Sie sangen sich durchs Haus
Screen: APA/OTS – Aussender: Wirtschaftsblatt Medien GmbH
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2012-11-06
Gehören Häuser automatisch denen, die darin wohnen?
26 Tage dauerte die illegale Hausbesetzung in der Lindengasse 60, im 7. Wiener Gemeinde-
bezirk. Gestern endete die letzte Frist des Eigentümers Buwog, das rechtswidrig besetzte
Gebäude zu verlassen. Nachdem auch Bemühungen der Stadt Wien gescheitert waren und
26 Personen sich hartnäckig weigerten das Haus zu verlassen, wurde die Räumung gestern
von der Polizei durchgeführt.
Bei der Räumung, die an und für sich friedlich verlief, waren rund 100 Polizeibeamte im
Einsatz. Nach der Räumung kam es jedoch zu einer unangemeldeten Protestdemonstration.
Die rund 120 Demonstranten wurden von der Polizei aufgefordert die Protestkundgebung zu
beenden, kamen jedoch der Aufforderung nicht nach. Daraufhin löste die Polizei die unan-
gemeldete Demonstration auf, wobei es zu vier Festnahmen kam.
Das Haus in der Lindengasse soll abgerissen werden und einem Neubau Platz machen. Die
Buwog will dort Wohnungen errichten. Die Besetzer hingegen wollten in dem Objekt ein
„selbstverwaltendes“ Wohn- und Kulturzentrum einrichten. Interessant ist die Rechtsmein-
ung der Hausbesetzer, die doch tatsächlich den irrigen Standpunkt vertreten: „Das
Häuser jenen gehören, die darin wohnen.“
Das Rechts(un)empfinden eines Grünpolitikers
Gut, was will man schon von linkslinken Anarchisten anderes erwarten. Sie können offen-
bar zwischen „Mein“ und „Dein“ nicht unterscheiden. Von einem Politiker sollte man
allerdings schon erwarten können, dass dieser fremde Eigentumsrechte respektiert. Dass
dem nicht so ist beweist die heutigen Aussage des Menschenrechtssprechers der Grünen
Wien, Klaus Werner-Lobo.
Dieser bezeichnet den gestrigen Polizeieinsatz bei der Räumung des besetzen Hauses als
völlig unangemessen und als eine sinnlose Verschwendung von Steuergeld. Er spricht von
einer völlig überzogenen Maßnahme gegen 30 friedliche Besetzer(innen).
Diese Worte muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Die laut Lobo „30 friedlichen
Besetzer(innen)“ sind nichts anderes als Kriminelle. Denn das unbefugte Eindringen in ein
fremdes Gebäude ist ein strafrechtlich relevanter Tatbestand. Dem Hauseigentümer –
der ohnehin übermäßige Geduld an den Tag legte – blieb gar nichts anderes übrig als sich
an die Polizei zu wenden. Diese hat wiederum völlig zu Recht, das illegal besetzte Haus
geräumt.
Offenbar scheint Klaus Werner-Lobo nicht einmal die Gesetze jenes Landes zu kennen,
in dem er als Politiker (Wiener Gemeinderat) tätig ist. Außerdem lässt seine Aussage
darauf schließen, dass er ein fragwürdiges Verhältnis zu fremden Eigentumsrechten hat.
Der Mann sollte sich einmal mit den Begriffen „Eigentum“ sowie „Mein und Dein“
auseinandersetzen.
Interessant wäre zu wissen wie K. Werner-Lobo reagieren würde, wenn wildfremde Per-
sonen widerrechtlich in seine Wohnung oder sein Haus eindringen und diese(s) besetzen
würden. Wir sind uns absolut sicher, dass er sich an die Polizei wenden würde. Ob er
dann den Polizeieinsatz auch als völlig unangemessen und als eine sinnlose Verschwend-
ung von Steuergeld sehen würde, wenn es um die Wiederherstellung seiner Eigentums-
rechte geht?
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2011-11-09
Immer wieder in den Negativ-Schlagzeilen
Der Rote Energie-Versorger Wien-Energie sorgt immer wieder für negative Schlagzeilen in
den Medien. Sei es durch undurchsichtige, sowie überhöhte Abrechnungen, oder durch
das Benehmen einiger seiner Mitarbeiter(innen).
