital, das bei der Gründung einer öster-
reichischen GmbH aufgebracht werden muss, könne man nicht arbeiten, das Geld also nicht
sofort für Unternehmenszwecke einsetzen. Tatsache ist freilich, dass der Geschäftsführer
dieses Geld für die Gesellschaft sofort verwenden kann.
Völlig irrig ist auch die weitverbreitete Meinung, mit einer Niederlassung solcher Firmen in
Österreich könne man österreichische Vorschriften, insbesondere im Steuer-, Sozial- oder
Gewerberecht umgehen. Tatsache ist vielmehr, dass die österreichischen Vorschriften
natürlich uneingeschränkt zur Anwendung kommen.
Haftung für den Geschäftsführer bleibt aufrecht
Dies gilt besonders auch für die Geschäftsführer – Haftung. Der sogenannte „Managing
Director“ haftet natürlich persönlich genauso wie ein GmbH-Geschäftsführer etwa der
Finanz, der Sozialversicherung oder auch den Gläubigern gegenüber, wenn er sich etwas
zu Schulden hat kommen lassen.
Die Niederlassung der Limited ist in das Firmenbuch, in dessen Sprengel der Sitz liegt, ein-
zutragen. Jegliche Änderung, auch im Gesellschaftsvertrag der Limited, ist anzuzeigen, und
es entstehen daher Kosten für die Eintragung im Firmenbuch.
Ausgeträumt
Sicherlich richtig ist, dass die Gründung einer Limited Company günstig ist. Aber auch öster-
reichische Personengesellschaften (z.B. KG oder OG) können ohne jegliche Kapitalaufbring-
ung gegründet werden.
Also nichts ist mit dem Traum des risikolosen Unternehmers. Die einzigen welche einen
völlig gefahrlosen Nutzen aus einer „Ltd.“ ziehen sind jene Firmen, welche die Gründung
einer solchen durchführen.
*****2010-06-29
Drogendealer gesucht
Kennt Steinhauser die österreichischen Gesetze nicht?
Erstaunlich ist die Rechtsmeinung, welche der Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser
vertritt. Er meint dass die Rechte der abgeschobenen „Sans Papiers-Fußballer“ Vincent A.
und Cletus B. mit den Füssen getreten wurden.
Ferner kündigte er an, dass die schikanösen Taktiken im Umgang mit den beiden Nigeria- nern, ein parlamentarisches Nachspiel haben werde. Er werde in einer Anfrage die Vor- gangsweise der Fremdenpolizei überprüfen.
Auch zeigte sich Steinhauser sehr erfreut über den couragierten Einsatz vieler Österreicher- Innen ist, die nun tagelang gegen die Abschiebung protestiert habe. Interessant diese Worte aus dem Mund eines Sicherheitssprecher zu hören.
Über illegale Demonstrationen erfreut
Da werden zwei illegal in Österreich lebende Personen, zwecks ihrer Abschiebung welche
mittels Bescheid rechtskräftig war, festgenommen. Daraufhin veranstalten Sympathisanten
der zwei Nigerianer illegale Demonstrationen, wobei auch gegen Polizeibeamte Übergriffe
stattgefunden haben.
Gott sei Dank ist Steinhauser nicht in einer Position, in der er für die Sicherheit in Österreich verantwortlich ist. Aber wir hätten einen fiktiven Vorschlag zu unterbreiten. Bei der nächsten Abschiebung von Nigerianern, unter denen sich auch zahlreiche Drogendealer befinden, sollte der Rechtsstaat folgendes machen.
Ein Vorschlag
Den Abschiebungsbescheid sofort aufheben, sofern sich für jeden Abzuschiebenden ein
Verantwortlicher findet, der die Kosten für den weiteren Aufenthalt in Österreich über-
nimmt. Auch müsste dieser für die Schäden haften, die durch eventuell begangenen
Straftaten entstehen.
