MA 49 – Beamter degradiert Rettungshunde zu Kampfhunde


Die Stadt Wien, die „Tschuldigung“ Aktion und

wie ernst es die Gemeinde Wien wirklich nimmt!

Für  ein  verständnisvolles  Miteinander gibt die Gemeinde Wien seit Jahren viel Geld aus.
Zumindest  für  die  Kampagnen,  die dann das Straßenbild in Wien gestalten,  egal ob es
die  aktuelle  Tschuldigung-Plakate  sind oder zuvor die überdimensionalen Hundehaufen.
Macht man den Blick in die Praxis, dann zeigt sich Wien von einer anderen Seite.
 
Folgendes hat sich am letzten Samstag, 30.06.12  zugetragen, wie uns dies Frau Karina
Kalks in ihrem Schreiben lebensnah und glaubwürdig schildert.
 

Schreiben von Frau Kalks

Am  Samstag,  30. Juni 2012  war  ich mit meinen  3 Hunden (1 einsatzfähiger Rettungshund,
2 Rettungshunde in Ausbildung) in Groß Enzersdorf in der Lobau schwimmen.   Ich selber bin
Obfrau  der  Mantrailing Academy Austria,  führe meine Hunde im Mantrailing, einer der drei
Hunde  wird  in  der  Österreichischen Rettungshundebrigade zum Rettungshund ausgebildet,
wo ich die Funktion des Landespressereferent Wien und Niederösterreich innehabe.  Und ich
laufe die meisten meiner Einsätze nach vermissten Personen in Wien. Meine Hunde dürfen in
keiner Situation Aggression gegen Menschen zeigen!
 
Ich  habe  mir  am Samstag,  30. Juni 2012  einen  abgeschiedenen Platz gesucht, wo niemand
anderer  war. Gegen 10.00 Uhr kam ein Mitarbeiter der MA 49, Hr. R., stellte erst einen Sessel
hin, ging  dann  wieder  und  kam  zurück  um  mich  sofort auf beleidigenste Art und Weise zu
beschimpfen.
 
Nur er hätte das Recht hier zu sein, immerhin würde er hier bei der MA 49 arbeiten, ich solle
mich gefälligst mit meinen dreckigen „Hundsviechern schleichen“.   Auf Nachfrage, was diese
Aggression solle wurde er noch ausfallender.
 
Nachdem  ich  schon  ein  Treffen  mit einer Freundin ausgemacht hatte,  wollte ich tatsächlich
gleich  gehen,  jedoch  war  noch ein Hund im Wasser.  Plötzlich springt er auf, nimmt meinen
Rucksack und wirft diesen mit komplettem Inhalt ins Wasser! Mit den Ausführungen, dass dies
sein  gutes  Rech t wäre,  immerhin würde er ja hier bei der MA 49 arbeiten und meine Hunde
hätten ihn bedroht.  Meine Hunde haben ihn bestimmt nicht bedroht.
 
Er selber hat mich weiterhin beschimpft und ging schwimmen.  Auf Bitte mir meinen Rucksack
aus dem Wasser zu holen  (ich selber war komplett angezogen) hat er mich ausgelacht.  Zum
Glück  hat  eine  Dame  vis a vis das Geschehen beobachtet und hat mir auf der Luftmatratze
schwimmend mir meinen Rucksack aus dem Wasser geholt.
 
Nachdem  sich Herr R. geweigert hat mir seine Personalien zu geben,  habe ich die Polizei an-
gerufen und um Hilfe gebeten. Zwei Polizeibeamte kamen kurze Zeit später. In der Zwischen-
zeit hat der MA 49- Mitarbeiter jeden meiner Hunde getreten! Auch hier hat keiner der Hunde
irgendeine Reaktion gezeigt.
 
Wobei  mich  das  mehr als trifft,  da ich immer versuche, dass die Hunde nur positive Erfahr-
ungen  mit  Menschen  machen.   Solche  Handlungen  sind Tierquälerei! Auch beim Eintreffen
der Polizei blieb Herr R.  weiterhin aggressiv, dass ihn die Beamten darauf hinweisen mussten,
sich zu mäßigen.
 