Auch auf ERSTAUNLICH hat Wien-Energie schon einen festen Platz gefunden. Unser
heutiger Beitrag berichtet über einen Angestellten des Energieversorgers, der nicht zum
besten Ruf von Wien-Energie beiträgt.
Zur Vorgeschichte
Vor zirka 14 Tage wurde in einem Zinshaus im 10. Wiener Gemeindebezirk, ein fremder
Mann im Keller angetroffen und von einer Hauspartei zur Rede gestellt, was er hier tue.
Er rechtfertigte sich damit, dass er vom Gaswerk sei und den Gas-Absperrhahn über-
prüfe.
Mittlerweile hatte sich der Hausinhaber dazugesellt und verlangte, dass der Mann sich
ausweisen möge. Da er dies partout nicht wollte, wurde er höflich aber bestimmt aus
dem Haus komplimentiert. Der Hausherr meldete den Vorfall über den angeblichen
Gaswerk-Mitarbeiter in der Beschwerdestelle.
Im Nachhinein stellte sich heraus, dass der Mann tatsächlich vom Gaswerk war. Unsere
Recherchen haben ergeben, dass es sich bei jenem Gaswerks-Angestellten, nicht un-
bedingt um den beliebtesten und kundenfreundlichsten Mitarbeiter des Energieversor-
gers handelt.
Der Gaswerk-Mitarbeiter dürfte den Hausverweis und die Beschwerde krumm genommen
haben und begann nun den Hausbesitzer zu schikanieren. Nachfolgender Brief, flatterte
ihm einige Tage nach dem Vorfall ins Haus.
Gaswerk kennt ihre Kunden nicht
Bei Wien-Gas war man nicht einmal in der Lage, das Schreiben an den richtigen Hausinha-
ber zu senden. An Hand der Anschrift konnte jedoch verifiziert werden, dass es sich um
das betroffene Haus handeln musste. Das war aber noch der kleinste Fauxpas, den sich
der Energieversorger leistete.
ERSTAUNLICH war beim heutigen „Lokalaugenschein“ vom Hausinhaber eingeladen wor-
den und hat die erstaunliche Prozedur ganz offiziell auf Video aufgenommen. Grund dafür
war, dass getätigte Aussagen zu einem späteren Zeitpunkt, nicht mehr in Abrede gestellt
werden können.
Schlüsseln wurden deponiert
Der Kellerabgang ist wie fast bei jedem Haus in Wien versperrt. Um Mitarbeiter(innen) von
Wien-Gas jederzeit den Zutritt zur Hauptabsperreinrichtung zu ermöglichen, wurden zwei
Schlüsseln im Haus deponiert. Diese werden gegen Vorlage eines Ausweises ausgefolgt.
Die Absperrvorrichtung im Keller ist dann frei zugänglich.
Dieses Schild prangt an der Kellerabgangstüre
Innerhalb von maximal 3 Minuten im Besitz des Schlüssels
Zu faul um den Schlüssel zu holen
Wie bereits in dem erstaunlichen Schreiben von Wien-Energie angeführt, verlangte der
Mann vom Gaswerk, dass der Kellerabgang nicht verschlossen sein dürfe, um einen Zutritt
zu jeder Zeit zu ermöglichen. Die Abholung des Kellerabgangschlüssel sei ihm nicht zuzu-
muten.
Ferner faselte der Gaswerk-Mann ständig davon, ob der Keller ein vermieteter oder öffent-
licher Raum sei. Als ob dies seine Kontrolltätigkeit in irgend einer Weise beeinflussen würde.
Aber der Mann hatte noch mehr auf Lager.
Auf die Frage warum Wien-Gas im Hause noch nie eine Kontrolle durchgeführte habe, hat-
te er eine erstaunliche Antwort parat. Er meinte doch tatsächlich, dass die Hauptabsperrein-
richtung erst seit dem Jahr 2003 in Besitz des Gaswerkes sei und diese vorher dem Hausin-
haber gehörte. Dadurch erfolgten auch keine Kontrollen seitens des Gaswerkes. Soviel Un-
sinn haben wir schon lange nicht mehr gehört, denn dies entspricht nicht den Tatsachen.