Es wäre höchst interessant wie viele Personen dann noch übrigbleiben, die sich für den Verbleib von den Abzuschiebenden stark machen. Vermutlich nicht ein einziger. Solange es nicht um die eigene Brieftasche geht, kann man leicht lautstark demonstrieren. Oder anders gesagt, mit voller Hose ist es leicht zu stinken.
Der Rechtstaat greift nun durch
Jedenfalls wurden am vergangen Dienstag, 21 Abschiebungen durchgeführt, darunter
auch die beiden illegal in Österreich aufhältigen Vincent A. und Cletus B. Vielleicht spricht
sich nun in Nigeria herum, dass Österreich doch nicht das Schlaraffenland ist, für das es
ständig gehalten wird.
Österreich will nun bei der Abschiebung von Nigerianern hart durchgreifen und das ist auch gut so. Rund 1.000 Personen sollen nach Nigeria abgeschoben werden. Allerdings orten wir hier für die Nigeria-Connection ein massives Personalproblem.
Eventuell Personalprobleme
Bei dieser Anzahl von Personen, die hoffentlich so schnell wie möglich ihre Heimreise an-
treten müssen, könnte ein Engpass an nigerianischen Drogendealern entstehen. Aber
vielleicht findet sich eine moralische Tageszeitung, welche folgendes Inserat schalten
lässt: „Drogendealer gesucht. Arbeitsgebiet vorwiegend Donauinsel oder Stat-
ionen von öffentlichen Verkehrsmitteln.“
*****2010-05-06
Lebensfremder Richter
Frühstück im Arlberger Hotel
Ein erstaunliches Urteil fällte der Vorsteher des Bezirksgerichts Bludenz, Richter Erich Mayer.Aber zuerst zur Vorgeschichte. Was war geschehen? Eine Familie frühstückte im „Arlberger
Hotel“. Neben dem Frühstückstisch stand der Kinderwagen, indem sich der ein Monat alte
Säugling dieser Familie befand.
Mutter orderte heißes Wasser
Die Kindesmutter bestellte bei der Kellnerin heißes Wasser, da sie sich am Tisch einenTee zubereiten wollte. Die Kellnerin, die immerhin schon 16(!) Jahre im Servicebereich,
davon 4 Jahre im betreffenden Hotel tätig ist, brachte die Tasse mit dem heißen Was- ser an den Frühstückstisch.
Die Kindesmutter war mit ihrem Mann in ein Gespräch vertieft und bemerkte die heran-
nahende Kellnerin nicht. Diese machte mit dem Wort „Entschuldigung“ auf sich auf- merksam und wollte den Serviervorgang fortsetzen.
Mutter war ins Gespräch vertieft
Die Kindesmutter hörte dieses „Entschuldigung“ offensichtlich nicht und unterhielt
sich weiterhin angeregt mit ihrem Mann, wobei sie ihre Worte mit einer Handbewegungunterstrich und der Kellnerin die Tasse mit dem heißen Wasser aus der Hand stieß.
Die aus der Hand der Kellnerin weggeschleuderte Tasse landete unglücklicherweise im Kinderwagen. Das darin liegende ein Monate alte Mädchen, wurde dabei schwerstens
verletzt.
Schwerste Verbrennungen
Großflächige Verletzungen, zum Teil Verbrennungen der Haut bis zum dritten Verbrennungs-
grad, erforderten Operationen und Narbenkorrekturen. Wie schlimm und kompliziert das beieinem Säugling ist, wird sich jeder vorstellen können.
Usus im Gastgewerbe
Es ist durchaus üblich und lebensnah, dass Kellner(innen) mit dem Wort „Entschul-digung“ auf sich aufmerksam machen wenn sie sehen, dass sie von den Gästen nicht
bemerkt werden.
Auch könnte man einer Mutter eines Säuglings durchaus zumuten, dass sie diesen
ständig unter Beobachtung hat. Eine Mutter die heißes Wasser ordert und ihr Baby
ignoriert weil sie sich so vertieft unterhält, dass sie nicht einmal die herannahende auf sich aufmerksam machende Kellnerin bemerkt, hat unserer Meinung nach ihre Aufsichtspflicht gröbstens verletzt.