Er gab an, dass er sich von den Hunden bedroht fühlen würde. Die Beamten haben allerdings
auch  keine  Bedrohung von meinen Hunden festgestellt.   Die Anzeige gegen Herrn R. wurde
von Beamten der Polizei Groß Enzersdorf aufgenommen und ist bestimmt einsichtig.
 
Ich hab mit dieser Sachverhaltsdarstellung Hrn. Bürgermeister Häupl  (gut,  der ist derzeit mit
seinem  abgebrannten Auto beschäftigt),  die Vizebürgermeisterin Vassilakou  (die hat sich un-
zuständig erklärt und an Umweltstadträtin Sima verwiesen) und Umweltstadträtin Sima kontak-
tiert, die überhaupt nicht reagiert hat.
 
Ich  frug  an,  ob Sie das Verhalten ihres Beamten als korrekt betrachten und wie dies mit der
Kampagne „Tschuldigung“ der Stadt Wien zusammenpasst?  Oder gelten für die MA 49 andere
Verhaltensregeln im zwischenmenschlichen Kontakt? Hr. R. hat ja ständig darauf hingewiesen,
dass er im Recht ist,  ihm sein Verhalten zustünde, da er ja hier bei der MA 49 arbeiten würde.
Bei  der  Polizei  habe  ich  Anzeige  erstattet.  Mein  Anwalt  wird in den nächsten Tagen eine
Schadensersatzklage gegen Hrn. R. einbringen
 
Schadenswert:
Fernbedienung Pkw Kia Sorrento
Mobiltelefon Sony Ericsson Xperia Arc S
Handtuch (leider untergegangen)
100 Euro (ebenfalls untergegangen)
 

Amtliche Reaktion

Reagiert hat nur Hr. Oberamtsrat  Ing. Günther Annerl, mit folgenden Worten:
 
Sehr geehrte Frau Kalks!
 
Bezugnehmend  auf  Ihr Email vom 1. Juli 2012 – betreffend ihre Beschwerde über Hrn. R. –
antworte  ich  Ihnen  als  Personalchef  der  MA 49  im  Auftrag  von  Hrn.  Forstdirektor DI
Januskovecz.
 
Hr. R. wurde sofort am Montag, 2. Juli 2012 ins Personalbüro gebeten und zu dem von Ihnen
geschilderten  Vorfall befragt.  Herr R. – der als sehr ruhiger und freundlicher Mitarbeiter be-
kannt ist – hat berichtet,  dass er am Samstag, den 30. Juni 2012 gegen 10.00 Uhr zum Ufer
des Großenzersdorfer Arms gegangen ist. Kurz vor dem Ufer sind ihm drei Hunde entgegen-
gekommen.
 
Die Hunde haben ihn angebellt bzw. beschnüffelt. Wie er sich gebückt hat – um etwas aufzu-
heben –  hat  ihm  der  kleinste der Hunde in die Hand gezwickt;  die beiden anderen Hunde
haben zu bellen bzw. zu knurren begonnen und haben Kampfstellung eingenommen.   Nach-
dem  Herr R.  – seinen Schilderungen zu Folge – Angst bekommen hat und Sie als Hundebe-
sitzerin nichts dagegen unternommen haben, hat er reflexartig zum nächstliegenden Gegen-
stand gegriffen und diesen Richtung Ufer geworfen.
 
Die  Hunde  haben sich daraufhin von ihm abgewendet und haben mit dem Rucksack (wurde
Hrn. R. erst in diesem Moment bewusst) zu spielen begonnen bzw. haben diesen ins Wasser
geschleppt.
 
Herr  R.  versichert weiter – bis zum Eintreffen der von Ihnen gerufenen Polizei – in keiner Art
und Weise erwähnt zu haben,  dass er Mitarbeiter der MA 49 ist.   Erst als ihm die Polizei nach
seinen Daten gefragt hat, hat er seinen Namen und seinen Arbeitgeber bekannt gegeben. Herr
R.  zeigte  sich verwundert,  wie er mit den von Ihnen beschriebenen Äußerungen konfrontiert
wurde  und stellte klar,  dass er Ihnen gegenüber weder aggressiv aufgetreten ist noch Sie be-
schimpft hat.   Auch den von Ihnen erhobenen Vorwurf  – er hätte die Hunde getreten –  weist
unser Mitarbeiter entschieden zurück.
 