Vorschubleistung für Diebstahl und Lebensgefahr?
Seine erstaunliche und kundenfeindliche Vorgehensweise rechtfertigte er damit, dass die Sit-
uation vor Ort, nicht den Vorgaben von Wien-Energie entspricht. Was sind dann eigentlich
die Vorgaben des Energieversorgers, wenn man den Worten des Mitarbeiters Glauben schen-
ken darf?
Will Wien-Energie möglicherweise Diebstähle Vorschub leisten und deshalb verhindern dass
ab sofort Kellerabgangstüren versperrt bleiben. Dazu käme noch, dass jede Person ungehin-
dert zu dieser Absperr-Vorrichtung gelangen würde und Manipulationen daran vornehmen
könnte. Ein derartiges Risiko welches mit Lebensgefahr verbunden ist, kann doch nicht im
Sinne von Wien-Gas sein.
Ein fantasiebegabter Gaswerk-Mitarbeiter
Der betreffende Mitarbeiter vom Gaswerk ist offensichtlich nur zu bequem, drei Minuten für
die Schlüsselbeschaffung im Haus aufzuwenden, oder er will den Hausbesitzer absichtlich
schikanieren. Dabei beruft er sich auf Verordnungen, bzw. Vorgaben in deren Kenntnis er
nicht ist, oder die offenbar nur in seiner Fantasie existieren.
Wir haben uns ein wenig schlau gemacht und die betreffenden Verordnungen bezüglich
Zugänglichkeit zur Hauptabsperreinrichtung herausgesucht. Der Zugang muss zwischen
6 Uhr früh bis spätestens 22 Uhr abends gewährleistet werden und nicht rund um die Uhr,
so wie es der Gaswerk-Mitarbeiter zum Besten gab.
Tatsächliche Verordnungen
In den technische Richtlinien für Einrichtung, Änderung, Betrieb und Instandhaltung von
Niederdruck-Gasanlagen ÖVGW G1. Abschnitt 10.1 Hauptabsperreinrichtung steht wörtlich:
„Der Zutritt zur Hauptabsperreinrichtung muss sicher gestellt sein.“
Ferner wird auf die ÖVGW-Richtlinie G55 verwiesen. In dieser heißt es im Abschnitt 6/3
wörtlich: „Die Hauptabsperreinrichtung muss zugänglich sein.“ Soviel zur Gesetzes-
kenntnis von Wien-Gas beziehungsweise deren betreffenden Mitarbeiter.
Die Abholung des Schlüssels im Haus, für den ein Zeitaufwand von etwa drei Minuten erfor-
derlich ist, kann einem Kontrolleur von Wien-Gas zugemutet werden. Und damit hat er auch
den geforderten freien Zugang zur Hauptabsperreinrichtung.
Bei Gefahr im Verzug, wird von aussen abgedreht
Aber das Beste haben wir uns für den Schluss aufgehoben. Es kann durchaus der Fall sein,
dass Gefahr im Verzug ist und das Haus vom Gas-Netz genommen werden muss. Da hat
doch der gute Mann vergessen, dass direkt vor dem betreffenden Objekt, eine Absperrvor-
richtung in die Fahrbahn eingelassen und mit einem Gusseisendeckel geschützt ist.
Diese Absperrvorrichtung ist auch völlig logisch, denn wie soll denn im Haus das Gas abge-
dreht werden, wenn möglicherweise die Hauptabsperreinrichtung im Gebäude defekt ist?
In diesem Fall wäre ein Betreten des Hauses und die Abholung des Schlüssel ohnehin nicht
mehr erforderlich. Soweit hat der Gaswerkmitarbeiter wohl nicht gedacht, oder nicht denken
wollen.
Fazit ist, dass Wien-Energie einen Mitarbeiter auf die Menschheit loslässt, der durch fachliche
und gesetzliche Inkompetenz glänzt, oder nur darauf aus ist, Kunden die sich nicht gefallen
lassen zu schikanieren. Bei einer etwaigen Überprüfung durch die MA36 wird ERSTAUNLICH
wieder dabei sein und über den Ausgang berichten.