Realitätsfremdes Gutachten
Der Richter Erich Mayer sah das jedoch anders und urteilte zu Gunsten der klagendenFamilie. Seiner Meinung nach hat es sich um kein fachgerechtes Services gehandelt.
Er stützt sich dabei auf ein Sachverständigengutachten, welches beim Service von
Heißgetränken besondere Vorsicht verlangt.
Die Kellnerin hätte mit der Kindesmutter Kontakt aufnehmen müssen, denn sie hätte
damit rechnen müssen, dass die Ankündigung „Entschuldigung“ unter Umständen überhört wird.
Striptease beim Servieren?
Was hätte die Servicekraft denn machen sollen, um die werte Aufmerksamkeit der Dame
zu erlangen? Vielleicht wäre ein Striptease angebracht gewesen, denn dann hätte zumindest
der Ehegatte das Gespräch unterbrochen und in Folge die Kindesmutter der strippenden
Kellnerin die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt.
Für die Tat sühnt ein Unbeteiligter
Obwohl außer Zweifel stand, dass es die Kindesmutter war die der Kellnerin die Tasse aus
der Hand stieß, verurteilte der Richter den Hotelbesitzer, der diese „Tat“ gar nicht be-
gangen hatte, zu 30.000,- Euro Schadensersatz und zur Haftung für eventuelle Spätfolgen.
Lebensfremder Richter
Das Gutachter immer wieder realitätsfremde Expertisen erstellen ist kein Geheimnis. Aller-
dings taucht natürlich die Frage auf wie lebensfremd war der Richter in diesem Fall? Diese
Frage hat ihre Berechtigung, denn immer wieder fällen Gerichte Urteile mit der Begründung
der „lebensnahen Gegebenheiten“.
Auf der ganzen Welt machen Kellner(innen) mit dem Wort „Entschuldigung“ oder „Pardon“
auf sich aufmerksam. Vielleicht war der Richter Erich Mayer noch nie in einem Restaurant,
sondern speist immer zuhause.
Bedauernswertes Kind
Arm und bedauernswert in diesem Fall ist auf jeden Fall das kleine Mädchen. Wenn ihreMutter nicht einmal aufpasst, wenn in ihrer unmittelbaren Nähe heißes Wasser kredenzt
wird, wie schaut es dann auf dem Spielplatz oder in späterer Folge am Schulweg aus.
***** 2009-12-10
Sippenhaftung
Mit dem Taxi zum Bankraub
Ein Fahrgast kommt zum Taxistandplatz, setzt sich in dieses und beordert den Fahrer
zur nächsten Bank. Dort ersucht er diesen auf ihn zu warten, denn er müsse noch Geld
abheben.
Was der Taxifahrer nicht weiß, der Kunde beraubt diese Bank. Zurück von der „Barab-
hebung“ weist der Fahrgast den Taxler an, ihn zum Flughafen zu bringen. Nach der
Fahrt wird das Taxi von der Polizei gestoppt.
Der Bankräuber ist längst über alle Berge und der übrigbleibende Fahrer wird vorläufig
festgenommen um abzuklären, ob er in diesen Überfall involviert war.
Ist der Taxifahrer schuld?
Wie gesagt, der Taxifahrer wusste nichts vom Vorhaben seines Gastes und kann dies auch
glaubhaft darlegen. Trifft nun den Taxler ein Verschulden an dem Bankraub? Immerhin
hat er den Räuber zur Bank gebracht. Dieser konnte fliehen und kann daher nicht mehr zur
Verantwortung gezogen werden.
Der logische Menschenverstand sagt uns nein. Vermutlich wird es auch die Justiz so sehen.
Wir haben Ihnen diesen etwas hinkenden Vergleich dargelegt, um zu beweisen welche
erstaunliche Gesetze es gibt.