Herr R. hat sich in diesem Zusammenhang auch bereit erklärt, eine entsprechende Erklärung
(Sachverhaltsdarstellung) zu unterschreiben.  Seitens der MA 49 wird abschließend festgehal-
ten,  dass  derartige  Situationen  erst  gar  nicht  entstehen  können,  wenn  die  Hunde  ent-
sprechend der gesetzlichen Bestimmungen an der Leine geführt worden wären.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Ing. Günther Annerl
Oberamtsrat
Leiter des Fachbereichs 2 – Personal, Büro und Telekommunikation
MA 49 – Forstamt und Landwirtschaftsbetrieb der Stadt Wien
1082 Wien, Volksgartenstraße 3
 

Sichtweise der Redaktion

Wie  man  sieht,  hat die Gemeinde Wien  ihre eigene Kampagne nicht gelesen oder nicht ver-
standen. Zumindest ein „Tschuldigung“ wäre nett gewesen, die Zeilen klingen aber mehr nach:
„Selber Schuld,  ein(e)  Bürger(in) hat Platz zu machen,  wenn die Amtsgewalt naht“.
 
Die  Haltung  der  Stadt  ist  für  uns  nicht nachvollziehbar,  vor  allem weil es laut Aussage von
Frau Kalks eine Anzeige gegen Hrn. R. gibt, weil die Polizei den „ruhigen“ Hrn. R. mehrmals zur
Mäßigung  aufgefordert  hat  und  weil  es Zeugen  gibt,  die  die Geschichte vom Hrn. R. etwas
anders gesehen haben,  als es der  Hr. Oberamtsrat darstellt. Außerdem war es Frau Kalks, die
die Polizei rufen musste.
 
Laut Frau Kalks (Telefongespräch mit der Redaktion) hat sich Herr R. ihr gegenüber sehr wohl
als Mitarbeiter der MA 49 ausgegeben.   Das  müsste auch nachvollziehbar sein, da sie die Poli-
zei über den Notruf angefordert hatte und diesen Umstand am Telefon mitteilte. Eingegangene
Notrufe werden von der Polizei 7 Jahre lang gespeichert.
 
Erstaunlich ist auch die Tatsache,  dass Hunde,  die noch eine Woche zuvor am Donauinselfest
als  Rettungshunde  von  der Stadt „gehuldigt“ wurden,  plötzlich als „Kampfhunde“ in  „Kampf-
stellung“ abgestempelt werden,  weil man einem Mitarbeiter der  MA 49 in die Quere kommt.
 

Karina Kalks und die Mantrailing Academy Austria

Wer ist Frau Kalks und was macht Sie? Sie führt ihre Weimaraner Hündin erfolgreich als Man-
trailer  im  Realeinsatz  bei der Suche nach vermissten Personen für die Mantrailing Academy
Austria.   Ihr  junger Rüde  ist noch in Ausbildung.  Seminare und Ausbildungen hat Kalks bei
Instruktoren aus den USA, Deutschland und der Schweiz besucht.
 
Fotos: © „moments in time“

 
Ihre  eigenen und die von ihr ausgebildeten Hunde geben der Ausbildungsmethode von Karina
Kalks recht.  Seit 2002 arbeitet sie ehrenamtlich bei „Graue in Not“. Ihre Erfolge, vor allem bei
Hunden mit Verhaltensproblemen, sprechen für sich.
 
*****

2012-07-06
 

Söldnertruppe statt Bundesheer?


Feiner Zwirn vs. Kampfanzug

Nachfolgendes Plakat  wurde heute  von einem  ERSTAUNLICH-Mitarbeiter  entdeckt.  Da
postiert  sich  Norbert Darabos  im  feinen Zwirn  neben einer  schwerbewaffneten Kampf-
truppe.  Allerdings  wurde  darauf geachtet,  dass  zwischen  dem  Ex-Zivildiener  und den
bis an die Zähne bewaffneten Soldaten,  der notwendige  Sicherheitsabstand eingehalten
wurde.