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2010-10-28
Verkehrte Welt
Jetzt verstehe ich die Welt nicht mehr. Als ich vor knapp über einem Jahr mein Online-
Magazin herausbrachte und dieses auf Grund eines ORF-Berichtes relativ schnell bekannt
wurde, war ich über eine gewisse Zeitdauer der Buhmann der österreichischen Bloger-
szene.
Man warf mir vor, wie ich als Peepshowbetreiber überhaupt eine eigene Meinung haben
kann und dann noch wage diese öffentlich zu publizieren. Auch mein Auftritt in der Send-
ung „Hohes Haus“ mutierte zum Skandal.

Die Kunst der Zukunft „Peep69“
Kassieren statt zahlen
Wenn ich mir nun so diesen „Beitrag“ im Online-Magazin des Oliver Ritter durchlese stelle ich
fest, dass meine künstlerischen Ambitionen seit über 20 Jahre verkannt werden. Ich habe
noch nie eine Subvention oder einen Baukostenzuschuss erhalten. Ganz im Gegenteil, ich
bezahle Abgaben in schwindelnder Höhe.
20 Prozent Vergnügungssteuer und 20 Prozent Umsatzsteuer. Von dem was dann noch
Netto überbleibt, darf ich noch zusätzlich die Hälfte an den Vater Staat abführen. Da hat
mir doch der Betreiber des Swingerclubs „Element6“ einen schönen Denkanstoss geliefert.
Wenn es mir gelingt meine Rotlichtlokale als Kunst zu verkaufen, werde ich möglicherweise
gefördert und erspare mir jede Menge an Abgaben. Sollte ja nicht so schwer sein einen
Künstler zu finden, mit dem ich das Ding durchziehen kann.
Suche schwulen Künstler
Da mir immer wieder vorgeworfen wird Homosexuelle zu diskriminieren, was natürlich nicht
stimmt, suche ich einen schwulen Künstler. Da ich allerdings keine Kontakte in die Homosex-
uellenszene habe, ersuche ich den Herausgeber von Tthinkoutsideyourbox Oliver Ritter,
mir einen schwulen Künstler zu vermitteln.
Ich weiß nicht ob Ritter selbst homosexuell ist, schließe allerdings aus seinem Magazin, dass
er zumindest Verbindungen in die Szene hat. Noch wirkungsvoller statt einem schwulen
Mann, wäre eine lesbische Künstlerin. Damit würde ich auch etwas für die Quotenregelung
tun.
Lokale sind bereits kunstgerecht
In den Lokalen selbst sind keine größeren Umbauten notwendig. Diese sind bereits künst-
lerisch gestaltet. Mit Drehbühnen und vielen bunten Lampen. Auch um die behördlichen
Angelegenheiten braucht sich niemand Sorgen zu machen, denn die Lokale sind veran-
staltungsrechtlich genehmigt und konzessioniert.
Alles was das Künstlerherz begehrt
Alle haben Spaß an der Kunst
Die künstlerische Auslebung ist auf jeden Fall vorhanden und bietet mehr als ein Swinger-
club. Während auf der einen Seite der Glasscheibe die Tänzerin ihre Kunst darbietet, kann
sich der kunstverstandene Gast auf der anderen Seite, ebenfalls künstlerisch mit sich selbst
entfalten. Was gibt es denn schöneres, als wenn Kunst so mannigfaltig ist.
Also werter Oliver Ritter, nun sind Sie gefordert. Machen Sie Nägel mit Köpfe, anstatt nur
zu kritisieren, weil ein Ihnen nicht genehmer Politiker eine Subvention von Rotlichtlokalen
als Skandal empfindet.
Erich Reder
2010-02-24
Langsam kommt Licht ins Dunkel
Wie wir gestern berichtet haben, wurde ein 14-Jähriger bei einem Einbruch in einen
Merkur-Markt in Krems durch eine Polizeikugel getötet. Sein 16-Jähriger Kumpane
wurde durch die feuernden Polizisten ebenfalls schwer verletzt.
Wir haben uns schon im gestrigen Beitrag kritisch dazu geäussert, ein unbewaffnetes
Kind zu erschiessen, weil es bei einem Einbruch erwischt wird. War gestern noch ein
-iges unklar was die Situation am Tatort betraf, kommt allmählich Licht in die Sache.