Extremvergleich
Im Vergleich mit einem neuen Gesetz für die Baubranche, würde der Taxifahrer bestraft
werden und müsste auch für den entstandenen Schaden aufkommen. Nach diesem Gesetz,
dass seit 1.September 2009 in Kraft ist, haften Generalunternehmer für Subunternehmer.
Sicherlich werden uns jetzt etliche Leser vorwerfen, dass wir Äpfel mit Birnen vergleichen.
Uns ist der Unterschied zwischen den Delikten und Branchen sehr wohl bewusst.
Täter unwichtig, Hauptsache einen Schuldigen
Wir wollen aber mit diesem Extrembeispiel veranschaulichen, dass der Staat mit Hilfe der
Gesetzgebung Personen bestrafen will, die mit einem Delikt das andere Leute setzen, gar
nichts zu tun haben.
Wenn dieses Beispiel aber Schule macht, ließe sich das beliebig in alle Lebensbereiche fort-
setzen. Dieses Gesetz verstößt eindeutig gegen den Grundsatz, ohne Schuld keine Strafe.
Erstaunliche Haftung
Zum konkreten Fall. Ein Generalunternehmer gibt einem selbständigen Subunternehmer
einen Bauauftrag weiter, weil er z.B. ausgelastet ist. Nun ist jener, der den Auftrag weitergibt
dafür haftbar, dass jener der diesen annimmt sein Personal auch angemeldet hat und seine
Sozialabgaben abliefert.
Praxisfremd
Das heißt das der Generalunternehmer auf diesen Baustellen Personal abstellen muss, um
ständig zu kontrollieren das der Subunternehmer die angemeldeten Bauarbeiter nicht gegen
Schwarzarbeiter auswechselt. Wie soll das in der Praxis funktionieren?
Geldeintreiber
Weiteres ist der Generalunternehmer verpflichtet zu kontrollieren, ob der Subunternehmer
auch die Sozialabgaben für die Arbeiter abliefert. Das bedeutet in der Praxis, dass dieser zum
kostenlosen Inkassobüro für die Krankenversicherungsträger degradiert wird.
Sollte er diese Kontrolle verabsäumen, haftet er für die ausstehenden Sozialabgaben. Da
fragen wir uns natürlich, ob die Krankenversicherungsträger zu faul oder zu dumm sind,
um ihr Geld selbst einzutreiben.
Man hat es sich einfach gemacht
Sicher wird in der Baubranche viel Schindluder getrieben, dass darf jedoch nicht als Recht-
fertigung dienen, eine Person zu bestrafen die keine ungesetzliche Handlung gesetzt hat, nur
weil es so einfach bequemer ist zum Geld zu kommen.
Softbeispiel
Zum Abschluss wollen wir Ihnen noch ein Vergleichsbeispiel geben, dass nicht so extrem ist.
Jeder Kaufmann ist verpflichtet eine Buchhaltung zu führen. Viele Unternehmen geben diese
Aufgabe an selbständige Buchhalter weiter.
Keinen dieser Kaufleute wird es interessieren ob der Buchhalter seine Abgaben bezahlt oder
nicht. Aber vielleicht kommt es in Zukunft noch so weit, dass Unternehmen für die Sozial-
abgaben ihrer Anwälte, Buchhalter oder sogar Lieferanten haftbar gemacht werden können.
Stauni
2009-09-11
Farce AWD-Klage
Tausende Anleger wollen ihr Geld zurück
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) macht Ernst: Der Finanzberater AWD wird wegen struktureller Beratungsmängel in Sachen Immofinanz en masse geklagt. Das Finanzberatungsunternehmen AWD muss sich jetzt warm anziehen. Denn der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wird eine Sammelklage gegen den Finanzdienstleister AWD einbringen, nachdem sich 4500 mutmaßlich Geschädigte in Sachen Immofinanz- und Immoeast-Aktien beim VKI gemeldet haben. Schaden: rund 45 Millionen €. …….. Diese Pressemeldung haben wir unter folgendem Link gefunden: http://www.wirtschaftsblatt.at/home/zeitung/aktuell/361783/index.do?_vl_pos=r.6.MOST
8.000 Betroffene in Österreich
Laut „Krone“ können bis zu 8.000 betroffene Österreicher den unabhängigen Finanz-
optimierer klagen, der bis zu 80 Mio Euro in den Sand gesetzt haben soll.