Foto: erstaunlich.at

Die Fotos für diese Seltsam-Plakat wurden sichtbar in zwei Tranchen angefertigt und zu
einem  Plakat  zusammengefügt.  Für den  Waffen-Verweigerer  durchaus  verständlich,

denn so ein Ding könnte ja losgehen.

Interessant wäre zu wissen welche neuen Wege Darabos beschreiten will, um weiterhin die
gewohnte Qualität hinsichtlich von Schutz und Hilfe zu gewährleisten.

Foto: erstaunlich.at

ERSTAUNLICH!  Ein Ex-Zivildiener beginnt über Heeres-Reformen nachzudenken.

Ein effektives Heer nicht mehr zeitgemäß?

Unser Bundesheer mit integrierter Wehrpflicht leistet seit Jahrzehnten hervorragende Arbeit.
Dies wurde  während der Ungarn-  CSSR- und  Ex-Jugoslawien-Krise,  sowie in unzähligen
in- und ausländischen Katastropheneinsätzen eindrucksvoll bewiesen.

Mit einem Schlag soll dieses effektive Heer nicht mehr zeitgemäß sein? Dabei sah Darabos
bis vor  wenigen Monaten  keinen Handlungsbedarf  und meißelte  die Wehrpflicht  sogar in

Stein. Allerdings dürfte es sich hier um Sandstein gehandelt haben, denn der Ex-Zivildiener
mutierte wenige Zeit später zum Wendehals der Nation.

Dabei darf man dem Mann gar nicht böse sein, denn als Verweiger des Waffendienstes war
es ihm gar nicht möglich Erfahrungen beim Heer zu sammeln, um damit eine Mindestqualifi-
kation für seinen Job als Verteidigungsminister zu erlangen.

Rottweiler für Hundeablehner

Bedenklich wird es allerdings,  wenn dieser Mann damit beginnen will eine gut funktionierte
Organisation wie das Bundesheer völlig umzukrempeln, obwohl ihm die notwendige Qualifi-
kation für seinen Job fehlt. Durch die Verweigerung des Dienstes an der Waffe,  ist Darabos
eine Abneigung gegen das Bundesheer nicht abzusprechen.

Nun will Darabos die Wehrpflicht abschaffen und durch ein Berufsheer ersetzen. Kampftrup-

pen eines  Berufsheeres sind  nichts anderes  als Söldner.  Das wäre ungefähr das gleiche,
wenn eine  Person die  Hunde ablehnt  und keine  Qualifikation zur  Hundehaltung hat, sich
plötzlich  ein Rudel Rottweiler  zulegt.  Es  wird  nur eine  Frage der  Zeit  sein  wann dieser
Mensch gebissen wird.

Den einzig neuen Weg für neue Chancen sehen wir allein darin, wenn Darabos seinen Hut

nimmt und sein Amt einem Mann übergibt,  der die notwendige Qualifikation dafür mitbringt
und zumindest seinen Wehrdienst abgeleistet hat.

*****

2011-03-12
 

Keine Marihuana-Freigabe in Kalifornien


Weiterhin illegal

Immer wieder werden wir schwer kritisiert und angegriffen, wenn wir uns gegen Drogen
aussprechen. Auch die angeblich „weiche“ und so gesunde Droge Marihuana, lehnen wir
kategorisch ab.
Einige  Enthusiasten hatten in  diversen  Kommentaren  mitgeteilt,  wie kurzsichtig doch
ERSTAUNLICH ist,  denn selbst das konservative  Kalifornien werde die Droge  Marihuana
erlauben und damit legalisieren.
Dies  konnten wir uns beim  besten Willen nicht vorstellen,  auch wenn dass Gehirn des
Gouverneurs  Arnold Schwarzenegger,  möglicherweise durch  übermäßigen  Anabolika-
Konsums, ein wenig Schaden erlitten hat.