Tatverdächtiger einvernommen
Der 16-Jährige, der mit durchschossenen Oberschenkeln im Spital liegt, konnte heute
erstmals einvernommen werden. Er gab an, dass ihnen die Polizeibeamten auf der
Flucht nachgeschossen haben.
Diese Aussage deckt sich auch mit dem Obduktionsergebniss. Der 14-Jährige wurde
durch einen Schuss in den Rücken getötet. Haben wir gestern noch von einem wahl-
losen Abfeuern der Polizeipistolen, von den in Angst und Panik versetzten Beamten
gesprochen, schaut es jetzt fast so aus, als ob die Schüsse gezielt abgegeben wurden.
Keine Notwehrsituation
Nach unserer Meinung liegt hier keine Notwehr mehr vor, auch wenn sich die „er-
fahrenen“ Beamten noch so fürchteten, nachdem sie ohne Taschenlampen ein
stockfinsteres Objekt betreten haben.
Lebensgefährlicher Schusswaffengebrauch ist nur im Falle gerechtfertigter Notwehr
gestattet. Diese gesetzliche Bestimmung hat auch für diese zwei Polizeibeamten
gegolten, die offensichtlich beim Abfeuern ihrer Waffen keine Ahnung gehabt haben
dürften, was eigentlich Notwehrrecht ist.
Einem flüchtenden Einbrecher nachzuschiessen ist keine Notwehr mehr. Bei diesem
Vortrag dürften die beiden Beamten in der Polizeischule gefehlt haben.
http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_stgb01.htm
Beamte noch immer nicht einvernommen
Erstaunlich ist auch, dass die beiden Polizisten noch immer nicht einvernommen
werden konnten. Wahrscheinlich sind sie psychisch derart am Boden zerstört, dass
sie noch zu keiner Aussage fähig sind.
Wer das glaubt wird selig. Es hat eher den Anschein, dass die Obduktion und die
Aussage des Mittatverdächtigen abgewartet wurde, bevor die beiden Beamten ihren
Bericht schreiben. Wäre doch peinlich, wenn sich die schriftliche Aussage nicht
mit den ermittelnden Tatsachen decken würde.
Untersuchungshaft
Erstaunlich ist auch, dass über den 16-Jährigen die Untersuchungshaft verhängt
wurde. Er hat nämlich die Tat zugegeben und daher fällt die Verdunkelungsgefahr
weg. Auch Tatwiederholungs- und Fluchtgefahr werden kaum vorliegen, den er liegt
mit durchschossenen Oberschenkeln im Spital.
Maulkorb ?
Alle Gründe die eine Untersuchungshaft rechtfertigen liegen nicht mehr vor. Da könnte
man doch auf die Idee kommen, dass diese ausschliesslich dazu dient, dass sich der
Bursche mit niemanden (z.B. Presse) über den Vorfall unterhalten kann.
Kein Mitleid mit Einbrecher
Wir möchten festhalten, dass wir mit Einbrecher kein Mitleid haben und die beiden
Burschen möglicherweise völlig auf die schiefe Bahn geraten wären. Das rechtfertigt
jedoch keinenfalls, ihnen bereits auf der angetretenen Flucht nachzuschiessen.
Aufklärung oder Vertuschung ?
Man darf gespannt sein welchen Ausgang diese Angelegenheit nimmt und ob eine
objektive Aufklärung stattfinden wird. Wir glauben aber eher, dass man versuchen
wird, das Ganze unter den Teppich zu kehren und für die betroffenen Polizisten
keine Konsequenzen entstehen werden.
Stauni
2009-08-06
Der Einbruch
Ein 14- und ein 16-jähriger sind heute in den Morgenstunden, in einen Merkur Markt
eingestiegen, um einen Einbruch zu verüben. Dabei lösten sie den stillen Alarm aus
und eine Funkstreife wurde zum Tatort beordert.
Wie in einigen Radio- und Pressemeldungen verlautbart wurde, sei es im Supermarkt
zu einem Schusswechsel gekommen, wobei der 14-jährige tödlich und der 16-jährige
an beiden Oberschenkel verletzt wurde.