Der Weg ist einfach, man trete als Geschädigter die Ansprüche ab und der VKI bzw.
deren Prozesskostenfinanzierer tritt als Kläger auf. Für den Kunden sei lediglich ein
Organisationsbeitrag zu bezahlen.
Bevor der VKI oder sonstige Vereinigungen den Leuten falsche Hoffnungen machen
und ihnen Geld in Form eines „Organisationsbeitrages“ aus der Tasche ziehen,
mögen sie unter folgenden Link nachsehen.
http://www.vol.at/news/tp:vol:special_wirtschaft_aktuell/artikel/oebb-verlor-prozess-gegen-deutsche-bank/cn/apa-113715325
Hier geht es im Prinzip um die selbe Sache, die ÖBB fühlte sich nach einem Millionen-
verlust schlecht beraten und verklagte die Deutsche Bank. Prompt ging das Ganze in die
Hose und die Klage wurde kostenpflichtig abgewiesen.
Haftung bei schlechter Beratung
Anlageberater haften zwar für eine anlage- und anlegergerechte Beratung, jedoch nicht für die Anlage selbst. Zum Vergleich, es haftet auch kein Bankberater für den Verlauf eines „Prämiensparbuches“ oder eines „Bausparvertrages“. Es sind zwar bei der Beratung nicht nur die Vorteile, sondern auch die Risiken von Anlage- produkten darzustellen und es ist auf die persönliche Situation der Beratenen und deren Erfahrung mit Anlagegeschäften einzugehen. Es sei auch notwendig, daß man auf einer breiten Streuung eines Portfolios hinweist.
VKI erkennt Klagsaussicht
Hier will der VKI einen Ansatz zur Klage sehen, allerdings wird nicht er beweisen müssen das der Anlageberater schlecht beraten hat, sondern liegt die Beweislast beim Ge- schädigten. Auch wenn laut „Krone“ viele Finanzberater schlecht ausgebildet und völlig ahnungslos sind, haben diese sicherlich nicht vergessen , sich ein Beratungsformular unterzeichnen zu lassen. Sollte nun ein „Geschädigter“ ein derartiges Beratungsformular unterzeichnet haben und auch keine Videoaufnahme vom Beratungsgespräch haben, dann hat er äusserst schlechte Karten.
VKI wirbt medienmässig für Klage
Umso erstaunlicher ist es, daß der VKI jetzt Leuten Hoffnungen macht, die ohnehin bereits mehr oder weniger starke finanzielle Verluste hinnehmen mußten. Die Chancen auf Erfolg sind äußerts gering, auch wenn so mancher selbsternannter Konsumentenschutz-Guru etwas anderes behauptet. Dies ist auch nicht auf unserem Mist gewachsen, sondern es zeigt einfach die gängige Praxis in solchen Gerichtsverfahren. Verdienen werden in erster Linie die Anwälte und die Konsumentenvereinigungen, die ja auch nicht von Luft und Liebe leben.
Neuerlicher Griff ins Geldbörsel
Aber der Geschädigte muß ohnehin einen finanziellen Beitrag an den Konsumenten- schutzverein leisten und dieser wird so berechnet sein, daß es sich für den Verein auszahlt auf jeden Fall zu klagen. Selbst sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, daß die Geschädigten vor Gericht Recht bekommen, werden diese auch kein Geld sehen. AWD wird sich sicherlich nicht „warm anziehen“ wie sich das der VKI wünscht, sondern einfach „die Kleidung wechseln“. Die beklagte Partei und Prozeßverlierer wird einfach in Konkurs gehen und der Traum von der Wiedergutmachung ist ausgeträumt. Stauni 2009-02-14