Nur bei ärztlicher Verordnung

Es  ist zwar in  Kalifornien  erlaubt einen Joint zu rauchen,  sofern dies ärztlich verordnet
wurde. Dagegen ist auch nichts zu sagen, denn auch der Konsum von Morphinen ist er-
laubt, wenn medizinische Notwendigkeit dafür besteht. Deswegen kann sich aber nicht
ein jeder nach Lust und Laune mit Morphium zudröhnen.
Dasselbe  gilt auch für die  Droge Marihuana.  Wenn diese einen  medizinischen Zweck,
wie zum  Beispiel Schmerzlinderung erfüllen soll,  dann ist der  Gebrauch nach ärztlicher
Verordnung gerechtfertigt.  Sich nur durch Kiffen  zuzudröhnen weil einem danach ist,
kann nicht der Sinn von  Marihuana als Medikation sein.

14 Milliarden Dollar waren auch kein Anreiz

Und so kam es wie es kommen musste und die Freigabe von  Marihuana wurde in Kalifor-
nien abgelehnt. Selbst der finanzielle Anreiz von 14 Milliarden Dollar, den die Kalifornier
jedes Jahr für diese Droge ausgeben, konnte die Mehrheit nicht dazu bewegen, für eine
Freigabe zu stimmen.

Sieg der Vernunft

Die drohende Zukunfts-Perspektive von zugekifften Autofahrern, schläfrigen Schülern und
Studenten,  sowie leistungsschwachen und unzuverlässigen Arbeitskräften,  ließen bei der
Mehrzahl der Wähler Vernunft walten.
Nicht dass wir uns in Schadenfreude suhlen wollen, aber offenbar liegen wir mit der von uns
vertretenen  Meinung richtig.  Drogen sind Drogen  und es gibt  diesbezüglich keinen Unter-
schied zwischen weich und hart. Drogen machen die Menschen kaputt.
Der einzige Unterschied zwischen den sogenannten  „weichen“  oder  „harten“ Drogen ist
der Zeitraum, in welchem der Drogensüchtige vor die Hunde geht.
*****

2010-11-03
 

Kampfkühe


Blutrünstige Kampfkühe

Fast kein Tag vergeht, ohne dass nicht eine Meldung über Kuhattacken in den Nachrichten
erscheint.  Die blutrünstigen Milchproduzenten haben es sich zur Aufgabe gemacht,  harm-
lose Wanderer niederzustrampeln oder aufzuspießen.


Walliser Kampfkuh  (Quelle:http://www.lid.ch)

Damit haben die Rindviecher den Hunden zur Zeit den Rang abgelaufen. Also was liegt näher,
als die Einführung eines  „Kuhführerscheines“   zu fordern.  Irgendein  unterbeschäftigter und

profilierungssüchtiger Politiker,  wird sich doch mit  Hilfe eines  S(chw)achverständigen dieser
drohenden Gefahr annehmen können.

Kuhführerschein vs. Hundeführerschein

Offen bleibt die Frage,  wer den  Kuhführerschein-Kurs absolvieren soll.  Der Bauer dem das
Vieh gehört,  oder die Wanderer die es beim grasen stören.  Jedenfalls wäre ein  Kuhführer-
schein genauso für die „Jetti-Tante“ wie der Hundeführerschein.

Apropos Hundeführerschein. Vor lauter Abzockgedanken hatte man in Niederösterreich ver-
gessen zu verlautbaren,  wer die von der Landesregierung zugelassene Experten sind, wel-

che die praktischen und theoretischen Kurse abhalten dürfen.

Gültiges Gesetz kann nicht eingehalten werden

Obwohl dieses unsinnige Gesetz zur „Haltung von Hunden mit Gefährdungspotenzial“ seit 1.
Juli 2010 in Kraft ist, gibt es keine Hundetrainer mit Berechtigung an die sich die Besitzer der
„bösen“ Kampfhunde wenden können, um diese schulen zu lassen.

In der zuständigen Abteilung im Landhaus meint man, dass alles seine Zeit brauche und eine
dementsprechende Liste in der kommenden Woche erscheinen wird. Naja, ist ohnehin nicht
so dringend, denn zur Zeit sind es die Kampfkühe die immer wieder für Schlagzeilen sorgen.

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2010-08-06
 

Hundeattacke in Tirol


Kaum beachteter Unglücksfall

Ein von den meisten Medien kaum beachteter Unglücksfall, war gestern auf www.orf.at zu
lesen.  Dem  Internet-Portal  war der Vorfall auch keine Schlagzeile wert, sondern brachte
die Meldung unter „ferner liefen“.