Das mit dem Schusswechsel kann nicht stimmen, den für diesen hätten die Täter eben-
falls feuern müssen. Fakt ist inzwischen, dass nur von den beiden Polizeibeamten
Schüsse auf die Kinder abgegeben wurden.
Staatsanwaltschaft hüllt sich in Schweigen
Laut der Kremser Staatsanwaltschaft waren beide bereits amtsbekannt, hatten aber
keine Schusswaffen bei sich geführt. Sonst war bei der Pressekonferenz in Sankt
Pölten nichts weiteres zu erfahren.
Nach Aussage eines Sprechers des Landespolizeikommando Niederösterreich, habe es
sich um zwei erfahrene Beamte gehandelt. Diese seien bei der Kontrolle des Objekts in
völliger Dunkelheit, plötzlich in Kontakt mit den Tätern gekommen.
High Noon im Merkur-Markt
Die Tatverdächtigen, die sich in einer Nische des Fleischlagerraumes versteckten,
waren laut Aussage der Beamten mit einem Schraubenzieher und einer Gartenharke
bewaffnet gewesen. Daraufhin eröffneten die Beamten das Feuer.
Der 14-jährige wurde in die Brust und der 16-jährige in beide Oberschenkel getroffen
Beide Beamte hatten gefeuert, wer getroffen hat weiss man zur Zeit noch nicht. Auch
wisse man noch nicht, wieviele Schüsse abgegeben wurden.
Was auf jeden Fall feststeht ist, dass der Jüngere im Krankenhaus an seiner Schuss-
verletzung verstarb.
Zahlreiche Widersprüche
Für uns ergeben sich jedoch einige Ungereimtheiten in dieser traurigen Angelegen-
heit. Zwei „erfahrene“ Beamte sind nicht in der Lage, bei einer Kontrolle eine Taschen-
lampe mit sich zu führen. Sie tappen in völliger Dunkelheit in einem Supermarkt umher,
bei dem ein Einbruchsalarm ausgelöst wurde.
Obwohl die beiden Kinder in einer Nische versteckt waren und es völlig dunkel war,
konnten die Beamten einen Schraubenzieher und eine Gartenharke ausmachen. Durch
diese beiden Gegenstände haben sie sich offenbar so bedroht gefühlt, dass sie
wahllos das Feuer eröffneten.
Wahllos oder gezielt geschossen ?
Von gezielten Schüssen kann ja wohl nicht die Rede sein, dass beweist die Kugel
in der Brust des 14-jährigen. Man darf gespannt sein, was die Obduktion ergibt und
vorallem aus welcher Entfernung geschossen wurde.
Das jetzt die „Amtsbekanntheit“ der beiden Kinder quasi als „Alibi“ herhalten soll
um einen Schusswaffengebrauch zu rechtfertigen, ist eigentlich ein starkes Stück.
Es ist schon klar, dass bei den beiden Beamten der Adrinalinspiegel hoch gewesen
sein muss, als sie den Supermarkt durchsuchten.
Angst vor Kinder
Das sich aber zwei „erfahrene“ Beamte vor zwei Kindern derart fürchten und auf diese
zu schiessen beginnen, ist schon erstaunlich. Wenn die Polizisten schon derart von Angst
und Panik befallen waren, hätte es auch genügt einen Warnschuss in die Decke abzu-
feuern und die beiden Kids hätten sich wahrscheinlich in die Hose gemacht.
Wie hätten die zwei Polizisten eigentlich gehandelt, wenn sie einer Ostblock-Einbrecher-
bande gegenüber gestanden wären.
Polizisten in psychologischer Betreuung
Ist schon klar, dass die beiden Burschen nicht gerade der hoffnungsvollste Nachwuchs waren,
aber sie deswegen gleich niederzuschiessen entbehrt jeder Verhältnissmäßigkeit.
Die Beamten seien psychisch schwer beeinträchtigt, hieß es bei der Pressekonferenz.
Wie wird es wohl den Eltern der beiden Kinder gehen? Es wird in diesem Fall Untersuch-
ungen geben, aber wir glauben nicht dass dabei etwas herausschauen wird.