Bub von Opas Hund schwer verletzt

Diese fast verharmlosende Zeile titelte den Beitrag auf der ORF-Webseite. Was war gesche-
hen?  Ein siebenjähriger Bub wurde in Kramsach (Tirol) vom  Langhaar-Collie seines Groß-
vaters angefallen und schwer verletzt. Der Hund attackierte das Kind am Kopf und fügte ihm
schwere Bisswunden an Ohr und Hinterkopf zu.

Notarzt und Rettung versorgten den Buben noch an Ort und Stelle, bevor er ins Krankenhaus

eingeliefert wurde.  Dort wurde er dann sofort operiert.   Wann der Knabe das Spital verlassen
darf, stand zunächst nicht fest.  Ein tragischer Vorfall wie er  leider immer  wieder vorkommt.

Lassie

Der  Collie ist ein schottischer Schäferhund und gelangte in den  60er-Jahren  durch die TV-
Sendung  „Lassie“  zu ungeheurer Popularität.  In Österreich ist er  heutzutage sehr  selten
vertreten und hat den Ruf eines Luxushundes.

Kampf-Collie?

Da wäre es doch unangebracht gewesen, wenn Medien diesen Hund als „Kampf-Collie“
bezeichnet hätten. Wäre der attackierende Hund ein Rottweiler, Pitbull oder Staff gewesen,
kann sich jeder sicher sein, wie die Schlagzeile über diesen Vorfall gelautet hätte. Außer-
dem wäre die Story in jeder Tageszeitung auf der Titelseite gestanden und hätte für mehr-
ere Tage medialen Zündstoff geliefert.

Auch siebengescheite Politiker hätten sich wieder zu  Wort gemeldet und mit  Unterstützung
von S(chw)achverständigen untermauert, wie wichtig ein Kampfhundegesetz und der Kampf-
hundeführerschein ist.  Die Collie-Attacke in Tirol führt  jedoch jegliche  Einteilung in gutmüt-

ige und gefährliche Hunderassen  ad absurdum.

Rasseneinteilung und Kampfhunde

Eine Einteilung in gefährlichen Rassen bei Hunden ist Unsinn. Normalerweise sind Hunde
Rudeltiere und je nach Erziehung in der Hierarchie des Familienverbandes eingegliedert.
Allerdings darf nicht vegessen werden dass jeder Hund, egal welcher Rasse er angehört,
unberechenbar ist und es daher auch aus diesem Grund zu Biss-Attacken kommen kann.

Ebenfalls gibt es die Rasse „Kampfhund“ nicht. Ein Kampfhund ist eine Hund, der für Hun-

dekämpfe abgerichtet wurde.  Zugegebener Weise steigt die Gefahr eines Hundeangriffes
natürlich,  wenn sich ein geistiger  Tiefflieger aus Gründen seines  Minderwertigkeitskom-
plexes einen Hund hält, der mühelos einem Menschen schweren Schaden zufügen kann.

Hundeführerschein

Dass der Hundeführerschein auch kein adäquates Mittel zur Verhinderung eines Hunde-
angriffes ist, beweist der traurige Vorfall im November des Vorjahres. Da wurde das Klein-
kind eines Polizeidiensthundeführers, von seinem eigenen Rottweiler getötet.

Das dieser Mann die Qualifikation zur Führung eines solchen Hundes hatte,  wird wohl nie-
mand in Abrede stellen. Trotzdem kam es zu dem tödlichen Unfall. Der Hundeführerschein
hat die vorrangige Aufgabe, Geld in die maroden Gemeindekassen zu spülen.

Reine Abzocke

Profilierungssüchtige Politiker drängen sich aber immer wieder in den Vordergrund und ver-
suchen mit Argumenten, die weder Hand noch Fuß haben, Gesetze oder deren Entwürfe zu
verteidigen. Mit Kampfhunde-Führerscheinen und Gesetzen die eine besondere Haltung der
sogenannten gefährlichen Hunde vorsehen, wird den Leuten nur ihr Geld aus der Tasche ge-
zogen.

*****

2010-08-04
 

Gefährliche Hunde?