Sonderbehandlung für Beamte
In Österreich ist es leider Brauch, Beamte bis zum „gehtnichtmehr“ zu decken, was
ja auch vergangene Fälle bewiesen haben. Nur wenn es gar nicht mehr anders geht,
werden für begangene Straftaten minimale Strafen verhängt, für die ein „Normalbürger“
ordentlich „brummen“ müßte.
Wie würde es Ihnen ergehen ?
Zum Abschluss einen kleinen Gedankenanstoss. Stellen Sie sich vor, Sie würden in
Ihrem Haus, Garten oder Wohnung, ein 14-jähriges unbewaffnetes Kind erschiessen,
nur weil er bei Ihnen eingebrochen ist.
Wir glauben nicht das man um Sie besorgt wäre und Ihnen psychologische Betreuung
angedeihen liesse. Wir denken eher, dass Sie die volle Härte des Gesetzes treffen
würde.
Stauni
2009-08-05
Gemeindebau weist starke Bauschäden auf
Wenn Frieda Nödl, den nach ihr benannten Gemeindebau im derzeitigen Zustand, der schon
so einige Zeit besteht, sehen könnte würde sie sich im Grab umdrehen.
Der „Frieda Nödl Hof“ im dritten Wiener Gemeindebezirk, in der Rochusgasse 3-5, weist
massive Mängel auf. Seit Jahren verunsstaltet ein Holzgerüst die Fassade des Gemeinde-
baues.
Das Holzgerüst ist allerdings nur die Spitze des Eisberges, wesentlich länger kämpfen die
Mieterinnen und Mieter für eine Sanierung der desolaten Zustände ihres Wohnhauses.
Risse und Sprünge in den Wänden und Decken, verrostete Abwasserrohre, sich auflösende
Fassadenteile sind nur einige sofort zu behebende Mängel.

Fassadenteile lösen sich vom Haus
Erstaunlich ist auch, daß das Holzgerüst den Mietern verrechnet wurde, daß zu einem
Geschäftseingang für die Gewerbetreibenden im Erdgeschoss führt.
Aber auch diese klagen über massive Umsatzeinbussen, der auf den vorhandenen Zustand
des Hauses mit Holzverschlag zurückzuführen ist.

Das Holzgerüst lädt nicht unbedingt zum Einkaufsbummel ein
Vernichtende Gutachten und keine Reaktion
Es wurden bereits mehrere Gutachten erstellt, in der die Fassade als gefährlich
eingestuft wurde.
Wiener Wohnen und der zuständige Wohnbaustadtrat waren bis zum heutigen
Zeitpunkt untätig.
Abgesehen das sich der Gemeindebau zum Schandfleck der Welthauptstadt Wien ent-
wickelt hat, kann den Bewohnern ein derartiger Zustand nicht länger zugemutet werden
und deshalb ist ein sofortige Sanierung notwendig.
Wegen der ständig auftretenden Risse und der kontinuierlichen Schimmelbildung
in und an den Wänden, haben die Mieter bereits aufgehört ihre Wohnungen
ausmalen zu lassen.
Dem Bezirksvorsteher fällt nichts auf
Der Zustand dieser Wohnhausanlage muß auch dem SPÖ-Bezirksvorsteher Hohenberger
aufgefallen sein, liegt doch der Gemeindebau mit dem „dekorativen Holzverschlag“
an der Fassade, in unmittelbarer Nähe der Bezirksvorstehung und somit auf seinem
Arbeitsweg.
Ein derart großes Gebäude kann man doch nicht übersehen ?
Kein Bauauftrag und daher auch keine Ersatzvornahme
Erstaunlich ist auch, daß jeder private Hausbesitzer längst einen amtlichen Bau-
auftrag erhalten hätte, wenn sich sein Haus in so einem Zustand befände.
Und hätte dieser jahrelang nichts gemacht, sowie es hier der Fall ist, wäre schon
längst eine amtliche Ersatzvornahme durchgeführt worden.
Nur das Magistrat will es sich hier offensichtlich nicht mit dem größten Hausbesitzer
und ihrem Chef, nämlich der „Stadt Wien“ verscherzen.
Tja, Wien ist eben anders.
Stauni
2009-02-03