Selbsternannte Experten

Die Sinnlosigkeit der Debatten von sogenannten Hundeexperten, die auf Grund von rasse-
spezifischen Eigenheiten auf die Gefährlichkeit von Hunderassen schließen, hat sich heute
mit einem tragischen Unfall bestätigt.

Rottweiler tötet Kind

Im Waldviertel wurde heute vormittag, die einjährige Tochter eines Polizeidiensthunde-
führers, von dessen Hund, einem Rottweiler angefallen und getötet. Man kann mit Sicher-
heit davon ausgehen, dass der Beamte mit dem Umgang des Hundes bestens vertraut
war und dass auch der Hund eine dementsprechende Ausbildung hatte.

Es gibt keine gefährlichen Rassen

Eine Einteilung in gefährlichen Rassen bei Hunden ist daher Schwachsinn. Normaler-
weise sind Hunde Rudeltiere und je nach Erziehung in der Hierarchie des Familienver-
bandes eingegliedert.

Die Größe entscheidet

Den selbsternannten Experten sei gesagt, dass die Gefährlichkeit eines Hundes höchstens
mit dessen körperlicher Größe zu tun haben kann. Ein Minimalteser wird einem Menschen
nicht jenen Schaden zufügen können, wie ein Rottweiler.

Wobei auch diese Feststellung subjektiv ist, denn es wird auch auf die körperliche Größe
des Menschen ankommen. Der Minimalteser wird für ein Kleinkind gefährlicher werden

können, als für einen Erwachsenen.

Die Gefährlichkeit eines Hundes wird sich immer nach deren Erziehung, bzw. der ver-
säumten Erziehung richten. Wie alle Tiere sind auch Hunde unberechenbar. Dadurch
kommt es auch zu Attacken, wo man sie nicht vermutet hätte.

Komplexler sind gefährlich

Die Gefahr eines Hundeangriffes steigt natürlich, wenn sich ein geistiger Tiefflieger aus
Gründen seines Minderwertigkeitkomplexes einen Hund hält, der mühelos einen Menschen
schweren Schaden zufügen kann.

Leider halten sich solche Leute meist sogenannte „Kampfhunde“, obwohl es diese Rasse
eigentlich nicht gibt. Mangelndes Selbstbewusstsein soll mit der Kraft des Hundes kompen-

siert werden.
 

Vorfall sollte vertuscht werden

Kommt es dann zu einer Beissattacke, wird es dem Hund in die Schuhe geschoben. Hier ist
aber das Verschulden dem Halter zuzurechenen und nicht dem Hund.
Die Schuld des Zwischenfalls im Bezirk Lilienfeld, bei dem ein dreijähriges Mädchen anfangs
September von drei Pitbulls angefallen und schwer verletzt wurde, ist dem Hundehalter und
der Aufsichtperson des Kindes zuzuschreiben.

Offensichtlich hatte der Halter die Hunde nicht ordentlich verwahrt oder war von der Harm-
loskeit dieser überzeugt. Auf jeden Fall war Verantwortungslosigkeit im Spiel, was auch
dadurch bestätigt wurde, dass die Mutter den Vorfall vertuschen wollte.

Aber wie im aktuellen Anlassfall bestätigt wird, nützt auch die beste Ausbildung nichts.
Niemand kann sich in die Gedanken eines Tieres hineinversetzen, um deren nächsten

Schritt vorauszusehen.

Reine Polemik

Wenn sich nun Politiker als Hundeexperten aufspielen und Hunderassen wie Bullterrier,
Bandogs, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pitbulls und Dogo Argen-
tinos als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial sehen, hat dies mit der Realität nichts
zu tun, sondern ist lediglich politische Effekthascherei.

Es gibt keinen 100% Schutz

Die einzige Möglichkeit Kinder vor Hundeattacken zu schützen wäre ein Hundeverbot, was
natürlich Nonsens ist. Es kommt auch niemand auf die Idee das Autofahren zu verbieten,
obwohl allein im Jahr 2008 (lt.Statistik Austria) bei Verkehrsunfällen 12 Kinder getötet und
3.433 verletzt wurden.

Stauni

  
2009-11-13
  

Inhalts-Ende

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